Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Zu einem Grundstück liegen eine Luftbildauswertung, ein älterer Lageplan und einzelne Untersuchungsberichte vor. Was davon beantwortet die Frage nach den jetzt geplanten Bodenarbeiten? FONTANA-EOD unterstützt Vorhaben im Regierungsbezirk Düsseldorf dabei, diese Unterlagen zusammenzuführen und offene Punkte vor dem Eingriff zu benennen.
Die vollständige Stellungnahme heranziehen.
Frühere Ergebnisse nach ihrem Umfang lesen.
Die aktuelle Lage und Tiefe damit vergleichen.
Für Vorhaben im Regierungsbezirk Düsseldorf werden Ergebnistext, Karten und Anlagen zusammen gelesen. Wir gleichen den dokumentierten Umfang mit den geplanten Bodenarbeiten ab. Empfehlungen, bereits ausgeführte Untersuchungen und verbleibende Messgrenzen werden dabei getrennt eingeordnet und für die weitere Abstimmung nachvollziehbar zusammengeführt.

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf betreut die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln. Die örtliche Ansprechstelle wird für das jeweilige Vorhaben geprüft. Die aktuelle FAQ nennt für Düsseldorf und Krefeld die Feuerwehr, im Regelfall die örtliche Ordnungsbehörde. Vollständige Rückmeldungen und die konkret geplanten Eingriffe bilden die Grundlage der weiteren fachlichen Abstimmung. Der Regierungsbezirk Düsseldorf umfasst fünf Kreise und zehn kreisfreie Städte. Für eine Anfrage werden Grundstück, Gemeinde und betroffene Teilfläche eindeutig bezeichnet. Bei mehreren Projektorten bleiben die örtlichen Vorgänge mit ihren jeweiligen Plänen und Rückmeldungen unterscheidbar.
Die Bezirksregierung Düsseldorf erläutert in ihren FAQ zur Luftbildauswertung, dass die Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes aus einem Text- und einem Kartenteil besteht. Beide gehören zusammen. Die Darstellung kann unterschiedliche Hinweise und frühere Bearbeitungen enthalten. Eine einzelne Kartenfarbe oder ein ausgeschnittener Plan ersetzt daher nicht die vollständige Unterlage. Die FAQ unterscheiden konkrete Hinweise auf einzelne Verdachtsobjekte von flächenbezogenen Anzeichen früherer Kampfhandlungen. Daneben können Karten frühere Überprüfungen ausweisen. Diese unterschiedlichen Inhalte werden in der Projektübersicht mit ihrer jeweiligen Bedeutung geführt. Eine empfohlene Überprüfung wird erst dann als ausgeführt zugeordnet, wenn der passende Ergebnisbericht tatsächlich vorliegt. Die neue Bauaufgabe wird mit diesem vollständigen Stand verglichen.
Das Innenministerium NRW nennt Landkämpfe vom Herbst 1944 bis zum Kriegsende am Niederrhein als Teil des historischen Zusammenhangs der heutigen Kampfmittelproblematik. Für ein konkretes Vorhaben werden solche regionalen Hinweise mit flächenbezogenen historischen Unterlagen verbunden. Frühere Industrie-, Hafen- oder Bahnnutzungen werden anhand der tatsächlich vorliegenden Akten und Bilder eingeordnet.
Der Regierungsbezirk umfasst städtische und ländliche Räume, unter anderem Teile des Niederrheins, des Ruhrgebiets und des Bergischen Landes. Aus dieser regionalen Einordnung lässt sich keine Aussage über ein einzelnes Grundstück ableiten. Maßgeblich sind dessen eigene Erkenntnisse und die geplanten Arbeiten. Ein neuer Schacht im Bestand stellt beispielsweise andere Fragen an vorhandene Nachweise als eine unveränderte Nutzung ohne Bodeneingriff. Bei einem Vorhaben mit mehreren Teilflächen können Rückbau, vorhandene Leitungen und später hinzugekommene Einbauten unterschiedliche Bearbeitungsbedingungen schaffen. Die Planung benennt deshalb für jeden Eingriff den aktuellen Zustand und den zugehörigen Nachweisbedarf. Eine technische Aussage wird ihrem tatsächlichen Untersuchungsraum zugeordnet. Zusätzliche Bodenarbeiten erhalten einen eigenen Abgleich mit den verfügbaren Erkenntnissen.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Eine allgemeine Unternehmensbezeichnung ersetzt nicht die Prüfung, ob die jeweiligen Aufgaben und Schnittstellen für das konkrete Vorhaben passend beschrieben sind.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen, ohne die unterschiedlichen Aufgaben gleichzusetzen.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Verfahren am Standort: Bezirksregierung Düsseldorf: Der Regierungsbezirk · Bezirksregierung Düsseldorf: Kampfmittelbeseitigungsdienst für Düsseldorf und Köln · Bezirksregierung Düsseldorf: FAQ zu Luftbildauswertungen.
Planung und Dokumentation: BFR KMR: Räumplanung – Grundsätze · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Für private Tätigkeiten in NRW sind die konkreten Voraussetzungen der KampfmittelVO-Ausnahmen und des amtlichen Leitfadens zu beachten. Technische Eignung allein begründet keinen zulässigen privaten Auftrag. Der behördliche Kenntnisstand und die für die Tätigkeit erforderlichen Berechtigungen werden vor einer Vereinbarung geprüft.
Untersuchungsbedingungen vor Ort: Bezirksregierung Düsseldorf: FAQ zu Kampfmittelüberprüfungen vor Ort. Vorhandene Infrastruktur kann die Auswertbarkeit einer Messung begrenzen. Solche Einschränkungen werden mit der konkreten Untersuchungsaufgabe berücksichtigt.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson stimmt die zugewiesenen Aufgaben mit den beteiligten Verantwortlichen ab. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung; seine Aussagen werden nicht ohne Prüfung als allgemeine Zulassung weiterer Bodenarbeiten oder als Entscheidung einer Behörde ausgegeben.
Zunächst wird geklärt, welche konkrete Frage der nächste Bodeneingriff aufwirft. Vorhandene Ergebnisse und Messgrenzen gehören zu dieser Prüfung. Die Methode wird anschließend anhand der Aufgabe und örtlichen Bedingungen ausgewählt. Ein früheres Ergebnis bestimmt nicht allein das spätere Verfahren, und eine nicht auswertbare Messung liefert keine Entlastung des betroffenen Bereichs.
Historische Unterlagen auswertenEine mögliche ergänzende Untersuchung muss fachlich geeignet und im konkreten NRW-Verfahren zulässig sein. Aufgaben der zuständigen Behörden und erforderliche Berechtigungen werden vor einer privaten Vereinbarung berücksichtigt. Der Auftrag benennt seine Fragestellung und Grenzen. Eine allgemeine Leistungsbezeichnung ersetzt weder die Einordnung der örtlichen Verhältnisse noch die Abstimmung notwendiger Schritte.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Eine Karte zeigt räumliche Bezüge, während der zugehörige Text Zweck und Bedeutung erläutert. Stellen Sie deshalb die vollständige Rückmeldung einschließlich Anlagen bereit. Ein Ausschnitt kann wichtige Einschränkungen auslassen. Die fachliche Einordnung bezieht sich auf das gesamte Dokument und den aktuellen Eingriff, nicht allein auf eine Farbe oder einzelne Flächenmarkierung.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Eine empfohlene Maßnahme beschreibt einen weiteren Schritt. Ob und mit welchem Umfang sie umgesetzt wurde, ergibt sich aus gesonderten Ergebnisunterlagen. Diese werden gezielt zugeordnet. Eine ältere Empfehlung darf weder als abgeschlossene Untersuchung behandelt noch ohne Prüfung bereits vorhandener Nachweise automatisch erneut beauftragt werden.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Vorhandene Infrastruktur und metallische Einbauten können die Aussagefähigkeit einer Messung beeinflussen. Bekannte Einschränkungen werden mit ihrem räumlichen Bezug bereitgestellt. Für die nächste Aufgabe wird geprüft, welche Aussage benötigt wird und welche Bedingungen vorliegen. Eine allgemeine Bezeichnung wie bebaut reicht nicht aus, um den gesamten Untersuchungsumfang fachlich einzuordnen.
Fachleistungen und UntersuchungsaufgabenUntersuchungsziel und geeignete Verfahren werden aus der geplanten Bauaufgabe und den vorhandenen Erkenntnissen bestimmt. Welche Tätigkeit im konkreten NRW-Verfahren privat beauftragt werden kann, wird vor einer Vereinbarung gesondert geklärt. Für das Angebot werden die benötigte Aussage, die betroffene Fläche und die Beiträge anderer Beteiligter benannt. Bei einem Vorhaben mit mehreren Fachfragen wird der Kampfmittelauftrag mit seinem eigenen Ergebnisziel beschrieben. Die fachliche Vorbereitung zeigt, welche Angaben bereits ausreichen und welche Information vor der Ausführung noch benötigt wird.
Für den Auftrag werden vollständige Stellungnahmen mit Karten, Erläuterungen und zugehörigen Ergebnisberichten zusammengestellt. Empfehlungen und tatsächlich ausgeführte Untersuchungen werden nach ihrem Stand getrennt geführt. Die geplanten Bodenarbeiten werden mit Lage, Tiefe und Bauweise beschrieben. Daraus lässt sich bestimmen, ob Unterlagen zunächst einzuordnen, weitere Bodenräume zu untersuchen oder bereits bewertete Befunde zu bearbeiten sind. Die zulässige beauftragte Fachleistung und benötigten Ergebnisse erhalten diesen Umfang. Eine ausgeschnittene Karte oder ein einzelner Ergebnissatz ersetzt den Abgleich der vollständigen Aussage nicht.
Fachaufgabe einordnenVor der Durchführung werden die tatsächlich erreichbaren Messflächen, bekannten Leitungen und Schnittstellen zu anderen Gewerken geklärt. Einschränkungen aus früheren Berichten werden mit dem heutigen Zustand verglichen. Die nötigen Vorarbeiten richten sich nach Methode und Standort. Zusätzlicher Aufbruch oder andere Eingriffe zur Herstellung von Untersuchungszugängen werden fachlich vorbereitet und nicht eigenmächtig vorgenommen. Eine Karte wird mit ihrem Textteil gelesen, damit Hinweise auf offene Bereiche bei der Einsatzvorbereitung erhalten bleiben. Änderungen werden vor den betroffenen Arbeiten mit dem vereinbarten Auftrag abgeglichen.
Vorarbeiten im Ablauf klärenDie Beauftragung beschreibt die noch offene Fachaufgabe und die dafür benötigten Ergebnisse. Bewertung und Ergebnisübergabe gehören zum Ablauf. Aufwand und Termine richten sich nach tatsächlichen Zugängen, Unterlagen und Abstimmungen. Eine empfohlene Untersuchung wird mit ihrem Bearbeitungsstand geführt, bis ein passender Ergebnisbericht vorliegt. Die verwendeten Text- und Planfassungen werden gemeinsam zugeordnet. Weitere Bodenarbeiten werden mit dem dokumentierten Umfang verglichen. Ein neuer Gesamtprojektplan ersetzt dabei nicht automatisch die weiterhin benötigten Anlagen früherer Fachberichte.
Umfang und Termin besprechenFordern Sie zur Karte auch den zugehörigen Text, die Anlagen und gegebenenfalls spätere Ergänzungen an. Prüfen Sie, ob Planbezeichnung, Datum und betrachtete Fläche zusammenpassen. Ein Bildausschnitt aus einer Besprechung kann wichtige Hinweise abschneiden. Für die fachliche Bewertung wird die ursprüngliche Aussage mit ihren Grenzen benötigt. Bei einer Leitungs- oder Verkehrsmaßnahme über mehrere Gemeinden werden die Teilflächen mit den jeweils zuständigen örtlichen Stellen abgestimmt. Der gemeinsame Plan benennt die Grenzen dieser Bereiche und die zugehörigen Rückmeldungen. Wenn ein späterer Entwurf einen Eingriff verlagert, wird geprüft, welche Fläche und welche Unterlage von der Änderung betroffen sind. Der bisherige Bericht bleibt mit seinem ursprünglichen Bezug erhalten.
Unterscheiden Sie eine Empfehlung zur weiteren Prüfung von einem Bericht über tatsächlich erledigte Arbeiten. Legen Sie beide Unterlagen in der richtigen Reihenfolge ab. Eine eingezeichnete Stelle kann Anlass einer Untersuchung sein, ohne dass deren Ergebnis damit schon vorliegt. Vermerken Sie fehlende Berichte ausdrücklich, statt einen abgeschlossenen Stand zu vermuten. Die Übersicht nennt für jede Unterlage Datum, Auftrag und zugehörige Plananlagen. Eine frühere Prüfung eines anderen Bauteils wird nicht allein über die gemeinsame Adresse zugeordnet. Die Fachplanung vergleicht den tatsächlich bearbeiteten Raum mit den neuen Arbeiten und hält fest, welche Aussage für die nächste Entscheidung nutzbar ist.
Zeigen Sie, welche Fundamente, Leitungen oder Schächte neu hergestellt oder verändert werden sollen. Ergänzen Sie die jeweiligen Eingriffstiefen und den Höhenbezug. Ein alter Lageplan des Gebäudes genügt nicht, wenn die geplanten Arbeiten daneben oder darunter liegen. Der Abgleich erfolgt für die tatsächliche Bauaufgabe, nicht nur für die Postanschrift. Bei einer Baugrube werden etwa die Gründungsfläche, vorgesehene Schächte und seitliche Leitungsanschlüsse getrennt dargestellt. Eine nachträglich verschobene Achse erhält einen erkennbaren Änderungsstand. Die beteiligten Fachstellen können damit erkennen, welche neue Teilfläche geprüft werden muss und welche bisherigen Angaben weiterhin denselben Eingriff beschreiben.
Benennen Sie bekannte Umbauten, Aufschüttungen oder Veränderungen, soweit Unterlagen dazu vorhanden sind. Solche Informationen werden in die fachliche Bewertung einbezogen, ohne daraus bereits Entwarnung abzuleiten. Ist die Geländehöhe eines älteren Berichts nicht nachvollziehbar, muss diese Frage geklärt werden, bevor dessen Tiefenangaben für die neue Planung verwendet werden. Verwenden Sie für vorhandene und geplante Höhen einen nachvollziehbaren Bezug. Ein Baugrundbericht kann Angaben zur Schichtenfolge liefern, muss dafür aber dem richtigen Standort zugeordnet werden. Bei voneinander abweichenden Höhen oder nur teilweise erkundetem Untergrund wird die offene Frage benannt und vor der gemeinsamen Verwendung der Unterlagen geklärt.
Ergebnistext, Karten und dokumentierte Einschränkungen werden gemeinsam weitergegeben. Zusammenfassungen erhalten einen erkennbaren Bezug zum Original. Sie dürfen dessen Aussageumfang nicht erweitern. Bei ausgeführten Räumarbeiten wird auch das Räumprotokoll mit dem tatsächlichen Räumumfang und den Ergebnissen im Originalunterlagensatz geführt und den bearbeiteten Flächen im Lageplan zugeordnet. Bei Übergaben zwischen Eigentümer, Planung und Ausführung bleibt so nachvollziehbar, welche Bereiche tatsächlich beurteilt wurden und welche Fragen für den vorgesehenen Eingriff noch offen sind. Der übergebene Stand zeigt für jeden Bauabschnitt die verwendeten Pläne und die räumlich zugehörigen Aussagen. Die Bauleitung erhält die Einschränkungen, die ihre unmittelbar bevorstehenden Arbeiten betreffen. Noch offene Bedingungen werden zusammen mit dem zuständigen Beteiligten und dem benötigten nächsten Schritt geführt. Bei einem Wechsel der ausführenden Firma wird dieser Stand vollständig weitergegeben.
Die aktuelle Lage und Tiefe werden mit den vorhandenen Unterlagen verglichen. Passende Aussagen können gezielt berücksichtigt werden; Abweichungen erhalten eine eigene Einordnung. Der zugrunde gelegte Planstand wird dokumentiert. Ein unveränderter Grundstücksname genügt nicht, wenn sich Bauweise, Arbeitsraum oder Eingriffstiefe gegenüber der früheren Bearbeitung geändert haben. Eine vertiefte Gründung kann andere Fragen auslösen als eine bloße Verschiebung im Lageplan. Geben Sie deshalb jeweils die geänderte Geometrie und die betroffenen Unterlagen an. Die zuständigen Beteiligten prüfen die Änderung anhand ihres Fachgegenstands und führen ihre Ergebnisse mit dem aktuellen Entwurf zusammen. Ein früheres Angebot wird dabei auf seinen tatsächlich vereinbarten Umfang bezogen.
Fordern Sie Ergebnistexte, Karten und Anlagen zu den betroffenen Flächen an. Ergänzen Sie den aktuellen Bauplan und bekannte Veränderungen seit der früheren Bearbeitung. Fehlende Berichte werden erkennbar benannt. Die fachliche Abstimmung kann damit unterscheiden, welche Aussagen bereits nutzbar sind und wo weitere Klärung für die konkrete Ausführung benötigt wird. Für die Leistungsbeschreibung werden Vorbereitung, mögliche Untersuchung, Auswertung und Übergabe nachvollziehbar voneinander abgegrenzt. Benennen Sie, wer Zugang, Leitungsinformationen und vorhandene Berichte bereitstellt. Auch noch fehlende Rückmeldungen werden mit ihrem tatsächlichen Bearbeitungsstand angegeben. Die Anfrage kann damit auf die offene fachliche Aufgabe und den vorgesehenen Bauabschnitt ausgerichtet werden.
Ordnen Sie neue Rückmeldungen den betroffenen Teilflächen und dem aktuellen Plan zu. Dokumentierte Messgrenzen bleiben sichtbar, bis eine passende fachliche Aussage vorliegt. Die Bauleitung erhält den zusammengeführten Stand mit vollständigen Anlagen. Eine einzelne Nachricht oder farbige Übersicht wird nicht ohne ihren fachlichen Zusammenhang als Abschluss behandelt. Vor einer Wiederaufnahme werden Planfassung und Berichtsversion gemeinsam abgeglichen. Eine neue Baustellenorganisation erhält die für ihre Aufgabe maßgeblichen Angaben zu untersuchten, nicht untersuchten und eingeschränkt bewerteten Bereichen. Der Übergabevermerk nennt die noch offenen Fragen und die Stelle, mit der die weitere Bearbeitung abgestimmt wird.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Aufnahmen, Aussagefähigkeit und Flächengrenzen werden mit den heutigen Bodenarbeiten verbunden. Ein fehlender sichtbarer Befund ist keine technische Untersuchung des heutigen Bodens. Weitere vorhandene Erkenntnisse werden einbezogen. Text- und Kartenteil der behördlichen Stellungnahme werden gemeinsam gelesen. Objektbezogene Hinweise, flächenbezogene Erkenntnisse und Angaben zu früheren Überprüfungen behalten ihre jeweiligen Bedeutungen. Eine Kartendarstellung wird nicht ohne die dazugehörige Erläuterung zum Nachweis einer ausgeführten Facharbeit erklärt.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Die Eignung wird nach erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und benötigtem Untersuchungsraum beurteilt. Leitungen, Zäune und baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Die Signalstärke allein identifiziert kein Kampfmittel. Messung, Bewertung und weitere Klärung werden mit der konkreten Fachaufgabe verbunden. Wird eine Sondierung empfohlen, werden deren Ausführung und tatsächlicher Ergebnisumfang anhand eigener Berichte geprüft. Der Empfehlungstext allein dokumentiert keine bereits gewonnenen Messdaten.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Auswahl berücksichtigt verlangte Aussage, erreichbare Messflächen und störende Einbauten, nicht allein die Geräteverfügbarkeit. Ergebnisse werden mit Lage und tatsächlichen Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Eine benötigte Ergänzung ergibt sich aus der fachlichen Bewertung. Eine frühere Planmarkierung wird mit dem zugrunde liegenden Bericht verbunden. Gleiche oder ähnliche Darstellungen in mehreren Unterlagen bestätigen für sich weder dasselbe Verfahren noch einen übereinstimmenden Untersuchungsumfang.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Boden, Feuchtigkeit und Einbauten beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Reflexion ist nicht automatisch ein Kampfmittel; ein unauffälliger Bereich bestätigt keine beliebige Tiefe. Fachinterpretation und Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Vorhandene Radarberichte werden nach Untersuchungszweck und Erfassungsbereich gelesen. Ein Auszug, der nur die untersuchte Fläche zeigt, ersetzt die Angaben zur tatsächlich möglichen Aussage und zu deren Grenzen nicht.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Positionen, Tiefen, Bezugshöhen, Bohrpunktanordnung und bekannte Leitungen werden dafür vorbereitet. Auch die Herstellung geeigneter Untersuchungszugänge wird fachlich geplant. Ein Standardraster oder eine allgemeine Meterangabe ersetzt diese Aufgabe nicht. Die dokumentierten Tiefen- und Methodenangaben werden zusammen mit der Kartenfläche gelesen. Deren grafische Ausdehnung allein bestätigt keine beliebige Bearbeitungstiefe für eine neue Gründung.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation werden mit den tatsächlich vorgesehenen Bodenarbeiten verbunden. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ersetzt eine notwendige Sondierung nicht. Die Bauleitung erhält die Zuordnung von Facharbeiten und offenen Bereichen zum Ablauf. Eine Empfehlung zu begleitender Facharbeit wird von deren tatsächlicher Durchführung unterschieden. Berichte halten bearbeitete Bereiche, Ergebnisse und verbleibende Grenzen nachvollziehbar zusammen.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenDie historische Luftbildauswertung untersucht frühere Aufnahmen und Hinweise. Ein technischer Bericht beschreibt dagegen die tatsächlich ausgeführte Untersuchung vor Ort. Beides kann für die Planung wichtig sein, beantwortet aber nicht dieselbe Frage. Halten Sie fest, welche Erkenntnis aus welcher Unterlage stammt und welche Aussage für die neue Maßnahme noch fehlt.
Eine Sondierung kann durch bestehende Leitungen, Fundamente oder andere Einflüsse eingeschränkt werden. Die Düsseldorfer FAQ weisen ausdrücklich auf Bereiche hin, in denen Messdaten wegen der vorhandenen Infrastruktur nicht auswertbar sein können. Ein solcher Bereich darf in einer Zusammenfassung nicht als untersucht ohne Einschränkung erscheinen. Das weitere Vorgehen ist für die konkrete Aufgabe fachlich abzustimmen.
Ein Räumkonzept kann vorhandene Erkenntnisse und erforderliche weitere Maßnahmen zusammenführen. Ob neue Untersuchungen nötig sind, wird am geplanten Eingriff und an der Reichweite der bisherigen Ergebnisse beurteilt. Ein älterer Bericht ist weder allein wegen seines Datums unbrauchbar noch automatisch ausreichend. Entscheidend ist, ob seine dokumentierte Aussage zur heutigen Bauaufgabe passt.
Legen Sie Unterlagen mit ihrer jeweiligen räumlichen Zuordnung ab. Falls mehrere Gebäude oder Teilflächen betroffen sind, führen Sie eine Übersicht, in der die Originalberichte auffindbar bleiben. Ein Sammelbegriff wie Gesamtgelände darf nicht den Eindruck erwecken, jeder Bereich sei in gleichem Umfang bearbeitet worden. Für den Erstkontakt werden Projektadresse, vorgesehene Arbeiten und der aktuelle Planstand benannt. Die Fachplanung prüft vorhandene Kampfmittelberichte auf Flächen- und Tiefenbezug, Aussagegrenzen und erkennbare Lücken. Sie ordnet behördliche Hinweise und bereits ausgeführte Untersuchungen ihrer jeweiligen Funktion zu. Die Unterlagenübersicht zeigt, welche Ergebnisse für die neue Bauaufgabe nutzbar sind und welche Frage noch beantwortet werden muss.
Vorhandene Luftbildauswertungen und historische Hinweise werden auf die heutige Projektfläche bezogen. Bei offenen Grundlagen wird erforderliche ergänzende Recherche oder Luftbildauswertung mit ihrer Fragestellung auf dem vorgesehenen fachlichen beziehungsweise behördlichen Weg durchgeführt. Die gewonnenen Erkenntnisse werden zusammen mit der bisherigen Nutzung und der aktuellen Planung für den Untersuchungsbedarf bewertet. Ein Eintrag zur Stadtgeschichte wird dafür erst auf seinen tatsächlichen Bezug zum Grundstück geprüft.
Beschreiben Sie, welche Entscheidung für den nächsten Bauabschnitt benötigt wird. Geht es um eine neue Leitungslage, eine tiefere Gründung oder eine bisher nicht erfasste Nebenfläche? Eine klar beschriebene Aufgabe erleichtert die Prüfung vorhandener Ergebnisse. Sie verhindert außerdem, dass nur aus Gewohnheit dieselbe Maßnahme nochmals beauftragt wird. Die Untersuchungsplanung legt geeignete Verfahren anhand der benötigten Aussage, der Eingriffstiefe und der tatsächlichen örtlichen Bedingungen fest. Vorhandene Leitungen, Einbauten und Störeinflüsse werden berücksichtigt. Der Auftrag beschreibt den räumlichen Umfang und die Voraussetzungen für seine Ausführung. Der gezeichnete Bereich bleibt mit der konkreten Bauaufgabe verbunden, wenn sich Fundament oder Leitungstrasse ändern.
Stimmen Sie fehlende Nachweise, Planabweichungen und Untersuchungsgrenzen vor den betreffenden Arbeiten ab. Die örtliche Ordnungsbehörde und die beauftragten Fachbeteiligten sind entsprechend ihren Aufgaben einzubeziehen. Eine private Zusammenstellung von Berichten ersetzt keine erforderliche behördliche Entscheidung. Umgekehrt sollten vorhandene belastbare Ergebnisse bei der fachlichen Abstimmung berücksichtigt werden. Auf der geklärten Grundlage führt das Fachpersonal die im jeweiligen rechtlichen und fachlichen Umfang zulässige Untersuchung oder vereinbarte Begleitung aus. Daten werden mit Lagebezug, örtlichen Messbedingungen und Einschränkungen erfasst. Ändern sich die Bedingungen, wird das weitere Vorgehen abgestimmt. Ein verdächtiger Fund löst die vorgesehenen Melde- und Gefahrenabwehrwege aus.
Die erhobenen Daten und Befunde werden im Zusammenhang mit Untersuchungsziel, Verfahren und örtlichen Bedingungen fachlich bewertet. Störungen und nicht untersuchbare Bereiche bleiben erkennbar. Der Bericht dokumentiert ausgeführte Arbeiten, Ergebnisse, Lage- und Tiefenbezug sowie Aussagegrenzen; Karten und Anlagen bleiben damit verbunden. Zusätzlicher Klärungsbedarf wird der betroffenen Fläche zugeordnet. Eine Messanomalie wird fachlich eingeordnet und nicht allein aus dem Messsignal als bestimmter Gegenstand bezeichnet.
Die Bauleitung benötigt die für den Arbeitsbereich maßgeblichen Unterlagen und die vereinbarten Einschränkungen. Geben Sie auch an, welche Planfassung zugrunde liegt. Werden Bauteile anschließend versetzt oder Tiefen geändert, ist der bisherige Abgleich erneut zu prüfen. Der Bericht verändert seinen Geltungsbereich nicht mit jeder neuen Bauzeichnung. Für die nächste Bauphase werden der bewertete Bericht und die zugehörigen Pläne gemeinsam übergeben. Die Bauleitung vergleicht ihre bevorstehenden Arbeiten mit dem untersuchten Bereich und den dokumentierten Einschränkungen. Offene Aufgaben erhalten eine verantwortliche Ansprechstelle und einen Bezug zum nächsten Eingriff. Der verwendete Plan- und Berichtsstand bleibt für spätere Ergänzungen nachvollziehbar.
Zur Ergebnisdokumentation gehören Flächenbezug, erfasste Tiefen, Verfahren und Einschränkungen. Eine kurze Übergabeübersicht kann diese Angaben auffindbar machen, sollte den Originalbericht aber nicht ersetzen. Besonders bei späteren Umbauten ist wichtig, welche Bereiche tatsächlich bearbeitet wurden und welche Fragen damals außerhalb des Auftrags lagen.
FONTANA-EOD bearbeitet die vereinbarten fachlichen Untersuchungs- und Dokumentationsaufgaben. Der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst und die örtlichen Ordnungsbehörden bleiben für ihre jeweiligen Aufgaben zuständig. Die BFR Kampfmittelräumung gelten unmittelbar für Bundesliegenschaften; ihre Grundsätze zu Planung und Nachweisen können bei anderen Vorhaben fachlich herangezogen werden.
FONTANA-EOD bearbeitet die vereinbarte Fachaufgabe für den beschriebenen Planstand und Bodenraum. Vor der Durchführung werden vollständige frühere Aussagen und noch benötigte Ergebnisse gegenübergestellt. Erreichbare Bereiche und Voraussetzungen werden abgestimmt. Änderungen von Planung oder örtlichen Bedingungen werden vor den betroffenen Arbeiten geprüft. Der Bericht dokumentiert die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen. Die Bauleitung kann behördliche Hinweise, ausgeführte Facharbeiten und weiterhin offene Aufgaben im Projektstand unterscheiden.
Untersuchungsaufgabe besprechenDie Methodenwahl beginnt mit der Erkenntnis, die der aktuellen Bauaufgabe fehlt. Die Fachplanung berücksichtigt vorhandene Ergebnisse, Untergrund und tatsächliche Bedingungen. Ein verfügbares Gerät oder eine farbliche Kennzeichnung in einer Übersicht genügt als alleinige Grundlage nicht. Die Auswahl wird für den benötigten Bodenraum begründet. Die vollständige Erläuterung zeigt, welche Bedeutung eine frühere Darstellung hat und auf welche Bearbeitung sie sich tatsächlich bezieht. Offene Fragen werden vor der Planung weiterer Facharbeiten benannt.
Nicht erreichbare und eingeschränkt auswertbare Bereiche werden mit ihren tatsächlichen Grenzen benannt. Die Bauleitung kann ihnen offene Facharbeiten und nötige Ergänzungen zuordnen. Eine allgemeine Gesamtflächenangabe ersetzt diese Unterscheidung nicht. Planung und Ausführung stimmen ab, wann eine geeignete Untersuchung möglich wird. Hinweise auf fehlende Daten oder eingeschränkte Aussagefähigkeit bleiben auch in einer gemeinsamen Projektübersicht erhalten. Ein verkürzter Planauszug wird nicht als weiterreichender Befund verwendet.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden vor der betroffenen Arbeit mit den vorhandenen Ergebnissen verglichen. Die Fachplanung erhält die erkennbare Änderung zur bisher betrachteten Aufgabe. Ihre Rückmeldung und erforderliche Ergänzungen werden dem betroffenen Bodenraum zugeordnet. Dabei werden Text- und Plananlagen mit ihren jeweiligen Fassungen berücksichtigt. Eine unveränderte Kartenfarbe bestätigt für sich weder einen unveränderten Eingriff noch die weiterhin passende Aussage für diese neue Arbeit.
Berichte und zugehörige Plananlagen werden bei der Übergabe vollständig und mit ihrem Bearbeitungsstand bereitgestellt. Kartenlegenden und fachliche Erläuterungen bleiben mit der Darstellung verbunden. Eine Übersicht kann nutzbare Aussagen und offene Aufgaben aufführen; sie ersetzt nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Beim Wechsel von Planung, Bauleitung oder Unternehmen bleiben Empfehlungen, tatsächlich ausgeführte Facharbeiten und Ergebnisse unterscheidbar. Eine neue Zusammenfassung erhält die entscheidenden Aussagegrenzen, statt nur das optische Bild einer früheren Karte weiterzugeben.
Farben und Symbole erhalten ihre Bedeutung aus dem vollständigen Bericht und der zugehörigen Legende. Einzelne Ausschnitte können den fachlichen Zusammenhang verlieren. Lesen Sie deshalb Karte und Text gemeinsam. Erst der Abgleich mit dem beschriebenen Untersuchungsumfang zeigt, welche Aussage sich auf die konkret vorgesehene Baufläche übertragen lässt.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenEin nicht ausreichend beurteilbarer Bereich ist eine dokumentierte Aussagegrenze. Geänderte Infrastruktur kann die weitere Aufgabenstellung beeinflussen, erzeugt aber selbst kein neues Untersuchungsergebnis. Für einen dort geplanten Eingriff wird der zusätzliche Bedarf fachlich bestimmt. Eine verwertbare Aussage zu einer benachbarten Fläche schließt diese offene Frage nicht automatisch.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Die Leistungsübersicht hilft, diese Aufgaben bei der Anfrage zu unterscheiden.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNein. Nach den Hinweisen der Bezirksregierung Düsseldorf gehören Text und Karte zur vollständigen Stellungnahme. Ziehen Sie beide Teile und die zugehörigen Anlagen heran, damit Hinweise und Einschränkungen nicht verloren gehen. Klären Sie den erforderlichen Ablauf vor den betroffenen Bodenarbeiten mit den zuständigen Beteiligten.
Das lässt sich erst nach dem Abgleich mit der aktuellen Planung beurteilen. Der Bericht muss die benötigte Fläche, Tiefe und Fragestellung erfassen. Sein Alter allein beantwortet diese Frage ebenso wenig wie die gleiche Grundstücksadresse.
Sie bleiben als Einschränkung des Ergebnisses erkennbar. Für geplante Bodenarbeiten in einem solchen Bereich ist das weitere Vorgehen fachlich und mit den zuständigen Stellen zu klären. Nicht auswertbare Messdaten sind kein Beleg für die Abwesenheit von Kampfmitteln.
Maßgeblich ist der im Bericht dokumentierte Untersuchungsumfang. Eine gemeinsame Eigentümerschaft erweitert ihn nicht. Ordnen Sie die Unterlagen deshalb den jeweiligen Flächen und geplanten Arbeiten zu; für nicht erfasste Bereiche bleibt eigener Klärungsbedarf.
Beenden Sie die betroffenen Arbeiten, lassen Sie den Gegenstand liegen und halten Sie Abstand. Berühren oder bewegen Sie ihn nicht. Halten Sie andere Personen fern und verständigen Sie aus sicherer Entfernung unverzüglich die Polizei unter 110. Das weitere Vorgehen bestimmen die Behörden.
Für eine vollständige Einordnung werden auch Ergebnistext, Legende und Anlagen benötigt. Sie erläutern Bedeutung, Umfang und Grenzen der dargestellten Flächen.
Nein. Dafür werden die zugehörigen Ergebnisunterlagen benötigt. Empfehlung und tatsächlich dokumentierte Bearbeitung bleiben getrennt nachvollziehbar.
Nein. Die veränderten Bedingungen werden für die neue Aufgabe geprüft. Eine belastbare neue Aussage ergibt sich erst aus der entsprechend abgestimmten fachlichen Bearbeitung. Für den Aufwand sind außerdem Größe und Zugänglichkeit der Fläche, vorgesehene Eingriffstiefe, geeignete Verfahren, Störeinflüsse und nutzbare Vorbefunde maßgeblich. Benötigte Vorleistungen, Auswertung und Dokumentation werden für die konkrete Aufgabe mit ihrem Umfang vereinbart. Kostenangaben zur behördlichen Gefahrenabwehr werden dabei von privat beauftragten Leistungen unterschieden.
Übermitteln Sie Text, Karten, Legenden und weitere zugehörige Anlagen gemeinsam. Stellen Sie die vorhandene Stellungnahme mit Text und Karte, weitere Untersuchungsberichte und die aktuelle Bauzeichnung zusammen. Benennen Sie, welche Flächen und Tiefen neu betroffen sind. Auf dieser Grundlage kann FONTANA-EOD den benötigten fachlichen Abgleich und gegebenenfalls weitere Aufgaben mit Ihnen besprechen.
Zeigen Sie Lage, Tiefe und bekannte Änderungen gegenüber früheren Untersuchungen. Teilen Sie auch mit, welche Erdarbeiten zuerst beginnen sollen und welche Flächen noch nicht zugänglich sind. So können notwendige Vorarbeiten und die Übergabe der Ergebnisse rechtzeitig abgestimmt werden.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.