FONTANA-EOD Projektsteuerung

Der richtige Einstieg für Ihr Projekt

Wählen Sie Ihren Einstieg: Verdacht prüfen, Verfahren einordnen, Projektart oder Region öffnen, Nachweise klären oder direkt Kontakt aufnehmen.

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Person mit Messwagen auf einem offenen Baufeld; dahinter ein Radbagger mit Bohrgerät und am Bildrand ein Fahrzeug.

Kampfmittelsondierung und EOD für Bauprojekte

Vor Bohrung, Gründung, Trasse, Leitungsgraben, Rückbau oder Aushub muss geklärt sein, ob ein Kampfmittelverdacht besteht, welche Kampfmittelprüfung zum Eingriff passt und ob Kampfmittelsondierung, Bauaushubüberwachung, Räumleistung oder Dokumentation erforderlich werden. FONTANA-EOD ordnet Verdachtslage, Verfahren, Tiefe, Zuständigkeit und Nachweise so ein, dass Planung, Vergabe und Bauausführung belastbar vorbereitet werden können.

Vor Planung

Verdachtslage und Unterlagen prüfen.

Vor Eingriff

Sondierung und Tiefe abstimmen.

Im Bauablauf

Aushub und Befunde begleiten.

Wann geprüft werden muss

Wann eine Kampfmittelprüfung erforderlich wird

Vor Planung, Bohrung oder Aushub muss geklärt sein, ob ein Kampfmittelverdacht den vorgesehenen Eingriff betrifft. Lage, Tiefe und Bauverfahren bestimmen, welche Untersuchung und welche Nachweise benötigt werden.

Mit Projektort, Lageplan, Eingriffstiefe und vorhandenen Unterlagen lässt sich der nächste fachliche Schritt abstimmen.

Was geklärt werden muss

Was vor Ausschreibung oder Eingriff geklärt sein muss

Die erforderliche Prüfung richtet sich nach dem tatsächlichen Bodeneingriff. Untersuchungsbereich, Tiefe, Bauverfahren, Untergrund, Störquellen und benötigter Nachweis müssen deshalb vor der Verfahrenswahl feststehen. Je nach Verdachtslage und Bauphase kommen historische Erkundung, technische Sondierung, baubegleitende Kontrolle oder Räumarbeiten infrage. Umfang und Dokumentation werden auf den geplanten Eingriff abgestimmt.

Grundstück und Baufeld

Vor Ankauf, Entwicklung, Umnutzung oder Bauleitplanung ist zu klären, ob historische Hinweise, frühere Nutzungen, behördliche Informationen oder vorhandene Gutachten einen Kampfmittelverdacht für das geplante Baufeld begründen. Eine räumlich saubere Vorprüfung verhindert, dass spätere Maßnahmen auf unzutreffende oder zu weit gefasste Flächen bezogen werden.

Benötigt werden mindestens Flurstück, Lageplan, frühere Bebauung, bekannte Altlasten- oder Militärnutzungen und eine Beschreibung der vorgesehenen Nutzung. Daraus ergibt sich, welche historischen Quellen auszuwerten sind und ob eine technische Untersuchung vorbereitet werden muss.

Historische Verdachtslage prüfen

Planung und Ausschreibung

Im Leistungsverzeichnis müssen Untersuchungsbereich, Eingriffstiefe, Sondier- oder Räumziel, Qualifikation, Dokumentation und Schnittstellen eindeutig beschrieben sein. Andernfalls kalkulieren Auftraggeber, Planer, Bauunternehmen und Fachfirma auf unterschiedlichen Grundlagen.

Zu berücksichtigen sind außerdem Zugänglichkeit, Leitungsbestand, Oberflächenzustand, Bauzeiten, Sperrpausen, der Umgang mit Anomalien und die Frage, welche Aussage nach Kampfmittelprüfung oder Kampfmittelsondierung für die nächste Projektentscheidung benötigt wird.

Vergabe und Nachweise vorbereiten

Bohrungen und Gründungen

Besteht für die geplanten Baugrundbohrungen, Rammkernsondierungen, Pfähle, Spundwände, Anker, Maste oder Tiefgründungen ein entsprechender Kampfmittelverdacht, ist der erforderliche Untersuchungsumfang auf Punktlage, Tiefe und Arbeitsraum abzustimmen. Eine flächige Oberflächensondierung erfasst diesen Arbeitsraum nicht automatisch; Verfahren und ergänzender Prüfbedarf sind einzelfallbezogen festzulegen.

Für die Planung werden Bohrpunktliste, Koordinaten, Solltiefe, Bohrdurchmesser, Bohrverfahren, Arbeitsraum sowie Angaben zu Leitungen und Bestandsbauwerken benötigt. Erst damit lässt sich die Tiefen- oder Bohrlochsondierung fachlich auslegen.

Bohrlochsondierung prüfen

Trassen und Netze

Bahn-, Straßen-, Kabel-, Rohrleitungs- und Energietrassen werden in sinnvolle Untersuchungsabschnitte gegliedert. Querungen, Bauwerke, Bestandsleitungen, Oberflächenwechsel und betriebliche Einschränkungen beeinflussen sowohl die Messbarkeit als auch den späteren Nachweis.

Ein tragfähiges Konzept verbindet Trassenachse, Arbeitsbreite, Verlegetiefe, Bauverfahren und Terminplan. So werden nicht prüfbare Abschnitte und notwendige Ersatzmaßnahmen vor Beginn der Arbeiten sichtbar.

Trassenanforderungen klären

Laufender Aushub

Wenn Störfelder, Bestandsbebauung oder Auffüllungen eine vollständige vorgelagerte Sondierung begrenzen, kann eine baubegleitende Kampfmittelüberwachung erforderlich sein. Dafür müssen Aushublagen, Arbeitsbereiche, Geräte, Weisungswege, Unterweisung und Fundverhalten in den Baustellenablauf integriert werden.

Die Begleitung benötigt ein definiertes Räum- oder Untersuchungsziel und eine eindeutige Dokumentation der bearbeiteten Bereiche. Sie ersetzt keine fehlende Arbeitsvorbereitung.

Aushubüberwachung abstimmen

Auflage, Verdacht oder Fund

Behördliche Schreiben, Hinweise aus Luftbildern, auffällige Messwerte und ein tatsächlich aufgefundener Gegenstand lösen unterschiedliche Maßnahmen aus. Zu unterscheiden ist zwischen planbarer Kampfmittelprüfung, zusätzlicher technischer Klärung und einer Fundlage, bei der der Bereich gesichert und die zuständigen Stellen eingebunden werden.

Eine präzise Begriffsverwendung verhindert, dass Verdachtsfläche, Anomalie, Störkörper und Fund gleichgesetzt werden. Davon hängt ab, ob historische Auswertung, Sondierung, Räumung, Bergung, Bauaushubüberwachung oder Behördenabstimmung erforderlich wird.

Richtig auf einen Fund reagieren
Welche Leistung passt

Kampfmittelsondierung, Prüfung und Dokumentation nach Aufgabenstellung

Historische Erkundung, geophysikalische Kampfmittelsondierung, Tiefenprüfung, Bauaushubüberwachung und Räumleistungen beantworten unterschiedliche Fragen. Die richtige Leistung ergibt sich aus Kampfmittelverdacht, Eingriff, Untergrund, Zielobjekt und dem benötigten Ergebnis. Bei komplexen Vorhaben werden mehrere Leistungen aufeinander abgestimmt, damit Planung, Ausführung und Dokumentation denselben räumlichen und fachlichen Bezug behalten.

Kampfmittelsondierung, Kampfmittelprüfung und EOD werden relevant, wenn vor Planung, Ausschreibung, Bohrung, Trasse oder Aushub nicht belastbar geklärt ist, ob der Untergrund durch Kampfmittelverdacht betroffen sein kann. Maßgeblich ist der konkrete Bodeneingriff mit Lage, Tiefe, Bauverfahren, Arbeitsraum und benötigter Aussage für Auftraggeber, Planung, Vergabe oder Bauleitung.

EOD steht für Explosive Ordnance Disposal und bezeichnet im internationalen Projektumfeld den fachlichen Umgang mit explosiven Kampfmitteln. In deutschen Bau- und Infrastrukturprojekten wird diese Sprache in prüfbare Leistungsbilder, regionale Zuständigkeiten, Arbeitsschutz, Fundverhalten und eine belastbare Nachweiskette übersetzt.

Historische Luftbildauswertung

Die historische Luftbildauswertung prüft Luftbilder, Karten, Archive, frühere Nutzungen und weitere Quellen auf belastbare Hinweise zum konkreten Projektgebiet. Sie grenzt eine mögliche Kampfmittelverdachtsfläche ein, ersetzt aber keine technische Untersuchung des heutigen Untergrunds.

Ihr Nutzen liegt in der Vorbereitung der weiteren Bearbeitung: Welche Teilflächen sind betroffen, welche Zielobjekte kommen in Betracht, welche Eingriffe schneiden den Verdachtsbereich und welche Kampfmittelsondierung oder Räumleistung ist grundsätzlich geeignet?

Ein Luftbild hält einen Aufnahmezeitpunkt fest. Für die Bewertung zählt deshalb auch, aus welcher Zeit die ausgewerteten Aufnahmen stammen und welche Teile des heutigen Baufelds darauf zu erkennen sind. Karten, Archivangaben und spätere Nutzungsinformationen helfen, einzelne Beobachtungen räumlich einzuordnen. Der Bericht sollte erkennen lassen, welche Quellen die Bewertung tragen und wo die verfügbare Grundlage lückenhaft bleibt. Ein unklarer Bereich wird dadurch nicht stillschweigend zu einem unbelasteten Bereich.

Für die Übergabe an die technische Untersuchung werden die erkannten Hinweise mit dem aktuellen Lageplan verbunden. So kann die Fachfirma prüfen, welche Verdachtsbereiche von einer Trasse, einem Bohrpunkt oder einer Baugrube berührt werden. Wird die Planung später verschoben, bleibt die historische Auswertung als Quelle erhalten; ihr räumlicher Bezug wird jedoch mit der neuen Planung fachlich abgeglichen. Verwendete Quellen, Planstand und Auswertungsgrenze bleiben dabei nachvollziehbar.

Für ein abschnittsweise entwickeltes Grundstück sollte dabei erkennbar bleiben, ob die Auswertung das gesamte Grundstück oder nur einen ersten Bauabschnitt umfasst. Die Bezeichnung des Projekts kann gleich bleiben, während sich sein räumlicher Umfang ändert. Ein Plan mit klarer Grenze und erkennbarem Auswertungsstand erleichtert deshalb die Weiterverwendung. Er zeigt auch, welche benachbarten Bereiche in einer späteren Anfrage gesondert angesprochen werden müssen und welche Angaben dazu noch fehlen.

Oberflächensondierung

Für flächige und oberflächennahe Untersuchungen stehen unterschiedliche geophysikalische Verfahren zur Verfügung. Georadar/GPR, Geomagnetik und TDEM reagieren auf verschiedene physikalische Eigenschaften des Untergrunds und der möglichen Stör- oder Zielobjekte.

Die Verfahrenswahl hängt von Zielobjekt, Tiefe, Boden, Feuchtigkeit, Versiegelung, Leitungen, Bewehrung, Schrottanteilen und Zugänglichkeit ab. Eine Oberflächensondierung ist nur dann sinnvoll, wenn sie unter den vorhandenen Bedingungen eine verwertbare Aussage zum geplanten Eingriff liefern kann.

Die Messung von der Oberfläche aus und die spätere Auswertung gehören zusammen. Auf der Fläche werden Daten mit einem Lagebezug aufgenommen; in der Auswertung werden auffällige Signale und ihre Umgebung beurteilt. Für den Auftraggeber ist daher mehr als die Information wichtig, dass ein Gerät über das Baufeld geführt wurde. Er benötigt den dokumentierten Messbereich, die angewendete Methode und die daraus abgeleitete Aussage zum geplanten Eingriff.

Grenzen offene Bodenbereiche an befestigte Wege und bestehende Anlagen, unterscheiden sich die Messbedingungen innerhalb der Fläche. Die Randbedingungen können innerhalb desselben Grundstücks wechseln. Die Fachfirma muss dann erläutern, ob die vorgesehene Methode in allen Teilbereichen dieselbe Fragestellung beantworten kann. Ergänzende Untersuchungen werden aus den verbleibenden Fragen abgeleitet. Eine Kombination von Verfahren ist deshalb anhand ihrer jeweiligen Aufgabe zu begründen; die bloße Anzahl eingesetzter Messsysteme beschreibt die Qualität eines Ergebnisses noch nicht.

Verlangen Sie deshalb eine verständliche Beschreibung der Messergebnisse und ihrer Grenzen. Bleibt ein Bereich wegen der örtlichen Verhältnisse offen, muss er im Ergebnis wiederzufinden sein. Die nächste Planung kann dann zwischen bereits untersuchten Teilflächen und noch zu klärenden Bereichen unterscheiden. So lässt sich eine ergänzende Aufgabe räumlich eingrenzen, statt aus einer Übersicht ohne erkennbare Einschränkungen eine Aussage für das gesamte Grundstück abzuleiten.

Tiefensondierung und Bohrlochsondierung

Bei Bohrungen, Pfählen, Spundwänden und anderen tiefen Eingriffen wird der relevante Arbeitsraum dreidimensional und punktbezogen untersucht. Prüfgeometrie, Bohrdurchmesser, Solltiefe und Sicherheitsabstände müssen mit dem späteren Bauverfahren übereinstimmen.

Verrohrungen, Leitungen, Nachbarbohrungen, geologische Schichten und andere Störkörper beeinflussen die Messdaten. Eine fachgerechte Bohrlochsondierung beschreibt deshalb neben dem Ergebnis auch die Bedingungen und Grenzen der Messung.

Für die Beauftragung sollte eine Bohrpunktliste mit dem zugehörigen Plan übereinstimmen. Punktbezeichnung, Lage und vorgesehene Tiefe müssen sich im späteren Nachweis wiederfinden lassen. Das ist besonders wichtig, wenn mehrere Gründungs- oder Erkundungspunkte nacheinander bearbeitet werden. Ein Ergebnis für einen bestimmten Punkt wird dadurch lesbar, dass der Bericht diesen Punkt eindeutig benennt und die verwendete Untersuchungsgeometrie beschreibt.

Wird ein Ansatzpunkt während der Bauvorbereitung verlegt, ist zuerst zu prüfen, ob die bisherige Untersuchung den neuen Arbeitsraum noch umfasst. Dass beide Punkte nahe beieinander liegen, beantwortet diese Frage allein nicht. Ebenso muss eine größere Solltiefe mit dem dokumentierten Umfang abgeglichen werden. Die Abstimmung betrifft damit nicht nur die Auswahl eines Verfahrens, sondern auch die Verknüpfung von Entwurfsplanung, tatsächlich untersuchtem Punkt und späterer Ausführung. Die zugehörigen Unterlagen sollten gemeinsam an die Bauleitung weitergegeben werden.

Das betrifft beispielsweise die Übergabe zwischen Baugrundplanung und Gründungsplanung. Beide können denselben Lageplan verwenden, benötigen aber Angaben für unterschiedliche Eingriffe. Kennzeichnen Sie deshalb, wofür die vorhandene Untersuchung beauftragt war. Die Fachfirma kann dann auf dieser Grundlage erläutern, ob die neue Aufgabe abgedeckt ist oder welche Ergänzung vor der Ausführung geprüft werden muss. Eine identische Projektadresse ersetzt diesen Vergleich der einzelnen Punkte und Arbeitsräume nicht.

Bauaushubüberwachung

Eine baubegleitende Kampfmittelsondierung kommt infrage, wenn vorgelagerte Untersuchungen den Arbeitsraum nicht ausreichend erfassen und das Verfahren für den geplanten Eingriff fachlich geeignet ist. Vor dem schichtweisen Bodenabtrag stehen die technische Sondierung und eine fachliche Entscheidung; beim Ausbau folgt eine zusätzliche Sichtkontrolle. Arbeitsbereiche, Geräteeinsatz, Schutzmaßnahmen, Stopppunkte, Fundverhalten und Dokumentation werden vor Beginn mit der Bauleitung abgestimmt.

Vor Beginn müssen Arbeitsbereiche, Geräteeinsatz, Unterweisung, Schutzmaßnahmen, Stopppunkte, Fundverhalten und Dokumentation festgelegt sein. Die Vorgehensweise wird auf den tatsächlichen Bauablauf abgestimmt.

Für die laufende Begleitung braucht die Fachfirma Kenntnis darüber, in welcher Reihenfolge und in welchen Bereichen ausgehoben werden soll. Bauleitung und ausführendes Unternehmen müssen zugleich wissen, welche Bedingungen für die Begleitung vereinbart sind. Dazu zählt, wie Auffälligkeiten gemeldet werden und wer die nächste Entscheidung im betroffenen Arbeitsbereich veranlasst. Diese Absprachen gehören vor den ersten Aushub; sie lassen sich nicht durch die bloße Anwesenheit einer weiteren Person auf der Baustelle ersetzen.

Auch der Nachweis folgt dem tatsächlichen Baufortschritt. Er muss erkennen lassen, welche Arbeiten begleitet wurden und auf welche Flächen oder Tiefen sich die Feststellungen beziehen. Ändert sich die Ausführung, beispielsweise durch einen zusätzlichen Aushubbereich, wird die Änderung mit dem vereinbarten Leistungsumfang abgeglichen. Das verhindert Missverständnisse darüber, welche Arbeiten von der Begleitung erfasst waren. Noch nicht bearbeitete Bereiche bleiben als solche erkennbar, wenn das Projekt in den nächsten Bauabschnitt übergeht.

Wird eine teilweise ausgehobene Fläche an die nächste Arbeitskolonne übergeben, gehört der bisherige Prüfstatus zur Übergabe. Für diese muss lesbar sein, wo die Begleitung stattgefunden hat und welche Arbeiten noch ausstehen. Ein Protokoll mit zugehörigem Lageplan hält diesen Stand fest. Wird nur mündlich mitgeteilt, der Abschnitt sei begleitet worden, fehlen leicht Angaben zur Abgrenzung und Tiefe. Diese Informationen gehören deshalb zur geordneten Übergabe des bearbeiteten Bereichs.

Flächenräumung und Bergung

Werden relevante Anomalien oder belastete Bereiche festgestellt, kann eine planmäßige Flächenräumung mit Freilegung, Identifizierung und Qualitätskontrolle erforderlich werden. Räumziel, Tiefenhorizont, Verfahren, Bereitstellung, Übergabe und Dokumentation sind vorab eindeutig zu definieren.

Die Kampfmittelbergung umfasst den fachgerechten Umgang mit identifizierten Gegenständen im zulässigen Tätigkeitsrahmen. Fachtechnische Aufsicht bei der Kampfmittelbeseitigung setzt den passenden Befähigungsschein nach § 20 SprengG voraus; die konkrete Aufgabenübertragung muss mit dessen Geltungsbereich übereinstimmen.

Zwischen einem auffälligen Messsignal und einem identifizierten Kampfmittel liegen weitere fachliche Arbeitsschritte. Zunächst muss der betreffende Punkt anhand der Messdaten und des Lageplans wieder zugeordnet werden können. Die weitere Bearbeitung richtet sich nach der konkreten Aufgabe und den festgelegten Schutzmaßnahmen. Erst die fachliche Untersuchung des Befunds erlaubt Aussagen darüber, welcher Gegenstand vorliegt und welche nächsten Schritte erforderlich sind. Eine Anomalienliste bezeichnet daher nicht automatisch eine Liste nachgewiesener Kampfmittel.

Für Auftraggeber ist außerdem die Übergabe an zuständige staatliche Stellen von der privaten Räumleistung zu unterscheiden. Welche Behandlung eines identifizierten Gegenstands zulässig ist und wer sie übernimmt, hängt vom Gegenstand, der Fundlage und den örtlichen Zuständigkeiten ab. In der Projektakte müssen diese Übergänge erkennbar bleiben. Entschärfungs- und weitere Gefahrenabwehrmaßnahmen bestimmen die zuständigen Stellen. Im Bergungsnachweis werden der tatsächlich bearbeitete Bereich und die dokumentierte Übergabe ausgewiesen. Für das weitere Bauen zählt der dokumentierte Bearbeitungsstand des konkreten Bereichs.

Auch der Abschluss einer einzelnen Befundbearbeitung muss dem betreffenden Punkt zugeordnet werden. Für die nächste Projektentscheidung ist wichtig, ob dieser Punkt bearbeitet wurde, welches Ergebnis dokumentiert ist und welche Fragen für andere Bereiche offenbleiben. Eine zusammenfassende Mitteilung sollte den zugehörigen Nachweis deshalb eindeutig benennen. Die Bauleitung kann daraus den tatsächlichen Bearbeitungsstand entnehmen, ohne die Schlussfolgerung unbesehen auf das ganze Baufeld oder einen später erweiterten Eingriff zu übertragen.

Dokumentation

Eine Kampfmittelprüfung ist erst dann für Planung und Bauausführung nutzbar, wenn Ausgangslage, geprüfter Bereich, Verfahren, Datenqualität, Befunde und fachliche Schlussfolgerung nachvollziehbar zusammengeführt sind. Lagepläne, Messdaten, Anomalienlisten, Feld- und Räumprotokolle müssen inhaltlich übereinstimmen.

Die Dokumentation weist auch nicht oder nur eingeschränkt prüfbare Bereiche aus. So bleibt erkennbar, welche Aussage für welchen Flächen- und Tiefenbereich gilt und welche ergänzende Maßnahme gegebenenfalls erforderlich ist.

Eine Anomalienliste, ein Lageplan und ein Protokoll erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Die Liste ordnet einzelne Auffälligkeiten; der Plan zeigt ihren räumlichen Zusammenhang; das Protokoll hält die ausgeführten Arbeiten und Feststellungen fest. Für die weitere Planung müssen die Bezeichnungen zusammenpassen. Wird beispielsweise ein Verdachtspunkt in der Liste geführt, muss er im zugehörigen Plan wiederzufinden sein. Aus dem Bearbeitungsnachweis muss hervorgehen, was an diesem Punkt tatsächlich geschehen ist.

Bei der Übergabe reicht deshalb ein einzelner Ergebnissatz ohne Anlagen häufig nicht aus. Planung und Bauleitung benötigen die Bestandteile, auf die sich die Aussage stützt, einschließlich benannter Einschränkungen. Ein vollständiger Satz von Unterlagen hilft auch dann, wenn ein anderes Büro oder Unternehmen die nächste Projektphase übernimmt. Die neue Bearbeitung kann so an vorhandene Erkenntnisse anschließen, ohne deren Umfang aus einer verkürzten Zusammenfassung erraten zu müssen. Änderungen am Vorhaben werden den bisherigen Unterlagen gegenübergestellt.

Achten Sie außerdem darauf, dass Bericht und Anlagen denselben Stand haben. Wird ein Plan ergänzt oder eine Liste fortgeschrieben, muss die zugehörige Fassung erkennbar bleiben. Bei mehreren Übergaben können sonst ältere und neuere Unterlagen nebeneinanderliegen, ohne dass ihr Zusammenhang klar ist. Eine eindeutige Bezeichnung von Bericht, Anlagen und bearbeitetem Abschnitt hilft den Beteiligten, ihre Entscheidung auf die zusammengehörigen Unterlagen zu stützen und Rückfragen gezielt zu stellen.

Methodenauswahl

Den Untersuchungsbedarf aus dem geplanten Eingriff ableiten

Zwei Monitore mit Luftbildern und Karten; auf dem Schreibtisch liegen weitere Luftbildausdrucke.

Historische Unterlagen mit dem Vorhaben abgleichen

Eine historische Luftbildauswertung ordnet erkennbare Hinweise auf frühere Ereignisse und Nutzungen räumlich ein. Für die weitere Planung zählt, ob die ausgewertete Fläche das heutige Vorhaben vollständig umfasst und welche Einschränkungen der Bericht nennt. Ein vorhandenes Ergebnis wird deshalb zusammen mit Lageplan und aktuellem Planungsstand betrachtet. Es beschreibt eine Verdachtsgrundlage; die Auswahl einer anschließenden Untersuchung richtet sich zusätzlich nach Bauweise und Eingriffstiefe.

Historische Grundlage einordnen
Person neben einem Messgerät auf einem Baufeld; dahinter steht ein Radbagger mit Bohrgerät.

Flächige Arbeiten und tiefe Eingriffe unterscheiden

Ein offenes Baufeld, ein Bohrpunkt und eine Verbauachse stellen unterschiedliche Anforderungen an eine Untersuchung. Vorhandene Leitungen, Metallteile, Befestigungen und der Zugang zur Fläche beeinflussen, welche Verfahren sinnvoll eingesetzt werden können. Für die Anfrage werden Arbeitsgrenzen und geplante Tiefe gemeinsam beschrieben. Dadurch lässt sich klären, ob eine flächige Untersuchung ausreicht oder einzelne Eingriffe eine gesonderte Betrachtung benötigen.

Geomagnetik untersucht magnetische Auffälligkeiten; Leitungen und Bewehrung können Signale überlagern. TDEM erfasst elektromagnetische Antworten leitfähiger Körper; Störeinflüsse und Tiefenlage begrenzen die Auswertung. Georadar bildet Reflexionen im Untergrund ab; Bodenaufbau und Feuchtigkeit beeinflussen die Erkundung. Der Bericht ordnet Messdaten, Auffälligkeiten und Einschränkungen räumlich zu. Bei Tiefensondierungen dokumentiert er zusätzlich den untersuchten Punkt- und Tiefenraum.

Sondierungsaufgabe beschreiben
Person mit Tablet am Rand einer abgesperrten Baugrube, dahinter ein Bagger.

Begleitete Erdarbeiten auf den Bauablauf abstimmen

Vor einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung werden die Arbeitsräume, ihre Messbarkeit und die Abstimmung mit der Bauleitung festgelegt. Technische Sondierung, fachliche Entscheidung und schichtweiser Bodenabtrag mit zusätzlicher Sichtkontrolle werden auf die einzelnen Arbeitslagen und Bauzustände bezogen.

Bauaushubüberwachung planen
Nach Bauaufgabe

Kampfmittelsondierung nach Bauaufgabe

Die Bauaufgabe bestimmt, wie Flächen abgegrenzt, Verfahren ausgewählt, Arbeiten organisiert und Ergebnisse dokumentiert werden. Ein Leitungsgraben stellt andere Anforderungen an Kampfmittelprüfung und Kampfmittelsondierung als eine Bahntrasse, eine Industriefläche oder ein kommunales Erschließungsgebiet. Auch Terminzwänge, betriebliche Einschränkungen, parallele Gewerke und vorhandene Infrastruktur beeinflussen, welche Vorgehensweise praktisch umsetzbar ist.

Zwei Personen mit Messwagen auf einer Straßenbaustelle neben einer bestehenden Fahrbahn.

Straßen- und Tiefbau

Baugruben, Kanalbau, Verkehrsflächen und Erdarbeiten verbinden große Bodenbewegungen mit wechselnden Tiefen und vielen Schnittstellen. Kampfmittelsondierung, Bohrlochsondierung, Aushubüberwachung und Dokumentation müssen zu Bauabschnitten, Verkehrsführung und Geräteeinsatz passen.

Straßen- und Tiefbau
Person mit Tablet neben einem offenen Kabelkanal an einer Bahnstrecke.

Bahn und Trasse

Gleisbereiche, Kabeltiefbau, Bahnsteige und trassennahe Maßnahmen sind durch Betrieb, Sperrpausen, Oberbau, Leitungen und begrenzte Arbeitsräume geprägt. Georadar/GPR, Geomagnetik, Bohrpunkte und Nachweise müssen die lineare Projektstruktur eindeutig abbilden.

Bahn und Trasse
Person in Warnkleidung neben einem Leitungsgraben, im Hintergrund Solarmodule und Windräder.

Leitungsbau und Energie

Kabel- und Rohrleitungstrassen, Umspannwerke, Maststandorte und Netzanschlüsse erfordern eine abschnittsweise Betrachtung von Verlegetiefe, Querungen, Bestandsleitungen, Bohrpunkten und Montageflächen.

Leitungsbau und Energie
Person mit Tablet auf einer markierten Baufläche vor einem Industriegebäude.

Industrie und Gewerbe

Bestandsanlagen, Fundamente, Leitungsnetze, Schrottanteile, Auffüllungen und frühere Nutzungen erzeugen häufig komplexe Störfelder. Die Untersuchung muss offen benennen, welche Bereiche mit welchem Verfahren aussagefähig geprüft werden können.

Industrie und Gewerbe
Zwei Personen besprechen sich neben einer abgesperrten Baustelle vor einem mehrgeschossigen Gebäude.

Kommunale Vorhaben

Schulen, Straßen, Kanäle, öffentliche Gebäude und Entwicklungsflächen benötigen vergabefähige Leistungsbilder, nachvollziehbare Nachweise und klar geregelte Schnittstellen zwischen Auftraggeber, Fachfirma und zuständigen Behörden.

Kommunale Vorhaben
Zwei Personen mit Unterlagen vor Neubauten; eine weitere Person steht mit einem Messwagen auf dem Baufeld.

Wohnen und Erschließung

Neubaugebiete, Quartiere und Projektentwicklungen verbinden Flächenprüfung, Medienerschließung, Baugrunduntersuchung und spätere Einzelbaustellen. Eine übergreifende Betrachtung erleichtert die Aufteilung in wirtschaftlich und technisch sinnvolle Abschnitte.

Wohnen und Erschließung
Zwei Personen mit Unterlagen und Tablet auf einer Baufläche, dahinter ein Bohrgerät.

Umwelt, Altlasten und Geotechnik

Bohrungen, Sondierungen, Probenahmen und Sanierungsarbeiten können in kampfmittelverdächtige Bereiche eingreifen. Kampfmittel-, Altlasten- und Baugrundthemen werden fachlich getrennt, im Arbeitsablauf jedoch aufeinander abgestimmt.

Umwelt und Geotechnik
Bildmontage mit Hochbau, Bahnstrecke, Leitungsgraben, Energieanlagen, Industrie und Straßenbau.

Kritische Infrastruktur

Energie-, Wasser-, Verkehrs- und Kommunikationsanlagen benötigen belastbare Sicherheits- und Dokumentationsprozesse. Zugangsregeln, Betriebsunterbrechungen, Schutzbereiche und Meldewege sind Teil der Arbeitsvorbereitung.

Branchen und Anwendungen ansehen
Nach Projektort

Regionale Zuständigkeit und Kampfmittelbeseitigung

Kampfmittelbeseitigung ist in Deutschland föderal organisiert. Behördenbezeichnungen, Zuständigkeiten, Antrags- und Meldewege unterscheiden sich nach Bundesland und Projektort. Für Luxemburg gelten eigene staatliche Schnittstellen. Deshalb wird jedes Vorhaben anhand seines konkreten Standorts und der dort maßgeblichen Vorgaben betrachtet. Das betrifft planbare Kampfmittelprüfung, technische Sondierung, Kommunikation bei auffälligen Befunden und eine tatsächliche Fundlage.

Grafisch dargestellte Deutschlandkarte mit Ortsmarkierungen auf einer Baustellenfläche.

Deutschlandweit

Bundesweit tätige Auftraggeber benötigen eine einheitliche interne Bearbeitungsstruktur, auch wenn die Behördenwege regional variieren. Projektort, Baufeld, Eingriff, vorhandene Stellungnahmen und der benötigte Nachweis werden deshalb nach denselben fachlichen Grundsätzen erfasst.

Grafisch dargestellte Deutschlandkarte mit Ortsmarkierungen auf einer Baustellenfläche.

Bundesland und örtliche Stellen

Je nach Bundesland können Kampfmittelbeseitigungsdienst, Bezirksregierung, Ordnungsbehörde, Feuerwehr, Polizei oder andere Stellen in unterschiedlichen Rollen beteiligt sein. FONTANA-EOD stimmt die private Fachleistung auf die örtliche Zuständigkeit und die vorhandenen Vorgaben ab.

Grafisch dargestellte Karte Luxemburgs mit Wappen neben Helm, Tablet und Notizbuch.

Luxemburg

Bei Projekten in Luxemburg werden Standort, Verdachtslage, Bauphase und Unterlagen mit den dortigen Schnittstellen abgestimmt. SEDAL und Police Grand-Ducale können je nach Sachlage in die weitere Bearbeitung einzubeziehen sein.

Was Ergebnisse belastbar macht

Was Kampfmittelsondierung belastbar macht

Nicht das Messgerät allein entscheidet über die Qualität einer Kampfmittelprüfung. Belastbar wird die Aussage durch einen klar definierten Untersuchungsbereich, geeignete Randbedingungen, fachgerechte Auswertung, dokumentierte Grenzen und den eindeutigen Bezug zum geplanten Bodeneingriff. Auftraggeber, Planung und Bauleitung müssen erkennen können, welche Aussage historische Auswertung, Georadar/GPR, Geomagnetik, TDEM, Bohrlochsondierung oder Bauaushubüberwachung leisten kann und welche Fragen offenbleiben.

Zwei Monitore mit Luftbildern und Karten; auf dem Schreibtisch liegen weitere Luftbildausdrucke.

Historische Grundlage

Luftbilder, Karten, Archivangaben und Nutzungsgeschichte werden auf das konkrete Baufeld bezogen. Die Auswertung konzentriert sich auf die Verdachtsmomente, die für den vorgesehenen Eingriff tatsächlich relevant sind.

Historische Auswertung
Zwei Personen mit Tablet neben einer markierten Baufläche; im Vordergrund liegen Pläne.

Flächige Sondierung

Eine flächige Untersuchung benötigt eine eindeutige Abgrenzung, geeignete Befahr- oder Begehbarkeit und ein Verfahren, das unter den vorhandenen Bedingungen aussagefähig ist. Störzonen und nicht messbare Bereiche werden gesondert ausgewiesen.

Oberflächensondierung
Person neben einem Messgerät auf einem Baufeld; dahinter steht ein Radbagger mit Bohrgerät.

Tiefe und Bohrpunkte

Bei tiefen Bodeneingriffen müssen Sondierbohrungen, Messgeometrie und Auswertung den späteren Arbeitsraum erfassen. Leitungen, Verrohrungen, Punktverschiebungen und benachbarte Objekte fließen in die Planung ein.

Tiefensondierung
Person mit Tablet am Rand einer abgesperrten Baugrube, dahinter ein Bagger.

Begleiteter Aushub

Aushublagen, Geräteeinsatz, Sichtbedingungen, Arbeitsräume und Weisungswege werden vor Beginn abgestimmt. Bei Auffälligkeiten muss die verantwortliche Fachkraft den Arbeitsbereich geordnet stoppen und die vereinbarte Kommunikation auslösen können.

Aushubüberwachung
Zwei Personen besprechen Pläne an einem Tisch neben einem Fahrzeug auf einem Baufeld.

Dokumentation

Pläne, Messdaten, Anomalien, Feldprotokolle, Fotos und Bewertungsgrundlagen werden so zusammengeführt, dass Umfang und Grenzen der Bearbeitung eindeutig erkennbar bleiben. Die Aussage reicht nie weiter als der tatsächlich geprüfte Bereich.

Nachweise und Projektakte
Zwei Personen neben einem Tisch mit Lageplan auf einem Baufeld; im Hintergrund ein Bagger.

EOD im Baukontext

Für internationale Auftraggeber schafft EOD eine gemeinsame Fachsprache. Im deutschen Bauprojekt bleibt die präzise Zuordnung zu Erkundung, Sondierung, Räumung, Bergung und staatlicher Gefahrenabwehr maßgeblich.

EOD und UXO
Vier Personen in orangefarbenen Warnwesten vor zwei Baggern auf einer Baustelle.
Person mit gelbem Messwagen auf einem gepflasterten Gehweg vor einer Hecke.
Was dokumentiert werden muss

Nachweise für Kampfmittelprüfung und Bauleitung

Eine fachlich verwertbare Dokumentation zeigt, worauf die Bewertung beruht, welcher Bereich bearbeitet wurde, unter welchen Bedingungen gearbeitet wurde und wie das Ergebnis in Planung oder Bauausführung übernommen werden kann. Sie muss auch für Personen verständlich bleiben, die nicht an der Feldarbeit beteiligt waren, und deshalb räumliche Zuordnung, Methodik, Befunde, Anomalien, Räumprotokolle und Grenzen klar miteinander verbinden.

Projekt und Lage

Projektbezeichnung, Auftraggeber, Lageplan, Flurstück, Koordinatensystem, Baufeld, Trasse, Bohrpunkte und Bearbeitungsgrenzen schaffen den räumlichen Bezug. Änderungen während der Ausführung werden nachvollziehbar fortgeschrieben.

Bei linearen Vorhaben sind Abschnittsbezeichnungen und Stationierungen besonders wichtig. Bohrpunkte müssen mit Punktnummer, Koordinate und Solltiefe eindeutig zugeordnet sein.

Lageunterlagen einreichen

Ausgangsdaten und Verdacht

Historische Auswertungen, Behördeninformationen, Altunterlagen, Nutzungsgeschichte und bekannte Funde werden mit Quellen- und Flächenbezug dokumentiert. Widersprüche oder Lücken bleiben als offene Punkte sichtbar.

Dadurch ist erkennbar, ob eine technische Untersuchung auf einem konkreten Verdacht, einer behördlichen Vorgabe oder einer vorsorglichen Entscheidung des Auftraggebers beruht.

Verdachtsgrundlage prüfen

Verfahren und Bedingungen

Gerät, Messprinzip, Raster, Messrichtung, Sondiertiefe, Bohrlochgeometrie, Aushublagen, Boden, Oberfläche, Zugänglichkeit und Störquellen beeinflussen die Aussage. Relevante Bedingungen werden deshalb Bestandteil des Berichts.

So lässt sich später nachvollziehen, warum ein Verfahren eingesetzt, kombiniert oder in einzelnen Bereichen durch eine andere Arbeitsweise ergänzt wurde.

Leistungen vergleichen

Messdaten und Befunde

Rohdaten, bearbeitete Daten, Anomalienlisten, Lagepläne, Tiefenangaben und Befundprotokolle müssen konsistent sein. Automatische Auswertung ersetzt nicht die fachliche Plausibilitätsprüfung im Kontext von Zielobjekt und Störumfeld.

Bei Freilegungen werden Lage, Identifizierung, Behandlung und Übergabe entsprechend dem vereinbarten Leistungs- und Zuständigkeitsrahmen dokumentiert.

Befundnachweise klären

Abweichungen und Lücken

Leitungen, Bewehrung, massive Störkörper, Fahrzeuge, Bauwerke, Vegetation oder fehlende Zugänglichkeit können Messungen einschränken. Diese Bereiche werden räumlich gekennzeichnet und mit einer geeigneten weiteren Maßnahme versehen.

Gerade die transparente Darstellung solcher Grenzen verhindert, dass aus einer Teilprüfung eine umfassendere Aussage abgeleitet wird.

Störbereiche beschreiben

Ergebnis und weiteres Vorgehen

Der Bericht muss eine klare Entscheidung ermöglichen: zusätzliche Erkundung, weitere Sondierung, punktuelle Öffnung, baubegleitende Überwachung, Räumung, behördliche Abstimmung oder Fortführung des vorgesehenen Eingriffs im dokumentierten Bereich.

Die Schlussfolgerung bleibt an Fläche, Tiefe, Verfahren und Bearbeitungsstand gebunden. Damit ist sie für Auftraggeber, Planung, Ausschreibung und Bauleitung nachvollziehbar.

Weiteres Vorgehen abstimmen
So läuft die Bearbeitung

Von der Anfrage zum dokumentierten Ergebnis

Der Ablauf folgt der konkreten Bauaufgabe. Jeder Bearbeitungsschritt klärt eine definierte Frage und liefert die Grundlage für die nächste fachliche Entscheidung. Umfang und Reihenfolge können sich je nach Unterlagenlage, Verdachtsbegründung, Bauverfahren und regionalen Vorgaben unterscheiden; die fachliche Nachvollziehbarkeit bleibt jedoch durchgehend erhalten.

01

Aufgabe und Eingriff erfassen

Standort, Projektart, Bauphase, Eingriff, Tiefe, Termin und benötigte Aussage werden zusammengeführt. Damit ist erkennbar, ob es um Vorerkundung, Ausschreibung, Bohrpunkte, Flächensondierung, Aushub oder einen aktuellen Befund geht.

02

Unterlagen und Bereich prüfen

Lagepläne, Flurstücke, Trassen, Bohrpunkte, Altunterlagen, Leitungen und Auflagen werden auf Vollständigkeit und räumliche Eindeutigkeit geprüft. Unklare Grenzen werden vor Beginn der Leistung bereinigt.

03

Verdacht bewerten

Vorhandene oder neu zu beschaffende historische Informationen werden auf den geplanten Eingriff bezogen. Daraus ergibt sich, ob und in welchen Bereichen eine technische Untersuchung erforderlich ist.

04

Verfahren festlegen

Messziel, Zielobjekt, Tiefe, Boden, Oberfläche, Störquellen und Bauablauf bestimmen die Methodik. Bei Räumarbeiten werden zusätzlich Räumziel, Qualitätskontrolle, Fundbehandlung und Dokumentation festgelegt.

05

Arbeit sicher vorbereiten

Zugänge, Sperrbereiche, Unterweisung, Weisungsbefugnisse, Geräteeinsatz, Kommunikation und Verhalten bei Auffälligkeiten werden vor Arbeitsbeginn mit den Beteiligten abgestimmt.

06

Leistung ausführen

Sondierung, baubegleitende Überwachung oder Räumung werden lagebezogen nach der vereinbarten Methodik ausgeführt. Hindernisse, Störfelder und Änderungen des Bearbeitungsumfangs werden fortlaufend erfasst.

07

Daten und Befunde bewerten

Messwerte und Beobachtungen werden plausibilisiert, Anomalien eingeordnet und relevante Befunde mit dem Untersuchungsziel abgeglichen. Die Bewertung berücksichtigt die Grenzen des eingesetzten Verfahrens.

08

Ergebnis dokumentieren

Bericht, Pläne, Protokolle und Schlussfolgerung werden für Projektakte, Ausschreibung oder Bauleitung aufbereitet. Offene Bereiche und erforderliche weitere Maßnahmen bleiben eindeutig erkennbar.

Projektunterlagen

Vorhandene Ergebnisse dem nächsten Arbeitsschritt zuordnen

Arbeitsgrenzen im Lageplan festhalten

Kennzeichnen Sie im Plan die tatsächlich betroffenen Flächen, einzelne Eingriffspunkte und vorgesehene Tiefen. Grundstücksgrenze und Arbeitsbereich sind nicht immer identisch. Für die Prüfung einer vorhandenen Untersuchung wird erkennbar benötigt, wo der nächste Arbeitsschritt stattfinden soll. Ein gemeinsamer Planstand erleichtert die Abstimmung zwischen Planung, Bauleitung und beauftragter Fachfirma.

Offene Bereiche sichtbar weitergeben

Eine Projektakte kann bearbeitete und noch nicht untersuchte Teilflächen zugleich enthalten. Einschränkungen, nicht erreichbare Bereiche und offene Befunde werden deshalb dem jeweiligen Abschnitt zugeordnet. Bei einer Übergabe an ein weiteres Gewerk sollte der Bearbeitungsstand mit dem vorgesehenen Arbeitsauftrag übereinstimmen. Eine zusammenfassende E-Mail ersetzt diese räumliche Zuordnung nicht.

Änderungen am Vorhaben erneut abgleichen

Verschobene Bohrpunkte, größere Baugruben oder eine geänderte Verbauplanung können über den bisher betrachteten Umfang hinausgehen. Geben Sie solche Änderungen mit dem neuen Planstand und einem Hinweis auf die bisherigen Unterlagen weiter. So lässt sich prüfen, welche Ergebnisse weiterverwendet werden können und für welche Teilaufgabe eine ergänzende fachliche Bewertung erforderlich ist.

Direkt zum Fachbereich

Direkt zum passenden Fachbereich

Welche Untersuchung zu Ihrem Bauvorhaben passt, hängt vom Projektstand, den vorhandenen Verdachtshinweisen und dem geplanten Bodeneingriff ab. Die Fachseiten erläutern die jeweiligen Verfahren, ihre Voraussetzungen und die zugehörigen Nachweise.

Fläche vorprüfen

Für Ankauf, Entwicklung, Umnutzung oder frühe Planung stehen historische Verdachtslage, Flächenabgrenzung und vorhandene Unterlagen im Vordergrund.

Ausschreibung vorbereiten

Für Vergabe und Leistungsverzeichnis werden Untersuchungsbereich, Verfahren, Tiefe, Räumziel, Dokumentation und Schnittstellen fachlich beschrieben.

Bohrpunkte auf Kampfmittel prüfen

Für Baugrundbohrungen, Pfähle, Spundwände, Anker oder Maste werden Punktlage, Solltiefe, Prüfgeometrie und späterer Arbeitsraum aufeinander abgestimmt.

Trasse planen

Linienhafte Vorhaben benötigen eine abschnittsweise Planung von Arbeitsbreite, Tiefe, Querungen, Bestandsleitungen, Zugänglichkeit und Bauzeiten.

Aushub begleiten

Für laufende Erdarbeiten werden Aushublagen, Geräteeinsatz, Arbeitsbereiche, Weisungswege und Fundverhalten in den Baustellenablauf integriert.

Projekt prüfen lassen

Wenn Standort, Eingriff, Termin und Unterlagen bereits feststehen, kann FONTANA-EOD den erforderlichen Leistungsumfang unmittelbar fachlich prüfen.

Qualifikation und Arbeitsweise

Qualifikation, die im Projekt zählt

Vertrauen entsteht durch überprüfbare Qualifikation, nachvollziehbare Arbeitsweisen und Aussagen, deren räumliche und fachliche Grenzen klar benannt sind. Für Auftraggeber ist dabei wesentlich, dass Verantwortung, Methodik und Dokumentation nicht getrennt betrachtet werden, sondern über den gesamten Auftrag hinweg aufeinander abgestimmt bleiben.

Erlaubnis nach § 7 und Befähigung nach § 20 SprengG

Für FONTANA-EOD liegen eine Erlaubnis nach § 7 SprengG für die darin bezeichneten gewerblichen Tätigkeiten sowie personenbezogene Befähigungsscheine nach § 20 SprengG vor. Die konkrete Aufgabenübertragung muss den jeweiligen Tätigkeitsumfang, die Beschränkungen und die Gültigkeit der Nachweise berücksichtigen.

Diese sprengstoffrechtliche Grundlage wird mit einer auf den Eingriff abgestimmten Methodik, dokumentierter Qualitätssicherung und klaren Weisungs- und Kommunikationswegen verbunden. Auftraggeber erhalten eine fachlich begründete Aussage zum tatsächlich bearbeiteten Bereich.

Abhängig vom Auftrag reicht die Leistung von historischer Erkundung und technischer Sondierung über Bauaushubüberwachung und Räumung bis zur Projektdokumentation. Staatliche Zuständigkeiten bleiben dabei eindeutig von der privat beauftragten Fachleistung getrennt.

Qualifikation, Messverfahren und Bericht müssen zusammenpassen. Eine gute Messung ist wertlos, wenn der Untersuchungsbereich falsch abgegrenzt wurde; eine umfangreiche Dokumentation kann eine ungeeignete Methode nicht nachträglich korrigieren. FONTANA-EOD prüft deshalb vor Beginn, welche Aussage benötigt wird, unter welchen Bedingungen sie erreichbar ist und wie eingeschränkt prüfbare Bereiche behandelt werden.

Aufgabe und Eingriff

Verfahren und Umfang werden aus Verdachtslage, Bodeneingriff und benötigter Aussage abgeleitet.

Grenzen der Methode

Störfelder, Leitungen, Boden, Oberfläche und Zugänglichkeit werden offen bewertet.

Verantwortliche Ausführung

Sprengstoffrechtlich relevante Tätigkeiten erfolgen im Rahmen der Erlaubnis durch entsprechend befähigtes Personal.

Lagegenaue Nachweise

Pläne, Daten und Protokolle bleiben dem bearbeiteten Bereich, der Tiefe und der Bauphase eindeutig zugeordnet.

Klare Abstimmung

Auftraggeber, Planung, Bauleitung, ausführende Unternehmen und zuständige Stellen erhalten die für ihre Aufgabe erforderlichen Informationen.

Ergebnisse mit klaren Aussagegrenzen

Die Schlussfolgerung beantwortet die konkrete Aufgabe und benennt gegebenenfalls noch erforderliche Maßnahmen.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Wer welche Verantwortung trägt

Bauverantwortung, technische Fachleistung und staatliche Gefahrenabwehr greifen ineinander, erfüllen jedoch unterschiedliche Aufgaben. Eine klare Zuordnung verhindert Lücken und widersprüchliche Erwartungen.

Auftraggeber

Auftraggeber

Bauherr, Kommune oder Projektträger definieren Bauaufgabe, Untersuchungsbereich und benötigte Aussage. Sie stellen vorhandene Unterlagen bereit, beauftragen die erforderlichen Fachleistungen und sorgen dafür, dass Kampfmittelthemen in Planung, Vergabe und Bauablauf berücksichtigt werden.

Planung

Planung und Baugrund

Ingenieur-, Planungs- und Baugrundbüros übersetzen den Entwurf in konkrete Bodeneingriffe, Tiefen, Trassen und Bohrpunkte. Sie benötigen verlässliche Angaben für Leistungsverzeichnisse, Terminplanung, Gefährdungsbeurteilung, Bauverfahren und die Koordination weiterer Fachdisziplinen.

Ausführung

Bauunternehmen und Bauleitung

Bauunternehmen und Bauleitung halten festgelegte Arbeitsbereiche, Sicherheitsmaßnahmen, Unterweisungen, Weisungswege und Stopppunkte ein. Änderungen des Bauablaufs und unerwartete Auffälligkeiten werden unverzüglich in die vereinbarte Kommunikation eingebracht.

Fachfirma

FONTANA-EOD

FONTANA-EOD bewertet Unterlagen, entwickelt die auf den Eingriff abgestimmte Vorgehensweise, führt vereinbarte Sondierungs-, Begleit- oder Räumleistungen aus und dokumentiert die Ergebnisse. Der Leistungsumfang richtet sich nach Auftrag, Erlaubnis, Befähigung und regionalem Zuständigkeitsrahmen.

Verantwortliche Person

Verantwortliche Fachkraft

Die verantwortliche Fachkraft steuert einschlägige Arbeiten, beurteilt Gefährdungen, trifft sicherheitsrelevante Entscheidungen und koordiniert das Vorgehen im Rahmen ihrer Bestellung und Befähigung nach dem Sprengstoffrecht.

Staatliche Stellen

Behörden und Kampfmittelbeseitigungsdienste

Je nach Bundesland oder Land übernehmen KBD, KMBD, KRD und örtliche Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr, Fundbearbeitung und Entscheidung über weitere Maßnahmen. Die private Fachfirma stellt die für diese Schnittstellen benötigten Projekt- und Fachinformationen bereit.

Örtliche Ordnungsbehörde und Bauaufsicht können projektbezogene Anforderungen an Gefahrenabwehr beziehungsweise Bauvorhaben benennen. Welche Stelle welche Entscheidung trifft, wird am konkreten Standort geklärt. Vorhandene Schreiben werden mit Datum und räumlichem Bezug an die Beteiligten weitergegeben.

Fachliche Orientierung

Begriffe und Ergebnisse in der Projektakte richtig lesen

Verdacht, Messsignal und Befund auseinanderhalten

Ein historischer Hinweis, eine auffällige Messung und ein fachlich bearbeiteter Befund stehen für unterschiedliche Erkenntnisstände. Für die nächste Entscheidung zählt deshalb die konkrete Aussage im zugehörigen Bericht. Benennen Sie in einer Anfrage, welche Unterlage vorliegt und welche Frage daraus offenbleibt. Die fachliche Einordnung wird damit an den tatsächlichen Bearbeitungsstand gebunden, statt allein aus einer kurzen Bezeichnung abgeleitet zu werden.

Fachbegriffe nachlesen

Den Geltungsbereich einer Dokumentation erkennen

Ein Bericht bezieht sich auf die darin beschriebene Aufgabe, die untersuchten Bereiche und die dokumentierten Bedingungen. Flächenpläne, Tiefenangaben und benannte Einschränkungen gehören zu dieser Aussage. Für eine Weitergabe an Planung oder Bauleitung sollten diese Bestandteile zusammen verfügbar sein. Die Übersicht zu Prozessen und Nachweisen hilft dabei, die Unterlagen für eine konkrete Anschlussentscheidung geordnet zusammenzustellen.

Projektunterlagen und Nachweise ordnen
Fragen aus der Praxis

Fragen aus Planung und Bau

Die Antworten geben eine erste fachliche Orientierung. Für die konkrete Bearbeitung bleiben Projektort, Bodeneingriff, Unterlagen und regionale Zuständigkeit maßgeblich. Bei komplexen Flächen, tiefen Eingriffen oder laufender Bauausführung sollte die Fragestellung deshalb immer anhand der tatsächlichen Planungs- und Ausführungsunterlagen geprüft werden.

Wann sollte ein Bauprojekt auf Kampfmittelverdacht geprüft werden?

Eine Prüfung sollte eingeplant werden, sobald Erdarbeiten, Bohrungen, Gründungen, Leitungsgräben, Trassen oder Rückbauarbeiten vorgesehen sind und die Belastungssituation des Untergrunds nicht belastbar geklärt ist. Der sinnvolle Zeitpunkt liegt vor der Festlegung des Bauablaufs und möglichst vor Ausschreibung oder Vergabe, damit Unterlagen, Verfahren, Flächenumfang und Schnittstellen fachlich abgestimmt werden können.

Was ist der Unterschied zwischen Kampfmittelprüfung, Kampfmittelsondierung und Kampfmittelbeseitigung?

Kampfmittelprüfung beschreibt die fachliche Klärung, ob und in welchem Umfang ein Bauvorhaben durch Kampfmittelverdacht betroffen sein kann. Kampfmittelsondierung ist die technische Suche und Bewertung auffälliger Signale oder Verdachtsbereiche. Kampfmittelbeseitigung wird häufig als Oberbegriff verwendet und umfasst je nach Zuständigkeit, Auftrag und Fundlage unterschiedliche Schritte von Erkundung und Räumung bis zur staatlichen Gefahrenabwehr. Für Bauprojekte ist entscheidend, welche konkrete Leistung zum geplanten Eingriff passt.

Welche Unterlagen werden für eine erste Projekteinschätzung benötigt?

Hilfreich sind Projektadresse, Lageplan, Flurstück, Baufeld- oder Trassengrenzen, Bohrpunktliste, geplante Eingriffstiefe, Bauphase, Terminrahmen, Leitungspläne, Baugrundunterlagen, vorhandene Luftbildauswertungen, behördliche Schreiben und bekannte Auffälligkeiten. Fehlen einzelne Unterlagen, kann zunächst geklärt werden, welche Angaben für die belastbare Methodenauswahl noch benötigt werden.

Welche Sondiermethode passt zu meinem Projekt?

Die Methodenauswahl richtet sich nach Verdachtslage, Zielobjekt, Eingriffstiefe, Bodenaufbau, Oberfläche, Zugänglichkeit, Leitungen, Bewehrung, metallischen Störkörpern und dem benötigten Nachweis. Georadar/GPR, Geomagnetik, TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung und baubegleitende Verfahren beantworten unterschiedliche Fragen. Häufig ist eine abgestimmte Kombination sinnvoller als der isolierte Einsatz eines einzigen Verfahrens.

Was bedeuten § 7 und § 20 SprengG für die Ausführung?

§ 7 SprengG betrifft die gewerbliche Erlaubnis des Unternehmens für erlaubnispflichtige Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen. § 20 SprengG betrifft den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Für FONTANA-EOD liegen eine Erlaubnis nach § 7 SprengG und personenbezogene Befähigungsscheine nach § 20 SprengG vor. Für den Auftrag sind der jeweilige Geltungsbereich, die Gültigkeit und die Aufgabenübertragung maßgeblich.

Welche Aussage liefert eine Sondier- oder Räumdokumentation?

Eine belastbare Sondier-, Räum- oder Projektdokumentation beschreibt den geprüften Bereich, die verwendeten Ausgangsdaten, das Verfahren, die Mess- und Arbeitsbedingungen, die erkannten Auffälligkeiten, die fachliche Bewertung und die Grenzen der Aussage. Sie schafft damit eine nachvollziehbare Grundlage für Auftraggeber, Planung, Ausschreibung und Bauleitung. Welche weitere Entscheidung daraus folgt, hängt vom konkret bearbeiteten Umfang und vom vorgesehenen Eingriff ab.

Wovon hängen Kosten und Bearbeitungsdauer ab?

Maßgeblich sind Flächengröße oder Trassenlänge, Anzahl und Tiefe der Bohrpunkte, Zugänglichkeit, Oberfläche, Vegetation, Bestandsleitungen, Störkörper, erforderliches Verfahren, Daten- und Dokumentationsumfang, Bauphase, Terminfenster sowie regionale Abstimmungen. Eine seriöse Kalkulation setzt deshalb einen Lagebezug und eine klare Beschreibung des geplanten Eingriffs voraus.

Wie ist bei einem verdächtigen Gegenstand oder einem Fund zu handeln?

Arbeiten im betroffenen Bereich sind geordnet einzustellen, der Gegenstand darf nicht berührt, bewegt oder untersucht werden und der Bereich ist gegen unbeabsichtigten Zutritt zu sichern. Anschließend sind Bauleitung beziehungsweise Projektverantwortliche und die örtlich zuständigen Stellen einzubinden. Die konkrete Gefahrenabwehr und das weitere Vorgehen richten sich nach Fundlage und regionaler Zuständigkeit.

Angaben für die Anfrage

Was wir für die Prüfung benötigen

Eine Anfrage muss noch kein fertiges Leistungsverzeichnis enthalten. Sie sollte jedoch erkennen lassen, wo gearbeitet wird, welcher Bodeneingriff vorgesehen ist, welche Unterlagen vorliegen und welche Aussage benötigt wird.

Für eine erste fachliche Prüfung genügen meist Projektort, Lageplan, Art und Tiefe des Eingriffs, Bauphase sowie vorhandene Luftbildauswertungen, Auflagen, Bestands- oder Leitungsunterlagen. Daraus lässt sich bestimmen, welche Leistung benötigt wird, welche Unterlagen noch fehlen und welcher nächste Schritt für das Projekt fachlich sinnvoll ist.

Standort und Bereich

Projektadresse, Bundesland oder Land, Lageplan, Flurstück, Baufeldgrenzen, Trassenabschnitt, Stationierung, Koordinaten und zugängliche Arbeitsbereiche ermöglichen die eindeutige räumliche Zuordnung.

Bei mehreren Bauabschnitten sollte erkennbar sein, welche Flächen zuerst bearbeitet werden und ob unterschiedliche Tiefen oder Bauverfahren vorgesehen sind.

Eingriff und Tiefe

Beschreiben Sie Aushub, Leitungsgraben, Bohrung, Pfahl, Spundwand, Rückbau, Flächenräumung oder einen anderen Bodeneingriff. Solltiefe, Durchmesser, Arbeitsbreite, Baugerät, Termin und Planungsstand beeinflussen die Methodik.

Wichtig ist außerdem, wofür das Ergebnis benötigt wird: Entwurf, Ausschreibung, Prüfung eines Bohrpunkts, dokumentierte Aussage zu einem Arbeitsbereich oder Begleitung der laufenden Bauausführung.

Unterlagen und Auflagen

Luftbildauswertungen, Behördenkorrespondenz, Altlastenberichte, Baugrundunterlagen, Leitungs- und Bestandspläne, frühere Sondierberichte, Anomalienlisten und Räumprotokolle sollten möglichst vollständig beigefügt werden.

Auch unvollständige oder widersprüchliche Unterlagen sind relevant. Sie zeigen, welche Informationen noch beschafft oder fachlich geklärt werden müssen.

Die wichtigsten Angaben

Für eine erste Prüfung reichen häufig Lageplan, kurze Eingriffsbeschreibung, maximale Tiefe, geplanter Zeitraum und vorhandene Hinweise zum Kampfmittelverdacht. FONTANA-EOD benennt anschließend die noch benötigten Unterlagen und den passenden Leistungsbereich.

Fläche oder Trasse

Abgrenzung, Länge, Breite, Zugänge, Bauabschnitte und nicht zugängliche Bereiche.

Bohrpunkte

Punktliste, Koordinaten, Solltiefe, Bohrverfahren, Durchmesser und zeitliche Reihenfolge.

Bauablauf

Starttermin, Aushublagen, Geräteeinsatz, Sperrpausen, parallele Gewerke und erforderliche Entscheidungstermine.

Benötigter Nachweis

Unterlage für Planung, Ausschreibung, Auftraggeber, Bauleitung, Projektakte oder regionale Abstimmung.

Projektanfrage

Projekt prüfen lassen

Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.

FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.

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FONTANA-EOD
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Hauptgeschäftsstelle:
Am Kaninchenberg 5
D-66453 Gersheim

Zweigniederlassung:
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Zentrale Rufnummer: +49 (0) 6843 - 999 499 7
Kontakt - E-Mail: info@fontana-eod.de
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Verbandsmitgliedschaften

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