Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.
Mittwoch, 4. Februar 2026 von Oliver Fontana - Geschäftsführer
Tiefen- und Bohrlochsondierung dienen der Untersuchung tiefer liegender Bereiche bei entsprechendem Kampfmittelverdacht. Für tiefe Baugruben, Bohrungen oder Gründungen wird zunächst geklärt, welche Tiefen und Flächen durch vorhandene Unterlagen und Untersuchungen erfasst sind.
Ob eine Bohrlochsondierung geeignet ist, hängt unter anderem vom Verdacht, dem Untergrund, den Messbedingungen und dem geplanten Eingriff ab. Der Untersuchungsumfang und die Aussagegrenzen werden für das jeweilige Vorhaben festgelegt und dokumentiert.
Tiefensondierung bezeichnet im Zusammenhang mit Kampfmitteln die Untersuchung tieferer Bereiche des Untergrunds. Bohrlochsondierung ist eine Möglichkeit dafür: Messungen werden über Bohrlöcher in der Tiefe durchgeführt. Welche Aussage daraus entsteht, hängt vom eingesetzten Messprinzip, der Untersuchungsgeometrie und den örtlichen Bedingungen ab. Für die projektbezogene Klärung benötigt FONTANA-EOD Lage- und Gründungspläne, vorhandene Kampfmittelunterlagen sowie Angaben zu Eingriffstiefe und Bestand.
Eine Tiefenuntersuchung beginnt mit der fachlichen Frage, welcher Verdacht in welchem Bereich untersucht werden soll.
Vom historischen Zusammenhang zum Untersuchungsziel
Luftkrieg, Blindgänger, Gefechtsrückstände oder militärische Nutzungen können unterschiedliche Rechercheanlässe ergeben. Für die konkrete Planung wird daraus keine allgemeine Annahme über jedes Grundstück abgeleitet. Entscheidend sind die verfügbaren Erkenntnisse zur betroffenen Fläche und die daraus fachlich begründete Aufgabe. Vorhandene Auswertungen werden mit ihren Anlagen und erkennbaren Unsicherheiten übergeben.
Frühere Geländeoberflächen berücksichtigen
Heutige Höhen und frühere Nutzungszustände müssen sich nicht entsprechen. Aufschüttungen, Abgrabungen und bauliche Veränderungen können die Zuordnung älterer Unterlagen erschweren. Beschreiben Sie bekannte Veränderungen und stellen Sie verfügbare Höhen- und Bestandspläne bereit. Die fachliche Planung kann dann prüfen, auf welchen Bodenraum sich historische Angaben und aktuelle Eingriffe beziehen.
Bestehende Erkenntnisse vollständig weitergeben
Ein früherer Bericht kann historische Annahmen, technische Ergebnisse und offene Fragen enthalten. Für eine neue Tiefenaufgabe werden diese Teile zusammen gelesen. Die bloße Schlussformulierung oder eine einzelne Kartenseite reicht dafür häufig nicht aus. Die Übergabe sollte erkennen lassen, welche Unterlagen dem Bericht zugrunde lagen und ob später weitere Untersuchungen oder Planänderungen hinzugekommen sind.
Welcher Verdacht soll untersucht werden?
Historische Erkenntnisse und vorhandene Befunde geben Hinweise auf mögliche Kampfmittelarten und deren räumlichen Bezug. Ein unbekanntes Messsignal ist zunächst ein Befund, kein sicher identifizierter Blindgänger. Das Untersuchungsziel muss genauer sein als die allgemeine Forderung nach Sicherheit.
Welcher Eingriff ist geplant?
Lage und Tiefe von Fundamenten, Pfählen, Baugruben oder Leitungsabschnitten müssen eindeutig beschrieben sein. Zur Tiefe gehört ein Höhenbezug. Wird die Planung verändert, ist zu prüfen, ob die vorhandene Untersuchung weiterhin die betroffenen Bereiche abdeckt.
Was ist unter den örtlichen Bedingungen messbar?
Stahlbewehrung, Leitungen, metallische Auffüllungen oder andere Störquellen können Messungen beeinflussen. Zugänglichkeit, Baugrund und die Eigenschaften des gesuchten Objekts bestimmen mit, welches Verfahren verwertbare Daten liefern kann.
Bei der Bohrlochmagnetik werden magnetische Messungen im Bohrloch vorgenommen. Die Messung erfasst physikalische Auffälligkeiten; ihre Interpretation gehört zur fachlichen Auswertung. Ein Signal kann auch von anderen ferromagnetischen Gegenständen stammen. Das Verfahren liefert keine fotografische Ansicht des Untergrunds und identifiziert einen Gegenstand nicht allein durch dessen Signal.
Die BFR KMR behandeln die Planung und Ausführung der Bohrlochmagnetik gesondert von anderen geophysikalischen Verfahren. Ihre Spezifikation bezieht sich auf die Suche nach Bombenblindgängern mit bestimmten Gradiometern. Daraus folgt keine pauschale Eignung für sämtliche Munitionsarten oder jede beliebige Umgebung. Die technische Spezifikation zur Bohrlochmagnetik beschreibt den Zusammenhang von Untersuchungsziel, Standortbedingungen und Ausführung.
Für Auftraggeber ist die entscheidende Frage deshalb nicht nur, wie tief gebohrt werden kann. Zu klären ist, welcher Raum mit welcher Aussagefähigkeit untersucht wird und wie störungsbedingt nicht beurteilbare Bereiche erkennbar bleiben. Die Leistungsseite zur Sondierung ordnet die projektbezogene Anfrage ein.
Die Angaben sollen die spätere Zuordnung zwischen Entwurf, ausgeführter Untersuchung und Bericht ermöglichen.
Ob dieser Zugang erforderlich und geeignet ist, muss fachlich begründet werden. Eine Untersuchung an der Oberfläche kann durch Zielgröße, Tiefenlage oder störende Einbauten begrenzt sein. Umgekehrt rechtfertigt nicht jedes tiefe Bauwerk automatisch dieselbe Bohrlochuntersuchung. Entscheidend ist die konkrete Aufgabenstellung.
Geometrie und Höhenbezug gemeinsam übergeben
Ein Lagepunkt allein beschreibt den benötigten Bodenraum nicht vollständig. Fügen Sie die maßgeblichen Pläne, Schnitte und Tiefenangaben mit ihrem Höhenbezug zusammen. Kennzeichnen Sie, ob eine Angabe zur heutigen Geländeoberfläche, einer geplanten Baugrubensohle oder einem anderen Bezug gehört. Diese Unterscheidung verhindert, dass gleichlautende Tiefenangaben für tatsächlich verschiedene Räume verwendet werden.
Vorgesehene und tatsächlich ausgeführte Lage unterscheiden
Im Bauablauf können Hindernisse oder Zugangsbedingungen Änderungen erforderlich machen. Die ursprünglich geplante Position bleibt deshalb von der tatsächlich ausgeführten Lage unterscheidbar. Eindeutige Kennungen verbinden Plan, Ausführung und Auswertung. Eine Änderung sollte mit ihrem Anlass dokumentiert sein, damit nachfolgende Beteiligte nachvollziehen können, welche Planungsfrage durch die vorhandenen Daten beantwortet wird.
Einschränkungen als Teil des Ergebnisses weiterführen
Für einen technisch beeinflussten oder nicht untersuchten Bereich wird der offene Status ausdrücklich beschrieben. Die weitere Planung benötigt neben dem Ergebnis auch die Grenzen seiner Aussage. Halten Sie fest, welcher Bereich betroffen ist, welche Entscheidung noch aussteht und welche Unterlagen dazu gehören. Eine offene Frage wird dadurch für das nächste Gewerk sichtbar und geht nicht in einer allgemeinen Zusammenfassung verloren. Fehlende oder nicht auswertbare Daten werden nicht als unauffälliges Ergebnis weitergegeben.
Ein nachvollziehbarer Bericht verbindet Messorte und Höhenbezug mit der verwendeten Methode, der Datenqualität und der fachlichen Interpretation. Er muss erkennen lassen, welche Bereiche untersucht wurden und wo Einschränkungen bestehen. Nicht untersuchte Zwischenräume oder störungsbedingt nicht auswertbare Daten dürfen nicht stillschweigend als unauffällig gelten.
Auffällige Messungen können weitere Klärung erfordern. Ein unauffälliger Befund gilt im Rahmen des Untersuchungsziels und der erreichten Aussagefähigkeit. Die bloße Zahl von Bohrungen oder die größte Bohrtiefe ersetzt diese Bewertung nicht.
Soll das Ergebnis für die Freigabe eines Bauabschnitts genutzt werden, müssen der tatsächliche Untersuchungsumfang und die vorgesehenen Arbeiten zueinander passen. Die Seiten zu Sondierbericht und Räumprotokoll sowie zur Aussage einer Kampfmittelfreigabe erklären diese Übergabe.
Ein unauffälliges Ergebnis an der Oberfläche bezieht sich auf das damalige Untersuchungsziel und die tatsächlich erreichte Aussagefähigkeit. Für einen tieferen Eingriff werden das gesuchte Objekt und der benötigte Bodenraum mit diesem Umfang verglichen. So wird erkennbar, wo vorhandene Ergebnisse tragfähig sind und wo weitere Untersuchung erforderlich ist.
Bei einer Bodenplatte oder anderen baulichen Einbauten werden Zugänge, Störungen und Untersuchungsziel gemeinsam bewertet. Daraus ergibt sich die Wahl eines geeigneten Verfahrens. Eine Bohrlochuntersuchung kommt in Betracht, wenn sie die konkrete Tiefenaufgabe unter den vorhandenen Bedingungen erfüllen kann.
Für geänderte Tiefen, neue Teilflächen oder eine andere Bauausführung wird die Übertragbarkeit vorhandener Ergebnisse geprüft. Die BFR KMR beschreiben das Vorgehen auf Bundesliegenschaften. Für andere Vorhaben werden die maßgeblichen Projektvorgaben und die Anforderungen der zuständigen Stellen zugrunde gelegt.
Eine klare Aufgabenbeschreibung unterscheidet Verdacht, Messung, fachliche Bewertung und den für das Vorhaben benötigten Nachweis.
Verdacht und Verdachtsfläche
Ein Verdacht beschreibt fachlich zu bewertende Informationen. Eine Verdachtsfläche verbindet diese mit einem räumlichen Bezug. Für tiefe Eingriffe wird zusätzlich geklärt, welcher Bodenraum und welches Untersuchungsziel gemeint sind. Eine allgemeine Verdachtsbezeichnung bestimmt noch kein einheitliches Messverfahren.
Verdachtsbegriffe genauer unterscheiden
Sondierung
Sondierung untersucht einen festgelegten Bodenraum mit einem geeigneten technischen Verfahren. Die Aufgabenstellung beschreibt Lage, Tiefe und Untersuchungsziel. Bodenaufbau, Einbauten, Messzugang und technische Störungen beeinflussen, welches Verfahren dafür in Betracht kommt.
Technische Untersuchungsaufgaben vergleichen
Räumung und Bergung
Räumung bezieht sich auf die geplante Bearbeitung eines festgelegten Bereichs und Ziels. Bergung betrifft einen festgestellten Gegenstand innerhalb des fachlich vorgesehenen Vorgehens. Eine Messauffälligkeit wird deshalb zunächst mit ihrem Befund und dem noch nötigen Klärungsschritt dokumentiert.
Räumung und Bergung fachlich einordnen
Freigabe und Dokumentation
Bei einer als Freigabe bezeichneten Aussage werden Bereich, Tiefe, Verfahren und Einschränkungen mitgelesen. Die Dokumentation verbindet diese Angaben mit dem Auftrag und dem Ergebnis. Für eine spätere Planung muss erkennbar bleiben, worauf sich die Aussage tatsächlich erstreckt.
Aussageumfang eines Nachweises verstehen
EOD und UXO
EOD bedeutet Explosive Ordnance Disposal und bezeichnet den fachlichen Zusammenhang der Kampfmittelbeseitigung. UXO steht für Unexploded Ordnance, also nicht explodierte Kampfmittel. Die Verwendung dieser Begriffe ersetzt weder die genaue Untersuchungsaufgabe noch die fachliche Bewertung einer einzelnen Messauffälligkeit.
EOD und Kampfmittelbeseitigung einordnen
KBD und örtliche Abstimmung
KBD bezeichnet den Kampfmittelbeseitigungsdienst. Die zuständigen staatlichen und örtlichen Stellen werden entsprechend dem jeweiligen Verfahren einbezogen. Für die Anfrage ist hilfreich, vorhandene Schreiben, Aktenzeichen und den bisherigen Kontakt mitzuteilen, damit eine private Fachleistung passend abgestimmt werden kann.
Aufgaben der beteiligten Stellen unterscheiden
BFR KMR und DGUV
Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung, kurz BFR KMR, beschreiben fachliche Grundlagen und Anforderungen in ihrem Geltungsbereich. DGUV bezeichnet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Für die Arbeitsvorbereitung werden die einschlägigen Grundlagen mit der konkreten Aufgabe und den örtlichen Bedingungen zusammen betrachtet.
Regelwerksbegriffe gezielt vertiefen
Bauaushubüberwachung
Bauaushubüberwachung begleitet einen dafür geeigneten Bodeneingriff unter festgelegten Bedingungen. Sie folgt einer fachlichen Entscheidung zur konkreten Aufgabe. Eine Quellenlücke allein legt dieses Vorgehen ebenso wenig fest wie die allgemeine Erwähnung von Kriegsschäden in der Umgebung.
Die Unterlagen erläutern den Bezug zwischen der ursprünglichen Aufgabe und dem dokumentierten Ergebnis.
Historische Ausgangslage
Eine vorhandene Auswertung wird mit ihrem räumlichen Bezug und ihren Anlagen gelesen. Sie unterstützt die fachliche Formulierung des Untersuchungsziels und wird mit den vorgesehenen Eingriffen zusammen betrachtet.
Historische Erkenntnisse räumlich einordnen
Tiefenbezogene Untersuchungsaufgabe
Lage, Höhenbezug und Arbeitsraum bilden die Grundlage der technischen Abstimmung. Bekannte Einbauten und Zugangsbedingungen werden bereits bei der Anfrage beschrieben, damit die Aufgabe standortbezogen eingeordnet werden kann.
Tiefenuntersuchung fachlich vorbereiten
Nachvollziehbare Ergebnisübergabe
Ein Bericht wird mit Karten, zugehörigen Kennungen und erkennbaren Einschränkungen weitergegeben. Der Vergleich mit der Bauplanung setzt diese Bestandteile gemeinsam voraus. Eine isolierte Tiefe oder Anzahl erklärt den untersuchten Raum nicht.
Unterlagen und Leitungslage
Vorarbeiten benötigen eine abgestimmte Grundlage, darunter Leitungs- und Kabelinformationen sowie die für den Standort relevanten Pläne. Die Kampfmittelfrage und bestehende technische Infrastruktur müssen zusammen berücksichtigt werden; ein vermeintlich freier Ansatzpunkt ist kein hinreichender Nachweis.
Verantwortung und Ausführung
Untersuchungsplanung, Bohrarbeiten, Messung und Auswertung müssen fachlich aufeinander abgestimmt sein. Zugänglichkeit und Hindernisse sind vor der Ausführung zu prüfen. Veränderungen im Gelände oder abweichende Ansatzpunkte dürfen in der Dokumentation nicht verloren gehen.
Schutz von Baugrund und Umgebung
Auch die Anforderungen an Baugrund, weitere Flächennutzung und Grundwasserschutz gehören zur Vorbereitung. Das Verfahren wird standortbezogen festgelegt. Eigenständige Probebohrungen zur Erkundung eines vermuteten Kampfmittels sind keine geeignete Vorleistung durch den Bauherrn.
Planung, Ausführung und Auswertung brauchen zugeordnete Aufgaben. Die Abstimmung umfasst auch die Voraussetzungen für den Bodeneingriff selbst.
Fachkunde und verantwortliche Tätigkeit
Das Sprengstoffgesetz unterscheidet betriebliche Erlaubnis, persönliche Befähigung und Verantwortlichkeit. Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) regelt unter anderem Fachkunde und anerkannte Lehrgänge. Die benötigten Nachweise beziehen sich auf die tatsächlich vorgesehene einschlägige Tätigkeit. Die Zuständigkeit für Planung, Bohrarbeiten, Messung und Auswertung wird vor Beginn der jeweils einschlägigen Tätigkeit geklärt.
Gefährdungsbeurteilung und fachliche Grundlagen
Die Gefährdungsbeurteilung richtet sich auf die vorgesehenen Arbeiten und ihre Bedingungen. Die DGUV Information 201-027 behandelt Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung. Die DGUV Regel 113-003 ist im jeweils einschlägigen Anwendungsbereich zu berücksichtigen und wird durch die Information nicht pauschal ersetzt. Die BFR KMR werden in ihrem Geltungsbereich und im Zusammenhang mit den maßgeblichen örtlichen Anforderungen herangezogen.
Fund und behördliche Gefahrenabwehr
In Deutschland werden bei einem möglichen Kampfmittelfund die Arbeiten im betroffenen Bereich eingestellt. Den Gegenstand nicht berühren oder bewegen, den Bereich verlassen, Abstand halten und andere ohne Eigengefährdung fernhalten; unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen. Die zuständigen Stellen veranlassen die weitere Gefahrenabwehr und binden den behördlichen KBD nach dem örtlichen Verfahren ein. Der geschäftliche Anfrageweg dient der Planung und Abstimmung, nicht der Meldung einer akuten Fundsituation.
Die Auswahl beginnt mit dem Erkenntnisstand und der vorgesehenen Nutzung des Ergebnisses.
Die historische Grundlage ist noch unklar
Zunächst werden verfügbare Auskünfte, frühere Berichte und historische Unterlagen dem Vorhaben zugeordnet. Benötigt wird eine begründete Untersuchungsfrage. Eine bloße Gerätebezeichnung im Leistungsverzeichnis beantwortet weder den Verdachtsbezug noch den erforderlichen Aussageumfang. Fehlen belastbare historische Grundlagen, werden die benötigte Archivrecherche und historische Luftbildauswertung als eigene Fachaufgaben festgelegt. Ihre Ergebnisse helfen, das Untersuchungsziel und den erforderlichen Bodenraum zu begründen.
Historische Untersuchungsgrundlage klären
Vorhandene Ergebnisse passen nicht eindeutig zur Gründung
Vergleichen Sie den untersuchten Bereich mit dem aktuellen Entwurf einschließlich seiner Höhen und Tiefen. Fehlende Anlagen oder unklare Bezüge werden gezielt nachgefordert. Erst dieser Abgleich zeigt, welche Entscheidung bereits gestützt ist und welche Frage weiterbearbeitet werden muss.
Vorhandene Teilflächenergebnisse vergleichen
Technischer Bestand begrenzt die Messbedingungen
Leitungen, Bewehrung oder andere Einbauten werden zusammen mit dem Messzugang und Untersuchungsziel beschrieben. Die Fachplanung wählt ein geeignetes Vorgehen für die tatsächlichen Bedingungen. Eine Einschränkung an einem Standort begründet kein allgemeines Verfahren für sämtliche anderen Teilflächen.
Verfahren unter technischen Grenzen auswählen
Im Bericht bleiben einzelne Bereiche offen
Die weitere Abstimmung bezieht sich auf die konkret bezeichneten Bereiche und die Ursache der Einschränkung. Bestehende Ergebnisse bleiben erhalten. Benennen Sie die ausstehende Entscheidung und deren Bedeutung für die nächsten Arbeiten, damit ergänzende Aufgaben gezielt beauftragt werden können.
Die drei Aufgaben können aufeinander aufbauen; ihr Umfang ergibt sich aus dem konkreten Projektstand.
Historische Erkenntnisse für den Eingriff einordnen
Stellen Sie frühere Auswertungen und verfügbare Altunterlagen mit den heutigen Lage- und Gründungsplänen zusammen. Offene historische Fragen werden fachlich abgegrenzt. Eine vorhandene technische Messung wird dabei nicht allein durch einen allgemeinen Ortsbericht ersetzt.
Historische Grundlagen der Tiefenaufgabe klären
Eine begründete Tiefenuntersuchung planen
Wenn der benötigte Bodenraum und das Untersuchungsziel feststehen, werden Zugang und Verfahren anhand der örtlichen Bedingungen abgestimmt. Für die Anfrage zählen Geometrie, Höhenbezug, Bestand und vorhandene Erkenntnisse. Die Leistungsseite beschreibt die projektbezogene Vorbereitung einer Sondierung.
Tiefenbezogenen Untersuchungsbedarf besprechen
Vorhandene Berichte mit der Planung vergleichen
Für die Weiterverwendung werden Bericht, Lageplan, Datenbezug und Einschränkungen gemeinsam gelesen. Benennen Sie den aktuellen Planstand und die Entscheidung, die das Ergebnis vorbereiten soll. Offene oder veränderte Arbeitsräume bleiben von bereits untersuchten Bereichen unterscheidbar.
Stellen Sie die vorgesehenen Bohrpunkte oder Arbeitsräume mit Eingriffstiefe und Höhenbezug zusammen. Ergänzen Sie Lageplan, vorhandene Untersuchungen, Leitungsunterlagen und bekannte Einschränkungen des Zugangs. FONTANA-EOD bespricht mit Ihnen den benötigten Untersuchungsumfang für den konkreten Tiefeneingriff und die noch offenen Angaben.
Die Abstimmung führt die vorhandenen Angaben schrittweise zusammen.
Projektfrage benennen
Beschreiben Sie, welche Entscheidung für Planung oder Ausführung vorbereitet werden soll.
Unterlagen zusammenstellen
Übergeben Sie vorhandene Erkenntnisse mit vollständigen Berichten und Anlagen.
Arbeitsraum festhalten
Kennzeichnen Sie Lage, Tiefe, Höhenbezug und aktuellen Planstand.
Rahmenbedingungen abstimmen
Teilen Sie Bestand, Zugang, Hindernisse und relevante Bauzustände mit.
Fachlichen Umfang festlegen
Stimmen Sie die benötigte Untersuchung und die Form der Ergebnisübergabe ab.
Ergebnis projektbezogen verwenden
Ordnen Sie den dokumentierten Untersuchungsraum den tatsächlich vorgesehenen Arbeiten zu.
Eine gezielte Anfrage beschreibt die noch offene Aufgabe und die bereits verfügbaren Erkenntnisse.
Vorerkundung vervollständigen
Historische Unterlagen und vorhandene Bewertungen werden mit der geplanten Eingriffsfläche zusammen betrachtet.
Historische Erkenntnisse ergänzen
Tiefenbezogene Aufgabe beauftragen
Für festgelegte Punkte oder Arbeitsräume werden Geometrie, Höhenbezug, Bestand und Untersuchungsziel übermittelt.
Sondierungsumfang für tiefe Eingriffe abstimmen
Vorhandene Ergebnisse weiterverwenden
Bericht und Pläne werden mit dem neuen Entwurf verglichen. Unklare Bezüge und offene Bereiche bleiben erkennbar.
Bericht und aktuelle Planung abgleichen
Unterlagen für die Fachabstimmung senden
FONTANA-EOD bespricht mit Ihnen den passenden Leistungsumfang und noch benötigte Informationen.
Die Bauwerksart allein legt die Untersuchung nicht fest. Für die Abstimmung werden die einzelnen Arbeitsräume sichtbar gemacht.
Punktuelle Gründungen und einzelne Ansatzstellen
Pfahlpositionen, Brunnen oder andere einzelne Eingriffe werden mit ihrer Lage und Tiefe beschrieben. Auch benachbarte Arbeitsflächen und bekannte Hindernisse gehören zur Planung. Ein Nachweis für eine andere Position darf nicht allein wegen einer ähnlichen Bauwerksbezeichnung übernommen werden.
Punktbezogene Tiefenaufgaben abstimmen
Verbauachsen und linienförmige Bauwerke
Bei einer Achse ist neben dem Verlauf die tatsächlich beanspruchte Breite und Tiefe maßgeblich. Änderungen an Anschlüssen oder Teilabschnitten werden im Planstand kenntlich gemacht. Die Untersuchungsplanung braucht den benötigten Bodenraum und bekannte Einschränkungen entlang des Verlaufs.
Linienförmige Eingriffe mit Tiefenbezug planen
Baugrube und veränderte Gründung
Eine Baugrube kann unterschiedliche Sohlen, Vertiefungen und seitliche Arbeitsräume umfassen. Bestehende Ergebnisse werden diesen Bereichen zugeordnet. Für neue Entwürfe wird ausdrücklich geprüft, ob zusätzliche oder anders gelegene Räume betroffen sind und welcher fachliche Klärungsbedarf daraus entsteht. Das gilt ebenso für Tiefgaragen und Tunnelabschnitte wie für neue Nutzungen auf Industrie- oder Konversionsflächen. Bauwerkssohle, Verbau, Anschlüsse und vorbereitende Leitungsarbeiten werden mit ihren jeweiligen Eingriffsräumen beschrieben. Für Verkehrs- und Infrastrukturbauten ist außerdem der untersuchte Abschnitt eindeutig vom verbleibenden Bestand zu trennen.
Die Fachaufgabe wird mit dem tatsächlichen Standort und dem bisherigen Abstimmungsstand verbunden.
Standortbezogene Unterlagen bereitstellen
Nennen Sie Gemeinde, Adresse und vorhandene örtliche Auskünfte. Teilen Sie Aktenzeichen und bereits eingebundene Stellen mit. Damit lässt sich die private Fachleistung in den bisherigen Projektstand einordnen, ohne aus einer anderen Region ungeprüft Verfahrensannahmen zu übernehmen.
Projektort und örtliche Abstimmung einordnen
Mehrere Arbeitsräume getrennt dokumentieren
Ein Vorhaben kann unterschiedliche Teilflächen, Höhen und Bauzustände umfassen. Verwenden Sie nachvollziehbare Bezeichnungen und übergeben Sie die zugehörigen Pläne gemeinsam. Ergebnisse und Einschränkungen bleiben dadurch dem richtigen Bereich zugeordnet, auch wenn mehrere Beteiligte die Unterlagen weiterverwenden.



Vertiefen Sie die fachliche Einordnung von Verdacht, Untersuchung und dokumentiertem Ergebnis.
Beschreiben Sie die konkrete Tiefenaufgabe und vorhandene Erkenntnisse für eine Leistungsabstimmung.
Ordnen Sie den Untersuchungsumfang und erkennbare Einschränkungen der aktuellen Bauplanung zu.
Nicht grundsätzlich. Tiefensondierung beschreibt die Untersuchung tieferer Bereiche. Bohrlochsondierung ist eine Möglichkeit, Messungen dafür in den Untergrund zu bringen. Das eingesetzte Messprinzip muss zusätzlich benannt werden.
Eine allgemeine Tiefe für alle Vorhaben lässt sich nicht nennen. Verdachtslage, mögliche Zielobjekte, Bauplanung und die Aussagefähigkeit bereits vorhandener Untersuchungen müssen gemeinsam bewertet werden.
Nein. Physikalische Auffälligkeiten müssen fachlich interpretiert werden. Andere Metallgegenstände oder Einbauten können Signale verursachen oder Messungen stören. Die Eignung hängt vom Messprinzip und der konkreten Aufgabe ab.
Nein. Benötigt werden nachvollziehbare Messorte und Höhenbezüge, Verfahren, Datenqualität, Bewertung und erkennbare Einschränkungen. Nur damit lässt sich der untersuchte Raum mit dem geplanten Eingriff vergleichen.
Das muss anhand der Unterlagen geprüft werden. Liegen neue Eingriffe außerhalb des untersuchten Bereichs, tiefer oder unter anderen Voraussetzungen, darf die frühere Aussage nicht automatisch übertragen werden.
Für die Kalkulation zählen der erforderliche Untersuchungsraum, Bohrzugang, Baugrund, Leitungen und andere Hindernisse sowie die geplante Datenerfassung und Auswertung. Zusätzliche Untersuchungen auffälliger oder eingeschränkt messbarer Bereiche können den Umfang verändern. Eine belastbare Anfrage beschreibt deshalb die vorhandenen Erkenntnisse und die benötigte Aussage. Welche vorbereitenden oder behördlichen Maßnahmen gesondert zuzuordnen sind, wird am Projektort geklärt.
Stellen Sie die Arbeiten im betroffenen Bereich ein. Berühren oder bewegen Sie den Gegenstand nicht, verlassen Sie den Bereich und halten Sie Abstand. Halten Sie andere Personen ohne Eigengefährdung fern. Verständigen Sie in Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 und folgen Sie deren Anweisungen. Die weitere Identifizierung und Behandlung veranlassen die zuständigen Stellen.
Benötigt werden Projektort, aktuelle Lage- und Gründungspläne, Eingriffstiefen mit Höhenbezug, vorhandene Berichte sowie Angaben zu Bestand und Zugang. Benennen Sie außerdem die Entscheidung, die mit der Untersuchung vorbereitet werden soll. Stimmen Sie den Bedarf vor den ersten geplanten Bodeneingriffen ab. Behördliche Anforderungen werden mit der für den Projektort zuständigen Stelle, technische Untersuchungsleistungen mit der Fachplanung beziehungsweise Fachfirma geklärt. Vorhandene Schreiben und Aktenzeichen erleichtern die Zuordnung.
Stellen Sie Lage- und Gründungspläne, Eingriffstiefen mit Höhenbezug und vorhandene Kampfmittelunterlagen zusammen. Benennen Sie außerdem die Zugänglichkeit sowie bekannte Leitungen und Einbauten. Anhand dieser Angaben prüfen wir mit Ihnen, welcher Untersuchungsumfang für das Vorhaben benötigt wird.
FONTANA-EOD: +49 6843 9994997 · info@fontana-eod.de
Untersuchungsbedarf besprechen
Räumkonzept und Untersuchungsplanung
Aufgabe
Untersuchungsziel und benötigte Entscheidung bleiben benannt.
Lage
Geplante und ausgeführte Positionen sind eindeutig zugeordnet.
Höhe
Tiefenangaben besitzen einen verständlichen gemeinsamen Bezug.
Bedingungen
Bestand, Zugang und relevante Störungen sind beschrieben.
Ergebnis
Bewertung und Einschränkungen werden zusammen übergeben.
Fortschreibung
Neue Entwürfe werden mit dem vorhandenen Untersuchungsraum abgeglichen.
Je genauer die Frage und vorhandene Datengrundlage, desto gezielter lässt sich der benötigte Leistungsumfang besprechen.
Ort, Lage und Tiefen
Nennen Sie Adresse, Region und Flurstück. Fügen Sie einen aktuellen Lageplan für Baufeld, Trasse, Baugruben und Bohrpunkte bei. Ergänzen Sie die Eingriffstiefe mit Höhenbezug und bekannte Abweichungen zwischen heutiger und geplanter Geländeoberfläche.
Vorhandene Unterlagen und Bestand
Übermitteln Sie Altunterlagen, Luftbildauswertungen, frühere Untersuchungsberichte und Leitungspläne mit ihren Anlagen. Nennen Sie bekannte Einbauten, Zugangsbedingungen und Auflagen. Fehlende oder nicht eindeutig zugeordnete Angaben sollten als offene Punkte sichtbar bleiben.
Projektstand und benötigte Entscheidung
Beschreiben Sie Projektstatus, Bauzeiten und nächsten Bauabschnitt. Teilen Sie mit, welche Entscheidung vorbereitet werden soll, welche Stellen beteiligt sind und ob sich Lage oder Tiefen gegenüber früheren Untersuchungen geändert haben.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.