Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Sie planen Aufschlüsse, Leitungen oder eine Baugrube in Heidenheim an der Brenz und müssen mehrere Fachanforderungen abstimmen? FONTANA-EOD unterstützt Bauherrschaft, Planung und Bauleitung bei der Kampfmittelprüfung für die vorgesehenen Eingriffe. Senden Sie den Lageplan und vorhandene Stellungnahmen, damit Untersuchungsbedarf, Voraussetzungen und Übergaben gemeinsam mit den übrigen Arbeiten geklärt werden können.
Vorbereitende Arbeiten erfassen.
Die beteiligten Fachgebiete einbeziehen.
Aussagen nach ihrem Umfang zuordnen.
Eine Kampfmittelprüfung vor Bauvorhaben in Heidenheim an der Brenz bezieht bereits die vorbereitenden Bodeneingriffe ein. Aufschlüsse werden mit Lage, Verfahren und Tiefe beschrieben und mit den vorhandenen Erkenntnissen abgeglichen. Archäologische, bodenschutzfachliche und kampfmitteltechnische Aufgaben werden in der Ausführung abgestimmt und jeweils mit ihren eigenen Ergebnissen dokumentiert. Der nächste Schritt ergibt sich aus der konkreten offenen Frage und den Voraussetzungen auf der Arbeitsfläche.

Der Satzungsstand vom 31. März 2023 behandelt bestimmte Parzellen unterschiedlich und bezieht vorbereitende Untersuchungen in die archäologische Betrachtung ein. Für die eigene Bauaufgabe wird deshalb der genaue Grundstücks- und Eingriffsbezug hergestellt. Ergebnisse zu Denkmalschutz, Boden und Kampfmitteln bleiben jeweils eigenständig nachvollziehbar. Das amtliche Gemeindeverzeichnis ordnet Heidenheim an der Brenz als Große Kreisstadt dem Landkreis Heidenheim und Regierungsbezirk Stuttgart in Baden-Württemberg zu. Projektadresse und Flurstücke bestimmen die örtliche Zuordnung. Für Arbeiten außerhalb des Stadtgebiets werden die Ansprechpartner der tatsächlichen Gemeinde einbezogen. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Regierungspräsidium Stuttgart ist landesweit zuständig. Weitere Projektorte sind im Regionenbereich verzeichnet.
Das Hauptstaatsarchiv Stuttgart verzeichnet unter M 77/1 Bü 573 eine um 1915 datierte Aufnahme eines Granatenfüllraums der Firma Voith in Heidenheim. Damit ist ein örtlicher Munitionsbezug des Ersten Weltkriegs konkret belegt. Die städtische Stadtgeschichte beschreibt für den Zweiten Weltkrieg die zeitweilige Nutzung der Heidenheimer Polizeischule als KZ-Nebenlager und die kampflose Übergabe der Stadt an amerikanische Truppen am 24. April 1945. Für eine historische Untersuchung werden frühere Betriebs- und Militärstandorte anhand von Akten und geeigneten Bildständen verortet. Die Zuordnung zum heutigen Baufeld und spätere Veränderungen bilden die Grundlage der konkreten Verdachtsbewertung.
Der Heidenheimer Bebauungsplan „Kurze Straße“, Satzungsstand 31. März 2023, nennt für bestimmte Parzellen archäologische Belange ausdrücklich auch bei vorbereitenden Arbeiten. Als Beispiele werden geologische Sondagen und die Suche nach Kampfmitteln aufgeführt. Im selben Textteil wird der Altlastenverdacht gesondert behandelt. Die verschiedenen Hinweise betreffen nicht dieselbe fachliche Fragestellung.
Für Ihre Bauvorbereitung heißt das: Eine Untersuchung ist selbst Teil des abzustimmenden Arbeitsablaufs, sobald sie in den Boden eingreift. Eine archäologische Anforderung belegt für sich keine Kampfmittelbelastung. Umgekehrt ersetzt eine Kampfmitteluntersuchung keine denkmalrechtliche Klärung. Die Beteiligten müssen wissen, welche Fläche und welche Arbeit jeweils gemeint sind.
Der Text zur Kurzen Straße unterscheidet die Flurstücke ausdrücklich. Für das ehemalige Schlachthofgrundstück 1707 beschreibt er archäologische Sondagen und eine Baubegleitung im Jahr 2019 sowie eine neuzeitliche Aufplanierung. Die westlich angrenzenden Parzellen 1705, 1705/1, 1705/2 und 1705/4 werden dagegen mit weiterhin zu berücksichtigenden archäologischen Belangen behandelt. Auch die Suche nach Kampfmitteln wird dort als möglicher vorbereitender Bodeneingriff genannt. Für eine neue Fachanfrage wird deshalb die genaue Parzelle mit dem geplanten Arbeitsbereich angegeben. Der archäologische Untersuchungsstand und die Kampfmittelfrage erhalten jeweils ihre eigene fachliche Zuordnung.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Aufgaben und Schnittstellen werden für das konkrete Vorhaben beschrieben und mit den erforderlichen Berechtigungen abgeglichen.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung ordnet die jeweiligen Facharbeiten und Verantwortlichen den betroffenen Bauabschnitten zu.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Der Textteil zur Kurzen Straße behandelt archäologische Belange und Bodenanforderungen für bestimmte Flächen. Die städtische Übersicht der Bebauungspläne bietet die verfügbaren Unterlagen und erläutert die Einsichtnahme. Für den eigenen Eingriff werden die jeweils einschlägigen Planstände mit den Fachberichten zusammengeführt.
Die BFR KMR zur Räumplanung beschreiben die Vorbereitung der Räumaufgabe. Die Ausführungen zur Geophysik unterstützen die Verfahrenswahl, die zur Dokumentation die nachvollziehbare Ergebnisübergabe. Die Landesinformationen Baden-Württemberg erläutern Aufgaben und Zuständigkeiten des staatlichen Dienstes.
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson bündelt die Zusammenarbeit; die einzelnen Aufgaben bleiben den jeweils benannten Beteiligten zugeordnet. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung mit ihrem dokumentierten Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang. Behördliche Entscheidungen treffen die jeweils zuständigen Stellen.
Für Heidenheim an der Brenz ist der beim Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelte KMBD die landesweite staatliche Fachstelle. Die Vorerkundung wird mit Antrag und eindeutig abgegrenztem Lageplan beauftragt. Bauherrschaft und Planung stellen die vorhandenen Unterlagen und den aktuellen Eingriffsplan bereit. Die private Fachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungsumfang und dokumentiert Ergebnisse und Grenzen. Anforderungen aus Archäologie, Bodenschutz und weiteren Fachgebieten werden mit den jeweils zuständigen Stellen abgestimmt. Für die Bauausführung bleiben die Verantwortlichen und die Voraussetzungen jeder Tätigkeit benannt.
Vorhandene Erkenntnisse zur Fläche werden mit den geplanten Bodenarbeiten abgeglichen. Daraus wird der erforderliche Untersuchungsumfang fachlich abgeleitet. Die Wahl eines archäologischen oder geotechnischen Verfahrens beantwortet diese Frage nicht von selbst. Geeignete Kampfmittelverfahren werden nach Untersuchungsziel, örtlichen Bedingungen und vorgesehenem Eingriff ausgewählt.
Fachverfahren für die eigenständige Kampfmittelaufgabe wählenEine geeignete technische Untersuchung muss sich auch unter den tatsächlichen Zugangs- und Ausführungsbedingungen durchführen lassen. Einschlägige Vorgaben anderer Fachstellen werden frühzeitig berücksichtigt. Offene Voraussetzungen bleiben im Ablauf sichtbar. Erst die abgestimmte Aufgabe erlaubt eine belastbare Vorbereitung der konkreten Arbeiten.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Legen Sie Kampfmittelunterlagen, archäologische Aussagen und Angaben zum Boden mit ihren jeweiligen Anlagen vor. Eine Aussage aus einem Fachgebiet beantwortet nicht automatisch die Fragen eines anderen. Für die Vorbereitung wird sichtbar gemacht, welche Erkenntnisse vorhanden sind. Offene Aufgaben erhalten einen eigenen Bezug zur geplanten Fläche und zum nächsten Eingriff.
Fachberichte nach Aufgabe und Geltungsbereich zuordnen
Tragen Sie Aufschlüsse und andere punktuelle Eingriffe in denselben Lageplan wie die spätere Bauaufgabe ein. Ergänzen Sie Tiefe, vorgesehenes Verfahren und noch offene Varianten. Die Beteiligten können damit die jeweiligen Voraussetzungen abstimmen. Wird ein Punkt verschoben, ist die geänderte Lage vor der Ausführung erneut zu berücksichtigen.
Bei der gemeinsamen Vorbereitung wird für jeden Eingriff festgehalten, welches Fachgebiet welche Voraussetzung benötigt. Ein Bohrpunkt, eine Sondage oder ein Suchgraben kann denselben Bodenraum auf unterschiedliche Weise beanspruchen. Die Planung enthält deshalb auch vorbereitende Arbeitsflächen, Zugänge und zusätzliche Leitungsanschlüsse. Fachleute erhalten den Plan mit einheitlichem Datum und eindeutigen Punktbezeichnungen. Noch nicht festgelegte Varianten werden entsprechend gekennzeichnet. Auf dieser Grundlage lassen sich erforderliche Untersuchungen und behördliche Abstimmungen vor der Ausführung der jeweils betroffenen Arbeit organisieren.
Fachleistungen vergleichen
Jeder Fachbericht behält seinen eigenen Gegenstand und Geltungsbereich. Für die Bauleitung wird zusätzlich erkennbar, auf welche nächste Arbeit sich die Unterlagen beziehen. Fehlende Ergebnisse werden ausdrücklich benannt. Dadurch lässt sich die Reihenfolge organisieren, ohne aus einer erledigten Teilaufgabe eine umfassende Freigabe abzuleiten.
Die Projektakte führt den Auftrag, den zugehörigen Lageplan und die fachlichen Ergebnisse zusammen. Ein Sondierbericht dokumentiert Verfahren, Messdaten, untersuchte Bereiche, Befundbewertung und Messgrenzen. Ein Räumprotokoll hält den Umfang tatsächlich ausgeführter Räumarbeiten fest. Für eine abschnittsweise Ausführung werden nutzbare Ergebnisse und noch erforderliche Schritte an die Bauleitung übergeben. Beim Wechsel von Planung oder Bauunternehmen bleiben diese Informationen verfügbar. Eine spätere Verwendung des Berichts wird mit dessen Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang sowie den Bedingungen des dann vorgesehenen Eingriffs abgeglichen. Die Freigabedokumentation hält diesen dokumentierten Leistungsumfang fest.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentierenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Termin und Aufwand werden nach Klärung des Umfangs, der Zugänge und der erforderlichen Voraussetzungen vereinbart. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin.
Umfang und Termin besprechenFühren Sie neben dem späteren Baukörper auch Aufschlüsse und andere geplante Bodenarbeiten auf. Lage und Tiefe sollten nachvollziehbar sein. Eine allgemeine Formulierung wie „Voruntersuchungen“ reicht dafür häufig nicht aus. Die Fachplanung kann erst anhand des tatsächlichen Vorhabens beurteilen, welche Abstimmung benötigt wird und welche Schritte voneinander abhängen.
Der Text zur Kurzen Straße unterscheidet das ehemalige Schlachthofgrundstück nach einer archäologischen Untersuchung von westlich angrenzenden Parzellen. Diese Unterscheidung darf beim Weitergeben von Unterlagen nicht verloren gehen. Eine Aussage zu einer Fläche wird nicht allein durch räumliche Nähe zur Aussage für das Nachbargrundstück.
Lässt sich eine ältere Aussage nur über eine damalige Grundstücksbezeichnung zuordnen, werden historische und aktuelle Karten gemeinsam ausgewertet. Bewahren Sie dazu die Anlagen des Berichts und verfügbare Bestandspläne auf. Eine spätere Teilung oder Zusammenlegung kann die Bezeichnung verändern, während die ursprüngliche Untersuchungsgrenze bestehen bleibt. Der Abgleich zeigt, welche Fläche tatsächlich bearbeitet wurde. Erst danach wird der neue Eingriff mit dem vorhandenen Ergebnis verglichen. Eine Unklarheit an dieser Stelle wird als konkrete Recherche- oder Beschaffungsaufgabe in die weitere Vorbereitung aufgenommen.
Für den Planbereich Kurze Straße nennt der Textteil entsorgungsrelevantes Bodenmaterial und eine fachkundige Überwachung der Erd- und Aushubarbeiten. Das ist eine Anforderung aus einem anderen Fachgebiet. Bei Ihrem Vorhaben müssen solche Angaben in die Arbeitsplanung einfließen, ohne dass daraus eine erledigte Kampfmittelprüfung abgeleitet wird.
Für die Bauleitung werden die Ergebnisse der beteiligten Fachrichtungen übersichtlich nebeneinander geführt. Dabei bleiben Messverfahren, Untersuchungsziel und räumliche Grenzen jedes Berichts erkennbar. Angaben über Bodenmaterial können für Arbeitsschutz, Gerätebewegungen oder Entsorgung relevant sein. Sie werden an die zuständigen Fachleute weitergegeben. Die Kampfmittelbewertung verwendet ihre eigenen historischen und technischen Grundlagen. Gemeinsame Besprechungen klären, welche Informationen vor einer bestimmten Tätigkeit benötigt werden und wer sie bereitstellt. Bei einer Änderung der Ausführung wird diese Zuordnung erneut mit den Betroffenen abgestimmt.
Heidenheim stellt rechtskräftige Bebauungspläne ab 1998 zusätzlich online bereit; Auszüge aus allen Plänen sind beim zuständigen Geschäftsbereich erhältlich. Wenn ältere Unterlagen im Onlineangebot fehlen, kann deshalb eine gezielte Anfrage nötig sein. Ein fehlender Treffer ist kein Nachweis dafür, dass es keine früheren Untersuchungen oder Anforderungen gibt.
Amtliche Planhinweise können benachbarte Parzellen unterschiedlich behandeln. Stellen Sie die Lage des vorgesehenen Eingriffs deshalb klar dar. Bei früheren Teilungen oder geänderten Grundstücksbezeichnungen helfen aktuelle und historische Pläne. Eine Aussage zum Nachbargrundstück wird erst nach fachlicher Prüfung ihres tatsächlichen Geltungsbereichs berücksichtigt. Zur Nachweiskette gehören Ausgangsdaten, Lageplan mit Flurstücken, Baufeld oder Trasse und historische Unterlagen. Messdaten und Sondierergebnisse werden mit der Befundbewertung verbunden. Bei tatsächlich ausgeführten Räumarbeiten ergänzt das Räumprotokoll den bearbeiteten Umfang. Die Schlussfolgerung benennt den erreichten Stand und weitere Schritte für offene Bereiche.
Wenn mehrere Fachleute beteiligt sind, sollten sie dieselbe Fassung des Untersuchungsplans erhalten. Änderungen an Lage, Tiefe oder Ausführung werden allen betroffenen Beteiligten mitgeteilt. So lassen sich widersprüchliche Annahmen vermeiden. Ein Terminplan allein zeigt noch nicht, ob die Voraussetzungen für den veränderten Eingriff geklärt sind.
Beschreiben Sie alle vorbereitenden Eingriffe und die jeweils erwarteten Ergebnisse. Fügen Sie die einschlägigen Unterlagen zur Fläche bei. Planung, Fachleute und zuständige Stellen klären die notwendigen Voraussetzungen und Übergaben. Der Auftrag wird danach so beschrieben, dass Fläche, Tiefe und Aufgabenverteilung nachvollziehbar bleiben.
Die spätere Bauplanung kann über die zuvor untersuchten Punkte hinausgehen. Legen Sie Baugrube, Gründung und Anschlüsse dem dokumentierten Umfang gegenüber. Bereits passende Ergebnisse werden weiterverwendet. Zusätzliche Bereiche oder geänderte Tiefen werden vor den dort vorgesehenen Arbeiten fachlich geprüft.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenEine historische Luftbildauswertung und weitere vorhandene Erkenntnisse können helfen, den Kampfmittelverdacht für das konkrete Baufeld zu bewerten. Archäologische Karten oder Angaben zur Bodenentsorgung ersetzen diese fachliche Beurteilung nicht. Es sollte erkennbar bleiben, welche Unterlage welche Frage beantwortet und wo bislang keine ausreichende Aussage vorliegt.
Ob eine Sondierung benötigt wird und welches Verfahren geeignet ist, ergibt sich aus dem Untersuchungsziel und den Bedingungen am Ort. Dazu gehören Einbauten, Zugänglichkeit und mögliche Störeinflüsse. Die fachliche Auswahl lässt sich nicht allein daraus ableiten, welches andere Gewerk bereits auf der Baustelle tätig ist.
Wenn Sie eine Kampfmittelverdachtsfläche in Heidenheim an der Brenz prüfen lassen möchten, wird die Untersuchungsaufgabe auf den vorgesehenen Bodenraum bezogen. Vermutete Zielobjekte, Bodenaufbau, Bestandsleitungen und metallische Störkörper beeinflussen die Verfahrenswahl. Bewehrung, Fundamente oder Auffüllungen können die Auswertbarkeit begrenzen. Eine Bohrlochfreigabe wird mit Punktlage und dokumentiertem Tiefenbereich geführt. Für Tiefensondierung oder Flächenräumung werden die bearbeiteten Bereiche und der Leistungsumfang festgelegt. Nicht ausreichend auswertbare Stellen bleiben mit Lage und weiterem Untersuchungsbedarf im Ergebnis erkennbar. Die Methode wird auf die benötigte Aussage abgestimmt. Die Sondierung wird auf das benötigte Erkenntnisziel ausgerichtet.
Ein benötigtes Räumkonzept muss zu den übrigen geplanten Arbeiten passen. Das betrifft insbesondere Aufschlüsse, für die mehrere fachliche Anforderungen zusammentreffen. Es gibt dafür keine pauschale Reihenfolge, die ohne Prüfung jedes Baufeld abdeckt. Eine nur beobachtende Begleitung des Aushubs ersetzt keine erforderliche Kampfmittelklärung; baubegleitende Räumverfahren benötigen geeignete Voraussetzungen.
In der Ausschreibung werden Kampfmittelfacharbeiten als eigener Leistungsumfang mit den notwendigen Schnittstellen beschrieben. Lagepläne, Eingriffstiefen, bekannte Störquellen und Zugangsbedingungen bilden eine gemeinsame Angebotsgrundlage. Die verantwortlichen Beteiligten stimmen erforderliche Vorleistungen und Übergaben mit den anderen Gewerken ab. Für eine geeignete Bauaushubüberwachung werden Arbeitsbereich, Vorgehensweise und Schutzmaßnahmen vereinbart. Offene Voraussetzungen werden vor dem betreffenden Eingriff geklärt. Verändert sich der Planstand, erhält die Fachfirma die neue Aufgabenbeschreibung rechtzeitig vor der Ausführung. Die Ergebnisunterlagen werden den tatsächlich bearbeiteten Abschnitten zugeordnet. Eine erforderliche Kampfmittelbergung wird mit Fachaufgabe und Zuständigkeit abgestimmt.
Nennen Sie die zuständigen Planungsbüros und bereits beauftragten Fachunternehmen. Hilfreich ist eine gemeinsame Beschreibung der bevorstehenden Bodenarbeiten. So muss nicht jedes Fachgebiet mit einer anderen oder unvollständigen Planfassung arbeiten. Eine zentrale Ansprechperson erleichtert es, Rückfragen und veränderte Vorgaben an alle betroffenen Beteiligten weiterzugeben. Beim Erstkontakt werden Standort, nächste Bodenarbeit und gewünschte Entscheidung aufgenommen. Die Unterlagenprüfung ordnet die vorhandenen Fachberichte und Pläne den geplanten Eingriffen zu.
Ordnen Sie vorhandene Berichte nach ihrem Untersuchungsgegenstand. Ein Ergebnis zum Baugrund, eine denkmalpflegerische Stellungnahme und ein Kampfmittelbericht sind nicht austauschbar. Halten Sie die jeweils betrachtete Fläche und den zugehörigen Planstand fest. Wenn mehrere Dokumente unterschiedliche Bereiche beschreiben, müssen diese Grenzen vor dem Auftrag geklärt werden. Fehlen tragfähige Grundlagen zur Kampfmittelfrage, werden historische Recherche und Luftbildauswertung durchgeführt. Die Methodenauswahl berücksichtigt Verdachtslage, Zielobjekte, Tiefenbereich, Störeinflüsse und Zugang.
Stimmen Sie ab, welche Informationen und Entscheidungen für den nächsten Eingriff benötigt werden. Die ausführende Firma muss wissen, welche Einschränkungen zu beachten sind. Eine Freigabe aus einem einzelnen Fachgebiet darf nicht ungeprüft als Erlaubnis für sämtliche Arbeiten verstanden werden. Noch offene Anforderungen bleiben im Ablauf ausdrücklich zu berücksichtigen. Die vereinbarte Sondierung oder geeignete Begleitung bearbeitet die festgelegten Bereiche. Die Bewertung ordnet Befunde und Untersuchungsgrenzen der konkreten Bauaufgabe zu.
Verschiebt sich ein Aufschluss oder wird eine tiefere Gründung geplant, kann das mehrere bisherige Bewertungen berühren. Geben Sie die Änderung deshalb nicht nur an das ausführende Gewerk weiter. Die jeweiligen Fachplanungen prüfen, ob ihre bisherigen Aussagen weiterhin passen. Erst danach lässt sich der nächste Arbeitsabschnitt sachgerecht abstimmen. Bericht und Lageanlagen, bei ausgeführten Räumarbeiten auch das Räumprotokoll, dokumentieren die Fachleistung. Die Anschlussentscheidung legt weitere Untersuchungen oder Abstimmungen für offene Bereiche fest.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Regierungspräsidium Stuttgart ist für das gesamte Land Baden-Württemberg zuständig. Beratung, Suche und Bergung bietet er im Rahmen seiner Kapazität gegen Kostenerstattung an. Kann der Dienst diese Leistungen nicht übernehmen, sind private Fachunternehmen zu beauftragen. Die Entschärfung geborgener Kampfmittel bleibt Aufgabe des staatlichen Dienstes.
Mit FONTANA-EOD besprechen Sie die erforderlichen Kampfmittelfachleistungen für Ihr Heidenheimer Vorhaben. Andere fachliche Anforderungen werden bei der Abstimmung berücksichtigt, ihre jeweiligen Zuständigkeiten bleiben bestehen. Die BFR KMR können dabei als fachliche Orientierung dienen; außerhalb ihres Bundesbezugs begründen sie keine zusätzliche allgemeine Pflicht für jedes Grundstück.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Ein Bericht lässt sich besser verwenden, wenn der zugrunde liegende Auftrag und die untersuchte Fläche bekannt sind. Bewahren Sie daher Pläne und Anlagen mit dem Ergebnis auf. Bei mehreren Fachgebieten bleibt die Zuordnung erhalten. So kann später geprüft werden, welche Aussage für eine neue Arbeit tatsächlich nutzbar ist.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenFehlt eine benötigte ältere Unterlage im Onlineangebot, wird sie bei der zuständigen Stelle angefragt. Die Stadt nennt hierfür ihren Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung und Umwelt. Für die technische Vorbereitung werden anschließend die einschlägigen Teile mit den vorhandenen Berichten zusammengeführt. Eine Lücke im Onlinebestand wird nicht als fehlende Anforderung gedeutet. Verschiedene Fachberichte können dieselbe Fläche betreffen und behalten ihren eigenen Gegenstand. Ein Ergebnis für einzelne Punkte wird für eine spätere Baugrube anhand von Lage, Tiefe und dokumentiertem Umfang geprüft.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Beschreiben Sie für die Anfrage die geplanten Bodenarbeiten und die benötigten Untersuchungsergebnisse. Betriebsbedingungen von Industrie- und Infrastrukturvorhaben gehören ebenfalls in die Vorbereitung.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNein. Die beiden Themen müssen fachlich getrennt bewertet werden. Dass der Plan Kurze Straße auch vorbereitende Untersuchungen anspricht, zeigt den Abstimmungsbedarf bei Bodeneingriffen, keinen allgemeinen Kampfmittelbefund für Heidenheim.
Ja, soweit sie für die Abstimmung der Bodeneingriffe relevant sind. Benennen Sie die vorgesehenen Aufschlüsse und deren Lage und Tiefe, damit Anforderungen an genau diese Arbeit geprüft werden können. Stimmen Sie den Untersuchungsbedarf vor den betroffenen Arbeiten mit der Fachfirma und behördliche Anforderungen mit der zuständigen Stelle ab. Der KMBD-Auftrag zur Vorerkundung benötigt Antrag und abgegrenzten Lageplan. Der Ablauf verbindet Unterlagenprüfung, erforderliche historische Auswertung und Methodenwahl mit Untersuchung, Bewertung und Dokumentation.
Nicht allein wegen der Nähe. Die untersuchte Fläche, die Fragestellung und der Umfang der Aussage müssen zum eigenen Vorhaben passen. Der Plan Kurze Straße unterscheidet selbst zwischen einzelnen Parzellen.
Die Stadt verweist für Auszüge aus allen Bebauungsplänen auf ihren Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung und Umwelt. Rechtskräftige Pläne ab 1998 werden zusätzlich online angeboten.
Stellen Sie die Arbeiten ein und lassen Sie den Gegenstand unberührt. Halten Sie andere Personen fern, verständigen Sie aus sicherer Entfernung die Polizei unter 110 und befolgen Sie deren Anweisungen.
Insbesondere eine andere Lage, Tiefe oder Ausführung kann die fachlichen Voraussetzungen berühren. Die geänderte Planung wird vor der Ausführung abgestimmt. Verfahren, Bodenaufbau und Störeinflüsse begrenzen außerdem die Aussage einer technischen Untersuchung. Nicht ausreichend auswertbare Bereiche werden mit Lage und weiterem Bedarf im Bericht gekennzeichnet.
Bericht und Lageanlagen dokumentieren bearbeitete Flächen, Tiefen, Ergebnisse und Untersuchungsgrenzen. Bei tatsächlich ausgeführten Räumarbeiten gehört das Räumprotokoll dazu. Die Bauleitung erhält diese Unterlagen zusammen mit den noch offenen Aufgaben für die nächsten Eingriffe.
Verwertbare Unterlagen, nötige Recherche, benötigte Flächen und Tiefen sowie Zugang und Störeinflüsse bestimmen den Aufwand. Auswertung, Dokumentation und gegebenenfalls Befundbearbeitung gehören zum vereinbarten Umfang. Staatliche KMBD-Leistungen und private Fachaufträge werden getrennt betrachtet.
Aufschlüsse, Baugrube und Anschlüsse mit Lage und Tiefe beschreiben. Ergänzen Sie Adresse, Flurstücke, Baufeld, Trassen und Bohrpunkte sowie Eingriffstiefen und Bauzeiten.
Vorhandene Aussagen mit ihren Anlagen und offenen Aufgaben senden. Fügen Sie Auflagen, Luftbildauswertungen und Leitungspläne mit ihrem Stand bei. Benennen Sie Projektstatus, Ansprechpartner und benötigte Entscheidung.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.