FONTANA-EOD Projektsteuerung

Der richtige Einstieg für Ihr Projekt

Wählen Sie Ihren Einstieg: Verdacht prüfen, Verfahren einordnen, Projektart oder Region öffnen, Nachweise klären oder direkt Kontakt aufnehmen.

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Schematische Karte mit markiertem Neustadt an der Weinstraße, daneben Tablet, Schutzhelm, Notizbuch und Stift.

Kampfmittelsondierung im Raum SGD Süd

Für eine Baugrube können bereits Bodenberichte oder wasserrechtliche Unterlagen vorliegen, während die Kampfmittelfrage noch offen ist. Entscheidend ist, ob alle Beteiligten dieselbe Fläche und dieselbe Eingriffstiefe betrachten. FONTANA-EOD prüft den Kampfmittelbedarf anhand Ihres Vorhabens und der verfügbaren Erkenntnisse.

Planbezug herstellen

Berichte dem tatsächlichen Eingriff zuordnen.

Aufgaben trennen

Kampfmittel, Boden und Wasser fachlich unterscheiden.

Vorbereitung abstimmen

Benötigte Zugänge und Arbeitsbedingungen früh klären.

Bauvorhaben einordnen

Die Fachaufgaben auf denselben Eingriffsplan beziehen

Für Ihr Vorhaben im Gebiet der SGD Süd werden Kampfmittel-, Boden- und Wasserunterlagen auf die tatsächlich geplanten Eingriffe bezogen. Wir klären den vereinbarten Kampfmittelbeitrag und seine Voraussetzungen. Andere Fachbewertungen behalten ihren eigenen Zweck; gemeinsame Planstände helfen, offene Aufgaben vor den jeweiligen Bodenarbeiten gezielt abzustimmen.

Projektstandort

Den Standort mit der konkreten Bauaufgabe verbinden

Schematische Karte mit Wappen, daneben Tablet, Schutzhelm, Notizbuch und Stift.

Die umweltfachlichen Aufgaben der SGD Süd richtig zuordnen

Die Abteilung Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz beschreibt Aufgaben ihrer Zentral- und Regionalreferate in Kaiserslautern, Mainz und Neustadt. Für Ihr Vorhaben wird geklärt, welche davon betroffen sind. Die private Kampfmitteluntersuchung erhält eine eigene Aufgabe und Dokumentation. Gemeinsam ist den Beteiligten der aktuelle Eingriffsplan, an dem Voraussetzungen und Ergebnisse aufeinander abgestimmt werden. Die SGD Süd ist eine obere Landesbehörde für das südliche Rheinland-Pfalz mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße. Für die Projektanfrage benennen Sie die genaue Gemeinde und das Baufeld, beispielsweise in Mainz, Ludwigshafen, Worms oder Speyer. Bei gemeindeübergreifenden Arbeiten werden die Unterlagen und Ansprechpartner den einzelnen Teilflächen zugeordnet. Boden-, Wasser- und Kampfmittelfragen erhalten jeweils ihren fachlichen Bearbeitungsstand. Zusammen mit dem Eingriffsplan werden bestehende Auskünfte, frühere Fachuntersuchungen und noch offene Fragen übergeben. Die beteiligten Stellen können ihre Aufgaben dadurch auf denselben aktuellen Flächen- und Tiefenbezug abstimmen.

Örtliche Einordnung

Regionale Vorgeschichte und Untergrundfragen einordnen

Umweltfachliche Aufgaben der SGD Süd einordnen

Die Abteilung Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz der SGD Süd bearbeitet entsprechende umweltrechtliche und fachtechnische Aufgaben. Zu ihr gehören Regionalstellen in Kaiserslautern, Mainz und Neustadt. Welche Stelle an einem konkreten Vorhaben beteiligt ist, muss anhand der jeweiligen Aufgabe geklärt werden; nicht jede Erdarbeit benötigt dasselbe Verfahren.

Die Kampfmittelgefahrenabwehr davon unterscheiden

Die staatliche Kampfmittelgefahrenabwehr ist davon zu unterscheiden. Der Kampfmittelräumdienst bei der ADD unterstützt die zuständigen Behörden bei konkreten Gefahren. Eine allgemeine vorbeugende Bestätigung der Kampfmittelfreiheit vor jedem Bauvorhaben gehört nach der ADD-Aufgabenbeschreibung nicht zu seinem Angebot.

Regionale Vorgeschichte und Fachunterlagen verbinden

Für Bauherrschaft und Planung bedeutet das: Vorhandene Unterlagen sollten gemeinsam verfügbar sein, aber nicht miteinander verwechselt werden. Ein Bodenbericht kann Angaben zur Schichtung enthalten; eine wasserbezogene Unterlage kann Randbedingungen des Eingriffs beschreiben. Ob und wie auf Kampfmittel untersucht werden muss, wird anhand der dafür maßgeblichen Erkenntnisse und Anforderungen geprüft.

Für Orte im heutigen südlichen Rheinland-Pfalz belegen kommunale Quellen unterschiedliche Kriegseinwirkungen. Die Landauer Zeittafel beschreibt schwere Luftkriegszerstörungen 1944 und 1945. Die Chronik Kaiserslauterns nennt Großangriffe 1944 und 1945. In Speyer wurde bei der historischen Untersuchung am Wartturm eine Bombardierung gegen Ende des Zweiten Weltkriegs eingeordnet; die veröffentlichte technische Nachuntersuchung von 2023 ergab dort keine Kampfmittelfunde. Solche datierten Befunde werden mit ihrem jeweiligen Untersuchungsraum verwendet. Für ein heutiges Vorhaben werden überlieferte Nutzungen, Kriegseinwirkungen und spätere Bodenänderungen anhand der verfügbaren Akten und Luftbilder dem konkreten Baufeld zugeordnet. Der daraus begründete weitere Untersuchungsbedarf wird mit den vorhandenen Fachberichten und den geplanten Eingriffen abgestimmt.

Zusammenarbeit

Aufgaben zwischen Auftraggeber, Planung und Fachfirma abgrenzen

Bauherrschaft und Betreiber

Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson stimmt die zugewiesenen Aufgaben mit den beteiligten Verantwortlichen ab. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.

Planung und Bauleitung

Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.

Fachfirma und zuständige Stellen

Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung; seine Aussagen werden nicht ohne Prüfung als allgemeine Zulassung weiterer Bodenarbeiten oder als Entscheidung einer Behörde ausgegeben.

Untersuchungsaufgabe

Welche Fachaufgabe als Nächstes ansteht

Die Untersuchungsaufgabe aus dem tatsächlichen Bedarf bestimmen

Die Kampfmittelfrage wird mit den vorhandenen Erkenntnissen und den vorgesehenen Bodenarbeiten beschrieben. Andere Fachunterlagen können relevante Bedingungen liefern. Die Methode richtet sich dennoch nach dem eigenen Untersuchungsziel und der Auswertbarkeit vor Ort. Ein geotechnisches Bohrprogramm ist deshalb nicht automatisch das passende Programm für eine Kampfmitteluntersuchung.

Verfahren für die Kampfmitteluntersuchung vergleichen

Einschränkungen fachübergreifend verständlich machen

Beschreiben Sie, welche Flächen nicht erreichbar oder nur eingeschränkt auswertbar sind. Die Bedeutung dieser Grenzen wird mit den folgenden Tätigkeiten abgeglichen. Eine andere Fachleistung hebt die Einschränkung nicht automatisch auf. Zusätzlicher Untersuchungsbedarf erhält eine konkrete Frage, während die jeweiligen Verantwortlichkeiten und Ergebnisarten getrennt nachvollziehbar bleiben.

Untersuchungsverfahren vergleichen
Projektarten

Mehrere Untergrundfragen mit einem klaren Planbezug bearbeiten

Zwei Personen besprechen Pläne an einem Tisch neben einem Fahrzeug auf einem Baufeld.

Die geplanten Eingriffe vollständig darstellen

Zeigen Sie neben der Baugrube auch vorgesehene Bohrungen, Verbau und weitere Bodenarbeiten. Für jede Tätigkeit werden Lage und Tiefe soweit bekannt angegeben. Die verschiedenen Fachbeteiligten können ihre Aufgaben damit auf denselben Umfang beziehen. Noch offene Angaben bleiben kenntlich, damit eine unvollständige Planung nicht als abschließend betrachteter Eingriff verstanden wird.

Eingriffe und Untersuchungsumfang dokumentieren
Illustration: Zwei Personen prüfen Pläne und Unterlagen an einem Tisch neben einem Baustellenfahrzeug.

Berichte nach ihrer Aussage einordnen

Prüfen Sie, welche Frage ein vorhandenes Gutachten untersucht und welche Bereiche es erfasst. Aussagen zu Schichtung, Tragfähigkeit oder Schadstoffen können für die Vorbereitung wichtig sein. Sie beantworten jedoch jeweils ihre eigene Aufgabe. Die Kampfmittelfrage wird anhand der dafür tatsächlich vorhandenen Erkenntnisse und der vorgesehenen Bodenarbeiten gesondert betrachtet.

Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Illustration: Zwei Personen prüfen Pläne und Unterlagen an einem Tisch neben einem Baustellenfahrzeug.

Voraussetzungen zwischen den Fachleistungen abstimmen

Wenn eine Untersuchung den Zugang oder die Durchführung einer anderen Tätigkeit beeinflusst, wird die Reihenfolge gemeinsam geklärt. Benennen Sie die benötigte Erkenntnis und den betroffenen Bereich. Eine Terminfolge allein reicht nicht aus. Die beteiligten Fachstellen müssen nachvollziehen können, welche Voraussetzungen für den nächsten Arbeitsschritt erfüllt sein sollen.

Ablauf und Aufgaben abstimmen
Vorbereitung

Aufgabe und Beauftragung zusammen vorbereiten

Vor der Beauftragung den Erkenntnisbedarf bestimmen

Für den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.

Fachaufgabe einordnen

Vorarbeiten mit der Untersuchung koordinieren

Die erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.

Vorarbeiten im Ablauf klären

Umfang und Termin nachvollziehbar vereinbaren

Ein belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Aus einer Anfrage folgt deshalb keine pauschale Termin- oder Kostenzusage. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin.

Umfang und Termin besprechen
Bauvorhaben vorbereiten

Welche Angaben für die gemeinsame Vorbereitung helfen

01

Eine Baugrube, ein Planstand

Kennzeichnen Sie Baugrubenränder, Sohlen und geplante Arbeitsebenen eindeutig. Wenn Wasserhaltung, Verbau oder zusätzliche Bohrungen vorgesehen sind, gehören deren mögliche Bodeneingriffe ebenfalls in die Beschreibung. So wird verhindert, dass die Abstimmung nur den späteren Gebäudekörper betrachtet. Der Eingriffsplan enthält auch die zugehörigen Arbeitsräume und Verbindungen zwischen den Bauabschnitten. Bei Brunnen, Anschlüssen oder vorbereitenden Bohrungen werden Lage und vorgesehene Tiefe einzeln zugeordnet. Die Fachplanung kann dadurch den benötigten Untersuchungsraum mit den vorhandenen Ergebnissen vergleichen. Noch offene Abmessungen werden vor der Festlegung des Leistungsumfangs geklärt.

02

Voruntersuchungen richtig lesen

Übergeben Sie vorhandene Berichte vollständig. Eine Aussage zu Schadstoffen oder zur Tragfähigkeit des Bodens beantwortet nicht automatisch die Kampfmittelfrage. Umgekehrt ersetzt eine Kampfmitteluntersuchung weder ein Schadstoffgutachten noch die geotechnische Planung. Für den Vergleich werden die Plananlagen der verschiedenen Fachberichte zusammengeführt. Erkennbar bleiben Untersuchungszweck, Lagebezug, Höhenbezug und die tatsächlich bearbeiteten Tiefen. Die Beteiligten kennzeichnen, welche Aussage zum Baugrund, zum Wasser oder zur Kampfmittelfrage gehört. Diese Zuordnung hilft, ergänzende Leistungen für den betroffenen Teil des Vorhabens gezielt anzufragen.

03

Zugang und Bestand beschreiben

Teilen Sie mit, ob Oberflächen befestigt sind, Einbauten bestehen oder Flächen erst nach einem Rückbau erreichbar werden. Solche Bedingungen können für die technische Untersuchung entscheidend sein. Der geeignete Zeitpunkt lässt sich erst zusammen mit dem vorgesehenen Bauablauf festlegen. Bei mehreren Bauphasen wird festgehalten, wann die jeweilige Untersuchungsfläche zugänglich ist. Angaben zu Leitungen, verbleibenden Einbauten und betrieblichen Sperrzeiten werden mit den Verantwortlichen abgestimmt. Werden Flächen erst nach vorbereitenden Arbeiten erreichbar, wird der dafür benötigte Untersuchungs- und Übergabezeitpunkt im Ablauf berücksichtigt. Geänderte Voraussetzungen werden der Fachfirma vor ihrem Einsatz mitgeteilt.

04

Vorgaben auf die Tätigkeit beziehen

Fügen Sie vorhandene behördliche Schreiben und fachliche Auflagen bei. Benennen Sie, welche Tätigkeit sie betreffen. Die Kampfmittelfachplanung muss diese Randbedingungen kennen; sie erteilt damit keine wasser-, bodenschutz- oder sonstige behördliche Zulassung. Bescheide, fachliche Stellungnahmen und privatrechtliche Leistungsbeschreibungen werden mit ihrem jeweiligen Gegenstand zusammengestellt. Bei konkreten Vorgaben bleibt erkennbar, welcher Bauabschnitt und welcher Arbeitsschritt betroffen sind. Offene Anforderungen werden an die dafür zuständigen Beteiligten weitergegeben. Die abgestimmte Vorbereitung berücksichtigt die tatsächlich vorliegenden Unterlagen und den vorgesehenen Beginn der Bodenarbeiten.

Projektunterlagen

Diese Unterlagen klären den nächsten Schritt

Für jede Fachleistung ihren Umfang übergeben

Die Kampfmitteldokumentation wird mit Lageplan und Aussagegrenzen bereitgestellt. Andere Berichte bleiben mit ihrem jeweiligen Zweck und ihren eigenen Ergebnissen erkennbar. Die Bauleitung kann dadurch verschiedene Voraussetzungen zusammen prüfen. Eine gemeinsame Ablage macht aus den einzelnen Unterlagen keinen umfassenden Nachweis zu allen denkbaren Eigenschaften des Untergrunds. Die Projektübersicht verbindet jeden Bericht mit den zugehörigen Plänen und seinem Bearbeitungsstand. Nach tatsächlich ausgeführten Räumarbeiten wird das Räumprotokoll mit dem Räumumfang und den Ergebnissen in diesen Unterlagensatz aufgenommen und den bearbeiteten Flächen im Lageplan zugeordnet. Bei einer übernommenen Aussage bleibt der untersuchte Bereich mit Lage und Tiefe erkennbar. Die Bauleitung erhält die vollständigen Unterlagen für ihren nächsten Arbeitsschritt. Auch offene Teilflächen und fachlich noch ausstehende Entscheidungen werden diesem Schritt konkret zugeordnet.

Widersprüchliche Planstände vor der Weiterarbeit klären

Wenn verschiedene Berichte auf abweichende Flächen oder Tiefen Bezug nehmen, wird dies ausdrücklich gekennzeichnet. Die aktuelle Planung bildet die Grundlage des weiteren Abgleichs. Fachbeteiligte klären, welche Aussage weiterhin passt. Ein neuer Dateiname allein aktualisiert weder den Inhalt eines alten Berichts noch den Umfang einer früheren Untersuchung. Ändern sich Bauabschnitt, Brunnenstandort oder Eingriffstiefe, wird die Änderung mit dem bisherigen Untersuchungsraum verglichen. Bereits nutzbare Ergebnisse werden mit ihren Voraussetzungen übernommen. Die neue Anfrage bezeichnet den ergänzenden Bedarf und die dazugehörige Planrevision. Bei einem Wechsel der Beteiligten werden der aktuelle Ergebnisstand und die noch offenen Aufgaben gemeinsam übergeben.

Bauablauf

Untersuchung und Bauabschnitte aufeinander abstimmen

Vor den Arbeiten eine gemeinsame Unterlagenbasis schaffen

Stellen Sie den aktuellen Eingriffsplan mit den verfügbaren Boden-, Wasser- und Kampfmittelunterlagen zusammen. Benennen Sie die bereits beteiligten Fachstellen. Die noch offenen Fragen werden ihren jeweiligen Aufgaben zugeordnet. So kann der Kampfmittelbeitrag konkret beauftragt und mit den Voraussetzungen weiterer Untersuchungen oder Bauarbeiten abgestimmt werden. Benennen Sie für die Anfrage die genaue Gemeinde, die betroffenen Grundstücke, Bauabschnitte, Tiefen und Termine. Falls bereits ein fachbehördliches Verfahren läuft, helfen das zugehörige Aktenzeichen und der verantwortliche Ansprechpartner bei der Zuordnung. Fehlende Anlagen werden als konkrete Informationsfrage geführt. Die Fachfirma kann darauf ihren Untersuchungsbedarf und die benötigte Vorbereitung beziehen.

Nach einer Untersuchung die nächste Tätigkeit abgleichen

Prüfen Sie, welche Erkenntnisse der neue Bericht für den folgenden Arbeitsschritt liefert. Noch benötigte andere Fachbewertungen oder Entscheidungen bleiben erkennbar. Der tatsächlich untersuchte Bereich wird mit der geplanten Bodenarbeit verglichen. Die Übergabe unterstützt damit die weitere Planung, ohne aus einer Fachleistung eine pauschale Freigabe für das gesamte Vorhaben abzuleiten. Die Leistungsabstimmung unterscheidet vorhandene Grundlagen, noch erforderliche Recherche, Vorbereitung, technische Untersuchung, Bewertung und Dokumentation. Die jeweils benötigten Ergebnisse werden dem nächsten Arbeitsschritt zugeordnet. Für zusätzliche Flächen oder Tiefen wird die erforderliche Ergänzung rechtzeitig vorgestellt. Der vereinbarte Umfang bleibt mit den aktuellen Plananlagen und den tatsächlichen Zugangsvoraussetzungen verbunden.

Verfahrenswahl

Verfahren nach Aufgabe und Untersuchungsbedingungen auswählen

Historische Unterlagen und Luftbilder

Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.

Luftbildauswertung einordnen

Geomagnetische Untersuchung

Geomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.

Geomagnetik fachlich abgrenzen

Elektromagnetische Verfahren

Elektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.

Elektromagnetische Untersuchung einordnen

Georadar

Georadar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.

Georadar und Aussagegrenzen

Tiefen- und Bohrlochsondierung

Bei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.

Tiefe Eingriffe vorbereiten

Baubegleitende Untersuchung

Wenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.

Baubegleitendes Vorgehen abstimmen
Fachliche Einordnung

Verschiedene Fachfragen am selben Ort bearbeiten

Bohrpunkte vorab abstimmen

Sind Baugrund- oder Umweltbohrungen vorgesehen, sollten ihre Lage und geplante Tiefe früh benannt werden. Die Kampfmittelaufgabe wird auf diese konkreten Bodeneingriffe bezogen. Welche Sondierung dafür geeignet ist, hängt unter anderem von den Erkenntnissen und den Messbedingungen ab; ein pauschaler Standardumfang wäre nicht belastbar.

Untersuchung und Bauablauf verbinden

Wird ein Bereich erst nach vorbereitenden Arbeiten zugänglich, ist die Reihenfolge fachlich abzustimmen. Eine baubegleitende Kampfmittelsondierung kommt nur bei entsprechender Eignung in Betracht. Eine reine Sichtbeobachtung des Aushubs ersetzt keine erforderliche technische Sondierung.

Ergebnisse fachlich getrennt übergeben

Die Dokumentation der Kampfmitteluntersuchung beschreibt deren Umfang, Ergebnis und Grenzen. Andere beauftragte Fachstellen verantworten ihre jeweiligen Aussagen zu Boden, Wasser oder Baugrund. Für die Bauleitung sollten alle Unterlagen demselben Planstand und den richtigen Teilflächen zugeordnet sein.

Nächste Schritte

Die Kampfmittelaufgabe in die Planung aufnehmen

01

Eingriffe erfassen

Beschreiben Sie die vorgesehenen Arbeiten, einschließlich zusätzlicher Gruben und Bohrpunkte. Wo die Tiefe noch nicht feststeht, sollte dies ausdrücklich vermerkt sein. Für die erste Projektanfrage werden Gemeinde, Grundstückslage und aktueller Zeitplan mitgeteilt. Die Fachplanung beschreibt den betroffenen Bauabschnitt und noch offene Angaben. Diese Informationen bilden den gemeinsamen Ausgangspunkt für die Abstimmung des benötigten Kampfmittelbeitrags.

02

Unterlagen bündeln

Legen Sie vorhandene Kampfmittelberichte und die für Zugang oder Ausführung wichtigen Boden- und Wasserunterlagen bei. Kennzeichnen Sie den aktuellen Planstand. Die vorhandenen Kampfmittelberichte und behördlichen Auskünfte werden auf Stand, Flächen- und Tiefenbezug sowie Aussagegrenzen geprüft. Nutzbare Ergebnisse und fehlende Grundlagen werden der aktuellen Bauaufgabe zugeordnet. Bei Boden- und Wasserunterlagen bleibt deren jeweiliger fachlicher Zweck erkennbar.

03

Historische Grundlagen ergänzen

Bei offenen Grundlagen wird erforderliche historische Recherche oder Luftbildauswertung für das konkrete Baufeld durchgeführt. Überlieferte Kriegseinwirkungen, frühere Nutzungen und spätere Bodenänderungen werden anhand verfügbarer Akten und Bilder räumlich eingeordnet. Die Erkenntnisse werden mit der heutigen Bauaufgabe zusammengeführt und für die Untersuchungsplanung ausgewertet. Bereits ausreichende vorhandene Grundlagen können weiterverwendet werden.

04

Offene Fragen zuweisen

Halten Sie fest, welche Frage die Kampfmittelfachfirma beantwortet und welche bei anderen Fachstellen verbleibt. Noch fehlende Angaben werden gezielt nachgefordert. Die Fachfirma grenzt ihre Aufgabe mit den Projektverantwortlichen ab. Erforderliche Vorarbeiten, Zugang, betriebliche Bedingungen und fachbehördliche Schnittstellen werden dem vorgesehenen Untersuchungsschritt zugeordnet. Offene Fragen erhalten einen Ansprechpartner und werden vor der betroffenen Ausführung geklärt.

05

Untersuchung beauftragen

Nach der fachlichen Klärung kann ein abgegrenzter Untersuchungsumfang angeboten werden. Voraussetzungen, vorbereitende Arbeiten und die vorgesehenen Ergebnisunterlagen gehören in diese Abstimmung. Das geeignete Untersuchungsverfahren wird anhand von Ziel, Tiefe, Einbauten und tatsächlichen Messbedingungen festgelegt. Das Fachpersonal führt die abgestimmte Untersuchung oder vereinbarte Begleitung im zulässigen Umfang durch. Daten werden mit Lagebezug, bearbeiteten Bereichen und Einschränkungen erfasst. Ändern sich die Bedingungen, wird das weitere Vorgehen mit den zuständigen Beteiligten abgestimmt.

06

Befunde bewerten und nächste Schritte dokumentieren

Erfasste Daten und Befunde werden anhand von Untersuchungsziel, Verfahren und örtlichen Bedingungen fachlich bewertet. Der Bericht dokumentiert bearbeitete Flächen und Tiefen, Ergebnisse, Störeinflüsse und Aussagegrenzen mit den zugehörigen Plänen. Die Bauleitung ordnet diese Unterlagen den nächsten Eingriffen zu. Für noch offene Bereiche oder zusätzliche Bauphasen wird die erforderliche Ergänzung vor der Ausführung mit den Verantwortlichen abgestimmt. Die Anschlussentscheidung bleibt mit dem dokumentierten Untersuchungsraum und dem vorgesehenen Arbeitsschritt verbunden.

Nachweise

Berichte müssen zum geplanten Eingriff passen

Ergebnisse und Geltungsbereich

Für spätere Entscheidungen zählt, was tatsächlich untersucht wurde. Fläche, Höhenbezug und Untersuchungsgrenzen müssen aus den Unterlagen hervorgehen. Wird die Baugrube tiefer, werden Bohrpunkte versetzt oder neue Nebenflächen benötigt, wird geprüft, ob die vorhandenen Aussagen diese Änderungen noch abdecken.

Verantwortlichkeiten im Projekt

Die örtlichen Seiten zu Mainz, Ludwigshafen, Worms und Speyer ergänzen diese fachübergreifende Vorbereitung um konkrete Planungsbezüge. Sie erlauben keine pauschale Aussage zur Belastung eines Grundstücks. Ebenso wenig lässt sich aus der Lage im Gebiet der SGD Süd allein eine bestimmte Untersuchungsmethode ableiten.

Arbeitsweise

Arbeitsweise von FONTANA-EOD

Vereinbarte Fachleistung nachvollziehbar dokumentieren

FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.

Untersuchungsaufgabe besprechen

Aufgabe vor Gerät

Eine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.

Einschränkungen sichtbar halten

Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.

Änderungen vor dem Eingriff klären

Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.

Bericht und Plan zusammen übergeben

Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.

Ergebnisse verstehen

Fachliche Aussagen für die nächste Entscheidung nutzen

Gemeinsame Flächenbezeichnungen erleichtern den fachlichen Abgleich

Wenn mehrere Berichte unterschiedliche Namen für dieselbe Teilfläche verwenden, wird ihre Zuordnung festgehalten. Der aktuelle Plan zeigt, welche Bereiche tatsächlich gemeint sind. Dies erleichtert die Kommunikation zwischen Fachstellen und Bauleitung. Die übereinstimmende Bezeichnung allein ersetzt jedoch nicht den Vergleich der jeweiligen Untersuchungsaufgaben und Tiefen.

Untersuchungsberichte und Aussagegrenzen

Eine geänderte Wasserhaltung kann weitere Bodenarbeiten betreffen

Zusätzliche Brunnen oder verlegte Ansatzpunkte werden im aktuellen Eingriffsplan erfasst. Ihre Lage und Tiefe werden mit den vorhandenen Kampfmittelergebnissen verglichen. Der Bedarf ergibt sich aus der konkreten Änderung. Eine bereits untersuchte Baugrubenfläche beschreibt nicht automatisch jeden später vorgesehenen Eingriff im Umfeld.

Leistungsumfang einordnen
Planung und Ergebnis

Unterlagen für die nächste Bauentscheidung

Illustration: Luftbilder und Karten auf zwei Bildschirmen und als Ausdrucke auf einem Schreibtisch.

Historische Unterlagen und heutige Planung

Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.

Luftbildauswertung einordnen
Illustration: Zwei Personen prüfen Pläne und Unterlagen an einem Tisch neben einem Baustellenfahrzeug.

Fachberichte für die Bauleitung

Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.

Untersuchungsberichte einordnen
Person in orangefarbener Warnweste mit einem MALÅ-Messwagen auf einer Wiese.
Person in Warnweste vor einer markierten Baufläche mit Erdhaufen.
Fragen aus der Planung

Fragen zu Kampfmitteln, Boden und Wasser

Ist die SGD Süd für jede Kampfmitteluntersuchung zuständig?

Nein. Die SGD Süd hat unter anderem Aufgaben in Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz. Der staatliche Kampfmittelräumdienst Rheinland-Pfalz ist bei der ADD angesiedelt. Private Untersuchungsaufträge und behördliche Aufgaben sind im jeweiligen Vorhaben voneinander abzugrenzen.

Reicht ein vorhandenes Bodengutachten für die Kampfmittelfrage?

Das hängt davon ab, welche Aussagen und Untersuchungen es tatsächlich enthält. Angaben zu Schadstoffen oder zur Tragfähigkeit sind für sich genommen kein Nachweis einer Kampfmitteluntersuchung. Benötigt werden die dazu vorhandenen Erkenntnisse und ein Bezug zu den geplanten Eingriffsflächen und Tiefen.

Welche Leistungen und Kosten werden für die Kampfmittelprüfung vereinbart?

Der hier beschriebene Beitrag umfasst die vereinbarte Kampfmittelprüfung und ihre Dokumentation. Schadstoff- und geotechnische Gutachten sind gesonderte Leistungen. Sie werden mit den dafür beauftragten Fachstellen abgestimmt. Jeder Bericht bleibt mit seiner Aufgabe, seinem Bereich und seinen Aussagegrenzen erkennbar; die gemeinsame Ablage erleichtert den Zugriff. Für den Aufwand zählen Fläche, Eingriffstiefe, nutzbare Vorbefunde, Zugänglichkeit, Einbauten und Störeinflüsse. Vorbereitung, Untersuchung, Bewertung und Bericht werden mit ihrem konkreten Umfang vereinbart. Privat beauftragte Leistungen werden von den Aufgaben und Kosten der staatlichen Gefahrenabwehr unterschieden.

Kann die Kampfmitteluntersuchung bereits vor dem Rückbau erfolgen?

Das wird anhand der erreichbaren Flächen, vorhandenen Einbauten und Untersuchungsziele geprüft. Wenn Teile noch nicht aussagekräftig untersucht werden können, bleiben sie als offene Bereiche erkennbar. Das weitere Vorgehen wird auf den späteren Eingriff und die dann verfügbaren Bedingungen abgestimmt.

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage sinnvoll?

Hilfreich sind ein aktueller Lageplan, geplante Tiefen, vorhandene Kampfmittelberichte und Hinweise auf Einbauten oder Zugangsbeschränkungen. Ergänzen Sie die Boden- und Wasserunterlagen, deren Aussagen die Vorbereitung oder Ausführung der Untersuchung betreffen. Stimmen Sie fehlende Grundlagen und den benötigten Untersuchungsumfang vor Beginn der betroffenen Bodenarbeiten mit den zuständigen Beteiligten ab.

Warum sollten verschiedene Fachberichte denselben Planstand verwenden?

Damit ihre Flächen und Voraussetzungen eindeutig miteinander verglichen werden können. Abweichungen werden benannt und vor der betroffenen Tätigkeit geklärt.

Wie werden zusätzliche Brunnen für eine Wasserhaltung berücksichtigt?

Ihre Ansatzpunkte und Tiefen werden als eigene Bodenarbeiten dargestellt und mit den vorhandenen Erkenntnissen verglichen.

Wie verhalte ich mich bei einem möglichen Kampfmittelfund?

Bei einem möglichen Kampfmittelfund sind die betroffenen Arbeiten sofort einzustellen. Lassen Sie den Gegenstand unberührt, halten Sie Abstand und warnen Sie andere, ohne sich selbst zu gefährden. Verständigen Sie unverzüglich die Polizei unter 110 und folgen Sie deren Anweisungen. Versuchen Sie keine eigene Untersuchung oder Bergung.

Projektanfrage

Kampfmittel-, Boden- und Wasserfragen im Gebiet der SGD Süd koordinieren

Fachunterlagen vollständig beilegen

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben und senden Sie den aktuellen Eingriffsplan. Geben Sie an, welche Fachstellen bereits beteiligt sind und welche Untersuchungen vorliegen. Wir klären den Kampfmittelbeitrag, die dafür benötigten Angaben und die Grenzen des angefragten Leistungsumfangs. Boden-, Wasser- und Kampfmittelberichte werden ihren jeweiligen Aufgaben zugeordnet.

Den aktuellen Plan verwenden

Teilen Sie auch mit, welche Erdarbeiten zuerst beginnen sollen und welche Flächen noch nicht zugänglich sind. So können notwendige Vorarbeiten und die Übergabe der Ergebnisse rechtzeitig abgestimmt werden. Zeigen Sie auch Bohrungen, Brunnen und weitere vorbereitende Bodenarbeiten.

Projektanfrage

Projekt prüfen lassen

Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.

FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.

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FONTANA-EOD
Consulting & Engineering GmbH

Hauptgeschäftsstelle:
Am Kaninchenberg 5
D-66453 Gersheim

Zweigniederlassung:
Bonner Straße 72
D-50389 Wesseling

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Zentrale Rufnummer: +49 (0) 6843 - 999 499 7
Kontakt - E-Mail: info@fontana-eod.de
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Verbandsmitgliedschaften

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