Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Eine Trasse kann mehrere Gemeinden berühren; Bauherrschaften und Planungsbüros müssen die Kampfmittelprüfung dabei mit verschiedenen Fachaufgaben abstimmen. FONTANA-EOD unterstützt die Vorbereitung und vereinbarte Untersuchung mit eindeutig bezeichneten Flächen und Eingriffstiefen. Senden Sie uns den Lageplan und vorhandene Unterlagen, damit Untersuchungsbedarf und nächste Schritte konkretisiert werden können.
Jeder Eingriff erhält einen eindeutigen Bezug im Lageplan.
Projektort und fachliche Frage bestimmen den Ansprechpartner.
Untersuchte Bereiche und offene Fragen bleiben unterscheidbar.
Bei Ihrem Vorhaben im Gebiet der SGD Nord werden Standort und Fachfrage gemeinsam betrachtet. Wir ordnen die beauftragte Kampfmitteluntersuchung den vorgesehenen Bodenarbeiten zu. Andere Fachzuständigkeiten bleiben gesondert erkennbar; eine gemeinsame Übersicht verbindet die beteiligten Stellen mit ihren Unterlagen, Arbeitsbereichen und noch offenen Entscheidungen.

Die SGD Nord veröffentlicht unterschiedliche regionale Zuordnungen für Gewerbeaufsicht sowie Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz. Für eine Anfrage werden deshalb Fachaufgabe und Standort gemeinsam bestimmt. Die Kampfmittelgefahrenabwehr des bei der ADD angesiedelten Dienstes bleibt davon getrennt. Für Ihr Bauvorhaben wird die private Untersuchungsaufgabe anhand der konkreten Eingriffe und vorhandenen Erkenntnisse beschrieben. Die SGD Nord ist eine Landesbehörde in Rheinland-Pfalz in Deutschland. Für den Landkreis Bad Kreuznach nennt ihre Übersicht bei der Gewerbeaufsicht die Regionalstelle Idar-Oberstein, bei Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz dagegen Koblenz. Für den Landkreis Neuwied werden entsprechend Koblenz und Montabaur genannt. Diese Beispiele verdeutlichen, weshalb eine Anfrage stets mit Fachaufgabe und tatsächlichem Projektort zugeordnet wird.
Das Zuständigkeitsgebiet der SGD Nord umfasst unter anderem Koblenz und Trier sowie die Landkreise Neuwied und Bad Kreuznach. Die Behörde unterscheidet zusätzlich nach Fachaufgabe und Regionalstelle. Eine Zuordnung aus der Gewerbeaufsicht lässt sich deshalb nicht ungeprüft auf Wasserwirtschaft oder Bodenschutz übertragen.
Der staatliche Kampfmittelräumdienst Rheinland-Pfalz ist bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, kurz ADD, angesiedelt. Nach deren Aufgabenbeschreibung unterstützt er die zuständigen Behörden bei der Abwehr konkreter Kampfmittelgefahren. Die Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Gebiet der SGD Nord löst für sich genommen weder eine Untersuchung noch eine Kampfmittelfreigabe aus.
Für die vorbeugende Planung kommen die tatsächlichen Erkenntnisse und die vorgesehenen Erdarbeiten zusammen. Ein allgemeiner Behördenkontakt ersetzt dabei keinen klar beschriebenen Untersuchungsauftrag. Wenn Sie mehrere Flächen gleichzeitig vorbereiten, erleichtert eine gemeinsame Übersicht die Abstimmung; die Beurteilung bleibt jedoch auf den jeweiligen Standort und Eingriff bezogen.
Zum Gebiet der SGD Nord gehört auch Trier. Die Stadt erinnert an die Luftangriffe im Dezember 1944 und die schweren Schäden im Stadtgebiet. Solche belegten historischen Zusammenhänge sind ein Ausgangspunkt für die Prüfung der Unterlagen zum konkreten Grundstück. Bekannte Veränderungen durch Wiederaufbau, neue Bebauung oder spätere Leitungsarbeiten werden mit ihrem räumlichen Bezug berücksichtigt. Der heutige Untersuchungsbedarf wird aus den tatsächlich verfügbaren Erkenntnissen und den vorgesehenen Bodenarbeiten abgeleitet.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Eine allgemeine Unternehmensbezeichnung ersetzt nicht die Prüfung, ob die jeweiligen Aufgaben und Schnittstellen für das konkrete Vorhaben passend beschrieben sind.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen und ordnet Aufgaben und Entscheidungen den jeweils zuständigen Beteiligten zu.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Regionale Grundlagen: SGD Nord: Zuständigkeitsgebiet und Regionalstellen.
Planung und Dokumentation: BFR KMR: Räumplanung mit Räumkonzept – Einleitung · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · ADD Rheinland-Pfalz: Aufgaben des Kampfmittelräumdienstes · DGUV: FAQ Kampfmittelräumung
Die BFR KMR gelten unmittelbar für den Bau und den Betrieb von Liegenschaften des Bundes; außerhalb dieses Geltungsbereichs dienen ihre fachlichen Grundsätze als Orientierung zusammen mit den örtlichen Anforderungen und Zuständigkeiten.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Die Beteiligten vereinbaren ihre jeweiligen Aufgaben und Entscheidungszuständigkeiten. Eine koordinierende Ansprechperson führt die Informationen für das Projekt zusammen. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung mit ihrem räumlichen Umfang und ihren Aussagegrenzen. Seine Anwendbarkeit auf weitere Bodenarbeiten wird mit dem konkreten Eingriff abgeglichen. Behördliche Entscheidungen treffen die zuständigen Stellen.
Die ADD beschreibt den Kampfmittelräumdienst Rheinland-Pfalz als Unterstützung der örtlich zuständigen Gefahrenabwehrbehörden bei konkreten Kampfmittelgefahren. Zuständige örtliche Ordnungsbehörden und bei Gefahr im Verzug die Polizei veranlassen die behördlichen Schritte. Allgemeine vorbeugende Erkundungen vor Bauarbeiten sowie historische Recherchen und Luftbildauswertungen werden als private Fachleistungen beauftragt. Erforderliche behördliche Bergungs-, Entschärfungs- oder Vernichtungsentscheidungen bleiben bei den zuständigen Stellen.
Vorhandene Erkenntnisse und der geplante Eingriff bestimmen, welche Aussage noch benötigt wird. Erst daraus wird das geeignete Untersuchungsverfahren abgeleitet. Eine Behördenzuordnung legt keinen Gerätetyp fest. Zugänglichkeit, Untergrundbedingungen und mögliche Störeinflüsse werden für den konkreten Bereich geprüft und mit den Grenzen der vorgesehenen Leistung verbunden.
Untersuchungsverfahren zum konkreten Bedarf wählenEin bisher nicht untersuchter Abschnitt wird mit seiner Lage und Tiefe beschrieben. Die Fachplanung vergleicht vorhandene Erkenntnisse und die Bedingungen dieses Bereichs. Eine Untersuchung im Nachbarabschnitt kann nicht ohne Prüfung übertragen werden. Der ergänzende Auftrag benennt deshalb die offene Frage und das dazu erwartete Ergebnis.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Beschreiben Sie, welche Frage an welcher Fläche geklärt werden soll. Der Projektort allein reicht für die Auswahl einer Fachstelle nicht immer aus. Eine konkrete Aufgabenbeschreibung erleichtert die richtige Zuordnung. Sie bleibt mit dem zugehörigen Plan verbunden, damit unterschiedliche Beteiligte nicht versehentlich verschiedene Eingriffe unter derselben Projektbezeichnung betrachten.
Bei einem Vorhaben über mehrere Gemeinden werden die betroffenen Flurstücke und Bauabschnitte mit der jeweiligen Projektadresse zusammengestellt. Eine Anforderung erhält den zugehörigen Abschnitt und die Frage, auf die sie antwortet. Für eine Querung, einen Anschluss oder einen neuen Schacht können andere Eingriffstiefen als für die übrige Trasse maßgeblich sein. Die gemeinsame Planung führt diese Unterschiede nachvollziehbar zusammen, damit der benötigte Fachumfang je Bereich abgestimmt werden kann.
Fachleistungen vergleichen
Notieren Sie zu jeder Mitteilung die herausgebende Stelle, das Datum und die betroffene Planfassung. Die fachliche Aussage wird dem entsprechenden Arbeitsbereich zugeordnet. So kann die Projektübersicht mehrere Rückmeldungen zusammenführen. Eine Stellungnahme zu einem anderen Fachgebiet wird dabei nicht als Ergebnis der Kampfmitteluntersuchung behandelt.
Bewahren Sie vollständige Schreiben und ihre Anlagen zusammen auf. Beschreiben Sie bei einer offenen Rückfrage, welche konkrete Angabe für die nächste Projektentscheidung benötigt wird. Eine überarbeitete Zeichnung erhält einen eindeutigen Stand. Die Fachbeteiligten können so prüfen, ob ein Schreiben noch dieselbe Lage und Geometrie betrifft oder ob ein zwischenzeitlich geänderter Eingriff betrachtet werden muss. Antworten werden mit der betroffenen Frage und dem verwendeten Planstand in die Projektakte übernommen.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Bei einer längeren Trasse können verschiedene Bereiche und Ansprechpartner betroffen sein. Kennzeichnen Sie, für welchen Abschnitt eine Anforderung gilt und welcher nächste Schritt damit verbunden ist. Eine gemeinsame Projektakte erleichtert die Organisation. Die fachlichen Aussagen bleiben jedoch an ihren jeweiligen Zweck und ihren dokumentierten räumlichen Umfang gebunden.
Für die abschnittsweise Vergabe wird derselbe räumliche Bezug auch in der Leistungsbeschreibung verwendet. Benennen Sie Untersuchungspunkte, Eingriffstiefen und den erwarteten Nachweis. Vorarbeiten, verfügbare Zugänge und bekannte Nutzungseinschränkungen gehören zu den angebotenen Voraussetzungen. Werden diese Bedingungen später verändert, wird die Auswirkung auf den betreffenden Fachauftrag abgestimmt. Bereits ausgeführte Untersuchungen bleiben mit ihrem tatsächlichen Leistungsumfang dokumentiert und können bei der nächsten Abstimmung gezielt berücksichtigt werden.
Ablauf und Aufgaben abstimmenTeilen Sie ein Vorhaben über mehrere Gemeinden in eindeutig bezeichnete Eingriffsbereiche auf. Für jeden Bereich gehören Lage, Tiefe, vorhandene Erkenntnisse und die benötigte Entscheidung zur Anfrage. Eine Unterlageneinordnung, eine technische Felduntersuchung und die weitere Klärung eines bewerteten Befunds werden als konkrete Aufgaben beschrieben. Das Angebot kann die erforderlichen Facharbeiten und Ergebnisunterlagen diesen Bereichen zuordnen. Fachkontakte und organisatorische Teilaufträge werden damit auf einen nachvollziehbaren Untersuchungsumfang bezogen.
Fachaufgabe einordnenPrüfen Sie für jeden Untersuchungsabschnitt, welche Zugänge, Leitungsinformationen und verfügbaren Arbeitsflächen tatsächlich vorhanden sind. Ein nutzbarer Zugang an einem Standort beschreibt noch nicht die Bedingungen des nächsten Trassenabschnitts. Die Fachplanung bestimmt notwendige Vorarbeiten passend zur gewählten Methode und stimmt sie mit den jeweiligen Verantwortlichen und Gewerken ab. Veränderungen der Oberfläche oder zusätzliche Bodeneingriffe werden dafür gesondert vorbereitet, statt sie eigenmächtig zur Herstellung gemeinsamer Messtermine auszuführen.
Vorarbeiten im Ablauf klärenDer Umfang der privaten Facharbeit wird anhand der Projektunterlagen, der tatsächlichen Ausführungsbedingungen und der zulässigen Tätigkeit vereinbart. Benötigte Vorarbeiten, Untersuchung, Auswertung und Dokumentation werden nachvollziehbar beschrieben. Kosten und Termine werden mit diesen Voraussetzungen und den erforderlichen Abstimmungen verbunden. Änderungen der Bauplanung werden vor einer Erweiterung der Arbeiten mit dem vereinbarten Auftrag abgeglichen.
Umfang und Termin besprechenBei einer geplanten Leitung können Grabenabschnitte, Querungen und Anschlussgruben unterschiedliche Tiefen haben. Markieren Sie diese Bereiche einzeln. Auch vorübergehend benötigte Flächen gehören in die Übersicht, soweit dort in den Boden eingegriffen wird. Die spätere Untersuchung muss auf diese Angaben bezogen werden können.
Ergänzen Sie Arbeitsräume neben der späteren Leitung oder Baugrube, soweit dort vorbereitend in den Boden eingegriffen werden soll. Dazu können Hilfsgruben, Gründungen oder zeitweise Anschlüsse gehören. Für diese Aufgaben werden die benötigte Untersuchung und erforderliche Schutzmaßnahmen vor ihrer Ausführung geklärt. Offene Ausführungsvarianten werden als solche benannt. Sobald ihre Lage und Tiefe feststehen, wird der betreffende Bodenraum mit dem verfügbaren Erkenntnisstand verglichen.
Ein Bericht zu einem Nachbarabschnitt kann Hinweise liefern, deckt aber nicht automatisch das neue Baufeld ab. Prüfen Sie Lageplan, Untersuchungsziel, Tiefenbezug und ausgewiesene Grenzen. Fehlende Anlagen sollten vor einer Bewertung nachgefordert werden, damit aus einer kurzen Ergebnisformel keine zu weit reichende Aussage entsteht.
Eine Ergebnistabelle wird zusammen mit ihren Mess- und Lageplänen übermittelt. Dabei bleibt nachvollziehbar, welcher Höhenbezug und welche Geländeoberfläche für die damalige Aussage verwendet wurden. Bei späteren Aufschüttungen oder Abträgen ist dieser Bezug für den Vergleich mit dem heutigen Eingriff wichtig. Bekannte Veränderungen werden der Fachplanung mitgeteilt. Fehlende oder widersprüchliche Angaben werden als bestimmte offene Punkte geklärt, bevor der Bericht für eine neue Bauaufgabe verwendet wird.
Halten Sie fest, auf welche Planfassung sich ein Schreiben bezieht und welche Stelle es herausgegeben hat. Eine wasser- oder bodenschutzfachliche Stellungnahme beantwortet eine andere Frage als eine Kampfmitteluntersuchung. Die Unterlagen werden gemeinsam betrachtet, ihre Aussagen bleiben getrennt.
Verschiebt sich eine Baugrube oder kommt ein Anschluss hinzu, kennzeichnen Sie die Änderung gegenüber dem bisher geprüften Plan. Erst der Vergleich zeigt, ob vorhandene Ergebnisse weiterhin passen oder weitere fachliche Klärung erforderlich ist. Eine neue Planfassung bedeutet nicht automatisch eine vollständige Wiederholung der Untersuchung.
Geben Sie Ergebnisse mit ihren vollständigen Anlagen und den zugehörigen Ansprechpartnern weiter. Die Bauleitung kann dadurch erkennen, welche Stelle welche Frage beantwortet hat. Offene Rückmeldungen bleiben in der Übersicht sichtbar. Ein zusammengefasster Projektstatus darf nicht den Eindruck erzeugen, sämtliche Fachaufgaben seien bereits mit einem einzigen Bericht abgeschlossen.
Bei mehreren Fachunternehmen werden die jeweiligen Untersuchungsgrenzen im gemeinsamen Lageplan kenntlich gemacht. Der Ergebnisbericht und seine Plananlagen bleiben zusammen verfügbar. Vereinbarte Empfänger erhalten die bearbeiteten Flächen, relevante Einschränkungen und noch offene Aufgaben mit ihrem jeweiligen Stand. Nach ausgeführten Räumarbeiten wird das Räumprotokoll mit Räumumfang, Ergebnissen und verbleibenden Grenzen dem jeweils tatsächlich bearbeiteten Bereich und den zugehörigen Plananlagen zugeordnet. Nach einer Unterbrechung können Bauleitung und Fachplanung damit prüfen, welche Aussage für die anstehende Arbeit nutzbar ist und wo ergänzende Untersuchungen oder Abstimmungen benötigt werden.
Wenn eine ergänzende Mitteilung eingeht, prüfen Sie ihren Bezug zur aktuellen Bodenarbeit. Mögliche Änderungen werden den betroffenen Fachbeteiligten zugeordnet. Bereits vorliegende Ergebnisse bleiben erhalten. Die Planung wird anhand des tatsächlichen neuen Inhalts fortgeschrieben, statt alle Aufgaben pauschal erneut anzusetzen oder eine zusätzliche Anforderung zu übersehen.
Legen Sie aktuelle Pläne, vollständige Berichte und relevante Schreiben gemeinsam vor. Benennen Sie die Fachstellen, mit denen bereits abgestimmt wurde. Die beauftragte Kampfmittelaufgabe wird darin eindeutig abgegrenzt. So bleiben benötigte Mitteilungen und fachliche Ergebnisse unterscheidbar und können vor den betroffenen Bodenarbeiten gezielt vorbereitet werden.
Ordnen Sie die neue Aussage dem richtigen Abschnitt und der jeweiligen Frage zu. Prüfen Sie anschließend, welche Voraussetzung für die nächste Arbeit noch fehlt. Die Übersicht verweist weiterhin auf die vollständigen Unterlagen. Eine erledigte organisatorische Rückfrage wird nicht mit dem Abschluss einer technischen Untersuchung gleichgesetzt.
Historische Luftbilder und Altunterlagen werden für die einzelnen Eingriffsbereiche mit ihren Zeiträumen und räumlichen Grenzen zusammengestellt. Ein langes Vorhaben kann unterschiedliche Aufnahmeabdeckungen oder Erkenntnisstände berühren. Die Auswertung verbindet diese Grundlagen mit dem aktuellen Trassen- oder Baufeldplan und bereitet den weiteren Untersuchungsbedarf vor. Ein fehlender erkennbarer Hinweis bleibt von einer technisch untersuchten Bodenfläche unterscheidbar. Historische Erkenntnisse ersetzen keine Messung des heutigen Untergrunds und erstrecken sich nicht automatisch auf sämtliche Teile eines gemeinsamen Projektnamens.
Luftbildauswertung einordnenEine geomagnetische Untersuchung wird für die magnetische Fragestellung des jeweiligen Eingriffsbereichs geplant. Leitungen, Zäune, baulicher Bestand und andere Störungen können entlang eines Vorhabens unterschiedliche Messbedingungen verursachen. Erwartete Objekte, Untergrund und benötigter Bodenraum bestimmen deshalb die Eignung und Auswertung mit. Die fachliche Bewertung ordnet Auffälligkeiten ein und bestimmt erforderliche weitere Klärung. Eine Signalstärke allein bezeichnet kein Kampfmittel und eine administrative Gebietsgrenze bestimmt kein Untersuchungsverfahren. Geomagnetik misst das Magnetfeld passiv. Maßgeblich ist die magnetische Wirkung des gesuchten Objekts; elektrische Leitfähigkeit allein begründet seine Erkennbarkeit durch dieses Verfahren nicht.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Methoden werden auf metallische Zielobjekte und die tatsächlichen Standortbedingungen abgestimmt. Die Fachbewertung berücksichtigt störende Einbauten, zugängliche Messflächen und die benötigte Aussage je Abschnitt. Erfasste Daten erhalten eindeutige Lagebezüge und Angaben zu den Messbedingungen, damit Ergebnisse aus getrennten Teilaufträgen zusammengeführt werden können. Ob eine Ergänzung benötigt wird, richtet sich nach der offenen Untersuchungsfrage. Die Verfügbarkeit eines Geräts oder ein gemeinsamer Behördenkontakt begründet allein keine Methodeneignung. Bei transientenelektromagnetischen Verfahren, kurz TDEM, wird die zeitliche elektromagnetische Antwort leitfähiger Objekte ausgewertet. Das Verfahren wird nach Untersuchungsziel und tatsächlichen Messbedingungen ausgewählt.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann geeignete Informationen zu Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bei mehreren Fachaufgaben muss der Auftrag die benötigte Aussage für den jeweiligen Bodenraum bestimmen. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit und Einbauten begrenzen die Auswertbarkeit und werden mit der Interpretation dokumentiert. Ein für andere Planungszwecke erhobener Bericht wird auf seine Eignung für die Kampfmittelfragestellung geprüft. Eine Auffälligkeit weist nicht automatisch ein Kampfmittel nach; ein unauffälliger Abschnitt bestätigt keine beliebigen Tiefen oder weiteren Projektflächen.
Georadar und AussagegrenzenFür tiefe Eingriffe wird je Bereich geprüft, welche Aussage von der Oberfläche erreichbar ist und ob eine Tiefen- oder Bohrlochsondierung erforderlich wird. Lage, Tiefen, Anordnung und Leitungsbestand werden mit der konkreten Baugeometrie verbunden. Auch die geeignete Herstellung der Untersuchungszugänge gehört zur Fachplanung und zur Abstimmung mit den örtlich Verantwortlichen. Ein einheitliches Raster oder eine pauschale Meterangabe ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse behalten ihre tatsächlichen räumlichen Grenzen und den Bezug zum angewandten Verfahren.
Tiefe Eingriffe vorbereitenIst eine benötigte Vorabuntersuchung in einem Projektabschnitt nicht vollständig möglich, wird eine fachlich geeignete baubegleitende Vorgehensweise für diesen Bereich geprüft. Untersuchung, Auswertung und Kommunikation neuer Befunde werden in dessen Arbeitsablauf eingeordnet. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ersetzt keine erforderliche Sondierung. Die Abschnittsübergabe hält fest, welcher Erkenntnisstand tatsächlich erreicht ist und was für die anschließenden Bodenarbeiten noch geklärt werden muss. Andere Standorte behalten ihren eigenen Bearbeitungsstand.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenZunächst wird geprüft, welche Erkenntnisse zum geplanten Untergrundbereich vorliegen. Historische Unterlagen, vorhandene Untersuchungsberichte und der aktuelle Bauplan beantworten unterschiedliche Teilfragen. Das Räumkonzept beschreibt bei entsprechendem Bedarf die Aufgabe, das vorgesehene Vorgehen und die Bedingungen, unter denen Ergebnisse beurteilt werden können. Bei offenen historischen Erkenntnisfragen werden die benötigten Recherchen und Luftbildauswertungen durch ein geeignetes Fachunternehmen durchgeführt und der heutigen Untersuchungsfläche zugeordnet.
Leitungen, metallische Einbauten, Geländeform oder fehlender Zugang können die Auswertbarkeit beeinflussen. Deshalb wird die Eignung einer Sondierung für den konkreten Bereich geprüft. Ein für einen freien Abschnitt geeignetes Verfahren lässt sich nicht allein wegen desselben Projektvertrags auf alle übrigen Flächen übertragen. Geomagnetik erfasst magnetische Auffälligkeiten; aktive elektromagnetische Verfahren und Georadar haben andere Einsatzbedingungen. Für Georadar sind die Ausbreitungsbedingungen im Boden maßgeblich. Bei tieferen Eingriffen wird eine erforderliche Tiefen- oder Bohrlochsondierung fachlich geplant. Eine Bohrlochfreigabe beziehungsweise der zugehörige technische Nachweis bleibt dem tatsächlich untersuchten Bodenraum und seinem dokumentierten Umfang zugeordnet.
Ist ein Abschnitt noch nicht zugänglich, wird dieser Umstand dokumentiert. Ob später eine andere Untersuchung oder eine baubegleitende Kampfmittelsondierung geeignet ist, muss fachlich geklärt werden. Die bloße Beobachtung von Erdarbeiten ist kein Ersatz für eine erforderliche technische Untersuchung.
Nennen Sie Ort, Planstand und den nächsten vorgesehenen Bodeneingriff. Trennen Sie bereits feststehende Bauabschnitte von Flächen, deren Planung noch offen ist. Zum Erstkontakt werden die zu klärende Kampfmittelfrage und die beteiligte koordinierende Ansprechperson benannt.
Übermitteln Sie Lage- und Tiefenangaben sowie vollständige Berichte mit ihren Anlagen. Ergänzen Sie Schreiben, deren Anforderungen für den Eingriff relevant sein könnten. Die Unterlagen werden auf Aktualität, räumlichen Bezug, Vollständigkeit und Lücken geprüft. Bei offenen historischen Fragen werden benötigte Recherchen und Luftbildauswertungen durch ein geeignetes Fachunternehmen durchgeführt und auf die heutigen Eingriffe bezogen.
Die fachliche Prüfung klärt den Untersuchungsbedarf und die vorhandenen Grenzen. Daraus lässt sich der Umfang einer angebotenen Leistung beschreiben, einschließlich benötigter Zugänge und vorbereitender Arbeiten. Das Untersuchungsverfahren wird anhand von Erkenntnisziel, Eingriffstiefe, Bodenaufbau, Bestandsleitungen, Störkörpern und tatsächlichen Messbedingungen gewählt. Fachauftrag, Zugänge, Vorarbeiten und notwendige Schutzmaßnahmen werden vor den betroffenen Bodeneingriffen mit den zuständigen Beteiligten geklärt.
Die vereinbarte Sondierung oder fachgerechte baubegleitende Untersuchung wird im zulässigen Fachauftrag auf den abgestimmten Flächen und Punkten ausgeführt. Messdaten und Beobachtungen erhalten einen nachvollziehbaren Lage- und Höhenbezug. Nicht untersuchte Bereiche, eingeschränkte Zugänge und relevante Störungen werden festgehalten.
Die erhobenen Daten und Befunde werden bezogen auf das Untersuchungsziel ausgewertet. Die Fachbewertung berücksichtigt Störeinflüsse, die erreichten Bereiche und verbleibende Aussagegrenzen. Daraus wird abgeleitet, welche weiterführende Klärung oder Bearbeitung für die geplanten Bodenarbeiten benötigt wird.
Bericht und Plananlagen dokumentieren die ausgeführten Facharbeiten, die fachliche Bewertung, die bearbeiteten Bereiche und die jeweiligen Aussagegrenzen. Lage-, Höhen- und Tiefenbezüge werden nachvollziehbar angegeben. Die Unterlagen lassen erkennen, welche Aufgabe abgeschlossen ist und welche Bereiche oder weiteren Fragen noch offen bleiben.
Übergeben Sie die zum ausgeführten Abschnitt gehörenden Pläne und Berichte. Noch offene Flächen oder spätere Änderungen müssen in der Bauplanung erkennbar bleiben. Die jeweils zuständigen Beteiligten entscheiden anhand der vollständigen Unterlagen über erforderliche Ergänzungen oder Anpassungen für den nächsten konkreten Bodeneingriff.
Eine brauchbare Dokumentation benennt die tatsächlich untersuchte Fläche, den Höhen- oder Tiefenbezug, das eingesetzte Verfahren und die Grenzen der Aussage. So kann die Bauleitung die Ergebnisse mit dem bevorstehenden Eingriff vergleichen. Ein Plan mit eindeutig bezeichneten Abschnitten ist dafür hilfreicher als eine bloße Liste gleichlautender Projektbezeichnungen.
Ordnen Sie örtliche Fragestellungen dem tatsächlichen Projektort in Koblenz, Trier, Neuwied oder Bad Kreuznach zu und beschreiben Sie den vorgesehenen Eingriff. Der aktuelle Untersuchungsbedarf ergibt sich aus den verfügbaren Erkenntnissen und der konkreten Bauaufgabe. Aussagen über Belastung oder Unbedenklichkeit eines Grundstücks benötigen eine eigene fachliche Grundlage mit nachvollziehbarem räumlichem Umfang.
FONTANA-EOD ordnet die vereinbarte Fachleistung den konkreten Standorten und Eingriffen zu. Vor der Durchführung werden vorhandene Grundlagen, erreichbare Flächen und benötigte Ergebnisse abgeglichen. Die Dokumentation zeigt die tatsächlich ausgeführte Untersuchung je Bereich und verbleibende Grenzen. Änderungen von Planung oder örtlichen Bedingungen werden vor einer Erweiterung der Arbeiten mit dem Auftrag abgestimmt. Eine gemeinsame Projektübersicht verbindet diese technischen Ergebnisse mit den Ansprechpartnern und den noch offenen Aufgaben der beteiligten Fachrichtungen.
Untersuchungsaufgabe besprechenDie Methodenwahl folgt der konkreten Kampfmittelfrage und den örtlichen Messbedingungen. Die Zuordnung einer Gemeinde zu einer SGD-Regionalstelle ersetzt diese Fachbewertung nicht. Auch eine andere Fachaufgabe oder ein bereits eingesetztes Gerät bestimmt nicht automatisch das passende Untersuchungsverfahren.
Eine gemeinsame Übersicht unterscheidet bearbeitete Bereiche von fehlenden Zugängen und eingeschränkten Aussagen. Die Grenzen werden mit ihrem jeweiligen Standort und Eingriff dokumentiert. Die weitere Planung kann dadurch noch erforderliche Facharbeiten samt Voraussetzungen zuordnen, statt mehrere Teilflächen pauschal als abgeschlossen zusammenzufassen.
Erweitert sich eine Trasse in eine weitere Gemeinde oder ändert sich die Tiefe eines Teilstücks, wird der zusätzliche Bodenraum vor der Ausführung mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Standort und Fachaufgabe werden auch für die erforderliche Abstimmung aktualisiert. Verwendbare ältere Aussagen behalten ihre dokumentierten Grenzen.
Die Übergabe verbindet Berichte und Plananlagen mit den jeweiligen Teilaufträgen, Lagebezügen und Bearbeitungsständen. Zuständige Ansprechpartner erhalten die für ihre vereinbarte Aufgabe benötigten Grundlagen. Eine Zusammenfassung ersetzt die vollständigen Ergebnisunterlagen nicht. Bei einem Wechsel von Bauleitung oder Fachfirma bleiben Zuordnung, Einschränkungen und offene Anschlussaufgaben nachvollziehbar.
Auch innerhalb einer Behörde können verschiedene Stellen beteiligt sein. Halten Sie fest, welche Aufgabe eine Rückmeldung betrifft und auf welchen Plan sie sich bezieht. Diese Zuordnung erleichtert spätere Rückfragen. Die bloße Kenntnis eines Kontakts ersetzt weder den fachlichen Inhalt einer Stellungnahme noch eine benötigte Untersuchung.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenSie kann Unterlagen, Ansprechpartner und offene Entscheidungen zusammenführen. Ihre Einträge bleiben mit den vollständigen Nachweisen verbunden. So werden unterschiedliche Fachgebiete gemeinsam koordiniert, ohne ihre Aussagen zu vermischen. Für eine konkrete Bodenarbeit wird weiterhin geprüft, welche Voraussetzungen und Ergebnisse für genau diesen Schritt vorliegen.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Für die Anfrage werden die offene Aufgabe, betroffene Flächen und Tiefen sowie die benötigten Ergebnisse beschrieben. Der zulässige Leistungsumfang wird mit den tatsächlichen Voraussetzungen und Zuständigkeiten abgestimmt.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNein. Der staatliche Kampfmittelräumdienst Rheinland-Pfalz ist bei der ADD angesiedelt. Welche andere Fachstelle an Ihrem Bauvorhaben beteiligt ist, hängt vom Standort und der jeweiligen Aufgabe ab. Die SGD Nord veröffentlicht dazu nach Fachbereichen getrennte Zuständigkeitsübersichten.
Nur soweit sein dokumentierter Umfang die betreffenden Abschnitte und Eingriffstiefen tatsächlich erfasst. Prüfen Sie die beigefügten Pläne und Einschränkungen. Ein gemeinsamer Projektname ist kein Nachweis dafür, dass alle Flächen mituntersucht wurden.
Der zeitliche Ablauf wird nach Untersuchungsbedarf, Zugänglichkeit und Bauplanung abgestimmt. Spätere Abschnitte können gesondert vorbereitet werden. Dabei muss klar bleiben, welche Ergebnisse bereits vorliegen und für welche Bereiche noch keine passende Aussage getroffen werden kann.
Nutzen Sie die amtliche Übersicht für die konkrete Fachaufgabe. Die Zuständigkeitsgebiete der Gewerbeaufsicht und der Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und des Bodenschutzes sind nicht durchweg gleich zugeschnitten. Für die Kampfmittelfrage ist zusätzlich die Aufgabenabgrenzung der ADD zu beachten.
Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren oder bewegen, den Gefahrenbereich verlassen, Abstand halten und andere fernhalten. Verständigen Sie unverzüglich die Polizei unter 110. Eine reguläre Projektanfrage ist für einen akuten Fund nicht der richtige Meldeweg.
Der konkrete Standort, die betroffene Planfassung und die zu klärende Aufgabe. Diese Verbindung hilft, die zuständige Fachstelle und den richtigen Arbeitsbereich zu bestimmen.
Sie wird mit ihrem Inhalt und räumlichen Bezug dem aktuellen Eingriff zugeordnet. Daraus werden die betroffenen Aufgaben und notwendigen Abstimmungen bestimmt.
Für den Aufwand zählen nutzbare Vorunterlagen, erforderliche Vorarbeiten und Zugänge, Flächengröße beziehungsweise Anzahl und Tiefe der Untersuchungspunkte, geeignetes Verfahren, Messbedingungen sowie Auswertung und Dokumentation. Bei mehreren Abschnitten wird der jeweilige Fachumfang mit seinen Voraussetzungen beschrieben. Noch offene Bereiche und spätere Ergänzungen bleiben erkennbar. Die private Fachleistung wird auf dieser Grundlage angeboten; weitere betriebliche oder behördliche Aufgaben bleiben gesondert zugeordnet.
Nennen Sie beteiligte Stellen und den Gegenstand der jeweiligen Rückmeldung. Geben Sie Projektadressen, Flurstücke, Bauabschnitte und die jeweils benötigte Aussage an. Fügen Sie relevante Schreiben und vollständige Berichte mit ihren Anlagen bei. Benennen Sie Zugänge, bekannte Einbauten und Nutzungsbindungen. FONTANA-EOD bespricht mit Ihnen die Fachleistung und ihre Voraussetzungen für die geplanten Eingriffe. Bei einer gemeinsamen Anfrage bleiben die einzelnen Flächen und zuständigen Beteiligten eindeutig zugeordnet.
Verknüpfen Sie Pläne, Berichte und offene Entscheidungen mit eindeutigen Flächenbezeichnungen. Ergänzen Sie Eingriffstiefen, Höhenbezug und bekannte Veränderungen des Geländes. Kennzeichnen Sie vorbereitende Bodenarbeiten und noch offene Varianten. Die Angaben werden bei Änderungen mit ihrem aktuellen Planstand nachgeführt. Teilen Sie auch mit, welche Erdarbeiten zuerst beginnen sollen und welche Flächen noch nicht zugänglich sind. Benötigte Vorarbeiten und die Ergebnisübergabe werden auf den tatsächlichen Ablauf abgestimmt.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.