Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Eine neue Baugrube, verlegte Leitung oder geänderte Gründung kann andere Bodenräume beanspruchen als die frühere Planung. Bauherrschaften, Fachplanung und Bauleitung benötigen dafür die vollständigen Kampfmittelberichte mit ihren Karten und Legenden. FONTANA-EOD unterstützt den Abgleich und die vereinbarten Untersuchungsleistungen. Senden Sie den bisherigen Nachweis und den aktuellen Eingriffsplan. Auftragsfläche, erweitertes Auswertegebiet und Ergebnisflächen werden mit ihren unterschiedlichen Bedeutungen der tatsächlich vorgesehenen Arbeit zugeordnet.
Die verwendeten Unterlagen zuordnen.
Neue Eingriffe deutlich markieren.
Den untersuchten Bereich abgleichen.
Auftragsfläche, weiter gefasstes Auswertegebiet und Ergebnisflächen können unterschiedlich abgegrenzt sein. Die Legende und der vollständige Bericht erklären ihre Bedeutung. Für die geplanten Bodenarbeiten werden Lage und Tiefe mit den tatsächlich untersuchten Bereichen verglichen. Offene oder geänderte Teilflächen erhalten eine eigene fachliche Bewertung.

Die Bekanntmachung zur zweiten Änderung Cité Bretagne vom 25. April 2025 betrifft das Planverfahren und die Einsicht in Unterlagen. Das veröffentlichte Luftbildgutachten zur Oliverstraße/Güterbahnhofstraße vom 21. November 2025 unterscheidet dagegen Untersuchungs- und Ergebnisflächen. Für Ihr Vorhaben werden die jeweils passenden Dokumente mit ihren eigenen Grenzen herangezogen.
Baden-Baden ist ein Stadtkreis im Regierungsbezirk Karlsruhe in Baden-Württemberg, Deutschland. Für einen Fachauftrag werden Projektadresse und tatsächliche Gemeinde benannt. Vorhaben im Umland erhalten ihren örtlichen Zuständigkeitsweg anhand des konkreten Orts. Die Nennung eines Plangebiets ersetzt keine Eingriffszeichnung. Kommunale Planunterlagen dienen der räumlichen Einordnung; für den tatsächlichen Kampfmitteluntersuchungsstand werden die zugehörigen Fachberichte mit ihren Ergebnisflächen verwendet.
Die Bekanntmachung vom 25. April 2025 zur zweiten Änderung „Französische Cité, Teilbereich I – Cité Bretagne“ nennt den Satzungsbeschluss vom 16. Dezember 2024. Sie verweist auf die Einsicht in Pläne, Begründungen und zugrundeliegende Gutachten bei der Stadtverwaltung sowie auf das Geoportal. Das ist ein konkreter Weg zu den Planunterlagen. Die Bekanntmachung selbst enthält jedoch kein Ergebnis einer Kampfmitteluntersuchung.
Bebauungspläne haben einen begrenzten Geltungsbereich und bestehen aus mehreren Bestandteilen. Für Ihr Vorhaben sollten daher die vollständige Fassung und die einschlägigen Fachberichte vorliegen. Ob eine ältere Kampfmittelbewertung auch für neue Fundamente oder veränderte Leitungswege ausreicht, wird anhand ihres Inhalts geprüft, nicht allein anhand des Namens des Plangebiets. Die städtische Chronik Baden-Badens dokumentiert für 1944 einen schweren Luftangriff auf Oos mit zerstörten und beschädigten Häusern. Dieser konkrete örtliche Zusammenhang wird von der heutigen Bewertung eines einzelnen Grundstücks unterschieden. Für neue Bodenarbeiten werden gebietsbezogene historische Erkenntnisse und vorhandene Fachberichte mit dem aktuellen Eingriff abgeglichen.
Wie unterschiedlich die Flächen eines Berichts abgegrenzt sein können, zeigt die von der Stadt veröffentlichte Luftbildauswertung vom 21. November 2025 zum Bebauungsplan „Oliverstraße / Güterbahnhofstraße“. Der Lageplan unterscheidet die beauftragte Untersuchungsfläche vom größeren Auswertegebiet, das die Umgebung mit einbezieht. Die Ergebniskarte weist innerhalb der betrachteten Flächen unterschiedliche Bewertungen aus; für Verdachtsbereiche sieht der Bericht weiteren Erkundungsbedarf. Legen Sie bei einer geänderten Baugrube oder Leitung deshalb den neuen Eingriff über diese Karte und prüfen Sie, welche Aussage für die tatsächlich beanspruchte Fläche gilt. Die äußere Umgrenzung des Auswertegebiets ist keine Freigabegrenze. Der Bericht betrifft diesen konkreten Planfall und dokumentiert eine Luftbildauswertung, keine abgeschlossene technische Räumung.
Für die beauftragten Tätigkeiten in Deutschland werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Für die konkreten Aufgaben und Schnittstellen werden Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit passend zu den vorgesehenen Tätigkeiten zugeordnet.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen, ohne die unterschiedlichen Aufgaben gleichzusetzen.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Verfahren am Standort: Baden-Baden: Cité Bretagne, Bekanntmachung zur zweiten Änderung vom 25. April 2025 · Stadt Baden-Baden: Oliverstraße / Güterbahnhofstraße – Luftbildauswertung 2025 · Stadt Baden-Baden: Planung und Entwicklung.
Planung und Dokumentation: BFR KMR: Räumplanung – Grundsätze · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · DGUV: FAQ Kampfmittelräumung · Regierungspräsidium Stuttgart: Kampfmittelbeseitigung in Baden-Württemberg
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson erleichtert die Zusammenarbeit, übernimmt dadurch aber nicht automatisch sämtliche Aufgaben anderer Beteiligter. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Prüf-, Untersuchungs- und Dokumentationsumfang im jeweils erforderlichen Erlaubnis- und Befähigungsrahmen. Der Bericht benennt die tatsächlich bearbeiteten Räume und seine Grenzen. Behördliche Entscheidungen treffen die zuständigen öffentlichen Stellen. In Baden-Württemberg ist der KMBD beim Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelt. Einen möglichen Fund melden Sie der zuständigen Ortspolizeibehörde oder der nächsten Polizeidienststelle; diese verständigt den KMBD. Die Identifizierung und weitere Behandlung des Fundes bleibt nach dessen Verhaltensregeln den Expertinnen und Experten des KMBD vorbehalten. Erforderliche Gefahrenabwehrmaßnahmen werden mit den zuständigen Stellen geklärt.
Eine Luftbildauswertung bewertet die dafür geeigneten historischen Bildinformationen. Ob weitere technische Untersuchungen erforderlich sind, richtet sich nach dem dokumentierten Ergebnis und der heutigen Bauaufgabe. Das geeignete Vorgehen wird für die konkreten Teilflächen bestimmt. Eine günstige Auswertung wird dabei weder verworfen noch zu einer unbegrenzten technischen Freigabe erweitert.
Historische Unterlagen auswertenNicht auswertbare Bereiche und veränderte Eingriffe benötigen eine nachvollziehbare fachliche Einordnung. Beschreiben Sie ihre Lage und die vorgesehenen Arbeiten. Die weitere Untersuchung berücksichtigt vorhandene Bebauung, Zugänglichkeit und mögliche Störeinflüsse. Erreichte Aussagen und verbleibende Grenzen werden für die Bauleitung verständlich dokumentiert.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Legen Sie Bericht und Kartenanlagen gemeinsam vor. Unterschiedliche Linien, Farben oder Schraffuren können verschiedene Flächen und Aussagen bezeichnen. Die Bedeutung ergibt sich aus der zugehörigen Legende und dem Text. Ein Kartenrand allein zeigt deshalb nicht, welche Untersuchung beauftragt war oder für welchen Bereich ein Ergebnis gilt.
Prüfen Sie auch, auf welcher Planfassung die beauftragte Fläche beruhte. Eine veränderte Grundstücksteilung kann die Wiedererkennung erschweren, während der alte Bericht für den damals betrachteten Raum weiterhin nutzbar bleibt. Ergänzen Sie die dafür verfügbaren Lagebezüge. Unklare Grenzen werden zur Klärung benannt. Eine fehlende Kartenanlage wird gezielt beschafft, statt die Bedeutung einer Farbe oder Linie aus einer verkleinerten Abbildung zu vermuten.
Historische Hinweise fachlich einordnen
Zeigen Sie Baugrube, Gründungen, Anschlüsse und vorbereitende Arbeiten in der aktuellen Planung. Ergänzen Sie die vorgesehenen Tiefen. Die Fachplanung vergleicht diesen Umfang mit den tatsächlichen Ergebnissen und ihren Grenzen. Wenn ein Eingriff mehrere unterschiedlich bewertete Teilflächen berührt, werden die jeweils offenen Aufgaben gesondert betrachtet.
Auch Arbeitsräume, Verbau und Hilfsgruben können einen zusätzlichen Bodenraum beanspruchen. Diese Aufgaben werden mit ihrem Lage- und Höhenbezug dargestellt. Bei mehreren Planvarianten wird die für die Ausführung vorgesehene Fassung gekennzeichnet. Die fachliche Bearbeitung ordnet jeden betroffenen Bereich dem vorhandenen Nachweis oder einem noch offenen Untersuchungsbedarf zu. Die nächste Bauphase erhält diese Zuordnung zusammen mit dem aktuellen Planstand.
Fachleistungen vergleichen
Für die Ausführung werden die verwendeten Gutachten, Karten und aktuellen Pläne zusammen übergeben. Halten Sie erkennbar, welche Aussagen die nächsten Arbeiten betreffen. Offene Bereiche und erforderliche Ergänzungen bleiben ausdrücklich beschrieben. Eine spätere Planänderung wird vor ihrer Umsetzung auf den vorhandenen Untersuchungsstand abgeglichen.
Halten Sie fest, welcher Bauabschnitt mit welcher Ergebnisfassung abgeglichen wurde. Werden mehrere Untersuchungen benötigt, bleiben ihre jeweiligen Fragen und Aussagen getrennt nachvollziehbar. Ein geotechnischer Bericht kann Randbedingungen liefern, ohne dadurch eine Kampfmittelbewertung zu ersetzen. Ändert sich die Grundlage eines Fachauftrags, erhalten die betroffenen Beteiligten die aktuelle Fassung. Ergänzende Berichte und Rückmeldungen werden mit ihrer räumlichen Zuordnung für die Ausführung nachgeführt.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentierenFür den Auftrag wird benannt, welche Fläche oder Tiefe sich gegenüber dem früheren Vorhaben geändert hat. Die vorhandene Luftbildauswertung bleibt mit ihren tatsächlichen Ergebnissen verfügbar. FONTANA-EOD prüft im vereinbarten Fachauftrag, welche Aussage für die neue Arbeit gebraucht wird. Der Untersuchungsraum wird aus der konkreten Aufgabe bestimmt. Eine äußere Linie des Auswertegebiets kann die einbezogene Umgebung kennzeichnen; der bearbeitete Auftrag und die Bewertung ergeben sich aus Bericht und Legende. Zusätzliche Fachleistungen werden für den tatsächlich offenen Bereich abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenBei der Vorbereitung werden Baugrube, Anschlüsse und notwendige Hilfseingriffe im selben Plan dargestellt. Die bisher untersuchte Fläche und die neu benötigten Räume bleiben unterscheidbar. Bekannte Leitungen, Einbauten und eingeschränkte Zugänge werden berücksichtigt. Vor den dafür erforderlichen vorbereitenden Bodenarbeiten werden benötigte Kampfmittelerkenntnisse und Schutzmaßnahmen geklärt. Die Bauleitung erhält die betreffenden Voraussetzungen für ihre Reihenfolge. Eine verlegte Zufahrt oder ein zusätzlicher Arbeitsraum kann dabei einen eigenen Abgleich benötigen, auch wenn der geplante Baukörper unverändert bleibt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenVor der Ausführung wird jeder betroffene Abschnitt den vorhandenen Ergebnisflächen zugeordnet. Berührt eine Leitung mehrere unterschiedliche Bewertungen, werden die offenen Aufgaben für diese Bereiche einzeln festgehalten. Der vollständige Bericht mit seinen Karten begleitet die aktuelle Planung. Bereits nutzbare Ergebnisse werden mit ihren Grenzen weiterverwendet. Zusätzliche Untersuchungen richten sich nach der konkret fehlenden Aussage. Bei einer weiteren Änderung wird der neue Bodenraum vor dem Eingriff abgeglichen, damit die Bauleitung einen nachvollziehbaren Stand für die nächste Arbeit erhält.
Umfang und Termin besprechenNotieren Sie die Bezeichnung und den Stand des Lageplans, den Sie zur Untersuchung übergeben. Wenn eine spätere Fassung weitere Flächen beansprucht, sollte diese Änderung nachvollziehbar markiert sein. So lässt sich erkennen, ob ein vorhandener Bericht auf derselben Planung beruht oder nur einen früher vorgesehenen Bauabschnitt behandelt.
Ein Hinweis auf die Einsichtsmöglichkeit sagt noch nicht, welche Aussage ein bestimmtes Gutachten enthält. Fordern Sie den benötigten Bericht mit seinen Karten an. Prüfen Sie, ob es sich tatsächlich um eine Kampfmittelbewertung handelt. Andere Untersuchungen können nützliche Informationen liefern, beantworten aber jeweils ihre eigene fachliche Frage.
Übermitteln Sie auch Änderungen, die außerhalb des neuen Gebäudeumrisses liegen. Ein verschobener Schacht oder eine veränderte Baustellenzufahrt kann einen zusätzlichen Bereich betreffen. Die Untersuchung wird mit den tatsächlich erreichbaren Bodenräumen und den erforderlichen Vorarbeiten abgestimmt. Benötigte Erkenntnisse und Schutzmaßnahmen sind vor vorbereitenden Eingriffen zu klären. Ein noch nicht zugänglicher Abschnitt bleibt deshalb in der Übergabe ausdrücklich als offene Aufgabe erkennbar.
Ein geänderter Gebäudegrundriss ist nicht die einzige mögliche Abweichung. Auch ein tieferer Schacht oder eine verlegte Anschlussleitung kann den Abgleich erforderlich machen. Tragen Sie die vorgesehenen Tiefen und Arbeitsbereiche in die Planung ein. Bereits untersuchte Flächen bleiben damit von Bereichen unterscheidbar, für die noch keine passende Aussage vorliegt.
Die unterschiedlichen Aussagen werden jeweils mit ihrem fachlichen Auftrag übergeben. Eine behördliche Planveröffentlichung dokumentiert das Verfahren, während ein Untersuchungsbericht den erreichten Fachstand beschreibt. Für den Abgleich werden die zugehörigen Karten und Erläuterungen gemeinsam bereitgestellt. Benennen Sie fehlende Teile. Der nächste Auftrag kann dann auf die tatsächlich noch offene Frage begrenzt werden, statt bekannte und unbekannte Bereiche pauschal gleichzubehandeln.
Wenn Bericht und Plan unterschiedliche Bezeichnungen tragen, sollte die Verbindung zwischen beiden nachvollziehbar hergestellt werden. Ein Lageplan mit alter Grundstücksteilung ist nicht automatisch unbrauchbar. Er muss sich aber eindeutig auf die heutige Fläche beziehen lassen. Bleibt das offen, ist die Lücke vor den betroffenen Bodenarbeiten fachlich zu klären.
Eine Bekanntmachung zeigt einen Stand des Planverfahrens und Möglichkeiten der Einsichtnahme. Die fachliche Aussage zur Kampfmittelfrage steht im zugehörigen Untersuchungsbericht. Beschaffen Sie deshalb die jeweils benötigten Unterlagen mit ihren Anlagen. Die planungsrechtliche Geltungsgrenze ersetzt nicht automatisch die Abgrenzung einer darin herangezogenen Untersuchung.
Übertragen Sie die Flächen mit ihrer ursprünglichen Bedeutung in den fachlichen Abgleich. Wenn ein Lagebezug unklar ist, wird dies als offene Frage benannt. Ergebnisbereiche werden nicht aus einem Kartenbild heraus nach eigenem Ermessen erweitert. Entscheidend bleiben der vollständige Bericht, die Legende und die tatsächlich geplanten Bodenarbeiten.
Soweit Räumarbeiten ausgeführt werden, wird das zugehörige Räumprotokoll mit den bearbeiteten Bereichen in der Projektakte geführt.
Senden Sie den vollständigen Bericht mit allen Karten sowie die aktuelle Eingriffszeichnung. Kennzeichnen Sie erkennbare Abweichungen zu der damaligen Planung. Die fachliche Prüfung kann dadurch die unterschiedlichen Gebiete und Ergebniskategorien gezielt abgleichen. Fehlende Anlagen oder unklare Bezeichnungen werden vor der weiteren Verwendung geklärt.
Bei einer abschnittsweisen Ausführung wird für jeden nächsten Eingriff geprüft, welche Ergebnisse vorliegen. Verlagerte Leitungen oder zusätzliche Gründungen werden ausdrücklich berücksichtigt. Die jeweilige Planfassung bleibt mit dem Bericht verbunden. Weitere Maßnahmen werden für die konkrete offene Frage abgestimmt und im Ablauf festgehalten.
Historische Luftbilder und andere geeignete Unterlagen werden auf das beauftragte Gebiet und die konkrete Fragestellung bezogen. Eine vorhandene Auswertung wird mit ihrem Bericht, den Bildgrundlagen und den Einschränkungen geprüft. Bleiben historische Erkenntnisfragen offen, wird die erforderliche ergänzende Recherche oder Luftbildauswertung tatsächlich bearbeitet. Die Ergebnisse dienen der Untersuchungsplanung für die heutigen Eingriffe. Ein größeres betrachtetes Umfeld bleibt vom beauftragten Untersuchungsbereich unterscheidbar. Welche Schlussfolgerung für eine bestimmte Fläche gilt, wird aus der zugehörigen Bewertung und ihrer Legende entnommen.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetik misst das Magnetfeld passiv. Die magnetische Wirkung eines Objekts ist für seine Erkennbarkeit maßgeblich; elektrische Leitfähigkeit allein genügt dafür nicht. Die Fachplanung berücksichtigt bekannte Leitungen, Bewehrungen und weitere magnetisch wirksame Einbauten. Für eine geänderte Baugrube wird die Eignung anhand des benötigten Bodenraums geprüft. Daten und Befunde erhalten einen nachvollziehbaren Bereichsbezug. Ein Bericht über eine frühere Messung wird zusammen mit seinen tatsächlichen Flächen und Störungen gelesen. Eine zusätzliche Tiefe wird mit der dafür benötigten Aussage gesondert abgeglichen.
Geomagnetik fachlich abgrenzenTransientenelektromagnetische Verfahren, kurz TDEM, werten die zeitliche elektromagnetische Antwort leitfähiger Objekte aus. Ihre Eignung richtet sich nach Untersuchungsziel und tatsächlichen Messbedingungen. Metallische Einbauten und Leitungen werden bei der Planung berücksichtigt. Der Fachauftrag bestimmt den benötigten Bodenraum anhand der neuen Ausführung. Eine im Lageplan verschobene Leitung erhält ihren tatsächlichen Verlauf und Tiefenbezug. Die Ergebnisse werden diesem Untersuchungsbereich zugeordnet. Eine Bewertung für den alten Verlauf wird nur innerhalb ihres dokumentierten Umfangs weiterverwendet; erforderliche Ergänzungen betreffen die konkret offene Aufgabe.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Auffälligkeiten im Untergrund liefern. Bodenaufbau, Feuchtigkeit, Einbauten und Untersuchungsziel beeinflussen den fachlich sinnvollen Einsatz. Erkannte Strukturen benötigen fachliche Interpretation; ein Messbild allein identifiziert kein Kampfmittel. Bei einer Planänderung wird die benötigte Frage im betreffenden Bodenraum benannt. Vorhandene Daten werden mit der zugehörigen Auswertung und ihren Grenzen übergeben. Für die nächste Ausführungsphase wird geklärt, welche Aussage unter den tatsächlichen Bedingungen erreicht wurde und welche Information noch benötigt wird.
Georadar und AussagegrenzenTiefe Gründungen, Schächte und Bohrungen brauchen einen passenden Tiefenbezug. Eine erforderliche Tiefen- beziehungsweise Bohrlochsondierung wird mit Punktlage, Tiefe und Bezugshöhe abgestimmt. Bekannte Einbauten und die Zugänglichkeit gehen in die Vorbereitung ein. Die Bohrlochfreigabe beziehungsweise der technische Nachweis bezieht sich auf den tatsächlich untersuchten Raum. Werden Punkt oder Neigung geändert, wird der neue Verlauf vor der Ausführung mit dem Ergebnis verglichen. Der Nachweis bleibt mit dem gültigen Planstand verbunden und kann für eine andere Lage nur im fachlich bestätigten Umfang verwendet werden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung für einen Bereich nicht vollständig möglich ist, wird die weitere fachgerechte Bearbeitung geplant. Eine baubegleitende Kampfmitteluntersuchung kann Untersuchung, erforderlichen lagenweisen Abtrag, fachliche Freilegung und ergänzende Sondierungen verbinden. Sie wird mit den tatsächlich vorgesehenen Bauzuständen und Zugängen abgestimmt. Reine Sichtbeobachtung genügt als Detektion nicht. Bei mehreren Abschnitten wird der erreichte Stand jeweils mit seinem Bereich dokumentiert. Noch nicht bearbeitete Flächen bleiben offen, bis die benötigte Untersuchung und die Voraussetzungen für den betreffenden Eingriff geklärt sind.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenEine vorhandene historische Luftbildauswertung wird mit ihrem Untersuchungsgebiet und ihren Einschränkungen berücksichtigt. Eine neue Planfassung macht sie nicht automatisch wertlos. Ebenso wenig erweitert sie ihre Aussage von selbst. Erst der Vergleich mit dem heutigen Vorhaben zeigt, ob Unterlagen zu ergänzen oder weitere Untersuchungen zu planen sind.
Eine notwendige Sondierung sollte auf die konkret offene Aufgabe ausgerichtet werden. Dazu gehören die erforderliche Untersuchungstiefe und die Bedingungen vor Ort. Befestigungen oder metallische Einbauten können die Messung beeinflussen. Im Ergebnis muss erkennbar bleiben, welche Bereiche untersucht wurden und wo die Aussage eingeschränkt ist.
Ein Bericht kann für benachbarte Ergebnisflächen unterschiedliche Schlussfolgerungen enthalten. Die aktuelle Eingriffszeichnung zeigt, welche davon tatsächlich berührt werden. Liegt ein Arbeitsraum über einer Grenze, werden die betroffenen Teilbereiche getrennt zugeordnet. Zugänglichkeit und Störungen werden in die weitere Planung einbezogen. Der neue Untersuchungsauftrag beschreibt die noch benötigte Aussage, während vorhandene nutzbare Erkenntnisse mit ihrem dokumentierten Umfang erhalten bleiben.
Ein erforderliches Räumkonzept ordnet Untersuchungen und Bauvorbereitung in einen nachvollziehbaren Ablauf ein. Dabei sind auch Eingriffe zu beachten, die nötig werden, um eine Fläche zugänglich zu machen. Bloße Sichtbeobachtung beim Aushub ersetzt keine fachgerechte Kampfmitteluntersuchung. Eine baubegleitende Kampfmittelräumung setzt eine passende fachliche Planung voraus.
Eine erforderliche Flächenräumung wird für den vereinbarten Bodenraum vorbereitet. Befunde und ein möglicher Bergungsbedarf werden mit den zuständigen Beteiligten abgestimmt. Die tatsächlich ausgeführten Arbeiten und der bearbeitete Umfang bleiben für die Ergebnisübergabe nachvollziehbar.
Erklären Sie in Ihrer Anfrage, was neu hinzugekommen ist. Ein markierter Anschlussweg oder ein veränderter Schnitt ist dafür häufig hilfreicher als eine umfangreiche Sammlung nicht zugeordneter Dateien. Senden Sie zugleich die vollständigen vorhandenen Kampfmittelberichte, damit deren Ergebnisse bei der Festlegung des weiteren Vorgehens berücksichtigt werden können. Im Erstkontakt werden Projektort und benötigte Aussage benannt. Vorhandene Pläne, Stellungnahmen und Berichte werden auf Aktualität, räumlichen Bezug, Vollständigkeit und Lücken geprüft.
Bei offenen historischen Erkenntnisfragen werden erforderliche Recherchen und Luftbildauswertungen im fachlich abgestimmten Auftrag tatsächlich durchgeführt. Die vorhandene Vorerkundung des KMBD wird mit ihrem Bezug zum beantragten Vorhaben berücksichtigt. Ergänzende Erkenntnisse werden dem heutigen Eingriffsbereich zugeordnet und für die Untersuchungsplanung verwendet.
Auf Grundlage der Fachbewertung wird geklärt, welche weiteren Schritte nötig sind. Eine Planänderung führt nicht in jedem Fall zu einer neuen technischen Untersuchung. Wo zusätzliche Leistungen erforderlich sind, sollten deren Flächen und Voraussetzungen vor der Beauftragung feststehen. Behördliche Anforderungen bleiben gesondert zu beachten. Das geeignete Verfahren wird anhand von Untersuchungsziel, Eingriffstiefe, Bodenaufbau, Einbauten und tatsächlichen Messbedingungen ausgewählt. Zugänge und erforderliche Voraussetzungen werden mit den verantwortlichen Beteiligten geklärt.
Die vereinbarte Sondierung oder fachgerechte baubegleitende Untersuchung wird auf den abgestimmten Flächen und Punkten ausgeführt. Messdaten und Beobachtungen erhalten einen nachvollziehbaren Lage- und Höhenbezug. Nicht untersuchte Bereiche, eingeschränkte Zugänge und relevante Störungen werden festgehalten.
Die erhobenen Daten und Befunde werden anhand des Untersuchungsziels und der tatsächlichen Messbedingungen fachlich ausgewertet. Die Bewertung berücksichtigt Störeinflüsse und Aussagegrenzen. Bericht und Plananlagen dokumentieren die Fachbewertung, die bearbeiteten Bereiche und deren Lage-, Höhen- und Tiefenbezüge. Daraus werden erforderliche weiterführende Aufgaben abgeleitet.
Die ausführenden Beteiligten brauchen die Ergebnisse, die zur tatsächlich vorgesehenen Arbeit gehören. Versehen Sie den übergebenen Plan mit einem eindeutigen Stand und legen Sie die zugehörigen Berichte bei. Einschränkungen dürfen nicht dadurch verschwinden, dass nur eine kurze Zusammenfassung weitergegeben wird.
Eine während der Ausführung verlegte Trasse kann erneut außerhalb des untersuchten Bereichs liegen. Lassen Sie solche Änderungen vor dem Eingriff vergleichen. Die Fachbewertung entscheidet, ob die vorhandene Aussage trägt oder welche Ergänzung erforderlich ist. Ein bereits begonnener Bauabschnitt erweitert den Umfang früherer Ergebnisse nicht.
In Baden-Württemberg nimmt der Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Regierungspräsidium Stuttgart die landesweiten Aufgaben wahr. Beratung, Suche und Bergung erfolgen nach verfügbarer Kapazität gegen Kostenerstattung; kann der Dienst nicht tätig werden, sind dafür private Unternehmen zu beauftragen. Die Entschärfung bleibt beim staatlichen Dienst.
FONTANA-EOD stimmt mit Ihnen die Fachleistungen für das konkrete Bauvorhaben ab. Behördliche Entscheidungen und Auskünfte zum geltenden Baurecht erteilen die jeweils zuständigen öffentlichen Stellen. Die BFR KMR bieten außerhalb ihres bundesbezogenen Geltungsbereichs fachliche Orientierung für die Kampfmittelplanung. Maßgeblich für den Auftrag bleiben die örtlichen Erkenntnisse und die vorgesehenen Eingriffe.
FONTANA-EOD bearbeitet den vereinbarten Prüf-, Untersuchungs- und Dokumentationsauftrag für die geänderte Bauaufgabe. Vorhandene Berichte werden mit den aktuellen Eingriffen abgeglichen. Dabei bleiben Auftragsfläche, einbezogene Umgebung und einzelne Ergebnisbereiche unterscheidbar. Die Bauleitung erhält die tatsächlich verwendbaren Aussagen mit ihren Plananlagen. Noch offene Aufgaben werden für die betroffenen Räume benannt. Frühere Ergebnisse behalten ihren ursprünglichen Umfang und werden durch einen neuen Plan nicht stillschweigend auf weitere Flächen erweitert.
Untersuchungsaufgabe besprechenFür einen zusätzlichen Schacht oder eine verschobene Leitung wird die benötigte Aussage mit Lage und Tiefe bestimmt. Die Fachplanung vergleicht diese Aufgabe mit den vorhandenen Ergebnissen und den tatsächlichen Messbedingungen. Ein Kartenumgriff allein beschreibt weder den damaligen Auftrag noch das erforderliche neue Verfahren. Der passende Untersuchungsumfang folgt aus dem fachlichen Abgleich. Die dafür benötigten Voraussetzungen werden mit den verantwortlichen Beteiligten vor den betroffenen Vorarbeiten und Bodenarbeiten geklärt.
Nicht bewertbare Bereiche und Räume mit noch erforderlicher Untersuchung bleiben im Arbeitsstand erkennbar. Die vorhandene Legende und die Begründung der Bewertung werden mit dem Ergebnis weitergegeben. Für einen neuen Eingriff in einen solchen Bereich wird der weitere fachliche Bedarf bestimmt. Nutzbare Aussagen zu anderen Teilflächen bleiben erhalten. Bei der Übergabe wird damit deutlich, welche Aufgabe bereits bearbeitet ist und welche Erkenntnis vor der nächsten Bodenarbeit noch benötigt wird.
Eine weitere Planfassung wird vor der betreffenden Ausführung an die beteiligten Fachplanungen übermittelt. Neue Flächen, Tiefen und Arbeitsräume werden gegenüber der bisherigen Grundlage gekennzeichnet. FONTANA-EOD vergleicht die Änderung mit dem vereinbarten und bereits bearbeiteten Umfang. Erforderliche Ergänzungen erhalten einen eindeutigen Bereichsbezug. Die Bauleitung bekommt den fortgeschriebenen Stand mit nutzbaren Ergebnissen und offenen Aufgaben. Ein bereits begonnener Abschnitt ersetzt diesen Abgleich für später verlegte oder vertiefte Eingriffe nicht.
Bericht, Legenden und Karten bleiben mit der verwendeten Planfassung in der Projektakte zusammen. Benennen Sie die Empfänger bei Planung und Bauleitung. Bei einem Wechsel von Firmen werden auch die Lage offener Bereiche und die noch erforderlichen Voraussetzungen weitergegeben. Für spätere Ergänzungen wird die neue Bauaufgabe mit diesem Stand verglichen. Die Aufbewahrung der vollständigen Anlagen ermöglicht es, damalige Auftragsgrenzen und konkrete Bewertungen auch nach Abschluss eines anderen Bauabschnitts nachvollziehbar zuzuordnen.
Ein weiter gefasstes Auswertegebiet kann Informationen für eine kleinere Auftragsfläche liefern. Welche Aussagen tatsächlich getroffen werden, steht im Bericht und seinen Karten. Lesen Sie deshalb Flächenbegriffe und Legende gemeinsam. Die fachliche Prüfung ordnet den vorgesehenen Eingriff den passenden Ergebnissen zu, ohne den äußeren Kartenbereich als pauschale Aussage zu verwenden.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenEin Vorhaben kann sich verändern, obwohl Grundstück und Adresse gleich bleiben. Neue Gründungen, tiefere Eingriffe oder zusätzliche Anschlüsse gehören deshalb in den Abgleich. Vorhandene Ergebnisse werden auf diesen Umfang geprüft. Ergänzungen erhalten einen eindeutigen Planbezug, damit der fortgeschriebene Stand auch später nachvollziehbar bleibt.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Die Leistungsübersicht hilft, diese Aufgaben bei der Anfrage zu unterscheiden.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNein. Die Bekanntmachung vom 25. April 2025 behandelt die Planänderung und verweist auf die verfügbaren Unterlagen. Sie enthält selbst kein Untersuchungsergebnis zur Kampfmittelfrage.
Die Bekanntmachung nennt die städtische Abteilung Stadtentwicklung und Stadtplanung für die Einsicht in Pläne, Begründungen und zugrundeliegende Gutachten. Für den Bebauungsplan verweist sie zusätzlich auf das Geoportal.
Nicht automatisch. Ihr Untersuchungsgebiet, ihre Ergebnisse und Einschränkungen werden mit den geänderten Eingriffen verglichen. Daraus ergibt sich, welche Aussagen weiterhin nutzbar sind und wo Ergänzungen benötigt werden.
Alle Abweichungen, die den beanspruchten Boden betreffen, etwa eine größere Baugrube, ein tieferes Bauteil oder eine verlegte Leitung. Lage und Tiefe müssen für den fachlichen Vergleich erkennbar sein.
Stellen Sie die betroffenen Arbeiten ein. Berühren, bewegen oder versetzen Sie den verdächtigen Gegenstand nicht und legen Sie ihn nicht weiter frei. Verlassen Sie den Gefahrenbereich, halten Sie andere fern und verständigen Sie die Polizei unter 110 aus sicherer Entfernung. Bringen Sie den Gegenstand nicht zu einer Dienststelle. Befolgen Sie die Anweisungen der zuständigen Stellen.
Sie erläutern die Bedeutung von Grenzen, Farben und Schraffuren. Ohne sie können Auftragsfläche und Ergebnisbereiche verwechselt werden.
Nein. Der tatsächliche Auftrag und die Aussagen für die einzelnen Flächen ergeben sich aus dem vollständigen Bericht und seinen Anlagen.
Für den Aufwand zählen vollständige vorhandene Berichte und Karten, noch offene historische Fragen, Größe und Tiefe der geänderten Eingriffe, Zugang und Vorarbeiten, geeignete Verfahren und Störeinflüsse sowie Auswertung und Dokumentation. Zusätzliche Leistungen werden für die tatsächlich offenen Flächen und Voraussetzungen bestimmt. Eine neue Planfassung löst nicht automatisch dieselbe Untersuchung erneut aus. Veränderte Arbeitsräume und zunächst nicht erreichbare Bereiche werden mit ihrem tatsächlichen Umfang abgestimmt; bauliche Vorleistungen und Fachleistung bleiben unterscheidbar.
Alle Anlagen, Legenden und bekannte spätere Ergänzungen beilegen.
Fügen Sie das Anlagenverzeichnis und verfügbare Ergänzungen bei. Kennzeichnen Sie, falls eine Karte fehlt oder ihre Zuordnung zum Bericht unklar ist. Beschreiben Sie die nächste Bauphase und die dafür benötigte Aussage. Bekannte Einbauten, Zugänge und noch nicht verfügbare Bereiche werden mitgeteilt. Die koordinierende Ansprechperson führt Planänderungen und Rückmeldungen der betroffenen Fachplanungen für den weiteren Abgleich zusammen.
Lage, Tiefe und Änderungen gegenüber dem früheren Vorhaben darstellen.
Zeigen Sie auch zusätzliche Arbeitsräume und vorbereitende Eingriffe mit den erforderlichen Tiefen und Bezugshöhen. Der neue Plan wird gegenüber der früheren Grundlage eindeutig bezeichnet. Bei einer abschnittsweisen Ausführung werden die zuerst benötigten Bereiche benannt. Für bereits ausgeführte Untersuchungen werden die tatsächlichen Ergebnisse beigefügt. Noch geplante Facharbeiten werden mit ihren Voraussetzungen und den dafür benötigten Zugängen als weitere Aufgabe abgestimmt. Benennen Sie den Projektort in Baden-Württemberg oder das abweichende Bundesland.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.