Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Vor Bauaushub, Leitungsarbeiten oder einer Erkundungsbohrung müssen vorhandene Auskünfte ihrem tatsächlichen Untersuchungszweck zugeordnet werden. FONTANA-EOD unterstützt Bauherrschaft, Planung und Bauleitung in Oberfranken dabei, die Kampfmittelfrage für den geplanten Eingriff zu klären. Senden Sie Lageplan, Eingriffstiefen und vollständige Berichte, damit verwertbare Erkenntnisse, offene Fragen und die benötigten Fachleistungen bestimmt werden können.
Den Gegenstand jedes Berichts und Bescheids kennen.
Baugruben, Leitungen und Erkundungspunkte einzeichnen.
Bergbauliche und kampfmittelbezogene Aussagen trennen.
Lesen Sie die Auskunft mit ihrem tatsächlichen Gegenstand und Grundstücksbezug. Übergeben Sie bekannte Einschränkungen zusammen mit der Eingriffsplanung an die beteiligten Fachstellen. Die Kampfmittelfrage wird anhand der dafür einschlägigen Erkenntnisse gesondert bearbeitet. Gemeinsame Punktbezeichnungen und Planstände helfen, die verschiedenen Aussagen am vorgesehenen Eingriff nachvollziehbar zusammenzuführen.

Das Bergamt Nordbayern bearbeitet die beschriebenen bergrechtlichen Verfahren; die Altbergbauauskunft hat einen eigenen Gegenstand. Für Kampfmittel gelten die bayerischen Aufgaben- und Zuständigkeitsregeln. Beschreiben Sie Ihr Grundstück und die geplanten Eingriffe eindeutig, damit Anfragen an die passende Stelle gerichtet und Ergebnisse anschließend nachvollziehbar in die gemeinsame Bauvorbereitung einbezogen werden können. Der Regierungsbezirk Oberfranken liegt im Norden Bayerns. Nach der amtlichen Verwaltungsgliederung umfasst er neun Landkreise und die vier kreisfreien Städte Bamberg, Bayreuth, Coburg und Hof. Für die örtliche Gefahrenabwehr richtet sich die kommunale Zuständigkeit nach der Gemeinde des tatsächlichen Projektorts. Geben Sie Adresse, Gemarkung, Flurstück und die betroffenen Bauabschnitte an. Gleichnamige Stadt und Landkreis werden dabei unterschieden; die Lage des Grundstücks bestimmt die Zuordnung der Anfrage. Für Vorhaben im angrenzenden Unterfranken werden die örtliche Gemeinde und die dortigen Projektflächen gesondert zugeordnet. Bei einem Wechsel des Projektorts bleiben die jeweiligen Berichte mit ihrem tatsächlichen Flächenbezug verbunden.
Das BayernPortal beschreibt eine eigene Auskunft zu Altbergbau und bergbaulichen Verhältnissen. Sie behandelt bergbauliche Anlagen und die damit verbundenen Fragen. Für eine solche Anfrage nennt das Portal unter anderem einen Lageplan und die genaue Zuordnung zum Grundstück. Daraus lässt sich keine Untersuchung auf Kampfmittel ableiten; entscheidend bleibt der tatsächliche Inhalt der Auskunft.
Die Regierung von Oberfranken führt das Bergamt Nordbayern. Bei der Planfeststellung bergbaulicher Vorhaben nennt die Regierung Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und die Oberpfalz als ihren Zuständigkeitsbereich. Die Bezeichnung einer Behörde allein sagt deshalb weder etwas über eine Kampfmittelzuständigkeit noch über eine Belastung Ihres Grundstücks aus. Für die Kampfmittelfrage gelten die dafür einschlägigen Erkenntnisse und die bayerischen Zuständigkeitsregeln.
Bei einem Vorhaben können mehrere Fachfragen zusammentreffen. Eine geplante Bohrung kann beispielsweise der Erkundung des Baugrunds dienen, während zuvor geklärt werden muss, wie der Bodeneingriff aus Kampfmittelsicht vorzubereiten ist. Geben Sie den Beteiligten deshalb dieselbe Punktbezeichnung und denselben Planstand. So lässt sich erkennen, welche Frage schon beantwortet ist und welche gesondert untersucht werden muss.
Für Bayreuth dokumentiert das Haus der Bayerischen Geschichte im Atlas zum Wiederaufbau Luftangriffe am 5., 8. und 11. April 1945 sowie Schäden an Bahnhofsplatz und Industrieanlagen. Die örtliche Archivüberlieferung ist ebenfalls betroffen: Das Stadtarchiv Bayreuth beschreibt den Verlust der städtischen Registratur beim Rathausbrand im April 1945. Bei der Vorerkundung werden verfügbare Luftbilder und andere erhaltene Unterlagen mit den konkreten Grundstücksgrenzen abgeglichen. Frühere Nutzungen, Wiederaufbau und spätere Bodenänderungen werden einbezogen, soweit sie belegbar sind. Die Bewertung unterscheidet solche örtlichen Hinweise von der Frage, welche Kampfmittelerkenntnisse für die heutige Arbeitsfläche tatsächlich vorliegen.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Aufgaben und Schnittstellen werden für das konkrete Vorhaben beschrieben und mit den erforderlichen Berechtigungen abgeglichen.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung ordnet die jeweiligen Facharbeiten und Verantwortlichen den betroffenen Bauabschnitten zu.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Für die Abwehr örtlicher Kampfmittelgefahren in Oberfranken sind grundsätzlich die jeweiligen Gemeinden als örtliche Sicherheitsbehörden zuständig. Zur Unterstützung bei konkreten Gefahren durch aufgefundene Kampfmittel aus der Zeit bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs steht der vom Freistaat Bayern beauftragte Kampfmittelbeseitigungsdienst zur Verfügung. Die vorsorgliche grundstücksbezogene Untersuchung und die Beauftragung geeigneter Fachfirmen bleiben davon getrennt.
Das BayernPortal zur Altbergbauauskunft nennt Eigentumsnachweis, Lageplan und genaue Grundstücksangaben für eine Anfrage zu bergbaulichen Verhältnissen. Die Bergbauübersicht der Regierung von Oberfranken erläutert die Aufgaben des Bergamts Nordbayern bei bergrechtlichen Verfahren. Für die Kampfmittelfrage werden die einschlägigen Unterlagen und Untersuchungen daneben mit ihrem eigenen Gegenstand herangezogen.
Die BFR KMR zur Räumplanung verbinden Untersuchungsaufgabe und weiteren Ablauf. Die Hinweise zur Geophysik unterstützen die Verfahrenswahl, die zur Dokumentation die Ergebnisübergabe. Die bayerische Bekanntmachung zur Kampfmittelabwehr vom 13. August 2026 ordnet Vorsorge, Verantwortung und Gefahrenabwehr ein. Die DGUV-FAQ zur Kampfmittelräumung erläutern Fragen des Arbeitsschutzes bei den jeweiligen Tätigkeiten.
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson bündelt die Zusammenarbeit; die einzelnen Aufgaben bleiben den jeweils benannten Beteiligten zugeordnet. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Die für ein behördliches Verfahren benötigten Unterlagen werden nach Standort, Vorhaben und Anforderungen der zuständigen Stelle bestimmt. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung mit ihrem dokumentierten Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang. Behördliche Entscheidungen treffen die jeweils zuständigen Stellen.
In Bayern erfüllen die Gemeinden regelmäßig die örtlichen Sicherheitsaufgaben. Bei dringlichem Handlungsbedarf wird die Polizei tätig. Der vom Innenministerium beauftragte Kampfmittelbeseitigungsdienst unterstützt bei konkreten Gefahren durch aufgefundene alte Kampfmittel; für Oberfranken ist das Sprengkommando Nürnberg zuständig. Projektbezogene Recherche und technische Grundstücksuntersuchung werden als eigene Fachaufträge vorbereitet. Die nach der bayerischen Bekanntmachung kostenfreien Tätigkeiten des beauftragten Dienstes bei alten Kampfmitteln sind von diesen privaten Leistungen zu unterscheiden. Bergrechtliche Aufgaben bleiben bei den dafür zuständigen Stellen.
Beschreiben Sie, welche Aussage für welchen Eingriff benötigt wird. Vorhandene Erkenntnisse werden mit ihrem Zweck und Umfang einbezogen. Die geeignete Untersuchung ergibt sich aus der konkreten Aufgabe und den örtlichen Bedingungen. Ein allgemein formulierter Auftrag zur Bodenprüfung lässt dagegen offen, ob Kampfmittel, Tragfähigkeit, Schadstoffe oder eine andere Frage Gegenstand der vereinbarten Leistung sein sollen.
Geeignete Fachleistungen vergleichenWenn bergbauliche oder andere besondere Bedingungen bekannt sind, werden sie an die dafür zuständigen Fachstellen weitergegeben. Die Kampfmittelleistung wird mit dem abgestimmten Ablauf koordiniert. Gemeinsame Pläne und eindeutige Ansprechpartner unterstützen die Zusammenarbeit. Die technische Aussage einer einzelnen Untersuchung soll dabei weder als Ersatz für andere Genehmigungen noch als umfassende Freigabe aller Fachfragen verwendet werden.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Historische Hinweise zu Kampfmitteln, Bergbauauskünfte und weitere Bodenunterlagen können für dasselbe Grundstück vorliegen. Benennen Sie jeweils den Zweck und räumlichen Bezug. Für die Kampfmittelplanung werden die einschlägigen Erkenntnisse ausgewertet und mit dem Vorhaben verbunden. Informationen anderer Fachstellen bleiben als zusätzliche Randbedingungen verfügbar, ohne ihren Aussageumfang auf eine fremde Untersuchungsfrage auszudehnen.
Legen Sie Auskünfte und Untersuchungsberichte mit ihren Karten und Anlagen vor. Hinweise auf frühere Gebäude oder Bodenveränderungen werden auf die vorgesehenen Arbeitsflächen bezogen. Fehlen für die Kampfmittelbewertung wichtige Grundlagen, werden die erforderliche historische Recherche und Luftbildauswertung beauftragt. Deren Ergebnisse helfen, die anschließende technische Aufgabe festzulegen. Ein bergbaulicher Hinweis bleibt gleichzeitig bei der zuständigen Fachstelle zu klären. In der Projektakte werden die verschiedenen Erkenntnisse mit ihren jeweiligen Ergebnissen und offenen Punkten geführt.
Unterlagen nach Gegenstand und Lage ordnen
Geben Sie Lage, Tiefe und Arbeitsebene geplanter Bohrungen oder sonstiger Bodeneingriffe an. Beschreiben Sie auch erforderliche Vorarbeiten und bekannte Einschränkungen. Die Fachplanung stimmt ein geeignetes Vorgehen auf diese Aufgabe ab. Die Bezeichnung einer behördlichen Auskunft entscheidet weder allein über den Kampfmittelbedarf noch über die Voraussetzungen anderer Fachleistungen am selben Standort.
Die Planung zeigt auch vorbereitende Arbeiten wie Suchschlitze, Zufahrtsherstellung und Anschlussgräben. Für jeden Eingriff werden die benötigte Aussage und die dafür verfügbaren Unterlagen zusammengeführt. Ändern sich Punkte, Höhen oder die vorgesehene Bauphase, wird der Untersuchungsbedarf erneut abgeglichen. In der Ausschreibung lassen sich daraus Fachaufgaben, bereitzustellende Unterlagen, Zugänge und die erwartete Ergebnisübergabe bestimmen. Die Bauleitung benennt die Verantwortlichen für die einzelnen Leistungen und klärt die fachlichen Voraussetzungen vor den betroffenen Arbeiten.
Fachleistungen vergleichen
Übergeben Sie die verwendeten Auskünfte und Berichte mit ihren Anlagen und Grenzen. Der gemeinsame Plan zeigt, auf welche Punkte oder Flächen sich die Aussagen beziehen. Die Bauleitung kann so erkennen, welche fachlichen Voraussetzungen für den nächsten Eingriff vorliegen. Andere offene Aufgaben bleiben gesondert sichtbar, auch wenn eine einzelne Untersuchung bereits abgeschlossen ist.
Der Ergebnisplan hält den Zusammenhang zwischen Untersuchung und geplantem Eingriff fest. Bei einer Übergabe an einen anderen Betrieb gehören der aktuelle Lageplan und die einschlägigen Berichte mit allen Anlagen zusammen. Erkennbare Einschränkungen werden den betroffenen Arbeitsbereichen zugeordnet. Eine spätere Erweiterung der Baugrube oder ein zusätzlicher tiefer Anschluss wird mit dem dokumentierten Umfang verglichen. Benötigte Ergänzungen werden vor dem neuen Eingriff vereinbart. Bereits verwertbare frühere Fachleistungen bleiben in der Projektakte nachvollziehbar erhalten.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentierenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Termin und Aufwand werden vereinbart, sobald Umfang, Zugänge, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und der benötigte Entscheidungstermin geklärt sind.
Umfang und Termin besprechenSenden Sie Auskünfte und Berichte vollständig mit ihren Anlagen. Benennen Sie, ob es um bergbauliche Verhältnisse, Baugrund, Schadstoffe oder Kampfmittel geht. Ein allgemeiner Hinweis auf eine bereits geprüfte Fläche genügt nicht, wenn Untersuchungsziel und Grenzen aus den Unterlagen nicht hervorgehen.
Auch vor dem eigentlichen Bau können Bodeneingriffe geplant sein: etwa Erkundungsbohrungen, Suchschlitze oder die Herstellung einer Zufahrt. Erfassen Sie diese Arbeiten mit Lage und Tiefe. Ob eine Kampfmitteluntersuchung erforderlich und welches Verfahren geeignet ist, wird für den konkreten Eingriff geprüft.
Falls eine Fachstelle den Zugang oder Arbeiten im Untergrund beschränkt, geben Sie die betreffende Unterlage an die Planung weiter. Eine Kampfmittelsondierung ersetzt die Klärung dieser anderen Gefahren nicht. Messflächen müssen so vorbereitet werden, dass die vereinbarte Untersuchung unter den vorgesehenen Bedingungen ausgeführt werden kann.
Markieren Sie verschobene Bohrpunkte oder geänderte Baugrubentiefen gegenüber dem bisherigen Plan. Vorhandene Ergebnisse werden mit der neuen Planung abgeglichen. Eine Änderung verlangt eine fachliche Bewertung, führt aber nicht ohne Weiteres zu derselben zusätzlichen Untersuchung an jedem Standort.
Prüfen Sie die angegebenen Grundstücksdaten und den zugehörigen Lageplan. Bei abweichenden Bezeichnungen oder unklaren Grenzen wird die Zuordnung geklärt. Ein Bericht aus derselben Umgebung ist nicht ohne Weiteres eine Aussage über die eigene Baufläche. Aktuelle Eingriffe werden deshalb mit den tatsächlich beschriebenen Bereichen und den fachlichen Grenzen der Auskunft verglichen. Zu tatsächlich ausgeführten Räumarbeiten gehört das zugehörige Räumprotokoll mit bearbeiteten Bereichen, Verfahren, Befunden und offenen Aufgaben. Sein Grundstücks- und Tiefenbezug wird ebenfalls mit der eigenen Baufläche abgeglichen.
Bohrungen oder andere Erkundungen können vor der eigentlichen Baumaßnahme im Boden stattfinden. Erfassen Sie diese Tätigkeiten mit Punkten, Tiefen und Terminfolge. Die erforderliche Kampfmittelklärung wird mit den jeweiligen Fachstellen abgestimmt. Bekannte Anforderungen aus anderen Auskünften bleiben dabei berücksichtigt; ein gemeinsamer Arbeitsort hebt die unterschiedlichen Untersuchungsziele und Zuständigkeiten nicht auf.
Fügen Sie die vollständigen Unterlagen und zugehörigen Karten bei. Zeigen Sie geplante Bohrungen, Baugruben und vorbereitende Arbeiten im aktuellen Lageplan. Unklare Zuordnungen oder fehlende Anlagen werden benannt. Die erste Abstimmung kann dadurch unterscheiden, welche Kampfmittelinformationen bereits vorliegen und welche zusätzlichen Angaben oder Leistungen für den konkreten Eingriff noch benötigt werden.
Vergleichen Sie Lage und Tiefe der vorgesehenen Arbeiten mit den jeweils einschlägigen Berichten. Die Bauleitung erhält den aktuellen Planstand und die erforderlichen Ergebnisunterlagen. Werden Punkte verschoben oder Baugrenzen geändert, wird dieser Abgleich erneuert. Vorhandene Aussagen bleiben soweit nutzbar, wie ihr dokumentierter Geltungsbereich die geänderte Aufgabe tatsächlich erfasst.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenEine historische Luftbildauswertung kann zur grundstücksbezogenen Recherche beitragen. Dabei geht es um die für die Kampfmittelbewertung verfügbaren Quellen und deren Aussagegrenzen. Eine bergbauliche Auskunft ersetzt diese Recherche nicht; umgekehrt beantwortet eine Luftbildauswertung zur Kampfmittelfrage keine Frage zur Standsicherheit alter Grubenbaue.
Bei offenen Grundlagen wird die historische Luftbildauswertung mit Akten zu früheren Nutzungen und vorhandenen Untersuchungsberichten zusammengeführt. Die Auswahl berücksichtigt verfügbare Bildstände und die erkennbare Qualität der Aufnahmen. Kriegseinwirkungen, spätere Veränderungen und bereits ausgeführte Fachleistungen werden zeitlich und räumlich zugeordnet. Nicht aufklärbare Lücken bleiben in der Bewertung erkennbar. Für das Vorhaben wird bestimmt, welche Hinweise für die konkrete Fläche verwertbar sind und welche Fragen technisch weiter untersucht werden müssen.
Für geeignete zugängliche Bereiche kommt eine Oberflächensondierung infrage. Vorhandene Einbauten, metallische Strukturen und die konkrete Untersuchungstiefe beeinflussen die Verfahrenswahl. Teilen Sie deshalb bekannte Einschränkungen mit, bevor ein flächiger Messauftrag festgelegt wird.
Die Sondierung wird auf Zielobjekte, Bodenaufbau, Bestandsleitungen, metallische Störkörper und die benötigte Tiefe abgestimmt. Bauteile und betriebliche Einrichtungen können Messung oder Auswertung beeinflussen. Für tiefe punktuelle Eingriffe ist die Eignung einer Tiefensondierung oder Bohrlochfreigabe gesondert zu prüfen. Die Fachplanung beschreibt Zugänge und notwendige Vorbereitungen mit ihren jeweiligen Voraussetzungen. Aussagen aus anderen Gutachten werden dafür nur in ihrem tatsächlichen fachlichen und räumlichen Umfang genutzt.
Für tiefe punktuelle Arbeiten wird geprüft, ob eine Tiefen- oder Bohrlochsondierung geeignet ist. Auch die Vorbereitung dieser Untersuchung muss mit den übrigen Anforderungen am Standort vereinbar sein. Aus der Bezeichnung eines Bohrverfahrens folgt weder eine allgemein gültige Tiefe noch die Eignung für jedes Grundstück.
Eine geeignete Bauaushubüberwachung erhält einen bestimmten Arbeitsbereich und fachlich abgestimmte Bedingungen. Erforderliche Untersuchungen, eine gegebenenfalls notwendige Flächenräumung und eine Kampfmittelbergung werden mit dem Bauablauf und den nötigen Schutzmaßnahmen verbunden. Bei einem verdächtigen Gegenstand bleiben die betroffenen Arbeiten eingestellt; die Polizei wird unverzüglich verständigt. Ausgeführte Leistungen, Befunde und verbleibende Grenzen werden dokumentiert. Die anschließende Fachentscheidung bezeichnet den weiteren Bedarf vor den betroffenen Folgeeingriffen.
Ordnen Sie die vorhandenen Berichte dem betroffenen Grundstück und ihrem jeweiligen Untersuchungszweck zu. Im Erstkontakt werden Projektort, Bauaufgabe und der benötigte Entscheidungstermin aufgenommen. Die Unterlagenprüfung bezieht vollständige Kampfmittelberichte und ihre Anlagen ein.
Benennen Sie den konkreten Bodeneingriff statt nur die spätere Nutzung des Grundstücks. Bei offenen Grundlagen werden die erforderliche historische Recherche und Luftbildauswertung durchgeführt. Daraus und aus der aktuellen Planung wird die konkrete Untersuchungsaufgabe abgeleitet.
Wir klären die Kampfmittelaufgabe. Fragen zu Bergbau und Baugrund werden mit den dafür zuständigen oder beauftragten Stellen behandelt. Die Methodenwahl berücksichtigt Zielobjekte, Boden, Störeinflüsse und benötigte Tiefe. Die vereinbarte Sondierung oder geeignete Begleitung bearbeitet den bestimmten Umfang; Befunde und Messgrenzen werden fachlich bewertet.
Übergeben Sie die einschlägigen Pläne und Aussagegrenzen an diejenigen, die die betreffende Arbeit vorbereiten und ausführen. Bericht und Ergebnispläne dokumentieren die ausgeführten Leistungen. Die Anschlussentscheidung bestimmt den weiteren Fachbedarf vor den betroffenen Folgeeingriffen.
Ein Bericht ist dann für die weitere Planung brauchbar, wenn sein Zweck und räumlicher Bezug nachvollziehbar bleiben. Prüfen Sie bei älteren Unterlagen, ob sie dieselbe Fläche, Tiefe und Arbeitsebene betreffen. Lassen Sie Unklarheiten vor der nächsten Arbeit klären, statt einen Bericht allein wegen seiner Überschrift als ausreichende Freigabe zu behandeln.
Zur Dokumentation gehören Ergebnispläne, Bewertung und die Nachweise ausgeführter Fachleistungen. Ein Räumprotokoll hält den tatsächlichen Umfang von Räumarbeiten fest. Die Bauleitung ordnet diese Unterlagen den heutigen Bauabschnitten und vorgesehenen Tiefen zu. Bei Abträgen oder Auffüllungen bleibt der verwendete Höhenbezug wichtig. Untersuchte und noch offene Bereiche werden im selben Plan nachvollziehbar dargestellt. Vor dem nächsten Eingriff wird geklärt, welche Ergebnisse hierfür verwertbar sind und welche Ergänzungen fachlich benötigt werden.
Die bayerische Bekanntmachung unterscheidet die Recherche zu Grundstücken von der Abwehr konkreter Kampfmittelgefahren. Ein zentrales Kampfmittelkataster besteht danach nicht. Für die kommunale Gefahrenabwehr sind regelmäßig die örtlichen Sicherheitsbehörden zuständig; die Bergbauauskunft und eine private technische Untersuchung haben jeweils einen anderen Gegenstand.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Der behördliche Ursprung einer Unterlage ist hilfreich für ihre Zuordnung, ersetzt aber nicht das Lesen ihres Gegenstands. Prüfen Sie die behandelte Frage, den räumlichen Bezug und die genannten Einschränkungen. So kann eine Auskunft passend genutzt werden, ohne ihr eine nicht enthaltene Aussage zu Kampfmitteln oder zu anderen technischen Voraussetzungen zuzuschreiben.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenBenennen Sie Erkundungs- und Baupunkte in allen übergebenen Plänen eindeutig. Behalten Sie den Bezug zwischen älteren und geänderten Bezeichnungen bei. Die verschiedenen Fachstellen können ihre Ergebnisse dann auf denselben Eingriff beziehen. Ihre Aussagen bleiben nach Aufgabe unterscheidbar und werden bei Änderungen gezielt erneut zugeordnet, statt unbemerkt auf einen anderen Standort übertragen zu werden.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Beschreiben Sie für die Anfrage die geplanten Bodenarbeiten und die benötigten Untersuchungsergebnisse. Betriebliche Bedingungen bei Industrie- und Infrastrukturvorhaben gehören ebenfalls in die Anfrage.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNein. Die Auskunft betrifft bergbauliche Verhältnisse. Ob Erkenntnisse zu Kampfmitteln vorliegen und ob eine technische Untersuchung erforderlich ist, muss anhand der dafür geeigneten Unterlagen und des geplanten Vorhabens geklärt werden. Der Ablauf verbindet Unterlagenprüfung, erforderliche historische Recherche und Methodenwahl mit Untersuchung oder geeigneter Begleitung, Bewertung und Dokumentation.
Das Bergamt Nordbayern bearbeitet bergbauliche Fachfragen. Die örtliche Gefahrenabwehr bei Kampfmitteln liegt regelmäßig bei den Gemeinden; bei dringlichem Handlungsbedarf wird die Polizei tätig. Der beauftragte Kampfmittelbeseitigungsdienst unterstützt bei konkreten Gefahren durch alte Fundmunition. Für Oberfranken ist das Sprengkommando Nürnberg zuständig. Bergbauliche Stellungnahmen werden gemäß ihrem eigenen Gegenstand eingeordnet.
Hilfreich sind der Lageplan mit Punktbezeichnung, die vorgesehene Tiefe, der Höhenbezug und die vorhandenen Kampfmittelunterlagen. Ergänzen Sie bekannte Einschränkungen anderer Fachstellen und mögliche Vorarbeiten. Damit lässt sich die Kampfmittelaufgabe für den konkreten Eingriff abgrenzen. Klären Sie diesen Bedarf vor der Erkundungsbohrung und vor den damit verbundenen vorbereitenden Bodeneingriffen.
Das hängt von seinem dokumentierten Umfang ab. Die neue Lage und Tiefe werden mit den untersuchten Bereichen verglichen. Erst danach lässt sich beurteilen, ob der Bericht die Änderung erfasst oder weitere Klärung erforderlich ist. Veränderte Störbedingungen können die Eignung des bisherigen Untersuchungsverfahrens beeinflussen.
Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren oder bewegen, den Gefahrenbereich verlassen, Abstand halten und andere fernhalten. Verständigen Sie unverzüglich die Polizei unter 110. Beachten Sie die Anweisungen der Polizei.
Recherchebedarf, Fläche und Tiefe, Zugänglichkeit, Einbauten und metallische Störkörper beeinflussen den Aufwand. Hinzu kommen das geeignete Verfahren, Auswertung und Dokumentation sowie gegebenenfalls Befundbearbeitung. Verwertbare frühere Berichte helfen, den Ergänzungsauftrag auf die offenen Fragen zu begrenzen. Die benötigten Fachleistungen werden mit den tatsächlichen Erkundungs- und Bauphasen abgestimmt.
Halten Sie die Zuordnung zwischen früheren und neuen Punktbezeichnungen in den übergebenen Plänen fest. Die beteiligten Fachstellen müssen ihre Ergebnisse demselben tatsächlichen Eingriff zuordnen können. Eine neue Bezeichnung erweitert dabei nicht die Aussage eines vorhandenen Berichts auf einen anderen Standort.
Die fachliche Frage, der konkrete Eingriff mit Lage und Tiefe sowie vorhandene Erkenntnisse und relevante Rahmenbedingungen. Der vereinbarte Leistungsumfang wird daraus ausdrücklich festgelegt.
Zweck, Grundstücksbezug, Karten und Einschränkungen beifügen. Geben Sie Gemarkung und Flurstück oder eine nachvollziehbare Adresse an; weitere für die Auskunft erforderliche Unterlagen benennt die jeweilige Stelle.
Lage, Tiefe und Arbeitsebene mit eindeutigem Planstand zeigen. Ordnen Sie die Berichte den vorgesehenen Arbeitsstellen zu und benennen Sie den Entscheidungstermin für die nächste Bauphase.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.