Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Vor einem Bohrvorhaben beginnen Bodeneingriffe häufig schon mit der Platzherstellung, Zufahrten und Leitungsanschlüssen. FONTANA-EOD unterstützt Bauherrschaft, Planung und Bauleitung in Oberbayern dabei, die benötigte Kampfmittelprüfung auf diese Arbeiten und die späteren Bohrpunkte abzustimmen. Senden Sie Lagepläne, Eingriffstiefen und vorhandene Kampfmittelberichte, damit der fachliche Untersuchungsbedarf für die jeweiligen Bauphasen geklärt werden kann.
Auch Zufahrten und Leitungsgräben im Plan markieren.
Lage, Eingriffstiefe und Arbeitsebene angeben.
Untersuchungsbedarf vor dem jeweiligen Eingriff klären.
Teilen Sie die geplanten Bodeneingriffe in die tatsächlichen Arbeitsschritte auf. Beschreiben Sie den Bodenabtrag, Leitungsgräben, vorbereitende Gruben und spätere Bohrpunkte jeweils mit Lage und Tiefe. Die Kampfmittelplanung wird darauf abgestimmt. Eine Aussage für die Platzfläche wird nur soweit weiterverwendet, wie ihr dokumentierter Umfang auch den folgenden Eingriff erfasst.

Die Mitteilung zum Bohrplatz in Kirchanschöring beschreibt einen damaligen Genehmigungsschritt und getrennte spätere Verfahren. Für Ihr Projekt ist die eigene Abfolge maßgeblich. Erfassen Sie die Bodeneingriffe vor der Bohrung und legen Sie die benötigten Fachleistungen dafür fest. Aktuelle Genehmigungen, Kampfmittelunterlagen und technische Planung werden mit ihren unterschiedlichen Aussagen zusammengeführt. Zum Regierungsbezirk Oberbayern gehören nach der amtlichen Übersicht zwanzig Landkreise und die drei kreisfreien Städte München, Ingolstadt und Rosenheim. Für die örtliche Gefahrenabwehr zählt die Gemeinde des tatsächlichen Projektorts. Benennen Sie Adresse, Flurstück und die betroffenen Arbeitsflächen, auch bei einem Vorhaben über mehrere Gemeindegrenzen hinweg. Unterlagen für ein Bauvorhaben in Ingolstadt werden ebenso grundstücksbezogen ausgewertet wie die eines ländlichen Bohrplatzes. Vorhandene Berichte erhalten ihren Bezug zu Fläche, Tiefe und damaligem Arbeitsstand. Bei Vorhaben im benachbarten Regierungsbezirk Schwaben werden Projektort, Gemeindezuständigkeit und Untersuchungsumfang für die dortigen Arbeitsflächen gesondert zugeordnet.
Die Regierung von Oberbayern teilte am 6. August 2020 mit, dass das Bergamt Südbayern die Herrichtung des Bohrplatzes für das Geothermieprojekt Rupertiwinkel in Kirchanschöring im Landkreis Traunstein genehmigt hatte. Der Antrag auf Herrichtung des Bohrplatzes war im Dezember 2019 gestellt worden. Die damals landwirtschaftlich genutzte Fläche lag an der Bahnlinie Mühldorf–Freilassing neben einem Gewerbegebiet. Der Grundwasserschutz bildete einen Schwerpunkt des damaligen Verfahrens. Die Einzelheiten der Bohrungen und einer späteren Thermalwassergewinnung sollten in getrennten bergrechtlichen Verfahren behandelt werden. Die Mitteilung ordnete die baurechtliche Genehmigung eines späteren Kraftwerks dem Landratsamt Traunstein zu. Für heutige Arbeiten werden die maßgeblichen Genehmigungen und Fachberichte mit ihrem jeweiligen Stand herangezogen. Eine Kampfmittelbewertung muss zu den tatsächlich vorgesehenen Bodeneingriffen passen.
Für Ihr Vorhaben empfiehlt sich eine ebenso klare Aufteilung der tatsächlich geplanten Erdarbeiten. Eine allgemeine Bezeichnung wie Bohrplatz genügt nicht, um den Untersuchungsumfang festzulegen. Es macht einen Unterschied, ob zunächst Boden abgetragen, eine Leitung verlegt oder später ein tiefer punktueller Eingriff ausgeführt werden soll.
Die bayerische Bekanntmachung zur Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel unterscheidet die vorsorgliche Grundstücksrecherche von der Abwehr konkreter Gefahren. Ein zentrales Kampfmittelkataster für Bayern besteht danach nicht. Vorhandene Hinweise und historische Erkenntnisse müssen deshalb auf das konkrete Grundstück und das geplante Vorhaben bezogen werden. Eine andere Genehmigung ersetzt diese fachliche Klärung nicht.
Zur örtlichen Vorgeschichte gehört auch die militärische und industrielle Nutzung von Flächen. Das städtische Museum zur Geschichte Ingolstadts im Nationalsozialismus beschreibt die Bedeutung der Garnison und der Rüstungsindustrie sowie schwere Bombenangriffe ab dem 15. Januar 1945. Für eine heutige Vorerkundung werden solche Angaben mit historischen Luftbildern, Grundstücksakten und späteren Bodenveränderungen zusammengeführt. Entscheidend ist, welche Hinweise sich auf das konkrete Arbeitsgebiet beziehen und welche Untersuchungen dort bereits dokumentiert sind. Ein historisches Ereignis in Ingolstadt wird dabei seinem örtlichen Zusammenhang zugeordnet; die Bewertung anderer Projektorte beruht auf deren eigenen Unterlagen.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Aufgaben und Schnittstellen werden für das konkrete Vorhaben beschrieben und mit den erforderlichen Berechtigungen abgeglichen.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung ordnet die jeweiligen Facharbeiten und Verantwortlichen den betroffenen Bauabschnitten zu.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Für die Abwehr örtlicher Kampfmittelgefahren in Oberbayern sind grundsätzlich die jeweiligen Gemeinden als örtliche Sicherheitsbehörden zuständig. Zur Unterstützung bei konkreten Gefahren durch aufgefundene Kampfmittel aus der Zeit bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs steht der vom Freistaat Bayern beauftragte Kampfmittelbeseitigungsdienst zur Verfügung. Die vorsorgliche grundstücksbezogene Untersuchung und die Beauftragung geeigneter Fachfirmen bleiben davon getrennt.
Die Regierung von Oberbayern beschreibt in ihrer Mitteilung zum Bohrplatz Kirchanschöring vom 6. August 2020 die Genehmigung der Platzherstellung und die vorgesehenen gesonderten Verfahren für Bohrungen und Thermalwassergewinnung. Für das eigene Vorhaben werden der aktuelle Planstand und die zugehörigen Kampfmittelberichte auf die tatsächlich bevorstehenden Arbeiten bezogen.
Die BFR KMR zur Räumplanung verbinden Untersuchungsaufgabe und weiteren Ablauf. Die Hinweise zur Geophysik unterstützen die Verfahrenswahl, die zur Dokumentation die Ergebnisübergabe. Die bayerische Bekanntmachung zur Kampfmittelabwehr vom 13. August 2026 ordnet Vorsorge, Verantwortung und Gefahrenabwehr ein. Die DGUV-FAQ zur Kampfmittelräumung erläutern Fragen des Arbeitsschutzes bei den jeweiligen Tätigkeiten.
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson bündelt die Zusammenarbeit; die einzelnen Aufgaben bleiben den jeweils benannten Beteiligten zugeordnet. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung mit ihrem dokumentierten Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang. Behördliche Entscheidungen treffen die jeweils zuständigen Stellen.
In Bayern erfüllen die Gemeinden regelmäßig die örtlichen Sicherheitsaufgaben; bei dringlichem Handlungsbedarf wird die Polizei tätig. Der beauftragte Kampfmittelbeseitigungsdienst unterstützt bei konkreten Gefahren durch aufgefundene alte Kampfmittel. Für Oberbayern ist grundsätzlich das Sprengkommando München zuständig. Der Landkreis Eichstätt bildet eine Ausnahme und gehört zum Zuständigkeitsbereich des Sprengkommandos Nürnberg. Grundstücksbezogene Recherche und technische Untersuchung werden als eigene Fachaufträge vorbereitet. Die nach der bayerischen Bekanntmachung kostenfreien Tätigkeiten des beauftragten Dienstes bei alten Kampfmitteln sind von diesen privaten Leistungen zu unterscheiden.
Die Fachplanung wählt die Untersuchung anhand der konkreten Frage und vorhandenen Erkenntnisse. Messbedingungen, Zugänge und relevante Einbauten werden einbezogen. Ein auf einer freien Fläche geeignetes Vorgehen ist nicht allein wegen derselben Projektbezeichnung für jeden Punkt ausreichend. Die benötigte Aussage und verbleibende Grenzen werden vor der Beauftragung verständlich beschrieben.
Geeignete Fachleistungen vergleichenBohrvorhaben können bergrechtliche, wasserrechtliche und geotechnische Fragen berühren. Die jeweils zuständigen Stellen beziehungsweise beauftragten Fachplaner bearbeiten ihren Gegenstand. Für die Zusammenarbeit sind gemeinsame Punktbezeichnungen und Planstände hilfreich. Eine Kampfmitteluntersuchung ersetzt diese Aufgaben nicht; umgekehrt beantwortet eine andere Genehmigung nicht automatisch die Kampfmittelfrage des geplanten Bodeneingriffs.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Historische Informationen und vorhandene Berichte werden dem konkreten Grundstück und den vorgesehenen Arbeitsflächen zugeordnet. Erfassen Sie auch vorbereitende Eingriffe, die vor der eigentlichen Bohrung stattfinden sollen. Die Fachplanung kann dann die Reihenfolge berücksichtigen. Eine allgemeine Projektbezeichnung reicht dafür ebenso wenig aus wie ein Lagepunkt ohne Angaben zu den benötigten Nebenflächen.
Vor der Vergabe werden frühere Bau- und Nutzungsphasen mit den heutigen Arbeitsflächen verglichen. Für einen Bohrplatz können dabei frühere Gebäude, befestigte Betriebsflächen oder verlegte Leitungen bedeutsam sein, soweit die Unterlagen solche Nutzungen belegen. Lassen sich wichtige Grundlagen damit noch nicht klären, werden die erforderlichen historischen Recherchen und Luftbildauswertungen beauftragt. Ihre Ergebnisse helfen, die anschließende technische Untersuchung auf die relevanten Flächen, Tiefen und Fragestellungen auszurichten. Verbleibende Lücken werden für die weitere Planung kenntlich gemacht.
Historische Hinweise fachlich einordnen
Platzherstellung, Anschlussgraben und punktueller Eingriff können unterschiedliche Geometrien und Tiefen betreffen. Die geeigneten Fachleistungen richten sich nach den jeweiligen Aufgaben und Bedingungen. Notwendige vorbereitende Maßnahmen werden mit abgestimmt. Einschränkungen durch Bestand, Gelände oder Zugänglichkeit bleiben dabei sichtbar und werden nicht durch eine pauschale Verfahrenswahl übergangen.
Zeigen Sie die einzelnen Arbeiten in einem gemeinsamen Lageplan. Neben der späteren Bohrung gehören auch Abträge, Gründungen und Anschlussleitungen mit ihren Tiefen hinein. Die Bauleitung benennt, welche Arbeiten zuerst stattfinden und wie sich Zugänge und Oberflächen danach verändern. Daraus entsteht ein Untersuchungsauftrag für die jeweilige Bauphase. Falls ein anderer Betrieb die nächste Leistung übernimmt, erhält er die einschlägigen Berichte und Pläne. Die Übergabe hält offene Aufgaben und die Voraussetzungen für den betreffenden Eingriff fest.
Fachleistungen vergleichen
Die Übergabe bezeichnet, welche Fläche und welcher Bodenraum behandelt wurden und welche Aussage daraus folgt. Für die spätere Bohrplanung werden die Ergebnisse erneut zugeordnet. Änderungen an Lage oder Arbeitsebene können eine zusätzliche Prüfung erfordern. Die Dokumentation soll deshalb mit dem verwendeten Planstand verbunden bleiben und auch die Grenzen der Untersuchung enthalten.
Ein Ergebnisplan muss auch nach einer Änderung des Bauablaufs eindeutig lesbar bleiben. Geben Sie deshalb den verwendeten Höhenbezug, den untersuchten Bereich und die dazugehörigen Berichte gemeinsam weiter. Wird ein Bohrpunkt verschoben oder kommt ein tieferer Anschlussgraben hinzu, wird der neue Umfang mit den vorhandenen Ergebnissen abgeglichen. Benötigte Ergänzungen werden vor den betroffenen Arbeiten vereinbart. Bereits verwertbare Untersuchungen bleiben Bestandteil der Projektakte und können den weiteren Fachauftrag gezielt eingrenzen.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentierenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Termin und Aufwand werden vereinbart, sobald Umfang, Zugänge, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und der benötigte Entscheidungstermin geklärt sind.
Umfang und Termin besprechenMarkieren Sie die Fläche, auf der Boden abgetragen oder ausgetauscht werden soll. Ergänzen Sie die geplante Tiefe und die Höhenlage des fertigen Planums. Benennen Sie noch offene Angaben ausdrücklich, damit eine vorläufige Planung nicht versehentlich als feststehender Untersuchungsauftrag behandelt wird.
Geben Sie an, ob neue Zufahrten, Kabelgräben, Entwässerung oder Anschlussgruben vorgesehen sind. Diese Arbeiten liegen möglicherweise außerhalb der späteren Aufstellfläche. Für die Anfrage ist entscheidend, wo dabei tatsächlich in den Boden eingegriffen wird; eine bloße Fahrroute ohne Erdarbeiten ist anders zu beschreiben.
Verwenden Sie für jeden Punkt eine nachvollziehbare Bezeichnung. Übergeben Sie seine Lage, den geplanten Eingriff und den Bezug zur Arbeitsebene. Wird ein Punkt verschoben, sollte dies gegenüber dem bisherigen Plan erkennbar sein. Erst dann lässt sich prüfen, ob vorhandene Untersuchungsergebnisse die neue Position erfassen.
Senden Sie frühere Untersuchungsberichte mit Plänen, Tiefenangaben und Einschränkungen. Wichtig ist auch, auf welchen Zustand der Oberfläche sich die Untersuchung bezog. Eine spätere Geländeänderung führt nicht automatisch zu einer neuen Messung, verlangt aber den Abgleich mit dem dokumentierten Untersuchungsumfang.
Ein Bohrplatz kann neben dem eigentlichen Ansatzpunkt weitere Bodeneingriffe benötigen. Geben Sie geplanten Oberbodenabtrag, Gräben, Schächte und sonstige Gruben an. Unterscheiden Sie diese Arbeiten von einer lediglich befahrenen Fläche. Falls Aufbau oder Befestigung ebenfalls in den Boden eingreifen, gehören sie mit dem vorgesehenen Umfang und Termin in die gemeinsame Eingriffsübersicht.
Eine Tiefenangabe wird erst mit ihrem Bezugspunkt eindeutig. Benennen Sie deshalb, ob sie auf das vorhandene Gelände oder eine später hergestellte Arbeitsebene bezogen ist. Bei Geländeabtrag oder Auffüllung wird die Änderung in der Planung berücksichtigt. Die Beteiligten sollen denselben Bodenraum beschreiben, wenn sie Untersuchungen und spätere Arbeiten miteinander vergleichen. Ein Räumprotokoll über ausgeführte Räumarbeiten wird mit diesem Lage- und Höhenbezug übergeben. Bearbeitete Bereiche, Verfahren, Befunde und verbleibende Aufgaben werden dadurch mit den geplanten Bohrplatzarbeiten vergleichbar.
Fügen Sie den Lageplan und die vorgesehene Abfolge der Erdarbeiten bei. Kennzeichnen Sie Bohrpunkte, Nebenflächen und unterschiedliche Arbeitsebenen. Vorhandene Berichte werden mit ihren Karten übergeben. Die erste Abstimmung klärt dann, welche Aussagen bereits nutzbar sind, welche Informationen fehlen und für welche Schritte noch eine konkrete Fachleistung benötigt wird.
Vergleichen Sie den nächsten Eingriff mit der zugehörigen Dokumentation. Neue Ansatzpunkte, zusätzliche Tiefen oder geänderte Platzgrenzen werden ausdrücklich berücksichtigt. Die Bauleitung erhält den aktuellen Stand. Wenn eine Frage noch offen ist, wird sie vor dem betreffenden Bodeneingriff geklärt; ein pauschaler Verweis auf die Vorbereitung der vorherigen Phase reicht dafür nicht aus.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenHistorische Unterlagen und vorhandene Berichte bilden eine Grundlage für die weitere Fachprüfung. Eine historische Luftbildauswertung kann hierzu beitragen. Welche Quellen auswertbar sind und welche Aussagen sie erlauben, wird für die konkrete Fläche geprüft; die Aussagekraft einzelner Bildstände wird im Zusammenhang mit weiteren Quellen und den erkennbaren Lücken bewertet.
Bei offenen Grundlagen wird die erforderliche historische Luftbildauswertung mit Akten zu früheren Nutzungen und vorhandenen Untersuchungen zusammengeführt. Dabei werden erkennbare Kriegseinwirkungen und spätere Bodenänderungen unterschieden. Ein Bericht zu einer benachbarten Fläche wird mit seinem tatsächlichen Geltungsbereich erfasst. Für die eigene Arbeitsfläche bleibt zu bestimmen, welche Erkenntnisse verwertbar sind und welche Fragen noch untersucht werden müssen. Die Fragestellung wird an der vorgesehenen Tiefe und Art des Eingriffs ausgerichtet.
Für zugängliche Bereiche kann eine Oberflächensondierung infrage kommen. Die Wahl hängt unter anderem vom Untersuchungsziel, den Messbedingungen und möglichen Störeinflüssen ab. Eine Befestigung, vorhandene Leitungen oder metallische Einbauten werden deshalb bei der Vorbereitung berücksichtigt, statt überall dieselbe Untersuchung anzusetzen.
Die Sondierung richtet sich nach Zielobjekten, Bodenaufbau, metallischen Störeinflüssen und der benötigten Untersuchungstiefe. Ein oberflächennahes Ergebnis wird dem tatsächlich erfassten Bodenraum zugeordnet. Bei tieferen punktuellen Eingriffen ist die Eignung einer Tiefensondierung oder Bohrlochfreigabe für die konkrete Aufgabe zu prüfen. Zugänge, Einbauten und notwendige Vorbereitungen werden im Leistungsumfang berücksichtigt. Bauherrschaft und Fachplanung klären diese Bedingungen vor der Ausführung mit den zuständigen Beteiligten.
Für tiefe punktuelle Arbeiten ist die Eignung einer Tiefen- oder Bohrlochsondierung zu prüfen. Das Verfahren und sein Umfang werden fachlich auf den Eingriff abgestimmt. Eine allgemeine Standardtiefe oder ein pauschaler Untersuchungsradius lässt sich aus der Bezeichnung Bohrvorhaben nicht ableiten.
Eine geeignete Bauaushubüberwachung wird mit dem vorgesehenen Eingriff und den fachlich erforderlichen Voraussetzungen abgestimmt. Erforderliche Untersuchungen, eine gegebenenfalls notwendige Flächenräumung und eine Kampfmittelbergung erhalten ihren jeweils bestimmten Umfang und die nötigen Schutzmaßnahmen. Bei einem verdächtigen Gegenstand werden die betroffenen Arbeiten eingestellt und unverzüglich die Polizei verständigt. Ausgeführte Leistungen, Befunde und verbleibende Grenzen gehen in die Dokumentation ein. Für die folgende Bauphase wird daraus der weitere Fachbedarf bestimmt.
Beschreiben Sie, welche Vorarbeiten zuerst stattfinden und wann die späteren Eingriffe folgen sollen. Im Erstkontakt werden Projektort, Bauaufgabe, Arbeitsflächen und der benötigte Entscheidungstermin aufgenommen.
Ordnen Sie Platz, Anschlüsse und Bohrpunkte einem gemeinsamen Lage- und Höhenbezug zu. Die Unterlagenprüfung bezieht vollständige Kampfmittelberichte und ihre Anlagen ein. Bei offenen Grundlagen werden die erforderliche historische Recherche und Luftbildauswertung durchgeführt.
Wir vergleichen die geplanten Arbeiten mit den vorhandenen Kampfmittelunterlagen und klären noch fehlende Angaben. Die Methodenwahl berücksichtigt Zielobjekte, Boden, Störeinflüsse und benötigte Tiefe. Die vereinbarte Sondierung oder geeignete Begleitung bearbeitet den bestimmten Umfang; Befunde und Messgrenzen werden fachlich bewertet.
Übergeben Sie die einschlägigen Berichte und Einschränkungen an die Verantwortlichen des jeweiligen Bauabschnitts. Bericht und Ergebnispläne dokumentieren die ausgeführten Leistungen und den räumlichen Bezug. Die Anschlussentscheidung bestimmt den weiteren Fachbedarf vor den betroffenen Folgeeingriffen.
Eine abgeschlossene Untersuchung der Platzfläche beantwortet nicht automatisch jede Frage zu einer späteren Bohrung. Entscheidend sind der dokumentierte Bereich, die untersuchte Tiefe und die Bedingungen der Aussage. Lassen Sie bei Änderungen prüfen, ob das vorhandene Ergebnis weiterhin passt und welche zusätzliche Klärung gegebenenfalls benötigt wird.
Für den Übergang zwischen den Bauphasen werden die tatsächlichen Ergebnisse mit der nächsten Aufgabe verglichen. Die Freigabedokumentation bezeichnet den bearbeiteten Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang. Ein Räumprotokoll hält ausgeführte Räumarbeiten fest; der Lageplan stellt ihren räumlichen Bezug her. Bei veränderten Oberflächen bleiben die ursprünglichen Höhenangaben erhalten. Bauleitung und Ausführende bekommen die vollständigen Unterlagen mit ihren Anlagen. Vor zusätzlichen Bodeneingriffen wird geklärt, welche Ergebnisse sie abdecken und welche Facharbeiten noch benötigt werden.
Die Verantwortung für andere Fachaufgaben bleibt gesondert zu beachten. Bergrechtliche, wasserrechtliche oder geotechnische Fragen werden durch eine Kampfmitteluntersuchung nicht mit erledigt. Für die Zusammenarbeit ist hilfreich, wenn die Beteiligten dieselben Punkte und Arbeitsebenen verwenden, ihre jeweiligen Ergebnisse aber klar benennen.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Zum Ansatzpunkt können Arbeitsflächen und vorbereitende Eingriffe hinzukommen. Beschreiben Sie jeweils, welche Arbeiten tatsächlich im Boden erfolgen sollen. Die Fachplanung kann diese Aufgaben gesondert beurteilen und anschließend sinnvoll koordinieren. Die bloße Größe einer eingezäunten Fläche oder die Lage eines einzelnen Symbols zeigt diesen Umfang noch nicht vollständig.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenWenn ein Punkt verschoben oder eine Arbeitsebene verändert wird, kennzeichnen Sie die Änderung im neuen Planstand. Geben Sie denselben Stand an die beteiligten Fachplaner und die Bauleitung. Vorhandene Ergebnisse werden auf die Änderung geprüft. Dadurch bleibt nachvollziehbar, welche Aussage weiterhin verwendet wird und wo gegebenenfalls eine ergänzende Aufgabe entsteht.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Beschreiben Sie für die Anfrage die geplanten Bodenarbeiten und die benötigten Untersuchungsergebnisse. Betriebliche Bedingungen bei Industrie- und Infrastrukturvorhaben gehören ebenfalls in die Anfrage.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseAuch frühere Bodeneingriffe gehören in die Vorbereitung. Geben Sie bei der Anfrage deshalb an, ob zuvor beispielsweise Platzflächen, Leitungsgräben oder Anschlussgruben hergestellt werden. Der Untersuchungsbedarf wird anhand der jeweiligen Arbeiten und vorhandenen Erkenntnisse geprüft. Der Ablauf verbindet Unterlagenprüfung, erforderliche historische Recherche und Methodenwahl mit Untersuchung oder geeigneter Begleitung, Bewertung und Dokumentation.
Nicht allein durch ihre Bezeichnung. Welche Kampfmittelaussage vorliegt, ergibt sich aus den einschlägigen Unterlagen und deren Geltungsbereich. Eine Genehmigung für einen anderen Fachbereich ist mit einer dokumentierten technischen Untersuchung nicht gleichzusetzen.
Die neue Position muss mit den vorhandenen Ergebnissen abgeglichen werden. Dabei werden Lage, Tiefe und Untersuchungsgrenzen berücksichtigt. Ob weitere Untersuchung nötig ist, lässt sich nicht allein aus dem Abstand zwischen alter und neuer Position ableiten.
Nein. Das Untersuchungsziel und die geeignete Vorgehensweise richten sich nach dem geplanten Eingriff und den örtlichen Bedingungen. Für die Anfrage sind deshalb die tatsächliche Bohrplanung und der verwendete Höhenbezug wichtig. Störkörper und Einbauten können die Messung oder ihre Auswertung begrenzen; das erreichbare Ergebnis wird für die tatsächlichen Bedingungen erläutert.
Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren oder bewegen, den Gefahrenbereich verlassen, Abstand halten und andere fernhalten. Verständigen Sie unverzüglich die Polizei unter 110. Beachten Sie die Anweisungen der Polizei. Gemeinde, Polizei und beauftragter Kampfmittelbeseitigungsdienst übernehmen ihre jeweiligen Aufgaben der Gefahrenabwehr.
Recherchebedarf, Fläche und Tiefe, Zugänglichkeit, Einbauten und metallische Störkörper beeinflussen den Aufwand. Hinzu kommen das geeignete Verfahren, Auswertung und Dokumentation sowie gegebenenfalls Befundbearbeitung. Verwertbare frühere Berichte helfen, den Ergänzungsauftrag auf die offenen Fragen zu begrenzen. Die benötigten Fachleistungen werden mit Platzherstellung, Anschlussarbeiten und späteren Bohrpunkten abgestimmt.
Die Tiefe muss einer eindeutigen Arbeitsebene zugeordnet sein. Abtrag oder Auffüllung können den zu vergleichenden Bodenraum verändern.
Ein Lageplan mit Punkten, vorbereitenden Eingriffen, Tiefen und Arbeitsebenen sowie vorhandene Erkenntnisse und vollständige Untersuchungsberichte.
Platzherstellung, Gräben und Bohrpunkte mit Lage und Tiefe zeigen. Ergänzen Sie Flurstück, Planstand und bekannte Lücken der Bestandsunterlagen.
Höhenbezug und vorhandene Berichte für alle Beteiligten zuordnen. Ordnen Sie die Berichte den vorgesehenen Arbeitsstellen zu und benennen Sie den Entscheidungstermin für die nächste Bauphase.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.