Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Welche Fläche soll untersucht werden, bis zu welcher Tiefe und mit welchem Ziel? Diese Angaben gehören ebenso ins Leistungsverzeichnis wie die Bedingungen vor Ort und die benötigten Ergebnisunterlagen. FONTANA-EOD unterstützt Sie bei der fachlichen Beschreibung der Kampfmitteluntersuchung.
Die benötigte Aussage beschreiben.
Mengen und Grenzen bestimmen.
Nachweise vorab vereinbaren.
Die Formulierung „Kampfmittelfreiheit herstellen“ allein beschreibt noch keine kalkulierbare Leistung. Es fehlen der betroffene Raum, die fachliche Grundlage, Bedingungen und gegebenenfalls Einschränkungen des Ziels. Die Aufgabe sollte zunächst mit der Bauplanung und dem bisherigen Kenntnisstand abgeglichen werden. Erst danach können geeignete Teilleistungen, Mengen und Übergaben beschrieben werden.
§ 121 GWB verlangt in seinem Anwendungsbereich eine eindeutige Beschreibung des Auftragsgegenstands, damit Unternehmen die Aufgabe gleich verstehen und Angebote vergleichbar sind. Die BFR erläutern dazu die fachliche Vorbereitung von Leistungsbeschreibung und LV für Kampfmittelmaßnahmen. Welches Vergaberecht und welche Vertragsbedingungen im konkreten Fall gelten, klärt die Vergabestelle mit ihrer rechtlichen Beratung.
Beschreiben Sie, welche Aussage für welche Bauhandlung benötigt wird. Lagepläne, Flächen- oder Punktkennungen, Tiefen und Bezugshöhen gehören zusammen. Kennzeichnen Sie nicht beauftragte Bereiche und vorhandene Vorleistungen. Eine Grundstücksgröße allein ist kein Mengengerüst für alle geplanten Eingriffe.
Stellen Sie verfügbare Informationen zu Boden, Leitungen, Befestigung, Störeinflüssen und Zugängen bereit. Legen Sie fachlich begründete Anforderungen fest, ohne ein Messgerät als pauschalen Ersatz für ein Untersuchungsziel einzusetzen. Wo die Grundlagen für eine geeignete Methodenwahl fehlen, sollte dieser Klärungsschritt vor der endgültigen Ausführungsbeschreibung erkennbar werden.
Gliedern Sie die Aufgabe in nachvollziehbare Teilleistungen, etwa Vorbereitung, Untersuchung, Auswertung und Dokumentation. Mengen, Einheiten und Abgrenzungen müssen zur beschriebenen Tätigkeit passen. Für erst später bestimmbare Leistungen sind Voraussetzungen und Vorgehen zu klären; ein unbestimmter Auffangposten ersetzt keine fachliche Beschreibung.
Eine Sondierungsposition kann unklar bleiben, wenn die Freimachung der Fläche, Leitungsangaben, Vermessung oder die Bereitstellung eines Arbeitsbereichs keinem Beteiligten zugeordnet sind. Halten Sie deshalb fest, welche Voraussetzungen der Auftraggeber bereitstellt und welche Leistungen der Auftragnehmer übernimmt. Dazu gehören auch Zeitfenster, abschnittsweise Übergaben, Ansprechpartner und der Umgang mit geänderten Plänen.
Bei baubegleitenden Aufgaben muss die technische Leistung präzise benannt werden. Nach DGUV FAQ 4 entspricht bloßes Beobachten des Baggeraushubs nicht dem Stand der Technik. Eine Position darf daher nicht eine erforderliche geregelte Untersuchung auf die Anwesenheit einer Fachkraft reduzieren. Die fachliche Vorgehensweise, die Abstimmung vor weiterem Abtrag und die Dokumentation müssen zur konkreten Aufgabe passen; pauschale Schichtdicken werden hier nicht vorgegeben.
Benennen Sie Berichte, Lagepläne, räumlichen Bezug, erforderliche Ausführungsnachweise und gewünschte Datenformate. Legen Sie Empfänger und Übergabezeitpunkt fest. Aus den Unterlagen muss später erkennbar sein, welche Leistung wo ausgeführt wurde und welche Einschränkungen für die Verwendung des Ergebnisses gelten.
Fordern Sie die für den Auftrag relevanten Qualifikations- und Erlaubnisnachweise an. Dabei sind betriebliche Erlaubnis und Befähigung verantwortlicher Personen zu unterscheiden. Die Eignungsanforderung sollte zur übertragenen Tätigkeit passen und nicht durch eine unbelegte allgemeine Zertifizierungsformel ersetzt werden.
Neue Erkenntnisse, zusätzliche Flächen oder andere Tiefen können eine Anpassung auslösen. Definieren Sie, wer die Änderung beschreibt, fachlich bewertet und beauftragt. Dokumentieren Sie die betroffenen Mengen und Pläne. Eine technische Feststellung und eine kaufmännische Freigabe erfüllen unterschiedliche Aufgaben und sollten nicht stillschweigend gleichgesetzt werden.
Nur wenn Aufgabe und Bedingungen tatsächlich passen. Lage, Tiefe, Erkenntnisstand, Zugänglichkeit, Schnittstellen und Nachweise sind projektbezogen zu prüfen. Ein Muster kann die Gliederung unterstützen, aber fehlende Planungsgrundlagen nicht ersetzen.
Die Beschreibung muss das erforderliche Ziel und die relevanten Bedingungen eindeutig vermitteln. Ob ein Verfahren vorgegeben oder fachlich weiter bestimmt werden muss, hängt von Aufgabe, Planungsstand und Vergabevorgaben ab. Eine unbegründete Gerätefestlegung allein macht die Leistung nicht aussagefähig.
Die benötigten Unterlagen sollten ausdrücklich beschrieben und dem Leistungsumfang zugeordnet werden. Berichte, Pläne, Datenformate, Übergabezeitpunkte und Aussagegrenzen müssen für die Beteiligten nachvollziehbar sein. Wie dies in Positionen gegliedert wird, richtet sich nach der konkreten Vergabe.
Eine reine Sichtbeobachtung ersetzt keine erforderliche fachgerechte Kampfmitteluntersuchung. Die DGUV grenzt dieses Vorgehen ausdrücklich vom Stand der Technik ab. Eine baubegleitende Leistung muss die geeignete geregelte Bearbeitung und ihre Schnittstellen zum Aushub konkret beschreiben.
Nein. Fachliche Hinweise unterstützen die Vorbereitung einer projektspezifischen Leistungsbeschreibung. Vergaberecht, Vertragsgestaltung und konkrete Verfahrensentscheidungen bleiben bei der zuständigen Vergabestelle und ihrer rechtlichen Beratung. Die fachliche Zuarbeit wird gesondert vereinbart.
Die verlinkten Primärquellen erläutern die zugrunde liegenden Fach- und Rechtsfragen. Bei BFR-Verweisen ist deren Anwendungsbereich zu beachten; örtliche Verfahren und der konkrete Auftrag bleiben zusätzlich maßgeblich.
Senden Sie uns den aktuellen LV-Entwurf mit Plänen, vorhandenen Kampfmittelunterlagen und Angaben zur geplanten Bauausführung. Markieren Sie offene Fragen zu Leistungen, Zuständigkeiten oder Nachweisen. Wir prüfen mit Ihnen, welche fachlichen Angaben noch fehlen oder genauer beschrieben werden sollten.
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