FONTANA-EOD Projektsteuerung

Der richtige Einstieg für Ihr Projekt

Wählen Sie Ihren Einstieg: Verdacht prüfen, Verfahren einordnen, Projektart oder Region öffnen, Nachweise klären oder direkt Kontakt aufnehmen.

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Kampfmittelsondierung im Regierungsbezirk Karlsruhe

Bauherrschaften, Infrastrukturträger und Planungsbüros benötigen für Bodenarbeiten im Regierungsbezirk Karlsruhe einen technisch bestimmten Untersuchungsauftrag. Bescheide, Plananlagen und vorhandene Fachberichte werden dazu mit Baugruben, Trassen, Bohrpunkten und vorbereitenden Eingriffen verbunden. FONTANA-EOD unterstützt diesen fachlichen Abgleich und die vereinbarten Untersuchungen. Senden Sie die maßgebliche Planfassung, einschlägige Bedingungen und vollständige Kampfmittelunterlagen. Rechtliche Fragen werden mit der zuständigen Verfahrensstelle beziehungsweise den dafür beauftragten Fachleuten geklärt.

Unterlagen auswählen

Bescheid und zugehörige Pläne gemeinsam betrachten.

Arbeiten beschreiben

Aus dem genehmigten Vorhaben konkrete Eingriffe ableiten.

Auftrag abstimmen

Untersuchungsumfang und offene Angaben festhalten.

Bauvorhaben einordnen

Wie entsteht aus Genehmigungsunterlagen ein konkreter Untersuchungsauftrag?

Die maßgeblichen Pläne, einschlägigen Bedingungen und vorhandenen Kampfmittelberichte werden auf die tatsächlich vorgesehenen Bodenarbeiten bezogen. Benötigt werden nachvollziehbare Flächen, Tiefen und Planstände. Die technische Aufgabe wird daraus fachlich abgestimmt. Rechtliche Fragen zu einer Entscheidung bleiben bei der zuständigen Stelle beziehungsweise den dafür beauftragten Fachleuten.

Projektstandort

Den Standort mit der konkreten Bauaufgabe verbinden

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Den Beschluss zum Gölshauser Dreieck vollständig einordnen

Die Entscheidung vom 8. März 2022 gibt negative historische Auswertungen wieder und enthält zugleich eine Nebenbestimmung zur Kampfmittelfrage vor Baubeginn. Bei der Vorbereitung werden solche Aussagen gemeinsam mit den vollständigen Unterlagen gelesen. Der heutige Bearbeitungsstand ergibt sich aus den tatsächlich vorliegenden Ergebnissen.

Der Regierungsbezirk Karlsruhe liegt in Baden-Württemberg, Deutschland. Er umfasst sowohl Stadtkreise wie Karlsruhe, Mannheim und Heidelberg als auch Landkreise. Bretten gehört zum Landkreis Karlsruhe. Benennen Sie bei einem Vorhaben im Übergang zu einem anderen Kreis oder Regierungsbezirk die tatsächliche Gemeinde und Projektadresse. Der örtliche Zuschnitt und die Verfahrenszuständigkeit werden getrennt von der landesweiten KMBD-Aufgabe beim RP Stuttgart betrachtet. Die Standortangabe hilft, die einschlägigen Unterlagen und den richtigen Abstimmungsweg zu bestimmen.

Örtliche Einordnung

Bescheid, Plananlagen und Ausführungsaufgabe zusammenführen

Die zuständige Verfahrensstelle bestimmen

Das Referat für Recht und Planfeststellung beim Regierungspräsidium Karlsruhe bearbeitet Verfahren für verschiedene Infrastrukturvorhaben. Je nach Verfahren trifft es selbst eine Entscheidung oder wirkt als Anhörungsbehörde mit. Welche Stelle für Ihr Vorhaben zuständig ist, lässt sich deshalb nicht allein aus dem Regierungsbezirk ableiten.

Gölshauser Dreieck: Ergebnis und Nebenbestimmung zusammen lesen

Der Beschluss zum Gölshauser Dreieck bei Bretten vom 8. März 2022 nennt Luftbildauswertungen von 2014 und, für die Ausgleichsflächen, von 2020. Nach der dort wiedergegebenen Angabe des Vorhabenträgers ergaben sie in ihren jeweiligen Untersuchungsgebieten keine Anhaltspunkte für Bombenblindgänger. Zugleich verlangt Nebenbestimmung 2.2 vor Baubeginn eine Erforschung des Kampfmittelverdachts; gegebenenfalls erforderliche Folgemaßnahmen sind mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst abzustimmen. Für die Bauvorbereitung sollten deshalb die vollständigen Auswertungen, die betroffenen Flächen und die geltenden Nebenbestimmungen gemeinsam vorliegen. So lässt sich klären, welche Anforderungen bereits abgedeckt sind und was für die vorgesehenen Eingriffe noch fehlt. Der Beschluss von 2022 belegt keine später ausgeführte Untersuchung oder Räumung.

Die zusammengehörigen Planunterlagen bereitstellen

Die amtliche Erläuterung zur Planfeststellung zeigt, dass ein Vorhaben durch mehrere Unterlagen beschrieben wird: etwa Erläuterungsbericht, Lage- und Höhenpläne sowie gegebenenfalls Bauwerkspläne und Gutachten. Für die Kampfmittelprüfung müssen die relevanten Angaben daraus zusammenpassen. Ein Deckblatt oder ein einzelner Kartenausschnitt kann den erforderlichen Zusammenhang nicht immer abbilden.

Genehmigung und Kampfmitteluntersuchung unterscheiden

Die Aufgaben des Landesdienstes für Kampfmittel sind davon getrennt. Er ist für Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelt. Liegen eine amtliche Auskunft oder Untersuchungsergebnisse vor, gehören sie mit ihren Anlagen in die technische Vorbereitung. Eine Genehmigungsentscheidung ist für sich genommen kein Bericht über eine ausgeführte Kampfmitteluntersuchung.

Zusammenarbeit

Aufgaben zwischen Auftraggeber, Planung und Fachfirma abgrenzen

Bauherrschaft und Betreiber

Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt vorhandene Unterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt Nutzung, Zugang und zeitliche Anforderungen. Eine koordinierende Ansprechperson führt die benötigten Informationen zusammen. Die Beteiligten vereinbaren daneben ihre jeweiligen Aufgaben und Entscheidungsschnittstellen. Vor der Beauftragung wird festgehalten, welche Unterlagen fehlen, wer sie beschafft und welche konkrete Bauentscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.

Planung und Bauleitung

Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.

Fachfirma und zuständige Stellen

Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Prüf-, Untersuchungs- und Dokumentationsumfang im erforderlichen Erlaubnis- und Befähigungsrahmen. Der Bericht benennt die ausgeführte Fachleistung und ihre Grenzen. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den zuständigen öffentlichen Stellen geklärt. In Baden-Württemberg ist der KMBD beim Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelt. Bei einem möglichen Fund wird die zuständige Ortspolizeibehörde oder die nächste Polizeidienststelle verständigt; diese informiert den KMBD. Identifizierung und weitere Behandlung des Fundes bleiben nach dessen Verhaltensregeln den Expertinnen und Experten des KMBD vorbehalten.

Untersuchungsaufgabe

Welche Fachaufgabe als Nächstes ansteht

Den Untersuchungsumfang vor dem Verfahren festlegen

Die Auswahl einer geeigneten Sondierung setzt voraus, dass Ziel, Fläche und Eingriffstiefe bekannt sind. Vorhandene Erkenntnisse fließen in die Bewertung ein. Oberflächen, Zugänglichkeit und störende Einbauten werden berücksichtigt. Ein allgemeiner Hinweis auf eine Genehmigung benennt diese technischen Bedingungen noch nicht ausreichend.

Technische Verfahren für den geplanten Untersuchungsumfang vergleichen

Vorhandene Ergebnisse fachlich weiterverwenden

Eine frühere Untersuchung kann den heutigen Auftrag teilweise oder vollständig unterstützen. Ihr Umfang wird dafür mit den geplanten Arbeiten verglichen. Abweichende Flächen, Tiefen oder Bedingungen bleiben erkennbar. Zusätzliche Maßnahmen werden anhand der verbleibenden Frage abgestimmt und nicht allein aus dem Alter eines Dokuments abgeleitet.

Untersuchungsverfahren vergleichen
Projektarten

Aus umfangreichen Unterlagen eine eindeutige Fachaufgabe ableiten

Zwei Personen besprechen Pläne an einem Tisch neben einem Fahrzeug auf einem Baufeld.

Die vorhandenen Erkenntnisse vollständig zusammenstellen

Fügen Sie frühere Kampfmittelbewertungen mit sämtlichen Karten und Anlagen bei. Benennen Sie auch Unterlagen, die im Bescheid nur erwähnt werden und noch fehlen. Die Fachprüfung betrachtet den jeweiligen Untersuchungsbereich und die Aussagegrenzen. Ein im Verfahren wiedergegebenes Ergebnis wird mit dem tatsächlichen Bericht verbunden, soweit dieser für die Aufgabe benötigt wird.

Ordnen Sie die im Bescheid genannten Gutachten dem zugehörigen Planverzeichnis zu. Für den technischen Auftrag zählt auch, ob eine spätere Fassung weitere Flächen erfasst. Fehlende Anlagen werden gezielt beschafft. Eine Zusammenfassung im Beschluss und der eigentliche Fachbericht werden mit ihrer Herkunft unterschieden. Fragen zur Auslegung einer Bedingung werden mit der verantwortlichen Verfahrensstelle geklärt; die daraus benötigte technische Aufgabe wird mit Lage und Tiefe beschrieben.

Vorhandene Bewertungen mit ihren vollständigen Berichten verbinden
Zwei Personen mit Tablet neben einer markierten Baufläche; im Vordergrund liegen Pläne.

Die geplante Ausführung konkret beschreiben

Lage- und Höhenpläne werden mit den anstehenden Arbeiten zusammengeführt. Markieren Sie Baugruben, Gräben, Bohrungen und vorübergehend benötigte Eingriffsflächen. Offene Varianten bleiben als solche erkennbar. Damit lässt sich abstimmen, welche Untersuchungsleistung für den feststehenden Teil beschrieben werden kann und welche Angaben vorher noch fehlen.

Ein vorübergehender Arbeitsraum kann über den Baukörper hinausgehen. Kennzeichnen Sie solche Flächen und ihre Eingriffstiefen in der Anfrage. Für einen Leitungsanschluss werden Graben, Schacht und gegebenenfalls erforderliche Baugruben gesondert erkennbar. Ein noch offener Verlauf wird vom feststehenden Teil des Auftrags unterschieden. Die bereits verfügbaren Erkenntnisse werden dem tatsächlich benötigten Raum zugeordnet, bevor eine zusätzliche Untersuchung vereinbart wird.

Fachleistungen vergleichen
Illustration: Zwei Personen prüfen Pläne und Unterlagen an einem Tisch neben einem Baustellenfahrzeug.

Anforderung und Ergebnis nachvollziehbar verbinden

Halten Sie fest, auf welche technische Aufgabe sich Auftrag und Bericht beziehen. Die Ergebnisunterlagen zeigen den tatsächlich bearbeiteten Umfang und verbleibende Einschränkungen. Einschlägige Bedingungen bleiben daneben erkennbar. So kann die Bauleitung prüfen, welche der bevorstehenden Arbeiten durch die vorliegenden Unterlagen erfasst werden.

Für jedes Baulos bleibt erkennbar, welche Anforderung bearbeitet und welches Ergebnis übergeben wurde. Eine Nebenbestimmung wird mit dem für ihre Umsetzung bestimmten Fachauftrag verbunden. Die Bauleitung erhält die relevanten Ergebnisanlagen und offenen Aufgaben. Ändert sich die Planung, wird die zusätzliche Arbeit vor ihrem Beginn mit diesem dokumentierten Stand verglichen. So bleiben bereits verwertbare Ergebnisse und neu zu klärende Bodenräume unterscheidbar.

Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Vorbereitung

Aufgabe und Beauftragung zusammen vorbereiten

Vor der Beauftragung den Erkenntnisbedarf bestimmen

Für den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.

Fachaufgabe einordnen

Vorarbeiten mit der Untersuchung koordinieren

Die erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.

Vorarbeiten im Ablauf klären

Umfang und Termin nachvollziehbar vereinbaren

Ein belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Aus einer Anfrage folgt deshalb keine pauschale Termin- oder Kostenzusage. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin.

Umfang und Termin besprechen
Bauvorhaben vorbereiten

Welche Teile der Planung für den Auftrag wichtig sind

01

Den gültigen Planstand nennen

Benennen Sie, auf welchen Plänen die anstehenden Erdarbeiten beruhen. Wenn sich Entwurf, Genehmigungsunterlagen und Ausführungsplanung unterscheiden, zeigen Sie die Änderung. Die fachliche Abstimmung sollte nicht versehentlich von einem überholten Flächenzuschnitt ausgehen.

Kennzeichnen Sie, ob ein Plan dem genehmigten Zustand oder einer späteren Ausführungsvariante entspricht. Geben Sie den räumlichen Unterschied an, beispielsweise einen verschobenen Schacht oder eine zusätzliche Baugrubenvertiefung. Die neue Fassung wird an die betroffenen Fachplanungen weitergegeben. Bei einer nur teilweise festgelegten Ausführung wird zunächst der sicher beschriebene Umfang abgestimmt. Offene Punkte werden mit der benötigten Information benannt.

02

Bedingungen mit ihren Anlagen weitergeben

Übermitteln Sie einschlägige Aussagen zu Kampfmitteln im Zusammenhang mit dem Bescheid und den zugehörigen Plänen. Einzelne herauskopierte Sätze lassen mitunter offen, für welchen Bereich sie gelten. Fragen zur rechtlichen Bedeutung klären Sie mit der zuständigen Stelle; die technische Umsetzung wird fachlich abgestimmt.

Bei mehreren Fachdisziplinen wird auch die Herkunft der einzelnen Aussage beibehalten. Ein bodenschutzbezogener Befund und eine Kampfmittelbewertung beantworten unterschiedliche Fragen. Verweisen Sie auf die jeweilige Anlage und markieren Sie den Bereich der geplanten Arbeit. Die technische Bearbeitung richtet sich nach der dort noch offenen Aufgabe. Eine rechtlich unklare Vorgabe wird vor ihrer Umsetzung an die dafür zuständige Stelle zurückgegeben.

03

Den tatsächlichen Bodeneingriff beschreiben

Geben Sie neben dem Hauptbauwerk auch geplante Gräben, Bohrungen und Gruben an. Welche Flächen für die Bauausführung zusätzlich benötigt werden, sollte erkennbar sein. Nicht jede im Plan gefärbte Fläche wird gleich tief bearbeitet oder überhaupt durch Erdarbeiten verändert.

04

Vorhandene Untersuchungen prüfen lassen

Frühere Berichte können wertvolle Erkenntnisse liefern. Entscheidend ist, ob ihr dokumentierter Umfang den heutigen Eingriff erfasst. Fehlende Anlagen, unklare Grenzen oder abweichende Tiefen werden benannt, damit aus einer älteren Untersuchung keine unbegründete Zusicherung entsteht.

Projektunterlagen

Diese Unterlagen klären den nächsten Schritt

Den aktuellen Stand der Planunterlagen benennen

Bei mehreren Planordnern können ältere und neuere Fassungen nebeneinander vorliegen. Benennen Sie die maßgebliche Fassung für die nächsten Erdarbeiten. Änderungen an Flächen und Tiefen sollten gezielt erkennbar sein. Ein übersichtliches Verzeichnis erleichtert die Auswahl der zusammengehörigen Unterlagen, ohne den fachlichen Inhalt der Anlagen zu ersetzen.

Unklare Anforderungen gezielt klären

Wenn eine Bedingung räumlich oder inhaltlich unklar bleibt, wird die Frage mit ihrem Bezug zum Vorhaben formuliert. Rechtliche Fragen werden an die zuständige Stelle oder entsprechend beauftragte Fachleute gerichtet. Für die technische Vorbereitung werden die geklärten Vorgaben anschließend mit der konkreten Bauaufgabe zusammengeführt. Soweit Räumarbeiten ausgeführt werden, wird das zugehörige Räumprotokoll mit den bearbeiteten Bereichen und Tiefen in der Projektakte geführt.

Bauablauf

Untersuchung und Bauabschnitte aufeinander abstimmen

Eine Anfrage mit klarer Aufgabe vorbereiten

Senden Sie den maßgeblichen Planstand, einschlägige Bedingungen und vorhandene Kampfmittelberichte. Beschreiben Sie kurz die nächsten Bodeneingriffe und offene Varianten. Wir stimmen mit Ihnen ab, welche Leistung anhand dieser Angaben konkretisiert werden kann. Fehlende Unterlagen oder noch ungeklärte Grenzen werden dabei benannt.

Nennen Sie Gemeinde, Projektadresse und Flurstück sowie die nächste vorgesehene Bodenarbeit. Eine koordinierende Person kann Rückfragen zu fehlenden Plananlagen zusammenführen. Markieren Sie den gewünschten Entscheidungstermin und die tatsächlichen Zugangsbedingungen. Die fachliche Abstimmung bestimmt daraufhin Untersuchungsraum, benötigte Aussage und Ergebnisform. Ein offen gebliebener Punkt erhält einen konkreten Empfänger und wird vor der davon betroffenen Ausführung geklärt.

Änderungen vor der Ausführung einordnen

Wenn aus der Ausführungsplanung andere Eingriffe entstehen, wird der Untersuchungsauftrag erneut damit verglichen. Die Änderung wird räumlich und nach Tiefe beschrieben. Vorhandene verwertbare Ergebnisse bleiben Bestandteil der Prüfung. Für zusätzliche Aufgaben werden Umfang und erforderliche Voraussetzungen vor den betroffenen Arbeiten abgestimmt.

Eine veränderte Randfläche kann einen eigenen Nachweis benötigen, während der bisherige Baukörper unverändert bleibt. Stellen Sie beide Bereiche in einem gemeinsamen Plan dar. Die Fachprüfung bezieht sich auf die tatsächliche Änderung. Zusätzliche Voraussetzungen und die erforderliche Ergebnisübergabe werden für diesen Raum abgestimmt. Der neue Bearbeitungsstand wird mit Datum und Planfassung in der Projektakte geführt.

Verfahrenswahl

Verfahren nach Aufgabe und Untersuchungsbedingungen auswählen

Historische Unterlagen und Luftbilder

Historische Luftbilder und Akten werden mit ihrem Erkundungsgebiet und ihrer jeweiligen Aussagefähigkeit gelesen. Ein im Bescheid wiedergegebenes Ergebnis wird dem vollständigen Bericht zugeordnet. Bei offenen historischen Fragen werden die erforderlichen Recherchen oder ergänzenden Luftbildauswertungen tatsächlich durchgeführt. Die Erkenntnisse werden auf die heute vorgesehenen Eingriffe bezogen und für die Untersuchungsplanung genutzt. Für Ausgleichsflächen kann eine andere Auswertung vorliegen als für den Hauptbaukörper. Eine fehlende Auffälligkeit im alten Luftbild und die technische Untersuchung des heutigen Untergrunds bleiben unterschiedliche Fachgrundlagen.

Luftbildauswertung einordnen

Geomagnetische Untersuchung

Geomagnetik untersucht das Magnetfeld passiv. Die magnetische Wirkung des Zielobjekts bestimmt seine Erkennbarkeit; elektrische Leitfähigkeit allein genügt dafür nicht. Der Auftrag grenzt die benötigten Flächen und Tiefen unabhängig von der Bezeichnung des Genehmigungsverfahrens ab. Leitungen, Zäune, Bewehrungen und andere magnetisch wirksame Einbauten werden als mögliche Störungen berücksichtigt. Die fachliche Bewertung verbindet Messdaten, Untersuchungsziel und tatsächliche Bedingungen. Eine einzelne Signalstärke identifiziert kein Kampfmittel. Bericht und Plananlagen zeigen, welcher Bodenraum untersucht wurde und wo die Aussage eingeschränkt bleibt.

Geomagnetik fachlich abgrenzen

Elektromagnetische Verfahren

Transientenelektromagnetische Verfahren, kurz TDEM, werten die zeitliche elektromagnetische Antwort leitfähiger Objekte aus. Ihr geeigneter Einsatz richtet sich nach Zielobjekten, Untersuchungsraum und tatsächlichen Messbedingungen. Vorhandene Metallteile und Leitungen werden in die Vorbereitung einbezogen. Die Planunterlagen müssen deshalb erkennen lassen, welche Fläche und welche Tiefe für die nächste Arbeit benötigt werden. Der Untersuchungsbericht ordnet Messdaten und Bewertung demselben Raum zu. Ob eine weitere Methode sinnvoll oder notwendig ist, wird aus der fachlichen Aufgabe und den erreichten Aussagen bestimmt, nicht aus der Verfügbarkeit eines Geräts.

Elektromagnetische Untersuchung einordnen

Georadar

Georadar kann unter geeigneten Bedingungen Strukturen und Reflexionen im Untergrund erfassen. Bodenaufbau, Feuchtigkeit und Einbauten beeinflussen die Auswertbarkeit. Die benötigte Information wird für das konkrete Bauwerk oder den Leitungsabschnitt benannt. Auffälligkeiten benötigen fachliche Interpretation und sind nicht automatisch Kampfmittel. Ebenso begründet ein unauffälliges Messbild keinen Nachweis für beliebige weitere Tiefen. Eine für andere Zwecke ausgeführte Messung wird mit ihrer ursprünglichen Aufgabe gelesen. Ihre Verwendbarkeit für die Kampfmittelfrage wird fachlich geprüft und mit den Aussagegrenzen dokumentiert.

Georadar und Aussagegrenzen

Tiefen- und Bohrlochsondierung

Bei tiefen Gründungen, Schächten oder Bohrungen wird geprüft, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die benötigte Aussage erreicht oder eine Tiefen- beziehungsweise Bohrlochsondierung erforderlich ist. Für die Vorbereitung werden Punktlage, Bohrpunktanordnung, Tiefe und Bezugshöhe aus den Detailplänen zusammengeführt. Leitungen und die fachlich geeignete Herstellung der Zugänge bleiben berücksichtigt. Der technische Nachweis beziehungsweise die Bohrlochfreigabe gilt für den tatsächlich untersuchten Raum. Verändert sich die Ausführungsplanung, wird die neue Lage vor dem Eingriff mit dem bisherigen Ergebnis abgeglichen.

Tiefe Eingriffe vorbereiten

Baubegleitende Untersuchung

Eine fachlich geplante baubegleitende Kampfmitteluntersuchung kann erforderlich werden, wenn die notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist. Untersuchung, gegebenenfalls lagenweiser Abtrag, fachliche Freilegung und ergänzende Sondierungen werden für die konkrete Aufgabe abgestimmt. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs genügt als Detektion nicht. Auswertung und Befundkommunikation gehören zum Ablauf. Für mehrere Baulose werden die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und verbleibenden Grenzen mitgeteilt. Neue Erkenntnisse werden vor der davon abhängigen Arbeit berücksichtigt. Die Bauleitung erhält die Bedingungen für die weitere Ausführung und die noch offenen Fachaufgaben.

Baubegleitendes Vorgehen abstimmen
Fachliche Einordnung

Aus den Unterlagen eine prüfbare Leistung ableiten

Ziel und Umfang vereinbaren

Für einen Untersuchungsauftrag werden die vorhandenen Erkenntnisse und die geplanten Arbeiten zusammengeführt. Ein Räumkonzept kann das erforderliche Vorgehen näher beschreiben. Unbekannte Tiefen oder noch nicht festgelegte Bauflächen bleiben dabei offene Angaben, bis die Planung sie konkretisiert.

Verfahrenswahl fachlich begründen

Nicht der Name des Genehmigungsverfahrens entscheidet über die passende Sondierung. Untersucht werden die Bedingungen auf der Fläche, die geplante Eingriffstiefe und das Untersuchungsziel. Zugänglichkeit, Oberflächen und störende Einbauten sind bei der Auswahl zu berücksichtigen.

Ergebnis und Einschränkungen festhalten

Der Bericht muss erkennen lassen, worauf sich die Untersuchungsaussage bezieht. Dazu gehören die räumliche Zuordnung, das angewandte Verfahren und festgestellte Grenzen. So kann die Bauleitung die Unterlagen mit dem geplanten Eingriff vergleichen, statt sich auf eine pauschale Bezeichnung zu verlassen.

Bei ausgeführten Räumarbeiten wird auch das zugehörige Räumprotokoll mit dem räumlichen Bearbeitungsumfang geführt. Bericht und Lageanlagen werden gemeinsam an Auftraggeber, Fachplanung und Bauleitung übergeben. Für noch nicht untersuchte Bereiche werden die offenen Aufgaben benannt. Die nächste Ausführung wird mit diesem Stand abgestimmt. Eine spätere Erweiterung bleibt dadurch auf die zuvor tatsächlich bearbeiteten Räume und die zusätzlich benötigten Erkenntnisse beziehbar.

Nächste Schritte

Vom Planordner zur ausgeführten und dokumentierten Facharbeit

01

Vorhaben benennen

Beschreiben Sie die nächsten Arbeiten und den Stand der Planung. Kennzeichnen Sie noch offene Varianten. Im Erstkontakt werden Projektort und benötigte Aussage benannt. Vorhandene Pläne, Stellungnahmen und Berichte werden auf Aktualität, räumlichen Bezug, Vollständigkeit und Lücken geprüft.

02

Offene historische Fragen bearbeiten

Bei offenen historischen Erkenntnisfragen werden erforderliche Recherchen und Luftbildauswertungen im fachlich abgestimmten Auftrag tatsächlich durchgeführt. Vorhandene Auswertungen werden mit ihren jeweiligen Teilflächen und Schlussfolgerungen berücksichtigt. Ergänzende Erkenntnisse werden dem heutigen Eingriffsbereich zugeordnet und für die Untersuchungsplanung verwendet.

03

Pläne zusammenführen

Legen Sie die relevanten Lage- und Höhenpläne sowie einschlägige Bescheidanlagen bei. Das geeignete Verfahren wird anhand von Untersuchungsziel, Eingriffstiefe, Bodenaufbau, Einbauten und tatsächlichen Messbedingungen ausgewählt. Zugänge und erforderliche Voraussetzungen werden mit den verantwortlichen Beteiligten geklärt.

04

Kampfmittelunterlagen ergänzen

Übergeben Sie vorhandene amtliche Auskünfte und vollständige Untersuchungsberichte.

05

Leistung konkretisieren

Wir besprechen, welche Aufgabe angeboten werden kann und welche Angaben dafür noch fehlen.

06

Vereinbarte Untersuchung ausführen

Die vereinbarte Sondierung oder fachgerechte baubegleitende Untersuchung wird auf den abgestimmten Flächen und Punkten ausgeführt. Messdaten und Beobachtungen erhalten einen nachvollziehbaren Lage- und Höhenbezug. Nicht untersuchte Bereiche, eingeschränkte Zugänge und relevante Störungen werden festgehalten.

07

Befunde bewerten und dokumentieren

Die erhobenen Daten und Befunde werden anhand des Untersuchungsziels und der tatsächlichen Messbedingungen fachlich ausgewertet. Die Bewertung berücksichtigt Störeinflüsse und Aussagegrenzen. Bericht und Plananlagen dokumentieren die Fachbewertung, die bearbeiteten Bereiche und deren Lage-, Höhen- und Tiefenbezüge. Daraus werden erforderliche weiterführende Aufgaben abgeleitet. Auftraggeber, Fachplanung und Bauleitung erhalten Bericht und Plananlagen für die nächste Bodenarbeit.

Nachweise

Bei Änderungen den fachlichen Bezug erhalten

Ergebnisse und Geltungsbereich

Verändert sich das Bauvorhaben nach der ersten Abstimmung, wird auch der Untersuchungsauftrag daraufhin geprüft. Maßgeblich ist die Änderung der tatsächlichen Eingriffe, nicht allein ein neues Datum im Plankopf. Bereits dokumentierte Ergebnisse werden weiter berücksichtigt, soweit sie dafür geeignet und ausreichend sind.

Verantwortlichkeiten im Projekt

Für Projekte in Karlsruhe, Mannheim oder Heidelberg werden Standort, betroffene Gemeinde und die für das konkrete Verfahren zuständige Stelle benannt. Bei mehreren Planständen wird die für die bevorstehenden Erdarbeiten maßgebliche Fassung bestimmt. Die technische Untersuchungsaufgabe wird aus den tatsächlichen Eingriffen und den vorhandenen Erkenntnissen abgeleitet. Die rechtliche Zulässigkeit des Vorhabens wird mit der zuständigen Stelle beziehungsweise den dafür beauftragten Fachleuten geklärt.

Arbeitsweise

Arbeitsweise von FONTANA-EOD

Vereinbarte Fachleistung nachvollziehbar dokumentieren

FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.

Untersuchungsaufgabe besprechen

Aufgabe vor Gerät

Eine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.

Einschränkungen sichtbar halten

Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.

Änderungen vor dem Eingriff klären

Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.

Bericht und Plan zusammen übergeben

Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.

Ein Wechsel der ausführenden Firmen wird mit den vollständigen Ergebnisunterlagen begleitet. Geben Sie an, welche Planfassung für die bevorstehenden Arbeiten maßgeblich ist. Der Empfänger benötigt auch Einschränkungen und noch zu klärende Bereiche. Bei einer neuen Bauphase wird deren tatsächlicher Bodenraum mit dem bisherigen Fachumfang verglichen. Ergänzende Unterlagen werden mit derselben Projekt- und Abschnittszuordnung nachgeführt.

Ergebnisse verstehen

Fachliche Aussagen für die nächste Entscheidung nutzen

Erwähnte Gutachten bei Bedarf nachfordern

In einem Bescheid können Ergebnisse eines Gutachtens verkürzt wiedergegeben sein. Für die technische Planung können dessen vollständige Anlagen und Grenzen erforderlich werden. Benennen Sie fehlende Dokumente und fragen Sie sie beim Vorhabenträger an. So bleibt nachvollziehbar, auf welcher Grundlage der konkrete Untersuchungsumfang abgestimmt wird.

Untersuchungsberichte und Aussagegrenzen

Die spätere Nutzung der Dokumentation ermöglichen

Ergebnisbericht, Lageplan und zugrunde gelegter Eingriff sollten gemeinsam aufbewahrt werden. Dadurch können spätere Planer erkennen, welche Aussagen für eine geänderte Arbeit nutzbar sind. Einschränkungen werden nicht aus der Übergabe entfernt. Die fachliche Prüfung einer neuen Bauaufgabe knüpft an den dokumentierten Umfang an.

Leistungsumfang einordnen
Planung und Ergebnis

Unterlagen für die nächste Bauentscheidung

Illustration: Luftbilder und Karten auf zwei Bildschirmen und als Ausdrucke auf einem Schreibtisch.

Historische Unterlagen und heutige Planung

Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.

Luftbildauswertung einordnen
Illustration: Zwei Personen prüfen Pläne und Unterlagen an einem Tisch neben einem Baustellenfahrzeug.

Fachberichte für die Bauleitung

Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.

Untersuchungsberichte einordnen
Vier Personen in orangefarbenen Westen vor zwei Baggern auf einer Baustelle.
Person mit gelbem Messwagen auf einem Gehweg vor einer Hecke.
Fragen aus der Planung

Fragen zu Bescheiden und Untersuchungsaufträgen

Ist mit der Genehmigung auch die Kampfmittelfrage abschließend geklärt?

Eine Genehmigungsentscheidung ist nicht dasselbe wie der Nachweis einer ausgeführten Kampfmitteluntersuchung. Vorhandene Vorgaben, Erkenntnisse und Ergebnisunterlagen werden auf die konkret geplanten Erdarbeiten bezogen.

Reicht der Lageplan aus dem Genehmigungsantrag?

Er kann ein wichtiger Bestandteil sein. Für die konkrete Untersuchung können zusätzlich Tiefen, Höhenbezüge, Bauwerksdetails und vorhandene Kampfmittelunterlagen benötigt werden. Der passende Umfang wird anhand des Vorhabens abgestimmt.

Trifft das Regierungspräsidium Karlsruhe jede Planfeststellungsentscheidung selbst?

Nein. Seine amtliche Aufgabenbeschreibung unterscheidet zwischen eigenen Entscheidungen und einer Mitwirkung als Anhörungsbehörde in bestimmten Verfahren. Die Zuständigkeit ist für das konkrete Verfahren zu klären.

Übernimmt FONTANA-EOD die rechtliche Auslegung eines Bescheids?

Unser Beitrag betrifft die vereinbarte Kampfmittelaufgabe und ihre technische Vorbereitung. Rechtliche Fragen zum Bescheid oder zur Zulässigkeit eines Vorhabens sind davon zu trennen und mit den zuständigen Stellen beziehungsweise entsprechend beauftragten Fachleuten zu klären.

Was geschieht, wenn ein Bericht nicht zum heutigen Eingriff passt?

Die Abweichung wird konkret benannt. Anschließend wird fachlich geprüft, welche zusätzlichen Informationen oder Untersuchungen erforderlich sind. Ein älterer Bericht wird weder pauschal verworfen noch ungeprüft auf andere Flächen und Tiefen übertragen.

Wie verhalte ich mich bei einem möglichen Kampfmittelfund?

Stellen Sie die betroffenen Arbeiten ein. Berühren, bewegen oder versetzen Sie den verdächtigen Gegenstand nicht und legen Sie ihn nicht weiter frei. Verlassen Sie den Gefahrenbereich, halten Sie andere fern und verständigen Sie die Polizei unter 110 aus sicherer Entfernung. Bringen Sie den Gegenstand nicht zu einer Dienststelle. Befolgen Sie die Anweisungen der zuständigen Stellen.

Soll ein im Bescheid nur erwähntes Gutachten beigefügt werden?

Wenn seine Aussagen für die Aufgabe benötigt werden, sollte der vollständige Bericht mit den Anlagen beschafft und fachlich eingeordnet werden.

Welche Angaben bestimmen die Kosten des Fachauftrags?

Für den Aufwand zählen die Vollständigkeit der Plan- und Berichtsanlagen, offene historische Fragen, Lage und Tiefe der Eingriffe, Zugänge und Vorarbeiten, Einbauten und Störungen, geeignete Verfahren sowie Auswertung und Dokumentation. Mehrere Baulose werden mit ihren tatsächlichen Untersuchungsaufgaben betrachtet. Bereits verwendbare Ergebnisse werden berücksichtigt. Zusätzliche Flächen und zunächst offene Varianten werden vor der jeweiligen Ausführung mit ihrem konkreten Bedarf abgestimmt.

Projektanfrage

Den Untersuchungsauftrag aus Ihren Plänen klären

Maßgebliche Unterlagen nennen

Planstand, einschlägige Bedingungen und vorhandene Berichte zusammenstellen.

Führen Sie die einschlägigen Bescheidanlagen mit Bezeichnung und Fassung auf. Kennzeichnen Sie fehlende Berichte und Karten. Für das aktuelle Baufeld werden Flurstücke, Baugruben, Trassen und Bohrpunkte mit Tiefen und Höhenbezug angegeben. Benennen Sie vorbereitende Eingriffe und die nächste benötigte Entscheidung. Bereits ausgeführte Untersuchungen werden mit ihren tatsächlichen Ergebnissen beigefügt.

Ausführung beschreiben

Die nächsten Erdarbeiten mit Flächen, Tiefen und offenen Varianten erläutern.

Ergänzen Sie den vorgesehenen Bauzeitraum, bekannte Leitungen und Einbauten sowie den tatsächlichen Zugang zu den Teilflächen. Bei mehreren Standorten wird die jeweilige Gemeinde angegeben. Offene Varianten erhalten eine eigene Kennzeichnung im Plan. Die Anfrage benennt die Person, die die fachlichen Rückfragen koordiniert, und die Beteiligten, die anschließend die Ergebnisse für ihre Ausführung benötigen. Benennen Sie den Projektort in Baden-Württemberg oder das abweichende Bundesland.

Georadar auf einer Baustellenfläche
Projektanfrage

Projekt prüfen lassen

Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.

FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.

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FONTANA-EOD
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Am Kaninchenberg 5
D-66453 Gersheim

Zweigniederlassung:
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