Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Für Hochwasserschutz und Erdbau müssen die tatsächlich geplanten Bodeneingriffe aus den Fachplänen erkennbar sein. FONTANA-EOD unterstützt Bauherrschaft, Planung und Bauleitung im bayerischen Schwaben dabei, die benötigte Kampfmittelprüfung auf Bauwerke, Geländearbeiten und vorübergehende Arbeitsflächen abzustimmen. Senden Sie Eingriffspläne, Höhenangaben und vorhandene Kampfmittelberichte, damit der Untersuchungsbedarf für die jeweiligen Bauphasen geklärt werden kann.
Bauwerke und Geländearbeiten getrennt einzeichnen.
Bestand und geplante Arbeitsebenen zuordnen.
Auch vorübergehende Bodeneingriffe berücksichtigen.
Kennzeichnen Sie die tatsächlich geplanten Bodeneingriffe mit Lage, Tiefe und Höhenbezug. Ergänzen Sie vorbereitende Zufahrten, Anschlüsse und vorübergehende Arbeiten. Die Fachplanung beurteilt daraus den Untersuchungsbedarf. Eine Planfläche für Überflutung oder dauerhafte Nutzung kann einen anderen Zweck haben und legt den Umfang der Kampfmitteluntersuchung deshalb nicht allein fest.

Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth unterscheidet bei der Singoldüberleitung Bauwerke, Geländemodellierungen, hydraulische Flächen und dauerhafte beziehungsweise bauzeitliche Inanspruchnahmen. Für die Anfrage werden die eigenen Erdarbeiten mit ihren Tiefen und Voraussetzungen beschrieben. Kennzeichnen Sie dabei den gültigen Planstand sowie Änderungen gegenüber früheren Bau- und Untersuchungsunterlagen. Die unterschiedlichen Fachpläne werden dafür in einer nachvollziehbaren Eingriffsübersicht zusammengeführt. Der Regierungsbezirk Schwaben gehört zu Bayern. Die amtliche Verwaltungsgliederung umfasst zehn Landkreise sowie die vier kreisfreien Städte Augsburg, Kaufbeuren, Kempten und Memmingen. Die örtliche Gefahrenabwehr richtet sich nach der Gemeinde des tatsächlichen Projektorts. Geben Sie Adresse oder Gemarkung und Flurstück an und unterscheiden Sie gleichnamige Stadt- und Landkreisgebiete. Bei einem Vorhaben über Gemeindegrenzen hinweg werden die jeweiligen Arbeitsbereiche und Ansprechpartner zugeordnet. Bei Vorhaben über die Grenze zu Baden-Württemberg oder in den benachbarten Raum Oberbayern werden Projektlage und Zuständigkeit für jeden Arbeitsabschnitt gesondert bestimmt.
Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth veröffentlicht für die Singoldüberleitung bei Großaitingen unterschiedliche Pläne: unter anderem zu Bauwerken, Geländemodellierungen und Überschwemmungsflächen. Es unterscheidet außerdem dauerhaft und bauzeitlich benötigte Grundstücksflächen. Die Planarten werden mit ihrem jeweiligen fachlichen Zweck in die Bauvorbereitung übernommen. Für die Kampfmittelprüfung werden die tatsächlichen Erdarbeiten mit vorhandenen Kampfmittelunterlagen und den benötigten Untersuchungsergebnissen zusammengeführt. Das Wasserwirtschaftsamt beantragte am 17. Februar 2025 die Planfeststellung für die Singoldüberleitung. Die veröffentlichten Unterlagen unterscheiden Genehmigungsplanung und spätere Ausführungsplanung; den Baubeginn beschreibt die Projektseite als vom abgeschlossenen Verfahren und ausreichenden Haushaltsmitteln abhängig.
Für Ihre Anfrage sollten die tatsächlichen Erdarbeiten aus den Plänen erkennbar sein. Eine hydraulisch berechnete Überflutungsfläche ist nicht automatisch identisch mit einer Aushubfläche. Umgekehrt können Zufahrten, Anschlüsse oder vorübergehende Anlagen Bodeneingriffe außerhalb des späteren Bauwerks erfordern. Ob und wie diese Bereiche untersucht werden müssen, wird anhand der konkreten Planung und vorhandenen Erkenntnisse geklärt.
Die Kampfmittelaufgabe wird dabei mit den weiteren Fachplanungen abgestimmt. Wasserrechtliche, hydraulische, geotechnische und naturschutzfachliche Fragen werden durch eine Kampfmitteluntersuchung nicht mit beantwortet. Hilfreich sind deshalb eindeutige Bezeichnungen der Arbeitsbereiche und Angaben dazu, welche Bedingungen für den Zugang und die Ausführung gelten.
Das Stadtarchiv Augsburg dokumentiert in seiner Ausstellung zum Luftkrieg den Angriff auf die MAN am 17. April 1942 und wiederholte Bombardierungen zwischen Februar 1944 und April 1945. Das Kapitel über die Bombenangriffe vom 25. und 26. Februar 1944 beschreibt auch den Angriff auf die Messerschmitt-Werke. Für 1944 ist in der Ausstellung außerdem die Bergung eines Blindgängers im Riegelehaus am Königsplatz dokumentiert. Die Angabe beschreibt einen damaligen Vorgang, dessen räumlicher und zeitlicher Bezug bei der historischen Recherche erhalten bleibt. Solche örtlichen Angaben werden bei der historischen Vorerkundung mit Luftbildern, Grundstücksakten und späteren Veränderungen zusammengeführt. Für die heutige Arbeitsfläche zählt, welche Hinweise räumlich zugeordnet werden können und welche Untersuchungen bereits dokumentiert sind. Andere Projektorte in Schwaben werden anhand ihrer eigenen Nutzungs- und Untersuchungsgeschichte bewertet.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Aufgaben und Schnittstellen werden für das konkrete Vorhaben beschrieben und mit den erforderlichen Berechtigungen abgeglichen.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung ordnet die jeweiligen Facharbeiten und Verantwortlichen den betroffenen Bauabschnitten zu.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Für die Abwehr örtlicher Kampfmittelgefahren in Schwaben sind grundsätzlich die jeweiligen Gemeinden als örtliche Sicherheitsbehörden zuständig. Zur Unterstützung bei konkreten Gefahren durch aufgefundene Kampfmittel aus der Zeit bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs steht der vom Freistaat Bayern beauftragte Kampfmittelbeseitigungsdienst zur Verfügung. Die vorsorgliche grundstücksbezogene Untersuchung und die Beauftragung geeigneter Fachfirmen bleiben davon getrennt.
Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth veröffentlicht auf seiner Projektseite zur Singoldüberleitung Bauwerks- und Geländemodellierungspläne, hydraulische Darstellungen sowie Angaben zu dauerhaft und bauzeitlich benötigten Flächen. Für die Bauvorbereitung werden diese mit ihrem jeweiligen Zweck und dem aktuellen Eingriffsplan zusammengeführt.
Die BFR KMR zur Räumplanung verbinden Untersuchungsaufgabe und weiteren Ablauf. Die Hinweise zur Geophysik unterstützen die Verfahrenswahl, die zur Dokumentation die Ergebnisübergabe. Die DGUV-FAQ zur Kampfmittelräumung unterscheiden die reine Sichtbeobachtung des Aushubs von fachlichen Sondierverfahren. Die bayerische Bekanntmachung zur Kampfmittelabwehr vom 13. August 2026 ordnet Vorsorge, Verantwortung und Gefahrenabwehr ein.
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson bündelt die Zusammenarbeit; die einzelnen Aufgaben bleiben den jeweils benannten Beteiligten zugeordnet. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Die für ein behördliches Verfahren benötigten Unterlagen werden nach Standort, Vorhaben und Anforderungen der zuständigen Stelle bestimmt. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung mit ihrem dokumentierten Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang. Behördliche Entscheidungen treffen die jeweils zuständigen Stellen.
In Bayern erfüllen die Gemeinden regelmäßig die örtlichen Sicherheitsaufgaben. Bei dringlichem Handlungsbedarf wird die Polizei tätig. Der vom Innenministerium beauftragte Kampfmittelbeseitigungsdienst unterstützt bei konkreten Gefahren durch aufgefundene alte Kampfmittel. Für Schwaben ist grundsätzlich das Sprengkommando München zuständig. Der Landkreis Donau-Ries bildet eine Ausnahme und gehört zum Zuständigkeitsbereich des Sprengkommandos Nürnberg. Grundstücksbezogene Recherche und technische Untersuchung werden als eigene Fachaufträge vorbereitet. Die nach der bayerischen Bekanntmachung kostenfreien Tätigkeiten des beauftragten Dienstes bei alten Kampfmitteln sind von diesen privaten Leistungen zu unterscheiden.
Stellen Sie bestehendes Gelände und vorgesehene Arbeitsebenen mit eindeutigem Höhenbezug dar. Die Fachplanung kann dann beurteilen, welche Aussage für den beanspruchten Bodenraum benötigt wird. Eine reine Angabe der späteren Aushubtiefe bleibt ohne diesen Bezug möglicherweise unklar. Bereits vorhandene Ergebnisse werden mit ihrem dokumentierten Umfang und den tatsächlichen Änderungen gemeinsam bewertet.
Geeignete Fachleistungen vergleichenVernässte Bereiche und wechselnde Zugänge können die Vorbereitung beeinflussen. Benennen Sie die bekannten Bedingungen und Vorgaben anderer Fachstellen. Die Kampfmitteluntersuchung wird mit dem Ablauf koordiniert; hydraulische, wasserrechtliche oder geotechnische Fragen behalten ihren eigenen Gegenstand. Eine an Land vorgesehene Leistung wird nicht ohne gesonderte Prüfung auf Arbeiten unter Wasser übertragen.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Historische Unterlagen und frühere Untersuchungsberichte werden mit dem aktuellen Eingriffsplan zusammengeführt. Kennzeichnen Sie, welche Bereiche tatsächlich abgegraben, gegründet oder anderweitig im Boden bearbeitet werden sollen. Ein großer Gesamtumgriff kann unterschiedliche Aufgaben enthalten. Die Fachplanung prüft deshalb den konkreten Flächenbezug der verfügbaren Ergebnisse und benennt noch fehlende Informationen gezielt.
Vor der Vergabe werden frühere Nutzungen und Bauphasen auf die vorgesehenen Arbeitsflächen bezogen. Vorhandene Berichte gehören mit ihren Ergebnisplänen und Anlagen in diesen Abgleich. Bei offenen Grundlagen werden die erforderliche historische Recherche und Luftbildauswertung beauftragt. Deren Ergebnisse helfen, technische Untersuchungen auf die relevanten Flächen und Tiefen auszurichten. Spätere Geländeänderungen werden berücksichtigt, soweit sie dokumentiert sind. Verbleibende Erkenntnislücken bleiben für die Bauplanung und die Festlegung des nächsten Fachauftrags erkennbar.
Vorhandene Berichte dem Eingriff zuordnen
Die Untersuchung richtet sich nach dem benötigten Ergebnis und den tatsächlichen Bedingungen. Geländezustand, vorhandene Einbauten, Wasserverhältnisse und Zugänge werden berücksichtigt. Geben Sie bekannte Einschränkungen frühzeitig an. Die ausgewählte Fachleistung muss für die vorgesehene Aufgabe geeignet sein; ihre Eignung lässt sich nicht allein aus der Größe oder Bezeichnung der dargestellten Planfläche ableiten.
Beschreiben Sie den vorgesehenen Bauzustand für jeden Abschnitt. Auch vorbereitende Anschlüsse, Zufahrtsherstellung und Gründungen erhalten Lage- und Tiefenangaben. Bekannte Leitungen, Einbauten und eingeschränkte Zugänge werden mit ihrem Planstand benannt. Die Fachplanung kann die benötigte Aussage damit einem konkreten Untersuchungsumfang zuordnen. In der Ausschreibung werden Aufgaben, Voraussetzungen, bereitzustellende Unterlagen und die erwartete Ergebnisübergabe beschrieben. Die Bauleitung klärt mit den Beteiligten, welche fachlichen Voraussetzungen vor den jeweiligen Bodenarbeiten vorliegen müssen.
Fachleistungen vergleichen
Wenn Boden abgetragen oder eine andere Arbeitsebene hergestellt wird, kann sich der Bezug späterer Eingriffe ändern. Die dokumentierten Untersuchungsbereiche und Tiefen werden darauf geprüft. Die Bauleitung erhält vollständige Ergebnisse und verbleibende Grenzen. Ein bereits bearbeiteter Abschnitt wird dadurch für weitere Arbeiten nutzbar, ohne ihm pauschal eine Aussage über jeden tieferen Bodenraum zuzuschreiben.
Der Ergebnisplan stellt den Zusammenhang zwischen der Untersuchung und den nachfolgenden Arbeiten her. Wird die Geländeoberfläche abgesenkt oder aufgefüllt, bleibt der ursprüngliche Höhenbezug für die Einordnung der Tiefen wichtig. Bauleitung und Ausführende erhalten die vollständigen Berichte zusammen mit dem aktuellen Eingriffsplan. Neue Arbeitsstellen werden mit den dokumentierten Ergebnissen verglichen. Benötigte Ergänzungen werden vor den betroffenen Arbeiten vereinbart. Bereits verwertbare frühere Fachleistungen bleiben dabei nachvollziehbar in der Projektakte erhalten.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentierenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Termin und Aufwand werden vereinbart, sobald Umfang, Zugänge, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und der benötigte Entscheidungstermin geklärt sind.
Umfang und Termin besprechenMarkieren Sie im Lageplan, wo Boden abgetragen oder ausgetauscht werden soll und wo Gründungen vorgesehen sind. Ergänzen Sie die geplanten Tiefen. Ein großer Planumgriff lässt sonst offen, welche Teilflächen den eigentlichen Untersuchungsauftrag betreffen.
Übergeben Sie die vorhandenen Geländehöhen und die geplanten Arbeitsebenen in nachvollziehbarem Bezug zueinander. Wird eine Oberfläche vor weiteren Arbeiten abgesenkt, ist zu prüfen, ob vorhandene Untersuchungsergebnisse den danach beanspruchten Untergrund erfassen. Eine geänderte Höhe ist daher ausdrücklich anzugeben.
Geben Sie an, ob für Zufahrten, Leitungen oder zeitweise Anlagen in den Boden eingegriffen werden soll. Eine nur während der Bauzeit benötigte Fläche ist nicht allein deshalb unerheblich. Entscheidend ist die geplante Arbeit; eine Fläche ohne Bodeneingriff ist entsprechend anders zu beschreiben.
Benennen Sie eingeschränkte Zugänge, vernässte Bereiche und Vorgaben anderer Fachstellen, soweit bekannt. Diese Angaben helfen bei der Prüfung, ob die vorgesehene Untersuchung unter den tatsächlichen Bedingungen möglich ist. Ein Plan allein zeigt nicht, unter welchen Wasserverhältnissen die Arbeiten später stattfinden.
Eine hydraulisch berechnete Fläche beschreibt einen anderen Zusammenhang als die geplante Bodenbearbeitung. Für die Anfrage werden die tatsächlichen Eingriffe deshalb gesondert dargestellt. Auch außerhalb eines Bauwerks können Anschlüsse oder vorbereitende Arbeiten erforderlich sein. Der Untersuchungsumfang wird anhand dieser Aufgaben und der vorhandenen Erkenntnisse festgelegt, statt die verschiedenen Flächenbegriffe gleichzusetzen.
Geben Sie an, ob auf einer zeitweise benötigten Fläche lediglich Material gelagert werden soll oder ob für ihre Herstellung Erdarbeiten vorgesehen sind. Entsprechende Eingriffe erhalten Lage- und Tiefenangaben. Die kurze Dauer einer Nutzung beantwortet die Kampfmittelfrage nicht. Maßgeblich bleiben die tatsächliche Arbeit und die erforderliche fachliche Aussage für ihren konkreten Umfang. Bei ausgeführten Räumarbeiten beschreibt das Räumprotokoll die tatsächlich bearbeiteten Bereiche, Verfahren, Befunde und offenen Aufgaben. So kann auch bei nur vorübergehend genutzten Flächen der erreichte Leistungsstand nachvollzogen werden.
Fügen Sie Lagepläne, geplante Abtragsbereiche, Bauwerke und die zugehörigen Höhenangaben bei. Vorübergehende Eingriffe und bekannte Zugangsbeschränkungen werden ergänzt. Die erste Abstimmung verbindet diese Planung mit vorhandenen Kampfmittelunterlagen. So kann der weitere Untersuchungsbedarf für bestimmte Arbeiten benannt werden, statt aus einem allgemeinen Projektplan einen pauschalen Messauftrag abzuleiten.
Wenn Gelände, Baugrenzen oder Anschlüsse verändert werden, markieren Sie dies im neuen Planstand. Die verfügbaren Ergebnisse werden damit verglichen. Ergänzende Fragen bleiben für die folgende Ausführung sichtbar. Die vollständige Dokumentation zeigt, welche Aussage für welchen Eingriff verwendet wird und welche weitere Fachleistung vor den betreffenden Bodenarbeiten noch abgestimmt werden muss.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenEine Oberflächensondierung kann für geeignete freie Arbeitsbereiche infrage kommen. Maßgeblich sind das Untersuchungsziel, die tatsächlichen Messbedingungen und mögliche Störeinflüsse. Aus der Größe einer Überschwemmungsdarstellung lässt sich deshalb kein pauschaler Messauftrag ableiten.
Bei noch offenen historischen Grundlagen wird die historische Luftbildauswertung mit anderen verfügbaren Akten und vorhandenen Untersuchungsberichten zusammengeführt. Die Bewertung unterscheidet Hinweise auf frühere Kriegseinwirkungen von späteren Gelände- und Nutzungsänderungen. Angaben aus benachbarten Flächen erhalten ihren tatsächlichen räumlichen Bezug. Für das Vorhaben wird bestimmt, welche Erkenntnisse für die konkrete Arbeitsfläche verwertbar sind und welche Fragen technisch weiter bearbeitet werden müssen. Der daraus abgeleitete Auftrag benennt auch die Grenzen der verfügbaren Unterlagen.
Bei tiefen Gründungen oder anderen punktuellen Eingriffen ist die Eignung einer Tiefen- oder Bohrlochsondierung zu bewerten. Dafür werden die Lage, die vorgesehene Tiefe und die Arbeitsebene benötigt. Eine flächenbezogene Untersuchung darf nicht ohne Prüfung auf davon abweichende Eingriffe übertragen werden.
Die Sondierung wird auf Zielobjekte, Bodenaufbau, Bestandsleitungen, metallische Störkörper und die benötigte Tiefe abgestimmt. Einbauten und betriebliche Einrichtungen können Messung oder Auswertung beeinflussen. Benennen Sie deshalb auch vorhandene Stahlbetonbauteile und Oberflächenbefestigungen. Die Eignung einer Tiefensondierung oder Bohrlochfreigabe wird für den tatsächlich beanspruchten Bodenraum geprüft. Zugänge und notwendige Vorbereitungen erhalten ihre fachlichen Voraussetzungen. Ergebnisse einer oberflächennahen Untersuchung werden dem erfassten Bereich zugeordnet und mit tieferen oder verlagerten Eingriffen erneut verglichen.
Ob eine baubegleitende Kampfmittelsondierung geeignet ist, wird anhand der Aufgabe und der vorhandenen Erkenntnisse geprüft. Sie ergibt sich nicht automatisch aus schwieriger Zugänglichkeit oder einem gestuften Erdbau. Eine reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist keine Kampfmittelsondierung; der vereinbarte Ablauf muss auch Unterbrechungen und Meldewege berücksichtigen.
Eine vereinbarte baubegleitende Kampfmittelsondierung wird mit dem bestimmten Arbeitsbereich, der Erkenntnislage und den erforderlichen Schutzmaßnahmen abgestimmt. Notwendige Untersuchungen, eine gegebenenfalls erforderliche Flächenräumung und eine Kampfmittelbergung erhalten ihren jeweiligen Umfang. Bei einem verdächtigen Gegenstand werden die betroffenen Arbeiten eingestellt und unverzüglich die Polizei verständigt. Ausgeführte Leistungen, Befunde und verbleibende Grenzen gehen in die Dokumentation ein. Daraus wird der weitere Fachbedarf vor den betroffenen Folgeeingriffen bestimmt.
Senden Sie die Pläne der vorgesehenen Erdarbeiten und die dazugehörigen Höhenangaben. Im Erstkontakt werden Projektort, Bauaufgabe, Arbeitsflächen und der benötigte Entscheidungstermin aufgenommen.
Ordnen Sie frühere Kampfmittelberichte mit Anlagen den betroffenen Flächen zu. Die Unterlagenprüfung bezieht vollständige Kampfmittelberichte und ihre Anlagen ein. Bei offenen Grundlagen werden die erforderliche historische Recherche und Luftbildauswertung durchgeführt.
Wir klären mit Ihnen, welche Untersuchung die einzelnen Eingriffe erfassen soll und welche Angaben noch fehlen. Die Methodenwahl berücksichtigt Zielobjekte, Boden, Störeinflüsse und benötigte Tiefe. Die vereinbarte Sondierung oder geeignete Begleitung bearbeitet den bestimmten Umfang; Befunde und Messgrenzen werden fachlich bewertet.
Geben Sie Untersuchungsbereiche und Einschränkungen mit Bezug auf die nächsten Arbeiten weiter. Bericht und Ergebnispläne dokumentieren die ausgeführten Leistungen. Die Anschlussentscheidung bestimmt den weiteren Fachbedarf vor den betroffenen Folgeeingriffen.
Ein Untersuchungsbericht muss erkennen lassen, welche Fläche und Tiefe er unter welchen Bedingungen erfasst. Wenn sich das Gelände oder die Planung nachträglich verändert, wird diese Aussage mit dem neuen Eingriff abgeglichen. Nicht ausreichend zugeordnete Bereiche bleiben dabei erkennbar; sie werden nicht allein durch die Übernahme eines alten Plans als untersucht behandelt.
Zur Ergebnisübergabe gehören Lagepläne, Bewertung und die Nachweise tatsächlich ausgeführter Fachleistungen. Ein Räumprotokoll hält den Umfang von Räumarbeiten fest. Die Unterlagen werden mit den heutigen Bauabschnitten und vorgesehenen Tiefen verbunden. Bei einem Wechsel des ausführenden Betriebs bleiben die verwendeten Planstände und Höhenbezüge erhalten. Untersuchte und noch offene Bereiche werden nachvollziehbar zugeordnet. Vor dem nächsten Eingriff wird bestimmt, welche Ergebnisse dafür verwertbar sind und welche Ergänzungen fachlich benötigt werden.
In Bayern unterscheidet die Bekanntmachung die Grundstücksrecherche von den Aufgaben bei konkreten Kampfmittelgefahren. Ein zentrales Kampfmittelkataster besteht danach nicht. Die erforderliche fachliche Bewertung bezieht sich daher auf die verfügbaren Erkenntnisse und das konkrete Vorhaben. Eine wasserrechtliche Planung oder Genehmigung ist nicht allein aufgrund ihrer Bezeichnung ein Nachweis über eine technische Kampfmitteluntersuchung.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Prüfen Sie, ob eine Grenze etwa ein Bauwerk, eine Grundstücksinanspruchnahme oder eine hydraulische Wirkung beschreibt. Für die Kampfmittelvorbereitung wird der tatsächliche Bodeneingriff zusätzlich erkennbar gemacht. Verschiedene Pläne können dabei sinnvoll zusammenwirken. Ihre unterschiedlichen Flächenbezüge bleiben jedoch erhalten, damit eine fachliche Aussage nicht auf einen anders definierten Bereich übertragen wird.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenGeben Sie bei der Weitergabe von Ergebnissen den verwendeten Höhenbezug mit an. Späterer Abtrag oder Auffüllung werden in der aktuellen Planung kenntlich gemacht. Die Fachprüfung kann so den nächsten Eingriff mit dem untersuchten Bodenraum vergleichen. Eine unveränderte Zahl für die Tiefe genügt ohne diese Zuordnung nicht immer für eine belastbare Bewertung.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Beschreiben Sie für die Anfrage die geplanten Bodenarbeiten und die benötigten Untersuchungsergebnisse. Betriebliche Bedingungen bei Industrie- und Infrastrukturvorhaben gehören ebenfalls in die Anfrage.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseDie Darstellung allein bestimmt den Untersuchungsumfang nicht. Zunächst werden die tatsächlich geplanten Bodeneingriffe und vorhandenen Erkenntnisse betrachtet. Dabei können Bauwerks-, Arbeits- und Überflutungsflächen voneinander abweichen. Der erforderliche Umfang wird für die konkrete Aufgabe fachlich festgelegt. Der Ablauf verbindet Unterlagenprüfung, erforderliche historische Recherche und Methodenwahl mit Untersuchung oder geeigneter Begleitung, Bewertung und Dokumentation.
Auch vorübergehende Arbeiten sind anzugeben, wenn sie mit Bodeneingriffen verbunden sind. Dazu können beispielsweise vorbereitende Zufahrten oder zeitweise Anschlüsse gehören. Ob dafür eine Untersuchung benötigt wird, ergibt sich aus der geplanten Ausführung und den vorhandenen Erkenntnissen. Klären Sie den Bedarf vor den jeweiligen vorbereitenden Bodenarbeiten und übergeben Sie die einschlägigen Ergebnisse an die Ausführenden.
Das ist anhand seines dokumentierten Umfangs zu prüfen. Entscheidend ist, ob die untersuchten Bereiche und Tiefen den nachfolgenden Eingriff unter der neuen Arbeitsebene erfassen. Die Geländeänderung führt nicht automatisch zu einer bestimmten Zusatzuntersuchung, muss aber fachlich berücksichtigt werden.
Nein. Lage, Zugänglichkeit und Wasserverhältnisse müssen für den konkreten Auftrag geklärt werden. Eine Untersuchung an Land ist nicht ohne Weiteres auf einen Bereich unter Wasser übertragbar. Welche Leistung unter den tatsächlichen Bedingungen möglich ist, wird gesondert abgestimmt.
Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren oder bewegen, den Gefahrenbereich verlassen, Abstand halten und andere fernhalten. Verständigen Sie unverzüglich die Polizei unter 110. Beachten Sie die Anweisungen der Polizei. Gemeinde, Polizei und beauftragter Kampfmittelbeseitigungsdienst übernehmen ihre jeweiligen Aufgaben der Gefahrenabwehr.
Recherchebedarf, Fläche und Tiefe, Zugänglichkeit, Einbauten und metallische Störkörper beeinflussen den Aufwand. Hinzu kommen das geeignete Verfahren, Auswertung und Dokumentation sowie gegebenenfalls Befundbearbeitung. Verwertbare frühere Berichte helfen, den Ergänzungsauftrag auf die offenen Fragen zu begrenzen. Die benötigten Fachleistungen werden mit den tatsächlichen Gelände- und Bauphasen abgestimmt.
Die vorhandene Geländeoberfläche und die geplanten Arbeitsebenen in einem eindeutigen Bezug, ergänzt um die vorgesehenen Eingriffstiefen.
Die betroffenen Bereiche, bekannte Wasserverhältnisse, Hindernisse und Vorgaben anderer Fachstellen sowie die geplante Reihenfolge der Arbeiten. Fügen Sie einen Lageplan mit Arbeitsflächen, Tiefen und Höhenbezug sowie vollständige Kampfmittelberichte mit ihren Anlagen bei.
Abtrag, Bauwerke und vorübergehende Eingriffe mit Höhenbezug eintragen. Ergänzen Sie Flurstück, Planstand und bekannte Lücken der Bestandsunterlagen.
Zugänge, Wasserverhältnisse und vorhandene Berichte mitteilen. Ordnen Sie die Berichte den vorgesehenen Arbeitsstellen zu und benennen Sie den Entscheidungstermin für die nächste Bauphase.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.