Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Für Bauherrschaft, Fachplanung und Bauleitung im Raum Niederbayern werden Baugrund-, Wasserhaltungs- und Kampfmittelunterlagen ihrem jeweiligen Untersuchungszweck zugeordnet. FONTANA-EOD klärt mit Ihnen die Kampfmittelaufgabe für die vorgesehenen Bodenarbeiten und führt die vereinbarten Fachleistungen aus. Senden Sie die vollständigen Berichte mit Karten und den Plan der nächsten Bauarbeiten oder Erkundungspunkte.
Zweck und untersuchten Bereich jedes Berichts kennen.
Auch Erkundungspunkte und Probenahmen berücksichtigen.
Die Kampfmittelaufgabe konkret beschreiben.
Ordnen Sie jeden Bericht seinem Untersuchungszweck, seiner Fläche und seinem Tiefenbezug zu. Stellen Sie die geplanten Eingriffe im gleichen Lageplan dar. Die Fachprüfung erkennt dadurch, welche Aussagen für die Kampfmittelfrage vorliegen und welche Aufgaben andere Fachstellen betreffen. Unterschiede im Untersuchungsumfang bleiben sichtbar, auch wenn alle Unterlagen zum selben Bauprojekt gehören.

Das amtliche Verzeichnis Sittling–Altheim trennt unter anderem Bodenschutz und Wasserrahmenrichtlinie. Das LfU beschreibt ABuDIS gesondert für Altlasten und stoffliche Bodenveränderungen. Für Ihr Vorhaben wird entsprechend jeder Fachbeitrag seiner Frage zugeordnet. Die Kampfmittelplanung benötigt dafür die einschlägigen Erkenntnisse und den tatsächlichen Eingriff; andere Umweltunterlagen können wichtige zusätzliche Randbedingungen liefern.
Niederbayern ist ein Regierungsbezirk im Freistaat Bayern, Deutschland. Er umfasst neun Landkreise und die kreisfreien Städte Landshut, Passau und Straubing. Stadt, Landkreis, Gemeinde und Regierung sind unterschiedliche Verwaltungsebenen. Für die örtliche Zuordnung werden Projektadresse und betroffene Gemeinde benannt; der Name eines großräumigen Leitungsprojekts ersetzt diese Angaben nicht.
Die Regierung von Niederbayern veröffentlicht zum Vorhaben Sittling–Altheim, Abschnitt C der Juraleitung, getrennte Unterlagen zu verschiedenen Fachthemen. Dazu gehören eine Unterlage zum Bodenschutz und ein Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie. Diese Gliederung zeigt, warum ein Planungsordner mehrere unterschiedliche Fragen behandelt. Sie belegt für sich genommen weder eine Kampfmittelbelastung noch eine Kampfmitteluntersuchung.
Auch das bayerische Altlastenkataster hat einen anderen Zweck: Das Landesamt für Umwelt beschreibt ABuDIS als System zur Erfassung und Bearbeitung von Altlasten, Verdachtsflächen und stofflichen schädlichen Bodenveränderungen. Angaben daraus sind deshalb keine Kampfmittelbescheinigung. Ein Bericht zur Kampfmitteluntersuchung beantwortet umgekehrt nicht automatisch die Frage nach Schadstoffen oder der Tragfähigkeit des Baugrunds.
Für ein konkretes Projekt in Niederbayern sollten die Fachstellen ihre Ergebnisse auf denselben Lageplan beziehen können. Das bedeutet nicht, dass eine Fachleistung die andere ersetzt. Hilfreich ist eine Übersicht, welcher Bericht welche Fläche, welchen Eingriff und welche noch offene Frage betrifft. So lässt sich gezielt klären, was für die nächsten Arbeiten tatsächlich gebraucht wird.
Einen konkreten historischen Ortsbezug nennt der Wiederaufbauatlas des Hauses der Bayerischen Geschichte für Landshut: Der Eisenbahnknotenpunkt gehörte zu den Angriffszielen; für den 19. März 1945 sind schwere Schäden am Bahnhof und in angrenzenden Siedlungen dokumentiert. Dieser örtliche Befund wird bei einer historischen Bewertung mit dem tatsächlichen Untersuchungsgebiet abgeglichen. Er belegt keine heutige Kampfmittelbelastung jedes niederbayerischen Grundstücks oder Leitungsabschnitts.
Für die beauftragten Tätigkeiten in Deutschland werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Der Leistungsumfang beschreibt die konkreten Tätigkeiten und Schnittstellen mit den jeweils verantwortlichen Beteiligten.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen, ohne die unterschiedlichen Aufgaben gleichzusetzen.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Regionale Grundlagen: Regierung von Niederbayern: Unterlagen Sittling–Altheim · LfU Bayern: Altlastenkataster ABuDIS.
Planung und Dokumentation: BFR KMR: Räumplanung mit Räumkonzept – Einleitung · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · DGUV: FAQ Kampfmittelräumung · Bayern: Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel, Bekanntmachung vom 13.08.2026
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson erleichtert die Zusammenarbeit, übernimmt dadurch aber nicht automatisch sämtliche Aufgaben anderer Beteiligter. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung; seine Aussagen werden nicht ohne Prüfung als allgemeine Zulassung weiterer Bodenarbeiten oder als Entscheidung einer Behörde ausgegeben.
Zunächst wird geklärt, welche Kampfmittelfrage für den geplanten Eingriff noch offen ist. Vorhandene Ergebnisse und tatsächliche Untersuchungsbedingungen werden einbezogen. Daraus ergibt sich ein fachlich geeignetes Vorgehen. Eine Methode, die für eine andere Bodenfrage eingesetzt wurde, ist nicht allein deshalb als Kampfmitteluntersuchung zu behandeln; entscheidend bleibt der dokumentierte Auftrag und seine Aussage.
Auch Daten aus einer früheren technischen Messung werden mit ihrem damaligen Untersuchungsziel geführt. Eine geeignete Ergänzung wird für die noch benötigte Aussage bestimmt. Die weiteren Fachstellen benennen ihre jeweils erforderlichen Angaben. Dadurch kann die Planung die tatsächlichen Untersuchungsbedingungen berücksichtigen, bevor Leistungen und Termine aufeinander abgestimmt werden.
Geeignete Fachleistungen vergleichenBenennen Sie die Ansprechpartner für Kampfmittel, Schadstoffe, Baugrund und gegebenenfalls weitere Aufgaben. Stimmen Sie ab, welche Informationen jeweils vor dem nächsten Arbeitsschritt benötigt werden. Gemeinsam verwendete Pläne erleichtern die Übergabe. Die einzelnen Leistungen und Verantwortlichkeiten bleiben erkennbar, auch wenn Termine und Zugänge für einen wirtschaftlichen Ablauf miteinander koordiniert werden.
Bei einer gemeinsamen Beauftragung werden die einzelnen Fachbeiträge im Leistungsumfang erkennbar beschrieben. Es wird geklärt, wer die Planänderungen zusammenführt und wer die jeweiligen Ergebnisse fachlich bewertet. Eine ausstehende Stellungnahme bleibt als offene Aufgabe benannt. Die Bauleitung erhält daraus den für den nächsten Eingriff maßgeblichen Bearbeitungsstand.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Sammeln Sie vorhandene Informationen zur Vorgeschichte des Grundstücks und bereits ausgeführte Kampfmitteluntersuchungen. Diese werden getrennt von Schadstoff- oder Baugrundgutachten bezeichnet. Ihre fachlichen Aussagen können anschließend mit der Planung zusammengeführt werden. Fehlende Erkenntnisse werden konkret benannt, damit aus dem Vorliegen eines umfangreichen Planungsordners keine unzutreffende Vollständigkeit abgeleitet wird.
Die Vorgeschichte wird mit ihrem räumlichen Bezug dokumentiert. Eine Information über Schadstoffe kann für die Planung relevant sein, ohne eine Aussage zur Kampfmittelfrage zu liefern. Umgekehrt wird ein Kampfmittelbericht nicht als Bodenanalytik geführt. Zusätzliche historische Erkenntnisse werden der dafür benötigten Fachbewertung zugeordnet.
Berichte nach Untersuchungszweck ordnen
Geotechnische oder umweltbezogene Untersuchungen können selbst Bodeneingriffe erfordern. Teilen Sie deren Lage, Tiefe und Arbeitsebene frühzeitig mit. Die Kampfmittelaufgabe wird auf diese Eingriffe und die verfügbaren Erkenntnisse bezogen. Reihenfolge und erforderliche Übergaben werden zwischen den beauftragten Stellen abgestimmt, damit eine vorbereitende Erkundung nicht außerhalb der gemeinsamen Ablaufplanung bleibt.
Geben Sie auch Zufahrten, Hilfsgruben und gegebenenfalls versetzte Ersatzpunkte an. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor den davon betroffenen Arbeiten geklärt. Eine geänderte Ausführung wird mit dem abgestimmten Stand verglichen. Die benötigten Aussagen werden den tatsächlich auszuführenden Erkundungen zugeordnet, statt nur unter dem späteren Gesamtvorhaben abgelegt zu werden.
Fachleistungen vergleichen
Bei der Übergabe soll erkennbar sein, welcher Bericht welche Frage beantwortet. Die zugehörigen Karten und Einschränkungen bleiben verfügbar. Die Bauleitung erhält eine nachvollziehbare Zuordnung zu den vorgesehenen Arbeiten. Eine Aussage zu Kampfmitteln wird dadurch nicht mit Bodenverwertung, Tragfähigkeit oder wasserrechtlichen Voraussetzungen gleichgesetzt; erforderliche weitere Aussagen bleiben gesondert sichtbar.
Die verwendeten Fassungen und Karten bleiben mit dem Bericht verbunden. Noch offene Daten werden mit ihrer Bedeutung für den nächsten Arbeitsschritt benannt. Ein später hinzukommendes Ergebnis erhält seinen eigenen Untersuchungszweck. Die Ausführenden können dadurch erkennen, welche Aussage für ihren Arbeitsbereich vorliegt und welche Fachaufgabe noch zu bearbeiten ist.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentierenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Aus einer Anfrage folgt deshalb keine pauschale Termin- oder Kostenzusage. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin.
Umfang und Termin besprechenÜbergeben Sie vorhandene Gutachten mit Titel, Datum, Anlagen und dem beschriebenen Untersuchungszweck. Ein Deckblatt oder eine einzelne Karte lässt häufig nicht erkennen, welche Schlussfolgerung der vollständige Bericht trägt. Fügen Sie die konkrete Frage hinzu, für die Sie den Bericht weiterverwenden möchten.
Markieren Sie widersprüchliche Orts- oder Flächenangaben. Wenn eine Anlage fehlt, wird genau diese Lücke für die weitere Abstimmung benannt. Ein ungeklärter Bezug wird vor der Übertragung einer Aussage auf einen neuen Eingriff fachlich behandelt. Verwertbare Teile des vorhandenen Kenntnisstands bleiben daneben nachvollziehbar verfügbar.
Sind Baugrundbohrungen, Sondierungen oder Probenahmen mit Bodeneingriffen vorgesehen, gehören deren Lage und Tiefe in die Abstimmung. Die Kampfmittelfrage ist für diese Eingriffe gesondert zu bewerten. Ein Auftrag zur Bodenuntersuchung legt nicht zugleich ein geeignetes Verfahren zur Kampfmitteluntersuchung fest.
Ein vorgeschlagener Punkt wird mit dem geplanten Arbeitsraum und seinem Höhenbezug beschrieben. Werden mehrere Punkte gemeinsam untersucht, bleiben deren Bezeichnungen eindeutig. Der Kampfmittelauftrag wird mit dem tatsächlichen Umfang der Erkundung verbunden. Eine spätere Verschiebung wird vor der Ausführung mit dem erreichten Untersuchungsstand abgeglichen.
Zeigen Sie, wenn aus einer punktuellen Erkundung ein größerer Aushub wird oder sich die Baugrube verschiebt. Ein Ergebnis kann nur sinnvoll verwendet werden, wenn sein räumlicher und fachlicher Bezug klar bleibt. Die Veränderung wird mit dem bisherigen Untersuchungsumfang verglichen; zusätzliche Arbeiten folgen nicht automatisch.
Stellen Sie die veränderten Bereiche auf einer gekennzeichneten Planfassung dar. Die einzelnen Fachstellen prüfen den jeweils betroffenen Teil ihrer Aufgabe. Neue und weiterhin verwendbare Ergebnisse werden auseinandergehalten. Für die gemeinsame Planung bleibt sichtbar, welche Aussage zur zusätzlichen Baugrube oder zum geänderten Erkundungsraum noch benötigt wird.
Benennen Sie befestigte Flächen, Leitungen, nicht betretbare Bereiche und bekannte Einbauten. Ergänzen Sie Beschränkungen, die andere Fachstellen für das Arbeiten auf der Fläche vorgeben. Ob diese Bedingungen eine Sondierung beeinflussen und welche Vorbereitung nötig ist, wird fachlich geprüft.
Erforderliche Vorarbeiten werden mit den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt. Für eine Anfrage ist keine eigenständige Entfernung unbekannter Bauteile oder Freilegung des Untergrunds nötig. Vorhandene Fotos und Bestandspläne können die Ausgangslage zunächst beschreiben. Welche Voraussetzungen vor den Facharbeiten tatsächlich herzustellen sind, wird im vorgesehenen Ablauf geklärt.
Mehrere Gutachten können dasselbe Grundstück behandeln und dennoch verschiedene Flächen oder Tiefen erfassen. Stellen Sie diese Unterschiede im gemeinsamen Plan dar. Eine Bezeichnung wie Untersuchungsgebiet soll nicht unbemerkt für mehrere abweichende Umfänge verwendet werden. Der nächste Bodeneingriff wird mit der für seine Frage einschlägigen Aussage verglichen, einschließlich der zugehörigen Grenzen.
Eine Punktliste führt bekannte Koordinaten und Bezugshöhen zusammen. Abweichende Arbeitsräume werden mit dem zugehörigen Fachbeitrag dargestellt. Eine nur teilweise untersuchte Fläche bleibt als solche erkennbar. Bei der Übergabe werden die nötigen Ergebnisse mit den tatsächlich vorgesehenen Bodenarbeiten verbunden, damit unterschiedliche Umfangsangaben nachvollziehbar bleiben.
Eine Bohrung zur Baugrunduntersuchung ist bereits eine konkrete Arbeit im Boden. Sie gehört mit Ansatzpunkt, Tiefe und Termin in die Vorbereitung. Geben Sie auch vorgesehene Gruben oder vorbereitenden Bodenabtrag an. Welche Kampfmittelleistung dafür erforderlich ist, wird anhand dieser Aufgabe beurteilt und nicht allein aus dem späteren Zweck des gesamten Bauvorhabens abgeleitet. Soweit Räumarbeiten ausgeführt werden, wird das zugehörige Räumprotokoll mit den bearbeiteten Bereichen und Tiefen in der Projektakte geführt.
Senden Sie die verfügbaren Unterlagen mit Anlagen und Karten. Fügen Sie eine aktuelle Eingriffsplanung und eine Übersicht der noch vorgesehenen Erkundungen bei. Die erste Abstimmung klärt den Kampfmittelbezug der vorhandenen Erkenntnisse. Fehlende Unterlagen oder abweichende Untersuchungsbereiche werden ausdrücklich benannt, damit der weitere Auftrag eine konkrete fachliche Frage erhält.
Benennen Sie die anstehende Projektentscheidung und die dafür benötigte Aussage. Ein noch nicht beauftragter Beitrag wird von einem bereits erstellten Ergebnis unterschieden. Die koordinierende Person kann fehlende Unterlagen oder Planänderungen zusammenstellen. Umfang und Voraussetzungen weiterer Fachleistungen werden anhand dieser Informationsbasis ausdrücklich vereinbart.
Führen Sie verwendete Berichtsfassungen, zugehörige Flächen und noch offene Fragen in der Projektakte zusammen. Für die Bauleitung muss erkennbar bleiben, welcher Nachweis für welchen Eingriff herangezogen wird. Änderungen an Punkten oder Tiefen werden erneut geprüft. Eine gemeinsame Ablage ersetzt diese Zuordnung nicht, unterstützt sie aber, wenn die einzelnen Fachbeiträge vollständig verfügbar sind.
Soweit Räumarbeiten tatsächlich erforderlich sind und ausgeführt werden, wird das zugehörige Räumprotokoll mit den bearbeiteten Bereichen geführt. Flächenräumung, eine nötige Befundbearbeitung oder ein entstehender Bergungsbedarf werden mit den zuständigen Beteiligten abgestimmt. Die Projektakte unterscheidet diese Leistungen von Schadstoff-, Baugrund- und wasserbezogenen Fachbeiträgen.
Eine historische Luftbildauswertung ordnet geeignete Aufnahmen und weitere Erkenntnisse einer festgelegten Kampfmittelfrage zu. Dafür werden die verfügbaren Grundlagen und untersuchten Flächen benannt. Ein Bodengutachten liefert eine andere Aussage und bleibt gesondert zugeordnet. Bei offenen historischen Fragen werden erforderliche Recherchen oder ergänzende Luftbildauswertungen durchgeführt. Die Fachbewertung verbindet deren Ergebnisse mit dem geplanten Eingriff. Eine gemeinsame Projektakte kann die Beiträge zusammenführen; sie erweitert deren jeweiligen Untersuchungsumfang nicht. Benötigte weitere Aufgaben werden mit den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt und nachvollziehbar beschrieben.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetik ist ein passives Messverfahren für das Magnetfeld. Die magnetische Wirkung eines Objekts ist für seine Erfassbarkeit entscheidend; elektrische Leitfähigkeit allein genügt nicht. Vor einer Untersuchung werden Ziel und tatsächliche Bedingungen betrachtet. Vorhandene Leitungen und andere Einbauten können Störungen verursachen. Ergebnisse einer geotechnischen Erkundung ersetzen diese Bewertung nicht. Die Fachauswertung beurteilt die Messdaten zusammen mit ihren Grenzen. Erfasste Anomalien sind noch keine sichere Kampfmittelidentifikation. Die dokumentierte Aussage wird dem tatsächlich untersuchten Bodenraum zugeordnet, damit andere Fachstellen sie passend zu ihren vorgesehenen Eingriffen verwenden.
Geomagnetik fachlich abgrenzenTransientenelektromagnetische Verfahren, kurz TDEM, werten die zeitliche elektromagnetische Antwort leitfähiger Objekte aus. Ihre Eignung wird anhand des Untersuchungsziels und der tatsächlichen Messbedingungen beurteilt. Die Fachplanung berücksichtigt verfügbare technische Ergebnisse und bekannte Einbauten. Ein neuer Aufschlusspunkt kann einen anderen Bodenraum betreffen als die bisherige Untersuchung. Der zusätzlich benötigte Umfang wird deshalb vorab bestimmt. Die Datenauswertung benennt Befunde, Störeinflüsse und Aussagegrenzen. Bericht und Plan ermöglichen anschließend die Zuordnung zum konkreten Punkt oder Bauabschnitt; offene Stellen bleiben mit der erforderlichen Anschlussaufgabe erkennbar.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Strukturen und Reflexionen im Boden abbilden. Bodenaufbau, Wassergehalt und Einbauten beeinflussen die Auswertung. Die benötigte Information wird für die konkrete Fachaufgabe festgelegt. Eine abgebildete Struktur identifiziert nicht automatisch ein Kampfmittel. Umgekehrt lässt sich aus einer anderen Bodenuntersuchung kein allgemeiner Detektionsnachweis ableiten. Ergebnisse werden mit ihrem tatsächlichen Verfahren und Untersuchungsraum bezeichnet. Für einen späteren Eingriff wird geprüft, welche davon seine Fragestellung beantworten. Fachliche Interpretation, Einschränkungen und erforderliche weitere Schritte werden nachvollziehbar dokumentiert.
Georadar und AussagegrenzenErkundungsbohrungen, tiefe Gründungen und Schächte erhalten eine eigene Lage- und Tiefenbeschreibung. Die Fachplanung prüft, ob verfügbare Erkenntnisse den benötigten Bodenraum erfassen. Andernfalls wird ein geeignetes Vorgehen einschließlich einer erforderlichen Tiefen- beziehungsweise Bohrlochsondierung festgelegt. Ansatzpunkt und Bezugshöhe sind dafür eindeutig zuzuordnen. Benötigte Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor den betroffenen Eingriffen geklärt. Eine veränderte Bohrposition wird erneut mit den Ergebnissen verglichen. Ein Bericht für einen benachbarten Punkt bleibt seinem tatsächlich untersuchten Raum zugeordnet; die geotechnische und die Kampfmittelaussage werden getrennt weitergegeben.
Tiefe Eingriffe vorbereitenEine erforderliche baubegleitende Kampfmitteluntersuchung wird mit den vorgesehenen Bodenarbeiten fachlich geplant. Sie kann notwendigen lagenweisen Abtrag, fachliche Freilegung und ergänzende Sondierungen umfassen. Reine Sichtbeobachtung gewöhnlicher Aushubarbeiten genügt als Detektion nicht. Andere begleitende Fachaufgaben werden mit ihren eigenen Zuständigkeiten berücksichtigt. Bearbeitete Bereiche, Befunde und Einschränkungen erhalten eine nachvollziehbare Dokumentation. Vor dem folgenden Bauabschnitt werden die vorhandenen Ergebnisse und offenen Aufgaben an die verantwortlichen Beteiligten übergeben. Eine Änderung der Ausführung wird mit den tatsächlich benötigten Aussagen erneut abgeglichen.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenFür die historische Recherche werden die verfügbaren Quellen grundstücksbezogen ausgewertet. Eine historische Luftbildauswertung behandelt dabei eine andere Fragestellung als eine Schadstoffanalyse. Ihre Ergebnisse und Grenzen gehen in die weitere Kampfmittelbewertung ein; sie werden nicht durch einen fachfremden Bericht ersetzt.
Eine Oberflächensondierung kann für geeignete zugängliche Flächen infrage kommen. Entscheidend sind unter anderem die gesuchte Aussage, der Untergrund und mögliche Störeinflüsse. Welche Messung belastbare Ergebnisse liefern kann, muss vor der Festlegung des Verfahrens geprüft werden.
Bei Erkundungsbohrungen oder tiefen Gründungen ist die Eignung einer Tiefen- oder Bohrlochsondierung anhand der konkreten Planung zu bewerten. Eine reine Sichtbeobachtung des Bodens ist keine baubegleitende Kampfmittelsondierung. Auch eine solche Begleitung wird nicht automatisch zum Ersatz für eine fehlende Voruntersuchung.
Stellen Sie die vorhandenen Berichte zusammen und markieren Sie deren untersuchte Bereiche. Im Erstkontakt werden Projektort und benötigte Aussage benannt. Vorhandene Pläne, Stellungnahmen und Berichte werden auf Aktualität, räumlichen Bezug, Vollständigkeit und Lücken geprüft.
Bei offenen historischen Erkenntnisfragen werden erforderliche Recherchen und Luftbildauswertungen im fachlich abgestimmten Auftrag tatsächlich durchgeführt. Vorhandene Auswertungen werden mit ihren jeweiligen Teilflächen und Schlussfolgerungen berücksichtigt. Ergänzende Erkenntnisse werden dem heutigen Eingriffsbereich zugeordnet und für die Untersuchungsplanung verwendet.
Benennen Sie die geplanten Erdarbeiten und auch vorhergehende Erkundungen mit Lage und Tiefe.
Wir klären mit Ihnen, welche Kampfmittelfragen die bisherigen Unterlagen beantworten und wo Angaben fehlen. Das geeignete Verfahren wird anhand von Untersuchungsziel, Eingriffstiefe, Bodenaufbau, Einbauten und tatsächlichen Messbedingungen ausgewählt. Zugänge und erforderliche Voraussetzungen werden mit den verantwortlichen Beteiligten geklärt.
Stimmen Sie die Kampfmitteluntersuchung und die Leistungen anderer Fachstellen inhaltlich und zeitlich aufeinander ab.
Die vereinbarte Sondierung oder fachgerechte baubegleitende Untersuchung wird auf den abgestimmten Flächen und Punkten ausgeführt. Messdaten und Beobachtungen erhalten einen nachvollziehbaren Lage- und Höhenbezug. Nicht untersuchte Bereiche, eingeschränkte Zugänge und relevante Störungen werden festgehalten.
Die erhobenen Daten und Befunde werden anhand des Untersuchungsziels und der tatsächlichen Messbedingungen fachlich ausgewertet. Die Bewertung berücksichtigt Störeinflüsse und Aussagegrenzen. Bericht und Plananlagen dokumentieren die Fachbewertung, die bearbeiteten Bereiche und deren Lage-, Höhen- und Tiefenbezüge. Daraus werden erforderliche weiterführende Aufgaben abgeleitet. Ergebnisse und offene Aufgaben werden mit der Bauleitung und den verantwortlichen Beteiligten für den nächsten Eingriff übergeben.
In der bayerischen Bekanntmachung wird die grundstücksbezogene Recherche von den Aufgaben des staatlich beauftragten Dienstes bei konkreten Kampfmittelgefahren unterschieden. Die Untersuchung einer Baufläche wird nicht durch eine allgemeine Auskunft über einen anderen Umweltbelang ersetzt. Für die Weitergabe an Planung und Bauleitung bleiben Umfang und Einschränkungen des jeweiligen Berichts maßgeblich.
Kennzeichnen Sie offene oder nicht ausreichend untersuchte Bereiche im Zusammenhang mit dem nächsten Bauabschnitt. Eine Bestätigung zur Kampfmittelfrage darf nicht als Freigabe für alle übrigen Fachthemen verstanden werden. Schadstoffuntersuchungen, geotechnische Gutachten und wasserrechtliche Fragen sind gesonderte Aufgaben und mit den dafür beauftragten Stellen zu behandeln.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Ein Berichtstitel gibt Orientierung, beschreibt aber nicht immer den vollständigen Untersuchungsumfang. Lesen Sie Aufgabenstellung, Karten, Ergebnisse und Einschränkungen gemeinsam. So wird erkennbar, welche Aussage tatsächlich vorliegt. Wenn der Kampfmittelbezug unklar ist, wird diese Frage mit der zuständigen Fachstelle geklärt, bevor die Unterlage als entsprechender Nachweis verwendet wird.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenVerwenden Sie eindeutige Punktnummern und denselben Planstand für die beteiligten Fachstellen. Deren Ergebnisse bleiben nach Untersuchungszweck unterscheidbar. Diese Kombination erleichtert den Vergleich, ohne unterschiedliche fachliche Aussagen zu vermischen. Für jeden folgenden Arbeitsschritt wird geprüft, welche benötigten Ergebnisse bereits vorhanden sind und welche konkrete Aufgabe noch abgeschlossen werden muss.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Die Leistungsübersicht hilft, diese Aufgaben bei der Anfrage zu unterscheiden.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNein. ABuDIS erfasst Altlasten, Verdachtsflächen und stoffliche schädliche Bodenveränderungen. Die bayerische Bekanntmachung erklärt gesondert, dass für Bayern kein zentrales Kampfmittelkataster besteht. Eine Aussage zu Kampfmitteln benötigt die dafür einschlägigen Erkenntnisse.
Aus einer Untersuchung für eine andere Fachfrage lässt sich das nicht ableiten. Entscheidend ist, ob und in welchem Umfang Kampfmittel tatsächlich Gegenstand der dokumentierten Untersuchung waren. Prüfen Sie deshalb den Untersuchungszweck und die Aussagegrenzen des vollständigen Berichts.
Für die Kampfmittelabstimmung sind insbesondere Lage, vorgesehene Tiefe, Arbeitsebene und vorhandene Erkenntnisse wichtig. Beschreiben Sie auch vorbereitende Erdarbeiten und Zugangsbedingungen. Welche weitere Untersuchung geeignet ist, wird anhand dieses Vorhabens geprüft.
Der Kampfmittelbeitrag umfasst die vereinbarte Untersuchung und deren Dokumentation. Schadstoff- und geotechnische Gutachten sind getrennte Leistungen, die mit den dafür beauftragten Fachstellen abzustimmen sind.
Nicht zwingend. Unterschiedliche Fachfragen können andere Flächen oder Tiefen betreffen. Die Abweichungen müssen jedoch erkennbar sein, damit ein Ergebnis nicht ungeprüft auf einen anderen Bereich oder eine andere Aufgabe übertragen wird.
Der Aufwand hängt von verfügbaren Unterlagen und historischen Erkenntnissen, noch offenen Fragen, Flächen, Tiefen, Zugängen, Einbauten und Störungen, erforderlichen Vorarbeiten, geeigneten Verfahren sowie Auswertung und Dokumentation ab. Verwertbare Ergebnisse werden berücksichtigt. Zusätzliche Aufschlüsse oder veränderte Arbeitsräume können einen anderen Umfang erfordern. Die Kampfmittelleistung wird getrennt von anderen Fachbeiträgen beschrieben und passend zum tatsächlichen Bedarf vereinbart.
Verwenden Sie eindeutige Punktnummern und denselben Planstand. Ordnen Sie jedes Ergebnis seinem Untersuchungszweck zu, damit die Beiträge von Kampfmittelprüfung, Baugrund- und Schadstoffuntersuchung unterscheidbar bleiben. Vor dem nächsten Arbeitsschritt wird geprüft, welche benötigte Aussage vorhanden und welche Aufgabe noch offen ist.
Stellen Sie die betroffenen Arbeiten ein. Berühren, bewegen oder versetzen Sie den verdächtigen Gegenstand nicht und legen Sie ihn nicht weiter frei. Verlassen Sie den Gefahrenbereich, halten Sie andere fern und verständigen Sie die Polizei unter 110 aus sicherer Entfernung. Bringen Sie den Gegenstand nicht zu einer Dienststelle. Befolgen Sie die Anweisungen der zuständigen Stellen.
Berichte mit Zweck, Karten und vorhandenen Einschränkungen senden.
Ordnen Sie die verwendete Planfassung dem jeweiligen Bericht zu. Unbekannte oder abweichende Flächenangaben werden gekennzeichnet. Die Fachstellen können dadurch den für ihre Aufgabe benötigten Ergänzungsbedarf benennen. Die Anfrage umfasst auch die noch offenen Entscheidungspunkte des Projekts und die Person, die die verfügbaren Unterlagen zusammenführt.
Erkundungspunkte und Bauarbeiten mit Lage und Tiefe eintragen.
Beziehen Sie vorbereitende Bohrungen, Probenahmen, Arbeitsräume und vorgesehene Ersatzpunkte ein. Bekannte Bezugshöhen werden mit angegeben. Veränderungen seit einer früheren Untersuchung werden im Plan markiert. Die Reihenfolge der Beiträge wird mit den Fachstellen abgestimmt, bevor die betroffenen Bodenarbeiten ausgeführt werden. Benennen Sie den Projektort in Bayern oder das abweichende Bundesland.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.