Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Planungsbüros, Bauherrschaften und Infrastrukturträger benötigen für Trassenprojekte im Regierungsbezirk Kassel einen Untersuchungsauftrag für die tatsächlich geplanten Bodenarbeiten. Eine Variantenlinie zeigt den möglichen Verlauf; für die Kampfmittelfrage zählen Gräben, Gründungen, Anschlüsse und zusätzliche Bauflächen. FONTANA-EOD unterstützt die Prüfung vorhandener Erkenntnisse und die vereinbarte Untersuchung. Senden Sie Übersichtsplan, Detailpläne mit Tiefen und vorhandene Stellungnahmen samt Berichten.
Verworfene und weiterverfolgte Planstände kenntlich halten.
Dauerhafte und vorübergehende Bodeneingriffe benennen.
Untersuchungen dem ausgeführten Abschnitt zuweisen.
Die Anfrage zeigt den weiterverfolgten Verlauf sowie die einzelnen Gräben, Gründungen und zusätzlichen Bauflächen mit ihren Tiefen. Vorhandene Erkenntnisse werden abschnittsweise zugeordnet. Offene Varianten bleiben erkennbar. Die fachliche Untersuchung im Regierungsbezirk Kassel wird auf diese konkreten Eingriffe und ihre tatsächlichen Bedingungen ausgerichtet.

Die Mitteilung zu Gelnhausen–Kalbach vom August 2023 beschreibt die raumordnerische Bewertung als Grundlage weiterer Planung und Zulassung. Für ein konkretes Bauvorhaben werden daraus die tatsächlich vorgesehenen Eingriffe mit eigenen Lage- und Tiefenangaben entwickelt. Vorhandene Kampfmittelunterlagen werden diesen Bereichen zugeordnet und auf ihre nutzbare Aussage geprüft.
Der Regierungsbezirk Kassel umfasst in Hessen, Deutschland, die kreisfreie Stadt Kassel sowie die Landkreise Kassel, Fulda, Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg und Werra-Meißner. Geben Sie für jeden betroffenen Abschnitt die tatsächliche Gemeinde an. Der Verwaltungsraum dient der räumlichen Zuordnung; der Kampfmittelräumdienst beim Regierungspräsidium Darmstadt ist hessenweit zuständig. Weitere örtliche Aufgaben und erforderliche Zugänge werden am konkreten Projektort abgestimmt.
Die Regionalplanung beim Regierungspräsidium Kassel befasst sich mit überörtlichen Nutzungen und Entwicklungen, darunter Verkehr und Energieinfrastruktur. Ihre Pläne und Verfahren setzen einen räumlichen Rahmen. Daraus folgt noch keine Aussage darüber, welcher einzelne Untergrundbereich bereits auf Kampfmittel untersucht wurde.
Ein amtliches Beispiel für diese Planungsebene ist die Mitteilung zum Raumordnungsverfahren Gelnhausen–Kalbach vom 14. August 2023. Darin werden Trassenvarianten bewertet und die landesplanerische Beurteilung als Grundlage weiterer Planungs- und Zulassungsschritte beschrieben. Der Bericht betrifft dieses Vorhaben und seinen damaligen Verfahrensstand; aus ihm lassen sich keine Untersuchungsergebnisse für andere Trassen ableiten.
Als regionales historisches Beispiel dokumentiert die Stadt Kassel die schweren Zerstörungen durch den Luftangriff vom 22. Oktober 1943. Diese konkrete Stadtgeschichte ist ein Teil der unterschiedlichen historischen Ausgangslagen in Nordhessen. Für einen Trassenabschnitt werden die verfügbaren historischen Erkenntnisse seiner tatsächlichen Lage zugeordnet. Bekannte spätere Bebauung, Auffüllungen oder Abträge werden mitgeteilt. Für andere Bauorte wird der jeweils passende örtliche Erkenntnisstand geprüft.
Die Kampfmittelfrage wird anhand des jeweiligen Vorhabens bearbeitet. Auch im Regierungsbezirk Kassel ist der beim Regierungspräsidium Darmstadt angesiedelte Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen die landesweite Fachstelle. Eine beauftragte technische Untersuchung muss sich auf die geplanten Flächen und Tiefen beziehen, nicht nur auf einen großräumigen Korridor.
Für die beauftragten Tätigkeiten in Deutschland werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Für die konkreten Aufgaben und Schnittstellen werden Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit passend zu den vorgesehenen Tätigkeiten zugeordnet.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen, ohne die unterschiedlichen Aufgaben gleichzusetzen.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Bei einem möglichen Kampfmittelfund sind die betroffenen Arbeiten sofort einzustellen. Lassen Sie den Gegenstand unberührt, halten Sie Abstand und warnen Sie andere, ohne sich selbst zu gefährden. Verständigen Sie unverzüglich die Polizei unter 110 und folgen Sie deren Anweisungen. Versuchen Sie keine eigene Untersuchung oder Bergung. Den Gegenstand nicht bewegen, weiter freilegen oder zu einer Dienststelle bringen. Verlassen Sie den Gefahrenbereich und halten Sie andere fern.
Regionale Grundlagen: RP Kassel: Aufgaben der Landesentwicklung und Regionalplanung · RP Kassel: Raumordnungsverfahren Gelnhausen–Kalbach vom 14.08.2023.
Planung und Dokumentation: BFR KMR: Räumplanung mit Räumkonzept – Einleitung · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · RP Darmstadt: Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen · DGUV: FAQ Kampfmittelräumung
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson erleichtert die Zusammenarbeit, übernimmt dadurch aber nicht automatisch sämtliche Aufgaben anderer Beteiligter. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung mit ihrem räumlichen Umfang und ihren Aussagegrenzen. Seine Anwendbarkeit auf weitere Bodenarbeiten wird mit dem konkreten Eingriff abgeglichen. Behördliche Entscheidungen treffen die zuständigen Stellen.
Der beim Regierungspräsidium Darmstadt angesiedelte KMRD ist für ganz Hessen zuständig. Für die technische Überprüfung beziehungsweise Räumung werden geeignete Fachfirmen im jeweiligen Erlaubnis- und Befähigungsrahmen beauftragt. Nach den hessischen Allgemeinen Bestimmungen sind Entschärfung, Sprengung und Abtransport ausschließlich dem KMRD oder einer von ihm beauftragten Person überlassen. Zuständige Behörden und fachlich Verantwortliche werden deshalb vor der betroffenen Aufgabe eindeutig zugeordnet.
Die benötigte Aussage wird für den konkreten Eingriff bestimmt. Ein Graben kann andere Voraussetzungen haben als eine einzelne Gründung oder ein Anschluss im Bestand. Die Fachplanung berücksichtigt vorhandene Erkenntnisse und örtliche Bedingungen. Eine einheitliche Projektbezeichnung legt nicht automatisch ein einheitliches technisches Vorgehen für sämtliche Abschnitte fest.
Geeignete Fachleistungen je Teilaufgabe vergleichenLeitungen, Einbauten und fehlender Zugang können die Bearbeitung begrenzen. Diese Grenzen werden räumlich erkennbar dokumentiert. Das weitere Vorgehen wird mit der geplanten Bodenarbeit abgestimmt. Bloße Beobachtung des Aushubs ersetzt dabei keine erforderliche Untersuchung; Art und Umfang einer ergänzenden Fachleistung werden gesondert bestimmt.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Ein Übersichtsplan zeigt den Zusammenhang der Strecke. Detailpläne beschreiben Gräben, Querungen und Gründungsbereiche mit ihren jeweiligen Abmessungen. Die technische Aufgabe ergibt sich aus diesen konkreten Bodenarbeiten. Eine einzige Linie reicht dafür nicht aus, insbesondere wenn zusätzliche Anschlussbereiche oder vorübergehende Eingriffe außerhalb des dargestellten Streifens benötigt werden.
Für die einzelnen Bodenarbeiten können Stationierung, Koordinaten und Detailplannummern gemeinsam verwendet werden. Sie werden so zugeordnet, dass ein Bericht auch später dem richtigen Abschnitt zugewiesen werden kann. Ein Wechsel zwischen Übersichts- und Detailplan muss nachvollziehbar bleiben. Die Bauwerksachse wird von den tatsächlich beanspruchten Arbeitsräumen unterschieden. Zusätzliche Gruben oder Anschlüsse erhalten ihren eigenen Lage- und Tiefenbezug, damit die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung ausreichend bestimmt ist.
Fachleistungen vergleichen
Ein Untersuchungsbericht wird mit seiner räumlichen Abdeckung und den dokumentierten Grenzen dem passenden Abschnitt zugewiesen. Die aktuelle Planung wird damit verglichen. Verbleibende Fragen werden benannt. Ein bearbeiteter Teilbereich liefert dadurch eine nutzbare Grundlage, ohne seine Aussage auf noch nicht erfasste Anschlussflächen oder andere Tiefen zu übertragen.
Bei einer längeren Strecke kann die Vorbereitung mehrere Berichte und Bearbeitungsstände zusammenführen. Kennzeichnen Sie für jeden Abschnitt die zugehörigen Anlagen, die untersuchten Bodenräume und noch offene Einschränkungen. Ein Ergebnisplan wird zusammen mit der fachlichen Aussage gelesen. Verändern sich Bezugshöhe oder Baugrubengeometrie, wird der betroffene Raum mit dem damaligen Untersuchungsstand verglichen. Eine gemeinsame Streckenbezeichnung erweitert die fachliche Aussage eines einzelnen Berichts nicht.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Zugänge, Bauphasen und technische Voraussetzungen werden vor der Durchführung besprochen. Noch unzugängliche Flächen bleiben als eigene Aufgabe kenntlich. Das weitere Vorgehen erhält einen bestimmten Umfang. Zeitliche Annahmen und bereits bestätigte Voraussetzungen werden unterschieden, damit ein Abschnitt nicht allein aufgrund des vorgesehenen Termins als bearbeitbar gilt.
Für abschnittsweise Vergaben werden die tatsächlich verfügbaren Unterlagen und Voraussetzungen mitgegeben. Wenn ein Zugang erst später hergestellt wird, erhält die noch offene Fachaufgabe einen eigenen zeitlichen Bezug. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor den davon betroffenen vorbereitenden Bodeneingriffen geklärt. Die Ergebnisübergabe wird so vereinbart, dass Planung und Bauleitung den Stand vor der nächsten Bauphase abgleichen können. Fehlende Voraussetzungen werden bei der Beauftragung sichtbar benannt.
Ablauf und Aufgaben abstimmenVor der Beauftragung wird benannt, welche Entscheidung für welchen Abschnitt vorbereitet werden soll. Die Variantenplanung kann zunächst einen räumlichen Vergleich benötigen; ein technischer Untersuchungsauftrag braucht ausreichend bestimmte Flächen und Tiefen. Vorhandene Stellungnahmen und Ergebnisse werden mit ihrem jeweiligen Umfang zugeordnet. Das Angebot beschreibt die tatsächlich benötigte Fachaufgabe und die erwarteten Ergebnisunterlagen. Noch offene Verläufe bleiben von bereits festgelegten Arbeitsbereichen unterscheidbar.
Fachaufgabe einordnenVorarbeiten werden für den jeweiligen Abschnitt abgestimmt. Eine frei zugängliche Fläche kann andere Voraussetzungen haben als ein Anschluss im Bestand oder ein zunächst gesperrter Bereich. Teilen Sie Leitungen, Einbauten und bekannte Zugangsbeschränkungen mit. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor den davon betroffenen vorbereitenden Bodeneingriffen geklärt. Auftraggeber und Fachfirma bestimmen, wer die noch benötigten Voraussetzungen herstellt und wann die tatsächliche Bearbeitung möglich ist.
Vorarbeiten im Ablauf klärenIm Ablauf werden die bestätigten Voraussetzungen jedes Abschnitts von noch offenen Abstimmungen getrennt geführt. Ein vorgesehener Termin allein macht die Fläche nicht verfügbar. Für die nächste Bauphase wird festgehalten, welche Prüfung und welche Ergebnisunterlagen benötigt werden. Wird eine Variante geändert, erhalten Planung und Bauleitung den neuen Stand. Eine erforderliche Ergänzung wird mit ihrem tatsächlichen Umfang und den dazugehörigen Voraussetzungen vereinbart.
Umfang und Termin besprechenKennzeichnen Sie die maßgebliche Variante und den Planstand. Ältere Alternativen können für das Verständnis nützlich sein, dürfen aber nicht versehentlich als aktuelle Untersuchungsfläche erscheinen. Bei noch offenen Varianten sollte erkennbar bleiben, für welche Entscheidung zunächst Unterlagen benötigt werden.
Eine Leitung, eine Querung und ein Gründungsbereich können unterschiedliche Abmessungen und Tiefen haben. Beschreiben Sie diese Aufgaben getrennt. Eine einzige Linienzeichnung bildet nicht sämtliche Bodeneingriffe ab, die für Bau und Anschluss der Anlage erforderlich sein können.
Die Detailplanung zeigt bei Bedarf auch Verbau, Hilfsgruben und Übergänge zu anderen Anlagen. Eine Schnittzeichnung kann den Zusammenhang zwischen Geländeoberkante, geplanter Tiefe und benachbartem Bauteil verdeutlichen. Teilen Sie bekannte Veränderungen gegenüber älteren Untersuchungen mit. Unsichere Angaben werden als offene Punkte geführt. Der anschließend beauftragte Untersuchungsumfang wird auf diese tatsächliche Geometrie bezogen und mit den vorhandenen Ergebnissen zusammen dokumentiert.
Benennen Sie auch geplante Eingriffe für Baustelleneinrichtung, Zufahrten oder Hilfskonstruktionen, soweit dabei Boden bearbeitet wird. Entscheidend ist die Tätigkeit, nicht die spätere Nutzungsdauer der Fläche. Reine Flächenbenutzung und tatsächlicher Bodeneingriff sollten in der Anfrage unterscheidbar sein.
Anschlüsse können außerhalb des ursprünglich gezeichneten Trassenstreifens liegen. Fügen Sie diese Bereiche mit ihren geplanten Tiefen bei. Vorhandene Berichte werden darauf geprüft, ob sie den Anschluss tatsächlich erfassen; der gleiche Anlagenname ist dafür allein kein Beleg.
Baustelleneinrichtung und Hilfskonstruktionen können eigene Bodenarbeiten erfordern. Beschreiben Sie diese nach Lage und Tiefe, soweit sie vorgesehen sind. Reine Nutzung einer Fläche und Eingriff in den Boden bleiben unterscheidbar. Die Fachplanung kann so prüfen, welche zusätzlichen Bereiche in die Untersuchung oder weitere Abstimmung einbezogen werden müssen.
Halten Sie fest, ob für eine vorübergehende Fläche nur eine Nutzung oder zusätzlich Abtrag, Gründung beziehungsweise Leitungsbau vorgesehen ist. Auch nach einer Änderung des Baustellenablaufs wird diese Unterscheidung mit dem aktuellen Planstand weitergegeben. Die verantwortlichen Beteiligten klären, welche fachlichen Voraussetzungen vor dem neuen Bodeneingriff benötigt werden. Ein späterer Rückbau der provisorischen Anlage wird mit den dafür geplanten Bodenarbeiten ebenfalls beschrieben.
Anschlussstellen werden mit ihrer genauen Lage und der zugehörigen Aufgabe beschrieben. Die benachbarten Ergebnisberichte bleiben verfügbar. Der Vergleich zeigt, ob der Übergang von deren Umfang erfasst wird oder eine Lücke besteht. Die gemeinsame Zugehörigkeit zu einer Anlage ersetzt diese räumliche und fachliche Prüfung nicht. Nach tatsächlich ausgeführten Freilegungs- oder Räumarbeiten gehören die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle mit Lage- und Tiefenbezug in die Projektakte.
Beschreiben Sie, welche Verläufe noch zur Auswahl stehen und welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Vorhandene Unterlagen werden den Varianten zugeordnet. Für einen technischen Auftrag werden die betroffenen Bereiche ausreichend bestimmt. Die frühe Abstimmung hilft, fehlende Angaben gezielt zu ergänzen und den nächsten fachlichen Schritt verständlich abzugrenzen.
Übergeben Sie die maßgebliche Variante mit den Detailplänen der Bodenarbeiten. Änderungen gegenüber den bisherigen Nachweisen werden hervorgehoben. Die Fachplanung prüft ihre Bedeutung für den Untersuchungsumfang. Vorliegende passende Ergebnisse bleiben berücksichtigt; hinzugekommene Bereiche erhalten einen eigenen nachvollziehbaren Bearbeitungsbedarf.
Historische Unterlagen und Luftbilder liefern Grundlagen für die Bewertung früherer Nutzung und Kriegseinwirkungen. Entlang einer Trasse werden vorhandene Erkenntnisse den jeweiligen Abschnitten zugeordnet. Bei offenen historischen Fragen wird die erforderliche Recherche oder Luftbildauswertung beauftragt und tatsächlich bearbeitet. Ergänzende Hinweise werden mit den heutigen Bodenarbeiten räumlich zusammengeführt. Ein Erkenntnisstand für einen Abschnitt wird mit seinen Grenzen geführt; für einen anderen Verlauf wird die passende Grundlage gesondert geprüft.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetik misst das Magnetfeld passiv. Maßgeblich ist die magnetische Wirkung des gesuchten Objekts; elektrische Leitfähigkeit allein begründet seine Erkennbarkeit durch dieses Verfahren nicht. Für die Trasse werden störende Einbauten und erreichbare Messflächen abschnittsbezogen berücksichtigt. Die fachliche Auswertung ordnet Auffälligkeiten dem Untersuchungsziel und den tatsächlichen Bedingungen zu. Ein geeigneter Einsatz auf freier Fläche wird mit der Aufgabe an einer bebauten Querung oder einem Anschluss im Bestand gesondert abgeglichen.
Geomagnetik fachlich abgrenzenBei transientenelektromagnetischen Verfahren, kurz TDEM, wird die zeitliche elektromagnetische Antwort leitfähiger Objekte ausgewertet. Das Verfahren wird nach Untersuchungsziel und tatsächlichen Messbedingungen ausgewählt. Vorhandene Leitungen, metallische Einbauten und andere Störquellen werden für den jeweiligen Trassenabschnitt berücksichtigt. Erfasste Signale erhalten ihren Lagebezug und eine fachliche Beurteilung. Der Bericht hält fest, welcher Bereich bearbeitet wurde und welche Einschränkungen bei der Verwendung des Ergebnisses für die geplanten Bodenarbeiten zu beachten sind.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über den Untergrund und Auffälligkeiten liefern. Bodenaufbau, Einbauten und Untersuchungsziel bestimmen den fachlich geeigneten Einsatz. Bei einer Trasse werden diese Bedingungen für die unterschiedlichen Abschnitte betrachtet. Eine erkannte Struktur wird interpretiert und mit den übrigen Erkenntnissen zusammengeführt. Ausgeführt und dokumentiert wird der vereinbarte Untersuchungsumfang; das Ergebnis beschreibt die tatsächlich erreichten Aussagen und deren Grenzen für die bevorstehenden Eingriffe.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Gründungen oder anderen vertieften Eingriffen wird fachlich geprüft, ob eine Oberflächenuntersuchung die benötigte Aussage erreicht oder eine Tiefen- beziehungsweise Bohrlochsondierung erforderlich ist. Punkte, Tiefen und Bezugshöhen werden mit den Detailplänen abgestimmt. Eine Bohrlochfreigabe beziehungsweise der technische Nachweis bleibt an den tatsächlich untersuchten Bodenraum und seine Aussagegrenzen gebunden. Bei geänderter Lage oder Tiefe wird der neue Raum vor der betroffenen Bodenarbeit mit dem bisherigen Umfang abgeglichen.
Tiefe Eingriffe vorbereitenIst eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich, wird der weitere Ablauf für den betroffenen Abschnitt fachlich geplant. Eine baubegleitende Kampfmitteluntersuchung kann eine abgestimmte Folge aus Untersuchung, erforderlichem lagenweisem Abtrag, fachlicher Freilegung und ergänzenden Sondierungen verlangen. Das Vorgehen richtet sich nach Aufgabe und Befunden. Bearbeitete Bereiche und verbleibende Grenzen werden dokumentiert. Bloßes Beobachten des Aushubs wird nicht als Ersatz für eine erforderliche technische Untersuchung behandelt.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenVorhandene Stellungnahmen und Berichte werden den betroffenen Bereichen zugeordnet. Für noch unbestimmte Abschnitte bleiben offene Angaben sichtbar. Der Projektablauf kann die Bearbeitung zeitlich ordnen; er ersetzt nicht die fachliche Prüfung, welche Untersuchungsaufgabe für den einzelnen Eingriff besteht.
Für die Sondierung zählen neben dem Untersuchungsziel unter anderem Leitungen, metallische Einbauten und die erreichbare Fläche. Ein Verfahren für einen frei zugänglichen Abschnitt kann nicht ungeprüft auf einen bebauten Anschlussbereich übertragen werden. Mögliche Aussagegrenzen gehören in die Planung.
Bleibt ein Bereich zunächst unzugänglich, wird das weitere Vorgehen fachlich abgestimmt. Ob eine spätere Untersuchung oder eine baubegleitende Kampfmittelsondierung geeignet ist, hängt vom konkreten Eingriff ab. Bloßes Beobachten des Aushubs ist kein Ersatz für eine erforderliche technische Untersuchung. Ergibt die Fachbewertung einen entsprechenden Bedarf, werden Flächenräumung, Bergungsaufgaben und die zugehörige Dokumentation im Räumkonzept mit ihrem räumlichen Umfang und den zuständigen Beteiligten abgestimmt. Befunde und Aussagegrenzen bleiben im Räumprotokoll nachvollziehbar.
Zeigen Sie den Verlauf im Zusammenhang und die einzelnen Eingriffe ausreichend genau. Geben Sie jeweils den Planstand an. Im Erstkontakt werden Projektorte und benötigte Aussage benannt. Vorhandene Pläne, Stellungnahmen und Berichte werden auf Aktualität, räumlichen Bezug, Vollständigkeit und Lücken geprüft.
Bei offenen historischen Erkenntnisfragen werden erforderliche Recherchen und Luftbildauswertungen im fachlich abgestimmten Auftrag tatsächlich durchgeführt. Die KMRD-Stellungnahme wird berücksichtigt. Ergänzende Erkenntnisse werden dem heutigen Eingriffsbereich zugeordnet und für die Untersuchungsplanung verwendet.
Benennen Sie Gräben, Gründungen, Anschlüsse und vorübergehende Eingriffe. Fehlende Maße bleiben als offene Fragen erkennbar.
Ordnen Sie behördliche Stellungnahmen und Fachberichte den entsprechenden Teilflächen zu. Übergeben Sie auch die zugehörigen Pläne.
Wir klären mit Ihnen den fachlichen Umfang der angefragten Leistung und die Voraussetzungen für ihre Durchführung. Spätere Änderungen werden gesondert verglichen. Das geeignete Verfahren wird anhand von Untersuchungsziel, Eingriffstiefe, Bodenaufbau, Bestandsleitungen, Einbauten und tatsächlichen Messbedingungen ausgewählt. Erforderliche Zugänge, Vorarbeiten und Schutzmaßnahmen werden vor den betroffenen Bodeneingriffen mit den verantwortlichen Beteiligten geklärt.
Die vereinbarte Sondierung oder fachgerechte baubegleitende Untersuchung wird auf den abgestimmten Flächen und Punkten ausgeführt. Messdaten und Beobachtungen erhalten einen nachvollziehbaren Lage- und Höhenbezug. Nicht untersuchte Bereiche, eingeschränkte Zugänge und relevante Störungen werden festgehalten.
Die erhobenen Daten und Befunde werden anhand des Untersuchungsziels und der tatsächlichen Messbedingungen fachlich ausgewertet. Die Bewertung berücksichtigt Störeinflüsse und Aussagegrenzen. Bericht und Plananlagen dokumentieren die Fachbewertung, die bearbeiteten Bereiche und deren Lage-, Höhen- und Tiefenbezüge. Für die nächste Bodenarbeit werden erforderliche weiterführende Aufgaben abgeleitet und mit den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Wird der Verlauf verschoben, kann ein Teil der früher untersuchten Flächen weiterhin benötigt werden und ein anderer Teil hinzukommen. Der Vergleich sollte genau diese Unterschiede zeigen. Erst danach lässt sich beurteilen, welche vorhandenen Ergebnisse verwendet werden können und wo weitere Klärung nötig ist. Die bloße Änderung einer Variantennummer beantwortet diese Frage nicht.
Bei der Übergabe an die Bauleitung müssen Ergebnisplan, untersuchter Umfang und bevorstehender Eingriff zusammenpassen. Halten Sie vorübergehende Bauflächen dabei ebenso nachvollziehbar wie die dauerhafte Anlage. Örtliche Informationen zu Kassel und Fulda ergänzen die übergeordnete Trassenplanung; aus ihnen entsteht keine pauschale Untersuchungsaussage für die Region.
Die hessischen Allgemeinen Bestimmungen nennen Lagepläne im Maßstab 1:1.000 und die Übergabe der Ergebnisse an den Kampfmittelräumdienst. Für die Projektakte bleiben Fachauftrag, Bearbeitungsstand und maßgebliche Planfassung zusammen verfügbar. Ergänzende Berichte werden mit Abschnitt und Datum nachvollziehbar zugeordnet.
FONTANA-EOD bezieht die vereinbarte Fachleistung auf die konkret bezeichneten Abschnitte und Eingriffe. Übersichtsplan und Detailpläne bilden gemeinsam die räumliche Grundlage. Die Ergebnisunterlagen benennen den tatsächlich bearbeiteten Umfang und seine Grenzen. Ein abschnittsweiser Stand bleibt von noch offenen Aufgaben unterscheidbar. Bauleitung und Fachplanung gleichen diese Angaben mit der nächsten vorgesehenen Bodenarbeit ab und stimmen erforderliche Ergänzungen auf deren tatsächlichen Bedarf ab.
Untersuchungsaufgabe besprechenDie Verfahrenswahl folgt der Frage am jeweiligen Eingriff. Für eine Gründung können andere Voraussetzungen gelten als für einen Leitungsgraben oder einen Anschluss im Bestand. Zunächst werden vorhandene Erkenntnisse und benötigte Aussage geklärt. Anschließend werden geeigneter Einsatz, Messbedingungen und erwartete Ergebnisform abgestimmt. Eine gemeinsame Projektbezeichnung führt dadurch zu nachvollziehbaren Teilaufgaben; unterschiedliche örtliche Voraussetzungen werden in der technischen Planung berücksichtigt.
Nicht erreichbare oder eingeschränkt auswertbare Bereiche bleiben im Projektstand räumlich erkennbar. Ein später zugänglicher Abschnitt wird mit den vorhandenen Berichten und der aktuellen Planung abgeglichen. Vor dessen Bodeneingriff wird geklärt, welche zusätzliche Information oder Facharbeit benötigt wird. Die bereits ausgeführten Untersuchungen bleiben mit ihrem tatsächlichen Umfang verfügbar. Eine zusammengefasste Streckenübersicht zeigt damit sowohl nutzbare Ergebnisse als auch die noch zu bearbeitenden Übergänge.
Bei einem Variantenwechsel werden weiter benötigte und neu hinzukommende Bodenräume getrennt dargestellt. FONTANA-EOD gleicht die geänderte Aufgabe mit dem bisherigen Fachumfang ab. Passende Ergebnisse bleiben berücksichtigt; zusätzliche Flächen oder Tiefen erhalten eine eigene Abstimmung. Die frühere Aussage behält ihren ursprünglichen Bezug. Neue Erkenntnisse werden mit Planfassung und Abschnitt zugeordnet, damit die Ausführung mit demselben nachvollziehbaren Stand vorbereitet werden kann.
Berichte und Plananlagen werden für die betroffenen Abschnitte gemeinsam übergeben. Die Empfänger bei Auftraggeber, Fachplanung und Bauleitung erhalten den ausgeführten Umfang, Einschränkungen und offene Aufgaben. Bei mehreren Baulosen werden auch die Übergänge zwischen den Ergebnissen nachvollziehbar zugeordnet. Ein Wechsel der beteiligten Firmen wird mit vollständigen Unterlagen begleitet. Für die nächste Bodenarbeit bleibt damit erkennbar, welcher Nachweis zu welchem Eingriff gehört.
Eine nur zeitweise benötigte Anlage kann trotzdem Gründungen oder andere Bodenarbeiten erfordern. Beschreiben Sie die konkrete Ausführung. Die benötigte Kampfmittelaussage wird anhand dieser Tätigkeit und der vorhandenen Erkenntnisse bestimmt. Die spätere Nutzungsdauer der Fläche ersetzt weder den Lageplan noch die Tiefenangabe.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenEin Teil des bisherigen Verlaufs kann bestehen bleiben, während andere Bereiche hinzukommen. Stellen Sie beide Anteile erkennbar dar. Die vorhandenen Ergebnisse werden mit ihren tatsächlichen Grenzen zugeordnet. Erst dieser Vergleich zeigt, welche Aussage weiterverwendet werden kann und wo für die neue Planung zusätzliche Klärung benötigt wird.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Die Leistungsübersicht hilft, diese Aufgaben bei der Anfrage zu unterscheiden.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseAus der raumordnerischen Bewertung allein lässt sich das nicht ableiten. Sie betrifft eine andere Planungsaufgabe. Maßgeblich sind die tatsächlich vorhandenen Kampfmittelerkenntnisse sowie der räumliche und fachliche Umfang gegebenenfalls durchgeführter Untersuchungen.
Beschreiben Sie, welche Entscheidung ansteht und welche Varianten noch verfolgt werden. Für einen technischen Untersuchungsauftrag müssen die betroffenen Flächen und Eingriffe ausreichend bestimmt sein. Ob und in welchem Umfang einzelne Varianten untersucht werden sollten, wird fachlich geklärt.
Nein. Auch vorübergehende Arbeiten können Bodeneingriffe erfordern. Benennen Sie beispielsweise geplante Gruben oder Gründungen für Hilfskonstruktionen. Ob eine Untersuchung erforderlich ist, richtet sich nach den Erkenntnissen und dem konkreten Eingriff, nicht allein nach der späteren Nutzungsdauer.
Der Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen ist beim Regierungspräsidium Darmstadt angesiedelt und landesweit zuständig. Die regionalplanerischen Aufgaben des Regierungspräsidiums Kassel sind davon zu unterscheiden. Für die amtliche Anfrage werden die markierte Grundstückslage und die dafür benötigten Unterlagen zusammengestellt.
Das wird anhand der tatsächlich untersuchten Flächen, Tiefen und dokumentierten Grenzen geprüft. Ergebnisse sind dort nutzbar, wo ihr Umfang den neuen Eingriff erfasst. Hinzugekommene oder anders beanspruchte Bereiche bleiben gesondert zu klären.
Alle vorgesehenen zusätzlichen Bereiche mit tatsächlichen Bodeneingriffen, etwa für Hilfskonstruktionen oder Anschlüsse. Lage, Ausführung und Tiefen werden beschrieben.
Für den Aufwand zählen verwertbare Vorunterlagen, die tatsächlich betroffenen Flächen und Tiefen beziehungsweise Untersuchungspunkte, Zugänge und Vorarbeiten, geeignete Verfahren, Messbedingungen sowie Auswertung und Dokumentation. Unterschiede zwischen Abschnitten und noch offene Varianten werden im Leistungsumfang berücksichtigt. Zusätzlich benötigte Bereiche oder geänderte Eingriffe werden konkret abgestimmt. Private Fachleistungen, behördliche Aufgaben und weitere vorbereitende Leistungen bleiben unterscheidbar.
Bei einem möglichen Kampfmittelfund sind die betroffenen Arbeiten sofort einzustellen. Lassen Sie den Gegenstand unberührt, halten Sie Abstand und warnen Sie andere, ohne sich selbst zu gefährden. Verständigen Sie unverzüglich die Polizei unter 110 und folgen Sie deren Anweisungen. Versuchen Sie keine eigene Untersuchung oder Bergung. Den Gegenstand nicht bewegen, weiter freilegen oder zu einer Dienststelle bringen. Verlassen Sie den Gefahrenbereich und halten Sie andere fern.
Maßgebliche Variante, Eingriffe und Tiefen gemeinsam vorlegen.
Ergänzen Sie die Projektadressen beziehungsweise Gemeinden, Flurstücke oder Abschnittszuordnungen sowie markierte Lagepläne. Benennen Sie die weiterverfolgte Variante und die noch offene Entscheidung. Fügen Sie vorhandene Stellungnahmen, vollständige Berichte und Plananlagen bei. Beschreiben Sie Gräben, Gründungen, Trassen, Bohrpunkte und Eingriffstiefen. Vorhandene Luftbildauswertungen, Leitungspläne, Auflagen und bekannte Geländeänderungen gehören zu den Ausgangsinformationen. Fehlende Angaben bleiben für die weitere Klärung erkennbar.
Anschlüsse und vorübergehende Bodenarbeiten gesondert markieren.
Nennen Sie Auftraggeber, Fachplanung, Bauleitung und die koordinierende Ansprechperson sowie den aktuellen Projektstatus. Teilen Sie den gewünschten Zeitablauf und die zuerst benötigten Baulose mit. Kennzeichnen Sie noch nicht verfügbare Zugänge und zusätzliche Arbeitsräume. Für aufeinanderfolgende Abschnitte wird festgehalten, wer neue Planstände bereitstellt und Ergebnisse mit offenen Aufgaben weitergibt. Benennen Sie auch die gewünschte Entscheidung für die nächste Bauphase, damit die benötigte Fachleistung konkret abgestimmt werden kann.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.