Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Für eine Baugrube können bereits Bodenberichte oder wasserrechtliche Unterlagen vorliegen, während die Kampfmittelfrage noch offen ist. Entscheidend ist, ob alle Beteiligten dieselbe Fläche und dieselbe Eingriffstiefe betrachten. FONTANA-EOD prüft den Kampfmittelbedarf anhand Ihres Vorhabens und der verfügbaren Erkenntnisse.
Berichte dem tatsächlichen Eingriff zuordnen.
Kampfmittel, Boden und Wasser fachlich unterscheiden.
Benötigte Zugänge und Arbeitsbedingungen früh klären.
Für Ihr Vorhaben im Gebiet der SGD Süd werden Kampfmittel-, Boden- und Wasserunterlagen auf die tatsächlich geplanten Eingriffe bezogen. Wir klären den vereinbarten Kampfmittelbeitrag und seine Voraussetzungen. Andere Fachbewertungen behalten ihren eigenen Zweck; gemeinsame Planstände helfen, offene Aufgaben vor den jeweiligen Bodenarbeiten gezielt abzustimmen.

Die Abteilung Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz beschreibt Aufgaben ihrer Zentral- und Regionalreferate in Kaiserslautern, Mainz und Neustadt. Für Ihr Vorhaben wird geklärt, welche davon betroffen sind. Die private Kampfmitteluntersuchung erhält eine eigene Aufgabe und Dokumentation. Gemeinsam ist den Beteiligten der aktuelle Eingriffsplan, an dem Voraussetzungen und Ergebnisse aufeinander abgestimmt werden. Die SGD Süd ist eine obere Landesbehörde für das südliche Rheinland-Pfalz mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße. Für die Projektanfrage benennen Sie die genaue Gemeinde und das Baufeld, beispielsweise in Mainz, Ludwigshafen, Worms oder Speyer. Bei gemeindeübergreifenden Arbeiten werden die Unterlagen und Ansprechpartner den einzelnen Teilflächen zugeordnet. Boden-, Wasser- und Kampfmittelfragen erhalten jeweils ihren fachlichen Bearbeitungsstand. Zusammen mit dem Eingriffsplan werden bestehende Auskünfte, frühere Fachuntersuchungen und noch offene Fragen übergeben. Die beteiligten Stellen können ihre Aufgaben dadurch auf denselben aktuellen Flächen- und Tiefenbezug abstimmen.
Die Abteilung Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz der SGD Süd bearbeitet entsprechende umweltrechtliche und fachtechnische Aufgaben. Zu ihr gehören Regionalstellen in Kaiserslautern, Mainz und Neustadt. Welche Stelle an einem konkreten Vorhaben beteiligt ist, muss anhand der jeweiligen Aufgabe geklärt werden; nicht jede Erdarbeit benötigt dasselbe Verfahren.
Die staatliche Kampfmittelgefahrenabwehr ist davon zu unterscheiden. Der Kampfmittelräumdienst bei der ADD unterstützt die zuständigen Behörden bei konkreten Gefahren. Eine allgemeine vorbeugende Bestätigung der Kampfmittelfreiheit vor jedem Bauvorhaben gehört nach der ADD-Aufgabenbeschreibung nicht zu seinem Angebot.
Für Bauherrschaft und Planung bedeutet das: Vorhandene Unterlagen sollten gemeinsam verfügbar sein, aber nicht miteinander verwechselt werden. Ein Bodenbericht kann Angaben zur Schichtung enthalten; eine wasserbezogene Unterlage kann Randbedingungen des Eingriffs beschreiben. Ob und wie auf Kampfmittel untersucht werden muss, wird anhand der dafür maßgeblichen Erkenntnisse und Anforderungen geprüft.
Für Orte im heutigen südlichen Rheinland-Pfalz belegen kommunale Quellen unterschiedliche Kriegseinwirkungen. Die Landauer Zeittafel beschreibt schwere Luftkriegszerstörungen 1944 und 1945. Die Chronik Kaiserslauterns nennt Großangriffe 1944 und 1945. In Speyer wurde bei der historischen Untersuchung am Wartturm eine Bombardierung gegen Ende des Zweiten Weltkriegs eingeordnet; die veröffentlichte technische Nachuntersuchung von 2023 ergab dort keine Kampfmittelfunde. Solche datierten Befunde werden mit ihrem jeweiligen Untersuchungsraum verwendet. Für ein heutiges Vorhaben werden überlieferte Nutzungen, Kriegseinwirkungen und spätere Bodenänderungen anhand der verfügbaren Akten und Luftbilder dem konkreten Baufeld zugeordnet. Der daraus begründete weitere Untersuchungsbedarf wird mit den vorhandenen Fachberichten und den geplanten Eingriffen abgestimmt.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Eine allgemeine Unternehmensbezeichnung ersetzt nicht die Prüfung, ob die jeweiligen Aufgaben und Schnittstellen für das konkrete Vorhaben passend beschrieben sind.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen, ohne die unterschiedlichen Aufgaben gleichzusetzen.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Bei einem möglichen Kampfmittelfund sind die betroffenen Arbeiten sofort einzustellen. Lassen Sie den Gegenstand unberührt, halten Sie Abstand und warnen Sie andere, ohne sich selbst zu gefährden. Verständigen Sie unverzüglich die Polizei unter 110 und folgen Sie deren Anweisungen. Versuchen Sie keine eigene Untersuchung oder Bergung.
Die Abteilung Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz der SGD Süd bearbeitet ihre umweltfachlichen und umweltrechtlichen Aufgaben über das Zentralreferat und die Regionalreferate in Kaiserslautern, Mainz und Neustadt. Für ein Vorhaben werden die dazugehörigen Boden- und Wasserunterlagen dem konkreten Eingriff zugeordnet. Den benötigten privaten Kampfmittelbeitrag stimmen Sie mit der Fachfirma und den zuständigen Projektbeteiligten vor den Bodenarbeiten ab. Für konkrete Gefahren durch Kampfmittel führt der behördliche Meldeweg zur örtlichen Ordnungsbehörde beziehungsweise Polizei; der Kampfmittelräumdienst der ADD unterstützt im Rahmen seiner Aufgaben.
Die Grundsätze zur Räumplanung der BFR KMR helfen, Untersuchungsziel und benötigte Leistungen fachlich zu gliedern. Die Hinweise zur Geophysik unterstützen die Verfahrenseinordnung; die Hinweise zur Dokumentation betreffen Ergebnisse und Plananlagen. Die DGUV-Hinweise zum Arbeitsschutz bei der Kampfmittelräumung betreffen die tätigkeitsbezogene Vorbereitung und qualifizierte Ausführung. Bei konkreten Gefahren unterstützt der Kampfmittelräumdienst der ADD die örtlichen Ordnungsbehörden im Rahmen der Amtshilfe. Vorbeugende Recherche und Untersuchungsleistungen werden auf den geplanten Eingriff bezogen beauftragt.
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson stimmt die zugewiesenen Aufgaben mit den beteiligten Verantwortlichen ab. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung; seine Aussagen werden nicht ohne Prüfung als allgemeine Zulassung weiterer Bodenarbeiten oder als Entscheidung einer Behörde ausgegeben.
Die Kampfmittelfrage wird mit den vorhandenen Erkenntnissen und den vorgesehenen Bodenarbeiten beschrieben. Andere Fachunterlagen können relevante Bedingungen liefern. Die Methode richtet sich dennoch nach dem eigenen Untersuchungsziel und der Auswertbarkeit vor Ort. Ein geotechnisches Bohrprogramm ist deshalb nicht automatisch das passende Programm für eine Kampfmitteluntersuchung.
Verfahren für die Kampfmitteluntersuchung vergleichenBeschreiben Sie, welche Flächen nicht erreichbar oder nur eingeschränkt auswertbar sind. Die Bedeutung dieser Grenzen wird mit den folgenden Tätigkeiten abgeglichen. Eine andere Fachleistung hebt die Einschränkung nicht automatisch auf. Zusätzlicher Untersuchungsbedarf erhält eine konkrete Frage, während die jeweiligen Verantwortlichkeiten und Ergebnisarten getrennt nachvollziehbar bleiben.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Zeigen Sie neben der Baugrube auch vorgesehene Bohrungen, Verbau und weitere Bodenarbeiten. Für jede Tätigkeit werden Lage und Tiefe soweit bekannt angegeben. Die verschiedenen Fachbeteiligten können ihre Aufgaben damit auf denselben Umfang beziehen. Noch offene Angaben bleiben kenntlich, damit eine unvollständige Planung nicht als abschließend betrachteter Eingriff verstanden wird.
Eingriffe und Untersuchungsumfang dokumentieren
Prüfen Sie, welche Frage ein vorhandenes Gutachten untersucht und welche Bereiche es erfasst. Aussagen zu Schichtung, Tragfähigkeit oder Schadstoffen können für die Vorbereitung wichtig sein. Sie beantworten jedoch jeweils ihre eigene Aufgabe. Die Kampfmittelfrage wird anhand der dafür tatsächlich vorhandenen Erkenntnisse und der vorgesehenen Bodenarbeiten gesondert betrachtet.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Wenn eine Untersuchung den Zugang oder die Durchführung einer anderen Tätigkeit beeinflusst, wird die Reihenfolge gemeinsam geklärt. Benennen Sie die benötigte Erkenntnis und den betroffenen Bereich. Eine Terminfolge allein reicht nicht aus. Die beteiligten Fachstellen müssen nachvollziehen können, welche Voraussetzungen für den nächsten Arbeitsschritt erfüllt sein sollen.
Ablauf und Aufgaben abstimmenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Aus einer Anfrage folgt deshalb keine pauschale Termin- oder Kostenzusage. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin.
Umfang und Termin besprechenKennzeichnen Sie Baugrubenränder, Sohlen und geplante Arbeitsebenen eindeutig. Wenn Wasserhaltung, Verbau oder zusätzliche Bohrungen vorgesehen sind, gehören deren mögliche Bodeneingriffe ebenfalls in die Beschreibung. So wird verhindert, dass die Abstimmung nur den späteren Gebäudekörper betrachtet. Der Eingriffsplan enthält auch die zugehörigen Arbeitsräume und Verbindungen zwischen den Bauabschnitten. Bei Brunnen, Anschlüssen oder vorbereitenden Bohrungen werden Lage und vorgesehene Tiefe einzeln zugeordnet. Die Fachplanung kann dadurch den benötigten Untersuchungsraum mit den vorhandenen Ergebnissen vergleichen. Noch offene Abmessungen werden vor der Festlegung des Leistungsumfangs geklärt.
Übergeben Sie vorhandene Berichte vollständig. Eine Aussage zu Schadstoffen oder zur Tragfähigkeit des Bodens beantwortet nicht automatisch die Kampfmittelfrage. Umgekehrt ersetzt eine Kampfmitteluntersuchung weder ein Schadstoffgutachten noch die geotechnische Planung. Für den Vergleich werden die Plananlagen der verschiedenen Fachberichte zusammengeführt. Erkennbar bleiben Untersuchungszweck, Lagebezug, Höhenbezug und die tatsächlich bearbeiteten Tiefen. Die Beteiligten kennzeichnen, welche Aussage zum Baugrund, zum Wasser oder zur Kampfmittelfrage gehört. Diese Zuordnung hilft, ergänzende Leistungen für den betroffenen Teil des Vorhabens gezielt anzufragen.
Teilen Sie mit, ob Oberflächen befestigt sind, Einbauten bestehen oder Flächen erst nach einem Rückbau erreichbar werden. Solche Bedingungen können für die technische Untersuchung entscheidend sein. Der geeignete Zeitpunkt lässt sich erst zusammen mit dem vorgesehenen Bauablauf festlegen. Bei mehreren Bauphasen wird festgehalten, wann die jeweilige Untersuchungsfläche zugänglich ist. Angaben zu Leitungen, verbleibenden Einbauten und betrieblichen Sperrzeiten werden mit den Verantwortlichen abgestimmt. Werden Flächen erst nach vorbereitenden Arbeiten erreichbar, wird der dafür benötigte Untersuchungs- und Übergabezeitpunkt im Ablauf berücksichtigt. Geänderte Voraussetzungen werden der Fachfirma vor ihrem Einsatz mitgeteilt.
Fügen Sie vorhandene behördliche Schreiben und fachliche Auflagen bei. Benennen Sie, welche Tätigkeit sie betreffen. Die Kampfmittelfachplanung muss diese Randbedingungen kennen; sie erteilt damit keine wasser-, bodenschutz- oder sonstige behördliche Zulassung. Bescheide, fachliche Stellungnahmen und privatrechtliche Leistungsbeschreibungen werden mit ihrem jeweiligen Gegenstand zusammengestellt. Bei konkreten Vorgaben bleibt erkennbar, welcher Bauabschnitt und welcher Arbeitsschritt betroffen sind. Offene Anforderungen werden an die dafür zuständigen Beteiligten weitergegeben. Die abgestimmte Vorbereitung berücksichtigt die tatsächlich vorliegenden Unterlagen und den vorgesehenen Beginn der Bodenarbeiten.
Die Kampfmitteldokumentation wird mit Lageplan und Aussagegrenzen bereitgestellt. Andere Berichte bleiben mit ihrem jeweiligen Zweck und ihren eigenen Ergebnissen erkennbar. Die Bauleitung kann dadurch verschiedene Voraussetzungen zusammen prüfen. Eine gemeinsame Ablage macht aus den einzelnen Unterlagen keinen umfassenden Nachweis zu allen denkbaren Eigenschaften des Untergrunds. Die Projektübersicht verbindet jeden Bericht mit den zugehörigen Plänen und seinem Bearbeitungsstand. Nach tatsächlich ausgeführten Räumarbeiten wird das Räumprotokoll mit dem Räumumfang und den Ergebnissen in diesen Unterlagensatz aufgenommen und den bearbeiteten Flächen im Lageplan zugeordnet. Bei einer übernommenen Aussage bleibt der untersuchte Bereich mit Lage und Tiefe erkennbar. Die Bauleitung erhält die vollständigen Unterlagen für ihren nächsten Arbeitsschritt. Auch offene Teilflächen und fachlich noch ausstehende Entscheidungen werden diesem Schritt konkret zugeordnet.
Wenn verschiedene Berichte auf abweichende Flächen oder Tiefen Bezug nehmen, wird dies ausdrücklich gekennzeichnet. Die aktuelle Planung bildet die Grundlage des weiteren Abgleichs. Fachbeteiligte klären, welche Aussage weiterhin passt. Ein neuer Dateiname allein aktualisiert weder den Inhalt eines alten Berichts noch den Umfang einer früheren Untersuchung. Ändern sich Bauabschnitt, Brunnenstandort oder Eingriffstiefe, wird die Änderung mit dem bisherigen Untersuchungsraum verglichen. Bereits nutzbare Ergebnisse werden mit ihren Voraussetzungen übernommen. Die neue Anfrage bezeichnet den ergänzenden Bedarf und die dazugehörige Planrevision. Bei einem Wechsel der Beteiligten werden der aktuelle Ergebnisstand und die noch offenen Aufgaben gemeinsam übergeben.
Stellen Sie den aktuellen Eingriffsplan mit den verfügbaren Boden-, Wasser- und Kampfmittelunterlagen zusammen. Benennen Sie die bereits beteiligten Fachstellen. Die noch offenen Fragen werden ihren jeweiligen Aufgaben zugeordnet. So kann der Kampfmittelbeitrag konkret beauftragt und mit den Voraussetzungen weiterer Untersuchungen oder Bauarbeiten abgestimmt werden. Benennen Sie für die Anfrage die genaue Gemeinde, die betroffenen Grundstücke, Bauabschnitte, Tiefen und Termine. Falls bereits ein fachbehördliches Verfahren läuft, helfen das zugehörige Aktenzeichen und der verantwortliche Ansprechpartner bei der Zuordnung. Fehlende Anlagen werden als konkrete Informationsfrage geführt. Die Fachfirma kann darauf ihren Untersuchungsbedarf und die benötigte Vorbereitung beziehen.
Prüfen Sie, welche Erkenntnisse der neue Bericht für den folgenden Arbeitsschritt liefert. Noch benötigte andere Fachbewertungen oder Entscheidungen bleiben erkennbar. Der tatsächlich untersuchte Bereich wird mit der geplanten Bodenarbeit verglichen. Die Übergabe unterstützt damit die weitere Planung, ohne aus einer Fachleistung eine pauschale Freigabe für das gesamte Vorhaben abzuleiten. Die Leistungsabstimmung unterscheidet vorhandene Grundlagen, noch erforderliche Recherche, Vorbereitung, technische Untersuchung, Bewertung und Dokumentation. Die jeweils benötigten Ergebnisse werden dem nächsten Arbeitsschritt zugeordnet. Für zusätzliche Flächen oder Tiefen wird die erforderliche Ergänzung rechtzeitig vorgestellt. Der vereinbarte Umfang bleibt mit den aktuellen Plananlagen und den tatsächlichen Zugangsvoraussetzungen verbunden.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenSind Baugrund- oder Umweltbohrungen vorgesehen, sollten ihre Lage und geplante Tiefe früh benannt werden. Die Kampfmittelaufgabe wird auf diese konkreten Bodeneingriffe bezogen. Welche Sondierung dafür geeignet ist, hängt unter anderem von den Erkenntnissen und den Messbedingungen ab; ein pauschaler Standardumfang wäre nicht belastbar.
Wird ein Bereich erst nach vorbereitenden Arbeiten zugänglich, ist die Reihenfolge fachlich abzustimmen. Eine baubegleitende Kampfmittelsondierung kommt nur bei entsprechender Eignung in Betracht. Eine reine Sichtbeobachtung des Aushubs ersetzt keine erforderliche technische Sondierung.
Die Dokumentation der Kampfmitteluntersuchung beschreibt deren Umfang, Ergebnis und Grenzen. Andere beauftragte Fachstellen verantworten ihre jeweiligen Aussagen zu Boden, Wasser oder Baugrund. Für die Bauleitung sollten alle Unterlagen demselben Planstand und den richtigen Teilflächen zugeordnet sein.
Beschreiben Sie die vorgesehenen Arbeiten, einschließlich zusätzlicher Gruben und Bohrpunkte. Wo die Tiefe noch nicht feststeht, sollte dies ausdrücklich vermerkt sein. Für die erste Projektanfrage werden Gemeinde, Grundstückslage und aktueller Zeitplan mitgeteilt. Die Fachplanung beschreibt den betroffenen Bauabschnitt und noch offene Angaben. Diese Informationen bilden den gemeinsamen Ausgangspunkt für die Abstimmung des benötigten Kampfmittelbeitrags.
Legen Sie vorhandene Kampfmittelberichte und die für Zugang oder Ausführung wichtigen Boden- und Wasserunterlagen bei. Kennzeichnen Sie den aktuellen Planstand. Die vorhandenen Kampfmittelberichte und behördlichen Auskünfte werden auf Stand, Flächen- und Tiefenbezug sowie Aussagegrenzen geprüft. Nutzbare Ergebnisse und fehlende Grundlagen werden der aktuellen Bauaufgabe zugeordnet. Bei Boden- und Wasserunterlagen bleibt deren jeweiliger fachlicher Zweck erkennbar.
Bei offenen Grundlagen wird erforderliche historische Recherche oder Luftbildauswertung für das konkrete Baufeld durchgeführt. Überlieferte Kriegseinwirkungen, frühere Nutzungen und spätere Bodenänderungen werden anhand verfügbarer Akten und Bilder räumlich eingeordnet. Die Erkenntnisse werden mit der heutigen Bauaufgabe zusammengeführt und für die Untersuchungsplanung ausgewertet. Bereits ausreichende vorhandene Grundlagen können weiterverwendet werden.
Halten Sie fest, welche Frage die Kampfmittelfachfirma beantwortet und welche bei anderen Fachstellen verbleibt. Noch fehlende Angaben werden gezielt nachgefordert. Die Fachfirma grenzt ihre Aufgabe mit den Projektverantwortlichen ab. Erforderliche Vorarbeiten, Zugang, betriebliche Bedingungen und fachbehördliche Schnittstellen werden dem vorgesehenen Untersuchungsschritt zugeordnet. Offene Fragen erhalten einen Ansprechpartner und werden vor der betroffenen Ausführung geklärt.
Nach der fachlichen Klärung kann ein abgegrenzter Untersuchungsumfang angeboten werden. Voraussetzungen, vorbereitende Arbeiten und die vorgesehenen Ergebnisunterlagen gehören in diese Abstimmung. Das geeignete Untersuchungsverfahren wird anhand von Ziel, Tiefe, Einbauten und tatsächlichen Messbedingungen festgelegt. Das Fachpersonal führt die abgestimmte Untersuchung oder vereinbarte Begleitung im zulässigen Umfang durch. Daten werden mit Lagebezug, bearbeiteten Bereichen und Einschränkungen erfasst. Ändern sich die Bedingungen, wird das weitere Vorgehen mit den zuständigen Beteiligten abgestimmt.
Erfasste Daten und Befunde werden anhand von Untersuchungsziel, Verfahren und örtlichen Bedingungen fachlich bewertet. Der Bericht dokumentiert bearbeitete Flächen und Tiefen, Ergebnisse, Störeinflüsse und Aussagegrenzen mit den zugehörigen Plänen. Die Bauleitung ordnet diese Unterlagen den nächsten Eingriffen zu. Für noch offene Bereiche oder zusätzliche Bauphasen wird die erforderliche Ergänzung vor der Ausführung mit den Verantwortlichen abgestimmt. Die Anschlussentscheidung bleibt mit dem dokumentierten Untersuchungsraum und dem vorgesehenen Arbeitsschritt verbunden.
Für spätere Entscheidungen zählt, was tatsächlich untersucht wurde. Fläche, Höhenbezug und Untersuchungsgrenzen müssen aus den Unterlagen hervorgehen. Wird die Baugrube tiefer, werden Bohrpunkte versetzt oder neue Nebenflächen benötigt, wird geprüft, ob die vorhandenen Aussagen diese Änderungen noch abdecken.
Die örtlichen Seiten zu Mainz, Ludwigshafen, Worms und Speyer ergänzen diese fachübergreifende Vorbereitung um konkrete Planungsbezüge. Sie erlauben keine pauschale Aussage zur Belastung eines Grundstücks. Ebenso wenig lässt sich aus der Lage im Gebiet der SGD Süd allein eine bestimmte Untersuchungsmethode ableiten.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Wenn mehrere Berichte unterschiedliche Namen für dieselbe Teilfläche verwenden, wird ihre Zuordnung festgehalten. Der aktuelle Plan zeigt, welche Bereiche tatsächlich gemeint sind. Dies erleichtert die Kommunikation zwischen Fachstellen und Bauleitung. Die übereinstimmende Bezeichnung allein ersetzt jedoch nicht den Vergleich der jeweiligen Untersuchungsaufgaben und Tiefen.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenZusätzliche Brunnen oder verlegte Ansatzpunkte werden im aktuellen Eingriffsplan erfasst. Ihre Lage und Tiefe werden mit den vorhandenen Kampfmittelergebnissen verglichen. Der Bedarf ergibt sich aus der konkreten Änderung. Eine bereits untersuchte Baugrubenfläche beschreibt nicht automatisch jeden später vorgesehenen Eingriff im Umfeld.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Die Leistungsübersicht hilft, diese Aufgaben bei der Anfrage zu unterscheiden.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNein. Die SGD Süd hat unter anderem Aufgaben in Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz. Der staatliche Kampfmittelräumdienst Rheinland-Pfalz ist bei der ADD angesiedelt. Private Untersuchungsaufträge und behördliche Aufgaben sind im jeweiligen Vorhaben voneinander abzugrenzen.
Das hängt davon ab, welche Aussagen und Untersuchungen es tatsächlich enthält. Angaben zu Schadstoffen oder zur Tragfähigkeit sind für sich genommen kein Nachweis einer Kampfmitteluntersuchung. Benötigt werden die dazu vorhandenen Erkenntnisse und ein Bezug zu den geplanten Eingriffsflächen und Tiefen.
Der hier beschriebene Beitrag umfasst die vereinbarte Kampfmittelprüfung und ihre Dokumentation. Schadstoff- und geotechnische Gutachten sind gesonderte Leistungen. Sie werden mit den dafür beauftragten Fachstellen abgestimmt. Jeder Bericht bleibt mit seiner Aufgabe, seinem Bereich und seinen Aussagegrenzen erkennbar; die gemeinsame Ablage erleichtert den Zugriff. Für den Aufwand zählen Fläche, Eingriffstiefe, nutzbare Vorbefunde, Zugänglichkeit, Einbauten und Störeinflüsse. Vorbereitung, Untersuchung, Bewertung und Bericht werden mit ihrem konkreten Umfang vereinbart. Privat beauftragte Leistungen werden von den Aufgaben und Kosten der staatlichen Gefahrenabwehr unterschieden.
Das wird anhand der erreichbaren Flächen, vorhandenen Einbauten und Untersuchungsziele geprüft. Wenn Teile noch nicht aussagekräftig untersucht werden können, bleiben sie als offene Bereiche erkennbar. Das weitere Vorgehen wird auf den späteren Eingriff und die dann verfügbaren Bedingungen abgestimmt.
Hilfreich sind ein aktueller Lageplan, geplante Tiefen, vorhandene Kampfmittelberichte und Hinweise auf Einbauten oder Zugangsbeschränkungen. Ergänzen Sie die Boden- und Wasserunterlagen, deren Aussagen die Vorbereitung oder Ausführung der Untersuchung betreffen. Stimmen Sie fehlende Grundlagen und den benötigten Untersuchungsumfang vor Beginn der betroffenen Bodenarbeiten mit den zuständigen Beteiligten ab.
Damit ihre Flächen und Voraussetzungen eindeutig miteinander verglichen werden können. Abweichungen werden benannt und vor der betroffenen Tätigkeit geklärt.
Ihre Ansatzpunkte und Tiefen werden als eigene Bodenarbeiten dargestellt und mit den vorhandenen Erkenntnissen verglichen.
Bei einem möglichen Kampfmittelfund sind die betroffenen Arbeiten sofort einzustellen. Lassen Sie den Gegenstand unberührt, halten Sie Abstand und warnen Sie andere, ohne sich selbst zu gefährden. Verständigen Sie unverzüglich die Polizei unter 110 und folgen Sie deren Anweisungen. Versuchen Sie keine eigene Untersuchung oder Bergung.
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben und senden Sie den aktuellen Eingriffsplan. Geben Sie an, welche Fachstellen bereits beteiligt sind und welche Untersuchungen vorliegen. Wir klären den Kampfmittelbeitrag, die dafür benötigten Angaben und die Grenzen des angefragten Leistungsumfangs. Boden-, Wasser- und Kampfmittelberichte werden ihren jeweiligen Aufgaben zugeordnet.
Teilen Sie auch mit, welche Erdarbeiten zuerst beginnen sollen und welche Flächen noch nicht zugänglich sind. So können notwendige Vorarbeiten und die Übergabe der Ergebnisse rechtzeitig abgestimmt werden. Zeigen Sie auch Bohrungen, Brunnen und weitere vorbereitende Bodenarbeiten.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.