Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Eine Leitung wird verlegt, danach entstehen Baugrube oder Verkehrsfläche. Für die Kampfmittelprüfung zählen die Eingriffe jeder einzelnen Bauphase. Wir besprechen mit Ihnen, welche Unterlagen vorliegen und welcher Untersuchungsbedarf für die vorgesehenen Arbeiten im Zentrum Luxemburgs zu klären ist.
Leitungen und Suchstellen im Plan kennzeichnen.
Für jeden Abschnitt den Bodeneingriff beschreiben.
Neue Trassen mit bisherigen Ergebnissen abgleichen.
Erfassen Sie vor Bodenarbeiten im Zentrum Luxemburgs auch frühe Netzumlegungen, Suchstellen und Anschlussgruben mit Lage, Breite, Tiefe und Reihenfolge. Die Fachplanung ordnet vorhandene Berichte jedem betroffenen Bereich zu und bestimmt den noch offenen Bedarf. Für private Facharbeiten werden der zulässige Umfang und die luxemburgischen Voraussetzungen vor der Ausführung geklärt. Senden Sie die Teilpläne mit den vollständigen Ergebnisunterlagen und kennzeichnen Sie offene Trassenvarianten.

Das veröffentlichte Beispiel unterscheidet Netzumlegungen, Traminfrastruktur und Straßenbau. Für Ihr Vorhaben werden diese Arten von Arbeiten anhand der eigenen Pläne getrennt erfasst und zeitlich aufeinander bezogen. Die tatsächlichen Untersuchungsergebnisse werden den einzelnen Eingriffen zugeordnet. So bleibt auch bei vorbereitenden Aufträgen erkennbar, welche fachliche Grundlage vor dem Beginn der jeweiligen Bodenarbeit benötigt wird.
Der Zentralraum ist hier eine räumliche Projektorientierung innerhalb des Großherzogtums Luxemburg. Für Bauvorhaben in Luxemburg-Stadt und Bodenarbeiten in Hesperange werden die jeweilige Gemeinde und Projektadresse benannt. Unterschiedliche Gemeinden werden mit ihren zuständigen Ansprechpartnern getrennt zugeordnet. Die Zentrale in Gersheim koordiniert die Anfrage. Die örtlichen Voraussetzungen werden an dem tatsächlich betroffenen Standort und der vorgesehenen Tätigkeit bestimmt.
Für die Tramerweiterung am Boulevard Konrad Adenauer beschreibt der Fonds Kirchberg in seiner Mitteilung vom April 2026 unterschiedliche Arbeiten: Umlegungen unterirdischer Netze, die Tramplattform und weitere Infrastruktur sowie Straßenbau. Das veröffentlichte Beispiel zeigt, warum ein gemeinsamer Projektname allein die einzelnen Bodeneingriffe noch nicht ausreichend beschreibt. Ein Kampfmittelbefund für diese Arbeiten wird daraus nicht abgeleitet.
Für Ihr Vorhaben sollten deshalb auch vorbereitende Arbeiten erfasst werden. Eine Baugrube kann bereits genau geplant sein, während die Lage einer neuen Versorgungsleitung noch abgestimmt wird. Die Untersuchungsfrage für diese Leitung bleibt dann gesondert zu klären. Ergebnisse für den Hauptbau gelten nicht automatisch für eine seitlich abweichende Trasse oder andere Eingriffstiefen.
Die von den luxemburgischen Nationalarchiven veröffentlichte Studie zur Geschichte der Eisen- und Stahlindustrie beschreibt Luftangriffe auf den Bahnhof Luxemburg am 9. Mai und 9. August 1944. Dieser belegte Zusammenhang betrifft den damaligen Bahnknoten. Für eine heutige Leitungsarbeit werden historische Unterlagen mit dem konkreten Arbeitsbereich und späteren Bodenveränderungen verbunden. Daraus wird keine pauschale Belastung des gesamten Zentralraums oder jeder vorbereitenden Netzumlegung abgeleitet.
Ein übersichtlicher Plan mit Arbeitsbereichen und Bauphasen hilft, die verschiedenen Aufträge aufeinander abzustimmen. Kennzeichnen Sie darin, welche Bereiche zugänglich sind und wo der Bestand die Untersuchung einschränken könnte. Die erforderlichen Leistungen, zulässigen Tätigkeiten und Ansprechpartner werden vor einem Einsatz nach den für das Luxemburger Vorhaben geltenden Anforderungen geklärt.
Für Arbeiten im Großherzogtum Luxemburg werden die Voraussetzungen der konkreten Tätigkeit vor der Ausführung geprüft. Unternehmensqualifikation und persönliche Nachweise werden ihrem jeweiligen Zweck zugeordnet. Der Leistungsumfang beschreibt die technischen Aufgaben und Schnittstellen mit den dafür verantwortlichen Beteiligten. Festgehalten wird, welche Meldungen oder Unterlagen erforderlich sind, wer sie bearbeitet und wie der geklärte Stand vor Beginn bereitsteht.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen, ohne die unterschiedlichen Aufgaben gleichzusetzen.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Regionale Grundlagen: Fonds Kirchberg: Leitungen, Tram und Straßenbau.
Planung und Dokumentation: BFR KMR: Räumplanung mit Räumkonzept – Einleitung · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · DGUV: FAQ Kampfmittelräumung · Luxemburgische Armee: SEDAL · Luxemburgische Umweltverwaltung: Fundmunition melden
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Für Arbeiten in Luxemburg werden die örtlich geltenden Voraussetzungen der konkreten Tätigkeit vor ihrer Ausführung geprüft. Hinweise zu zeitweiligen grenzüberschreitenden Dienstleistungen und zur Entsendung von Beschäftigten bietet Guichet.lu zur Dienstleistung sowie Guichet.lu zur Entsendung. Die erforderlichen Meldungen und Nachweise werden auf Leistungsart und Personaleinsatz bezogen. Deutsche Fachgrundlagen ersetzen diese luxemburgischen Anforderungen nicht.
Bei einem deutschen Arbeitsabschnitt werden Sprengstoffgesetz, Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz und Arbeitsschutzanforderungen in ihrem jeweiligen Anwendungsbereich berücksichtigt. DGUV Information 201-027 und DGUV Regel 113-003 können mit den BFR KMR die fachliche Verständigung über einschlägige Tätigkeiten unterstützen. Für den luxemburgischen Abschnitt werden die dort geltenden Voraussetzungen und Sicherheitsanforderungen gesondert bestimmt und mit dem tatsächlichen Auftrag verbunden.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt vorhandene Projektunterlagen bereit. Betreiber ergänzen Nutzung, Zugang und zeitliche Anforderungen. Eine koordinierende Ansprechperson führt die Informationen zusammen. Die Beteiligten vereinbaren ihre jeweiligen Aufgaben und Entscheidungsschnittstellen. Vor einer Beauftragung wird festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang in dem für Luxemburg geklärten zulässigen Rahmen. Der technische Bericht bezeichnet Aufgabe, tatsächlich bearbeitete Bereiche und Aussagegrenzen. Erforderliche Meldungen und Nachweise werden mit der Tätigkeit und dem Personaleinsatz verbunden. Die zuständigen luxemburgischen Stellen treffen die ihnen zugewiesenen Entscheidungen. Der staatliche SEDAL übernimmt seine Aufgaben an Fundmunition. Fachfirma und Projektbeteiligte stimmen die dafür erforderlichen Übergaben mit den zuständigen Stellen ab.
Beschreiben Sie die zuerst geplante Arbeit mit Fläche, Tiefe und Bauweise. Die geeignete Fachleistung ergibt sich aus dieser Aufgabe, den vorhandenen Erkenntnissen und den örtlichen Bedingungen. Eine pauschale Verfahrensbezeichnung ersetzt diese Angaben nicht. Bei mehreren Bauphasen kann es erforderlich sein, die Untersuchung nach Zugänglichkeit und benötigter Aussage entsprechend zu gliedern.
Geeignete Fachleistungen vergleichenLeitungen, Fundamente und andere technische Anlagen können die Untersuchungsbedingungen beeinflussen. Geben Sie bekannte Bestandsinformationen und zugängliche Bereiche an. Wenn die Untersuchung eine Frage nur eingeschränkt beantworten kann, wird dies dokumentiert. Die weitere Bearbeitung richtet sich auf die offene Aufgabe; eine eingeschränkte Aussage wird nicht durch die Dringlichkeit des Bautermins fachlich erweitert.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Stellen Sie verfügbare Luftbildauswertungen und weitere historische Erkenntnisse für die betroffenen Arbeitsbereiche bereit. Die Trasse einer Umlegung kann außerhalb der Fläche liegen, die für das Hauptbauwerk betrachtet wurde. Die fachliche Vorerkundung verbindet die Unterlagen deshalb mit den tatsächlich vorgesehenen Eingriffen. Ein gemeinsamer Projektname allein begründet keine räumlich vollständige Aussage über alle vorbereitenden Arbeiten.
Ordnen Sie frühere Bewertungen ihren Karten und betrachteten Zeitständen zu. Die Vorbereitung kann mehrere voneinander getrennte Arbeitsstellen betreffen. Zeigen Sie deshalb auch kurze Anschlussstücke und vorgezogene Suchstellen außerhalb der Hauptbaustelle. Spätere Aufschüttungen, Abträge und veränderte Nutzungen werden mit ihrer Lage benannt. Die Fachplanung erkennt so, welche vorhandenen historischen Aussagen passen und welche zusätzlich beanspruchten Bereiche noch geklärt werden müssen.
Historische Hinweise fachlich einordnen
Suchstellen, Leitungsgräben und größere Baugruben können unterschiedliche Aufgaben und Messbedingungen aufweisen. Geben Sie ihre Abmessungen und die bekannten Einbauten an. Die Fachplanung entwickelt daraus das geeignete Vorgehen und berücksichtigt vorhandene Ergebnisse. Wenn ein Abschnitt erst später zugänglich wird, bleibt diese Voraussetzung im Ablauf erkennbar; seine Bearbeitung wird nicht pauschal durch ein Ergebnis aus einem anderen Abschnitt ersetzt.
Für ein Angebot wird festgehalten, welche Bauphase zuerst eine verwertbare Aussage benötigt. Benennen Sie feste Trassen, offene Varianten und bekannte Grenzen der Zugänglichkeit. Untersuchungsumfang, erwartete Ergebnisunterlagen und notwendige Vorarbeiten werden den jeweiligen Abschnitten zugeordnet. Eine Änderung der Verkehrsführung oder des Bauverfahrens wird mitgeteilt, wenn sie den tatsächlich benötigten Arbeitsraum verändert. Bereits geeignete Ergebnisse bleiben Bestandteil der Grundlage.
Fachleistungen vergleichen
Der Bericht wird dem tatsächlich untersuchten Arbeitsbereich zugeordnet. Die Bauleitung benötigt neben den Ergebnissen die Karten, Tiefenangaben und dokumentierten Einschränkungen. Bei einer späteren Trassenänderung wird deren Reichweite verglichen. Ein kurzer Hinweis auf eine abgeschlossene Untersuchung ist nur dann hilfreich, wenn die vollständigen Unterlagen zeigen, welche konkrete Arbeit davon fachlich erfasst wird.
Für die Weitergabe werden Bericht und Anlagen mit der verwendeten Trassenfassung verbunden. Die zuständige Bauleitung erhält auch die Grenzen und nicht untersuchten Teilbereiche. Bei verschiedenen Auftragnehmern wird festgehalten, wer die Ergebnisse der frühen Arbeiten bereitstellt und wer zusätzliche Aufgaben übernimmt. Ein späterer Ergänzungsbericht wird eindeutig zugeordnet. Dadurch können frühere und neue Aussagen für die nächste Bauphase gemeinsam nachvollzogen werden.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentierenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Aus einer Anfrage folgt deshalb keine pauschale Termin- oder Kostenzusage. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin.
Umfang und Termin besprechenEine Linie im Lageplan genügt nicht immer: Ergänzen Sie Grabenbreite, geplante Tiefe und bekannte Start- oder Zielbaugruben. Geben Sie auch an, welche Anschlussarbeiten außerhalb der dargestellten Haupttrasse vorgesehen sind. Noch ungeklärte Angaben sollten im Plan erkennbar bleiben.
Sollen bestehende Leitungen durch Schürfe oder andere Bodeneingriffe festgestellt werden, gehören diese Vorarbeiten in die Abstimmung. Ihr Untersuchungsbedarf wird vor Beginn geprüft. Eine Suchstelle wird nicht allein deshalb unbedeutend, weil sie nur der Vorbereitung des späteren Bauwerks dient.
Geben Sie an, welche Informationen bereits aus Bestandsunterlagen vorliegen und welche durch den Suchschurf erst gewonnen werden sollen. Der geplante Eingriff benötigt dennoch eine räumliche Beschreibung. Eine Änderung seiner Lage oder Tiefe wird vor der Ausführung weitergegeben. Der für die Leitung vorgesehene spätere Untersuchungstermin wird von der vor dem Suchschurf benötigten Klärung unterschieden.
Teilen Sie mit, welche Flächen während der Untersuchung tatsächlich zugänglich sind. Verkehrsführung, Einbauten und laufende Arbeiten können den verfügbaren Bereich begrenzen. Diese Angaben werden mit dem Untersuchungsziel abgeglichen; eine freie Zufahrt ist noch kein Beleg für geeignete Messbedingungen.
Zeigen Sie, welche Arbeitsräume durch Verkehrsführung oder parallele Gewerke begrenzt werden. Die Fachplanung beurteilt die Messbedingungen für den erreichbaren Bereich und die benötigte Aussage. Zeitweise unzugängliche Teilflächen bleiben als offene Aufgaben benannt. Für eine spätere Untersuchung werden die dann vorhandenen Voraussetzungen abgestimmt. Ein Ergebnis aus dem benachbarten Abschnitt wird mit seinen tatsächlichen Grenzen weitergegeben.
Wenn eine Trasse verschoben oder eine Baugrube verändert wird, markieren Sie die Änderung gegenüber dem bisherigen Stand. So lässt sich prüfen, ob der dokumentierte Untersuchungsumfang weiterhin passt oder ob eine zusätzliche Aufgabe geklärt werden muss. Eine neue Plannummer allein erklärt die Änderung nicht.
Eine Suchstelle kann vor dem eigentlichen Leitungsbau erforderlich werden und selbst Boden beanspruchen. Kennzeichnen Sie ihren vorgesehenen Ort und die Tiefe. Die Fachplanung kann dann beurteilen, welche Erkenntnisse für diese Arbeit bereits vorliegen. Das spätere Untersuchungsziel der Leitung beantwortet nicht automatisch die Frage nach den Voraussetzungen für einen früheren vorbereitenden Eingriff.
Zeigen Sie, welche Linien bereits festgelegt sind und wo Alternativen bestehen. Vorhandene Unterlagen können für eine erste Abstimmung genutzt werden, während die verbleibenden Unsicherheiten erkennbar bleiben. Vor der Ausführung wird die gewählte Variante mit dem Untersuchungsumfang abgeglichen. Eine technische Aussage wird dadurch auf eine bestimmte Lage bezogen und nicht auf einen unbestimmten Planungskorridor ausgedehnt.
Benennen Sie für jede Variante, welche Teile gegenüber dem bereits betrachteten Verlauf neu sind. Lage, Arbeitsbreite und Tiefe werden mit den vorhandenen Ergebnisplänen verglichen. Die Fachplanung kann passende frühere Aussagen zuordnen und den zusätzlichen Untersuchungsbedarf abgrenzen. Die Entscheidung für eine Variante wird an die Beteiligten weitergegeben, bevor die zugehörige Bodenarbeit beginnt. Soweit Räumarbeiten ausgeführt werden, wird das zugehörige Räumprotokoll mit den bearbeiteten Bereichen und Tiefen in der Projektakte geführt.
Senden Sie einen Lageplan mit Netzumlegungen, Suchstellen und Hauptbau sowie vorhandene Ergebnisberichte. Ergänzen Sie die Reihenfolge und bekannte Termine. Die Fachplanung kann daraus erkennen, welche Aussage zuerst benötigt wird. Noch fehlende Tiefen oder nicht festgelegte Anschlüsse werden als offene Angaben behandelt, damit die erste Abstimmung ihre Grenzen klar erkennen lässt.
Für getrennt vergebene Netz- und Hauptbauarbeiten werden die jeweiligen Ansprechpartner und Entscheidungstermine angegeben. Die Untersuchung der zuerst benötigten Flächen erhält einen nachvollziehbaren räumlichen Umfang. Fehlende Bestandspläne oder Ergebnisanlagen werden konkret benannt. Die Fachplanung stimmt mit den Beteiligten ab, wer diese Angaben beschafft und welche Voraussetzungen vor dem vorgesehenen Einsatz noch zu klären sind.
Stellen Sie der Bauleitung den gültigen Planstand und die zugehörigen Ergebnisse bereit. Bei einem Wechsel der ausführenden Firma bleiben diese Unterlagen vollständig verfügbar. Änderungen der Trasse oder Sohle werden fachlich abgeglichen, bevor der betroffene Bereich beansprucht wird. Geeignete vorhandene Aussagen können genutzt werden, während zusätzlich erforderliche Aufgaben bestimmt bleiben.
Eine historische Luftbildauswertung verbindet Aufnahmen, Karten, Nutzungsunterlagen und frühere Bewertungen mit einem abgegrenzten Untersuchungsgebiet. Zeitstände und Erkenntnislücken bleiben benannt. Bei offenem historischem Erkenntnisbedarf werden erforderliche Recherchen und Auswertungen tatsächlich durchgeführt. Für vorbereitende Leitungsarbeiten im Zentralraum Luxemburgs werden auch Suchstellen und Anschlussbereiche außerhalb des Hauptbaufelds betrachtet. Die historische Bewertung bleibt von einer technischen Untersuchung des heutigen Bodens unterscheidbar. Vorhandene Ergebnisse können berücksichtigt werden, soweit ihre räumliche und fachliche Aussage passt. Die daraus abgeleiteten offenen Fragen werden mit den einzelnen Bauphasen in die Untersuchungsplanung aufgenommen.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetik erfasst passiv magnetisch wirksame Auffälligkeiten. Die Leitfähigkeit eines Gegenstands allein bestimmt seine geomagnetische Erkennbarkeit nicht. Vorhandene Bewehrung, Leitungen, Zäune und metallische Einbauten können das Messbild beeinflussen. Bei einem abschnittsweise erreichbaren Straßenraum werden die tatsächlichen Bedingungen seiner Teilflächen berücksichtigt. Die Fachplanung begründet die Eignung anhand von Untersuchungsziel, benötigtem Bodenraum und erwarteten Objekten. Messdaten und Störeinflüsse werden gemeinsam ausgewertet. Ein starkes Signal identifiziert für sich kein Kampfmittel. Bearbeitete Abschnitte, Einschränkungen und noch offene Fragen werden im Bericht und den zugehörigen Plänen nachvollziehbar festgehalten.
Geomagnetik fachlich abgrenzenTransientenelektromagnetische Verfahren, kurz TDEM, erfassen die zeitliche elektromagnetische Antwort leitfähiger Objekte. Ihre Eignung wird für das benötigte Untersuchungsziel und die tatsächlichen Messbedingungen begründet. Ein Netzumbau kann freie Teilflächen mit dicht belegten Kreuzungen und Anschlussgruben verbinden. Diese Unterschiede werden bei Methodenwahl und Auswertung berücksichtigt. Messdaten erhalten einen räumlichen Bezug. Störungen und nicht ausreichend untersuchbare Bereiche bleiben benannt. Eine ergänzende Untersuchung wird aus der noch offenen Fachfrage abgeleitet. Die Verfügbarkeit eines Geräts allein entscheidet nicht über die geeignete Bearbeitung der für eine neue Leitung beanspruchten Flächen und Tiefen.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Strukturen und Reflexionen im Untergrund erfassen. Bodenaufbau, Feuchtigkeit, Einbauten und Untersuchungsziel beeinflussen die Auswertbarkeit. Die fachliche Interpretation verbindet das Messbild mit weiteren Erkenntnissen. Eine Auffälligkeit identifiziert nicht automatisch ein Kampfmittel; eine unauffällige Darstellung bleibt an den tatsächlich untersuchten Bodenraum gebunden. Bei einer übernommenen Messung werden ursprünglicher Auftrag, Lage und Grenzen geprüft. Eine Leitungsortung erhält ihren eigenen Aussagezweck. Für die vorgezogene Suchstelle wird daraus abgeleitet, welche zusätzliche Aussage benötigt wird und ob das Verfahren unter den örtlichen Bedingungen dafür geeignet ist.
Georadar und AussagegrenzenFür eine tiefe Startgrube, eine Verbauachse oder einen geänderten Bohrpunkt werden Lage, Tiefe und Bezugshöhe eindeutig beschrieben. Reicht eine geeignete Oberflächenuntersuchung für die benötigte Aussage nicht aus, kommt eine abgestimmte Tiefen- oder Bohrlochsondierung in Betracht. Vorhandene Leitungen und die fachlich geeignete Herstellung der Untersuchungszugänge gehören zur Vorbereitung. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Planung nicht. Ergebnisse beziehungsweise eine Bohrlochfreigabe bezeichnen den tatsächlich bearbeiteten Untersuchungsumfang. Verschobene Punkte und zusätzliche Tiefen werden damit abgeglichen. Die für die konkrete Facharbeit erforderlichen luxemburgischen Voraussetzungen werden vor ihrer Ausführung geklärt.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird die Eignung eines fachlich geplanten baubegleitenden Vorgehens geprüft. Dieses kann lagenweisen Abtrag, fachliche Freilegung und ergänzende Sondierung im jeweiligen Arbeitsbereich verbinden. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs genügt als Detektion nicht. Auswertung und Befundkommunikation gehören in den vorgesehenen Bauablauf. Bei einer Netzumlegung werden der zugängliche Arbeitsbereich und die vor dem Eingriff zu klärenden Aufgaben deutlich bezeichnet. Grenzen und offene Teilflächen bleiben dokumentiert. Bei einem tatsächlichen Munitionsfund werden die Arbeiten unterbrochen und SEDAL beziehungsweise die Polizei verständigt; private Facharbeiten behalten ihren zuvor geklärten zulässigen Umfang.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenEine Oberflächensondierung kann für zugängliche Flächen infrage kommen, wenn das Verfahren die gestellte Aufgabe unter den tatsächlichen Bedingungen erfassen kann. Leitungen, metallische Einbauten und andere Störeinflüsse sind dabei zu berücksichtigen. Eine Messung liefert keine beliebig übertragbare Aussage für benachbarte Bereiche.
Für tiefe Baugruben oder einzelne Gründungspunkte ist die Eignung einer Tiefen- oder Bohrlochsondierung zu prüfen. Benötigt werden die Lage, der Höhenbezug und die vorgesehene Eingriffstiefe. Ein oberflächennaher Leitungsgraben und eine tiefe Gründung können unterschiedliche Untersuchungsaufgaben stellen.
Ob eine baubegleitende Kampfmittelsondierung geeignet ist, wird für die konkrete Aufgabe bewertet. Sie ist keine automatische Folge eingeschränkter Zugänglichkeit. Eine reine Sichtbeobachtung des Aushubs ersetzt die Sondierung nicht; Bauablauf, Unterbrechungen und Meldewege müssen zu der vereinbarten Leistung passen.
Stellen Sie Hauptbau und vorbereitende Eingriffe in einem nachvollziehbaren Lagebezug zusammen. Im Erstkontakt werden Projektort und benötigte Aussage benannt. Vorhandene Pläne, Stellungnahmen und Untersuchungsberichte werden auf Aktualität, räumlichen Bezug, Vollständigkeit und Lücken geprüft.
Bei offenen historischen Erkenntnisfragen werden erforderliche Recherchen und Luftbildauswertungen im fachlich abgestimmten Auftrag tatsächlich durchgeführt. Vorhandene Auswertungen werden mit ihren jeweiligen Teilflächen und Schlussfolgerungen berücksichtigt. Ergänzende Erkenntnisse werden dem heutigen Eingriffsbereich zugeordnet und für die Untersuchungsplanung verwendet.
Legen Sie die vollständigen Ergebnisse mit Anlagen für die betroffenen Bereiche bei. Das geeignete Verfahren wird anhand von Untersuchungsziel, Eingriffstiefe, Bodenaufbau, Einbauten und tatsächlichen Messbedingungen ausgewählt. Zugänge und erforderliche Voraussetzungen werden mit den verantwortlichen Beteiligten geklärt.
Wir klären mit Ihnen, welche Angaben für den Untersuchungsauftrag noch benötigt werden.
Die vereinbarte Sondierung oder fachgerechte baubegleitende Untersuchung wird auf den abgestimmten Flächen und Punkten ausgeführt. Messdaten und Beobachtungen erhalten einen nachvollziehbaren Lage- und Höhenbezug. Nicht untersuchte Bereiche, eingeschränkte Zugänge und relevante Störungen werden festgehalten.
Die erhobenen Daten und Befunde werden anhand des Untersuchungsziels und der tatsächlichen Messbedingungen fachlich ausgewertet. Die Bewertung berücksichtigt Störeinflüsse und Aussagegrenzen. Bericht und Plananlagen dokumentieren die Fachbewertung, die bearbeiteten Bereiche und deren Lage-, Höhen- und Tiefenbezüge. Daraus werden erforderliche weiterführende Aufgaben abgeleitet.
Übergeben Sie Ergebnisse und Einschränkungen an die jeweils zuständige Bauleitung. Nach der Bewertung werden Bericht und Plananlagen mit den bearbeiteten Bereichen, Grenzen und noch offenen Aufgaben an die Bauleitung übergeben. Daraus wird die erforderliche Anschlussentscheidung für den nächsten Eingriff abgestimmt.
Halten Sie für die Abschnittsübergabe untersuchte Flächen und Tiefen, eingesetztes Verfahren und dokumentierte Einschränkungen fest. Ein später ergänzter Anschluss erhält eine gesonderte Prüfung seines Untersuchungsbedarfs. Die Zuordnung bleibt auch bei einem Wechsel der ausführenden Firma nachvollziehbar. Der Bericht dokumentiert die private Fachaufgabe; die zuständigen luxemburgischen Stellen treffen ihre jeweiligen Entscheidungen.
Der SEDAL, der Fachdienst der Luxemburger Armee, übernimmt seine staatlichen Aufgaben an Fundmunition einschließlich Identifikation, Neutralisierung und Vernichtung. Private Untersuchungsleistungen werden mit dem für Luxemburg geklärten zulässigen Umfang beauftragt und dokumentiert. Für einen tatsächlichen Fund gelten die staatlichen Meldewege. Ansprechpartner und Übergaben werden vor Beginn der geplanten Arbeiten abgestimmt.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Bei einer erforderlichen Flächenräumung werden Bearbeitungsziel, räumlicher Umfang und Übergabeschnittstellen im fachlich abgestimmten Vorgehen beschrieben. Zulässige private Tätigkeiten und staatliche Aufgaben des SEDAL bleiben dabei erkennbar. Tatsächlich ausgeführte Räumarbeiten erhalten ein Räumprotokoll mit bearbeiteten Bereichen und Grenzen. Bericht und Plananlagen werden gemeinsam für die Projektakte bereitgestellt.
Benennen Sie die neue Fassung und die gegenüber dem bisherigen Stand veränderten Bereiche. Die fachliche Bewertung und die Arbeitsunterlagen der Bauleitung müssen sich auf denselben Eingriff beziehen. Eine Änderung in der Projektablage allein genügt nicht, wenn vor Ort noch ein anderer Plan verwendet wird. Zuständigkeiten für die Weitergabe werden deshalb im Ablauf geklärt.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenZeigen Sie, wo ein untersuchter Abschnitt beginnt und endet und welche Tiefen er erfasst. Bei anschließenden Teilaufträgen müssen auch Übergangsbereiche nachvollziehbar zugeordnet werden können. Die vollständigen Anlagen bleiben zusammen mit dem Bericht verfügbar. Eine reine Terminliste kann die Reihenfolge erklären, beschreibt aber nicht den räumlichen und fachlichen Umfang der zugrunde liegenden Untersuchungen.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung werden anhand der noch offenen Aufgabe abgegrenzt. Benennen Sie die zusätzliche Trasse, die früheste Suchstelle und die für den nächsten Bodeneingriff benötigte Aussage. Das geeignete Vorgehen berücksichtigt vorhandene Ergebnisse und die in Luxemburg geklärten Voraussetzungen.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseDas hängt vom dokumentierten Umfang ab. Lage, Breite und Tiefe der Leitung werden mit den untersuchten Bereichen verglichen. Abweichungen sind fachlich zu bewerten; allein die Zugehörigkeit zum selben Bauprojekt reicht für eine Übertragung nicht aus.
Ja, soweit sie vorgesehen sind. Beschreiben Sie Lage und geplante Tiefe der Bodeneingriffe sowie den Zweck der Suchstellen. Welche Untersuchung dafür erforderlich und geeignet ist, wird anhand der vorhandenen Erkenntnisse geprüft.
Vorhandene Unterlagen können für eine erste Abstimmung genutzt werden. Noch nicht festgelegte Bereiche und Tiefen müssen dabei erkennbar sein. Vor der Ausführung wird der vereinbarte Untersuchungsumfang mit dem tatsächlich vorgesehenen Eingriff abgeglichen.
Nein. Sie dokumentiert die beauftragte Untersuchung mit ihren Ergebnissen und Grenzen. Behördliche Zuständigkeiten und die Aufgaben des SEDAL bei Fundmunition bleiben davon getrennt. Die für den konkreten Auftrag nötigen Abstimmungen sind vorab zu klären.
Stellen Sie die betroffenen Arbeiten ein. Berühren, bewegen oder versetzen Sie den verdächtigen Gegenstand nicht und legen Sie ihn nicht weiter frei. Verlassen Sie den Gefahrenbereich und halten Sie andere fern. Verständigen Sie die Luxemburger Polizei unter 113 beziehungsweise SEDAL aus sicherer Entfernung. Bringen Sie den Gegenstand nicht zu einer Dienststelle oder einem Recyclinghof. Befolgen Sie die Anweisungen der zuständigen Stellen.
Nein. Ihre fachliche Eignung wird für die konkrete Aufgabe bewertet. Sie ist nicht mit reiner Sichtbeobachtung des Aushubs gleichzusetzen. Bauablauf, Unterbrechungen und Meldewege müssen zu der vereinbarten Leistung und den erforderlichen Untersuchungsbedingungen passen.
Offene Varianten werden gekennzeichnet. Vor der Ausführung wird der gewählte Verlauf mit dem dokumentierten Untersuchungsumfang verglichen.
Der Aufwand hängt von vorhandenen Erkenntnissen, Flächen und Tiefen der einzelnen Bauphasen, geeignetem Verfahren, Zugängen und Störeinflüssen ab. Vorarbeiten, Auswertung, Bericht und Plananlagen werden dem benötigten Untersuchungsumfang zugeordnet. Bei Arbeiten in Luxemburg werden die konkret erforderlichen Nachweise, Meldungen und organisatorischen Voraussetzungen berücksichtigt. Staatliche Fundbehandlung und privat beauftragte Projektleistungen werden mit ihrem jeweiligen Zweck und ihrer Kostenzuständigkeit getrennt eingeordnet.
Netzumlegungen, Suchstellen und Anschlüsse in der Reihenfolge darstellen.
Ergänzen Sie Projektadresse, Arbeitsräume, Bohrpunkte, Start- und Zielgruben sowie die vorgesehenen Tiefen und Bezugshöhen. Offene Varianten bleiben mit ihrem Bearbeitungsstand gekennzeichnet. Benennen Sie auch die Unterlagen, auf denen die aktuelle Planung beruht. Eine vorbereitende Suchstelle wird mit ihrem eigenen Termin und Untersuchungsziel behandelt, damit frühe Bodeneingriffe im Auftrag tatsächlich erfasst werden.
Jeden Bauabschnitt mit passenden Berichten und Planständen verbinden.
Führen Sie die verwendeten Berichte mit ihren Karten, Zeitständen und Einschränkungen auf. Benennen Sie die nächste verantwortliche Bauleitung und den jeweiligen Bauabschnitt. Bei einem Firmenwechsel werden der gültige Eingriffsplan und die dazu passenden Ergebnisse vollständig weitergegeben. Für Arbeiten in Luxemburg werden Unternehmensnachweise, Dienstleistungsmeldungen und Unterlagen zur Entsendung getrennt nach ihrem Zweck bereitgestellt. Fehlende Informationen werden mit den verantwortlichen Beteiligten geklärt.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.