FONTANA-EOD Projektsteuerung

Der richtige Einstieg für Ihr Projekt

Wählen Sie Ihren Einstieg: Verdacht prüfen, Verfahren einordnen, Projektart oder Region öffnen, Nachweise klären oder direkt Kontakt aufnehmen.

Kein Treffer. Suchen Sie allgemeiner, etwa nach „Sondierung“, „Georadar“, „Region“, „Kosten“ oder „Kontakt“.
Zwei Personen besprechen Pläne an einem Tisch neben einem Fahrzeug auf einem Baufeld.

Unterlagen für Ihre Kampfmittelanfrage

Sie planen einen Bodeneingriff und möchten den Untersuchungsbedarf besprechen? Stellen Sie zunächst zusammen, wo gebaut werden soll, wie tief der Eingriff reicht und welche Erkenntnisse bereits vorliegen. So können Sie die Anfrage an FONTANA-EOD gezielt vorbereiten.

Fläche

Baufeld und Teilbereiche eindeutig markieren.

Eingriff

Tiefe und Höhenbezug nachvollziehbar angeben.

Kenntnisstand

Vorhandene Auskünfte samt Anlagen beifügen.

Kurz erklärt

Welche Unterlagen brauchen wir für Ihre Anfrage?

Für den ersten Austausch benötigen wir einen Lageplan mit markiertem Arbeitsbereich, eine Beschreibung der geplanten Eingriffe und vorhandene Kampfmittelunterlagen. Ergänzen Sie Planungsstand, Zugang und einen fachlichen Ansprechpartner. Fehlende Angaben werden ausdrücklich gekennzeichnet. Auf dieser Grundlage wird geklärt, welche Untersuchung oder behördliche Abstimmung als Nächstes erforderlich ist.

Übergabeliste

Diese sechs Angaben benötigen wir für die erste Prüfung

Für die erste Besprechung werden die verfügbaren Angaben zusammengeführt; noch fehlende Daten werden dem jeweiligen Bauabschnitt zugeordnet.

Lage und Abgrenzung

Nennen Sie Ort, Straße und, soweit verfügbar, Gemarkung und Flurstück. Markieren Sie das tatsächliche Baufeld im beigefügten Plan. Unterscheiden Sie Grundstücksgrenze, Baugrube, Leitungsgraben und weitere Arbeitsbereiche, damit sich eine Anfrage nicht versehentlich auf die falsche Fläche bezieht. Bei mehreren Flurstücken ist zusätzlich wichtig, ob die Arbeiten eine zusammenhängende Fläche oder getrennte Teilbereiche betreffen. Eine Adresse kann mehrere Gebäude, Hofflächen oder Zufahrten bezeichnen. Ein einziger gesetzter Kartenpunkt macht die gewünschte Untersuchungsfläche deshalb noch nicht eindeutig. Zeichnen Sie die Grenzen der einzelnen Arbeitsbereiche ein und verwenden Sie dieselben Bezeichnungen in der Begleitnachricht. Werden Nachbarflächen für Zugang oder Baustelleneinrichtung benötigt, kennzeichnen Sie gesondert, ob dort ebenfalls Bodeneingriffe vorgesehen sind. Eigentumsgrenze und Arbeitsgrenze erfüllen dabei unterschiedliche Aufgaben.

Geplante Bodeneingriffe

Beschreiben Sie die Arbeiten in verständlichen Worten und legen Sie vorhandene Schnitte bei. Geben Sie bei Tiefenwerten immer den Bezug an: etwa die vorhandene Geländeoberkante oder eine benannte Höhenkote. Unterscheiden Sie reguläre Aushubbereiche und gesonderte Tiefpunkte. Bei einer Baugrube gehören auch vorgesehene Verbau- und Ankerarbeiten in die Beschreibung. Bei Leitungsarbeiten können Start-, Ziel- oder Muffengruben andere Tiefen und Abmessungen haben als der verbindende Graben. Für Gründungen sind die einzelnen Ansatzpunkte und die vorgesehene Ausführung aussagekräftiger als die spätere Gebäudegrundfläche. Beschreiben Sie deshalb nicht nur das fertige Bauwerk, sondern die tatsächlich geplanten Arbeiten im Boden. Schon festgelegte Verfahren und noch zu entscheidende Varianten werden getrennt benannt; sie können unterschiedliche Untersuchungsaufgaben nach sich ziehen.

Vorliegende Kampfmittelunterlagen

Fügen Sie behördliche Stellungnahmen, historische Auswertungen und frühere Untersuchungsberichte vollständig bei, einschließlich Karten und Anlagen. Benennen Sie Aussteller und Datum. Markieren Sie, wenn eine Unterlage nur eine Teilfläche oder ein früheres, inzwischen geändertes Bauvorhaben betrifft.

Bestand und Zugänglichkeit

Übermitteln Sie vorhandene Leitungspläne sowie Angaben zu Bebauung, befestigten Flächen und nutzbaren Zufahrten. Fotos können die Übersicht ergänzen. Bitte kennzeichnen Sie, ob eine Angabe geprüft ist oder noch mit Eigentümern, Betreibern oder der Bauleitung abgestimmt werden muss. Bei Leitungsunterlagen sind Herausgeber, Datum und räumliche Abdeckung hilfreich. Eine Planauskunft für einen Teil der Fläche darf nicht versehentlich als vollständiger Bestand des gesamten Vorhabens erscheinen. Bekannte außer Betrieb genommene Leitungen und sonstige metallische Einbauten werden ebenfalls benannt. Fotos sollten erkennen lassen, von welchem Standpunkt und zu welchem Zeitpunkt sie aufgenommen wurden. Ein Überblick über Zufahrt und Arbeitszone ist oft aussagekräftiger als eine einzelne Detailaufnahme. Aktuelle Veränderungen gegenüber dem Plan werden in der Anfrage beschrieben.

Bauablauf und Ansprechpartner

Nennen Sie den vorgesehenen Beginn und die Abfolge der Arbeiten als Planungsstand, nicht als bereits bestätigten Ausführungstermin. Geben Sie an, wer Änderungen am Entwurf beantwortet und wer den Zugang zur Fläche abstimmen kann. So lassen sich Rückfragen der passenden Stelle zuordnen.

Gewünschte Leistung und Unterlagen

Beschreiben Sie, welche Entscheidung Sie mit der Anfrage vorbereiten möchten. Geht es um eine erste fachliche Einordnung, ein bereits festgelegtes Untersuchungsverfahren oder die Überprüfung bestehender Dokumente? Legen Sie vorhandene Leistungsbeschreibungen bei und nennen Sie gewünschte Übergabeformate, ohne noch ungeklärte Leistungen vorauszusetzen. Nennen Sie auch den späteren Empfänger der Ergebnisse. Eine Bauleitung kann abschnittsbezogene Pläne benötigen, während für die Projektakte ein zusammengeführter Bericht mit Anlagen vereinbart werden soll. Werden besondere Datenformate oder zusätzliche Berichtsfassungen gebraucht, wird dies vor der Kalkulation mitgeteilt. Bereits vorhandene Vorgaben eines Auftraggebers werden beigefügt. Die bloße Bezeichnung einer Leistung legt noch nicht sämtliche Lieferbestandteile fest. Für eine eindeutige Beauftragung müssen Untersuchungsumfang, benötigte Ergebnisunterlagen und die Voraussetzungen des Einsatzes zueinander passen.

Dateien zuordnen

Welche Unterlagen das Angebot bestimmen

Fehlende Auskünfte, geänderte Eingriffe und unbekannte Messbedingungen erfordern unterschiedliche Klärungen. Entscheidend ist, welche Frage vor der Beauftragung noch offen ist.

Unvollständige Erkenntnisse zur Verdachtslage

In der frühen Planung können historische Auswertungen fehlen oder nur Teilflächen betreffen. Die vorhandenen Quellen werden deshalb dem vorgesehenen Baufeld zugeordnet. Die Fachfirma klärt mit dem Auftraggeber, welche ergänzende Grundlage für die Verfahrensentscheidung benötigt wird. Das Angebot muss erkennen lassen, ob zunächst diese Erkundung oder bereits eine darauf aufbauende technische Untersuchung angefragt ist.

Dateien der Projektakte zuordnen

Geänderte Baugrenzen und Tiefen

Vor einer erneuten Beauftragung wird der neue Entwurf mit dem bisherigen Untersuchungsumfang abgeglichen. Markieren Sie verschobene Trassen, zusätzliche Flächen und tiefere Gründungen im aktuellen Plan. Verweisen Sie auf den ersetzten Stand. So lässt sich fachlich bewerten, welcher Teil der bisherigen Ergebnisse weiterhin passt und welcher zusätzliche Umfang angeboten werden muss.

Änderungen fachlich beschreiben

Unbekannte Messbedingungen

Vor der technischen Einsatzplanung werden Hinweise auf Leitungen, metallische Einbauten, Bodenaufbau und Zugänglichkeit benötigt. Sie können die Eignung und Aussagegrenzen eines Messverfahrens beeinflussen. Bestands- und Baugrundunterlagen unterstützen diese Bewertung; sie ersetzen sie nicht. Noch ungeprüfte Angaben werden als solche übergeben, damit das Angebot seine Annahmen und verbleibenden Klärungen erkennen lässt.

Offene Unterlagen abstimmen

Welche Projektlage liegt Ihrer Anfrage zugrunde?

Dieselben Unterlagen haben je nach Vorhaben eine andere Bedeutung. Bei einer ersten Flächenplanung steht eine andere Frage im Vordergrund als bei einem bereits ausgeschriebenen Tiefbauabschnitt. Machen Sie deshalb deutlich, welche Entscheidung mit dem Angebot vorbereitet werden soll.

Bildmontage mit Hochbau, Bahnstrecke, Leitungsgraben, Energieanlagen, Industrie und Straßenbau.

Planung eines neuen Bauabschnitts

Übergeben Sie den verfügbaren Entwurf und kennzeichnen Sie Bereiche, in denen noch Varianten bestehen. Der aktuelle Planungsstand hilft, den Umfang der ersten Bearbeitung festzulegen. Eine später hinzukommende Fläche oder tiefere Gründung sollte separat erkennbar sein, damit die Untersuchung nicht unbemerkt auf einer überholten Aufgabenbeschreibung beruht.

Projektart und Eingriffe zuordnen
Zwei Personen mit Tablet neben einer markierten Baufläche; im Vordergrund liegen Pläne.

Anfrage mit vorhandener Leistungsbeschreibung

Legen Sie das Leistungsverzeichnis und die zugehörigen Pläne gemeinsam vor. Aus den Positionen sollte hervorgehen, welche Fläche, welcher Eingriff und welche Unterlagen bearbeitet werden sollen. Fehlen wesentliche Grundlagen oder widersprechen sich Angaben, sind diese Fragen vor einer belastbaren Leistungsabgrenzung zu klären.

Leistungsumfang fachlich abgleichen
Zwei Personen besprechen Pläne an einem Tisch neben einem Fahrzeug auf einem Baufeld.

Ergänzung eines laufenden Vorhabens

Bei einer geänderten Trasse oder einer zusätzlichen Baugrube ist sowohl der bisherige Stand als auch die Änderung wichtig. Übergeben Sie die zugehörigen Untersuchungsberichte vollständig. Die Anfrage kann dann auf die neue Teilaufgabe bezogen werden, während die Aussagegrenzen der bereits bearbeiteten Bereiche nachvollziehbar bleiben.

Änderung in die Projektakte einordnen

Die gewünschte Leistung aus der Bauaufgabe ableiten

Eine aussagekräftige Anfrage beginnt mit der geplanten Arbeit. Benennen Sie die fachliche Frage, auch wenn das Untersuchungsverfahren noch offen ist. FONTANA-EOD kann die vorhandenen Unterlagen dann auf den tatsächlich vorgesehenen Eingriff beziehen und erforderliche Rückfragen gezielt stellen.

Arbeitsplatz mit zwei Bildschirmen mit Luftbildern und Karten sowie ausgedruckten Unterlagen auf dem Tisch.

Historische Erkenntnisse zusammenführen

Wenn bisher nur einzelne Auskünfte oder ältere Pläne vorliegen, beschreiben Sie deren räumlichen Bezug und Herkunft. Für eine historische Luftbildauswertung sind die Abgrenzung des Untersuchungsgebiets und die vorhandene Quellenlage wesentlich. Eine Vermutung zur früheren Nutzung sollte als solche erkennbar bleiben; sie wird durch die Anfrage weder bestätigt noch ausgeschlossen.

Person neben einem Messgerät auf einem Baufeld; dahinter steht ein Radbagger mit Bohrgerät.

Punktuelle und tiefe Eingriffe beschreiben

Bei Bohrungen, Pfählen oder anderen tiefen Eingriffen reichen Grundstücksgröße und Adresse allein nicht aus. Übermitteln Sie vorhandene Ansatzpunkte, Tiefen, Höhenbezug und Angaben zum Boden sowie zum Bestand. Ob und wie eine Tiefensondierung sinnvoll eingesetzt werden kann, muss anhand der konkreten Aufgabe und der vorhandenen Randbedingungen beurteilt werden.

Person mit Tablet am Rand einer abgesperrten Baugrube, dahinter ein Bagger.

Aushub und Begleitung aufeinander abstimmen

Für eine Anfrage zur Bauaushubüberwachung sind die vorgesehenen Aushubabschnitte, deren Tiefen und die geplante Arbeitsweise relevant. Beschreiben Sie zugleich den bereits geklärten Untersuchungsstand. Eine baubegleitende Leistung muss sich in das fachlich festgelegte Vorgehen einfügen; ihre Bezeichnung allein beantwortet die Frage nach vorher erforderlichen Untersuchungen nicht.

Unvollständige Unterlagen

Vorhandene Grundlagen und Untersuchungsergebnisse zuordnen

Auskünfte, Pläne und frühere Untersuchungen werden mit ihren Anlagen weitergegeben. Ihr jeweiliger Umfang muss zum aktuellen Vorhaben in Beziehung gesetzt werden können.

Historische Grundlagen und Auskünfte

Übergeben Sie historische Auswertungen und behördliche Stellungnahmen vollständig mit Karten, Aussteller und Datum. Markieren Sie, wenn nur eine Teilfläche erfasst ist. Fehlt eine benötigte Auskunft, wird die behördliche Abstimmung für den Standort geklärt. Aus einer fehlenden Unterlage folgt keine Aussage zur Belastung.

Lageplan, Baufeld und Eingriffstiefen

Der aktuelle Plan grenzt Grundstück, Trassenverlauf und tatsächlichen Eingriffsbereich voneinander ab. Schnitte oder Punktlisten ergänzen die Tiefen mit ihrem Höhenbezug. Feste Planungswerte und noch offene Varianten bleiben unterscheidbar. Eine Aussage zu einem früheren Bauzustand wird nicht ohne Abgleich auf den neuen Entwurf übertragen.

Frühere Sondierung und Räumung

Vorliegende Sondierberichte und Räumprotokolle gehören mit Ergebnisplänen, Befundbewertung und ausgewiesenen Grenzen in die Unterlagen. Zugehörige Messdaten werden mit ihrem räumlichen Bezug beigefügt, soweit vorhanden. Bei einer älteren Kampfmittelfreigabe zählt der beschriebene Bearbeitungsumfang. Der Abgleich mit der heutigen Bauaufgabe zeigt, welche Ergebnisse verwertbar bleiben und welche Fragen noch zu klären sind. Gerade bei älteren Unterlagen ist die Verbindung zwischen Bericht und Anlagen wichtig. Ein Ergebnisplan kann eine andere Abschnittsbezeichnung verwenden als der heutige Entwurf. Stellen Sie den Zusammenhang dar, soweit er bekannt ist, und geben Sie unklare Zuordnungen als Rückfrage weiter. Auch Vermerke über nicht zugängliche Teilflächen, nicht erreichte Tiefen oder noch offene Befunde gehören zur vollständigen Übermittlung. Eine kurze Schlussaussage aus dem Bericht sollte deshalb nicht losgelöst von den Bedingungen weitergegeben werden, unter denen sie entstanden ist.

Von der Anfrage bis zur dokumentierten Ausführung

Die Angebotsunterlagen begleiten das Vorhaben über die Beauftragung hinaus. Aus ihnen müssen sich die technische Aufgabe, die Ausführung und die später geschuldeten Nachweise ableiten lassen.

01

Anfrage und Bauaufgabe einordnen

Sie übermitteln Lageplan, Eingriffsbeschreibung und vorhandene Erkenntnisse. Im Erstkontakt wird geklärt, welche Entscheidung ansteht und welchen Umfang das Angebot betreffen soll. Noch offene Planungsfragen werden von bereits feststehenden Vorgaben getrennt.

02

Grundlagen und historische Erkenntnisse prüfen

Vorhandene Auskünfte, historische Auswertungen und Untersuchungsberichte werden ihrem Geltungsbereich zugeordnet. Fehlt eine erforderliche historische Recherche oder Luftbildauswertung, wird sie vor der darauf aufbauenden technischen Verfahrensentscheidung veranlasst.

03

Verfahren und Leistungsumfang festlegen

Das geeignete Verfahren wird anhand von Verdacht, Eingriff und örtlichen Bedingungen bestimmt. Untersuchungsgrenzen, Dokumentationsumfang und erforderliche Abstimmungen bilden die Grundlage für Angebot und Auftrag. Bei geplanter Räumung werden Räumkonzept und Sicherheitsplanung berücksichtigt.

04

Die beauftragten Arbeiten ausführen

Die Fachfirma führt die vereinbarte Untersuchung beziehungsweise Räumung im festgelegten Bereich aus. Geänderte Baustellenbedingungen und Abweichungen werden vor der davon betroffenen Ausführung bewertet. Eine bloße nachträgliche Dokumentation ersetzt die vorgesehene technische Bearbeitung nicht.

05

Messdaten und Befunde bewerten

Erfasste Daten werden dem bearbeiteten Bereich zugeordnet und fachlich bewertet. Anomalien, nicht auswertbare Zonen und noch offene Untersuchungen bleiben vom abgeschlossenen Umfang unterscheidbar. Daraus ergibt sich, ob vor dem nächsten Eingriff weitere Maßnahmen benötigt werden.

06

Nachweise und weitere Schritte übergeben

Bericht, Ergebnispläne und gegebenenfalls Räumprotokolle halten die tatsächlich ausgeführten Arbeiten fest. Die Übergabe benennt Aussagegrenzen und verbleibende Aufgaben. Auftraggeber und Bauleitung können diesen Stand mit der nächsten vorgesehenen Bauphase abgleichen.

Die Unterlagen als nachvollziehbare Projektakte übergeben

Die Projektakte verbindet den aktuellen Bauplan mit historischen Grundlagen, Behördenauskünften und maßgeblichen Abstimmungen. Vorliegende Messdaten, Befundbewertungen, Berichte und Räumprotokolle werden ihren Ergebnisplänen zugeordnet. Auch noch ausstehende Unterlagen und deren räumlicher Bezug bleiben erkennbar.

Aktuelle Bauaufgabe und Anlagen

Führen Sie Lageplan, Eingriffsbeschreibung und vorhandene Schnitte unter derselben Projektbezeichnung zusammen. Nennen Sie Planverfasser, Datum und Bearbeitungsstand, soweit diese Angaben vorliegen. Bei einer Weiterleitung sollten die ursprünglichen Dokumente erhalten bleiben, damit ihre Herkunft und Einschränkungen weiterhin nachvollzogen werden können.

Berichte mit zugehörigen Karten

Übermitteln Sie Untersuchungsberichte einschließlich Karten, Anlagen und Aussagen zu nicht untersuchten Bereichen. Ein zusammenfassendes Deckblatt genügt für die fachliche Bewertung häufig nicht. Kennzeichnen Sie, auf welchen damaligen Eingriff sich das Ergebnis bezog und welche heutigen Arbeiten darüber hinausgehen.

Änderungen und Rückfragen

Fassen Sie nachträgliche Änderungen in einer kurzen Begleitnachricht zusammen und verweisen Sie auf die betroffenen Dateien. Ein sichtbarer Versionsstand erleichtert den Abgleich. Benennen Sie außerdem, wer fachliche Fragen zur Planung beantwortet und wer Unterlagen zu Auskünften, Bestand oder früheren Untersuchungen nachreichen kann. Gut lesbare PDF-Pläne ermöglichen zunächst die gemeinsame Sichtung. Sind digitale Plan- oder Punktdaten vorhanden, teilen Sie deren Format mit; die geeignete Übergabe wird für die Bearbeitung abgestimmt. Erhalten Sie dabei den ursprünglichen Dokumenttitel und den erkennbaren Bearbeitungsstand. Eine Datei mit gleichem Namen, aber geändertem Inhalt kann sonst mit einer früheren Fassung verwechselt werden. Bei mehreren Anlagen hilft eine kurze Zuordnung zu Bauabschnitt und Fragestellung. Noch angeforderte Unterlagen werden benannt, auch wenn sie beim ersten Kontakt nicht vorliegen.

Angaben, die den Untersuchungsumfang beeinflussen

Für das Angebot werden Plan, tatsächliches Gelände und vorgesehene Arbeit gemeinsam betrachtet. Angaben zu Lage, Höhe und Bestand können unterschiedliche Untersuchungsaufgaben beschreiben; offene Werte bleiben von bestätigten Planungsgrößen getrennt.

Flächen und Höhen gemeinsam betrachten

Eine markierte Fläche beschreibt zunächst die Lage, nicht automatisch die zu untersuchende Tiefe. Beziehen Sie Tiefenangaben eindeutig auf eine Geländeoberkante oder eine benannte Höhenkote. Werden Aufschüttungen abgetragen oder Gelände neu modelliert, beschreiben Sie den Ausgangs- und Zielzustand getrennt. Bei mehreren Bauabschnitten muss nachvollziehbar bleiben, welche Angaben für welchen Abschnitt gelten; andernfalls können Lageplan und Schnitt unterschiedliche Aufgaben darstellen. Bei Punktmaßnahmen werden Lage und maximale Eingriffstiefe jedem einzelnen Punkt zugeordnet. Punktliste, Lageplan und Schnitt sollen dieselben Bezeichnungen verwenden. Geben Sie bei einer Koordinatenliste das zugehörige Koordinatensystem und den Höhenbezug an, soweit diese Angaben vorliegen. Unterschiedliche Bezugsebenen werden nicht durch eine einheitliche Zahl ersetzt. Wenn einzelne Punkte noch verschoben werden können, bleiben sie als Planungsvariante erkennbar. Für das Angebot ist relevant, ob bereits eine festgelegte Punktanordnung vorliegt oder zunächst die Untersuchung einer möglichen Ausführungsvariante abgestimmt werden soll.

Störeinflüsse und vorhandenen Boden beschreiben

Leitungen, metallische Einbauten, bewehrte Flächen oder heterogene Auffüllungen können die mögliche Untersuchung beeinflussen. Übermitteln Sie vorhandene Angaben dazu, ohne daraus selbst eine Messbarkeit abzuleiten. Baugrundberichte und Bestandspläne unterstützen die Einordnung, ersetzen aber keine verfahrensbezogene Bewertung. Auch eine auf Fotos freie Oberfläche beweist nicht, dass der Untergrund frei von störenden Einbauten oder leitfähigen Materialien ist. Nützlich sind auch vorhandene Angaben zum Schichtenaufbau, zu bekannten Auffüllungen und zu Grundwasserverhältnissen. Übergeben Sie den Baugrundbericht mit den zugehörigen Aufschlüssen und deren Lage, soweit verfügbar. Ein Bodenprofil von einer entfernten Stelle beschreibt nicht automatisch sämtliche Eingriffsbereiche. Für die praktische Einsatzplanung werden außerdem befestigte Oberflächen, bekannte Hohlräume und eingeschränkte Zufahrten benannt. Aus diesen Angaben wird keine pauschale Zusage für ein bestimmtes Messverfahren abgeleitet; sie helfen, dessen Eignung und die erforderliche Vorbereitung für den konkreten Ort zu prüfen.

Mengen und noch offene Varianten unterscheiden

Trennen Sie feste Planungsgrößen von vorläufigen Annahmen. Eine endgültige Fläche, eine nur grob geschätzte Länge und eine noch offene Tiefenvariante dürfen im Angebot nicht unbemerkt gleich behandelt werden. Nennen Sie deshalb die Herkunft wichtiger Mengen und den vorgesehenen Umgang mit Änderungen. Auch gewünschte Ergebnisse, etwa ein Lageplan oder ein Untersuchungsbericht, sollten auf den tatsächlich angefragten Leistungsumfang bezogen sein. Für die Vergleichbarkeit von Angeboten werden Mengen und Leistungsinhalt gemeinsam betrachtet. Eine Trassenlänge sagt beispielsweise noch nichts über Grabenbreite, zusätzliche Baugruben oder die Verteilung unterschiedlicher Tiefen aus. Auch eine angegebene Punktzahl benötigt eine zugehörige Lage- und Tiefenbeschreibung. Wird eine Menge nur aus einem Vorentwurf geschätzt, benennen Sie diesen Stand. Das Angebot kann dann erkennen lassen, auf welcher Grundlage kalkuliert wird. Nachträgliche Änderungen und zusätzliche Aufgaben werden auf dieser Grundlage besprochen, statt unbemerkt in eine bereits beschriebene Leistung einzufließen.

Mit dem vorhandenen Kenntnisstand weiterarbeiten

Der nächste Schritt richtet sich danach, was bereits geklärt ist. Für eine erste Anfrage müssen Sie keine vollständige Untersuchung vorwegnehmen. Sie sollten jedoch benennen können, worauf die gewünschte Entscheidung aufbauen soll.

Nur die Bauidee steht fest

Beschreiben Sie Standort, geplante Nutzung und absehbare Bodeneingriffe. Markieren Sie, welche Flächen oder Tiefen noch offen sind. Die erste fachliche Abstimmung kann klären, welche Grundlagen für die weitere Planung vorrangig benötigt werden.

Grundangaben zusammenstellen

Auskünfte und ältere Berichte liegen vor

Übergeben Sie diese Unterlagen vollständig und erläutern Sie deren Bezug zum aktuellen Vorhaben. Unterschiede zwischen damaliger und heutiger Planung sollten sichtbar sein. Die Aussage eines alten Berichts lässt sich dadurch gezielt auf die neue Aufgabe beziehen.

Dokumente räumlich zuordnen

Ein Verfahren ist bereits ausgeschrieben

Fügen Sie die Leistungsbeschreibung, Pläne und fachlichen Grundlagen gemeinsam bei. Nennen Sie, welche Teile verbindlich vorgegeben und welche noch abzustimmen sind. Der Abgleich muss sich auf die reale Bauaufgabe und die ausgewiesenen Bedingungen beziehen.

Leistungen fachlich unterscheiden

Die Planung hat sich geändert

Übermitteln Sie bisherigen und aktuellen Stand gemeinsam. Markieren Sie zusätzliche Flächen, größere Tiefen oder veränderte Zugänge. Eine klar beschriebene Änderung hilft, ihren Einfluss auf Leistungsumfang, Ablauf und benötigte Dokumentation zu bewerten.

Geänderte Planung übermitteln

Wie FONTANA-EOD die Anfrage prüft

Wir gleichen die angefragten Eingriffe mit den übermittelten Plänen und früheren Untersuchungen ab. Widersprüche oder fehlende Grundlagen werden als konkrete Rückfragen benannt. Die Verfahrensentscheidung berücksichtigt die örtlichen Messbedingungen und den gewünschten Nachweis.

Eindeutiger räumlicher Bezug

Grundstück, Baufeld und einzelne Eingriffsbereiche werden voneinander abgegrenzt. Frühere Ergebnisse werden ihrem dokumentierten Bereich zugeordnet. Damit bleibt erkennbar, welche Teile der neuen Bauaufgabe noch nicht durch die vorhandenen Unterlagen abgedeckt sind.

Nachvollziehbare Tiefen

Der Höhenbezug und gesonderte Tiefpunkte werden mit den geplanten Arbeiten abgeglichen. Ein allgemeiner Aushubwert darf nicht versehentlich für tiefer reichende Bohrungen oder andere Gründungen verwendet werden.

Vollständige Dokumente

Berichte werden zusammen mit ihren Anlagen und Einschränkungen betrachtet. Fehlen Ergebnispläne oder entscheidende Erläuterungen, wird die Lücke vor einer darauf aufbauenden Aussage benannt.

Erkennbare Planstände

Der maßgebende Entwurf wird von überholten Fassungen unterschieden. Bei nachträglichen Änderungen wird abgegrenzt, welche Eingriffe und bisherigen Aussagen betroffen sind, bevor weitere Leistungen vereinbart werden.

Rückfragen und Meldewege klären

Rückfragen werden den Ansprechpartnern für Planung, Bestand oder Ausführung zugeordnet. Für einen späteren Einsatz werden außerdem die Meldewege bei einem möglichen Kampfmittelfund und die Kommunikation mit den zuständigen Stellen vorbereitet.

Der gewünschte nächste Schritt ist klar

Die Anfrage benennt, ob zunächst eine Einordnung, eine konkrete Untersuchung oder die Abstimmung vorhandener Ergebnisse benötigt wird. Dadurch erhält die weitere Bearbeitung einen eindeutigen Zweck.

Wer die Angaben für die Anfrage zusammenführt

Nicht jede Information stammt von derselben Stelle. Eine klare Zuordnung erleichtert die fachliche Abstimmung und verhindert, dass vorläufige Angaben unbemerkt als bestätigte Planungsgrundlagen weitergegeben werden.

Bauherr und Planung

Der Bauherr beziehungsweise seine beauftragte Planung beschreibt das Vorhaben und stellt die verfügbaren Projektunterlagen zusammen. Der maßgebende Planstand, bekannte Änderungen und bestehende Vorgaben werden benannt. Ist der Auftraggeber nicht Grundstückseigentümer, werden Zugang und vorgesehene Untersuchungen mit dem Berechtigten abgestimmt.

Bauleitung und weitere Beteiligte

Bauleitung und ausführendes Bauunternehmen tragen den aktuellen Bauzustand und die vorgesehenen Arbeitsabschnitte bei. Betreiber geben Auskunft zu betroffenen Anlagen und betrieblichen Anforderungen. Es muss erkennbar sein, welche Angaben bestätigt sind und welche Punkte noch mit dem zuständigen Beteiligten geklärt werden müssen.

Private Fachfirma und behördliche Ansprechpartner

FONTANA-EOD prüft die Grundlagen im Zusammenhang mit der angefragten Fachleistung und benennt weiteren Untersuchungsbedarf. Behördliche Auskünfte und Anordnungen kommen von den zuständigen Stellen. Welche Aufgaben beim Kampfmittelbeseitigungsdienst, Ordnungsamt, der Bauaufsicht oder weiteren Behörden liegen, wird für Standort und Verfahren geklärt. Die zugehörigen Vorgaben werden mit ihrem tatsächlichen Geltungsbereich in die Projektabstimmung aufgenommen.

Standort und Projektumfeld präzise benennen

Für die fachliche Anfrage ist eine eindeutige Lage wichtiger als eine allgemeine regionale Bezeichnung. Geben Sie vorhandene Standortdaten weiter und erläutern Sie, welche Betriebs- oder Baustellenbedingungen zu berücksichtigen sind.

Illustration einer Deutschlandkarte mit den Markierungen Wesseling und Gersheim vor einem Baufeld; daneben liegen Baupläne und ein Schutzhelm.

Standortbezogene Angaben

Benennen Sie Gemeinde, Anschrift und verfügbare Grundstücks- oder Lageangaben. Bei größeren Flächen sollte die eigentliche Arbeitszone zusätzlich markiert sein. Die Lage unterstützt die Zuordnung vorhandener Unterlagen und zuständiger Ansprechpartner; aus einer regionalen Einordnung allein lässt sich kein konkreter Kampfmittelverdacht ableiten.

Standort der Anfrage zuordnen
Bildmontage mit Hochbau, Bahnstrecke, Leitungsgraben, Energieanlagen, Industrie und Straßenbau.

Bauen im vorhandenen Betrieb

Bei Bahn, Straße, Versorgung oder Industrie können Zugänge und Arbeitsfenster die Vorbereitung beeinflussen. Beschreiben Sie die betroffenen Anlagen und die vorgesehenen Eingriffe. Verbindliche betriebliche Anforderungen sollten von den zuständigen Beteiligten benannt und als Unterlagen beigefügt werden, soweit sie bereits vorliegen. Nennen Sie vorhandene Betriebsfenster oder Sperrzeiten als Vorgabe des jeweiligen Betreibers und kennzeichnen Sie noch nicht bestätigte Zeiträume. Ebenso wichtig ist, wann die Fläche tatsächlich für die Untersuchung bereitsteht. Ein gewünschter Baustart allein beschreibt diese Voraussetzung nicht. Wenn Materiallager, laufender Verkehr oder andere Gewerke den Arbeitsbereich zeitweise belegen, gehört dies in die Ablaufbeschreibung. Die fachliche Leistung und organisatorische Vorleistungen können dann gemeinsam vorbereitet werden. Eine konkrete Einsatzdauer wird erst anhand des vereinbarten Umfangs und der verfügbaren Arbeitsbedingungen abgestimmt.

Bedingungen des Projektumfelds einordnen

Begriffe in Ihren Unterlagen richtig zuordnen

Eindeutige Begriffe erleichtern die Unterlagenübergabe zwischen Fachfirma, Planung und Bauleitung. Vertiefende Informationen zu Verfahren und Nachweisen stehen im Fachwissen zur Kampfmittelprüfung.

Lageplan

Er zeigt den räumlichen Bezug des Vorhabens. Für die Anfrage muss er den vorgesehenen Arbeitsbereich erkennen lassen; eine Grundstücksgrenze allein beschreibt noch nicht den geplanten Eingriff.

Untersuchungsbericht

Er dokumentiert eine bestimmte Untersuchung mit ihren Grundlagen, Ergebnissen und Grenzen. Sein räumlicher und fachlicher Umfang ist mit dem aktuellen Vorhaben abzugleichen.

Leistungsbeschreibung

Sie benennt die angefragte oder vorgesehene Leistung. Pläne und fachliche Grundlagen sollten dazu passen, damit Umfang und Voraussetzungen verständlich zusammengeführt werden können.

Planungsstand

Er beschreibt, welche Fassung der Planung aktuell maßgebend ist. Auch vorläufige Varianten können übergeben werden, wenn ihre offene Entscheidung ausdrücklich erkennbar bleibt.

Unterlagen mit der passenden fachlichen Frage verbinden

Für die Angebotsvorbereitung zählt, welche Erkenntnisse bereits vorliegen und welche fachliche Frage noch offen ist. Vorhandene Quellen, Pläne und Ergebnisunterlagen werden auf den vorgesehenen Bodeneingriff bezogen.

Arbeitsplatz mit zwei Bildschirmen mit Luftbildern und Karten sowie ausgedruckten Unterlagen auf dem Tisch.

Erkenntnisse aus der Vorgeschichte

Historische Auswertungen können den Kenntnisstand zum Kampfmittelverdacht ergänzen. Für die Anfrage zählt ihr tatsächlicher Bezug zur betroffenen Fläche. Übergeben Sie vorhandene Berichte mit Karten und erläutern Sie, welche aktuelle Bauaufgabe damit betrachtet werden soll.

Historische Grundlagen einordnen
Zwei Personen besprechen Pläne an einem Tisch neben einem Fahrzeug auf einem Baufeld.

Untersuchung und Ergebnisunterlagen

Beschreiben Sie, wofür das Untersuchungsergebnis im weiteren Bauablauf benötigt wird. Lagebezug, bearbeitete Bereiche und Grenzen müssen für die nachfolgenden Beteiligten verständlich sein. Die gewünschte Dokumentation gehört deshalb bereits in die Abstimmung des Leistungsumfangs.

Ergebnisunterlagen vorbereiten
Messwagen auf einer offenen Baufläche; im Hintergrund liegen Erdhaufen.

Die konkrete Anfrage übermitteln

Senden Sie die vorhandenen Grundlagen mit einer kurzen Erläuterung des nächsten Bauabschnitts. Kennzeichnen Sie fehlende Angaben und nennen Sie einen Ansprechpartner. Eine übersichtliche Zuordnung erleichtert das Gespräch darüber, welche fachlichen Fragen zuerst zu klären sind.

Projektunterlagen zur Abstimmung senden
Person in orangefarbener Warnweste auf einer markierten Baustellenfläche mit kleinen Erdhaufen
Person in orangefarbener Warnweste mit einem MALÅ-Messwagen auf einer Wiese
Fragen und Antworten

Häufige Fragen: Angebotsdaten und Projektunterlagen

Reicht die Grundstücksadresse für eine Anfrage?

Sie ermöglicht eine erste Zuordnung, beschreibt aber nicht den konkreten Eingriff. Ergänzen Sie deshalb einen Plan mit markiertem Arbeitsbereich und die geplanten Tiefen. Das ist besonders wichtig, wenn nur ein Teil des Grundstücks bearbeitet werden soll.

Muss ich vor der Anfrage alle Untersuchungen veranlassen?

Nein. Beschreiben Sie den vorhandenen Kenntnisstand und kennzeichnen Sie fehlende Unterlagen. Welche weiteren Untersuchungen erforderlich sind, ist anhand des Vorhabens fachlich und gegebenenfalls mit der zuständigen Behörde zu klären.

Kann ich Fotos statt eines Lageplans senden?

Fotos sind eine hilfreiche Ergänzung für Oberfläche, Zugang und Bestand. Sie ersetzen jedoch keine eindeutige räumliche Abgrenzung der geplanten Arbeiten. Senden Sie vorhandene Pläne deshalb mit und erläutern Sie, von wo die Fotos aufgenommen wurden.

Welche Tiefe soll ich angeben?

Geben Sie die geplante Eingriffstiefe mit ihrem Höhenbezug an und kennzeichnen Sie unterschiedliche Tiefenbereiche. Sind Werte noch nicht festgelegt, benennen Sie die offene Planungsfrage. Eine geschätzte Zahl sollte nicht als bestätigte Ausführungstiefe erscheinen.

Ist mit der Übermittlung bereits ein Einsatz beauftragt?

Die Übermittlung Ihrer Unterlagen dient zunächst der Anfrage. Leistungsumfang, Ausführungsbedingungen und Beauftragung werden gesondert geklärt. Aus dem Versand von Projektunterlagen ergibt sich keine fachliche Freigabe für Bodeneingriffe.

Welche Rolle spielt eine ältere Untersuchung auf dem Nachbargrundstück?

Übergeben Sie eine solche Unterlage mit ihrer Herkunft und genauen räumlichen Zuordnung, wenn sie für den Zusammenhang relevant erscheint. Ihr Ergebnis lässt sich nicht ohne fachliche Prüfung auf das eigene Baufeld übertragen. Für die Anfrage bleibt entscheidend, welche Erkenntnisse die tatsächlich vorgesehene Fläche und den geplanten Eingriff betreffen.

Wie übermittle ich eine Änderung nach der ersten Anfrage?

Senden Sie den neuen Planstand und beschreiben Sie die Änderung gegenüber der bisherigen Grundlage. Markieren Sie insbesondere zusätzliche Flächen, geänderte Tiefen und andere Zugänge. Ob der Leistungsumfang angepasst werden muss, wird anhand dieser Änderung gesondert abgestimmt.

Kann ich eine konkrete Aussage zu Preis und Termin allein aus der Flächengröße ableiten?

Die Flächengröße ist nur eine Grundlage. Untersuchungsziel, Eingriffstiefe, vorhandene Erkenntnisse, Messbedingungen, Zugang und gewünschte Dokumentation können den Umfang beeinflussen. Eine belastbare Angebots- und Terminabstimmung muss deshalb die konkrete Aufgabe und ihre Voraussetzungen berücksichtigen.

Ihre Anfrage für das erste Fachgespräch vorbereiten

Beschreiben Sie das Vorhaben so, dass Arbeitsbereich, Eingriff und aktueller Kenntnisstand gemeinsam erkennbar werden. Bereits vorhandene Unterlagen sind hilfreich, auch wenn die Sammlung noch unvollständig ist.

Das Ziel der Anfrage benennen

Geben Sie an, welche Entscheidung als Nächstes ansteht: eine erste Bedarfsklärung, die Planung einer bestimmten Untersuchung oder die Abstimmung vorhandener Ergebnisse mit einer geänderten Bauaufgabe. Eine klare Frage erleichtert die fachliche Bearbeitung.

Den verfügbaren Stand übergeben

Fügen Sie den aktuellen Lageplan, vorhandene Tiefenangaben und relevante Berichte bei. Kennzeichnen Sie fehlende Unterlagen und unterscheiden Sie bestätigte Angaben von vorläufigen Annahmen. So lässt sich gezielt besprechen, welche Ergänzungen benötigt werden.

Eine erreichbare Ansprechperson angeben

Nennen Sie, wer Rückfragen zur Planung beantworten und zusätzliche Unterlagen beschaffen kann. Wenn Zugang oder Betriebsbedingungen von anderen Beteiligten abhängen, ergänzen Sie die zuständige Kontaktstelle. Termine werden auf dieser Grundlage gesondert abgestimmt.

Georadar auf einer Baustellenfläche
Projektanfrage

Projekt prüfen lassen

Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.

FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.

Fontana EOD white

FONTANA-EOD
Consulting & Engineering GmbH

Hauptgeschäftsstelle:
Am Kaninchenberg 5
D-66453 Gersheim

Zweigniederlassung:
Bonner Straße 72
D-50389 Wesseling

Kontakt:

Zentrale Rufnummer: +49 (0) 6843 - 999 499 7
Kontakt - E-Mail: info@fontana-eod.de
Backoffice - E-Mail: office@fontana-eod.de

Verbandsmitgliedschaften

 Zentrale Rufnummer +49 (0) 6843 - 999 499 7   Am Kaninchenberg 5, D-66453 Gersheim und Bonner Straße 72, D-50389 Wesseling

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