Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Für Bauherrschaft, Projektentwicklung und Bauleitung in Freising werden frühere Kampfmittelbewertungen mit dem neuen Bauvorhaben abgeglichen. FONTANA-EOD prüft, welche Ergebnisse sich für die geplanten Bodenarbeiten verwenden lassen und welche Fachaufgaben offen bleiben. Senden Sie den vollständigen Bericht einschließlich Karten und die heutige Eingriffsplanung. Verwertbare Vorarbeiten werden bei den benötigten Leistungen berücksichtigt.
Frühere Bewertungen vollständig beschaffen.
Flächen und Eingriffe gegenüberstellen.
Nur den geklärten Bedarf zugrunde legen.
Beschaffen Sie den vollständigen Bericht mit Karten und Einschränkungen und legen Sie die aktuelle Eingriffsplanung daneben. Die Fachprüfung vergleicht Fläche, Grundlagen und Aussage mit der heutigen Aufgabe. Verwertbare Ergebnisse können weiterverwendet werden. Ergänzungen richten sich nach den konkret offenen Fragen; eine neue Nutzungsbezeichnung allein bestimmt keinen pauschalen Untersuchungsumfang.

Der Entwurf 88 B verweist auf frühere Untersuchungen zum Flughafenbau und deren ausgewertete Grundlagen. Für Ihr Vorhaben ist der eigene Flächenbezug zu prüfen. Die kommunale Bauleitplanung und das digitale Planarchiv unterstützen die Beschaffung einschlägiger Pläne; der vollständige Fachbericht bleibt für die Bewertung der Vorarbeiten maßgeblich.
Freising ist eine Große Kreisstadt im Landkreis Freising, Regierungsbezirk Oberbayern, Bayern, Deutschland. Stadt und Landkreis sind unterschiedliche Verwaltungsebenen. Für ein konkretes Vorhaben wird die zuständige Gemeinde anhand der Projektadresse bestimmt. Der räumliche Bezug der Flughafen-Unterlagen wird anhand der zugehörigen Karten geprüft, nicht allein anhand der Bezeichnung des Infrastrukturvorhabens.
Die Begründung zum Freisinger Bebauungsplan 88B „MUCcc – Multifunktionales Konzert- und Kongresszentrum“, Entwurf vom 5. Januar 2026, beschreibt frühere Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Bau des Flughafens München. Nach dem dort zusammengefassten Ergebnis ergab die Auswertung der herangezogenen Luftbildserien und Unterlagen keine potenzielle Kampfmittelbelastung.
Das ist eine konkrete Aussage zu dieser Planung und den damals ausgewerteten Grundlagen. Für ein neues Vorhaben ist der zugrunde liegende Bericht mit seinem Flächenbezug zu prüfen. Ein Ergebnis kann weiterhin verwendbar sein; eine neue Nutzung macht es nicht automatisch wertlos. Ebenso wenig ist eine kurze Zusammenfassung im Bebauungsplan eine unbegrenzte technische Freigabe für sämtliche späteren Bodenarbeiten.
Für Freisings Stadtgeschichte dokumentiert der Wiederaufbauatlas des Hauses der Bayerischen Geschichte den Luftangriff vom 18. April 1945 auf das Bahnhofsgebiet und umliegende Industriebetriebe. Dieser konkrete historische Bezug ist von der Bewertung der Flächen für den späteren Flughafenbau zu unterscheiden. Daraus folgt kein allgemeiner heutiger Grundstücksverdacht. Die Fachbewertung ordnet die historischen Erkenntnisse dem tatsächlich betrachteten Gebiet zu.
Für die beauftragten Tätigkeiten in Deutschland werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Der Leistungsumfang beschreibt die konkreten Tätigkeiten und Schnittstellen mit den jeweils verantwortlichen Beteiligten.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen, ohne die unterschiedlichen Aufgaben gleichzusetzen.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Verfahren am Standort: Stadt Freising: MUCcc, Bebauungsplan 88 B, Entwurf 5. Januar 2026 · Stadt Freising: Bauleitplanung und rechtsgültige Bebauungspläne.
Planung und Dokumentation: BFR KMR: Räumplanung – Grundsätze · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · Bayern: Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel, Bekanntmachung vom 13.08.2026
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson erleichtert die Zusammenarbeit, übernimmt dadurch aber nicht automatisch sämtliche Aufgaben anderer Beteiligter. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung; seine Aussagen werden nicht ohne Prüfung als allgemeine Zulassung weiterer Bodenarbeiten oder als Entscheidung einer Behörde ausgegeben.
Eine Auswertung von Luftbildern und Unterlagen ist von einer technischen Untersuchung zu unterscheiden. Beide können verwertbare Erkenntnisse liefern, haben jedoch unterschiedliche Grundlagen. Halten Sie diese beim Weitergeben der Ergebnisse erkennbar. Die Fachplanung entscheidet anhand der aktuellen Aufgabe, ob und welche weitere Untersuchung benötigt wird.
Historische Unterlagen auswertenZeichnen Sie ergänzte Leitungen, veränderte Baugrenzen und neue Tiefen ein. Die vorhandene Bewertung wird diesen Bereichen zugeordnet, soweit ihr dokumentierter Umfang das ermöglicht. Offene Fragen werden gesondert behandelt. Ein pauschaler Neubeginn ist ebenso wenig aus dem bloßen Nutzungswechsel abzuleiten wie eine unbegrenzte Weiterverwendung jedes älteren Ergebnisses.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Lesen Sie, welche Unterlagen und Zeitstände tatsächlich ausgewertet wurden. Der zugehörige Plan zeigt den räumlichen Bezug. Eine kurze Zusammenfassung kann auf den Bericht hinweisen, ersetzt jedoch nicht dessen vollständige Aussage. Für das neue Vorhaben wird beurteilt, welche Erkenntnisse passen und welche Frage durch den alten Umfang noch nicht beantwortet ist.
Ordnen Sie Bericht, Anlagen und verwendete Planung mit ihrem jeweiligen Stand zu. Benennen Sie auch spätere Ergänzungen oder abweichende Schlussfolgerungen. Fehlt eine Quelle, wird genau diese Unterlage angefragt. Der Auftrag kann damit zwischen verwertbarer Grundlage und einer tatsächlich noch benötigten Bearbeitung unterscheiden.
Historische Hinweise fachlich einordnen
Die neue Planung wird den verfügbaren Ergebnissen gegenübergestellt. Änderungen an Baufläche, Tiefe oder Anschlüssen können ergänzende Fragen auslösen. Die Fachplanung bestimmt dafür ein geeignetes Vorgehen unter den tatsächlichen Bedingungen. Bereits verwertbare Erkenntnisse bleiben berücksichtigt; aus dem Alter eines Berichts allein folgt keine bestimmte zusätzliche technische Untersuchung.
Benennen Sie den zusätzlichen Erkenntnisbedarf vor einer Beauftragung. Dabei werden auch die tatsächlich erforderlichen Arbeitsräume und vorbereitenden Eingriffe betrachtet. Wenn einzelne Varianten noch offen sind, bleiben sie getrennt erkennbar. Nach der Entscheidung für eine Variante wird deren Umfang mit der vorhandenen Aussage abgeglichen.
Fachleistungen vergleichen
Dokumentieren Sie, welcher Bericht für welchen aktuellen Eingriff herangezogen wurde. Karten, Anlagen und Einschränkungen bleiben zusammen verfügbar. Die Bauleitung benötigt diese Zuordnung auch bei späteren Änderungen. Eine gemeinsame Projektbezeichnung oder eine unveränderte Grundstücksadresse erweitert den räumlichen Aussageumfang früherer Unterlagen nicht.
Halten Sie bei einem Firmenwechsel die zusammengehörigen Datensätze verfügbar. Ein Bericht ohne seine maßgebliche Plananlage kann die benötigte Zuordnung offenlassen. Benennen Sie solche Lücken ausdrücklich. Für noch erforderliche Facharbeiten werden deren Ergebnisse später mit den verwendeten Vorarbeiten in einer nachvollziehbaren Ablage verbunden.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentierenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Aus einer Anfrage folgt deshalb keine pauschale Termin- oder Kostenzusage. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin.
Umfang und Termin besprechenEin Bericht zu einem großen Infrastrukturvorhaben kann mehrere Teilflächen behandeln. Vergleichen Sie deshalb die zugehörige Karte mit dem heutigen Baugrundstück und den geplanten Eingriffen. Der Name des früheren Vorhabens allein genügt nicht. Berücksichtigen Sie auch Zufahrten, Anschlüsse und Baustelleneinrichtungen, soweit dort Bodenarbeiten vorgesehen sind.
Markieren Sie im aktuellen Plan, welche Teilflächen wiederverwendet und welche zusätzlich benötigt werden. Bekannt gewordene Veränderungen des Geländes werden mitgeteilt. Eine kartierte frühere Fläche und der heutige Arbeitsraum werden anhand ihrer tatsächlichen Lage verglichen. Noch nicht erfasste Teile bleiben als eigene Aufgabe benannt.
Eine historische Bewertung und eine technische Untersuchung beantworten unterschiedliche Fragen. Lesen Sie, welche Grundlagen tatsächlich ausgewertet wurden und wie die Schlussfolgerung zustande kam. So lässt sich vermeiden, dass eine Luftbildbewertung beim Weiterreichen versehentlich als flächige technische Untersuchung bezeichnet wird. Entscheidend ist die Aussage des Originalberichts, nicht eine verkürzte Dateibezeichnung.
Die Unterlagen werden mit ihrem ursprünglichen Verfahren bezeichnet. Falls technische Daten vorliegen, gehören die zugehörigen Auswertungen und Aussagegrenzen dazu. Eine Fachfirma kann so zwischen bereits beantworteter Frage und zusätzlichem Messbedarf unterscheiden. Änderungen an den geplanten Bodenarbeiten werden mit diesem Kenntnisstand verbunden.
Stellen Sie den damaligen Planungsumfang den heutigen Flächen und Tiefen gegenüber. Ein versetztes Gebäude oder eine geänderte Entwässerung kann Bereiche außerhalb des früheren Bezugs betreffen. Eine solche Abweichung ist zunächst fachlich zu bewerten. Sie führt nicht in jedem Fall automatisch zu demselben zusätzlichen Verfahren oder zur Wiederholung sämtlicher Vorarbeiten.
Zeigen Sie auch Arbeitsräume neben den später verbleibenden Bauteilen. Ein geänderter Böschungsbereich oder eine zusätzliche Hilfsgrube kann einen eigenen Abgleich benötigen. Umfang und Voraussetzungen ergänzender Arbeiten werden vorab vereinbart. Die spätere Dokumentation benennt die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und verbleibende Aufgaben.
Führen Sie auf, welche vorhandenen Unterlagen bereits geprüft wurden und welche Fragen damit beantwortet sind. Offene Punkte sollten davon getrennt erkennbar bleiben. Das schafft eine nachvollziehbare Grundlage für die Beauftragung. Ein pauschaler Neubeginn kann ebenso unpassend sein wie die ungeprüfte Übernahme einer alten Ergebniszusammenfassung.
Notwendige Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor betroffenen Aufschlüssen, Rückbau- oder anderen vorbereitenden Bodeneingriffen geklärt. Eine Anfrage erfordert keine eigenständige Freilegung unbekannter Einbauten. Für die Abstimmung werden zunächst verfügbare Bestandsinformationen und oberirdisch aufgenommene Fotos verwendet. Unbekannte Verhältnisse bleiben als solche erkennbar.
Ein neuer Nutzungsname sagt zunächst wenig über die erforderlichen Erdarbeiten. Stellen Sie deshalb die tatsächlichen Veränderungen an Gebäuden, Gründungen und Anschlüssen dar. Die Fachprüfung kann den neuen Bodenraum mit alten Erkenntnissen vergleichen. Dabei wird sichtbar, welche Aufgaben unverändert bleiben und welche zusätzliche Aussage für das Vorhaben benötigt wird.
Verknüpfen Sie die neue Planung mit den vorhandenen Bezugshöhen. Eine spätere Geländeänderung kann die Verwendung einer früher genannten Tiefe beeinflussen. Die Fachprüfung benötigt dafür die verfügbaren Angaben zur damaligen und heutigen Oberfläche. Offene Höhenbezüge werden vor der Übertragung der Ergebnisse benannt.
Wenn nur ein Satz aus einer Planbegründung vorliegt, suchen Sie nach dem zugrunde liegenden Bericht. Benötigt werden dessen Untersuchungsziel, Anlagen und Grenzen. Ist er nicht verfügbar, bleibt diese Lücke erkennbar. Die weitere Abstimmung benennt dann ausdrücklich, auf welcher Informationsbasis eine Bewertung möglich ist und welche Ergänzungen erforderlich sind. Soweit Räumarbeiten ausgeführt werden, wird das zugehörige Räumprotokoll mit den bearbeiteten Bereichen und Tiefen in der Projektakte geführt.
Sammeln Sie Bericht, Karten und spätere Ergänzungen. Fügen Sie die heutige Planung mit eindeutigem Bearbeitungsstand bei. Die erste Abstimmung prüft, welche Unterlagen vorhanden und räumlich zuordenbar sind. Für fehlende Teile wird der weitere Informationsbedarf benannt, bevor eine konkrete ergänzende Leistung vereinbart wird.
Benennen Sie die Stelle, die die aktuellen Projektunterlagen zusammenführt. Die Anfragenden können dadurch fehlende Anlagen und spätere Änderungen gebündelt nachreichen. Unterschiedliche Bearbeitungsstände bleiben kenntlich. Ein noch nicht ausgeführter Fachauftrag wird von einem bereits vorhandenen Ergebnis unterschieden, damit der weitere Ablauf auf den tatsächlichen Voraussetzungen beruht.
Halten Sie fest, welche Fragen bereits beantwortet sind und welche noch bearbeitet werden sollen. Die beauftragte Leistung erhält dadurch einen konkreten Zweck. Nach ihrer Durchführung werden die neuen Ergebnisse mit den verwendeten Vorarbeiten zusammengeführt. Die jeweiligen räumlichen und fachlichen Grenzen bleiben auch in einer gemeinsamen Projektakte erkennbar.
Erforderliche Räumarbeiten, Flächenräumung oder eine notwendige Befundbearbeitung werden mit den zuständigen Beteiligten abgestimmt. Für tatsächlich ausgeführte Räumarbeiten wird das zugehörige Räumprotokoll mit den bearbeiteten Bereichen geführt. Eine mögliche Bergungsaufgabe wird gesondert eingeordnet. Die Unterlagen unterscheiden die früheren Grundlagen von den neu erbrachten Fachleistungen.
Die historische Luftbildauswertung verbindet geeignete Aufnahmen und weitere Erkenntnisse mit einer bestimmten Untersuchungsfrage. Ein negatives Ergebnis behält seinen räumlichen und fachlichen Bezug. Für das neue Vorhaben wird geprüft, welche Bildstände und Flächen tatsächlich erfasst wurden. Erforderliche Ergänzungen werden bei offenen historischen Fragen durchgeführt. Die weitere Fachplanung berücksichtigt das Ergebnis zusammen mit den heutigen Eingriffen. Eine kurze Planbegründung kann den Originalbericht benennen; Karten und Einschränkungen bleiben für seine Verwendung maßgeblich. Historische Bewertung und technische Untersuchung werden bei der Übergabe eindeutig bezeichnet.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetik misst das Magnetfeld passiv und nutzt die magnetische Wirkung von Objekten. Elektrische Leitfähigkeit allein macht einen Gegenstand nicht geomagnetisch erfassbar. Für einen ergänzenden Auftrag werden Untersuchungsziel und tatsächliche Bedingungen aufgenommen. Bestandsleitungen, Bauteile und andere Störquellen können die Aussage beeinflussen. Eine frühere historische Bewertung bleibt daneben mit ihrem eigenen Ergebnis bestehen. Die technische Messung und ihre Auswertung werden dem tatsächlich bearbeiteten Raum zugeordnet. Einschränkungen und nicht ausreichend untersuchte Stellen werden dokumentiert und für die weitere fachliche Entscheidung berücksichtigt.
Geomagnetik fachlich abgrenzenTransientenelektromagnetische Verfahren, kurz TDEM, bewerten die zeitliche elektromagnetische Antwort leitfähiger Objekte. Ob sie für einen offenen Untersuchungsbedarf geeignet sind, hängt von Ziel und tatsächlichen Bedingungen ab. Vorhandene technische Daten werden auf ihre Verwendbarkeit geprüft. Eine neue Planung kann einzelne weitere Teilbereiche benötigen, während andere bereits ausreichend geklärt sind. Die beauftragte Untersuchung erhält deshalb einen festgelegten Umfang. Die Auswertung berücksichtigt Einbauten und Störeinflüsse. Ihr Ergebnis wird mit Karten und dokumentierten Grenzen übergeben, damit die spätere Ausführung die richtige Aussage verwendet.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Strukturen und Reflexionen im Boden darstellen. Wassergehalt, Bodenaufbau und vorhandene Einbauten beeinflussen die Messung. Seine Eignung wird für die konkrete offene Frage beurteilt. Die Interpretation liefert nicht automatisch eine Kampfmittelidentifikation. Vorhandene historische und technische Ergebnisse bleiben mit ihren jeweiligen Verfahren gekennzeichnet. Für zusätzlich vorgesehene Arbeitsräume wird geprüft, welche Aussage benötigt wird. Ein Ergebnis über eine Nachbarfläche erweitert sich durch die neue Projektbezeichnung nicht auf weitere Bereiche. Die Fachbewertung und ihre Grenzen werden nachvollziehbar dokumentiert.
Georadar und AussagegrenzenEine geänderte Gründung oder tiefere Anschlussarbeit kann einen zusätzlichen Bodenraum betreffen. Die Fachplanung vergleicht diesen mit der dokumentierten Aussage vorhandener Untersuchungen. Reicht die Erkenntnisgrundlage für die benötigte Tiefe nicht aus, wird ein geeignetes Vorgehen bis hin zur erforderlichen Tiefen- oder Bohrlochsondierung abgestimmt. Lage, Tiefe und Höhenbezug gehören zum Auftrag. Benötigte Voraussetzungen werden vor den Eingriffen geklärt. Ein punktbezogenes Ergebnis bleibt seinem tatsächlichen Untersuchungsraum zugeordnet. Änderungen am Punkt oder an der vorgesehenen Ausführung werden vor der weiteren Verwendung abgeglichen.
Tiefe Eingriffe vorbereitenEine erforderliche baubegleitende Kampfmitteluntersuchung erhält einen eigenen fachlichen Auftrag und geeignete Voraussetzungen. Je nach Aufgabe können lagenweiser Abtrag, fachliche Freilegung und weitere Sondierungen erforderlich sein. Die reine Sichtbeobachtung gewöhnlicher Aushubarbeiten ersetzt eine notwendige Detektion nicht. Vorhandene Untersuchungen werden mit den nun betroffenen Arbeitsbereichen verbunden. Tatsächlich bearbeitete Abschnitte, Befunde und Einschränkungen werden festgehalten. Für einen folgenden Bauabschnitt werden offene Aufgaben weitergegeben. Ein früheres Ergebnis behält seinen dokumentierten Umfang und wird bei Änderungen des Eingriffs erneut fachlich abgeglichen.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenEine historische Luftbildauswertung sollte mit ihren ausgewerteten Zeitständen, Karten und Einschränkungen vorliegen. Weitere Informationen können für die Gesamtbewertung relevant sein. Ob eine Ergänzung nötig ist, ergibt sich aus dem vorhandenen Bericht und der aktuellen Fragestellung. Ein bloßes Alter der Unterlage legt für sich genommen noch kein technisches Folgeprogramm fest.
Eine Sondierung wird anhand des Untersuchungsziels und der örtlichen Bedingungen geplant. Wenn die fachliche Bewertung weitere Untersuchungen erfordert, sind deren Fläche und Ziel zu beschreiben. Vorhandene technische Ergebnisse werden dabei berücksichtigt. Die Auswahl eines Verfahrens gehört zur Fachplanung und lässt sich nicht allein aus einem allgemeinen Planhinweis ableiten.
Ein Räumkonzept kann die Ergebnisse der Vorarbeiten und noch erforderliche Untersuchungs- oder Räumleistungen zusammenführen. Dabei wird festgehalten, welche Aussage für den jeweiligen Eingriff gebraucht wird. Reine Beobachtung beim Aushub ersetzt keine notwendige vorherige Untersuchung. Besondere baubegleitende Verfahren benötigen eine eigene fachliche Bewertung und geeignete Voraussetzungen.
Beschaffen Sie nach Möglichkeit die vollständige frühere Bewertung statt nur eines Satzes aus der Planbegründung. Dazu gehören Karten und Hinweise auf die verwendeten Grundlagen. Ist eine Unterlage nicht verfügbar, benennen Sie diese Lücke in der Anfrage. So bleibt erkennbar, auf welcher Informationsbasis die weitere Abstimmung beruht. Im Erstkontakt werden Projektort und benötigte Aussage benannt. Vorhandene Pläne, Stellungnahmen und Berichte werden auf Aktualität, räumlichen Bezug, Vollständigkeit und Lücken geprüft.
Bei offenen historischen Erkenntnisfragen werden erforderliche Recherchen und Luftbildauswertungen im fachlich abgestimmten Auftrag tatsächlich durchgeführt. Vorhandene Auswertungen werden mit ihren jeweiligen Teilflächen und Schlussfolgerungen berücksichtigt. Ergänzende Erkenntnisse werden dem heutigen Eingriffsbereich zugeordnet und für die Untersuchungsplanung verwendet.
Die Stadt Freising führt eine Übersicht ihrer rechtsgültigen Bebauungspläne und verweist auf das digitale Planarchiv des Landkreises. Suchen Sie dort den für das Grundstück einschlägigen Plan und seine Anlagen. Ein aktueller Planungsstand und ein älterer Untersuchungsbericht haben unterschiedliche Funktionen; beide können für den Abgleich erforderlich sein. Das geeignete Verfahren wird anhand von Untersuchungsziel, Eingriffstiefe, Bodenaufbau, Einbauten und tatsächlichen Messbedingungen ausgewählt. Zugänge und erforderliche Voraussetzungen werden mit den verantwortlichen Beteiligten geklärt.
Übergeben Sie einen Lageplan mit den heutigen Baugrenzen und vorgesehenen Eingriffstiefen. Kennzeichnen Sie zusätzliche Leitungen oder vorgezogene Aufschlüsse. Wenn sich die Planung noch verändert, nennen Sie den Bearbeitungsstand. Eine klare Darstellung erleichtert es, verwertbare Vorarbeiten von den noch zu klärenden Teilbereichen abzugrenzen.
Die vereinbarte Sondierung oder fachgerechte baubegleitende Untersuchung wird auf den abgestimmten Flächen und Punkten ausgeführt. Messdaten und Beobachtungen erhalten einen nachvollziehbaren Lage- und Höhenbezug. Nicht untersuchte Bereiche, eingeschränkte Zugänge und relevante Störungen werden festgehalten.
Die erhobenen Daten und Befunde werden anhand des Untersuchungsziels und der tatsächlichen Messbedingungen fachlich ausgewertet. Die Bewertung berücksichtigt Störeinflüsse und Aussagegrenzen. Bericht und Plananlagen dokumentieren die Fachbewertung, die bearbeiteten Bereiche und deren Lage-, Höhen- und Tiefenbezüge. Daraus werden erforderliche weiterführende Aufgaben abgeleitet.
Nach der fachlichen Abstimmung sollte nachvollziehbar sein, welche Ergebnisse für welche Arbeitsbereiche verwendet werden. Geben Sie der Bauleitung die zugehörigen Berichte und den aktuellen Plan. Bei späteren Änderungen ist der betroffene Umfang erneut abzugleichen. Die bloße Ablage unter demselben Projektnamen macht einen früheren Bericht nicht für jede Erweiterung passend.
In Bayern ist die Vorerkundung für ein Bauvorhaben von der staatlichen Beseitigung tatsächlich aufgefundener Kampfmittel getrennt. Die aktuelle Bekanntmachung sieht den staatlichen Dienst nicht als allgemeinen Suchdienst für Baugrundstücke vor. Die örtliche Gefahrenabwehr ist regelmäßig Aufgabe der Gemeinden. Ein tatsächlicher Kampfmittelfund muss unverzüglich der Polizei gemeldet werden.
FONTANA-EOD bespricht mit Ihnen die vorhandenen Unterlagen und die benötigten Fachleistungen für Ihr Freisinger Vorhaben. Die BFR KMR bieten fachliche Grundsätze zur Planung und Dokumentation; ihr unmittelbarer Geltungsbereich sind Bundesliegenschaften. Für private Vorhaben ist die jeweilige Ausgangslage maßgeblich. Eine pauschale Pflicht zur erneuten Untersuchung lässt sich daraus nicht ableiten.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Bezeichnen Sie, ob eine Aussage aus historischer Auswertung, technischer Messung oder einer anderen Fachleistung stammt. Der Bericht erläutert die tatsächlichen Grundlagen und Grenzen. Diese Angaben bleiben bei der Weitergabe erhalten. So wird eine nützliche Vorbewertung nicht versehentlich als andersartiger oder umfassenderer Untersuchungsnachweis verwendet.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenAuch nach einer ersten fachlichen Abstimmung können Baugrenzen und Anschlüsse verändert werden. Markieren Sie den betroffenen Umfang im neuen Plan. Die vorhandenen Ergebnisse werden darauf erneut geprüft. Nur so bleibt nachvollziehbar, welche frühere Aussage für den nächsten Eingriff verwendet wird und welche zusätzliche Aufgabe entstanden ist.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Die Leistungsübersicht hilft, diese Aufgaben bei der Anfrage zu unterscheiden.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNein. Vorhandene Ergebnisse können weiterverwendet werden, soweit ihre Aussage zur heutigen Fragestellung passt. Prüfen lassen sollten Sie insbesondere den Flächenbezug, die untersuchten Grundlagen und mögliche Einschränkungen. Ergänzungen richten sich nach den tatsächlich offenen Fragen.
Der Entwurf vom Januar 2026 verweist auf frühere Untersuchungen zum Flughafenbau. Nach der dortigen Zusammenfassung ergaben die ausgewerteten Luftbildserien und Unterlagen keine potenzielle Kampfmittelbelastung. Für einen konkreten Eingriff ist der zugrunde liegende Bericht heranzuziehen.
Nein. Die Auswertung historischer Unterlagen und eine technische Untersuchung sind unterschiedliche Leistungen. Ein Ergebnis muss mit dem Verfahren und den Grundlagen bezeichnet werden, aus denen es hervorgeht. Welche weiteren Schritte erforderlich sind, ist gesondert fachlich zu beurteilen.
Beschreiben Sie die vorgesehenen Bodenarbeiten mit Lage und Tiefe. Wichtig sind etwa zusätzliche Gebäude, Anschlüsse und vorbereitende Aufschlüsse. Ein Wechsel der Nutzungsbezeichnung allein sagt noch nicht, welche neuen Untersuchungsfragen entstehen.
Stellen Sie die betroffenen Arbeiten ein. Berühren, bewegen oder versetzen Sie den verdächtigen Gegenstand nicht und legen Sie ihn nicht weiter frei. Verlassen Sie den Gefahrenbereich, halten Sie andere fern und verständigen Sie die Polizei unter 110 aus sicherer Entfernung. Bringen Sie den Gegenstand nicht zu einer Dienststelle. Befolgen Sie die Anweisungen der zuständigen Stellen.
Verwertbare Vorarbeiten werden bei der Festlegung des Leistungsumfangs berücksichtigt. Der Aufwand hängt von noch benötigten Grundlagen und historischen Erkenntnissen, Flächen, Tiefen, Zugängen, Einbauten und Störungen, erforderlichen Vorarbeiten, geeigneten Verfahren sowie Auswertung und Dokumentation ab. Zusätzliche Leitungen oder geänderte Baugrenzen können einen anderen Bedarf auslösen. Maßgeblich sind die tatsächlich offenen Untersuchungsfragen und die vereinbarten Fachleistungen.
Nein. Eine reine Sichtbeobachtung ersetzt keine notwendige vorherige Untersuchung. Welche Aussage vor dem jeweiligen Eingriff benötigt wird, ist mit der Fachplanung zu klären. Besondere baubegleitende Verfahren setzen eine eigene fachliche Bewertung und geeignete Bedingungen voraus.
Mit Bezug auf den vollständigen Bericht, seinen Umfang und die aktuelle Planfassung. Einschränkungen bleiben sichtbar und Änderungen werden erneut abgeglichen.
Berichte mit Karten, Grundlagen und Ergänzungen beifügen.
Benennen Sie den Fundort der Unterlagen und die verfügbaren Fassungen. Die zugehörigen Pläne bleiben beim Bericht. Für frühere Teilaufgaben wird deutlich gemacht, welche Fläche und welche Aussage gemeint sind. Fehlende Anlagen werden ausdrücklich aufgeführt, bevor ihre Bedeutung für den weiteren Auftrag beurteilt wird.
Flächen, Tiefen und Änderungen zur früheren Planung markieren.
Kennzeichnen Sie zusätzliche Arbeitsräume, Anschlussstellen und noch offene Varianten. Die vorgesehenen Tiefen erhalten den bekannten Höhenbezug. Erläutern Sie seitdem ausgeführte Bodenarbeiten und geänderte Oberflächen. Damit kann die Fachprüfung die neue Aufgabe mit den vorhandenen Ergebnissen verbinden und noch benötigte Informationen gezielt nachfragen. Benennen Sie den Projektort in Bayern oder das abweichende Bundesland.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.