Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Sie bereiten Bauaushub, Leitungsbau oder Bohrungen in Mittelhessen vor? Für die Kampfmittelprüfung müssen vorhandene Karten, Berichte und geplante Bodenarbeiten auf dieselbe Fläche bezogen sein. Senden Sie den Lageplan und die verfügbaren Fachunterlagen; FONTANA-EOD klärt mit Bauherrschaft, Planung und Bauleitung die benötigte Untersuchung.
Zweck, Datum und räumlichen Bezug der Unterlagen kennen.
Bauflächen, Bohrpunkte und Tiefen eindeutig angeben.
Aus einer Übersicht keine Untersuchungsaussage ableiten.
Für die Kampfmittelprüfung vor Bauvorhaben im Regierungsbezirk Gießen wird ein nachvollziehbarer Lageplan mit den betroffenen Grundstücksgrenzen und geplanten Bodenarbeiten benötigt. Quelle, Maßstab und Stand bleiben erkennbar; regionale Geodaten können die Orientierung ergänzen. Vorhandene Fachberichte werden mit ihren Anlagen zugeordnet, damit Fläche, Eingriffstiefe und Aussagegrenzen gemeinsam geprüft und die nächsten Facharbeiten bestimmt werden können.

Der Regierungsbezirk Gießen umfasst in Hessen die Landkreise Gießen, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf und den Vogelsbergkreis. Für ein Projekt werden die betroffene Gemeinde, das Grundstück und die tatsächlich geplanten Eingriffe angegeben. Der Bescheid vom 28. Januar 2026 begründet für die dort betrachteten Flächen, weshalb eine systematische Flächenabsuche nicht erforderlich war, und hält den Meldehinweis für unerwartete verdächtige Funde fest. Für Ihr Grundstück werden die eigene Auskunft und die geplanten Arbeiten gemeinsam betrachtet. Die benötigte Fachleistung richtet sich nach dieser konkreten Grundlage. Der landesweite KMRD beim Regierungspräsidium Darmstadt bearbeitet die fachbehördliche Kampfmittelauskunft; die regionale Verwaltungszuordnung und örtliche Projektauflagen werden anhand des tatsächlichen Standorts geklärt. Weitere Projektorte stehen im Regionenbereich zur Verfügung.
Das Regierungspräsidium Gießen führt in seinem Raumordnungskataster Informationen aus unterschiedlichen Quellen zusammen. Dazu gehören beispielsweise Inhalte von Bauleitplänen und raumbezogenen Verfahren. Für die Zwecke der Regionalplanung werden Daten, wo dies sachlich erforderlich ist, räumlich und inhaltlich verallgemeinert. Ein vergrößerter Kartenausschnitt wird dadurch nicht automatisch genauer.
Das RP bietet Daten des Regionalplans zur Einbindung in Geographische Informationssysteme an. Bei einer solchen Datenübernahme bleiben Quelle, Datensatzstand und fachlicher Zweck mit dem Projektplan verbunden. Stellen Sie der Fachplanung zusätzlich den für die geplante Bodenarbeit verwendeten Lageplan und die zugehörigen Ergebnisberichte bereit. Unterschiedliche Flächenzuschnitte können dadurch getrennt dargestellt werden. Kennzeichnen Sie, welche Grenze die Grundstücke, welche den geplanten Eingriff und welche eine tatsächlich untersuchte Fläche beschreibt. Bei mehreren Planverfassern wird festgelegt, wer Änderungen am maßgeblichen Arbeitsstand zusammenführt und an die Beteiligten weitergibt.
Das Stadtarchiv Gießen beschreibt Luftangriffe auf die Stadt im Dezember 1944 und kriegsbedingte Verluste von Archivalien. Für die heutige Grundstücksrecherche werden die verfügbaren historischen Unterlagen mit Luftbildern und späteren Nutzungs- oder Geländeänderungen zusammengeführt. Lücken in einer einzelnen Überlieferung werden bei der Bewertung berücksichtigt. Maßgeblich ist, welche Erkenntnisse sich dem betroffenen Baufeld tatsächlich zuordnen lassen. Die vorhandenen Hinweise und verbleibenden Unsicherheiten werden als Grundlage des weiteren Untersuchungsauftrags festgehalten. Die Bestandsbeschreibung des Stadtarchivs nennt insbesondere den Luftangriff vom 6. Dezember 1944. Für andere Städte und Gemeinden werden die jeweiligen historischen Hinweise gesondert dem Grundstück zugeordnet.
Bei einer Kampfmittelanfrage muss erkennbar sein, welches Grundstück und welcher geplante Eingriff gemeint sind. Der hessische Kampfmittelräumdienst sitzt beim Regierungspräsidium Darmstadt und ist auch für Mittelhessen zuständig. Seine Anforderungen an die Anfrage nennen einen genauen Plan mit markierten Grundstücksgrenzen; eine allgemeine regionale Übersicht erfüllt einen anderen Zweck.
Für die Zusammenarbeit mit Planung und Bauleitung empfiehlt sich deshalb ein gemeinsamer, eindeutig bezeichneter Lageplan. Verknüpfen Sie damit die vorhandenen Fachberichte und die vorgesehenen Arbeiten. Wenn sich Karten widersprechen oder ihre Grundlage unbekannt ist, sollte diese Frage geklärt werden, bevor aus der Darstellung ein Untersuchungsauftrag abgeleitet wird.
Wie unterschiedlich die Bewertung einzelner Flächen ausfallen kann, zeigt der Genehmigungsbescheid des RP Gießen für den Kalksteinbruch „Hengen Nord“ in Beselich vom 28. Januar 2026. Für dieses Vorhaben hatte die Luftbildauswertung des Kampfmittelräumdienstes keinen begründeten Bombenblindgängerverdacht ergeben; weitere Hinweise auf eine mögliche Munitionsbelastung lagen ebenfalls nicht vor. Deshalb hielt der Bescheid eine systematische Flächenabsuche hier nicht für erforderlich. Für unerwartete verdächtige Funde blieb die unverzügliche Verständigung des Kampfmittelräumdienstes vorgeschrieben. Diese Entscheidung betrifft die dort bewerteten Flächen. Für Ihr Vorhaben zählt die eigene flächenbezogene Auskunft; weder eine allgemeine Karte noch die Bewertung eines anderen Grundstücks ersetzt sie.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Aufgaben und Schnittstellen werden für das konkrete Vorhaben beschrieben und mit den erforderlichen Berechtigungen abgeglichen.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung ordnet die jeweiligen Facharbeiten und Verantwortlichen den betroffenen Bauabschnitten zu.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Bei einem möglichen Kampfmittelfund sind die betroffenen Arbeiten sofort einzustellen. Lassen Sie den Gegenstand unberührt, halten Sie Abstand und warnen Sie andere, ohne sich selbst zu gefährden. Verständigen Sie unverzüglich die Polizei unter 110 und folgen Sie deren Anweisungen. Versuchen Sie keine eigene Untersuchung oder Bergung.
Der Genehmigungsbescheid für Hengen Nord vom 28. Januar 2026 hält für seine Flächen die damalige KMRD-Bewertung und den Fundmeldehinweis fest. Das RP Gießen beschreibt Zweck und Generalisierung der Daten im regionalen Raumordnungskataster.
Die BFR KMR zur Räumplanung beschreiben die Vorbereitung der Fachaufgabe. Die Hinweise zur Geophysik erläutern Untersuchungsverfahren; die Vorgaben zur Dokumentation unterstützen die Ergebnisübergabe. Der KMRD beim Regierungspräsidium Darmstadt erklärt die landesweite Grundstücksauskunft und die Beteiligung einer Fachfirma. Die DGUV-FAQ zur Kampfmittelräumung behandeln die Anforderungen an baubegleitende Untersuchungen.
Die hessischen allgemeinen Bestimmungen sehen Kampfmittelräumarbeiten unter ständiger Aufsicht einer verantwortlichen Person mit Befähigung nach § 20 SprengG vor. Die auf der RP-Seite veröffentlichten Anzeigehinweise verlangen die Unterschrift des Erlaubnisinhabers und nennen unter anderem Lageplan, Erlaubnis nach § 7 SprengG sowie den Befähigungsschein der Aufsicht vor Ort. Auftraggeber, verantwortliche Person, Arbeitsaufnahme, Arbeitszeit und KMRD-Aktenzeichen werden rechtzeitig mitgeteilt. Für die Projektvorbereitung wird geklärt, wer diese Angaben zusammenstellt und an die zuständigen Beteiligten weitergibt. Die beauftragten Untersuchungen und Bauarbeiten werden mit ihren jeweiligen Flächen, Terminen und Ansprechpartnern aufeinander abgestimmt.
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson bündelt die Zusammenarbeit; die einzelnen Aufgaben bleiben den jeweils benannten Beteiligten zugeordnet. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung mit ihrem dokumentierten Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang. Behördliche Entscheidungen treffen die jeweils zuständigen Stellen.
Der KMRD beim Regierungspräsidium Darmstadt ist für ganz Hessen zuständig. Er wertet auf Anfrage Kriegsluftbilder aus und beschreibt in einer Stellungnahme die mögliche Belastung und erforderliche Arbeiten. Die technische Überprüfung beziehungsweise Räumung des Grundstücks wird mit einer geeigneten Fachfirma vorbereitet. Entschärfung, Sprengung und Abtransport bleiben beim KMRD oder den von ihm beauftragten Personen. Bei einem Fund werden die örtliche Ordnungsbehörde oder die Polizei verständigt; diese beteiligen den Landesdienst. Für die Ausführung werden Auftrag, verantwortliche Personen, erforderliche Nachweise und Mitteilungen der Arbeiten vorab abgestimmt.
Die flächenbezogene Erkenntnislage wird mit dem vorgesehenen Eingriff verbunden. Daraus ergibt sich, welche weitere Aussage benötigt wird. Eine Bewertung für einen anderen Standort legt die Aufgabe nicht fest. Auch eine allgemeine regionale Karte ersetzt weder die eigene Auskunft noch den fachlichen Abgleich mit den geplanten Arbeiten.
Untersuchungsverfahren zum eigenen Bedarf wählenDie Karte wird mit verfügbaren Angaben zu Leitungen, Einbauten und Zugänglichkeit gelesen. Für die Verfahrenswahl zählen die konkreten Bedingungen vor Ort. Nicht ausreichend bekannte Verhältnisse bleiben Bestandteil der Vorbereitung. Mögliche Grenzen werden in Auftrag und Ergebnis nachvollziehbar berücksichtigt, damit die dokumentierte Aussage zum realen Untersuchungsumfang passt.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Legen Sie der Kartenansicht die vorhandenen Angaben zu Quelle, Datum und Zweck bei. Eine übernommene Umrandung kann aus einer anderen Planungsaufgabe stammen. Ihr Bezug zum heutigen Vorhaben wird deshalb geprüft. Ein optisch ähnlicher Ausschnitt ist noch kein Nachweis dafür, dass dieselbe Fläche mit derselben Genauigkeit beschrieben wird.
Planherkunft und räumliche Zuordnung dokumentieren
Eine zusammenfassende Aussage wird zusammen mit dem zugehörigen Lageplan und den dokumentierten Grenzen betrachtet. Der Vergleich mit dem aktuellen Eingriff zeigt, welche Ergebnisse verwendet werden können. Fehlende Anlagen bleiben als konkrete Lücke benannt. Die Untersuchung wird nicht allein anhand einer isolierten Ergebnisformulierung als für das gesamte Vorhaben ausreichend angenommen.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Beschreiben Sie, welche Aussage für welche Bodenarbeit benötigt wird. Vorhandene Erkenntnisse, tatsächlicher Bestand und verfügbare Zugänge bilden die Grundlage des weiteren Vorgehens. Die technische Leistung erhält einen bestimmten Umfang. Offene Kartenfragen und noch fehlende Tiefen werden dabei geklärt, statt sie durch allgemeine Ortsangaben zu ersetzen.
Fachleistungen vergleichenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Termin und Aufwand werden nach Klärung des Umfangs, der Zugänge und der erforderlichen Voraussetzungen vereinbart. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin.
Umfang und Termin besprechenBewahren Sie die Quellenangabe und den Planstand zusammen mit dem Kartenausschnitt auf. Ein Bildschirmfoto ohne Legende erklärt oft nicht, ob eine Fläche als Bestand, Planung oder nur als Hinweis dargestellt wird. Für die fachliche Abstimmung sind diese Unterschiede ebenso wichtig wie die eingezeichnete Grenze.
Zeichnen Sie die angefragte Baufläche in einen geeigneten Lageplan ein. Unterscheiden Sie Grundstücksgrenze und tatsächlichen Eingriffsbereich. Ist die Zuordnung eines älteren Untersuchungsergebnisses unsicher, lassen Sie sie fachlich prüfen, statt eine scheinbar deckungsgleiche Darstellung als Übereinstimmung zu behandeln.
Eine zweidimensionale Karte zeigt für sich genommen nicht, wie tief eine Baugrube, Leitung oder Bohrung reichen soll. Fügen Sie die geplanten Tiefen und den verwendeten Höhenbezug bei. Auch bei gleicher Grundfläche kann ein geänderter Eingriff eine andere fachliche Bewertung erfordern.
Ein Messplan, eine behördliche Stellungnahme und ein Bauplan können verschiedene Flächenzuschnitte verwenden. Geben Sie an, wie diese Unterlagen zusammengehören. Fehlende Anlagen oder nicht erklärbare Abweichungen bleiben als offene Punkte erkennbar; die Klärung der Flächen- und Tiefenbezüge wird im Auftrag benannt.
Grundstück, Baufläche und früherer Untersuchungsbereich können unterschiedlich abgegrenzt sein. Halten Sie diese Unterschiede im Plan sichtbar. Die Fachplanung prüft ihre Bedeutung für den aktuellen Eingriff. Eine rechnerisch ähnliche Flächengröße genügt für diesen Vergleich nicht; entscheidend bleiben Lage, Tiefe und dokumentierter Zweck der jeweiligen Aussage.
Bewahren Sie den Planstand zusammen mit den Berichten auf, die sich darauf beziehen. Die Bauleitung erhält auch die Erläuterungen zu offenen oder eingeschränkt erfassten Bereichen. Neue Fassungen werden nachvollziehbar zugeordnet. Dadurch lassen sich spätere Änderungen gezielt prüfen, ohne die Aussage des bisherigen Ergebnisses pauschal zu erweitern. Wurden Räumarbeiten ausgeführt, gehört auch deren Räumprotokoll zu den verwendbaren Nachweisen. Es ordnet die bearbeiteten Bereiche, Verfahren, Befunde und offenen Aufgaben dem dokumentierten Umfang zu.
Kennzeichnen Sie Grundstück, Eingriffsflächen und geplante Tiefen in geeigneten Unterlagen. Legen Sie vorhandene Berichte mit ihren Anlagen bei. Unterschiedliche Planstände und noch offene Angaben werden benannt. Die fachliche Abstimmung kann dann auf einer gemeinsamen Grundlage erfolgen und den benötigten Umfang verständlich bestimmen.
Wird eine Baugrube vergrößert oder ein Bohrpunkt versetzt, wird die neue Lage mit der bisherigen Dokumentation verglichen. Ergebnisse bleiben dort nutzbar, wo ihr Umfang den Eingriff erfasst. Zusätzliche Bereiche werden gesondert bewertet. Die Änderung eines Kartenausschnitts allein erweitert keinen früheren Untersuchungsnachweis.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenVor der Beauftragung werden Ziel und Umfang der Untersuchung auf die geplanten Arbeiten bezogen. Die benötigten Projektunterlagen umfassen deshalb mehr als eine Adresse. Lage, Eingriffstiefe und vorhandene Erkenntnisse müssen so beschrieben sein, dass die angefragte Leistung verständlich abgegrenzt werden kann.
Bei offenen historischen Grundlagen werden die erforderliche Recherche und Luftbildauswertung für das angefragte Baufeld beauftragt. Vorhandene Bau- und Nutzungsunterlagen, frühere Stellungnahmen und Hinweise auf spätere Bodenveränderungen werden zusammengeführt. Eine regionale Übersicht kann bei der räumlichen Zuordnung helfen; die Fachbewertung bezieht sich auf die konkrete Fläche. Für eine Kampfmittelverdachtsfläche im Regierungsbezirk Gießen wird festgelegt, welche Frage noch zu bearbeiten ist und welche Unterlagen dafür benötigt werden. Neu gefundene Berichte bleiben mit ihrem ursprünglichen Untersuchungszweck und Flächenzuschnitt verbunden.
Ein Plan kann Hinweise auf Leitungen, Bauwerke oder befestigte Flächen geben. Für die Wahl einer Sondierung sind aber auch die tatsächliche Zugänglichkeit und die Messbedingungen relevant. Unbekannte oder inzwischen veränderte Verhältnisse müssen in der Vorbereitung berücksichtigt werden.
Die Verfahrenswahl verbindet das Erkenntnisziel mit dem benötigten Tiefenbereich und den Messbedingungen vor Ort. Auffüllungen, Fundamente, metallische Leitungen und andere Einbauten können die Auswertbarkeit beeinflussen. Eine Karte allein beschreibt diese Bedingungen häufig nur teilweise. Die Fachplanung klärt geeignete Zugänge, vorbereitende Arbeiten und mögliche Ergänzungen. Bei Baugruben, Pfahlgründungen, Verbau oder tiefem Leitungsbau werden die einzelnen Eingriffe mit Lage und Tiefe angegeben. Eine erforderliche Tiefensondierung oder Bohrlochfreigabe wird dieser Aufgabe zugeordnet. Dokumentierte Messgrenzen bleiben im Ergebnisplan erkennbar und werden bei der Anschlussentscheidung berücksichtigt.
Eine Freigabedokumentation benennt die untersuchten Bereiche und die Grenzen der getroffenen Aussage. Sie sollte sich dem geplanten Eingriff zuordnen lassen. Eine farbige Übersicht ohne Erläuterung von Umfang und Verfahren kann diese Unterlagen nicht ersetzen.
Für die Ausschreibung werden Recherche, technische Untersuchung und gegebenenfalls weiterführende Bearbeitung als bestimmte Aufgaben beschrieben. Legen Sie den Angeboten denselben Lageplan, die vorgesehenen Tiefen, bekannte Randbedingungen und die benötigten Berichte zugrunde. Bei mehreren Bauabschnitten wird benannt, welche Flächen wann zugänglich sind und wer Ergebnisse entgegennimmt. Eine geeignete Bauaushubüberwachung wird fachlich begründet und mit dem Arbeitsablauf abgestimmt. Die Bauleitung erhält die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und verbleibenden Einschränkungen vor den darauf aufbauenden Arbeiten. Zusätzliche Eingriffe oder geänderte Flächenzuschnitte werden vor Ausführung an die Fachplanung weitergegeben.
Nutzen Sie einen Lageplan, auf dem Grundstück und Eingriffsbereiche gut erkennbar sind. Legende, Quelle und Planstand gehören dazu. Beim Erstkontakt werden Bauvorhaben und benötigte Entscheidung aufgenommen. Die Unterlagenprüfung ordnet vorhandene Kampfmittelberichte, Stellungnahmen und Bauunterlagen dem Baufeld zu und benennt fehlende Grundlagen.
Benennen Sie die vorgesehenen Gräben, Baugruben oder Bohrpunkte und die zugehörigen Tiefen. Kennzeichnen Sie noch offene Angaben. Bei offenen Grundlagen werden die erforderliche historische Recherche und Luftbildauswertung eingeplant. Die Methodenauswahl berücksichtigt deren Ergebnisse, den benötigten Tiefenbereich und die tatsächlichen Bedingungen der Fläche.
Ordnen Sie vorhandene Erkenntnisse den jeweiligen Flächen zu. Übermitteln Sie Berichte mit ihren Plänen und Einschränkungen. Die beauftragte Sondierung oder geeignete Begleitung untersucht die festgelegten Bereiche. Die Ergebnisse werden mit ihren Auswertungsgrenzen bewertet und den jeweiligen Bodenarbeiten zugeordnet.
Wir prüfen die Kampfmittelaufgabe mit Ihnen und benennen, welche Angaben für die weitere Untersuchung noch benötigt werden. Berichte und Lagepläne dokumentieren die ausgeführten Facharbeiten. Für die Anschlussentscheidung wird festgelegt, wo weitere Untersuchung, Unterlagenbeschaffung oder behördliche Abstimmung vor den nächsten Arbeiten erforderlich ist.
Wird ein Bohrpunkt verschoben oder eine Baugrube erweitert, wird die Änderung gegenüber dem bisherigen Plan kenntlich gemacht. Anschließend wird geprüft, ob die dokumentierten Ergebnisse den neuen Eingriff erfassen. Eine frühere Untersuchung bleibt mit ihrem bearbeiteten Flächen- und Tiefenumfang nutzbar; zusätzliche Bereiche werden vor den darauf aufbauenden Arbeiten fachlich bewertet. Fehlende Lageanlagen oder abweichende Darstellungen werden geklärt. Bis dahin bleibt die räumliche Abdeckung als offener Punkt erkennbar.
Für Bauvorhaben in Gießen, Marburg oder Wetzlar werden Grundstück, Unterlagen und vorgesehene Arbeiten eindeutig angegeben. Bauherrschaft, Fachplanung und Bauleitung verwenden nachvollziehbare gemeinsame Planstände. Aus fehlenden Kartendaten werden keine Aussagen zu einer Belastung oder bereits erfolgten Untersuchungen abgeleitet.
Die hessischen allgemeinen Bestimmungen sehen für die untersuchten beziehungsweise entmunitionierten Flächen Lagepläne im Maßstab 1:1.000 vor. Nach Abschluss der Arbeiten wird eine Ausfertigung an den KMRD übergeben. Für die Projektakte werden Auftrag, Lagebezug, Verfahren, Ergebnisbewertung und verbleibende Einschränkungen zusammengeführt. Bei Räumarbeiten gehört das Räumprotokoll mit dem tatsächlich bearbeiteten Umfang dazu. Vereinbaren Sie die benötigten Unterlagen und ihre Empfänger bei der Beauftragung. Bei einem Wechsel der Bauleitung bleiben Fachbericht und zugehöriger Planstand gemeinsam verfügbar. Spätere Änderungen werden mit ihrer eigenen Fassung ergänzt. Bei erforderlicher Flächenräumung oder Bergung werden Aufgabe, Bereich und Zuständigkeit vor der Ausführung geklärt. Die Freigabedokumentation beschreibt den tatsächlich bearbeiteten Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Eine digitale Karte kann komfortabel vergrößert werden. Maßstab, ursprüngliche Genauigkeit und fachlicher Zweck ihrer Daten bleiben dennoch maßgeblich. Für die Anfrage werden geeignete genaue Unterlagen verwendet. Unsichere Zuordnungen werden geklärt, bevor eine Linienlage oder Umrandung als Grundlage eines technischen Auftrags übernommen wird. Legende und Quellenangabe erläutern, was die Darstellung zeigt und wofür sie erstellt wurde. Damit werden Nutzen und Grenzen für die konkrete Aufgabe beurteilt.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenEine zweidimensionale Darstellung kann Lage und Ausdehnung zeigen. Die vertikale Aufgabe wird durch weitere Angaben beschrieben. Geben Sie die vorgesehenen Tiefen und ihren Bezug an. Vorhandene Berichte werden daraufhin gelesen, welche Bereiche tatsächlich erfasst wurden. Eine gleiche Grundfläche genügt bei verändertem Eingriff nicht als alleiniger Vergleich.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Beschreiben Sie bei der Anfrage die geplanten Bodenarbeiten und den dafür benötigten Erkenntnisstand. Für Vorhaben im Industrie- und Infrastrukturbereich ergänzen Sie die betrieblichen Randbedingungen.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNein. Das Kataster des Regierungspräsidiums Gießen führt raumbezogene Informationen für die Regionalplanung zusammen. Eine Aussage zur Kampfmitteluntersuchung einer Baufläche muss sich auf die dafür erhobenen Erkenntnisse und dokumentierten Untersuchungen beziehen.
Die Vergrößerung ändert nicht die ursprüngliche Datengrundlage oder deren Genauigkeit. Das Regierungspräsidium Gießen weist auf eine zweckbezogene räumliche und inhaltliche Generalisierung regionaler Daten hin. Für die konkrete Fläche ist ein geeigneter genauer Plan erforderlich.
Der Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen ist beim Regierungspräsidium Darmstadt angesiedelt und landesweit zuständig. Für die Grundstücksauskunft werden Lageplan und benötigte Angaben nach dem amtlich beschriebenen Antragsweg eingereicht. Eine Fachfirma führt die beauftragte technische Untersuchung und Dokumentation aus. Stimmen Sie den Untersuchungsbedarf vor den betroffenen Bodenarbeiten ab und klären Sie offene Anforderungen der KMRD-Stellungnahme mit den zuständigen Stellen.
Für die konkrete Aufgabe können insbesondere Eingriffstiefen, Höhenbezüge, der Stand der Bauplanung und vollständige frühere Untersuchungsberichte fehlen. Welche Angaben benötigt werden, wird anhand Ihres Vorhabens geprüft. Ein allgemeiner Mindestumfang lässt sich aus dem Ortsnamen allein nicht bestimmen. Das geeignete Messverfahren wird nach Erkenntnisziel, Bodenaufbau und Einbauten gewählt; solche Einflüsse können die Auswertbarkeit begrenzen.
Nicht automatisch. Zunächst wird verglichen, ob Fläche, Tiefe und Zweck des geänderten Eingriffs vom vorhandenen Untersuchungsumfang erfasst sind. Erst daraus ergibt sich, ob weitere Klärung oder Untersuchung benötigt wird.
Nein. Lage, Grenzen und vorgesehene Tiefen werden miteinander verglichen. Eine ähnliche Quadratmeterzahl kann unterschiedliche Bereiche betreffen. Untersuchungsberichte und Lagepläne dokumentieren die tatsächlich bearbeiteten Flächen und Tiefen sowie verbliebene Aussagegrenzen.
Bei einem möglichen Kampfmittelfund sind die betroffenen Arbeiten sofort einzustellen. Lassen Sie den Gegenstand unberührt, halten Sie Abstand und warnen Sie andere, ohne sich selbst zu gefährden. Verständigen Sie unverzüglich die Polizei unter 110 und folgen Sie deren Anweisungen. Versuchen Sie keine eigene Untersuchung oder Bergung.
Der Aufwand richtet sich nach den benötigten Recherchen, dem Flächen- und Tiefenumfang, der Zugänglichkeit und den Messbedingungen. Hinzu kommen die vereinbarte Auswertung und Dokumentation. Benennen Sie die bereits vorliegenden Stellungnahmen und Fachberichte sowie noch benötigte Aufgaben. Eine eventuelle Gebühr für die behördliche Luftbildauskunft wird von den Kosten privater Fachleistungen getrennt betrachtet.
Quelle, Legende, Planstand und Eingriffsbereiche beifügen.
Höhenbezug und vollständige Ergebnisunterlagen gemeinsam übermitteln.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.