Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Nach dem ersten Bauabschnitt wechseln häufig die Arbeitsflächen: Eine Zufahrt wird verlegt, eine Anschlussgrube ergänzt oder die nächste Baugrube begonnen. FONTANA-EOD unterstützt Bauherrschaft, Planung und Bauleitung im Regierungsbezirk Stuttgart dabei, die vorgesehenen Eingriffe mit den vorhandenen Kampfmittelunterlagen abzugleichen und erforderliche Untersuchungen festzulegen. Senden Sie den aktuellen Bauphasenplan mit Flächen, Tiefen und bisherigen Ergebnisberichten.
Die nächsten Erdarbeiten im jeweiligen Abschnitt beschreiben.
Hauptbauwerk, Anschlüsse und vorübergehende Eingriffe erfassen.
Ergebnisse mit den vorgesehenen Arbeiten vergleichen.
Beim Wechsel der Bauphase werden der aktuelle Eingriffsplan, die zugehörigen Tiefen und die vollständigen Untersuchungsberichte benötigt. Für die Kampfmittelprüfung vor Bauvorhaben im Regierungsbezirk Stuttgart werden Hauptbauwerk, Anschlüsse und vorübergehend genutzte Flächen nach den tatsächlichen Bodenarbeiten betrachtet. Die Fachprüfung vergleicht den nächsten Abschnitt mit dem dokumentierten Umfang und bestimmt die noch erforderliche Untersuchung. Eine organisatorische Übergabe erweitert die bisherigen Untersuchungsaussagen nicht.

Der U5-Beschluss vom 15. März 2022 beschreibt unterschiedliche Bewertungen für nördliche und südliche Teile des Untersuchungsgebiets. Für die Vorbereitung eines Abschnitts werden solche Grenzen mit dem vorgesehenen Eingriff verglichen. Spätere Änderungen und tatsächlich ausgeführte Untersuchungen sind anhand ihrer eigenen Unterlagen zu berücksichtigen. Der Regierungsbezirk Stuttgart umfasst in Baden-Württemberg elf Landkreise und die Stadtkreise Stuttgart und Heilbronn. Für das Projekt werden Gemeinde, Flurstücke und betroffene Bauabschnitte angegeben. Kommunale und weitere fachlich zuständige Stellen werden anhand dieser Lage und des Vorhabens einbezogen. Der KMBD beim Regierungspräsidium Stuttgart ist dagegen für ganz Baden-Württemberg zuständig. Die regionalen Straßenbaureferate bearbeiten bestimmte räumliche Bereiche; ihre Zuständigkeit ersetzt diese landesweite Aufgabe nicht. Weitere Standorte finden Sie im Regionenbereich.
Das Baureferat Ost des Regierungspräsidiums Stuttgart beschreibt Ausführungsplanung, Bauablauf und Bauüberwachung als zusammenhängende Aufgaben seiner Straßenbauprojekte. Es ist für den Ostalbkreis sowie die Landkreise Schwäbisch Hall und Heidenheim zuständig. Die amtliche Übersicht zur Straßenplanung erläutert außerdem, dass Anpassungen aus dem Planfeststellungsbeschluss in die Ausführungsplanung eingehen.
Für die Flächenhistorie im Regierungsbezirk sind konkrete Kriegsereignisse und frühere Nutzungen auszuwerten. Das Stadtarchiv Böblingen beschreibt den Luftangriff vom 7. auf den 8. Oktober 1943 und die weitgehende Zerstörung des Areals südlich der Marktstraße. Für Waiblingen dokumentiert eine amtlich veröffentlichte Luftbildauswertung die Verlagerung der Elma Fluggeräte 1941 aus Stuttgart-Bad Cannstatt und deren Fertigung und Reparatur von Flugzeugteilen. Diese Orts- und Nutzungsbezüge gehören zur Recherche; die Untersuchung des eigenen Baufelds erfolgt mit seinen Luftbildern, Akten und Grenzen. Bereits vorhandene Auswertungen und ausgeführte Maßnahmen werden für jeden Bauabschnitt mit ihrem eigenen Umfang berücksichtigt.
Für die Kampfmittelprüfung folgt daraus eine praktische Frage: Welche Bodeneingriffe sollen mit dem jetzt vorliegenden Plan tatsächlich ausgeführt werden? Ein allgemeiner Trassenverlauf reicht nicht aus, um jede Anschlussgrube oder vorübergehende Arbeitsfläche zu beschreiben. Solche Bereiche gehören in die Anfrage, soweit dort Eingriffe vorgesehen sind.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst Baden-Württemberg ist landesweit beim Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelt. Diese Aufgabe ist von der Straßenplanung und Bauleitung zu unterscheiden. Vorhandene amtliche Auskünfte und Fachberichte werden mit dem Bauablauf zusammengeführt; eine Bauphasenfreigabe ersetzt dabei keinen Nachweis über die Kampfmitteluntersuchung.
Beim zweiten Teilabschnitt der U5 von Leinfelden Bahnhof bis Neuer Markt unterscheidet der Beschluss des RP Stuttgart vom 15. März 2022 ausdrücklich zwischen nördlichem und südlichem Untersuchungsgebiet. Nach den Luftbildauswertungen von 2017 und 2018 hielt der Kampfmittelbeseitigungsdienst Vor-Ort-Überprüfungen nur im südlichen Teil für entbehrlich. Im Norden waren Bombenblindgänger in ausgewiesenen Bereichen nicht auszuschließen. Für Aushub- und Erdarbeiten in verdächtigen Bereichen verlangte der Beschluss eine Überwachung durch entsprechend geschultes Personal. Zudem sollte in Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst geprüft werden, ob Oberflächensondierungen möglich sind. Bei einer Abschnittsübergabe müssen solche räumlichen Unterschiede erkennbar bleiben. Der damalige Beschluss ersetzt keine Prüfung später geänderter Eingriffe und beschreibt keinen heutigen Räumstand.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Aufgaben und Schnittstellen werden für das konkrete Vorhaben beschrieben und mit den erforderlichen Berechtigungen abgeglichen.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung ordnet die jeweiligen Facharbeiten und Verantwortlichen den betroffenen Bauabschnitten zu.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Der U5-Beschluss vom 15. März 2022 hält die unterschiedlichen U5-Teilflächen und ihre damaligen Anforderungen fest. Das Baureferat Ost erläutert seine Aufgaben in Ausführungsplanung und Bauüberwachung. Die amtlichen Planungsschritte im Straßenbau zeigen, wie der Planfeststellungsbeschluss in die weitere Planung eingeht. Die Kampfmittelaufgabe wird für den jeweiligen Eingriff mit den maßgeblichen Unterlagen bearbeitet.
Die BFR KMR zur Räumplanung verbinden die Untersuchungsaufgabe mit dem weiteren Ablauf. Die Hinweise zur Geophysik unterstützen die Verfahrenswahl, die zur Dokumentation die nachvollziehbare Ergebnisübergabe. Die DGUV-FAQ zur Kampfmittelräumung erläutern Arbeitsschutz und Eignung der Arbeitsweise. Die Landesinformationen Baden-Württemberg beschreiben die staatlichen Aufgaben.
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson bündelt die Zusammenarbeit; die einzelnen Aufgaben bleiben den jeweils benannten Beteiligten zugeordnet. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung mit ihrem dokumentierten Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang.
Die Eignung eines Verfahrens hängt vom Untersuchungsziel und den örtlichen Verhältnissen ab. Ein im ersten Abschnitt geeigneter Ablauf muss für einen anderen Bereich gesondert betrachtet werden. Zugänglichkeit, Oberflächen und störende Einbauten werden berücksichtigt. Die Planung hält fest, welche Aussage für die vorgesehenen Tiefen benötigt wird.
Für die Sondierung werden erwartete Zielobjekte, Bodenaufbau, Störkörper und Eingriffstiefe gemeinsam betrachtet. Leitungen, Bewehrung oder metallische Auffüllungen können die Messung beeinflussen. Die Untersuchungsvorbereitung berücksichtigt deshalb die tatsächlichen Bedingungen des jeweiligen Abschnitts. Eine an anderer Stelle gut auswertbare Messung liefert eine Grundlage für die dort bearbeitete Aufgabe. Für einen anders aufgebauten oder tiefer beanspruchten Bodenraum werden Eignung und Aussagegrenzen erneut fachlich beurteilt. Eingeschränkt auswertbare Teilflächen bleiben im Ergebnisplan mit ihrer Lage und dem weiteren Bedarf erkennbar.
Untersuchungsverfahren nach den örtlichen Messbedingungen wählenKann ein Bereich zunächst nicht ausreichend untersucht werden, bleibt diese Grenze dokumentiert. Beschreiben Sie, welche Arbeiten dort später vorgesehen sind. Daraus wird das weitere Vorgehen fachlich entwickelt. Eine allgemeine Bauüberwachung oder eine organisatorische Freigabe ersetzt diese Prüfung der Kampfmittelaufgabe nicht.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Vorhandene Auswertungen werden mit ihren Karten und ursprünglichen Gebietsgrenzen bereitgestellt. Unterschiedliche Aussagen innerhalb eines Vorhabens bleiben sichtbar. Benennen Sie, welcher Teil als Nächstes bearbeitet werden soll. Die Fachprüfung kann so erkennen, welche Erkenntnisse für diesen Abschnitt gelten und welche Frage vor dem Eingriff noch offen ist.
Bei einem linienförmigen Vorhaben können verschiedene Untersuchungsstände aufeinandertreffen. Eine ältere Luftbildauswertung kann einen längeren Korridor betreffen, während eine technische Sondierung nur einzelne Bauflächen erfasst hat. Ordnen Sie beide Unterlagenarten ihren ursprünglichen Grenzen zu. Wurden seitdem Grundstücke geteilt oder Flächenbezeichnungen geändert, wird die Zuordnung in einem aktuellen Plan erläutert. Ein Abschnitt kann dadurch verwertbare Vorarbeiten enthalten und zugleich offene Teilflächen haben. Für diese wird bestimmt, welche weitere historische oder technische Klärung vor den geplanten Eingriffen erforderlich ist.
Historische Hinweise fachlich einordnen
Zum nächsten Arbeitsschritt können neben dem Hauptbauwerk auch Anschlussgruben, Verankerungen oder provisorische Gräben gehören. Zeichnen Sie diese Bereiche mit den vorgesehenen Tiefen ein. Maßgeblich ist die tatsächliche Arbeit im Boden. Eine gemeinsame Baustellenbezeichnung ersetzt die genaue Abgrenzung der zu untersuchenden Bereiche nicht.
Tragen Sie auch die Eingriffe zur Herstellung des Baufelds ein. Dazu können Entwässerung, provisorische Leitungen, neue Fundamentpunkte oder Arbeiten an einer Baustellenzufahrt gehören. Die reine Nutzung als Lagerfläche beschreibt noch keinen Bodeneingriff; ein dafür erforderlicher Aushub oder Bodenaustausch hat dagegen eine bestimmte Lage und Tiefe. Kennzeichnen Sie diese Unterschiede, damit der Untersuchungsauftrag die tatsächlich anstehenden Arbeiten erfasst. Werden Nebenflächen erst später geplant, wird ihr Bedarf vor ihrer Herstellung mit den vorhandenen Ergebnissen abgeglichen.
Fachleistungen vergleichen
Übergeben Sie Ergebnisberichte und Pläne so, dass die nächste Bauleitung ihren Arbeitsbereich zuordnen kann. Erhalten bleiben die verwendeten Bezugshöhen, Grenzen und Einschränkungen. Noch offene Bereiche werden benannt. So unterstützt die Dokumentation die weitere Ausführung, ohne aus einer Teiluntersuchung eine Aussage über das gesamte Bauvorhaben zu machen.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentierenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Termin und Aufwand werden nach Klärung des Umfangs, der Zugänge und der erforderlichen Voraussetzungen vereinbart. Für den betroffenen Abschnitt muss feststehen, welche Unterlagen vor Arbeitsbeginn vorliegen und wer die Ergebnisse an das ausführende Unternehmen übergibt.
Umfang und Termin besprechenMarkieren Sie die Fläche, auf der als Nächstes gegraben, gebohrt oder gegründet werden soll. Geben Sie die geplanten Tiefen an. Ein Abschnittsname allein erklärt nicht, ob beispielsweise auch eine seitliche Leitungsquerung oder eine zusätzliche Grube zum Auftrag gehört.
Eine Baugrube wird mit ihren Arbeitsräumen beschrieben, eine Leitung mit Trasse und Anschlusspunkten. Bei tiefen Gründungen oder Verankerungen werden die vorgesehenen Ansatzpunkte und Bodenräume angegeben. Für eine Bohrlochfreigabe müssen Lage und dokumentierter Tiefenbereich nachvollziehbar sein. Eine erforderliche Tiefensondierung wird auf die bestimmte Untersuchungsaufgabe abgestimmt. Bei einer Flächenräumung wird der vereinbarte Bereich bezeichnet. Umfang und Ergebnis werden so dokumentiert, dass sich eine räumliche Änderung später gezielt auf ihren zusätzlichen Untersuchungsbedarf prüfen lässt.
Auch für nur zeitweise benötigte Flächen kommt es auf die geplanten Arbeiten an. Beschreiben Sie etwa Bodenaustausch, Verankerungen oder Entwässerungsgräben, wenn diese vorgesehen sind. Aus der vorübergehenden Nutzung folgt weder automatisch eine Untersuchungspflicht noch eine Ausnahme von der fachlichen Prüfung.
Stellen Sie Ergebnispläne und Berichte mit ihren Anlagen bereit. Die nächste Bauleitung muss erkennen können, welche Flächen und Tiefen untersucht wurden und wo Einschränkungen bestehen. Ein verkürzter Vermerk ohne räumlichen Bezug kann diese Zuordnung erschweren.
Wird ein Eingriff verschoben oder vertieft, vergleichen wir die Änderung mit dem dokumentierten Untersuchungsumfang. Daraus ergibt sich, ob vorhandene Ergebnisse ausreichen oder weitere Klärung erforderlich ist. Eine neue Plannummer allein begründet noch keine zusätzliche Messung.
Flächen und Anschlüsse sollten in Untersuchungsplan, Bauphasenplan und Ergebnisunterlagen wiederzuerkennen sein. Werden Bezeichnungen geändert, wird die Zuordnung mitgegeben. Eine eindeutige Übersicht erleichtert die Übergabe zwischen verschiedenen Firmen. Unklare Grenzen werden vor dem nächsten Bodeneingriff fachlich geklärt.
Für die Tiefenangaben wird der verwendete Höhenbezug mit übergeben. Eine Zahl unter Geländeoberkante ist auf den damaligen Geländestand bezogen. Nach Aufschüttung, Abtrag oder Rückbau wird dieser Bezug zur heutigen Situation nachvollzogen. Wenn sich ein geplanter Anschluss vertieft, wird der zusätzlich beanspruchte Bodenraum mit dem Untersuchungsbericht verglichen. Fachplanung und Bauleitung erhalten denselben aktuellen Stand. Bei Unklarheiten wird die erforderliche Ergänzung vor dem betroffenen Eingriff geklärt, während verwertbare Angaben zu anderen Bereichen weiter genutzt werden.
Aufschüttungen, Rückbauten oder neu verlegte Bauteile können die Bedingungen einer Untersuchung verändern. Geben Sie bekannte Änderungen gegenüber dem früheren Stand an. Die Fachplanung beurteilt, welche Bedeutung sie für die anstehende Aufgabe haben. Ein alter Bericht wird dabei weder pauschal verworfen noch ungeprüft weiterverwendet. Zu ausgeführten Räumarbeiten wird das zugehörige Räumprotokoll mit bearbeiteten Bereichen, Verfahren, Befunden und offenen Aufgaben herangezogen. Dessen Lage- und Tiefenbezug bleibt bei diesem Vergleich erhalten.
Legen Sie den aktuellen Bauphasenplan und die vorhandenen Ergebnisunterlagen zusammen. Benennen Sie zusätzliche Flächen und veränderte Tiefen. Fachplanung und Bauleitung klären, welche Aussagen die nächsten Arbeiten bereits erfassen. Noch erforderliche Aufgaben werden vor diesen Eingriffen mit einem nachvollziehbaren Umfang abgestimmt.
Die Ausschreibung beschreibt die verfügbaren Grundlagen und die noch zu erbringenden Fachleistungen. Benennen Sie das Untersuchungsziel, Flächen, Tiefen, bekannte Störungen und die benötigte Ergebnisübergabe. Alle Bieter benötigen denselben Planungsstand und dieselben verfügbaren Vorberichte. Bei mehreren Bauphasen werden die Reihenfolge sowie die Voraussetzungen für Zugang und Vorarbeiten angegeben. Noch fehlende Unterlagen oder nicht zugängliche Bereiche werden als offene Aufgaben erfasst. Damit kann die beauftragte Leistung dem nächsten Bauabschnitt zugeordnet werden, statt einen früheren Auftrag ohne Prüfung seines Umfangs zu wiederholen.
Eine verlegte Grube oder ein tieferer Anschluss wird vor der Ausführung als Änderung beschrieben. Die Fachprüfung vergleicht sie mit dem bisherigen Auftrag und Ergebnis. Verwertbare Unterlagen bleiben erhalten. Falls Ergänzungen erforderlich sind, beziehen sie sich auf die konkret offene Aufgabe des geänderten Abschnitts.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenPrüfen Sie mit der Fachplanung, welche Bereiche vor den Erdarbeiten zugänglich sind. Befestigungen, Einbauten und metallische Störungen können die Eignung einer Sondierung beeinflussen. Eine terminliche Lücke im Bauablauf macht ein ungeeignetes Verfahren nicht fachlich geeignet.
Zugang und Vorbereitung werden mit der ausführenden Firma vor dem Einsatz abgestimmt. Dazu gehören die nutzbaren Arbeitsflächen, Leitungsinformationen und bekannte Einbauten. Wird eine Fläche während der laufenden Untersuchung baulich verändert, muss die Fachfirma davon erfahren. Ob bereits gewonnene Ergebnisse weiter verwendet werden können, hängt von der Veränderung und der untersuchten Aufgabe ab. Auch das Betreten und Befahren sowie andere gleichzeitig laufende Arbeiten werden koordiniert. Die Verantwortlichen für Baustellenorganisation und Arbeitsschutz erhalten die für ihre Aufgabe maßgeblichen Informationen.
Wenn eine vollständige Voruntersuchung nicht möglich ist, werden die offenen Bereiche beschrieben. Ob eine baubegleitende Kampfmittelsondierung oder ein anderes Vorgehen geeignet ist, bedarf einer fachlichen Prüfung. Eine reine Sichtbeobachtung des Aushubs ersetzt die notwendige Sondierung nicht.
Eine geeignete Bauaushubüberwachung erhält einen beschriebenen fachlichen Auftrag für die betroffenen Arbeitsbereiche. Die Bauleitung stimmt Arbeitsfolge und Kommunikation mit der Fachfirma ab. Bei einer Befundbearbeitung werden erforderliche Zugänge und Schutzmaßnahmen für das weitere Vorgehen festgelegt. Ein verdächtiger Fund wird unverzüglich der Polizei gemeldet; die zuständigen Stellen veranlassen die weiteren Schritte. Neue Erkenntnisse werden dem jeweiligen Bereich zugeordnet und bei der Fortsetzung berücksichtigt. Die Übergabe nennt ausgeführte Arbeiten, Ergebnisse und noch erforderliche Maßnahmen für die nächsten Eingriffe. Eine erforderliche Kampfmittelbergung wird mit ihrer fachlichen Aufgabe und Zuständigkeit abgestimmt.
Die Freigabedokumentation beschreibt das Ergebnis der Kampfmittelmaßnahme innerhalb ihres Umfangs. Baustellenorganisation, Verkehrssicherung und weitere Arbeitsfreigaben haben daneben eigene Aufgaben. Für eine Übergabe sollten die jeweils erforderlichen Unterlagen erkennbar zugeordnet sein.
Kennzeichnen Sie den aktuellen Abschnitt und die vorgesehenen Folgeabschnitte. Nennen Sie Änderungen gegenüber früheren Plänen. Im Erstkontakt werden Projektlage, Bauabschnitt und benötigte Entscheidung aufgenommen. Die Unterlagenprüfung ordnet vorhandene Kampfmittelberichte, Lagepläne und Auflagen der aktuellen Bauphase zu.
Ergänzen Sie Eingriffsflächen und Tiefen einschließlich der benötigten Nebenarbeiten. Unbestimmte Angaben bleiben offen. Bei offenen historischen Grundlagen werden Recherche und Luftbildauswertung durchgeführt. Die Methodenwahl richtet sich nach Zielobjekten, Untergrund, Tiefenbereich, Störeinflüssen und Zugang.
Fügen Sie vorhandene Kampfmittelunterlagen bei und ordnen Sie sie den jeweiligen Arbeitsbereichen zu. Die vereinbarte Sondierung oder geeignete Begleitung wird mit ihrem bestimmten Umfang ausgeführt. Die Bewertung ordnet Befunde und Messgrenzen den geplanten Eingriffen zu.
Besprechen Sie, welche Untersuchung vor dem nächsten Arbeitsschritt benötigt wird und welche Unterlagen die Bauleitung erhalten soll. Dokumentation und Plananlagen halten den ausgeführten Umfang fest. Die Anschlussentscheidung klärt weitere Maßnahmen oder Abstimmungen für offene Bereiche; die verantwortlichen Beteiligten erhalten die Ergebnisse vor den betroffenen Anschlussarbeiten.
Eine brauchbare Übergabe zeigt sowohl die untersuchten Bereiche als auch die noch offenen Fragen. Dafür werden die Ergebnisunterlagen mit dem aktuellen Eingriffsplan verglichen. Wenn verschiedene Firmen nacheinander arbeiten, sollten sie sich auf dieselben Flächenbezeichnungen und Höhenangaben beziehen können.
Für örtliche Vorhaben ergänzen die Seiten zu Stuttgart, Heilbronn und Aalen die regionale Vorbereitung. Die Gebietszugehörigkeit sagt allein nichts über einen Kampfmittelverdacht aus. Maßgeblich bleiben die vorhandenen Erkenntnisse zur konkreten Fläche und der fachlich festgelegte Untersuchungsumfang.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Die Unterlagen eines Bauabschnitts erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Die Planung beschreibt den vorgesehenen Eingriff; der Untersuchungsbericht beschreibt ausgeführte Leistungen und Ergebnisse. Die Bauorganisation regelt weitere Voraussetzungen der Ausführung. Bei der Übergabe bleiben diese Aufgaben erkennbar, damit keine einzelne Unterlage eine umfassendere Aussage erhält, als sie tatsächlich trägt.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenAuch bei einem Wechsel der ausführenden Firma müssen die Grenzen früherer Untersuchungen verständlich bleiben. Geben Sie vollständige Pläne, Legenden und den zugrunde gelegten Eingriff weiter. Verweisen Sie auf noch offene Bereiche. Vor einer abweichenden Nutzung wird geprüft, ob vorhandene Aussagen dafür geeignet sind. Ein Firmenwechsel allein begründet keine neue Messung. Entscheidend bleibt, ob die vorhandenen Ergebnisse den vorgesehenen Eingriff unter seinen tatsächlichen Bedingungen abdecken.
Der Sondierbericht benennt Verfahren, untersuchte Bereiche, Befunde und Messgrenzen. Ein Räumprotokoll dokumentiert ausgeführte Räumarbeiten mit ihrem bestimmten Umfang. Bericht und Plananlagen werden zusammen mit dem verwendeten Eingriffsplan aufbewahrt. Für spätere Ergänzungen bleibt erkennbar, welche Unterlage fortgilt und welche neu hinzugekommen ist. Bei mehreren Firmen erhält die nächste Bauleitung die vollständigen maßgeblichen Unterlagen. Offene Restflächen werden dem nächsten erforderlichen Arbeitsschritt zugeordnet. Die Projektakte hält dadurch sowohl den erreichten Untersuchungsstand als auch die noch zu bearbeitenden Fragen fest. Die Freigabedokumentation bezieht sich auf den dokumentierten Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Beschreiben Sie für die Anfrage die geplanten Bodenarbeiten und die benötigten Untersuchungsergebnisse. Betriebliche Bedingungen bei Industrie- und Infrastrukturvorhaben gehören ebenfalls in die Anfrage.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNur soweit sein dokumentierter Untersuchungsumfang die späteren Arbeiten tatsächlich erfasst. Fläche, Tiefe und Einschränkungen werden mit dem nächsten Eingriff verglichen. Die Zugehörigkeit zum selben Bauvorhaben reicht dafür nicht aus.
Das lässt sich aus der Bezeichnung allein nicht ableiten. Beschreiben Sie die dort vorgesehenen Bodeneingriffe und vorhandenen Erkenntnisse. Danach wird der Untersuchungsbedarf fachlich geprüft. Stimmen Sie den Bedarf vor der Herstellung dieser Flächen ab. Für die Vorbereitung gehören der aktuelle Lageplan, Tiefen, vorgesehene Arbeitsschritte und vorhandene Berichte mit ihren Anlagen zusammen.
Nein. Bauplanung und Bauausführung sind von den Aufgaben des landesweiten Kampfmittelbeseitigungsdienstes zu unterscheiden. Beide können beim Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelt sein, haben aber unterschiedliche fachliche Aufgaben.
Die geänderte Lage und Tiefe werden dem vorhandenen Untersuchungsplan gegenübergestellt. Die Fachprüfung klärt, ob die bisherigen Ergebnisse passen oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Eine bloße mündliche Zuordnung zum bereits bearbeiteten Abschnitt genügt dafür nicht. Der Ablauf verbindet Unterlagenprüfung, erforderliche historische Recherche und Methodenwahl mit Untersuchung oder geeigneter Begleitung, Bewertung und Dokumentation. Verfahren und ihre Messgrenzen werden für die örtlichen Bedingungen fachlich bestimmt und im Ergebnis festgehalten.
Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren oder bewegen, den Gefahrenbereich verlassen, Abstand halten und andere fernhalten. Verständigen Sie unverzüglich die Polizei unter 110. Die Polizei veranlasst das weitere Vorgehen.
Alle Bereiche, in denen die nächsten Arbeiten in den Boden eingreifen sollen, etwa zusätzliche Gruben, Verankerungen oder Entwässerungsgräben.
Sie helfen, dokumentierte Untersuchungstiefen mit den geplanten Arbeiten zu vergleichen. Unklare oder abweichende Höhenbezüge müssen geklärt werden.
Maßgeblich sind Recherchebedarf, Fläche und Tiefe, Zugänglichkeit sowie Störeinflüsse. Hinzu kommen Auswertung, Dokumentation und gegebenenfalls weitere Befundbearbeitung. Vollständige verwertbare Vorberichte helfen, den Ergänzungsauftrag abzugrenzen. Umfang und Voraussetzungen werden vor der Beauftragung besprochen; staatliche und private Leistungen bleiben getrennte Aufträge.
Arbeitsflächen, Nebenarbeiten und Tiefen in einem aktuellen Plan zeigen. Ergänzen Sie Projektadresse, Flurstücke, Bestandsleitungen und den aktuellen Stand der Auflagen. Benennen Sie zuerst anstehende Eingriffe und den benötigten Entscheidungstermin.
Berichte, Ergebnispläne und noch offene Bereiche zusammenstellen. Ordnen Sie Luftbildauswertungen, Sondierberichte und Räumprotokolle ihren jeweiligen Flächen zu. Teilen Sie mit, wer Bauleitung und fachliche Abstimmung übernimmt und welche Unterlagen noch fehlen.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.