Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Bauherrschaften, Planungsbüros und Bauleitungen brauchen für Bodenarbeiten in Hanau einen klaren Untersuchungsauftrag und vollständige Ergebnisunterlagen. FONTANA-EOD unterstützt die Prüfung vorhandener Grundlagen und die vereinbarte Kampfmitteluntersuchung. Senden Sie Lageplan, vorgesehene Eingriffstiefe, Stellungnahmen und vorhandene Berichte, damit Fachumfang, Ansprechpartner und nächste Schritte abgestimmt werden können.
Fläche und benötigtes Ergebnis benennen.
Ansprechpartner vor Beginn festlegen.
Offene Fragen an die Bauleitung geben.
Für Ihr Bauvorhaben in Hanau beschreiben wir die beauftragte Untersuchung und die daraus erwarteten Ergebnisse mit ihrem konkreten Umfang. Die Aufgaben öffentlicher Stellen bleiben gesondert erkennbar. Vor Beginn wird geklärt, wer Ergebnisse entgegennimmt und wie offene Fragen vor den folgenden Bodenarbeiten weiterbearbeitet werden.

Die Stadtmeldung vom 17. Juli 2024 beschreibt einen Fund während Sondierungsarbeiten und die anschließende Entschärfung durch den staatlichen Kampfmittelräumdienst. Für Ihr Vorhaben werden Untersuchungsauftrag, Ergebnisübergabe und Aufgaben öffentlicher Stellen entsprechend klar getrennt. Der eigene Arbeitsablauf wird anhand der konkreten Fläche vorbereitet und mit den tatsächlich zuständigen Beteiligten abgestimmt.
Hanau ist seit dem 1. Januar 2026 eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Darmstadt in Hessen, Deutschland, und gehört damit keinem Landkreis an. Geben Sie für das Vorhaben die tatsächliche Projektadresse und die vorgesehenen Bodenarbeiten an. Bei einem Projekt in einer anderen Kommune, etwa im Main-Kinzig-Kreis, wird die jeweilige Gemeinde benannt. Die Zuständigkeit richtet sich nach Projektort und Fachaufgabe; der Kampfmittelräumdienst beim Regierungspräsidium Darmstadt ist hessenweit zuständig.
Die Stadt Hanau berichtete am 17. Juli 2024 über eine bei Sondierungsarbeiten gefundene Fliegerbombe. Die Entschärfung übernahm der Kampfmittelräumdienst des Regierungspräsidiums Darmstadt; an den erforderlichen Maßnahmen waren weitere öffentliche Stellen beteiligt. Die Meldung betrifft ausschließlich diesen damaligen Einsatz. Eine Aussage über andere Grundstücke lässt sich daraus nicht ableiten.
Für die Planung eines Bauvorhabens ist die Aufgabenverteilung dennoch wichtig: Eine beauftragte Fachuntersuchung und behördliche Maßnahmen bei einer konkreten Gefahr sind unterschiedliche Schritte. Ein Termin zur Sondierung enthält daher keine Zusage, dass an diesem Tag jede mögliche Folgefrage erledigt wird. Legen Sie vor Beginn fest, wer Untersuchungsergebnisse entgegennimmt und wie offene Punkte in die weitere Ausführung übernommen werden.
Die Städtischen Museen Hanau beschreiben den Luftangriff vom 19. März 1945 und die schweren Zerstörungen der Innenstadt sowie von Infrastruktur, Bahn- und Industrieanlagen. Der Wiederaufbau veränderte das Stadtbild. Für eine heutige Bauaufgabe werden verfügbare historische Hinweise dem konkreten Grundstück zugeordnet. Bekannte Veränderungen durch Trümmerbeseitigung, Auffüllungen oder spätere Bebauung gehören mit ihrem Lage- und Höhenbezug zur Unterlagenprüfung. Für eine frühere Nutzungsfläche wird geklärt, welche Erkenntnisse vorliegen und welche Bodenräume der neue Eingriff tatsächlich beansprucht.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Eine allgemeine Unternehmensbezeichnung ersetzt nicht die Prüfung, ob die jeweiligen Aufgaben und Schnittstellen für das konkrete Vorhaben passend beschrieben sind.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen und ordnet Aufgaben und Entscheidungen den jeweils zuständigen Beteiligten zu.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Verfahren am Standort: Stadt Hanau: Meldung zur Entschärfung am 17. Juli 2024.
Planung und Dokumentation: BFR KMR: Räumplanung – Grundsätze · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · Regierungspräsidium Darmstadt: Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Die Beteiligten vereinbaren ihre jeweiligen Aufgaben und Entscheidungszuständigkeiten. Eine koordinierende Ansprechperson führt die Informationen für das Projekt zusammen. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung mit ihrem räumlichen Umfang und ihren Aussagegrenzen. Seine Anwendbarkeit auf weitere Bodenarbeiten wird mit dem konkreten Eingriff abgeglichen. Behördliche Entscheidungen treffen die zuständigen Stellen.
Der beim Regierungspräsidium Darmstadt angesiedelte KMRD ist für ganz Hessen zuständig. Für die technische Überprüfung beziehungsweise Räumung werden geeignete Fachfirmen im jeweiligen Erlaubnis- und Befähigungsrahmen beauftragt. Nach den hessischen Allgemeinen Bestimmungen sind Entschärfung, Sprengung und Abtransport ausschließlich dem KMRD oder einer von ihm beauftragten Person überlassen. Zuständige Behörden und fachlich Verantwortliche werden deshalb vor der betroffenen Aufgabe eindeutig zugeordnet.
Die passende Fachleistung wird anhand des geplanten Eingriffs, vorhandener Erkenntnisse und der Bedingungen vor Ort bestimmt. Der Auftrag beschreibt diesen konkreten Beitrag. Behördliche Zuständigkeiten werden dadurch nicht verändert. Die Methodenwahl und die erwarteten Aussagegrenzen bleiben nachvollziehbar mit der zu bearbeitenden Fläche und Frage verbunden.
Fachleistungen zur benötigten Aussage vergleichenWenn ein Bericht zusätzlichen Bedarf benennt, wird die offene Frage vor der weiteren Beauftragung präzisiert. Der betroffene Bereich und die vorgesehenen Bodenarbeiten werden gemeinsam betrachtet. Eine pauschale Fortsetzung ohne klaren Auftrag erschwert die spätere Nachvollziehbarkeit. Die nächste Fachleistung knüpft deshalb ausdrücklich an die dokumentierten Erkenntnisse und Grenzen an.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Halten Sie fest, welche Fläche und welche Frage Gegenstand der beauftragten Untersuchung sind. Die erwartete Dokumentation wird mit dieser Aufgabe verbunden. Dadurch können alle Beteiligten den vorgesehenen Beitrag nachvollziehen. Ein allgemeiner Projekttitel oder ein Untersuchungstermin beschreibt für sich noch nicht sämtliche Leistungen, die im weiteren Ablauf erforderlich werden könnten.
Für ein Leistungsverzeichnis werden Ausgangsunterlagen, Untersuchungsziel und räumlicher Umfang zusammen beschrieben. Bei mehreren Bauabschnitten wird festgehalten, welcher Teil zuerst benötigt wird. Eine zugängliche Leitungsfläche und eine erst später erreichbare Baugrube können unterschiedliche Arbeitsstände haben. Das Angebot nennt die darauf bezogene Fachleistung, erforderliche Vorarbeiten und erwartete Ergebnisunterlagen. Für einen zusätzlichen Bodenraum wird die passende Ergänzung vor dessen Bearbeitung abgestimmt.
Fachleistungen vergleichen
Benennen Sie vor der Ausführung, wer Berichte und Plananlagen entgegennimmt und an die nächste Bauphase weitergibt. Die zuständige Person benötigt die vollständigen Aussagen und Einschränkungen. Eine kurze mündliche Information kann die Abstimmung unterstützen. Für spätere Planungsänderungen müssen die schriftlichen Unterlagen mit ihrem räumlichen Bezug verfügbar bleiben.
Halten Sie fest, wer die vollständigen Unterlagen für die Ausführung, die Fachplanung und die Bauherrschaft bereitstellt. Übergeben werden die tatsächlich bearbeiteten Flächen, Höhen- und Tiefenbezüge sowie verbliebene Einschränkungen. Die Empfänger gleichen diese Angaben mit der nächsten Bauphase ab. Falls ein Teil der Untersuchung noch aussteht, erhält er eine eigene Zuordnung. Auch bei getrennten Bauverträgen bleibt die technische Aussage an die dokumentierte Fachaufgabe gebunden.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Wenn nach einer Untersuchung Fragen verbleiben, werden diese mit dem betroffenen Bereich und der nächsten benötigten Klärung beschrieben. Zuständigkeiten werden nachvollziehbar abgestimmt. Der Abschluss einer einzelnen Leistung kann neben offenen Folgeschritten stehen. Die Projektübersicht zeigt deshalb sowohl das vorhandene Ergebnis als auch die noch erforderlichen Entscheidungen.
Eine offene Frage kann eine fehlende Plananlage, eine nicht auswertbare Teilfläche, eine vertiefte Gründung oder eine verlegte Leitungsführung betreffen. Benennen Sie den konkreten Unterschied zum bisherigen Stand. Die zuständigen Beteiligten bestimmen daraufhin, welche Information, fachliche Bewertung oder zusätzliche Arbeit benötigt wird. Neue Ergebnisse werden anschließend mit den früheren Unterlagen zusammengeführt. Dabei bleibt erkennbar, welche Aussage weiterverwendet wird und welcher Umfang tatsächlich hinzugekommen ist.
Ablauf und Aufgaben abstimmenBeschreiben Sie im Auftrag die benötigte Untersuchung mit Fläche, Eingriffstiefe und vorhandenen Erkenntnissen. Zu klären ist, ob Unterlagen eingeordnet, bestimmte Bodenräume technisch untersucht oder bereits bewertete Befunde weiter bearbeitet werden sollen. Benennen Sie außerdem, wer den Bericht entgegennimmt und offene Fragen vor der anschließenden Bauarbeit zuordnet. Die beauftragte Fachleistung und mögliche weitere behördliche Schritte behalten ihren jeweiligen Umfang. Ein Untersuchungsangebot kann so mit konkreten Grundlagen und erwarteten Ergebnisunterlagen abgestimmt werden.
Fachaufgabe einordnenDie Vorbereitung verbindet benötigte Arbeitsflächen mit verfügbaren Zugängen, Leitungsinformationen und den Tätigkeiten anderer Gewerke. Verantwortliche Ansprechpartner stimmen die für das geeignete Verfahren nötigen Messbedingungen ab. Rückbau, veränderte Oberflächen oder zusätzliche Untersuchungszugänge erhalten eine eigene fachliche Planung und die erforderlichen Voraussetzungen. Sie werden nicht eigenmächtig für den Messtermin hergestellt. Bereits vor der Ausführung wird festgelegt, wie örtliche Einschränkungen und neue Erkenntnisse an die für den weiteren Ablauf zuständigen Beteiligten weitergegeben werden.
Vorarbeiten im Ablauf klärenDer Umfang der privaten Facharbeit wird anhand der Projektunterlagen, der tatsächlichen Ausführungsbedingungen und der zulässigen Tätigkeit vereinbart. Benötigte Vorarbeiten, Untersuchung, Auswertung und Dokumentation werden nachvollziehbar beschrieben. Kosten und Termine werden mit diesen Voraussetzungen und den erforderlichen Abstimmungen verbunden. Änderungen der Bauplanung werden vor einer Erweiterung der Arbeiten mit dem vereinbarten Auftrag abgeglichen.
Umfang und Termin besprechenLassen Sie den vorgesehenen Untersuchungsbereich in einem Lageplan darstellen. Dazu gehören die relevanten Bodenarbeiten und deren Tiefen, soweit sie bereits feststehen. Benennen Sie auch Flächen, die nicht Teil des Auftrags sind. So kann die Bauleitung später unterscheiden, welche Arbeiten durch die Ergebnisse abgedeckt werden und wo eine zusätzliche Bewertung noch fehlt.
Zum Arbeitsbereich gehören bei Bedarf auch Verbau, Hilfsgruben, Baustellenzufahrten und Leitungsanschlüsse außerhalb des späteren Baukörpers. Bei geänderter Baugrubengeometrie werden die betroffenen Räume im aktuellen Plan gekennzeichnet. Höhen beziehen sich auf eine benannte Grundlage; bekannte Auffüllungen oder Abträge werden mitgeteilt. Vorbereitende Bodenarbeiten werden mit ihrem tatsächlichen Eingriff erfasst, damit erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen vor deren Ausführung geklärt werden können.
In Hessen gibt der beim Regierungspräsidium Darmstadt angesiedelte Kampfmittelräumdienst Auskunft zur möglichen Belastung von Grundstücken. Für die Anfrage verlangt er einen genauen Plan mit markierten Grundstücksgrenzen; alternativ besteht ein Online-Antrag zur Luftbildauswertung. Liegt bereits eine Stellungnahme vor, gehört sie einschließlich der zugehörigen Lageunterlagen zur Vorbereitung des Fachauftrags.
Die zuständige Ansprechperson der Bauherrschaft sollte erreichbar sein, wenn Ergebnisse oder örtliche Bedingungen vom erwarteten Stand abweichen. Halten Sie außerdem fest, wer geänderte Pläne weitergibt. Die organisatorische Vorbereitung hält Ansprechpartner, Planstände und Übergaben nachvollziehbar fest. Fachliche Bewertungen und behördliche Entscheidungen erfolgen bei den jeweils zuständigen Beteiligten; schriftliche Unterlagen stehen auch wechselnden Beteiligten zur Verfügung.
Ein Auftrag zur Untersuchung beinhaltet nicht automatisch jede später denkbare Räummaßnahme. Wenn sich zusätzlicher Bedarf ergibt, müssen dessen fachliche Voraussetzungen und Umfang geklärt werden. Das gilt ebenso bei einer geänderten Bauplanung. Für eine belastbare Abstimmung ist es hilfreicher, die offene Aufgabe zu beschreiben, als den bisherigen Auftrag ohne Prüfung weiterlaufen zu lassen.
Beide Arten von Unterlagen können für den Ablauf wichtig sein, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben. Erfassen Sie jeweils Inhalt, Datum, räumlichen Bezug und zuständige Stelle. Die gemeinsame Akte erleichtert den Zugriff. Eine organisatorische Mitteilung wird dabei nicht als technischer Untersuchungsbericht bezeichnet und ein Fachbericht nicht zu einer behördlichen Entscheidung erweitert.
Prüfen Sie gemeinsam, welche Bodenarbeit als Nächstes vorgesehen ist und welche Erkenntnisse dafür bereits vorliegen. Offene Fragen erhalten eine klare Zuordnung. Der Bericht bleibt mit seinen Anlagen verfügbar. Dadurch kann die folgende Bauphase am dokumentierten Stand ansetzen, auch wenn sich Beteiligte oder Planungsdetails zwischenzeitlich verändert haben.
Wird ein Ergebnis abschnittsweise übergeben, nennt die Projektübersicht den Stand für jeden betroffenen Bereich. Vorläufige Angaben werden von abgeschlossenen Fachbewertungen unterschieden. Ein später zugänglicher Abschnitt erhält seine benötigte Klärung vor dem dort vorgesehenen Eingriff. Bei einem Wechsel von Unternehmen werden vollständige Pläne und Berichte gemeinsam mit offenen Aufgaben weitergegeben. Nach ausgeführten Räumarbeiten wird auch das Räumprotokoll mit Räumumfang, Ergebnissen und verbleibenden Grenzen dem tatsächlich bearbeiteten Abschnitt und dem maßgeblichen Lageplan zugeordnet. Die aktuelle Bauplanung und der tatsächlich ausgeführte Untersuchungsumfang bleiben dabei getrennt nachvollziehbar.
Stellen Sie den aktuellen Eingriffsplan und die vorhandenen Unterlagen zusammen. Benennen Sie Auftraggeber, fachlich Beteiligte und die Empfänger der Ergebnisse. Die beauftragte Untersuchung erhält einen klaren Umfang. Die Abstimmung zeigt außerdem, welche weiteren Stellen eingebunden sind und welche Voraussetzungen vor den betroffenen Bodenarbeiten noch geklärt werden müssen.
Die Bauleitung vergleicht das neue Ergebnis mit dem nächsten Eingriff und übernimmt offene Fragen in die Aufgabenübersicht. Benötigte fachliche oder behördliche Klärungen bleiben erkennbar. Ein Termin für eine Folgearbeit wird anhand dieser Voraussetzungen abgestimmt. Die Dokumentation bildet damit die Grundlage des weiteren Ablaufs, ohne unbekannte Ergebnisse vorwegzunehmen.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Für den Auftrag werden verfügbare Aufnahmen, ihr Zeitraum und ihre Aussagegrenzen mit den aktuellen Bodenarbeiten verbunden. Weitere vorhandene Erkenntnisse erhalten einen nachvollziehbaren Bezug zur gleichen Fläche. Eine solche Auswertung unterstützt den Untersuchungsbedarf, dokumentiert jedoch keine Messung des heutigen Untergrunds. Ein fehlender erkennbarer Hinweis ist deshalb von einer technischen Felduntersuchung und deren tatsächlichem Aussageumfang für die geplante Arbeit zu unterscheiden.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Für die vereinbarte Untersuchungsaufgabe werden erwartete Objekte, benötigter Bodenraum und örtliche Störeinflüsse fachlich geprüft. Baulicher Bestand, Leitungen oder Zäune können die Auswertbarkeit beeinflussen. Die Auswertung ordnet Messsignale ein und hält gegebenenfalls erforderliche weitere Klärung mit ihrem Lagebezug fest. Eine Signalstärke allein bezeichnet kein Kampfmittel. Dadurch erhält die Ergebnisübergabe eine fachliche Aussage statt nur einer Aufzählung von Auffälligkeiten. Geomagnetik misst das Magnetfeld passiv. Maßgeblich ist die magnetische Wirkung des gesuchten Objekts; elektrische Leitfähigkeit allein begründet seine Erkennbarkeit durch dieses Verfahren nicht.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Ihre Auswahl wird mit der konkreten Aufgabe, erreichbaren Arbeitsflächen und störenden Einbauten begründet. Ergebnisse werden mit Lage und tatsächlichen Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Die fachliche Bewertung benennt eine erforderliche Ergänzung und macht den noch offenen Umfang für die weitere Abstimmung erkennbar. Ein verfügbares Gerät ersetzt diese auf den Auftrag bezogene Entscheidung nicht. Bei transientenelektromagnetischen Verfahren, kurz TDEM, wird die zeitliche elektromagnetische Antwort leitfähiger Objekte ausgewertet. Das Verfahren wird nach Untersuchungsziel und tatsächlichen Messbedingungen ausgewählt.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Die benötigte Aussage wird im Auftrag festgelegt und mit Bodenverhältnissen, Feuchtigkeit und Einbauten abgeglichen. Der Bericht benennt Interpretation und Grenzen der tatsächlich ausgewerteten Daten. Auffälligkeiten sind nicht automatisch Kampfmittel; unauffällige Bereiche belegen keine beliebigen Tiefen. Wird ein Bericht für andere Fachzwecke vorgelegt, wird zunächst seine Eignung für die Kampfmittelfragestellung geprüft.
Georadar und AussagegrenzenFür tiefe Baugruben und Gründungen wird geprüft, ob eine Oberflächenuntersuchung die erforderliche Aussage erreichen kann oder ein anderes Vorgehen benötigt wird. Eine Tiefen- oder Bohrlochsondierung erhält eine konkrete Planung von Ansatzpunkten, Tiefen, Anordnung und Leitungsbestand. Geeignete Untersuchungszugänge und deren Herstellung werden fachlich vorbereitet. Eine pauschale Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Festlegung nicht. Der Bericht ordnet die Ergebnisse den tatsächlich bearbeiteten Bodenräumen und dem eingesetzten Verfahren zu.
Tiefe Eingriffe vorbereitenIst die erforderliche Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich, wird die fachliche Eignung einer baubegleitenden Vorgehensweise geprüft. Die betreffenden Arbeitsbereiche, Untersuchungs- und Auswertungsschritte sowie die Mitteilung neuer Befunde werden mit dem Bauablauf abgestimmt. Eine reine Sichtbeobachtung des Aushubs ersetzt die notwendige Sondierung nicht. Nach jeder Etappe benötigt die Bauleitung den erreichten Fachstand, verbleibende Grenzen und offene Aufgaben. Die dafür zuständigen Ansprechpartner und Voraussetzungen der nächsten Bodenarbeiten werden vorab geklärt.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenEine Luftbildauswertung bewertet Hinweise aus historischen Aufnahmen. Ihre Aussage muss dem aktuellen Baufeld zugeordnet werden. Liegen mehrere Berichte vor, sind Bezugsflächen und Ergebnisse gemeinsam zu lesen. Widersprüche oder fehlende Anlagen gehören vor der weiteren Planung geklärt. Die bloße Erwähnung einer Untersuchung auf einer benachbarten Baustelle trägt keine Aussage über Ihr Vorhaben.
Eine Sondierung muss zur Untersuchungsaufgabe und zu den örtlichen Bedingungen passen. Messdaten können eine weitergehende fachliche Klärung erforderlich machen; sie sind nicht schon durch ihre Existenz ein vollständiger Abschlussnachweis. Lassen Sie erläutern, was ausgewertet werden konnte, welche Bereiche eingeschränkt blieben und welche Aussage für die geplanten Eingriffe daraus folgt. Geomagnetik erfasst magnetische Auffälligkeiten; aktive elektromagnetische Verfahren und Georadar haben andere Einsatzbedingungen. Für Georadar sind die Ausbreitungsbedingungen im Boden maßgeblich. Die Auswahl berücksichtigt Bodenaufbau, Bestandsleitungen, Störkörper, Untersuchungsziel und Eingriffstiefe. Bei tieferen Eingriffen wird eine erforderliche Tiefen- oder Bohrlochsondierung fachlich geplant. Eine Bohrlochfreigabe beziehungsweise der technische Nachweis bleibt dem tatsächlich untersuchten Bodenraum mit seinen Aussagegrenzen zugeordnet.
Wenn zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden, kann ein Räumkonzept deren Ablauf und Nachweise zusammenführen. Fachgerechte baubegleitende Kampfmittelräumung ist dabei nicht mit einfachem Beobachten des Aushubs gleichzusetzen. Auch eine schwer zugängliche oder schlecht auswertbare Teilfläche rechtfertigt nicht automatisch eine bestimmte Ersatzlösung. Das Vorgehen muss zur geklärten Aufgabe passen.
Zum Erstkontakt werden Projektort, Bauaufgabe und benötigte Aussage benannt. Vorhandene Pläne, Stellungnahmen und Berichte werden auf Aktualität, räumlichen Bezug, Vollständigkeit und Lücken geprüft.
Bei offenen historischen Erkenntnisfragen werden benötigte Recherchen und Luftbildauswertungen im fachlich abgestimmten Auftrag durchgeführt. Die KMRD-Stellungnahme wird berücksichtigt; ergänzende Erkenntnisse werden den heutigen Eingriffen zugeordnet.
Das geeignete Verfahren wird anhand von Untersuchungsziel, Eingriffstiefe, Bodenaufbau, Bestandsleitungen, Störkörpern und Messbedingungen gewählt. Fachauftrag, Zugänge, Vorarbeiten und erforderliche Schutzmaßnahmen werden vor den betroffenen Bodeneingriffen mit den verantwortlichen Beteiligten geklärt.
Die vereinbarte Sondierung oder fachgerechte baubegleitende Untersuchung wird im zulässigen Fachauftrag auf den abgestimmten Flächen und Punkten ausgeführt. Messdaten und Beobachtungen erhalten einen nachvollziehbaren Lage- und Höhenbezug. Nicht untersuchte Bereiche, eingeschränkte Zugänge und relevante Störungen werden festgehalten.
Die erhobenen Daten und Befunde werden bezogen auf das Untersuchungsziel ausgewertet. Die Fachbewertung berücksichtigt Störeinflüsse, die erreichten Bereiche und verbleibende Aussagegrenzen. Daraus wird abgeleitet, welche weiterführende Klärung oder Bearbeitung für die geplanten Bodenarbeiten benötigt wird.
Die Ergebniszeichnung muss den tatsächlich bearbeiteten Bereich erkennen lassen. Wenn ein Teil wegen eines Hindernisses ausgelassen wurde, sollte dies aus der Übergabe hervorgehen. Der ursprünglich vorgesehene Arbeitsbereich und die tatsächlich untersuchte Fläche können voneinander abweichen. Ohne diesen Vergleich besteht das Risiko, dass eine nicht bearbeitete Ecke versehentlich zum abgeschlossenen Bereich gerechnet wird. Bericht und Plananlagen dokumentieren die ausgeführten Facharbeiten, die fachliche Bewertung, die bearbeiteten Bereiche sowie Lage-, Höhen- und Tiefenbezüge mit den jeweiligen Aussagegrenzen.
Statt eines pauschalen Vermerks sollte erkennbar sein, welche Frage noch zu beantworten ist. Fehlt ein Bericht, ist ein Teil nicht auswertbar oder hat sich die Planung geändert? Diese Unterschiede bestimmen die weitere Abstimmung. Benennen Sie auch, welche Arbeiten bis zur Klärung nicht durch die vorhandene Untersuchung abgedeckt sind.
Wird etwa eine Baugrube erweitert oder die Position eines tiefen Bauteils verschoben, braucht die zuständige Fachplanung den geänderten Stand. Ein Abschlussbericht bleibt an seinen beschriebenen Untersuchungsumfang gebunden. Aus einer späteren Planänderung folgt deshalb zunächst ein Abgleich, nicht automatisch ein neuer Untersuchungsauftrag für das gesamte Grundstück.
Bei einem bestätigten Fund richtet sich das weitere Handeln nach den zuständigen Stellen. Für den anschließenden Bauablauf ist außerdem zu klären, welche Arbeitsbereiche und Bedingungen die vorhandenen Nachweise tatsächlich erfassen. Eine aufgehobene Sperrung sollte nicht ohne Prüfung als umfassender Untersuchungsnachweis für sämtliche künftigen Eingriffe weiterverwendet werden. Bauleitung und Fachplanung gleichen die Unterlagen mit der nächsten konkreten Bodenarbeit ab und stimmen notwendige Ergänzungen oder Anpassungen mit den zuständigen Beteiligten ab.
Bewahren Sie die beauftragten Untersuchungsberichte, Plananlagen und etwaigen behördlichen Mitteilungen mit ihrem jeweiligen Zweck auf. Eine mündliche Übergabe genügt für spätere Planungsänderungen nicht. Die Unterlagen sollten erkennen lassen, welche Flächen bearbeitet wurden, welche Ergebnisse vorliegen und welche Fragen verbleiben. So können auch später hinzukommende Beteiligte den erreichten Stand nachvollziehen.
Die hessischen Allgemeinen Bestimmungen nennen Lagepläne im Maßstab 1:1.000 und die Übergabe der Ergebnisse an den Kampfmittelräumdienst. Für die Projektakte bleiben Fachauftrag, tatsächlicher Bearbeitungsstand und die jeweils maßgebliche Planfassung zusammen verfügbar. Eine spätere Ergänzung wird mit ihrem betroffenen Bereich und Datum nachvollziehbar zugeordnet.
Der Kampfmittelräumdienst beim Regierungspräsidium Darmstadt ist landesweit zuständig und veranlasst den Abtransport, gegebenenfalls die Entschärfung und Vernichtung von Kampfmitteln. FONTANA-EOD erbringt die vereinbarten Fachleistungen mit ihrem jeweiligen Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Entscheidungen treffen die zuständigen Stellen. Die BFR KMR gelten unmittelbar auf Bundesliegenschaften; für andere Vorhaben werden ihre Grundsätze hier als fachliche Orientierung herangezogen.
FONTANA-EOD beschreibt die vereinbarte Untersuchung mit ihrem Unterlagenstand, den tatsächlichen Arbeitsflächen und den benötigten Ergebnissen. Nach der Durchführung erhält der festgelegte Empfänger den Bericht einschließlich der dokumentierten Grenzen und offener Fragen. Der erreichte technische Stand bleibt von gegebenenfalls anschließenden behördlichen Maßnahmen unterscheidbar. Ändern sich Planung oder Messbedingungen, wird der weitere Fachbedarf mit dem Auftrag abgeglichen. Die nächsten Bodenarbeiten werden auf diese konkrete Ergebnislage und die noch benötigten Entscheidungen bezogen.
Untersuchungsaufgabe besprechenVor der Gerätewahl wird bestimmt, welche Erkenntnis für die nächste Bauentscheidung fehlt. Vorliegende Unterlagen und die örtlichen Messbedingungen bilden dafür die Grundlage. Die Methode eines ähnlichen Projekts oder eine Gerätebezeichnung legt weder den eigenen Untersuchungsumfang noch das benötigte Ergebnis fest.
Nicht erreichbare Bereiche und eingeschränkte Auswertungen werden im Bericht mit ihrem räumlichen Bezug benannt. Sie bleiben für die weitere Bearbeitung erkennbar. Der festgelegte Empfänger kann die noch erforderliche Fachaufgabe und ihre Voraussetzungen dadurch dem betroffenen Bauabschnitt zuordnen, statt einen unvollständigen Stand als Gesamtabschluss zu übernehmen.
Eine neue Fläche, geänderte Tiefe oder andere Bauweise wird vor dem betroffenen Eingriff mit den vorhandenen Ergebnissen verglichen. Die aktuelle Planung zeigt, was sich gegenüber dem beauftragten Umfang geändert hat. Verantwortliche Beteiligte klären daraus die weitere Untersuchung und erforderliche Abstimmung, bevor die neue Aufgabe ausgeführt wird.
Bericht und Plananlagen werden mit ihrem vollständigen Aussageumfang an die vereinbarten Ansprechpartner übergeben. Erreichter Bearbeitungsstand, Einschränkungen und offene Anschlussaufgaben bleiben miteinander verbunden. Eine Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt die Unterlagen aber nicht. Auch eine nachfolgende Bauleitung oder Fachfirma benötigt diese Grundlage, um weitere Schritte und zuständige Beteiligte nachvollziehbar zuzuordnen.
Bericht, Lageplan und Aussagegrenzen werden gemeinsam an die zuständigen Beteiligten weitergegeben. Auch eine kurze Zusammenfassung verweist auf diese vollständigen Unterlagen. So bleibt nachvollziehbar, welche Frage tatsächlich bearbeitet wurde. Ein weitergeleiteter einzelner Satz ohne Anlagen kann den räumlichen und fachlichen Umfang des Ergebnisses nicht zuverlässig vermitteln.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenBei einem Wechsel der Bauleitung oder Fachfirma werden die gültigen Planstände, vorhandenen Erkenntnisse und offenen Aufgaben zusammen übergeben. Frühere Zuständigkeiten bleiben als Vorgeschichte nachvollziehbar. Für die nächste Tätigkeit wird die aktuelle Aufgabenverteilung geklärt. Die gemeinsame Projektadresse allein sichert nicht, dass alle Beteiligten dieselbe Fläche und Aufgabe meinen.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Für die Anfrage werden die offene Aufgabe, betroffene Flächen und Tiefen sowie die benötigten Ergebnisse beschrieben. Der zulässige Leistungsumfang wird mit den tatsächlichen Voraussetzungen und Zuständigkeiten abgestimmt.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNein. Die Stellungnahme bewertet die vorliegenden Erkenntnisse und kann erforderliche Arbeiten benennen. Ob und wie eine technische Untersuchung erfolgt, muss für das konkrete Vorhaben geklärt und entsprechend beauftragt werden.
FONTANA-EOD übernimmt die vereinbarten Prüf-, Untersuchungs- und Dokumentationsaufgaben mit ihrem jeweiligen Umfang. Behördliche Gefahrenabwehr und erforderliche Sperrungen werden von den zuständigen öffentlichen Stellen veranlasst. Die Entschärfung, Sprengung und der Abtransport liegen nach den hessischen Bestimmungen beim Kampfmittelräumdienst oder den von ihm beauftragten Personen. Weitere erforderliche Leistungen werden für die konkrete Aufgabe abgestimmt.
Er belegt das damals von der Stadt beschriebene Ereignis. Eine Belastung oder abgeschlossene Prüfung Ihres Grundstücks lässt sich daraus nicht ableiten. Dafür sind die eigenen Grundstücksunterlagen und geplanten Eingriffe zu bewerten.
Sie benötigt die Ergebnisse mit den zugehörigen Flächenplänen, Aussagegrenzen und noch offenen Aufgaben. Der Nachweis muss zum vorgesehenen Bauabschnitt passen. Ändert sich dieser, ist die bisherige Abdeckung erneut zu prüfen.
Stoppen Sie die Arbeiten im betroffenen Bereich, berühren oder bewegen Sie den Gegenstand nicht und halten Sie Abstand. Warnen Sie andere und verständigen Sie aus sicherer Entfernung die Polizei über 110. Die weitere Behandlung bleibt den zuständigen Fachkräften vorbehalten. Den Gegenstand nicht weiter freilegen oder zu einer Dienststelle bringen. Verlassen Sie den Gefahrenbereich und halten Sie andere fern.
Damit Ergebnisse, Anlagen und offene Fragen rechtzeitig zur nächsten Bauphase gelangen und eindeutig weiterbearbeitet werden können.
Sie wird mit dem betroffenen Bereich, der benötigten Klärung und den zuständigen Beteiligten in der Projektübersicht festgehalten.
Für den Aufwand zählen nutzbare Vorunterlagen und KMRD-Stellungnahme, erforderliche Vorarbeiten und Zugänge, Flächengröße beziehungsweise Anzahl und Tiefe der Untersuchungspunkte, geeignetes Verfahren, Messbedingungen sowie Auswertung und Dokumentation. Offene Bereiche und ergänzende Aufgaben werden mit ihren tatsächlichen Voraussetzungen angeboten. Private Fachleistung, behördliche Aufgaben und sonstige vorbereitende Leistungen bleiben im Leistungsumfang unterscheidbar.
Beschreiben Sie Fläche, geplante Bodenarbeiten und vorhandene Erkenntnisse. Ergänzen Sie die tatsächliche Projektadresse, Flurstücke, Aktenzeichen, Eingriffstiefe und einen aktuellen Lageplan. Fügen Sie vorhandene Stellungnahmen und vollständige Berichte einschließlich Anlagen bei. Beschreiben Sie Bauzustand, Zugänge, Bestandsleitungen und bekannte Geländeänderungen. Nennen Sie den zuerst benötigten Bauabschnitt und kennzeichnen Sie zusätzliche Arbeitsräume. Fehlende Angaben bleiben als offene Punkte erkennbar, damit die benötigte Fachleistung konkretisiert werden kann.
Teilen Sie mit, wer Ergebnisse übernimmt und die nächsten Arbeiten koordiniert. Benennen Sie Auftraggeber, Bauleitung, Fachplanung und die koordinierende Ansprechperson mit dem vorgesehenen Zeitablauf. Die Empfänger erhalten zusammengehörige Berichte und Plananlagen mit den noch offenen Fragen. Bei mehreren Gewerken oder Bauverträgen wird festgehalten, wer die Erkenntnisse vor dem nächsten Bodeneingriff abgleicht. Teilen Sie auch mit, welche Arbeiten zuerst beginnen sollen und welche Bereiche erst später zugänglich werden.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.