Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Eine neue Anlage wird gebaut, die alte später entfernt. Beide Schritte können eigene Bodeneingriffe auslösen – auch wenn sie zum selben Projekt gehören. Für die Kampfmittelprüfung erfassen wir mit Ihnen die neuen Gründungen, geplanten Rückbauarbeiten und die Bedingungen, unter denen untersucht werden kann.
Neue Standorte und Eingriffstiefen eindeutig angeben.
Auch Arbeiten an alten Fundamenten berücksichtigen.
Prüfen, welchen Bauzustand eine Untersuchung erfasst.
Erfassen Sie neue und alte Standorte mit den jeweiligen Bodeneingriffen. Beschreiben Sie auch die Herstellung von Zugängen und das Entfernen vorhandener Fundamente. Die Untersuchung wird mit dieser Abfolge abgestimmt. Vorhandene Ergebnisse werden für jeden folgenden Eingriff anhand ihres dokumentierten Bereichs und ihrer Grenzen geprüft, insbesondere nach Änderungen an Gelände oder Bestand.

Das amtliche Verzeichnis zum Ostbayernring Abschnitt B umfasst Ersatzneubau, Rückbau und gesonderte Zugänge. Für Ihr Vorhaben werden diese Aufgaben mit den eigenen Standorten und Bodeneingriffen beschrieben. Die Fachplanung ordnet vorhandene Erkenntnisse zu und stimmt die nötigen Untersuchungen ab. Der veröffentlichte Planungsumfang eines anderen Vorhabens bestimmt keine pauschale Kampfmittelleistung für Ihr Grundstück.
Die Oberpfalz umfasst sieben Landkreise und die kreisfreien Städte Amberg, Regensburg und Weiden in der Oberpfalz. Für eine Anfrage werden die konkrete Gemeinde und die Projektadresse benannt. Die Zentrale in Gersheim koordiniert die Fachanfrage. Der Regierungsbezirk beschreibt den regionalen Rahmen; örtliche Zuständigkeit und Untersuchungsumfang richten sich nach dem tatsächlichen Standort und den vorgesehenen Arbeiten.
Ein veröffentlichtes Beispiel aus der Oberpfalz ist der Ostbayernring: Die amtlichen Unterlagen für Abschnitt B bezeichnen das Vorhaben als Ersatzneubau einschließlich Rückbau der Bestandsleitung. Im Verzeichnis stehen auch gesonderte Pläne zum Rückbau und zu den dafür vorgesehenen Zugängen. Das Beispiel verdeutlicht den Umfang der Planung; es ist keine Aussage über eine konkrete Kampfmittelbelastung oder den heutigen Stand der Bauarbeiten.
Für die Kampfmittelfrage sollten neue und alte Standorte ebenso unterscheidbar sein. Ein neuer Maststandort kann eine andere Untersuchung erfordern als das Entfernen eines vorhandenen Fundaments. Die bloße Zugehörigkeit zu demselben Leitungsprojekt macht vorhandene Ergebnisse nicht auf jeden Eingriff übertragbar.
Ein örtlicher historischer Zusammenhang ist für Regensburg dokumentiert: Der Wiederaufbauatlas des Hauses der Bayerischen Geschichte beschreibt Angriffe auf die Messerschmitt-Werke und später auf Bahnanlagen und den Ölhafen. Diese unterschiedlichen früheren Nutzungen werden bei einem konkreten Standort anhand geeigneter Unterlagen geprüft. Der Regensburger Zusammenhang ist ein örtliches Beispiel innerhalb der Oberpfalz; er beschreibt weder alle Rückbauflächen der Region noch einen Verdacht für das geplante Leitungsprojekt.
In Bayern werden vorsorgliche Recherche und Untersuchung eines Grundstücks von der Abwehr konkreter Gefahren durch aufgefundene Kampfmittel getrennt. Die örtlichen Sicherheitsbehörden und die Polizei behalten ihre Aufgaben. Für die Bauvorbereitung geht es darum, vorhandene Erkenntnisse und die tatsächlich geplanten Eingriffe so zusammenzuführen, dass ein geeigneter Untersuchungsumfang bestimmt werden kann.
Für die beauftragten Tätigkeiten in Deutschland werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Der Leistungsumfang beschreibt die konkreten Tätigkeiten und Schnittstellen mit den jeweils verantwortlichen Beteiligten.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen, ohne die unterschiedlichen Aufgaben gleichzusetzen.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Für die Abwehr örtlicher Kampfmittelgefahren in der Oberpfalz sind grundsätzlich die jeweiligen Gemeinden als örtliche Sicherheitsbehörden zuständig. Zur Unterstützung bei konkreten Gefahren durch aufgefundene Kampfmittel aus der Zeit bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs steht der vom Freistaat Bayern beauftragte Kampfmittelbeseitigungsdienst zur Verfügung. Die vorsorgliche grundstücksbezogene Untersuchung und die Beauftragung geeigneter Fachfirmen bleiben davon getrennt.
Regionale Grundlagen: Regierung der Oberpfalz: Ostbayernring, Abschnitt B.
Planung und Dokumentation: BFR KMR: Räumplanung mit Räumkonzept – Einleitung · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · DGUV: FAQ Kampfmittelräumung · Bayern: Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel, Bekanntmachung vom 13.08.2026
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson führt die Informationen und die jeweils verantwortlichen Beteiligten zusammen. Deren fachliche, vertragliche und behördliche Aufgaben werden für das konkrete Vorhaben zugeordnet. Vor einer Beauftragung wird festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen ein konkretes Verfahren benötigt, hängt von Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht dokumentiert die ausgeführte Fachleistung mit ihrem Umfang und ihren Grenzen. Die örtliche Gefahrenabwehr ist in Bayern regelmäßig Aufgabe der Gemeinde; tatsächliche Funde werden unverzüglich der Polizei gemeldet. Der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst erfüllt seine Aufgaben bei Fundmunition. Private Vorerkundung und beauftragte technische Facharbeiten werden davon getrennt geplant.
Bestehende Bauteile oder andere örtliche Bedingungen können erreichbare Aussagen begrenzen. Die Fachplanung beurteilt ein geeignetes Vorgehen anhand des vorgesehenen Eingriffs und vorhandener Erkenntnisse. Notwendige vorbereitende Schritte werden mit ihren Voraussetzungen abgestimmt. Aus eingeschränkter Messbarkeit folgt weder pauschal eine bestimmte Ersatzmethode noch die Erlaubnis, den Bereich zunächst ungeklärt zu bearbeiten.
Geeignete Fachleistungen vergleichenNach dem Entfernen von Bestand kann sich die Zugänglichkeit oder Arbeitsebene ändern. Vergleichen Sie den nächsten Eingriff mit den verfügbaren Ergebnissen und ihren Grenzen. Daraus ergibt sich, ob eine zusätzliche Aufgabe erforderlich ist. Eine erneute Untersuchung wird weder grundsätzlich ausgeschlossen noch allein wegen des Rückbaus verlangt; maßgeblich ist die konkrete fachliche Abdeckung.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Sammeln Sie historische Informationen und verfügbare Untersuchungsberichte für neue wie alte Anlagenbereiche. Verwenden Sie eindeutige Standortbezeichnungen und zeigen Sie die jeweiligen Eingriffe im Lageplan. Eine gemeinsame Projektbezeichnung genügt für die Übertragung von Ergebnissen nicht. Die Fachplanung berücksichtigt, welche Erkenntnisse tatsächlich vorliegen und welche Frage für den nächsten Arbeitsschritt noch unbeantwortet ist.
Ordnen Sie jeder Anlage ihre Standortnummer und die verfügbaren Berichtsfassungen zu. Alte und neue Nummerierungen werden im Übersichtsplan miteinander verbunden. Für nur teilweise verfügbare Unterlagen wird der fehlende Bereich benannt. So kann die Fachplanung unterscheiden, ob eine neue Untersuchung oder zunächst die Beschaffung vorhandener Ergebnisse benötigt wird.
Ergebnisse den Anlagenstandorten zuordnen
Das Entfernen bestehender Fundamente und die Herstellung neuer Baugruben können unterschiedliche Bedingungen aufweisen. Beschreiben Sie bekannte Bauteile, Zugänge und vorgesehene Tiefen. Die erforderlichen Untersuchungen werden mit diesen Arbeitsschritten koordiniert. Einschränkungen durch vorhandene Anlagen werden ausdrücklich behandelt, bevor vorbereitende Eingriffe oder weitere Arbeiten im bislang nicht ausreichend erfassten Bereich stattfinden.
Benennen Sie für die einzelnen Arbeitsschritte die vorgesehenen Sohlen und Hilfsgruben. Auch ein Fundamentrest, der zunächst im Boden bleiben soll, wird dargestellt. Vorleistungen für den Zugang erhalten ihre eigene Lage- und Tiefenangabe. Die dafür benötigten Untersuchungen und Voraussetzungen werden vor den entsprechenden Eingriffen abgestimmt.
Fachleistungen vergleichen
Dokumentieren Sie, welche Fläche zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Bedingungen untersucht wurde. Änderungen nach dem Rückbau werden dem nächsten Eingriff zugeordnet. Die Bauleitung benötigt vollständige Ergebnisse mit Karten und Grenzen. Ein erledigter Arbeitsschritt soll nicht automatisch als gleichbedeutend mit einer passenden Untersuchungsaussage für sämtliche späteren Arbeiten an diesem Standort gelten.
Bei einer Übergabe wird der tatsächliche Zustand nach dem Arbeitsschritt festgehalten. Ein entfernter Bauteil und eine veränderte Geländeoberfläche werden im aktuellen Plan nachgeführt. Die Fachprüfung vergleicht den nächsten Eingriff mit dem weiterhin passenden Ergebnis. Eine noch offene Untersuchung wird mit ihrem Teilbereich an die nachfolgenden Verantwortlichen weitergegeben.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentierenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Aus einer Anfrage folgt deshalb keine pauschale Termin- oder Kostenzusage. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin.
Umfang und Termin besprechenÜbergeben Sie Lagepläne und Angaben zu den vorgesehenen Fundamenten, Bohrungen oder Verankerungen. Ergänzen Sie die Eingriffstiefen und den Bezug zur Geländeoberfläche. Noch nicht festgelegte Varianten sollten als solche erkennbar bleiben, damit sie nicht versehentlich mit der zur Ausführung vorgesehenen Planung verwechselt werden.
Ergänzen Sie notwendige Hilfseingriffe wie Suchschürfe, Verbau oder Anschlussgruben. Werden Gründungsvarianten geändert, wird die zur Ausführung vorgesehene Fassung eindeutig bezeichnet. Eine zurückgezogene Variante bleibt von der aktuellen Aufgabe unterscheidbar. Die benötigte Fachleistung kann dadurch auf die tatsächlichen Arbeitsräume und Tiefen bezogen werden.
Beschreiben Sie, ob alte Fundamente vollständig entfernt, teilweise belassen oder nur freigelegt werden sollen. Nennen Sie die dafür vorgesehenen Baugruben und Arbeitsräume. Maßgeblich ist die tatsächliche Rückbauplanung; aus dem bisherigen Betrieb einer Anlage folgt keine dokumentierte Untersuchung sämtlicher betroffener Bodenschichten.
Eine teilweise verbleibende Gründung wird mit ihrem bekannten Umriss beschrieben. Nennen Sie die vorgesehenen Eingriffe neben und unter diesem Bauteil. Wenn Bestandsmaße unsicher sind, wird diese Lücke ausdrücklich mitgeteilt. Die Fachplanung berücksichtigt die erreichbaren Aussagen, statt aus einem schematischen Fundamentplan eine vollständig geklärte Geometrie abzuleiten.
Geben Sie an, welche Flächen erreichbar sind und wo bestehende Anlagen, Befestigungen oder Leitungen den Zugang begrenzen. Änderungen im Bauzustand können die Messbedingungen verändern. Ob frühere Ergebnisse weiter ausreichen, wird deshalb anhand ihres Umfangs und des nun geplanten Eingriffs geprüft.
Beschreiben Sie den Bauzustand zum vorgesehenen Untersuchungszeitpunkt. Ein Zugang, der erst nach einem späteren Ausbau entsteht, wird entsprechend gekennzeichnet. Für die vorher anstehenden Arbeiten werden die tatsächlich verfügbaren Untersuchungsmöglichkeiten geklärt. Eine Terminplanung wird mit diesen Voraussetzungen und der gegebenenfalls nötigen weiteren Fachaufgabe abgestimmt.
Verwenden Sie unterscheidbare Bezeichnungen für neue Standorte, alte Standorte und zusätzliche Arbeitsflächen. Verknüpfen Sie Pläne, Aufträge und Berichte mit diesen Angaben. So muss die Bauleitung nicht aus mehreren ähnlich benannten Dokumenten erschließen, welche Aussage für den nächsten Arbeitsschritt gilt.
Eine gemeinsame Standortübersicht verbindet die jeweiligen Berichte mit der neuen und alten Anlage. Zusätzliche Arbeitsflächen erhalten eine eigene Kennzeichnung. Werden einzelne Teilaufträge getrennt vergeben, wird diese Übersicht für die Übergabe verwendet. So bleiben benötigte Erkenntnisse auch an den Schnittstellen der Bauphasen eindeutig zugeordnet.
Verwenden Sie unterscheidbare Kennzeichnungen für vorhandene und geplante Standorte. Geben Sie auch den räumlichen Bezug von Fundamenten und Leitungen an, soweit bekannt. Wenn Nummern geändert werden, sollte die Zuordnung nachvollziehbar bleiben. Dadurch kann ein Bericht zum früheren Standort richtig zugeordnet werden, ohne seine Aussage irrtümlich auf eine benachbarte neue Baufläche zu übertragen.
Für tatsächlich beauftragte Räumarbeiten werden im Räumprotokoll die bearbeiteten Bereiche, Lage- und Tiefenbezüge, Vorgehen und Ergebnisse festgehalten. Bericht und Plananlagen dokumentieren die Grenzen der Fachleistung und verbleibende Aufgaben. Die Kennzeichnungen bleiben mit der Standortübersicht verbunden.
Ein geplanter Zugang kann zunächst Erdarbeiten oder die Herstellung von Befestigungen erfordern. Beschreiben Sie diese Eingriffe mit ihrem Umfang. Die bloße spätere Befahrung ist davon zu unterscheiden. Für die Kampfmittelplanung sind die tatsächlich vorgesehenen Arbeiten maßgeblich; eine im Plan eingezeichnete Verbindung erläutert noch nicht, welche Veränderungen des Bodens zu ihrer Herstellung erforderlich sind.
Übergeben Sie die Standortübersicht, bekannten Bestandsunterlagen und vorgesehenen Arbeitsschritte. Markieren Sie neue Bauflächen, zu entfernende Fundamente und die Herstellung von Zugängen. Vorhandene Untersuchungsergebnisse werden beigefügt. Die erste Abstimmung kann damit die benötigten Leistungen auf die einzelnen Eingriffe beziehen und festlegen, welche Informationen für die weitere Planung noch fehlen.
Kennzeichnen Sie unsichere Bestandsangaben und noch offene Ausführungsvarianten. Eine gemeinsame Bezugshöhe erleichtert den Vergleich von früherer Messung, Rückbausohle und neuer Gründung. Verfügbare Berichte werden mit Datum und Anlagenumfang benannt. Fehlende Unterlagen werden bei der ersten fachlichen Abstimmung gezielt nachgefragt.
Halten Sie nach einem Arbeitsschritt den tatsächlichen Stand und die zugehörigen Ergebnisse fest. Für die folgende Phase wird die aktuelle Geometrie mit dem dokumentierten Untersuchungsumfang verglichen. Veränderte oder noch offene Bereiche bleiben sichtbar. Die Bauleitung erhält damit eine nachvollziehbare Grundlage, statt allein aus einer allgemeinen Rückbaumeldung auf die Voraussetzungen weiterer Bodenarbeiten schließen zu müssen.
Eine Änderung nach der Übergabe wird mit ihrem betroffenen Bodenraum weitergegeben. Die Verantwortlichen klären, welche vorhandene Aussage weiter passt und welche Ergänzung vor dem nächsten Eingriff benötigt wird. Für die Folgephase stehen die verwendete Planung, der passende Bericht und noch offene Aufgaben gemeinsam zur Verfügung.
Eine historische Luftbildauswertung verbindet geeignete Aufnahmen und weitere Erkenntnisse mit der konkreten Untersuchungsfrage. Neue Anlagenstandorte und Rückbauflächen werden dabei räumlich zugeordnet. Bei offenen historischen Fragen werden erforderliche Recherchen und Auswertungen durchgeführt. Spätere Bodenarbeiten oder Überdeckungen können die heutige Arbeitsebene verändert haben. Deshalb werden historische Grundlagen, vorhandene technische Berichte und der aktuelle Bauzustand gemeinsam betrachtet. Ihre Aussagen bleiben mit ihrem jeweiligen Zweck gekennzeichnet. Für eine Ergänzung wird benannt, welcher Standort und welche Bauphase noch eine fachliche Klärung benötigen.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetik erfasst das Magnetfeld passiv und nutzt die magnetische Wirkung eines Objekts. Elektrische Leitfähigkeit allein genügt für seine geomagnetische Erfassbarkeit nicht. Vorhandene Fundamente, Leitungen oder andere metallische Einbauten können die Messung beeinflussen. Die Eignung wird für den jeweiligen neuen oder alten Anlagenbereich beurteilt. Eine Untersuchung vor dem Rückbau erhält eine eindeutige Flächen- und Tiefenzuordnung. Nach dem Ausbau wird geprüft, ob sie die danach beanspruchten Bereiche bereits erfasst. Auswertbare Messdaten, Störungen und verbleibende Aufgaben werden für die nächste Phase dokumentiert.
Geomagnetik fachlich abgrenzenTransientenelektromagnetische Verfahren, kurz TDEM, bewerten die zeitliche elektromagnetische Antwort leitfähiger Objekte. Die Fachplanung prüft ihre Eignung unter den tatsächlich vorhandenen Messbedingungen. Eine neue Gründung kann einen anderen Bodenraum beanspruchen als das zu entfernende Fundament. Beide Aufgaben erhalten einen festgelegten Untersuchungsumfang. Bekannte Einbauten und frühere technische Ergebnisse werden berücksichtigt. Die Auswertung unterscheidet bewertbare Messdaten von eingeschränkt erfassten Bereichen. Veränderte Zugänge oder Arbeitsebenen werden vor einer weiteren Verwendung der Aussage mit dem Bericht und seinen Karten abgeglichen.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Strukturen und Reflexionen im Boden darstellen. Wassergehalt, Bodenaufbau und Einbauten beeinflussen das Messbild. Seine Interpretation identifiziert nicht automatisch ein Kampfmittel. Für einen Anlagenersatz wird geklärt, welche noch offene Frage das Verfahren beantworten soll. Eine neue Baugrube, ein verbliebener Fundamentrest und ein zusätzlicher Zugang können unterschiedliche Anforderungen stellen. Die Fachbewertung hält die tatsächlich erfassten Bereiche und die Grenzen ihrer Aussage fest. Nach einer Änderung des Bauzustands wird geprüft, welche Erkenntnisse sich für die nächste Arbeit weiterverwenden lassen.
Georadar und AussagegrenzenFür tiefe neue Gründungen und den Ausbau vorhandener Fundamente werden die jeweiligen Sohlen und Arbeitsräume beschrieben. Die Fachplanung prüft, ob eine Tiefen- oder Bohrlochsondierung erforderlich und geeignet ist. Ansatzpunkt, Höhe und Untersuchungstiefe werden dem betreffenden Standort zugeordnet. Bei einer Verlegung des Punkts oder einer geänderten Ausführung wird die Abdeckung erneut abgeglichen. Bekannte Leitungen und Voraussetzungen für den sicheren Untersuchungszugang werden berücksichtigt. Ein punktbezogenes Ergebnis bleibt seinem tatsächlich bearbeiteten Bodenraum zugeordnet; es erweitert sich nicht durch eine gemeinsame Anlagenbezeichnung.
Tiefe Eingriffe vorbereitenEine erforderliche baubegleitende Kampfmitteluntersuchung wird mit der jeweiligen Bauphase fachlich geplant. Sie kann lagenweisen Abtrag, fachliche Freilegung und ergänzende Sondierungen verbinden. Die reine Sichtbeobachtung gewöhnlicher Aushubarbeiten genügt als Detektion nicht. Beim Ausbau alter Fundamente werden die tatsächlichen Arbeitsräume und der danach verbleibende Zustand berücksichtigt. Bearbeitete Bereiche, Befunde und Einschränkungen werden festgehalten. Die folgende Bauphase erhält die dazugehörigen Ergebnisse und noch offenen Aufgaben. Zusätzliche Arbeiten nach dem Ausbau werden vor ihrer Ausführung auf einen erforderlichen Untersuchungsbedarf geprüft.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenFür geeignete freie Flächen kommt eine Oberflächensondierung in Betracht. Vorhandene Einbauten oder metallische Strukturen können die Aussage beeinflussen. Ob und wo Messungen auswertbar sind, wird anhand der tatsächlichen Bedingungen beurteilt; das geeignete Verfahren wird für den jeweiligen Standort festgelegt.
Bei tiefen Gründungen wird geprüft, ob eine Tiefen- oder Bohrlochsondierung geeignet ist. Dafür müssen Lage, Tiefe und die geplante Ausführung ausreichend beschrieben sein. Ergebnisse eines benachbarten Standorts können nicht allein wegen der räumlichen Nähe als Nachweis für den neuen Eingriff verwendet werden.
Wo eine Voruntersuchung nicht ausreicht oder nicht möglich ist, wird das weitere Vorgehen auf den Eingriff abgestimmt. Eine baubegleitende Kampfmittelsondierung kann nur bei fachlicher Eignung vorgesehen werden. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein Ersatz für diese Leistung.
Kennzeichnen Sie neue Anlagen, zurückzubauende Teile und zusätzliche Bodeneingriffe im Lageplan. Im Erstkontakt werden Projektort und benötigte Aussage benannt. Vorhandene Pläne, Stellungnahmen und Berichte werden auf Aktualität, räumlichen Bezug, Vollständigkeit und Lücken geprüft.
Bei offenen historischen Erkenntnisfragen werden erforderliche Recherchen und Luftbildauswertungen im fachlich abgestimmten Auftrag tatsächlich durchgeführt. Vorhandene Auswertungen werden mit ihren jeweiligen Teilflächen und Schlussfolgerungen berücksichtigt. Ergänzende Erkenntnisse werden dem heutigen Eingriffsbereich zugeordnet und für die Untersuchungsplanung verwendet.
Halten Sie fest, welche Anlagen vor einer Untersuchung noch bestehen und welche später entfernt werden.
Wir prüfen die vorliegenden Erkenntnisse und die Bedingungen für die jeweils vorgesehene Leistung. Die Fachplanung wählt das geeignete Verfahren anhand von Untersuchungsziel, Eingriffstiefe, Bodenaufbau, Einbauten und tatsächlichen Messbedingungen aus. Zugänge und erforderliche Voraussetzungen werden mit den verantwortlichen Beteiligten geklärt.
Ordnen Sie die Ergebnisse dem betroffenen Teilbereich und dem nächsten geplanten Eingriff zu.
Die vereinbarte Sondierung oder fachgerechte baubegleitende Untersuchung wird auf den abgestimmten Flächen und Punkten ausgeführt. Messdaten und Beobachtungen erhalten einen nachvollziehbaren Lage- und Höhenbezug. Nicht untersuchte Bereiche, eingeschränkte Zugänge und relevante Störungen werden festgehalten.
Die erhobenen Daten und Befunde werden anhand des Untersuchungsziels und der tatsächlichen Messbedingungen fachlich ausgewertet. Die Bewertung berücksichtigt Störeinflüsse und Aussagegrenzen. Bericht und Plananlagen dokumentieren die Fachbewertung, die bearbeiteten Bereiche und deren Lage-, Höhen- und Tiefenbezüge. Daraus werden erforderliche weiterführende Aufgaben abgeleitet. Ergebnisse und offene Aufgaben werden mit der Bauleitung und den verantwortlichen Beteiligten für den nächsten Eingriff übergeben.
Bei einer Untersuchung vor dem Ausbau alter Fundamente ist zu prüfen, ob ihr dokumentierter Umfang den danach freigelegten Untergrund tatsächlich erfasst. Eine vorhandene Aussage ist weder pauschal wertlos noch allein wegen der früheren Nutzung ausreichend. Entscheidend sind die untersuchte Fläche, die Tiefe, das Verfahren und die angegebenen Grenzen.
Wenn Planung oder Ausführung geändert werden, sollten die betroffenen Teilbereiche und Berichtstände nachvollziehbar bleiben. Geben Sie der Bauleitung die vollständigen Unterlagen weiter. Noch offene Flächen dürfen im Übergabeplan nicht denselben Status erhalten wie Bereiche, für die bereits eine passende Untersuchungsaussage vorliegt.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Legen Sie fest, ob anschließend eine neue Grube, eine Leitung oder ein anderer Bodeneingriff vorgesehen ist. Verwenden Sie die dann maßgebliche Arbeitsebene und Geometrie. Das vorhandene Ergebnis wird hierauf geprüft. Diese Beschreibung ist genauer als die bloße Mitteilung, dass ein Fundament entfernt wurde, und erleichtert die Entscheidung über ergänzenden Untersuchungsbedarf.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenKennzeichnen Sie, ob ein Bereich erst geplant, bereits untersucht oder hinsichtlich einer konkreten Frage noch offen ist. Verknüpfen Sie diese Angaben mit den jeweiligen Berichten. Ein organisatorisch abgeschlossener Bauabschnitt und ein fachlich dokumentiertes Untersuchungsergebnis bezeichnen verschiedene Sachverhalte. Bei Änderungen werden die betroffenen Bereiche neu zugeordnet, während weiterhin passende Ergebnisse nutzbar bleiben.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Die Leistungsübersicht hilft, diese Aufgaben bei der Anfrage zu unterscheiden.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNur soweit der dokumentierte Untersuchungsumfang den dort geplanten Eingriff tatsächlich erfasst. Neue und alte Standorte können andere Flächen, Tiefen und Messbedingungen haben. Die Zuordnung muss deshalb anhand der Unterlagen geprüft werden.
Der bisherige Betrieb allein ist kein Untersuchungsbericht. Für geplante Erdarbeiten werden vorhandene Erkenntnisse und dokumentierte Untersuchungen mit dem neuen Eingriff abgeglichen. Aus der Nutzung wird weder pauschale Sicherheit noch eine konkrete Kampfmittelbelastung abgeleitet.
Nicht automatisch. Zunächst wird geprüft, ob der zuvor dokumentierte Untersuchungsumfang den freigelegten Bereich und den weiteren Eingriff erfasst. Erst dieser Vergleich zeigt, ob zusätzliche Klärung oder Untersuchung erforderlich ist.
Nein. Ob eine baubegleitende Kampfmittelsondierung geeignet ist, wird fachlich anhand des Eingriffs und der Bedingungen beurteilt. Eine reine Sichtkontrolle beim Aushub ersetzt keine Kampfmittelsondierung.
Stellen Sie die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort ein. Den Gegenstand nicht berühren oder bewegen, den Gefahrenbereich verlassen, Abstand halten und andere fernhalten. Verständigen Sie unverzüglich die Polizei unter 110. Die weitere Gefahrenabwehr ist keine normale Projektanfrage.
Der Aufwand hängt von den vorhandenen Grundlagen, noch offenen historischen Fragen, neuen und alten Arbeitsbereichen, Eingriffstiefen, Zugängen, Einbauten und Störungen ab. Erforderliche Vorarbeiten, geeignete Verfahren sowie Auswertung und Dokumentation werden dem jeweiligen Teilauftrag zugeordnet. Verwertbare Ergebnisse werden berücksichtigt. Eine veränderte Rückbaufolge oder zusätzliche Grube kann den benötigten Umfang ändern. Für ein Angebot werden deshalb die vorgesehenen Bauphasen und die tatsächlich offenen Fachaufgaben beschrieben.
Ja, soweit dabei in den Boden eingegriffen werden soll. Umfang und Tiefe dieser Arbeiten sind von der späteren Nutzung der Zufahrt zu unterscheiden.
Ob der nächste Eingriff weiterhin vom dokumentierten Untersuchungsbereich und seiner Tiefenaussage erfasst wird. Offene Fragen werden vor den weiteren Arbeiten geklärt.
Alte und neue Anlagen sowie Fundamente eindeutig kennzeichnen.
Verknüpfen Sie die Standortnummern mit Bestandsplan und neuer Planung. Geben Sie an, welche Berichte und Anlagen für die jeweiligen Bereiche vorhanden sind. Noch fehlende Unterlagen bleiben ausdrücklich aufgelistet. Eine gemeinsame Projektbezeichnung wird durch die konkrete räumliche Zuordnung ergänzt.
Rückbau, Zugangsherstellung und neue Eingriffe gemeinsam zeigen.
Benennen Sie den Zustand vor und nach dem Rückbau sowie die vorgesehenen Tiefen und Bezugshöhen. Zusätzliche Zugänge, Hilfsgruben und Anschlussarbeiten werden eingezeichnet. Für jeden Teilbereich wird deutlich, welcher Eingriff als Nächstes ansteht. Änderungen seit der ursprünglichen Untersuchung werden zur fachlichen Bewertung mitgeteilt. Benennen Sie den Projektort in Bayern oder das abweichende Bundesland.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.