Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Eine Fläche ist für ein Vorhaben vorgesehen, doch Lage und Tiefe der späteren Erdarbeiten stehen noch nicht vollständig fest. Genau dieser Unterschied ist für die Kampfmittelprüfung wichtig. FONTANA-EOD unterstützt Sie dabei, aus den vorhandenen Plänen und Erkenntnissen einen fachlich passenden Untersuchungsumfang abzuleiten.
Von der vorgesehenen Nutzung zu den tatsächlichen Erdarbeiten.
Stellungnahmen und Berichte auf die richtige Fläche beziehen.
Leistungen nach dem feststehenden Eingriff abstimmen.
Für die Kampfmittelprüfung im Regierungsbezirk Darmstadt werden die tatsächlichen Bauflächen und Eingriffstiefen mit vorhandenen Erkenntnissen abgeglichen. Ein Regionalplan kann die räumliche Orientierung unterstützen. Der technische Auftrag benötigt jedoch einen ausreichend genauen Lageplan, die zugehörigen Fachunterlagen und erkennbare Änderungen gegenüber früheren Planfassungen.

Der technische Erläuterungsbericht zur Riedleitung Süd vom Februar 2022 beschreibt eine erneute Anfrage wegen erheblicher Änderungen der Trassenführung. Für Ihr Vorhaben wird entsprechend geprüft, welche vorhandene Aussage zu welcher Planfassung gehört und ob der aktuelle Eingriff davon erfasst ist. Der Bericht bleibt ein Beispiel für den damaligen Planungsschritt. Der Regierungsbezirk Darmstadt ist der südhessische Verwaltungsraum innerhalb Hessens. Für das einzelne Vorhaben werden Gemeinde, Grundstück oder Trasse und der bevorstehende Eingriff benannt. Örtliche Bau- und Ordnungsaufgaben werden mit den jeweils zuständigen Stellen abgestimmt. Der beim Regierungspräsidium Darmstadt angesiedelte Kampfmittelräumdienst bearbeitet seine Aufgaben dagegen für das gesamte Land Hessen. Für Flächen außerhalb des Regierungsbezirks bleibt der tatsächliche Projektort maßgeblich; die Hessen-Übersicht hilft bei der regionalen Zuordnung.
Die kommunalen Geschichtsdarstellungen dokumentieren schwere Luftangriffe auf Frankfurt am Main 1944 und Darmstadt 1944. Solche örtlichen Kriegseinwirkungen und die spätere Bauentwicklung werden für ein heutiges Vorhaben räumlich eingeordnet. Vorhandene Akten, Kriegsluftbilder und Fachauswertungen werden mit dem konkreten Grundstück oder Trassenabschnitt verbunden. Dokumentierte frühere Nutzungen und Bodenänderungen werden mit den bevorstehenden Eingriffen verglichen. Für die Untersuchungsplanung zählt, welche Erkenntnisse zum Baufeld vorliegen und welche Fragen noch fachlich geklärt werden müssen.
Der Regionalplan Südhessen verbindet die Landesplanung mit der kommunalen Bauleitplanung. Das Regierungspräsidium Darmstadt beschreibt ihn als überörtliches Planwerk, dessen Darstellungen nicht parzellenscharf sind. Im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main sind Regionalplan und Regionaler Flächennutzungsplan miteinander verbunden. Für die Auswertung einer Karte muss deshalb erkennbar sein, welche Aussage und welcher Maßstab gerade betrachtet werden.
Für die Kampfmittelfrage ist der beim Regierungspräsidium Darmstadt angesiedelte Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen zuständig. Er arbeitet landesweit. Für eine grundstücksbezogene Anfrage verlangt seine amtliche Information einen genauen Lage-, Flur- oder Detailplan mit markierten Grenzen. Die regionale Flächenplanung und diese fachliche Anfrage haben unterschiedliche Aufgaben.
Wenn Sie ein Grundstück entwickeln, sollte früh unterschieden werden: Was ist bislang nur eine mögliche Nutzung, was bereits konkret geplant und welche Erkenntnisse liegen zum Untergrund vor? Ein Baugebiet im Plan ist kein Nachweis einer durchgeführten Kampfmitteluntersuchung. Umgekehrt lässt sich aus der fehlenden Untersuchung eines noch unbestimmten Bereichs nicht ohne weitere Prüfung der Umfang einer erforderlichen Sondierung ableiten.
Warum auch ein geänderter Leitungsverlauf eine neue Klärung auslösen kann, zeigt die Riedleitung Süd zwischen Allmendfeld und Wolfskehlen. Der beim RP Darmstadt veröffentlichte technische Erläuterungsbericht von Hessenwasser, Stand Februar 2022, greift eine Kampfmittelstellungnahme von 2018 auf. Wegen erheblicher Änderungen an der Trassenführung kündigt er für die Ausführungsplanung eine erneute Anfrage beim Regierungspräsidium an. Sondierungen sind für Verdachtsflächen vorgesehen, die sich dabei im Nahbereich der Baumaßnahmen ergeben. Vergleichen Sie bei Ihrer eigenen Planung deshalb den früher bewerteten Verlauf mit den aktuell vorgesehenen Erdarbeiten und benennen Sie die Änderungen bei der fachlichen Anfrage. Der Bericht beschreibt das damals geplante Vorgehen, nicht den heutigen Untersuchungsstand der Leitung.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Eine allgemeine Unternehmensbezeichnung ersetzt nicht die Prüfung, ob die jeweiligen Aufgaben und Schnittstellen für das konkrete Vorhaben passend beschrieben sind.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen, ohne die unterschiedlichen Aufgaben gleichzusetzen.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Der technische Erläuterungsbericht zur Riedleitung Süd vom Februar 2022 beschreibt die damalige Trassenplanung und die vorgesehene erneute Kampfmittelanfrage nach Änderungen. Die Informationen des RP Darmstadt zur Regionalplanung erläutern den überörtlichen Planungsmaßstab. Für eine heutige Beauftragung werden die konkrete Eingriffsplanung und die dazu tatsächlich vorhandenen Fachunterlagen zusammengeführt.
Die BFR-Grundsätze zur Räumplanung strukturieren Untersuchungsziel und Leistungen. Die BFR-Hinweise zur Geophysik betreffen Verfahren und Messbedingungen; die BFR-Hinweise zur Dokumentation ordnen Ergebnisse und Plananlagen ein. Außerhalb des unmittelbaren Geltungsbereichs der BFR dienen sie als fachliche Orientierung. Der Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen erläutert seine Aufgaben und die benötigten Angaben für die Anzeige. Die DGUV-Hinweise zur Kampfmittelräumung betreffen die tätigkeitsbezogene Vorbereitung und fachgerechte Ausführung. Die Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung in Hessen beschreiben unter anderem verantwortliche Aufsicht, Arbeitsaufnahme und Ergebnisunterlagen. Erforderliche Erlaubnis- und Befähigungsnachweise werden dem konkreten Auftrag zugeordnet.
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson stimmt die ihr zugewiesenen Aufgaben mit den beteiligten Verantwortlichen ab. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung; seine Aussagen werden nicht ohne Prüfung als allgemeine Zulassung weiterer Bodenarbeiten oder als Entscheidung einer Behörde ausgegeben. Der Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen veranlasst Abtransport, gegebenenfalls Entschärfung und Vernichtung von Kampfmitteln. Die Vorbereitung der beauftragten Facharbeiten berücksichtigt diese staatlichen Aufgaben und die erforderlichen Anzeigen. Ergebnisunterlagen werden mit Lagebezug und Verantwortlichen der konkreten Tätigkeit zugeordnet.
Gräben, Baugruben und einzelne Gründungen werden mit ihren jeweiligen Tiefen beschrieben. Die Fachplanung verbindet diese Angaben mit der vorhandenen Erkenntnislage. Erst danach wird das geeignete Vorgehen bestimmt. Ein überörtlicher Nutzungsplan legt weder die erforderliche Untersuchungstiefe noch ein bestimmtes technisches Verfahren für das einzelne Bauvorhaben fest.
Fachleistungen für die geplanten Eingriffe vergleichenBebauung, Leitungen und Zugänglichkeit können innerhalb eines Projekts wechseln. Für die technische Untersuchung wird geprüft, welche Bedingungen die jeweilige Teilfläche aufweist. Grenzen der Auswertung werden benannt. Ein geeignetes Verfahren für einen freien Abschnitt wird dadurch nicht automatisch zur passenden Lösung für einen anschließenden bebauten Bereich.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Eine regionale Darstellung erleichtert die Orientierung im größeren Zusammenhang. Ergänzen Sie einen Lageplan, auf dem die vorgesehenen Arbeiten ausreichend genau erkennbar sind. Jede Unterlage behält ihren Zweck und ihre ursprüngliche Genauigkeit. Der Untersuchungsauftrag bezieht sich auf den konkret beschriebenen Eingriff und die dafür vorhandenen Erkenntnisse.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Ordnen Sie jede vorhandene Aussage der zugehörigen Fläche und Planfassung zu. Bereits bearbeitete Anforderungen werden durch ihre Ergebnisberichte nachvollziehbar. Noch offene Fragen bleiben ausdrücklich sichtbar. Ein gemeinsamer Projektname verbindet die Unterlagen organisatorisch, ersetzt aber keinen Vergleich zwischen dem tatsächlich untersuchten Bereich und der vorgesehenen Bodenarbeit.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Wenn ein Vorhaben in mehreren Teilen ausgeführt wird, benötigt jeder Abschnitt den passenden Unterlagenstand. Ergebnisplan, tatsächlicher Untersuchungsumfang und bevorstehender Eingriff werden zusammen übergeben. Änderungen erhalten eine erkennbare Fassung. Damit kann die Bauleitung prüfen lassen, ob vorhandene Aussagen weiterhin passen und welche Ergänzung für die nächsten Arbeiten erforderlich ist.
Ablauf und Aufgaben abstimmenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Aus einer Anfrage folgt deshalb keine pauschale Termin- oder Kostenzusage. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin.
Umfang und Termin besprechenLegen Sie zum regionalen Ausschnitt einen ausreichend genauen Grundstücks- oder Lageplan bei. Zeichnen Sie ein, wo gebaut, gegraben oder gebohrt werden soll. Werden zunächst nur Teile entwickelt, sollten diese von möglichen späteren Erweiterungen unterscheidbar sein. So beziehen sich Rückfragen auf dieselbe Fläche. Für die erste Anfrage werden auch Zufahrten, Baustelleneinrichtungen und vorbereitende Bodenarbeiten markiert, soweit sie zum Vorhaben gehören. Legen Sie fest, welche Teilfläche zuerst benötigt wird. Die Fachfirma kann Rückfragen und den benötigten Ergebnisstand damit auf denselben Eingriffsraum beziehen.
Die Bezeichnung Gewerbe, Wohnen oder Verkehr sagt noch nicht, wie tief in den Boden eingegriffen wird. Beschreiben Sie die tatsächlich vorgesehenen Arbeiten. Dazu können beispielsweise Fundamente, Leitungsgräben oder Anschlussgruben gehören. Noch offene Tiefen werden als offene Angaben benannt und nicht durch einen pauschalen Wert ersetzt. Benennen Sie Bauteil, Lage und geplanten Tiefenbereich gemeinsam. Die Fachplanung kann vorhandene Ergebnisse damit auf ihre Abdeckung prüfen. Noch nicht entschiedene Varianten bleiben mit ihrem Stand erkennbar. Der Untersuchungsumfang wird auf die tatsächlich weiterverfolgte Ausführung abgestimmt.
Übergeben Sie ein vorhandenes Schreiben des Kampfmittelräumdienstes mit dem zugehörigen Plan. Ergänzen Sie frühere Untersuchungsberichte einschließlich Ergebnisdarstellung und Einschränkungen. Erst dieser Zusammenhang zeigt, welche Aussagen bereits vorliegen und ob sie die heute geplanten Arbeiten erfassen. Datum, Aktenbezug und Planrevision verbinden die Unterlagen mit der Bauaufgabe. Fehlende Anlagen oder nur teilweise abgedeckte Bereiche werden der Fachfirma mitgeteilt. Im Angebot und bei der Ergebnisübergabe wird festgehalten, welche offenen Fragen der konkrete Auftrag bearbeiten soll.
Schon Erkundungsbohrungen oder vorbereitende Erdarbeiten können vor dem eigentlichen Bau in den Boden eingreifen. Geben Sie diese Schritte deshalb bei der Anfrage mit an. Die fachliche Bewertung richtet sich nach dem jeweiligen Eingriff; sie wird nicht allein durch den späteren Gebäudenamen bestimmt. Geben Sie an, wann Erkundungen, Anschlussarbeiten oder andere vorbereitende Eingriffe vorgesehen sind. Zugang, bekannte Leitungen und betriebliche Bedingungen werden mit den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt. Für den zuerst benötigten Abschnitt werden Untersuchung und fachliche Übergabe entsprechend vorbereitet.
Vermerken Sie, welche Variante weiterverfolgt wird und welche Darstellung nur der bisherigen Planung dient. Ein älterer Bericht kann weiterhin verwertbar sein, wenn seine Abdeckung zum neuen Eingriff passt. Der Vergleich zeigt konkrete Übereinstimmungen und Unterschiede. Die reine Änderung einer Planbezeichnung beantwortet die fachliche Frage noch nicht. Die Ergebnisakte verbindet Lageplan, Flächen und Tiefen mit Verfahren, Messbedingungen und fachlich bewerteten Befunden. Bearbeitete und noch offene Räume bleiben unterscheidbar. Bei beauftragten Räumarbeiten gehört das Räumprotokoll mit den zugehörigen Lage- und Ergebnisangaben zur Nachweisakte. Planung und Bauleitung können die nächste Tätigkeit mit diesem dokumentierten Umfang vergleichen.
Behördliche Auskunft, technische Planung und die beauftragte Fachleistung werden als verschiedene Aufgaben geführt. Ihre Ergebnisse und Voraussetzungen bleiben mit Datum und räumlichem Bezug verfügbar. Vereinbaren Sie für offene Fragen die zuständige Ansprechstelle. Eine geplante Rückmeldung wird nicht als bereits vorliegende Aussage in den Untersuchungsauftrag übernommen. Bei einer abschnittsweisen Übergabe werden Bericht und Plananlagen gemeinsam mit den offenen Aufgaben weitergegeben. Einschränkungen durch Zugang oder Störeinflüsse bleiben dem jeweiligen Raum zugeordnet. Neue Firmen oder Projektbeteiligte erhalten damit die für ihre Aufgabe benötigten Unterlagen und den tatsächlich erreichten Bearbeitungsstand.
Stellen Sie die aktuelle Eingriffsplanung und alle vorhandenen Kampfmittelunterlagen zusammen. Kennzeichnen Sie offene Varianten, fehlende Tiefen und noch ungeklärte Zugänge. Die erste Abstimmung beschreibt, welche fachliche Aussage benötigt wird. Anschließend können Umfang, Voraussetzungen und Ergebnisform der Leistung verständlich vereinbart werden. Zur Projektanfrage gehören Adresse, Lageplan, Bauphase, Eingriffstiefen und die zuerst benötigte fachliche Aussage. Vorhandene Stellungnahmen und vollständige Berichte werden mit ihren Anlagen zugeordnet. Die Beteiligten klären, wer fehlende Angaben beschafft und welche Vorarbeiten vor der Ausführung erforderlich sind.
Eine verlegte Trasse oder zusätzliche Baufläche wird der Fachplanung mit dem aktuellen Plan übergeben. Die bisherige räumliche Abdeckung wird damit verglichen. Bereits passende Ergebnisse bleiben berücksichtigt. Für neue oder anders beanspruchte Bereiche werden die offenen Aufgaben bestimmt, bevor die veränderte Bodenarbeit beginnt. Die zeitliche Abstimmung berücksichtigt neue Zugänge, geänderte Tiefen und den vorgesehenen Übergabepunkt. Für eine Ergänzung wird die zusätzliche Frage mit dem betroffenen Abschnitt benannt und der benötigte Nachweis vor dessen Ausführung abgestimmt.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenDie vorhandenen Erkenntnisse werden mit den vorgesehenen Flächen und Tiefen verglichen. Wo ein Räumkonzept benötigt wird, beschreibt es unter anderem das Ziel, die Bedingungen und das geplante Vorgehen. Die fachliche Ausarbeitung kann einen noch fehlenden Bauplan nicht durch unbestätigte Annahmen ersetzen.
Oberflächen, Leitungen, metallische Einbauten und die Zugänglichkeit können beeinflussen, welche Sondierung geeignet und wie aussagekräftig sie ist. Für ein großes Entwicklungsgebiet müssen nicht überall dieselben Bedingungen vorliegen. Unterschiede werden für die jeweiligen Teilflächen berücksichtigt.
Ein später zu planender Abschnitt bleibt mit seinen offenen Angaben in der Übersicht. Sobald der Eingriff feststeht, wird sein Untersuchungsbedarf geprüft. Bereits vorliegende Ergebnisse können dabei genutzt werden, soweit ihr dokumentierter Umfang passt. Eine automatische Wiederholung oder Übertragung wäre gleichermaßen zu pauschal.
Beschreiben Sie, welche Nutzung vorgesehen ist und welche Erdarbeiten bereits konkret feststehen. Kennzeichnen Sie Entwürfe und spätere Optionen. Für den Erstkontakt werden Projektadresse, Bauphase und bevorstehende Bodenarbeiten mitgeteilt. Die vorhandenen Auskünfte und Fachberichte werden mit ihren Anlagen auf aktuellen Planstand, räumliche Abdeckung und offene Fragen geprüft. Die erste Abstimmung klärt, welche Aussage für den nächsten Eingriff benötigt wird und welche Unterlagen noch fehlen.
Bei offenen Grundlagen wird erforderliche historische Recherche oder Luftbildauswertung für das konkrete Baufeld durchgeführt. Verfügbare Akten, Kriegsluftbilder und frühere Karten werden mit der heutigen Lage und der Untersuchungsfrage verbunden. Überlieferte Kriegseinwirkungen, Nutzungswechsel und dokumentierte Bodenänderungen werden räumlich eingeordnet. Die Erkenntnisse werden für die weitere Untersuchungsplanung ausgewertet; bereits ausreichende vorhandene Grundlagen können weiterverwendet werden.
Markieren Sie die angefragten Flächen. Ergänzen Sie Tiefen oder Höhenbezüge dort, wo diese bereits geplant sind. Aus Untersuchungsziel, Eingriffsplan, vorhandenen Erkenntnissen und örtlichen Bedingungen wird das geeignete Verfahren festgelegt. Zugang, Einbauten und mögliche Störeinflüsse werden berücksichtigt. Fachfirma, Planung und Bauleitung stimmen Vorbereitung, Leistungsumfang und den benötigten Übergabezeitpunkt ab. Erforderliche behördliche Mitteilungen werden der konkreten Tätigkeit zugeordnet.
Fügen Sie die vorhandene behördliche Stellungnahme und vollständige Fachberichte bei. Vermerken Sie, wenn Anlagen fehlen. Das Fachpersonal führt die vereinbarte Sondierung oder fachlich festgelegte Begleitung mit dem abgestimmten Verfahren aus. Daten und Befunde werden mit Lage und tatsächlichem Bearbeitungsumfang erfasst. Einschränkungen durch Zugang oder Störeinflüsse bleiben dokumentiert. Unerwartete Bedingungen werden über die vereinbarten Ansprechpartner weitergegeben und vor einer abweichenden Ausführung fachlich abgestimmt.
Die Fachfirma bewertet die erfassten Daten und Befunde anhand von Untersuchungsziel, Verfahren und tatsächlichen Bedingungen. Eine Messanomalie wird eingeordnet, ohne sie allein aufgrund ihres Auftretens als bestimmten Gegenstand zu bezeichnen. Bearbeitungsstand, Störeinflüsse, offene Bereiche und erforderliche Ergänzungen werden im Bericht mit den zugehörigen Plänen dokumentiert. Die Bewertung beschreibt den fachlich erreichten Stand und die weiter zu klärenden Fragen.
Stimmen Sie mit uns ab, welche Untersuchung angeboten werden kann und welche Angaben oder vorbereitenden Arbeiten dafür noch erforderlich sind. Bericht und Lagepläne ordnen Verfahren, bewertete Ergebnisse, bearbeitete Räume und Grenzen einander zu. Planung und Bauleitung vergleichen die nächste Bodenarbeit mit diesem Stand. Benötigte Ergänzungen oder weitere behördliche Abstimmungen werden vor dem betroffenen Eingriff geklärt. Die Dokumentation bleibt auch für spätere Planänderungen und neu beteiligte Firmen verfügbar.
Nach einer Untersuchung zählt der dokumentierte Umfang: welche Fläche betrachtet wurde, auf welche Tiefe oder Bezugshöhe sich die Aussage bezieht und welche Grenzen bestehen. Diese Angaben werden mit den späteren Erdarbeiten verglichen. Eine übergeordnete Darstellung der gesamten Entwicklungsfläche darf dabei nicht an die Stelle der einzelnen Ergebnispläne treten.
Für örtliche Fragen ergänzen die Seiten zu Darmstadt, Frankfurt am Main und Wiesbaden diese Vorbereitung. Der landesweite Rahmen ist auf der Hessen-Übersicht erläutert. Eine Orts- oder Gebietsbezeichnung begründet für sich genommen weder einen Kampfmittelverdacht noch eine Unbedenklichkeitsaussage.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Eine Übersicht kann das Vorhaben im regionalen Zusammenhang zeigen. Für die konkrete Bodenarbeit werden zusätzliche genaue Lage- und Tiefenangaben benötigt. Eine stärkere Vergrößerung verändert die ursprüngliche Datengrundlage nicht. Die Unterlagen werden daher nach ihrem Zweck ausgewählt und miteinander verbunden, statt eine Übersicht als ausführungsgenauen Nachweis zu behandeln.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenPlanungsunterlagen können beschreiben, welche Arbeit später vorgesehen ist. Für die weitere Bauvorbereitung wird zusätzlich geprüft, ob eine entsprechende Ausführung dokumentiert vorliegt. Der Ergebnisbericht benennt Umfang und Aussagegrenzen. Beide Stände bleiben im Projektvorgang unterscheidbar, damit die Bauleitung mit nachvollziehbaren Grundlagen arbeitet.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Die Leistungsübersicht hilft, diese Aufgaben bei der Anfrage zu unterscheiden.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNein. Die regionale Planung beschreibt räumliche Nutzungen und Entwicklungen. Für eine Kampfmittelaussage sind die grundstücksbezogenen Erkenntnisse und gegebenenfalls die dokumentierten Untersuchungen maßgeblich. Ein Planzeichen ersetzt diese fachliche Prüfung nicht.
Nein. Der beim Regierungspräsidium Darmstadt angesiedelte Kampfmittelräumdienst ist für das gesamte Land Hessen zuständig. Die amtliche Information erläutert die Anfrage zur Luftbildauswertung und die Abgrenzung zur beauftragten Untersuchung durch eine Fachfirma.
Ja. Vorhandene Unterlagen können gesammelt und konkrete erste Eingriffe beschrieben werden. Noch unbestimmte Flächen und Tiefen bleiben ausdrücklich offen. Der Untersuchungsbedarf für diese Bereiche wird geprüft, sobald die erforderlichen Planungsangaben vorliegen.
Für die erste Orientierung ist er hilfreich. Die genaue Zuordnung zum Grundstück und zu den geplanten Eingriffen benötigt jedoch einen geeigneten Lage- oder Detailplan. Der hessische Kampfmittelräumdienst verlangt für seine Anfrage einen solchen Plan mit markierten Grenzen.
Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren oder bewegen, Abstand halten, den Gefahrenbereich verlassen und andere fernhalten. Verständigen Sie unverzüglich die Polizei unter 110. Eine gewöhnliche Projektanfrage ist kein Meldeweg für einen akuten Fund.
Dafür werden die konkreten Arbeitsbereiche ausreichend genau dargestellt. Eine regionale Übersicht kann ergänzen, ersetzt aber keine passende Eingriffsplanung.
Sie beschreibt zunächst einen vorgesehenen Schritt. Ob die Anfrage und erforderliche Arbeiten später erfolgt sind, muss anhand der entsprechenden Unterlagen geprüft werden.
Sie werden im neuen Plan kenntlich gemacht und mit den bisherigen Nachweisen verglichen. Daraus wird der ergänzende fachliche Bedarf bestimmt. Aufwand und Kosten hängen von Fläche beziehungsweise Punktzahl, Eingriffstiefe, Unterlagenlage, Zugang und Messbedingungen ab. Notwendige Vorarbeiten und Ergebnisunterlagen werden mit dem Leistungsumfang abgestimmt. Für die Terminplanung werden der zuerst benötigte Abschnitt und die vor Ausführung zu erfüllenden Voraussetzungen benannt.
Bauflächen, Tiefen und weiterverfolgte Variante gemeinsam zeigen. Senden Sie uns den Lageplan, den bisherigen Planungsstand und die vorhandenen Kampfmittelunterlagen. Benennen Sie vor allem die nächsten vorgesehenen Bodeneingriffe. Wir prüfen mit Ihnen, welcher Untersuchungsumfang dazu passt und welche offenen Angaben vor einer Beauftragung benötigt werden.
Vorhandene Aussagen und Ergebnisse mit ihren Lageanlagen beilegen. Teilen Sie auch mit, welche Erdarbeiten zuerst beginnen sollen und welche Flächen noch nicht zugänglich sind. So können notwendige Vorarbeiten und die Übergabe der Ergebnisse rechtzeitig abgestimmt werden.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.