Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Planen Sie Bauarbeiten an mehreren Standorten im Amtsbezirk Braunschweig, müssen die Kampfmittelunterlagen für jedes Grundstück geprüft werden. FONTANA-EOD stimmt die beauftragten Untersuchungen mit Ihnen ab. Termine und Unterlagen lassen sich gemeinsam organisieren; die örtlichen Zuständigkeiten und die Grenzen jedes Untersuchungsergebnisses bleiben dabei zu beachten.
Gemeinde, Grundstück und Bauabschnitt benennen.
Termine und örtliche Anforderungen abstimmen.
Untersuchte Flächen und Tiefen kenntlich machen.
Ein Bauprogramm kann mehrere Standorte und örtliche Auskunftswege umfassen. Für Vorhaben im Amtsbezirk Braunschweig koordinieren wir die beauftragten Untersuchungen anhand der einzelnen Flächen und Eingriffe. Die Ergebnisse, offenen Aufgaben und zuständigen Ansprechpartner bleiben jedem Standort eindeutig zugeordnet.

Für Bauprogramme im Amtsbezirk Braunschweig werden Standortangaben und örtliche Zuständigkeiten je Vorhaben festgehalten. Die Auskunftswege zur Kampfmittelfrage werden für das tatsächliche Grundstück ermittelt. Die Städte Braunschweig und Wolfsburg benennen dafür unterschiedliche zuständige Stellen. Bei weiteren Standorten werden Ansprechpartner und vorhandene Erkenntnisse ebenfalls einzeln zugeordnet. Kommunale Entscheidungen und Fachberichte bleiben ihrem jeweiligen Standort und dokumentierten Aufgabenbereich zugeordnet.
Der Amtsbezirk liegt im Südosten Niedersachsens und reicht von der Südheide über Harzvorland und Harz bis nach Südniedersachsen. Für überörtliche Bauprogramme werden die einzelnen Projektflächen innerhalb dieses Raums angegeben. Weitere Standorte etwa in der Region Hannover oder im Landkreis Celle gehören zu anderen ArL-Amtsbezirken und werden gesondert zugeordnet. Die örtliche Kampfmittelaufgabe richtet sich jeweils nach dem tatsächlichen Grundstück und der zuständigen Gemeinde. Die historische Luftbildauswertung wird auf die vorhandenen Grundlagen und den geplanten Eingriff bezogen.
Für ein gemeinsames Bauprogramm in Braunschweig und Wolfsburg führen die kommunalen Auskunftswege zu unterschiedlichen Stellen: In Braunschweig beantwortet der Fachbereich Umwelt Fragen zum Kampfmittelverdacht. In Wolfsburg nennt die Stadt für Bauvorhaben das Ordnungsamt, Allgemeine Gefahrenabwehr. Ordnen Sie deshalb jede Anfrage dem tatsächlichen Grundstück und der dort zuständigen Stelle zu.
Braunschweigs Kampfmittelbelastungskarte fasst Erkenntnisse aus unterschiedlichen Auswertezeiträumen und Qualitätsniveaus zusammen und wird fortgeschrieben. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Kartendarstellung keine Kampfmittelfreiheit garantiert. Halten Sie bei einem Kartenauszug Bezugsfläche und Abrufdatum fest; klären Sie, welche ergänzenden Auskünfte oder Untersuchungen für den geplanten Eingriff gebraucht werden.
Die Stadt Braunschweig beschreibt Luftangriffe im Zweiten Weltkrieg und eine historische Recherche zu Luftangriffen und militärischen Anlagen als Teil ihres Informationsbestands. Für andere Standorte werden die jeweils verfügbaren historischen Grundlagen herangezogen. Akten und Luftbilder werden mit der konkreten Fläche, späteren Nutzungsänderungen und den heutigen Bodenarbeiten abgeglichen.
Für weitere Standorte im Amtsbezirk ermitteln Sie den örtlichen Auskunftsweg gesondert. Der staatliche KBD und gewerbliche Fachunternehmen haben jeweils abgegrenzte Aufgaben. Führen Sie Auskünfte, offene Fragen und Untersuchungsergebnisse auch bei einem gemeinsamen Auftrag je Standort. Eine Auskunft zu einer Fläche in Braunschweig lässt sich nicht auf ein Grundstück in Wolfsburg übertragen.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Erforderliche Erlaubnisse und Befähigungen werden den beschriebenen Tätigkeiten und verantwortlichen Personen zugeordnet.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung ordnet die Facharbeiten und Verantwortlichen den betroffenen Bauabschnitten zu.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig beschreibt den regionalen Amtsbezirk. Die Aufgaben bei der Kampfmittelprüfung erläutert das LGLN. Die Stadt Braunschweig stellt Informationen zu ihrer Kampfmittelkarte und den Auskunftswegen bereit; die Stadt Wolfsburg benennt ihre örtliche Ansprechstelle für Bauvorhaben. Ordnen Sie jede Auskunft der betroffenen Projektfläche zu.
Die Grundsätze der Räumplanung verbinden die Fachaufgabe mit der Bauplanung. Die geophysikalischen Fachgrundlagen helfen, Verfahren und Messbedingungen einzuordnen. Die Dokumentationsanforderungen der BFR KMR beziehen die Ergebnisse auf die tatsächlich bearbeiteten Flächen, Tiefen und Bedingungen.
Die BFR KMR betreffen in ihrem festgelegten Aufgabenbereich den Bund. Ihre fachlichen Grundsätze werden für das Vorhaben mit den örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten abgeglichen.
Für Arbeiten in Deutschland werden Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
§ 7 SprengG betrifft die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten, § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Welche Vorschriften beim Aufsuchen von Fundmunition anzuwenden sind, regelt § 1b SprengG. Der Auftrag benennt die vorgesehenen Tätigkeiten und die dafür verantwortlichen Personen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson bündelt die Zusammenarbeit; die einzelnen Aufgaben bleiben den jeweils benannten Beteiligten zugeordnet. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht dokumentiert die ausgeführte Fachleistung mit ihren Flächen-, Tiefen- und Aussagegrenzen. Die zuständigen Stellen treffen die behördlichen Entscheidungen für die weiteren Bodenarbeiten.
Die kommunalen Anforderungen werden für jeden Standort mit der jeweils zuständigen Gemeinde abgestimmt. Der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst unterstützt die niedersächsischen Gemeinden in seinem Aufgabenbereich. Für Braunschweig und Wolfsburg werden die von der jeweiligen Stadt benannten Auskunftsstellen genutzt; weitere Standorte erhalten ihren eigenen örtlichen Ansprechpartner.
Vergleichen Sie Auskünfte, Luftbildauswertungen und technische Berichte getrennt mit den jeweiligen Eingriffen. Unterschiedliche Empfehlungen oder Bearbeitungsstände bleiben sichtbar. Eine Karte einer Kommune wird nicht auf ein anderes Grundstück übertragen. Für jeden Standort wird festgehalten, welche Frage bereits beantwortet ist, welche Unterlage noch fehlt und welche fachliche Klärung vor den Bodenarbeiten benötigt wird.
Historische Unterlagen auswertenEin gemeinsamer Auftrag kann mehrere klar beschriebene Teilaufgaben enthalten. Die technische Bearbeitung berücksichtigt dennoch die Bedingungen und Ziele jeder Fläche. Zugänglichkeit, Einbauten und benötigte Tiefen können unterschiedliche Vorgehensweisen erfordern. Die Leistungsbeschreibung nennt deshalb gemeinsame Bestandteile ebenso wie Abweichungen, erforderliche Vorarbeiten und die jeweils erwartete Dokumentation für die anschließende Ausführung.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Erfassen Sie jedes Grundstück mit seinen vorgesehenen Arbeiten und vorhandenen Unterlagen. Ein gemeinsamer Eigentümer schafft keine einheitliche Ausgangslage im Untergrund. Für einzelne Standorte können bereits technische Berichte vorliegen, während an anderen zunächst Auskünfte und Anlagen fehlen. Die Projektübersicht bildet diese Unterschiede ab. Dadurch lassen sich gemeinsame Termine organisieren, ohne den Untersuchungsbedarf und die offenen Fragen einzelner Flächen zu verdecken.
Verwenden Sie für jeden Standort eine eindeutige Bezeichnung, die im Auftrag und in sämtlichen Plananlagen wiederkehrt. Dazu gehören Flurstück, geplante Eingriffe und der jeweils benötigte Ergebnisstand. Gemeinsame Leistungen werden von standortbezogenen Positionen unterscheidbar beschrieben. Die Projektleitung kann so erkennen, welche Voraussetzungen bereits erfüllt sind und für welche Teilaufgabe noch Unterlagen oder Facharbeiten benötigt werden.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Die räumlichen Abschnitte einer linearen Maßnahme werden im Lageplan eindeutig bezeichnet. Dazu gehören die jeweiligen Tiefen, Baugruben und Verbindungspunkte. Ordnen Sie jedem Abschnitt seine Ansprechpartner und vorhandenen Untersuchungsergebnisse zu. An Übergängen werden die Flächen gemeinsam betrachtet, damit kein unbelegter Zwischenbereich entsteht. Eine Verwaltungsgrenze beschreibt dabei die örtliche Zuordnung und ist für sich keine Aussage über die Kampfmittelfrage.
Anschlussgruben, Kreuzungen und temporäre Arbeitsflächen werden dem jeweiligen Trassenabschnitt zugeordnet. Der Plan zeigt die Grenzen einzelner Untersuchungsaufträge und den Verlauf der geplanten Verbindung. Wird ein Anschluss verschoben, wird die neue Lage vor der Ausführung mit den vorhandenen Ergebnissen abgeglichen. Ansprechpartner und benötigte Rückmeldungen werden auch für den Übergang zwischen zwei örtlichen Bereichen festgehalten.
Fachleistungen und Untersuchungsaufgaben
Ähnliche Gebäude oder technische Anlagen können an verschiedenen Standorten unterschiedliche Messbedingungen haben. Einbauten, Untergrund, Zugänge und vorhandene Berichte werden daher jeweils aufgenommen. Eine gemeinsame Leistungsbeschreibung kann wiederkehrende Aufgaben ordnen, muss aber die standortbezogenen Abweichungen erkennen lassen. Das an einer Fläche geeignete Verfahren wird an den übrigen Flächen anhand der dortigen Voraussetzungen geprüft und passend festgelegt.
Geben Sie bei wiederkehrenden Bauwerken auch die tatsächlichen Unterschiede an: etwa abweichende Fundamenttiefen, Bestandsleitungen oder bereits befestigte Flächen. Die Fachplanung kann gemeinsame Leistungen zusammenfassen und zusätzliche Anforderungen einzelnen Standorten zuordnen. Die Ergebnisunterlagen bleiben mit der jeweiligen Ausführung verbunden. Dadurch wird ein späterer Wechsel von Planer oder Bauunternehmen anhand des dokumentierten Orts- und Planbezugs nachvollziehbar.
Fachleistungen und UntersuchungsaufgabenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Für ein Bauprogramm benennt die Projektleitung außerdem die gemeinsamen und örtlichen Ansprechpartner. Die erste Übersicht zeigt, welche Standorte mit welchem Eingriff zuerst bearbeitet werden sollen. Fachfirma und Planung klären daraus die benötigten Unterlagen und nächsten Facharbeiten. Offene Voraussetzungen werden dem betroffenen Standort und einer verantwortlichen Person zugeordnet.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Stimmen Sie die Vorbereitung für jede Fläche anhand ihres tatsächlichen Bauzustands ab. Freigehaltene Zugänge, erforderliche Leitungsinformationen und örtliche Einschränkungen werden im Terminplan bezeichnet. Soweit vorbereitende Bodenarbeiten benötigt werden, wird deren eigener Kampfmittelbezug vor der Ausführung geklärt. Ein gemeinsamer Einsatztermin wird mit den unterschiedlichen Voraussetzungen der einzelnen Standorte verbunden.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin.
Umfang und Termin besprechenFür räumlich getrennte Grundstücke werden Lage, Eingriff und Untersuchungsstand einzeln geführt. Ein Bericht für einen Standort lässt sich nicht auf einen anderen übertragen, nur weil beide demselben Eigentümer gehören. Halten Sie den Bearbeitungsstand je Grundstück in der Projektübersicht fest und führen Sie die vollständigen Berichte als Anlagen mit.
Verläuft eine geplante Leitung oder andere lineare Maßnahme durch mehrere Gemeinden, sind die Abschnitte und jeweiligen Eingriffe eindeutig zuzuordnen. Prüfen Sie die örtliche Zuständigkeit für jeden Abschnitt. Aus dem Verlauf der Gemeindegrenze lässt sich keine Aussage über eine Kampfmittelbelastung ableiten.
Werden mehrere Gebäude oder Anlagen in einem Programm bearbeitet, können Termine und Unterlagen gemeinsam organisiert werden. Der Untersuchungsbedarf bleibt dennoch standortbezogen. Erfassen Sie auch in gemeinsamen Formularen die unterschiedlichen Ausgangslagen und noch fehlenden Angaben je Standort.
An Übergängen muss erkennbar sein, wo die Bearbeitung eines Abschnitts endet und die des nächsten beginnt. Prüfen Sie geplante Verbindungen besonders dann, wenn die angrenzenden Bereiche in getrennten Aufträgen untersucht wurden. Tragen Sie die Ergebnisflächen in einen gemeinsamen Lageplan ein, damit offene Übergänge erkennbar werden.
Verwenden Sie eindeutige Standortbezeichnungen, die in Karten, Aufträgen und Berichten wiederkehren. Die Übersicht nennt den verfügbaren Stand und die noch offenen Fragen. Vollständige Auskünfte und Fachberichte bleiben dem jeweiligen Standort zugeordnet. Für jeden Standort werden die zum Auftrag gehörenden Messdaten, Sondierergebnisse und Befundbewertung mit dem vollständigen Bericht und seinen Plananlagen zusammengeführt. Nach ausgeführten Räumarbeiten wird das Räumprotokoll mit Räumumfang, Ergebnissen und Aussagegrenzen dem tatsächlich bearbeiteten Bereich zugeordnet. Änderungen an einem Teilvorhaben werden so dokumentiert, dass sie die anderen Vorgänge nicht unbemerkt verändern oder deren Aussagen pauschal ersetzen.
Ein Terminplan zeigt, wann welche Arbeiten stattfinden sollen. Zusätzlich muss erkennbar sein, welche Unterlagen, Zugänge und fachlichen Ergebnisse zuvor benötigt werden. Vergeben Sie diese Aufgaben an konkrete Ansprechpartner. Ein fertig bearbeiteter Standort erlaubt keine Aussage über den nächsten; die gemeinsamen Abläufe werden deshalb mit dem tatsächlichen Stand jeder Fläche abgestimmt.
Stellen Sie die Standorte mit den ersten vorgesehenen Bodeneingriffen zusammen. Ordnen Sie notwendige Auskünfte, Unterlagen und fachliche Entscheidungen diesen Schritten zu. Gemeinsam nutzbare organisatorische Abläufe werden festgelegt, während örtliche Ansprechpartner und Anforderungen erkennbar bleiben. Ein Untersuchungsplan beschreibt die jeweiligen Teilaufgaben und Übergaben. So kann die Vergabe auf einer nachvollziehbaren Übersicht statt auf einer pauschalen Gesamtannahme beruhen.
Ein Standort kann bereits einen vollständigen Ergebnisbericht besitzen, während ein anderer noch Unterlagen oder geeignete Zugänge benötigt. Führen Sie beide Stände ausdrücklich getrennt. Der nächste Bodeneingriff wird mit den dazugehörigen Ergebnissen verglichen. Terminänderungen und zusätzliche Flächen werden jeweils nachgeführt. Eine gemeinsame Fortschrittsmeldung soll diese Unterschiede erkennen lassen, damit ausführende Beteiligte keine Aussage auf einen noch offenen Standort übertragen.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Eine notwendige Sondierung bleibt Bestandteil des vereinbarten Vorgehens; die Sichtkontrolle ergänzt sie. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben. Für die baubegleitende Kampfmittelräumung erläutern die DGUV-FAQ die erforderlichen technischen Untersuchungsarbeiten. Eine alleinige Sichtbeobachtung entspricht bei dieser Fachaufgabe nicht dem Stand der Technik.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenVorhandene Luftbildauswertungen und technische Berichte werden nach Standort, Bezugsfläche und Planstand zusammengestellt. Unterscheiden Sie in der Übersicht, ob für eine Fläche bisher nur Grundlagen oder bereits technische Untersuchungsergebnisse vorliegen.
Prüfen Sie die Unterlagen auf Vollständigkeit, verfügbare Aufnahmezeitpunkte und die tatsächlich betrachteten Flächen. Bei offenen historischen Grundlagen werden die erforderliche Recherche und Kriegsluftbildauswertung durchgeführt. Spätere Abträge, Auffüllungen oder Überbauungen werden mit dem heutigen Eingriff verglichen. Der Erkenntnisstand wird mit den noch benötigten Aussagen je Standort festgehalten und in den folgenden Untersuchungsauftrag übernommen.
Die Auswahl der Sondierung richtet sich nach der jeweiligen Aufgabe und den Bedingungen der betreffenden Fläche. Ein geeignetes Vorgehen an einem Standort ist nicht automatisch an allen anderen geeignet. Prüfen Sie die Eignung deshalb auch dann für jede Fläche, wenn ein gemeinsamer Auftrag vorgesehen ist.
Für die Verfahrenswahl sind erwartete Zielobjekte, Bodenaufbau, Störeinflüsse und die benötigte Untersuchungstiefe maßgeblich. Bestandsleitungen, Bewehrung und andere Einbauten werden mit ihrem bekannten Lagebezug berücksichtigt. Bei tieferen Eingriffen wird geklärt, ob von der Oberfläche eine geeignete Aussage erreichbar ist oder beispielsweise eine Bohrlochsondierung benötigt wird. Ansatzpunkte, Tiefen, Zugänge und Voraussetzungen der Herstellung werden dann standortbezogen beschrieben.
Der Projektablauf sollte festhalten, welche Rückmeldung für welchen Abschnitt gilt. Unterscheiden Sie dabei behördliche Rückmeldungen, Entscheidungen des Auftraggebers und Untersuchungsergebnisse. Die gemeinsame Projektorganisation verändert weder die behördlichen Befugnisse noch den Geltungsbereich der einzelnen Entscheidungen.
Die weitere Bearbeitung wird aus dem jeweiligen Ergebnis und dem noch offenen Erkenntnisbedarf abgeleitet. Benötigte Räumziele, Arbeitsbereiche und Schnittstellen zu den Erdarbeiten werden in Leistungsbeschreibung und Bauablauf aufgenommen. Bei festgestellten Kampfmitteln werden Bergung und weitere Maßnahmen im niedersächsischen Aufgabenrahmen mit den zuständigen Stellen koordiniert. Sondierbericht und Räumprotokoll dokumentieren die tatsächlich ausgeführten Facharbeiten mit ihren Flächen, Tiefen und Aussagegrenzen.
Erfassen Sie die betroffenen Gemeinden, Grundstücke und vorgesehenen Arbeiten. Kennzeichnen Sie jedes Teilvorhaben eindeutig im Lageplan. Die Liste dient als Arbeitsübersicht; sie ersetzt weder vollständige Untersuchungsberichte noch die erforderliche Abstimmung am jeweiligen Standort. Für das erste Gespräch werden Projektadresse, Flurstücke und die zunächst benötigte Entscheidung angegeben. Ein gemeinsamer Ansprechpartner führt die Standortliste und hält die örtlichen Zuständigkeiten nachvollziehbar fest.
Ordnen Sie Auskünfte, Planstände und vorhandene Befunde der richtigen Teilfläche zu. Fehlende Anlagen werden dort benannt, wo sie benötigt werden. Führen Sie offene Fragen je Standort auf, auch wenn ein anderer Abschnitt bereits abgeschlossen ist. Die vollständigen Kampfmittelunterlagen werden mit den aktuellen Eingriffsplänen abgeglichen. Bei offenen historischen Grundlagen werden die erforderliche Recherche und Luftbildauswertung durchgeführt. Die Erkenntnisse und verbleibenden Fragen gehen in den standortbezogenen Untersuchungsbedarf ein.
Legen Sie fest, wer die örtliche Abstimmung führt und wer Änderungen an die Beteiligten weitergibt. Stimmen Sie gemeinsame Termine mit dem Untersuchungsstand der einzelnen Flächen ab. Ein abgeschlossener Standort erlaubt keine Aussage über den nächsten. Das Verfahren wird anhand von Untersuchungsziel, Zielobjekten, Bodenaufbau, Störeinflüssen und benötigter Tiefe ausgewählt. Untersuchungsbereiche und erforderliche Vorarbeiten werden je Standort bezeichnet. Die Planung stimmt die Facharbeiten mit den örtlichen Anforderungen und dem vorgesehenen Bauablauf ab.
Soweit weiterer Bedarf besteht, werden die beauftragten Sondierungen oder fachlich geplanten Begleitarbeiten ausgeführt. Die Fachfirma wertet Messdaten und Befunde im Zusammenhang mit Verfahren und Untersuchungsbedingungen aus. Nicht zugängliche oder eingeschränkt auswertbare Bereiche bleiben mit ihrer Lage erkennbar. Ein tatsächlicher Verdachtsfund führt zur Einstellung der betroffenen Arbeiten und unverzüglichen Verständigung der zuständigen Stellen.
Die Dokumentation benennt bearbeitete Flächen und Tiefen, Verfahren, Ergebnisse und Einschränkungen. Vollständige Berichte und Plananlagen werden gemeinsam an die vereinbarten Empfänger übergeben. Eine Projektübersicht verweist auf diese Einzelvorgänge und zeigt, welche Grundlage für den nächsten Bodeneingriff vorliegt.
Vor anschließenden Bodenarbeiten werden Eingriff und zugehöriges Ergebnis miteinander abgeglichen. Dabei werden auch Verbindungen zwischen den Abschnitten betrachtet. Bei einer Planänderung ist zu prüfen, welche Berichte den neuen Eingriff noch abdecken und wo weitere Klärung nötig ist. Für noch offene Aufgaben werden der benötigte nächste Schritt und der zuständige Ansprechpartner festgehalten. Neue Flächen, Tiefen oder Bauverfahren werden vor der Ausführung in die Abstimmung aufgenommen. Entscheidungen und Ergebnisübergaben erhalten einen eindeutigen Standort- und Planbezug.
Die Projektübersicht kann den Bearbeitungsstand mehrerer Flächen verständlich zusammenfassen. Fügen Sie die vollständigen Berichte bei. Daraus müssen für den jeweiligen Eingriff Auftrag, Verfahren, untersuchte Fläche und Tiefe sowie Einschränkungen hervorgehen. Die Angabe „untersucht“ allein beschreibt diesen Umfang nicht.
Die Planungs- und Dokumentationsgrundsätze der BFR Kampfmittelräumung beziehen sich unmittelbar auf ihren bundesbezogenen Geltungsbereich. Bei anderen Vorhaben bieten sie fachliche Orientierung; die örtlichen Anforderungen sind zusätzlich zu beachten. Eine private Untersuchung und die Entscheidung einer zuständigen Behörde bleiben auch in einem gemeindeübergreifenden Projekt getrennte Vorgänge.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Im Bericht und Übersichtsplan werden sie gesondert ausgewiesen. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Änderungen werden mit Datum und eindeutigem Planbezug weitergegeben. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Eine Übersicht kann für jedes Teilvorhaben angeben, welche Auskunft vorliegt, ob eine technische Untersuchung durchgeführt wurde und welche Aufgabe noch offen ist. Jede Angabe verweist auf den vollständigen Vorgang. Pauschale Kennzeichnungen wie abgeschlossen reichen ohne Flächen- und Aufgabenbezug nicht aus. Für die nächste Bauentscheidung müssen die konkreten Eingriffe, Berichte und Einschränkungen zusammen lesbar bleiben.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenEine behördliche Rückmeldung, eine Entscheidung des Auftraggebers und ein Untersuchungsergebnis erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Ordnen Sie diese Dokumente dem passenden Standort und Arbeitsabschnitt zu. Die Projektkoordination bündelt die Abstimmung; behördliche Entscheidungen bleiben den zuständigen Stellen zugeordnet. Die fachliche Dokumentation bleibt auf die tatsächlich untersuchten Flächen und Fragen bezogen und wird mit der jeweils aktuellen Planung verglichen.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Beschreiben Sie bei der Anfrage die vorgesehenen Bodenarbeiten und welche Erkenntnisse für den nächsten Eingriff benötigt werden.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseFür die Kampfmittelaufgaben gilt die niedersächsische Aufgabenverteilung. Ermitteln Sie anhand der Projektfläche die für die örtliche Gefahrenabwehr zuständige Gemeinde. Die staatlichen Aufgaben des KBD und die beauftragten Leistungen eines Fachunternehmens sind davon zu unterscheiden. Die örtliche Gefahrenabwehr wird der zuständigen Gemeinde zugeordnet; das ArL begleitet die regionale Landesentwicklung.
Ja, wenn die einzelnen Teilaufgaben klar beschrieben sind. Erforderlich bleibt eine eindeutige Zuordnung der Flächen, Eingriffe und jeweiligen Bedingungen. Die gemeinsame Beauftragung schafft keine gemeinsame behördliche Zuständigkeit und erweitert keinen vorhandenen Untersuchungsbefund. Stimmen Sie den Untersuchungsbedarf mit der Fachfirma und kommunale Anforderungen mit der jeweils zuständigen Gemeinde vor den geplanten Bodenarbeiten ab. Der KBD unterstützt die Kommune in seinem Aufgabenbereich.
Nur soweit diese Grundstücke oder Teilflächen tatsächlich im dokumentierten Untersuchungsumfang enthalten sind. Dass die Grundstücke demselben Eigentümer gehören, reicht dafür nicht aus. Für zusätzliche Standorte sind die vorhandenen Erkenntnisse und die geplanten Bodeneingriffe gesondert abzugleichen.
Die jeweiligen Ergebnisflächen werden zusammen mit der neuen Planung betrachtet. Es muss erkennbar sein, ob der vorgesehene Übergang räumlich und in der benötigten Tiefe erfasst ist. Klären Sie noch offene Anschlussbereiche gesondert. Zwei Berichte über benachbarte Flächen belegen nicht automatisch, dass auch der Übergang untersucht ist.
Unterbrechen Sie die betroffenen Arbeiten und lassen Sie den Gegenstand unberührt. Entfernen Sie sich, halten Sie andere Personen fern und benachrichtigen Sie in Deutschland unverzüglich die Polizei über 110. Befolgen Sie deren Anweisungen; eine zentrale Projektkoordination ersetzt die sofortige Fundmeldung nicht.
Die Eignung wird anhand von Untersuchungsziel, benötigter Tiefe und Bedingungen jeder Fläche geprüft. Ähnliche Anlagentypen können unterschiedliche Untergründe, Einbauten und Zugänge haben. Eine gemeinsame Vergabe kann diese Unterschiede abbilden, ersetzt aber nicht die fachliche Beurteilung der einzelnen Standorte.
Führen Sie eine Standortübersicht mit eindeutigen Bezeichnungen und Verweisen auf die vollständigen Vorgänge. Fehlende Anlagen, offene Fragen und zuständige Ansprechpartner werden je Standort eingetragen. Änderungen werden datiert, damit die Beteiligten den aktuellen Stand ihrer jeweiligen Teilaufgabe nachvollziehen können. Im Ablauf werden zunächst Unterlagen geprüft, erforderliche Facharbeiten geplant und ausgeführt und die Ergebnisse bewertet. Zu jedem Ergebnis gehören die vollständigen Berichte und Plananlagen für die folgende Bauentscheidung.
Neben Flächen, Tiefen und Verfahren sind unterschiedliche Ausgangslagen, Zugänge und zeitliche Abhängigkeiten maßgeblich. Gemeinsam organisierte Arbeiten können die Koordination vereinfachen, während örtliche Anforderungen separat zu berücksichtigen bleiben. Eine vollständige Standortliste mit benötigten Ergebnissen ermöglicht eine nachvollziehbare Leistungsbeschreibung.
Senden Sie eine Standortliste mit Gemeinde, Grundstück, Lageplan und vorgesehenen Bodenarbeiten. Ergänzen Sie Tiefen und vorhandene Auskünfte oder Fachberichte samt Anlagen. Kennzeichnen Sie unterschiedliche Bearbeitungsstände, fehlende Angaben und räumliche Übergänge zwischen den Teilaufgaben. Ist eine Kampfmittelverdachtsfläche ausgewiesen, fügen Sie die Abgrenzung und zugehörigen Unterlagen bei. Benennen Sie die für den nächsten Eingriff benötigte fachliche Aussage.
Teilen Sie die geplante Reihenfolge, die benötigten Ergebnisse und die zentralen sowie örtlichen Ansprechpartner mit. Zugangsbeschränkungen und mögliche Planänderungen werden je Standort angegeben. So lassen sich gemeinsame Termine mit den fachlichen Voraussetzungen der einzelnen Vorhaben abstimmen.
Vermerken Sie je Teilvorhaben den Unterlagenstand, vorliegende Auflagen und die maximalen Eingriffstiefen mit Höhenbezug. Reichen Sie Bestands- und Leitungspläne samt Datum ein. Die Projektübersicht bezeichnet die benötigten Übergaben, während die Einzelvorgänge die fachlichen Aussagen und deren Grenzen dokumentieren. So bleiben zentrale Organisation und örtliche Aufgaben für die folgenden Gewerke nachvollziehbar.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.