Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Eine Auffälligkeit in den Messdaten sagt noch nicht sicher, welcher Gegenstand im Boden liegt. Für Ihr Bauvorhaben in Speyer muss geklärt werden, wie offene Verdachtspunkte weiter untersucht werden und welche Aussagen danach für die geplanten Arbeiten möglich sind. FONTANA-EOD unterstützt die abgestimmte Untersuchung und dokumentiert die Ergebnisse einschließlich der verbleibenden Grenzen.
Messdaten und Bewertung zusammen lesen.
Offene Verdachtspunkte fachlich bearbeiten.
Ergebnisse und offene Bereiche festhalten.
Für Ihr Vorhaben in Speyer werden vorhandene Messhinweise mit ihrer Lage und ihrem Bearbeitungsstand zusammengeführt. Wir unterscheiden die gemessene Auffälligkeit von einer fachlich geklärten Ursache. Das Ergebnis wird mit dem betroffenen Bereich und seinen Grenzen dokumentiert, damit die nächsten Bodenarbeiten daran ausgerichtet werden können.

Die Stadt beschreibt für die Schifferstadter Straße eine Untersuchung im Juli 2023, bei der sich verbliebene Verdachtspunkte unter anderem als Metallschrott oder Leitungsbestandteile erwiesen. Für Ihr Vorhaben werden vorhandene Hinweise ebenso mit ihren tatsächlichen Ergebnissen zusammengeführt. Maßgeblich bleiben die eigene Fläche, der dokumentierte Untersuchungsumfang und die danach noch offenen Fragen. Speyer ist eine kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz. Geben Sie für eine Projektanfrage die genaue Grundstückslage und den betroffenen Bauabschnitt an. Die örtliche Mitteilung zur Schifferstadter Straße und zum Wartturm wird auf diesen konkreten Untersuchungsbereich bezogen. Im Umland erhalten Vorhaben etwa in Schifferstadt, Dudenhofen, Römerberg oder Otterstadt ihre eigenen Lageunterlagen und örtlichen Ansprechpartner. Diese Gemeinden gehören zum Rhein-Pfalz-Kreis. Für einen über Gemeindegrenzen reichenden Leitungs- oder Bauabschnitt zeigen die Pläne, welche Teilflächen und Verantwortlichen jeweils betroffen sind. Vorhandene Untersuchungen werden für den tatsächlichen Projektort und die geplanten Bodenarbeiten zusammengestellt.
Die Stadt Speyer berichtete am 27. Juli 2023 über abgeschlossene Untersuchungen an der Schifferstadter Straße. Nach einer vorausgegangenen Sondierung wurden dort verbliebene Verdachtspunkte fachlich untersucht. Als Ursachen nennt die Stadt unter anderem ungefährliche Bombensplitter, Metallschrott und nicht verzeichnete Leitungsbestandteile. Kampfmittel wurden bei den beschriebenen Untersuchungen nicht gefunden.
Die Stadt Speyer ordnet den Bereich um den Wartturm in ihrer Mitteilung aufgrund einer historisch-genetischen Erkundung einer Bombardierung gegen Ende des Zweiten Weltkriegs zu. Dieser konkrete historische Bezug erklärt den Anlass der dortigen Erkundung. Für ein anderes Grundstück werden die verfügbaren Akten und Luftbilder dem eigenen Baufeld zugeordnet. Frühere Nutzungen, dokumentierte Bodenänderungen und heutige Eingriffsräume werden dabei miteinander verglichen. Die für einen bestimmten Bereich überlieferte Vorgeschichte wird auf den jeweils belegten räumlichen Zusammenhang bezogen. Die anschließende Fachuntersuchung und ihre Ergebnisse behalten ihren eigenen dokumentierten Umfang.
Die Mitteilung betrifft das damals von einem anderen Fachunternehmen untersuchte Vorhaben an der Schifferstadter Straße. Sie erlaubt keine Aussage über andere Flächen in Speyer. Für die weitere Bearbeitung eines Messhinweises müssen seine Ursache und das Untersuchungsergebnis unterschieden werden. Die Stadt schließt auch für das beschriebene Vorhaben eine Gewähr für absolute Kampfmittelfreiheit aus.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Eine allgemeine Unternehmensbezeichnung ersetzt nicht die Prüfung, ob die jeweiligen Aufgaben und Schnittstellen für das konkrete Vorhaben passend beschrieben sind.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen, ohne die unterschiedlichen Aufgaben gleichzusetzen.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Die städtische Mitteilung zur Schifferstadter Straße vom 27. Juli 2023 beschreibt eine abgeschlossene Untersuchung für einen bestimmten Bereich. Für Ihr Vorhaben werden die vorhandenen Messhinweise mit den heutigen Bauflächen und den benötigten Facharbeiten abgeglichen. Benötigte Leitungsinformationen, Zugänge und der Bearbeitungsstand offener Punkte werden vor der Untersuchung mit den beteiligten Verantwortlichen abgestimmt. Die damalige Mitteilung wird als örtlicher Fallbeleg verwendet; maßgeblich für die heutige Bauaufgabe sind die zugehörigen aktuellen Unterlagen und fachlichen Ergebnisse.
Die Grundsätze zur Räumplanung der BFR KMR helfen, Untersuchungsziel und benötigte Leistungen fachlich zu gliedern. Die Hinweise zur Geophysik unterstützen die Verfahrenseinordnung; die Hinweise zur Dokumentation betreffen Ergebnisse und Plananlagen. Bei konkreten Gefahren durch Kampfmittel unterstützt der Kampfmittelräumdienst der ADD die örtlichen Ordnungsbehörden im Rahmen der Amtshilfe. Vorbeugende historische Recherche und Untersuchungsleistungen werden dem geplanten Eingriff entsprechend beauftragt. Ordnen Sie die behördliche Schnittstelle anhand des ADD-Merkblatts vom Juni 2025 dem tatsächlichen Vorgang zu. Für Arbeitsschutzfragen erläutern die DGUV-FAQ zur Kampfmittelräumung unter anderem die Einordnung von Untersuchungs- und Begleitverfahren. Die Gefährdungsbeurteilung bleibt auf die vorgesehenen Tätigkeiten bezogen.
Die BFR KMR dienen als fachliche Orientierung. Für das Vorhaben sind die örtlichen Anforderungen und Zuständigkeiten gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson stimmt die zugewiesenen Aufgaben mit den beteiligten Verantwortlichen ab. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung; seine Aussagen werden nicht ohne Prüfung als allgemeine Zulassung weiterer Bodenarbeiten oder als Entscheidung einer Behörde ausgegeben.
Eine Messauffälligkeit allein beschreibt noch nicht ihre Ursache. Die fachliche Bearbeitung orientiert sich an der bisherigen Erkenntnislage, dem Untersuchungsziel und den Bedingungen am betreffenden Ort. Die nächste Leistung wird mit einer konkreten Frage beauftragt. Eine eigenständige Überprüfung verdächtiger Gegenstände durch Baupersonal gehört nicht zu diesem Vorgehen.
Fachleistung zur offenen Untersuchungsfrage wählenLeitungen, metallische Einbauten und andere Bedingungen können die Auswertbarkeit beeinflussen. Der Bericht benennt, welche Aussagen möglich waren und welche Fragen offen bleiben. Eine vermutete Störquelle ersetzt keine fachliche Bewertung. Für die weitere Planung werden Einschränkungen deshalb zusammen mit den Ergebnissen betrachtet und bei Bedarf gezielt ergänzt.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Verknüpfen Sie die Bezeichnung eines Messhinweises mit dem zugehörigen Plan und Bericht. Bei einer geänderten Nummerierung muss die frühere Zuordnung weiter erkennbar bleiben. So können Fachbeteiligte nachvollziehen, auf welche Stelle sich eine spätere Bewertung bezieht. Eine Liste ohne räumliche Verbindung erschwert dagegen den Abgleich mit den geplanten Bodenarbeiten.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Unterscheiden Sie einen noch zu bewertenden Hinweis von einer abgeschlossenen fachlichen Klärung. Halten Sie fest, welche Unterlage den jeweiligen Stand beschreibt. Die bloße Aufnahme eines Punktes in eine Arbeitsliste bedeutet noch keinen Abschluss. Auch mündliche Rückmeldungen sollten durch die passenden Ergebnisunterlagen ergänzt werden, bevor der Stand weitergegeben wird.
Ablauf und Aufgaben abstimmen
Eine dokumentierte Ursache wird gemeinsam mit dem Untersuchungsauftrag und seiner räumlichen Reichweite eingeordnet. Daraus ergibt sich, welche Frage tatsächlich beantwortet wurde. Der Abschluss eines einzelnen Punktes beschreibt nicht automatisch die übrige Fläche. Für weitere Bodenarbeiten bleibt daher der Vergleich mit dem insgesamt untersuchten Bereich erforderlich.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentierenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Aus einer Anfrage folgt deshalb keine pauschale Termin- oder Kostenzusage. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin.
Umfang und Termin besprechenÜbergeben Sie zu einer vorhandenen Sondierung den vollständigen Bericht und den Plan der Auffälligkeiten. Daraus muss hervorgehen, wie und mit welchem Ziel untersucht wurde. Lesen Sie auch die beschriebenen Einschränkungen. Eine Punktliste allein enthält diese Angaben nicht unbedingt. Für die Zuordnung werden Berichtsversion, Planstand und die verwendeten Punktbezeichnungen zusammengeführt. Bei übernommenen Koordinaten gehören der verwendete Bezug und erkennbare Umrechnungen zu den Unterlagen. Die aktuelle Baugrube oder Leitungstrasse wird mit diesen Angaben verglichen. Die Fachplanung kann damit feststellen, welche Hinweise die tatsächlich beanspruchten Bodenräume betreffen und welche Unterlagen für die weitere Untersuchung benötigt werden.
Stellen Sie vorhandene Leitungspläne und Angaben zu Schächten oder anderen Einbauten bereit. Sie können bei der Auswertung geophysikalischer Ergebnisse helfen. Ein vermuteter Leitungsverlauf erklärt einen auffälligen Punkt jedoch nicht abschließend. Er darf deshalb nicht ohne fachliche Bewertung als erledigt gelten. Die Betreiberinformationen werden mit den vorhandenen Bestandsplänen abgeglichen. Bei einem später ergänzten Anschluss wird festgehalten, auf welche Trasse und welchen Stand sich die Angabe bezieht. Für die fachliche Einordnung bleibt maßgeblich, ob der Bezug zum untersuchten Punkt tatsächlich nachgewiesen wurde. Auch ein in der Nähe eingetragenes Bauteil und die untersuchte Auffälligkeit müssen räumlich nachvollziehbar zugeordnet werden.
Benennen Sie die zu klärenden Punkte, die zugänglichen Arbeitsbereiche und die vorgesehenen Bauarbeiten. Untersuchungen von Verdachtspunkten gehören in die Hände entsprechend qualifizierter Fachkräfte. Baupersonal soll verdächtige Gegenstände weder selbst freilegen noch prüfen. Die Projektverantwortlichen benennen, welche Punkte erreichbar sind und wo der Betrieb oder eine laufende Baumaßnahme den Zugang beeinflusst. Für Arbeiten im Straßen- oder Leitungskorridor werden die benötigten Arbeitsbereiche und die vorgesehenen Zeitfenster abgestimmt. Die Fachfirma erhält die verfügbaren Leitungsangaben und Informationen zu Veränderungen seit der Messung. Verschobene Zugänge oder neue Einbauten werden vor dem Einsatz mitgeteilt.
Kennzeichnen Sie, welche Punkte untersucht wurden, welche noch offen sind und welche Bereiche nicht bearbeitet werden konnten. Der Abschluss einer Teilaufgabe bedeutet nicht, dass alle vorgesehenen Untersuchungen erledigt sind. Bei geänderter Bauplanung wird geprüft, ob weiterer Untersuchungsbedarf entsteht. Bei mehreren Bauabschnitten wird eine Übersicht der untersuchten, noch offenen und zusätzlich beanspruchten Bereiche geführt. Ein späterer Eingriff erhält den zugehörigen Bericht und Planstand. Werden Arbeitsräume, Bohrpunkte oder seitliche Anschlüsse neu vorgesehen, wird der zusätzliche Untersuchungsbedarf vor diesen Arbeiten geklärt. Bereits nutzbare Ergebnisse bleiben ihrem dokumentierten Teilbereich zugeordnet; die nächste Entscheidung stützt sich auf den tatsächlichen Bearbeitungsstand.
Die Übergabe enthält den vollständigen Bericht mit den zugehörigen Lageangaben und Einschränkungen. Noch offene Hinweise bleiben erkennbar. Dadurch kann die Bauleitung den dokumentierten Stand dem nächsten Arbeitsschritt zuordnen. Eine pauschale Abschlussmeldung verdeckt dagegen möglicherweise Unterschiede zwischen bearbeiteten Punkten und Bereichen, zu denen noch keine ausreichende Aussage vorliegt. Zum Bericht gehören die Zuordnung der bearbeiteten Punkte, die tatsächlich erfassten Bedingungen und die fachliche Bewertung. Nach ausgeführten Räumarbeiten kommt das Räumprotokoll mit dem tatsächlichen Räumumfang und den Ergebnissen hinzu. Die zugehörigen Plananlagen zeigen, welche Flächen dabei bearbeitet wurden. In Plananlagen wird erkennbar, welche Angaben auf einer Untersuchung beruhen und welche Aufgabe noch offen ist. Bei einem Nachtrag wird die ergänzte frühere Aussage bezeichnet. Die Bauleitung erhält damit einen nachvollziehbaren Bezug zwischen Ergebnis, konkretem Eingriff und den dafür geltenden Grenzen.
Wenn eine Grube oder Leitung verlegt wird, wird die neue Lage mit den vorhandenen Ergebnissen verglichen. Die früheren Punktbezeichnungen und Berichtsfassungen bleiben erhalten. Ergänzender Untersuchungsbedarf ergibt sich aus der konkreten Änderung. Ein nachträglich verschobenes Plansymbol darf deshalb nicht den Eindruck erwecken, die neue Stelle sei bereits untersucht worden. Bei einer geänderten Baugrube werden die neuen Abmessungen und Tiefen mit dem bisherigen Untersuchungsraum verglichen. Eine umbenannte Punktnummer wird mit ihrer früheren Bezeichnung verknüpft, damit Bericht und Bauplan denselben Ort meinen. Vor einer Wiederaufnahme oder einem Firmenwechsel werden die aktuelle Planfassung, der Ergebnisstand und die ausstehenden Facharbeiten gemeinsam übergeben. Zuständige Projektbeteiligte können den nächsten Arbeitsschritt auf dieser Grundlage abstimmen.
Legen Sie Messbericht, Punktliste und aktuellen Eingriffsplan gemeinsam vor. Benennen Sie fehlende Anlagen und inzwischen veränderte Bedingungen. Damit lässt sich die noch benötigte Aussage nachvollziehbar abgrenzen. Die Fachplanung kann an den dokumentierten Stand anknüpfen, ohne einen bloßen Messhinweis bereits als bestimmten Gegenstand zu behandeln. Für die Anfrage unterscheiden Sie die bereits vorliegenden Ergebnisse von der noch zu beauftragenden Aufgabe. Benennen Sie den betroffenen Bauabschnitt, benötigte Zugänge, verfügbare Unterlagen und den Zeitpunkt der vorgesehenen Bodenarbeiten. Die Fachfirma kann darauf beziehen, welche Vorbereitung, Datenerfassung und Ergebnisunterlagen für die Aufgabe erforderlich sind. Fehlende Anlagen oder widersprüchliche Punktbezeichnungen werden mit ihrem tatsächlichen Klärungsstand genannt.
Ordnen Sie das Ergebnis der untersuchten Stelle und dem vereinbarten Umfang zu. Vergleichen Sie anschließend, welche vorgesehenen Bodenarbeiten davon erfasst sind. Weitere Punkte und nicht untersuchte Bereiche bleiben in der Übersicht sichtbar. Der Abschluss einzelner Aufgaben wird so in einen belastbaren Zusammenhang mit der weiteren Bauplanung gebracht. Bei einer Teilbearbeitung werden die verfügbaren Ergebnisse gemeinsam mit den noch ausstehenden Aufgaben übergeben. Wird später ein weiterer Punkt erreichbar oder ein Bauabschnitt geändert, stimmen die Verantwortlichen die benötigte Ergänzung vor dem Eingriff ab. Ein Berichtsauszug wird zusammen mit den zugehörigen Plänen und Einschränkungen verwendet. Für die weitere Beauftragung bleiben der bisherige Umfang und die zusätzliche Aufgabe jeweils erkennbar.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenGeophysikalische Verfahren erfassen physikalische Eigenschaften des Untergrunds und darin liegender Objekte. Eine Sondierung bestimmt nicht bei jeder Auffälligkeit bereits eindeutig den Gegenstand. Verfahren, Messbedingungen und vorhandene Informationen fließen in die Bewertung ein. Bleibt die Ursache offen, wird fachlich entschieden, wie der Befund weiter bearbeitet werden muss.
Eine Oberflächensondierung kann durch Störkörper, Einbauten oder andere Bedingungen eingeschränkt sein. Die Zahl bearbeiteter Punkte belegt weder die Untersuchung jedes Bodenbereichs noch jeder Tiefe. Der Bericht muss erkennen lassen, welches Ziel unter den tatsächlichen Bedingungen erreicht wurde.
Wenn für das Vorhaben eine baubegleitende Kampfmittelräumung vorgesehen wird, müssen Aufgabe und geeignetes Verfahren vorab feststehen. Bloßes Beobachten des Aushubs ersetzt keine fachgerechte Detektion. Die DGUV unterscheidet ausdrücklich zwischen einer reinen Sichtkontrolle und einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung.
Vorhandene Messhinweise auf die geplanten Bodenarbeiten beziehen. Für die erste Projektanfrage werden Grundstückslage, Bauplan, Eingriffstiefen und vorgesehene Termine mitgeteilt. Vorhandene Messberichte, Punktlisten und behördliche Auskünfte werden auf Stand, räumliche Abdeckung und Lücken geprüft. Die Fachplanung vergleicht ihren Aussageumfang mit der heutigen Bauaufgabe. Fehlende Anlagen oder abweichende Punktbezeichnungen werden für den tatsächlich betroffenen Bereich geklärt.
Bei offenen Grundlagen wird erforderliche historische Recherche oder Luftbildauswertung für das konkrete Baufeld durchgeführt. Frühere Nutzungen und überlieferte Kriegseinwirkungen werden anhand verfügbarer Akten und Bildinformationen räumlich eingeordnet. Die Erkenntnisse werden der heutigen Fläche zugeordnet und für die Untersuchungsplanung ausgewertet. Bereits ausreichende vorhandene Grundlagen können weiterverwendet werden.
Aufgabe, Arbeitsbereiche und Voraussetzungen für die Fachleistung festlegen. Die Methodenauswahl richtet sich nach Untersuchungsziel, örtlichen Bedingungen, Einbauten und den benötigten Tiefen. Auf der abgestimmten Grundlage führt das Fachpersonal die geeignete Untersuchung oder vereinbarte Begleitung im zulässigen Umfang durch. Messdaten und Beobachtungen werden mit dem Lagebezug der Punkte und den tatsächlichen Einschränkungen erfasst. Veränderte Bedingungen werden über die vorgesehenen Abstimmungswege behandelt.
Bearbeitete Punkte, offene Bereiche und Einschränkungen im Plan dokumentieren. Die erfassten Daten und Befunde werden anhand des Untersuchungsziels, des Verfahrens und der örtlichen Störeinflüsse fachlich bewertet. Der Bericht führt diese Bewertung mit den tatsächlich bearbeiteten Bereichen, Ergebnissen und Aussagegrenzen zusammen. Zugehörige Plananlagen zeigen den Bezug zu Punktliste und Bauabschnitten. Offener Klärungsbedarf wird mit dem tatsächlichen Bearbeitungsstand weitergegeben.
Die Bauleitung über die Ergebnisse und deren Geltungsbereich informieren. Bericht und Plananlagen werden gemeinsam an die betroffenen Verantwortlichen übergeben. Die Bauleitung vergleicht die dokumentierten Aussagen mit den nächsten Eingriffen. Für noch offene Punkte oder einen geänderten Bauabschnitt wird die erforderliche Ergänzung vor den betroffenen Arbeiten abgestimmt. Die Anschlussentscheidung bezieht sich damit auf den tatsächlich dokumentierten Untersuchungsraum und den vorgesehenen Arbeitsschritt.
Im Bericht werden Untersuchungsziel, bearbeitete Flächen, eingesetzte Verfahren und Ergebnisse festgehalten. Nicht untersuchte oder nicht auswertbare Bereiche müssen darin erkennbar bleiben. Planung und Bauleitung brauchen diese Angaben, um zu prüfen, welche Bodenarbeiten der Bericht abdeckt und welche Fragen noch offen sind.
In Rheinland-Pfalz gelten die von der ADD beschriebenen Zuständigkeiten für die behördliche Gefahrenabwehr. Ein beauftragtes Fachunternehmen ersetzt weder die örtliche Ordnungsbehörde noch den Landesdienst. Ein möglicher Kampfmittelfund muss unverzüglich über den behördlichen Meldeweg gemeldet werden; er gehört nicht in eine gewöhnliche Projektanfrage.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Erst die Verbindung aus Bezeichnung, Lage und fachlicher Bewertung macht einen Eintrag für die weitere Planung verständlich. Bewahren Sie die zugehörigen Anlagen gemeinsam auf. Wenn eine Zuordnung unklar ist, wird sie geklärt. Aus einer isolierten Nummer oder einem farbigen Plansymbol lässt sich kein verlässlicher Abschluss ableiten.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenDie Bedeutung eines Ergebnisses richtet sich nach der tatsächlich untersuchten Aufgabe. Auch eine geklärte Ursache an einem Punkt beantwortet nicht jede Frage zum umliegenden Untergrund. Bei der Übergabe wird deshalb benannt, welcher Bereich erfasst wurde. Zusätzliche Bodenarbeiten werden anhand ihrer Lage und Tiefe mit dieser Aussage verglichen.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Die Leistungsübersicht hilft, diese Aufgaben bei der Anfrage zu unterscheiden.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNein. Auffälligkeiten können verschiedene Ursachen haben. Die Stadt Speyer nennt in ihrem Bericht zur Schifferstadter Straße auch Metallschrott und Leitungsbestandteile. Die Ursache eines konkreten Punkts muss fachlich geklärt werden. Unbefugte dürfen ihn weder selbst freilegen noch prüfen.
Nein. Die städtische Mitteilung vom 27. Juli 2023 beschreibt das damalige Vorhaben und die dort untersuchten Punkte. Für ein anderes Grundstück müssen die eigenen Erkenntnisse, geplanten Eingriffe und Untersuchungsbedingungen geprüft werden.
Benötigt werden der vollständige Sondierbericht mit Plänen und Einschränkungen sowie verfügbare Angaben zu Einbauten, Zugang und geplanten Bodenarbeiten. Erst mit diesen Unterlagen lässt sich der weitere Auftrag abgrenzen. Stimmen Sie benötigte Auskünfte und vorbereitende Untersuchungen vor den Bodenarbeiten mit der Fachfirma und den zuständigen örtlichen Stellen ab. Der Kampfmittelräumdienst der ADD unterstützt die örtlichen Ordnungsbehörden bei konkreten Gefahren im Rahmen der Amtshilfe.
Die Untersuchung gilt für die dokumentierten Bereiche und die beauftragte Aufgabe. Aus der Klärung einzelner Punkte folgt keine pauschale Aussage über das ganze Grundstück. Prüfen Sie vor den nächsten Arbeiten, ob die vorliegenden Ergebnisse den vorgesehenen Eingriff abdecken.
Die betroffenen Arbeiten sofort einstellen. Abstand halten, andere Personen fernhalten und den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Verständigen Sie die Polizei über 110 und folgen Sie den behördlichen Anweisungen. Nutzen Sie für diesen akuten Fall kein Anfrageformular.
Die neue und die frühere Bezeichnung werden eindeutig miteinander verbunden und mit denselben Lageangaben verknüpft. Die zugehörigen Berichte bleiben verfügbar.
Die eindeutige Bezeichnung, Lage, vorhandene Unterlage und der aktuelle Bearbeitungsstand. Eine noch fehlende Bewertung wird als offene Aufgabe erkennbar geführt.
Weil Einbauten die Untersuchung beeinflussen können und für die räumliche Einordnung wichtig sind. Eine vermutete Leitung ersetzt jedoch keine fachliche Klärung eines Messhinweises. Für den Aufwand zählen außerdem Anzahl und Zugänglichkeit der Punkte, Untersuchungsziel und Eingriffstiefe, Störeinflüsse und nutzbare Vorbefunde. Vorbereitung, Untersuchung, Bewertung und Bericht werden mit ihrem konkreten Umfang vereinbart. Die privat beauftragten Leistungen werden von den Aufgaben und Kosten der staatlichen Gefahrenabwehr unterschieden.
Senden Sie vorhandene Untersuchungsberichte mit Plänen und beschreiben Sie die bevorstehenden Bodenarbeiten. Markieren Sie offene Verdachtspunkte und ihren bisherigen Bearbeitungsstand. FONTANA-EOD bespricht mit Ihnen, welche Untersuchung noch benötigt wird und welche Unterlagen die Bauleitung anschließend braucht. Für die Zuordnung gehören Messbericht, Punktliste und Lageplan mit eindeutigen Bezeichnungen zusammen.
Markieren Sie neue Gruben, Leitungen und veränderte Eingriffsbereiche im aktuellen Plan. Teilen Sie auch mit, welche Erdarbeiten zuerst beginnen sollen und welche Flächen noch nicht zugänglich sind. So können notwendige Vorarbeiten und die Übergabe der Ergebnisse rechtzeitig abgestimmt werden.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.