FONTANA-EOD Projektsteuerung

Der richtige Einstieg für Ihr Projekt

Wählen Sie Ihren Einstieg: Verdacht prüfen, Verfahren einordnen, Projektart oder Region öffnen, Nachweise klären oder direkt Kontakt aufnehmen.

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Schematische Bayernkarte mit weiß-blauem Rautenschild und Krone, daneben Tablet, weißer Schutzhelm, Stift und Notizbuch.

Kampfmittelsondierung in Kempten (Allgäu) für Außenanlagen

Für Bauherrschaft, Fachplanung und ausführende Unternehmen in Kempten (Allgäu) werden Wege, Entwässerung und kleine Fundamente mit ihren tatsächlichen Bodeneingriffen vorbereitet. FONTANA-EOD prüft den verfügbaren Kenntnisstand und führt die vereinbarten Fachleistungen aus. Auch abseits einer Hauptfläche können eigene Untersuchungsaufgaben entstehen. Senden Sie die geplanten Arbeitsstellen mit Lage, Tiefe und Reihenfolge sowie vorhandene Berichte einschließlich Anlagen.

Außenanlagen

Auch kleinere Eingriffe im Plan zeigen.

Planstand

Hinweise und Ergebnisse auseinanderhalten.

Ausführung

Offene Fragen vor Bodenarbeiten klären.

Bauvorhaben einordnen

Welche Außenanlagen gehören in die Eingriffsplanung?

Nehmen Sie neben Wegen und Geländearbeiten auch einzelne Fundamente, Leitungen und Entwässerung auf. Benennen Sie Lage, Tiefe und die vorgesehene Reihenfolge. Vorhandene Berichte werden mit diesen Arbeitsstellen verglichen. Ein Untersuchungsergebnis für eine größere Hauptfläche erfasst kleine, abseits liegende oder tiefere Eingriffe nur innerhalb seines dokumentierten Umfangs.

Projektstandort

Den Standort mit der konkreten Bauaufgabe verbinden

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Den Kemptener Vorentwurf als frühe Planungsgrundlage nutzen

Der Vorentwurf für die Freizeitanlage am Bachtelweiher enthält Hinweise zum konkreten Geltungsbereich. Aufstellung und frühzeitige Beteiligung wurden im September 2026 beschlossen. Für Ihre Außenanlage werden der eigene Planstand und vorhandene Fachberichte benötigt. Die kommunale Planauskunft unterstützt die Zuordnung zu Inhalt und Geltungsbereich.

Kempten (Allgäu) ist eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Schwaben in Bayern, Deutschland. Die Gemeinde wird anhand des konkreten Projektortes bestimmt. Der Plan 7213 beschreibt das Gebiet nördlich des Klingener Wegs, südlich der Bahnlinie, westlich des Bachtelweihers und östlich der Sportanlage an der Linggener Straße. Diese Zuordnung hilft bei der Beschaffung der richtigen Unterlagen; sie ersetzt keine Fachbewertung für andere Grundstücke.

Örtliche Einordnung

Ein früher Planstand am Bachtelweiher enthält Kampfmittelhinweise

Den Vorentwurf am Bachtelweiher zeitlich einordnen

Der Kemptener Vorentwurf zum Bebauungsplan 7213 „Sondergebiet Freizeitanlage am Bachtelweiher“ vom 22. September 2026 enthält Hinweise auf mögliche Kampfmittel und Kriegsaltlasten im Geltungsbereich. Der Textteil weist außerdem auf mögliche Auffüllungen und frühere Fundamentreste hin. Der Stadtrat fasste am 24. September 2026 den Aufstellungsbeschluss und beschloss die frühzeitige Beteiligung.

Kleine Eingriffe mit ihrem eigenen Umfang vorbereiten

Damit liegt ein früher Planungsstand vor, kein Bericht über eine abgeschlossene Kampfmitteluntersuchung. Für eine Umgestaltung ist zu prüfen, welche fachlichen Ergebnisse inzwischen vorhanden sind und welche geplanten Eingriffe sie erfassen. Der Hinweis betrifft das beschriebene Vorhaben am Bachtelweiher und erlaubt keine allgemeine Belastungsaussage für andere Kemptener Freizeitflächen.

Im Zweiten Weltkrieg gehörten nach dem Wiederaufbauatlas des Hauses der Bayerischen Geschichte der Bahnhof und die Messerschmittwerke in der Kotterner Fabrik zu den Angriffszielen. Für den 3. August 1944 nennt die Darstellung Schäden im Haubenschlossviertel. Dieser belegte Ortsbezug unterstützt die Auswahl historischer Grundlagen. Er begründet keine heutige Belastung jeder Freizeitfläche.

Zusammenarbeit

Aufgaben zwischen Auftraggeber, Planung und Fachfirma abgrenzen

Bauherrschaft und Betreiber

Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson erleichtert die Zusammenarbeit, übernimmt dadurch aber nicht automatisch sämtliche Aufgaben anderer Beteiligter. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.

Planung und Bauleitung

Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.

Fachfirma und zuständige Stellen

Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung; seine Aussagen werden nicht ohne Prüfung als allgemeine Zulassung weiterer Bodenarbeiten oder als Entscheidung einer Behörde ausgegeben.

Untersuchungsaufgabe

Welche Fachaufgabe als Nächstes ansteht

Die passende Untersuchung für die verschiedenen Bereiche bestimmen

Das Verfahren richtet sich nach der benötigten Aussage und den tatsächlichen Bedingungen. Eine befestigte Teilfläche kann andere Grenzen haben als ein frei zugänglicher Bereich. Die Fachplanung berücksichtigt solche Unterschiede und erläutert den vorgesehenen Umfang. Die Ergebnisse werden so dokumentiert, dass ihre Verwendung für die einzelnen Eingriffe nachvollziehbar bleibt.

Geeignete Fachleistungen vergleichen

Bei geänderter Anordnung gezielt ergänzen

Wenn eine Leuchte, Einfriedung oder Entwässerung verlegt wird, geben Sie die neue Position mit der erforderlichen Tiefe an. Der Abgleich mit bisherigen Ergebnissen zeigt den weiteren Bedarf. Eine ähnliche Bauteilgröße ersetzt die räumliche Zuordnung nicht. Passende Vorarbeiten bleiben nutzbar; offene Fragen werden vor dem neuen Eingriff behandelt.

Untersuchungsverfahren vergleichen
Projektarten

Wege, Fundamente und Anschlüsse in einer gemeinsamen Planung erfassen

Illustration: Luftbilder und Karten auf zwei Bildschirmen und als Ausdrucke auf einem Schreibtisch.

Vorhandene Hinweise dem richtigen Planstand zuordnen

Ein früher Entwurf beschreibt den damaligen Kenntnisstand und kann weitere Untersuchungen vorsehen. Beschaffen Sie auch später erstellte Berichte, soweit vorhanden. Die historische Bewertung bleibt auf ihre jeweilige Fläche bezogen. Für die neue Außenanlage werden die konkreten Eingriffe mit diesen Erkenntnissen verglichen, ohne eine Planungsabsicht als bereits ausgeführte Leistung zu behandeln.

Ordnen Sie eine Vorinformation mit Datum, Herausgeber und betrachtetem Gebiet ein. Falls später ein technischer Bericht erstellt wurde, werden dessen Anlagen mitgeführt. Eine noch offene Frage wird vor dem davon betroffenen Eingriff geklärt. Die aktuelle Planung zeigt, welche Bereiche dafür tatsächlich gebraucht werden.

Historische Hinweise fachlich einordnen
Zwei Personen mit Tablet neben einer markierten Baufläche; im Vordergrund liegen Pläne.

Unterschiedliche Arbeitstiefen gemeinsam berücksichtigen

Wegebau, Entwässerung und einzelne Gründungen können verschiedene Bodenräume betreffen. Stellen Sie diese Unterschiede in der Anfrage dar. Die Fachplanung kann daraus einen nachvollziehbaren Untersuchungsumfang entwickeln. Zusätzliche Stellen außerhalb der Hauptfläche werden ausdrücklich einbezogen, damit sie nicht allein wegen ihres geringen sichtbaren Umfangs aus der Vorbereitung entfallen.

Für mehrere Teilaufträge wird die vorgesehene Reihenfolge benannt. Werden einzelne Punkte erst später festgelegt, bleiben sie als offene Planung erkennbar. Nach ihrer Festlegung erfolgt der Abgleich mit dem vorhandenen Untersuchungsstand, bevor dort Bodenarbeiten beginnen.

Fachleistungen vergleichen
Illustration: Zwei Personen prüfen Pläne und Unterlagen an einem Tisch neben einem Baustellenfahrzeug.

Ergebnisse nach Arbeitsstellen und Abschnitten ordnen

Übergeben Sie die vollständigen Berichte mit Karten und Einschränkungen. Für die Ausführenden muss erkennbar sein, welche Aussage den jeweiligen Eingriff betrifft. Eine allgemeine Bezeichnung der Außenanlage reicht dafür nicht. Bei später verschobenen Fundamenten oder Leitungen wird geprüft, ob die vorhandenen Ergebnisse die neuen Bodenräume noch abdecken.

Die Ergebnisablage verbindet Bericht, Lageplan und verwendete Planung. Bei einer späteren Änderung wird der frühere Stand weiterhin erkennbar gehalten. Ein ausführendes Unternehmen benötigt die Aussage für seine konkrete Aufgabe. Offene Restbereiche werden mit dem noch erforderlichen Schritt weitergegeben. Eine schon geklärte Teilfläche bleibt daneben nachvollziehbar verfügbar.

Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Vorbereitung

Aufgabe und Beauftragung zusammen vorbereiten

Vor der Beauftragung den Erkenntnisbedarf bestimmen

Für den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.

Fachaufgabe einordnen

Vorarbeiten mit der Untersuchung koordinieren

Die erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.

Vorarbeiten im Ablauf klären

Umfang und Termin nachvollziehbar vereinbaren

Ein belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Aus einer Anfrage folgt deshalb keine pauschale Termin- oder Kostenzusage. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin.

Umfang und Termin besprechen
Aufgaben am Standort

Auch außerhalb eines Gebäudes den Arbeitsumfang genau beschreiben

01

Wegebau und Geländeanpassungen einzeichnen

Eine neue Wegeführung oder eine veränderte Geländehöhe kann andere Bodenbereiche betreffen als die bisherige Nutzung. Zeigen Sie die geplanten Abtrags- und Auftragsflächen sowie die vorgesehenen Tiefen. Die bloße Bezeichnung „Außenanlagen“ genügt für einen klaren Untersuchungsauftrag nicht. Bestehende Untersuchungen müssen mit dem tatsächlichen Eingriff verglichen werden können.

Zeigen Sie auch die Übergänge zwischen neuer Wegefläche und bestehendem Gelände. Ein veränderter Aufbau oder zusätzlicher Abtrag kann den benötigten Bodenraum beeinflussen. Die dafür erforderliche Aussage wird mit den vorhandenen Berichten verglichen. Noch nicht erfasste Bereiche werden für die fachliche Ergänzung benannt. Die spätere Ausführung bezieht sich auf den abgestimmten Planstand.

02

Kleine Fundamente als eigene Eingriffe erfassen

Leuchten, Einfriedungen oder technische Einrichtungen benötigen unter Umständen eigene Gründungen. Diese können über eine sonst flache Bearbeitung hinausreichen. Führen Sie solche Punkte deshalb gesondert im Plan auf. Ob ein bereits vorliegendes Untersuchungsergebnis dafür ausreicht, hängt von dessen Lage- und Tiefenbezug ab, nicht allein von der Größe des sichtbaren Bauteils.

Eine zusätzliche Tiefe wird ausdrücklich angegeben, soweit die Planung sie bestimmt. Bei einer zunächst offenen Lage werden mögliche Positionen getrennt dargestellt. Wird später ein Punkt versetzt, wird der neue Bedarf vor dessen Ausführung abgestimmt. Der Nachweis für den früheren Standort bleibt mit diesem verbunden.

03

Entwässerung und Versorgung mit berücksichtigen

Leitungsgräben und Entwässerungseinrichtungen können außerhalb der hauptsächlichen Umbaufläche verlaufen. Geben Sie auch diese Abschnitte mit ihrer vorgesehenen Tiefe an. Werden Anschlüsse später verlegt, ist die geänderte Trasse erneut abzugleichen. Ein vollständiger Lageplan erleichtert es, die benötigten Leistungen gemeinsam zu planen, ohne einzelne Arbeitsstellen zu übersehen.

Nennen Sie Anschlussstellen, Schachtbereiche und die zugehörigen Arbeitsräume. Ein gemeinsamer Projektname belegt noch keine gemeinsame Untersuchung aller Abschnitte. Vorhandene Ergebnisse werden den tatsächlichen Bodenräumen zugeordnet. Änderungen werden mit ihren Flächen und Tiefen nachgeführt. Damit erhält das für Entwässerung oder Versorgung beauftragte Unternehmen die passende Ergebnisgrundlage.

04

Vorbereitende Arbeiten in den Ablauf aufnehmen

Das Entfernen alter Bauteile oder das Freilegen unbekannter Einbauten kann bereits einen Bodeneingriff darstellen. Klären Sie deshalb vorab, welche Vorbereitung fachlich vertretbar ist. Ein Grundstück muss nicht erst eigenständig freigeräumt werden, um eine Anfrage stellen zu können. Fotos und vorhandene Pläne helfen zunächst, die Zugangs- und Arbeitsbedingungen zu beschreiben.

Ein Foto kann den oberirdisch sichtbaren Zustand erläutern. Für frühere Bauteile werden die verfügbaren Bestandsunterlagen beigefügt. Unbekannte Tiefen oder Einbauten bleiben zunächst als offene Angaben stehen. Vor erforderlichen Vorarbeiten werden Untersuchungsbedarf und Schutzmaßnahmen fachlich geklärt.

Projektunterlagen

Diese Unterlagen klären den nächsten Schritt

Flächige Arbeiten und einzelne Punkte gemeinsam zeigen

Eine Übersicht kann die Wegeflächen mit den einzelnen Gründungen und Anschlussstellen verbinden. Geben Sie zu den Punkten die vorgesehenen Tiefen an. Dadurch wird der gesamte Eingriffsbedarf sichtbar. Bereits untersuchte Bereiche können gezielt zugeordnet werden, während noch offene Stellen in der Fachplanung ausdrücklich berücksichtigt bleiben.

Bei mehreren kleinen Arbeitsstellen wird die eindeutige Bezeichnung im Plan verwendet. Zu jeder Stelle werden bekannte Eingriffstiefen und spätere Änderungen ergänzt. Eine Übersicht nur mit der gesamten Gestaltungsfläche kann diese Unterschiede verdecken. Die beauftragten Facharbeiten und ihre Ergebnisse werden daher mit den tatsächlich vorgesehenen Eingriffen verbunden.

Vorbereitende Entfernungen als Arbeitsschritt beschreiben

Alte Befestigungen oder Fundamentreste müssen unter Umständen vor dem neuen Aufbau bearbeitet werden. Auch diese Tätigkeiten können in den Boden eingreifen. Beschreiben Sie den Bestand und das geplante Vorgehen zunächst mit Unterlagen. Die fachliche Abstimmung klärt die Voraussetzungen; ein allgemeines Freiräumen ist keine ausreichende Untersuchungsplanung. Soweit Räumarbeiten ausgeführt werden, wird das zugehörige Räumprotokoll mit den bearbeiteten Bereichen und Tiefen in der Projektakte geführt.

Bauablauf

Untersuchung und Bauabschnitte aufeinander abstimmen

Alle vorgesehenen Teilaufträge zusammenstellen

Fassen Sie die geplanten Erdarbeiten auch dann gemeinsam zusammen, wenn unterschiedliche Unternehmen sie ausführen sollen. Benennen Sie die Reihenfolge und vorhandene Erkenntnisse. Die erste Abstimmung kann dadurch vorgezogene Arbeiten und Abhängigkeiten berücksichtigen. Jeder Teilauftrag erhält einen klaren räumlichen Bezug und die dafür erforderliche Ergebnisgrundlage.

Benennen Sie, welche Firma welche Bodenarbeiten übernimmt und wer den gemeinsamen Unterlagenstand führt. Die Abstimmung berücksichtigt auch vorgezogene Aufschlüsse oder den Rückbau vorhandener Teile. Notwendige Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor diesen Eingriffen geklärt. Die Ausführenden bekommen den für ihre nächste Aufgabe verfügbaren Ergebnisstand mit den noch bestehenden Grenzen.

Den Plan bis zur Ausführung nachführen

Außenanlagen werden während der Gestaltung häufig verändert. Halten Sie die jeweils aktuelle Fassung bereit und markieren Sie Änderungen an Flächen oder Tiefen. Die Fachplanung prüft den betroffenen Umfang erneut. Ergebnisse und verbleibende Einschränkungen werden an die Ausführenden weitergegeben, bevor diese die neu vorgesehenen Stellen bearbeiten.

Für ergänzende Arbeiten werden Umfang und Voraussetzungen ausdrücklich beschrieben. Eine erforderliche Flächenräumung, Befundbearbeitung oder ein notwendiger Bergungsbedarf wird mit den zuständigen Beteiligten abgestimmt. Soweit Räumarbeiten tatsächlich ausgeführt werden, wird das zugehörige Räumprotokoll zusammen mit den bearbeiteten Bereichen in der Projektakte geführt. Die Ergebnisübergabe benennt die tatsächliche Fachleistung und ihre Grenzen.

Verfahrenswahl

Verfahren nach Aufgabe und Untersuchungsbedingungen auswählen

Historische Unterlagen und Luftbilder

Die historische Luftbildauswertung bezieht geeignete Aufnahmen und weitere Erkenntnisse auf ein festgelegtes Gebiet. Für eine Umgestaltung wird geprüft, ob die geplanten Außenarbeiten davon erfasst sind. Bei offenen historischen Fragen werden erforderliche Recherchen oder ergänzende Luftbildauswertungen durchgeführt. Ihr Ergebnis wird mit den heutigen Eingriffen verbunden. Ein allgemeiner Planhinweis ist von einer tatsächlichen Auswertung für das Grundstück zu unterscheiden. Bereits vorliegende technische Untersuchungen werden zusätzlich berücksichtigt. Die Fachbewertung beschreibt den erreichten Kenntnisstand und die noch benötigten Aussagen für Wegeflächen, Leitungen oder einzelne Gründungen.

Luftbildauswertung einordnen

Geomagnetische Untersuchung

Geomagnetik misst das Magnetfeld passiv. Die magnetische Wirkung eines Objekts bestimmt seine Erkennbarkeit; Leitfähigkeit allein genügt nicht. Einfriedungen, vorhandene Fundamente und Versorgungsleitungen können die Messung einer Außenanlage beeinflussen. Diese Bedingungen werden für die jeweilige Arbeitsstelle aufgenommen. Die Auswertung beurteilt Anomalien zusammen mit Störeinflüssen; ein Signal allein identifiziert kein Kampfmittel. Eine benachbarte Untersuchung kann verwendbare Informationen liefern, ohne den neu vorgesehenen Fundamentpunkt zu erfassen. Ergebnisse und Grenzen werden dem tatsächlich bearbeiteten Bodenraum zugeordnet.

Geomagnetik fachlich abgrenzen

Elektromagnetische Verfahren

Transientenelektromagnetische Verfahren, kurz TDEM, werten die zeitliche elektromagnetische Antwort leitfähiger Objekte aus. Ihre Eignung wird für das Untersuchungsziel und die tatsächlichen Bedingungen beurteilt. Entwässerungsabschnitte und frei zugängliche Wegeflächen können unterschiedliche Einbauten und Störungen aufweisen. Die Fachplanung berücksichtigt diese Unterschiede. Erhobene Daten erhalten eine nachvollziehbare Bewertung mit räumlichem Bezug. Nicht ausreichend untersuchte Teilflächen bleiben kenntlich. Wird eine kleine Einrichtung später versetzt, wird deren neuer Bodenraum mit den vorhandenen Aussagen verglichen und der zusätzliche Bedarf bestimmt.

Elektromagnetische Untersuchung einordnen

Georadar

Georadar kann unter geeigneten Bedingungen Strukturen und Reflexionen im Untergrund abbilden. Bodenaufbau, Feuchtigkeit und Einbauten beeinflussen die Auswertung. Für eine Außenanlage wird bestimmt, welche Information an der jeweiligen Stelle benötigt wird. Eine sichtbare Struktur liefert nicht automatisch eine Kampfmittelidentifikation. Ebenso wird aus einem unauffälligen Ausschnitt keine allgemeine Aussage für andere Tiefen. Die fachliche Interpretation wird mit den tatsächlichen Grenzen dokumentiert. Ergebnisse aus einer anderen Untersuchung werden auf ihren Zweck und ihre Verwendbarkeit geprüft, bevor die Ausführung darauf aufbaut.

Georadar und Aussagegrenzen

Tiefen- und Bohrlochsondierung

Kleine oberirdische Bauteile können eigene tiefere Fundamente oder Anschlüsse benötigen. Für den Untersuchungsauftrag werden diese Punkte mit Lage, Tiefe und Bezugshöhe angegeben. Reicht eine Untersuchung von der Oberfläche für die benötigte Aussage nicht aus, wird eine geeignete Tiefen- beziehungsweise Bohrlochsondierung fachlich geplant. Zugänge und Voraussetzungen sind vorab zu klären. Ein Nachweis bleibt an den tatsächlich untersuchten Raum gebunden. Die spätere Verschiebung einer Leuchte oder Einfriedung wird deshalb mit den vorhandenen Ergebnissen abgeglichen. Eine ähnliche Bauform ersetzt diesen räumlichen Vergleich nicht.

Tiefe Eingriffe vorbereiten

Baubegleitende Untersuchung

Eine notwendige baubegleitende Kampfmitteluntersuchung wird mit den einzelnen Außenarbeiten abgestimmt. Das Vorgehen kann erforderlichen lagenweisen Abtrag, fachliche Freilegung und ergänzende Sondierungen umfassen. Reine Sichtbeobachtung gewöhnlicher Aushubarbeiten genügt als Detektion nicht. Benötigte Voraussetzungen und Schutzmaßnahmen werden vor den betroffenen Bodeneingriffen geklärt. Mehrere ausführende Unternehmen erhalten jeweils die für ihre Aufgabe maßgeblichen Ergebnisse. Noch nicht bearbeitete Bereiche bleiben mit ihrer Lage benannt. Neue Befunde werden über den festgelegten Meldeweg an die zuständigen Beteiligten weitergegeben und fachlich behandelt.

Baubegleitendes Vorgehen abstimmen
Fachliche Einordnung

Aus dem Planhinweis einen passenden Untersuchungsauftrag ableiten

Historische Hinweise räumlich einordnen

Eine historische Luftbildauswertung wird zusammen mit weiteren verfügbaren Informationen betrachtet. Vorhandene Berichte zur früheren Nutzung und zu technischen Untersuchungen können die Beurteilung ergänzen. Wichtig ist der Bezug zur geplanten Arbeitsfläche. Eine allgemeine Warnung im Bebauungsplan benennt noch nicht das geeignete Verfahren für jede einzelne Stelle.

Die Messbedingungen vor Ort klären

Eine Sondierung muss das vorgesehene Untersuchungsziel unter den tatsächlichen Bedingungen erreichen können. Einbauten, Befestigungen oder störende Materialien können dabei eine Rolle spielen. Beschreiben Sie bekannte Hindernisse schon in der Anfrage. Einschränkungen der Untersuchung gehören in das Ergebnis und dürfen bei der späteren Ausführung nicht stillschweigend entfallen.

Die Maßnahmen mit dem Umbau verbinden

Ein Räumkonzept kann die erforderlichen Untersuchungs- und Räumarbeiten den geplanten Bauabschnitten zuordnen. Dabei werden auch vorbereitende Eingriffe berücksichtigt. Reine Beobachtung während des Aushubs ist kein Ersatz für eine notwendige vorherige Untersuchung. Ein gesondertes baubegleitendes Verfahren kommt nur nach fachlicher Bewertung der Voraussetzungen in Betracht.

Nächste Schritte

Von der Außenanlagenplanung zur fachlichen Ergebnisübergabe

01

Einen gemeinsamen Plan der Eingriffe erstellen

Fassen Sie Wege, Fundamente, Leitungen und Entwässerung in einem Lageplan zusammen. Geben Sie die geplanten Tiefen und den aktuellen Bearbeitungsstand an. Noch nicht entschiedene Varianten sollten klar gekennzeichnet sein. Das erleichtert die Unterscheidung zwischen bereits feststehenden Arbeitsbereichen und möglichen späteren Erweiterungen des Auftrags. Im Erstkontakt werden Projektort und benötigte Aussage benannt. Vorhandene Pläne, Stellungnahmen und Berichte werden auf Aktualität, räumlichen Bezug, Vollständigkeit und Lücken geprüft.

02

Offene historische Fragen bearbeiten

Bei offenen historischen Erkenntnisfragen werden erforderliche Recherchen und Luftbildauswertungen im fachlich abgestimmten Auftrag tatsächlich durchgeführt. Vorhandene Auswertungen werden mit ihren jeweiligen Teilflächen und Schlussfolgerungen berücksichtigt. Ergänzende Erkenntnisse werden dem heutigen Eingriffsbereich zugeordnet und für die Untersuchungsplanung verwendet.

03

Den geltenden Plan und seine Anlagen beschaffen

Die Kemptener Auskunft zu Bebauungsplänen umfasst den Inhalt und den Geltungsbereich der jeweiligen Planung. Für eine grundstücksbezogene Anfrage helfen Adresse und Flurstück. Prüfen Sie auch Begründungen und einschlägige Anlagen. Eine frühe Planfassung kann Hinweise enthalten, ist aber vom späteren Verfahrensstand und von tatsächlichen Untersuchungsergebnissen zu unterscheiden. Das geeignete Verfahren wird anhand von Untersuchungsziel, Eingriffstiefe, Bodenaufbau, Einbauten und tatsächlichen Messbedingungen ausgewählt. Zugänge und erforderliche Voraussetzungen werden mit den verantwortlichen Beteiligten geklärt.

04

Vorhandene Ergebnisse vollständig übergeben

Senden Sie die Berichte einschließlich Karten und dokumentierter Grenzen. Fehlt eine Anlage, sollte sie nachgefordert werden, bevor das Ergebnis auf eine neue Fläche übertragen wird. Kennzeichnen Sie außerdem, welche Arbeiten seit der Untersuchung stattgefunden haben. Dadurch lassen sich alte Unterlagen und die heutige Planung nachvollziehbar zusammenführen.

05

Vereinbarte Untersuchung ausführen

Die vereinbarte Sondierung oder fachgerechte baubegleitende Untersuchung wird auf den abgestimmten Flächen und Punkten ausgeführt. Messdaten und Beobachtungen erhalten einen nachvollziehbaren Lage- und Höhenbezug. Nicht untersuchte Bereiche, eingeschränkte Zugänge und relevante Störungen werden festgehalten.

06

Befunde bewerten und dokumentieren

Die erhobenen Daten und Befunde werden anhand des Untersuchungsziels und der tatsächlichen Messbedingungen fachlich ausgewertet. Die Bewertung berücksichtigt Störeinflüsse und Aussagegrenzen. Bericht und Plananlagen dokumentieren die Fachbewertung, die bearbeiteten Bereiche und deren Lage-, Höhen- und Tiefenbezüge. Daraus werden erforderliche weiterführende Aufgaben abgeleitet.

07

Vor dem nächsten Eingriff die offenen Punkte schließen

Die Ausführenden benötigen eine klare Aussage für ihren Arbeitsbereich. Noch offene Flächen oder Tiefen sind vor dem betreffenden Eingriff fachlich zu behandeln. Werden einzelne Anlagen später anders angeordnet, geben Sie den neuen Plan weiter. Eine frühere Abstimmung gilt nicht automatisch für eine veränderte Lage oder einen tieferen Eingriff.

Nachweise

Private Fachleistungen und behördliche Aufgaben abgrenzen

Ergebnisse und Geltungsbereich

Für bayerische Bauvorhaben unterscheidet die aktuelle Bekanntmachung zwischen der Vorerkundung des Grundstücks und der staatlichen Beseitigung aufgefundener Kampfmittel. Der staatliche Dienst übernimmt keine allgemeine vorsorgliche Suche für Bauprojekte. Die örtliche Gefahrenabwehr liegt regelmäßig bei den Gemeinden. Wird tatsächlich ein Kampfmittel gefunden, ist unverzüglich die Polizei zu informieren.

Verantwortlichkeiten im Projekt

FONTANA-EOD unterstützt Sie bei der fachlichen Vorbereitung der erforderlichen Leistungen für Ihr Kemptener Vorhaben. Als fachliche Grundlage dienen unter anderem die BFR KMR mit ihren Grundsätzen zu Planung und Dokumentation. Deren unmittelbarer Geltungsbereich umfasst Bundesliegenschaften; für private Grundstücke wird daraus keine pauschale zusätzliche Pflicht abgeleitet. Der konkrete Auftrag braucht einen eigenen, nachvollziehbaren Umfang.

Arbeitsweise

Arbeitsweise von FONTANA-EOD

Vereinbarte Fachleistung nachvollziehbar dokumentieren

FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.

Untersuchungsaufgabe besprechen

Aufgabe vor Gerät

Eine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.

Einschränkungen sichtbar halten

Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.

Änderungen vor dem Eingriff klären

Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.

Bericht und Plan zusammen übergeben

Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.

Ergebnisse verstehen

Fachliche Aussagen für die nächste Entscheidung nutzen

Den Eingriff hinter einem kleinen Bauteil erkennen

Ein Pfosten, Schacht oder Technikanschluss kann tiefer reichen als der umgebende Wegebau. Beschreiben Sie deshalb den unterirdischen Umfang ausreichend genau. Die Fachprüfung betrachtet Lage und Tiefe mit den vorhandenen Erkenntnissen. Eine kleine sichtbare Oberfläche sagt für sich allein nichts darüber aus, ob der Eingriff bereits untersucht ist.

Untersuchungsberichte und Aussagegrenzen

Frühe Beteiligung und Untersuchungsergebnis unterscheiden

Eine Planfassung zur Beteiligung dient der weiteren Abstimmung eines Vorhabens. Ihre Hinweise sind mit Datum und Geltungsbereich zu lesen. Ob später eine Fachleistung ausgeführt wurde, ergibt sich aus den entsprechenden Berichten. Für neue Arbeiten werden beide Arten von Unterlagen zusammengeführt, ohne ihre unterschiedlichen Aufgaben zu vermischen.

Leistungsumfang einordnen
Planung und Ergebnis

Unterlagen für die nächste Bauentscheidung

Illustration: Luftbilder und Karten auf zwei Bildschirmen und als Ausdrucke auf einem Schreibtisch.

Historische Unterlagen und heutige Planung

Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.

Luftbildauswertung einordnen
Illustration: Zwei Personen prüfen Pläne und Unterlagen an einem Tisch neben einem Baustellenfahrzeug.

Fachberichte für die Bauleitung

Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.

Untersuchungsberichte einordnen
Vier Personen in orangefarbenen Westen vor zwei Baggern auf einer Baustelle.
Person mit gelbem Messwagen auf einem Gehweg vor einer Hecke.
Fragen aus der Planung

Fragen zu Freizeitflächen und frühen Planhinweisen

Ist eine langjährig genutzte Freizeitfläche automatisch untersucht?

Nein. Die bisherige Nutzung belegt keine bestimmte Untersuchung des Untergrunds. Vor neuen Bodeneingriffen ist zu klären, welche Berichte vorliegen und ob deren Aussage die vorgesehenen Arbeitsbereiche und Tiefen erfasst.

Was lässt sich aus dem Vorentwurf am Bachtelweiher ablesen?

Er enthält Hinweise für den Geltungsbereich des konkreten Vorhabens. Der Stand vom September 2026 ist ein früher Planentwurf. Daraus folgt weder ein bestätigter Kampfmittelfund noch der Nachweis einer abgeschlossenen Untersuchung.

Müssen auch kleine Fundamentpunkte angegeben werden?

Sie sollten in der Anfrage enthalten sein, wenn dort in den Boden eingegriffen werden soll. Ihre Lage und Tiefe können von den übrigen Arbeiten an der Außenanlage abweichen. Der benötigte Untersuchungsumfang ist deshalb gesondert abzugleichen.

Reicht der Hinweis im Bebauungsplan für die Bauausführung?

Ein Planhinweis ersetzt kein erforderliches Untersuchungsergebnis. Beschaffen Sie die vorhandenen fachlichen Berichte und lassen Sie deren Aussage mit dem geplanten Eingriff vergleichen. Noch offene Bereiche müssen dabei erkennbar bleiben.

Wie reagiere ich auf einen verdächtigen Gegenstand?

Stellen Sie die betroffenen Arbeiten ein. Berühren, bewegen oder versetzen Sie den verdächtigen Gegenstand nicht und legen Sie ihn nicht weiter frei. Verlassen Sie den Gefahrenbereich, halten Sie andere fern und verständigen Sie die Polizei unter 110 aus sicherer Entfernung. Bringen Sie den Gegenstand nicht zu einer Dienststelle. Befolgen Sie die Anweisungen der zuständigen Stellen.

Welche Angaben zu Befestigungen und Einbauten braucht die Fachplanung?

Beschreiben Sie bekannte Hindernisse und Zugangsbedingungen mit vorhandenen Plänen und Fotos. Sie können die Messbarkeit beeinflussen und müssen bei der Wahl einer geeigneten Untersuchung berücksichtigt werden. Notwendige Vorbereitungen werden vorab abgestimmt; das Grundstück muss für eine Anfrage nicht eigenständig freigeräumt werden.

Welche Kostenfaktoren zählen bei kleinteiligen Außenarbeiten?

Der Aufwand richtet sich nach den vorhandenen und noch benötigten Grundlagen, offenen historischen Fragen, Flächen und Tiefen, Zahl und Lage einzelner Arbeitsstellen, Zugängen, Einbauten und Störungen, erforderlichen Vorarbeiten, geeigneten Verfahren sowie Auswertung und Dokumentation. Verwertbare frühere Ergebnisse werden berücksichtigt. Zusätzliche oder versetzte Fundamente und geänderte Leitungen können einen anderen Untersuchungsumfang erfordern. Die Leistungen werden auf die tatsächlich vorgesehenen Bodenarbeiten abgestimmt.

Was bleibt bei einer geänderten Wegeführung zu prüfen?

Ob neue Flächen oder Tiefen betroffen sind und ob die vorhandenen Untersuchungsergebnisse diese weiterhin abdecken.

Projektanfrage

Die erste fachliche Abstimmung vorbereiten

Außenarbeiten zusammenführen

Wege, Punkte, Entwässerung und Leitungen einzeichnen.

Markieren Sie zusätzliche Punkte und vorläufige Varianten. Für einzelne Teilaufträge werden bekannte Tiefen, Zugänge und die vorgesehene Abfolge benannt. Noch nicht festgelegte Eingriffe bleiben als offene Angaben erkennbar. Die Fachabstimmung richtet sich nach der nächsten benötigten Aussage und den tatsächlich geplanten Bodenräumen.

Reihenfolge ergänzen

Vorgezogene Arbeiten, Tiefen und Berichte zuordnen.

Fügen Sie die verfügbaren Berichte mit Karten und den jeweiligen Planfassungen bei. Erläutern Sie bekannte spätere Veränderungen der Oberfläche und verschobene Arbeitsstellen. Eine koordinierende Person führt Rückfragen zur Planung zusammen. Für die Anfrage sind bekannte Voraussetzungen und Einschränkungen anzugeben; offene fachliche Aufgaben werden vor den betroffenen Arbeiten abgestimmt. Benennen Sie den Projektort in Bayern oder das abweichende Bundesland.

Georadar auf einer Baustellenfläche
Projektanfrage

Projekt prüfen lassen

Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.

FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.

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FONTANA-EOD
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Hauptgeschäftsstelle:
Am Kaninchenberg 5
D-66453 Gersheim

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Zentrale Rufnummer: +49 (0) 6843 - 999 499 7
Kontakt - E-Mail: info@fontana-eod.de
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