Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Vor einer Baugrundbohrung oder einem Schurf muss geklärt sein, ob vorhandene Kampfmittelunterlagen den geplanten Eingriff abdecken. FONTANA-EOD stimmt dafür Lage, Tiefe und Ausführung mit Ihren Umwelt- und Baugrundfachleuten ab. Schadstoffanalysen und die Bewertung der Tragfähigkeit bleiben eigenständige Aufgaben der beauftragten Fachbüros.
Kampfmittel, Schadstoffe und Baugrund getrennt bewerten.
Bohrpunkte und Eingriffstiefen im Plan zeigen.
Für jeden Eingriff die passenden Berichte prüfen.
Ein Baugrund- oder Altlastenbericht beantwortet andere Fragen als eine Kampfmitteluntersuchung. Vor Bohrung, Schurf und Aushub werden daher die geplanten Eingriffe mit den vorhandenen Kampfmittelunterlagen abgeglichen. FONTANA-EOD klärt mit den beauftragten Fachbüros den dazu passenden Untersuchungsumfang und dokumentiert die räumlichen sowie technischen Grenzen der eigenen Aussage.

Übermitteln Sie die vorgesehenen Bohrungen und Schürfe mit ihren Punktnummern, Lagen und Tiefen. Ergänzen Sie die geplanten Arbeitsräume. Die Anzahl der beauftragten Proben allein beschreibt den Bodeneingriff nicht. Die Fachplanung kann anhand der räumlichen Angaben erkennen, welche vorhandenen Kampfmittelunterlagen zur Aufgabe passen und welche Fragen vor der Ausführung offenbleiben.
Leistungen für die geplanten Aufschlüsse wählen
Auffüllungen, metallische Einlagerungen und vorhandene Bauwerke können die Untersuchung beeinflussen. Bekannte Bedingungen werden zusammen mit dem Eingriffsplan bereitgestellt. Die Verfahrenswahl richtet sich nach dem konkreten Untersuchungsziel und der tatsächlichen Auswertbarkeit. Eine Messung auf einem benachbarten freien Bereich ersetzt keine Bewertung des später beanspruchten Arbeitsraums.
Verfahren nach Messbedingungen und Untersuchungsziel wählen
Ein Erkundungsprogramm kann einzelne Punkte betreffen, während eine spätere Sanierung größere Bodenvolumen beansprucht. Für den Übergang wird der neue Plan mit dem dokumentierten Untersuchungsumfang verglichen. Frühere Ergebnisse bleiben erhalten und nutzbar. Ihre Aussage wird jedoch nur auf die Flächen und Bedingungen bezogen, die tatsächlich untersucht und bewertet wurden.
Erkundungs- und Sanierungsumfang dokumentarisch vergleichenBei einer gemeinsamen Geländekampagne können dieselben Zufahrten und Planunterlagen genutzt werden. Die fachlichen Ergebnisse müssen trotzdem unterscheidbar bleiben. Wer eine Probe für die chemische Untersuchung entnimmt, beantwortet damit weder die Gründungsfrage noch den Kampfmittelverdacht. Vor der Terminplanung werden deshalb die Ziele, Eingriffspunkte und benötigten Entscheidungen nebeneinandergestellt.

Für die Umweltuntersuchung werden Probenahmestellen, Zielhorizonte und Entnahmeverfahren benötigt. Für die Kampfmittelprüfung sind zusätzlich die tatsächlichen Bodeneingriffe und vorhandene Verdachtsunterlagen relevant. Ein kleiner Probenahmepunkt kann mit einem größeren Schurf oder einem Gerätestandplatz verbunden sein. Wird die Entnahmestelle wegen eines Hindernisses verschoben, muss der neue Eingriff in der Abstimmung auftauchen. Die chemische Analytik bleibt beim dafür beauftragten Fachbüro beziehungsweise Labor.
Untersuchungsaufgaben abgrenzen
Das geotechnische Erkundungsprogramm legt fest, welche Informationen über Bodenaufbau und Baugrundverhalten benötigt werden. Bohrungen und Schürfe haben dabei eigene Lagen und Tiefen. Die Kampfmittelfachfirma benötigt dieses Programm, um ihre Aufgabe passend abzugrenzen. Eine Untersuchung der Erkundungspunkte ist aber noch keine Aussage für alle späteren Fundamente, Baugruben oder Verbaupunkte. Sobald die Bauwerksplanung konkretisiert wird, folgt ein erneuter räumlicher Abgleich.
Bodenaufschlüsse gemeinsam planen
Eine Sanierungsmaßnahme kann andere Flächen und Tiefen betreffen als die vorherige Erkundung. Materialumschlag, zusätzliche Gräben oder verlegte Zufahrten können neue Eingriffe auslösen. Der Übergang von der Untersuchung zur Sanierung wird deshalb als eigener Planungsstand behandelt. Die Beteiligten halten fest, welche Erkenntnisse weiterverwendet werden können und welche Teile der neuen Maßnahme noch nicht von den vorhandenen Unterlagen erfasst sind.
Untersuchungsschritte abstimmenBeschreiben Sie die anstehende Entscheidung: Soll zunächst ein Erkundungsprogramm beauftragt, eine Ausschreibung erstellt oder ein bereits geplanter Bodeneingriff ausgeführt werden? Davon hängt ab, welche Unterlagen zuerst geprüft und welche offenen Fragen vor Ort geklärt werden müssen.
Übermitteln Sie die Punktliste mit Lageplan, vorgesehenen Tiefen und dem Zweck der Aufschlüsse. Kennzeichnen Sie, welche Angaben bereits feststehen und welche vorläufig sind. Für die erste Einordnung wird geprüft, ob geeignete historische oder behördliche Informationen vorliegen und was für die weitere Verdachtsklärung benötigt wird. Ein kurzfristiger Terminwunsch ersetzt diese Grundlage nicht. Die Fachbüros benennen auch die Arbeiten, die vor dem eigentlichen Aufschluss stattfinden sollen. Dazu können vorgesehene Hilfsgruben, die Einrichtung einer Arbeitsfläche oder das Umsetzen auf einen Ersatzpunkt gehören. Für die Kampfmittelprüfung ist der dadurch betroffene Raum zu beschreiben. Die Auswahl eines geotechnisch geeigneten Probenpunkts und die kampfmitteltechnische Vorbereitung dieses Eingriffs sind unterschiedliche Entscheidungen. Beide werden mit dem aktuellen Plan zusammengeführt, bevor der betreffende Punkt zur Ausführung eingeplant wird. Noch ungeklärte Varianten erhalten einen erkennbaren Bearbeitungsstand.
Entscheidend ist der vollständige Bericht mit Anlagen, nicht nur eine zusammenfassende E-Mail. Untersuchte Flächen, Tiefen, Verfahren und ausgeschlossene Bereiche werden dem neuen Programm gegenübergestellt. Die Bezeichnung des Grundstücks allein genügt dafür nicht. Wenn ein Punkt außerhalb des dokumentierten Bereichs liegt, wird die Lücke beschrieben und der erforderliche nächste Schritt besprochen. Fehlt eine Plananlage oder lässt sich eine alte Punktnummer der heutigen Planung nicht zuordnen, benennen Sie genau diese Lücke. Ein Kartenausschnitt ohne Legende oder ein Foto einer Ergebniszeile reicht für den räumlichen Abgleich häufig nicht aus. Hilfreich sind die ursprüngliche Berichtsbezeichnung und der Ansprechpartner, über den die vollständigen Unterlagen beschafft werden können. Die weitere Untersuchung wird anhand der tatsächlich verfügbaren Grundlagen abgestimmt; fehlende Ergebnisse werden weder aus einer früheren Beauftragung noch aus einer Rechnung abgeleitet.
Beschreiben Sie Umweltuntersuchung, Geotechnik und Kampfmittelbearbeitung mit ihren jeweiligen Ergebnissen. Gemeinsam genutzte Pläne, Zugangsvoraussetzungen und Terminabstimmungen können gebündelt werden. Unterschiedliche Untersuchungsziele sollten nicht unter einem unklaren Sammelbegriff verschwinden. Damit bleibt bei der Angebotsprüfung erkennbar, wer welche Frage beantwortet und welche Leistungen gesondert zu beauftragen sind. Für vergleichbare Angebote werden die benötigten Ergebnisse beschrieben: etwa eine Bewertung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung benannter Punkte oder die Übergabe eines Berichts mit räumlichen Anlagen. Halten Sie fest, wer die Messfläche bereitstellt und welche Informationen andere Fachbüros liefern. Noch nicht festgelegte Ersatzpunkte oder spätere Bauabschnitte bleiben als offene Aufgaben erkennbar. Ändert sich der beauftragte Umfang, werden die dafür nötige fachliche Klärung und die Abstimmung zwischen Auftraggeber und Fachfirma vor der betroffenen Ausführung vorgenommen.
Die Altlastenbearbeitung untersucht und bewertet stoffliche Belastungen und deren mögliche Gefahren. Die Geotechnik bearbeitet die für Baugrund und Gründung relevanten Fragestellungen. Eine Kampfmittelprüfung bezieht sich auf den Kampfmittelverdacht und die dafür geeignete Erkundung. Ein unauffälliger Laborbefund ist deshalb keine Aussage über mögliche Kampfmittel; ein kampfmitteltechnischer Bericht bestätigt umgekehrt weder die stoffliche Unbedenklichkeit des Bodens noch seine Tragfähigkeit.
Das Umweltbundesamt beschreibt für Altlasten eigene Untersuchungs- und Bewertungsschritte. Auch die BFR Kampfmittelräumung grenzen Boden- und Grundwasserverunreinigungen von ihrem Untersuchungsgegenstand ab. Klären Sie mit den beteiligten Fachbüros, welche Unterlagen vor der nächsten Untersuchung benötigt werden. FONTANA-EOD bearbeitet dabei die vereinbarte Kampfmittelaufgabe. Laboranalytik, Altlastengutachten und geotechnische Bemessungen sind gesondert mit den dafür beauftragten Fachstellen abzustimmen.
Das zuständige Fachbüro legt seine vorgesehenen Bohr-, Sondier- oder Schurfpunkte mit Lage und Tiefe dar. Ergänzen Sie die geplante Ausführung, den benötigten Arbeitsraum und mögliche Ersatzpunkte. Auf dieser Grundlage lässt sich klären, welche vorhandene Kampfmittelbewertung den Eingriff erfasst und wo zusätzlicher Untersuchungsbedarf besteht.
Luftbildauswertungen, frühere Kampfmittelberichte, Bestandspläne und Umweltunterlagen werden mit Quellen- und Datumsangaben zusammengeführt. Prüfen Sie für jeden Bericht, welche Frage er beantwortet und welchen Teil des Grundstücks er erfasst. Eine auffällige Messung, ein Schadstoffbefund und eine festgestellte Kampfmittelbelastung sind unterschiedliche Ergebnisse. Die jeweils zuständigen Fachleute bewerten sie getrennt.
Auch eine Erkundungsbohrung ist ein geplanter Bodeneingriff. Ihre Vorbereitung wird daher vor der Ausführung abgestimmt. Teilen Sie der Kampfmittelfachplanung mit, wenn ein Punkt verschoben oder die Bohrung tiefer ausgeführt werden soll. Eine frühere punktbezogene Untersuchung gilt nicht automatisch für einen Ersatzpunkt.
Auf einer Fläche mit Auffüllungen, Bewehrung oder dichtem Leitungsbestand können Messverfahren eingeschränkt sein. Die BFR nennen Bodenbeschaffenheit, metallische Störkörper und Zugang als wesentliche Bedingungen der geophysikalischen Erkundung. Halten Sie fest, welche Bereiche wegen solcher Einschränkungen nicht ausreichend beurteilt werden können. Eine eingeschränkte Messung belegt weder das Fehlen von Kampfmitteln noch die Schadstofffreiheit.
Das Umweltbüro markiert den gewünschten Probenahmepunkt, die Geotechnik ergänzt ihre Tiefenanforderung, und die Kampfmittelfachfirma bewertet den dafür vorgesehenen Eingriffsraum anhand der verfügbaren Erkenntnisse. Kann ein Bereich mit dem vorgesehenen Verfahren nicht ausreichend untersucht werden, wird fachlich geklärt und dokumentiert, wie weiter vorzugehen ist. Arbeitsschutzmaßnahmen für stoffliche Belastungen und mögliche Kampfmittel sind aufeinander abzustimmen; die Planung berücksichtigt beide Gefährdungsarten.
Verwenden Sie eindeutige Punktnummern, Flächenkennungen sowie einen nachvollziehbaren Höhen- und Koordinatenbezug. Ein Planverzeichnis hilft den Beteiligten, die jeweils gültigen Punktlagen zu verwenden. Kennzeichnen Sie bereits ausgeführte und erst geplante Erkundungen klar voneinander.
Berichte müssen erkennen lassen, welche Fachdisziplin, Methode und Aufgabe zu einer Feststellung gehören. Für die Kampfmittelprüfung zählen der untersuchte Raum, das Verfahren und seine Grenzen. Die Bewertung von Schadstoffkonzentrationen oder Gründungsbedingungen verbleibt beim dafür beauftragten Fachbüro.
Halten Sie fest, welche Information vor der nächsten Bohrung, Probenahme oder Aushubphase noch benötigt wird. Benennen Sie den betroffenen Punkt, die noch benötigte Rückmeldung und die Person, die sie liefert. Gleichen Sie die Planänderung mit den vorhandenen Ergebnissen ab und halten Sie fest, welche Arbeiten noch offen sind.
Für die Bauleitung ist eine zusammenhängende Ablage hilfreich. Die Projektakte ordnet jedem Ergebnis die untersuchte Frage, den räumlichen Bezug und den verantwortlichen Bearbeiter zu.
Historische Informationen, vorhandene Kampfmittelberichte und aktuelle Lagepläne erhalten eine erkennbare Bezeichnung und einen Planstand. Bei widersprüchlichen Angaben wird die Abweichung benannt. Eine vermutete frühere Geländeoberfläche oder eine nicht dokumentierte Auffüllung wird nicht stillschweigend als gesicherte Grundlage verwendet. Die offenen Punkte bleiben für die Methodenauswahl sichtbar. Ein Tiefenwert ist mit der Oberfläche oder Bezugshöhe zu verbinden, auf die er sich bezieht. Nach einem Geländeabtrag oder einer Auffüllung kann derselbe Zahlenwert einen anderen Bodenraum beschreiben. Geben Sie daher an, ob die zugrunde gelegte Geländeoberfläche noch dem heutigen Zustand entspricht. Widersprüche zwischen Schichtenverzeichnis, Lageplan und früherem Bericht werden mit den jeweiligen Bearbeitern geklärt. Die Projektakte hält fest, welcher Stand für die weitere Planung verwendet wird und welche Annahmen noch zu überprüfen sind.
Messflächen, Punktnummern, Bezugshöhen und Untersuchungsgrenzen müssen sich im Ergebnisbericht wiederfinden. Abweichungen während der Ausführung werden ebenfalls festgehalten. Nicht untersuchte Punkte oder nicht belastbar auswertbare Teilbereiche werden in der Schlussfolgerung als offene Bereiche mit ihrem Lagebezug und dem noch erforderlichen Schritt geführt. Der Abschlussbericht bezieht sich auf die tatsächlich ausgeführten Arbeiten. Bei gemeinsam genutzten Punktnummern muss weiterhin erkennbar sein, zu welcher Facharbeit ein Ergebnis gehört. Der Nachweis einer Probenahme beschreibt zunächst diese Probenahme; der kampfmitteltechnische Bericht beschreibt die ausgeführte Untersuchung und ihre Grenzen. Die Übergabe verbindet beide Angaben über ihren Lagebezug, ohne die fachlichen Aussagen gleichzusetzen. Werden Punkte ausgelassen, verschoben oder in einem anderen Bauabschnitt bearbeitet, erhält die Bauleitung einen nachvollziehbaren Bearbeitungsstand. So lässt sich der nächste geplante Eingriff mit den tatsächlich vorliegenden Ergebnissen abgleichen.
Die Fachbüros erhalten die für ihre weiteren Eingriffe erforderlichen kampfmitteltechnischen Ergebnisse einschließlich Einschränkungen. Umgekehrt fließen relevante Hinweise aus Schichtenverzeichnissen, Bestandsplänen und Umweltunterlagen in die weitere Planung ein. Die fachliche Bewertung bleibt jeweils zugeordnet. Entsorgungseinstufung und Gründungsempfehlung werden von den dafür beauftragten Fachstellen erstellt. Erforderliche Freilegungen und die Bergung bestätigter Kampfmittel werden mit zulässigem Tätigkeitsumfang, örtlichen Zuständigkeiten und Dokumentation abgestimmt. Nach tatsächlichen Freilegungs- oder Räumarbeiten werden die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle in die Projektakte aufgenommen.
Die Reihenfolge richtet sich nach dem vorhandenen Erkenntnisstand. Sie wird nicht allein durch die Verfügbarkeit eines Bohrgeräts bestimmt. Ein klarer Übergabepunkt zwischen Planung, Feldarbeit und Auswertung verhindert, dass nachfolgende Arbeiten mit unvollständigen oder überholten Angaben beginnen.
Bauherr, Umweltbüro, Geotechnik und Kampfmittelfachfirma benennen die jeweils benötigte Entscheidung. Dazu gehören die geplanten Aufschlüsse, die nächste Bauphase und die Person, die Änderungen am Erkundungsprogramm freigibt. Bei mehreren Auftragnehmern wird ein gemeinsamer Kommunikationsweg vereinbart.
Vorliegende historische Bewertungen und Untersuchungsberichte werden auf ihre Eignung für die geplanten Punkte gelesen. Wo die Grundlage fehlt oder räumlich nicht passt, wird eine ergänzende historische Einordnung oder technische Untersuchung erwogen. Die Auswahl hängt von der konkreten Frage ab, nicht vom Namen des Projekts. Bleiben historische Fragen offen, werden ergänzende Nutzungsunterlagen recherchiert und geeignete Kriegsluftbilder ausgewertet, soweit verfügbar. Die Erkenntnisse und Auswertungsgrenzen werden dem heute geplanten Eingriff zugeordnet.
Metallische Einbauten, verfügbare Arbeitsräume, Bodenaufbau und Zugangsmöglichkeiten beeinflussen die technische Bearbeitung. Geomagnetik, elektromagnetische Verfahren, Georadar oder Tiefensondierung sind deshalb keine austauschbaren Bestellpositionen. Die gewählte Kombination muss das benötigte Untersuchungsziel unter den tatsächlichen Randbedingungen erreichen können.
Die beauftragte Untersuchung wird an den abgestimmten Aufschlüssen und Arbeitsbereichen ausgeführt. Messdaten, Befunde und Einschränkungen werden mit Punktnummern, Lage-, Tiefen- und Planbezug aufgenommen. Änderungen während der Feldarbeit werden an die benannten Fachverantwortlichen weitergegeben.
Nach der Feldarbeit werden Daten, Abweichungen und Befunde bewertet. Erst die dokumentierte Schlussfolgerung zeigt, was für die vorgesehenen Eingriffe abgedeckt ist und was offen bleibt. Die nächste Ausführungsphase erhält den zugehörigen Planstand und die darin benannten Bedingungen. Änderungen werden vor ihrer Umsetzung erneut abgeglichen.
Beschreiben Sie das Erkundungsziel und die Eingriffe; daraus lässt sich der nächste fachliche Schritt ableiten.
Fehlen belastbare Angaben zum Kampfmittelverdacht, kann die historische Luftbildauswertung einen Baustein der Grundlagenermittlung bilden. Ihr Ergebnis beschreibt die historische Bewertung mit den verwendeten Unterlagen und Grenzen. Sie ist nicht mit einer technischen Untersuchung aller geplanten Bohrpunkte gleichzusetzen.
Historische Luftbildauswertung für ErkundungsflächenBei tieferen Erkundungen sind Punktlage, vorgesehene Tiefe und Ausführung entscheidend. Die Tiefen- oder Bohrlochsondierung wird mit dem geplanten Eingriff und dem untersuchbaren Raum abgestimmt. Eine unveränderte Punktnummer allein belegt nicht, dass eine nachträglich tiefere oder versetzte Bohrung abgedeckt ist. Für einzelne Bohrpunkte werden das zu prüfende Bodenvolumen und die erreichbare Messabdeckung vor der Festlegung des Untersuchungsrasters abgeglichen. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor dem Herstellen der Bohrungen festgelegt. Verrohrung, Bohrtiefe und Dokumentation werden auf Aufgabe und örtliche Bedingungen abgestimmt. Die fachliche Bewertung für die Bohrlochfreigabe bezieht sich auf den untersuchten Eingriffsraum.
Tiefensondierung für geplante AufschlüsseFür Schürfe oder abschnittsweisen Bodenaustausch kann eine abgestimmte baubegleitende Bearbeitung in Betracht kommen. Sie wird im Zusammenhang mit vorhandenen Verdachtshinweisen, Voruntersuchungen und Arbeitsbedingungen geplant. Vor Beginn werden die Aufgaben der Fachkraft, Untersuchungsbereich und Ausführungsablauf vereinbart. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Aushublagen, Stoppsignal, Weisungsbefugnisse, Meldewege und Dokumentation werden vor Beginn mit Bauleitung und Fachpersonal abgestimmt.
Bauaushubüberwachung für Schurf und BodeneingriffWenn verschiedene Berichte vorliegen, werden sie zusammen mit dem aktuellen Erkundungsprogramm bereitgestellt. Flächen, Tiefen, Bedingungen und offene Bereiche müssen vergleichbar sein. So lässt sich die neue Anfrage auf konkrete Eingriffe beziehen und es bleibt erkennbar, welche fachlichen Bewertungen die beauftragten Stellen noch vornehmen müssen.
Projektablauf und UnterlagenDie Zusammenarbeit beginnt mit klar beschriebenen Aufgaben. FONTANA-EOD bearbeitet den vereinbarten Kampfmittelumfang und stimmt die dafür erforderlichen Schnittstellen mit den beauftragten Fachbüros ab. Ergebnisse werden so zugeordnet, dass spätere Planänderungen daran geprüft werden können. Unklare Angaben und Einschränkungen der Auswertung werden mit ihrem Bezug zum betroffenen Eingriff dokumentiert.
Eine geänderte Bohrtiefe, ein versetzter Schurf oder eine zusätzliche Arbeitsfläche wird vor Ausführung in den gemeinsamen Plan übernommen. So können die Fachverantwortlichen nachvollziehen, ob der bisherige Untersuchungsumfang weiterhin passt.
Ein metallischer Messbefund, ein chemischer Laborwert und eine geotechnische Schichtbeschreibung sind unterschiedliche Informationen. Die jeweiligen Fachleute bewerten die Ergebnisse und leiten daraus die zu ihrer Aufgabe gehörenden Anschlussentscheidungen ab.
Nicht erreichbare Punkte und nicht auswertbare Teilflächen werden mit ihrer Lage beschrieben. Für die nächste Phase muss erkennbar sein, welche Ergänzung noch benötigt wird und wer die dafür erforderlichen Unterlagen oder Zugangsmöglichkeiten bereitstellt.
Eine gemeinsame Geländekampagne braucht eine klare Aufgabenverteilung. Besonders bei Änderungen während der Feldarbeit muss feststehen, wer fachlich entscheidet, wer den Auftrag anpasst und wer die betroffenen Beteiligten informiert. Die Beteiligten benennen die verantwortlichen Fach- und Behördenstellen für ihre jeweiligen Aufgaben.
Sie benennen das Vorhaben, stellen vorhandene Unterlagen bereit und beauftragen die benötigten Leistungen. Bei neuen Eingriffen oder geänderten Zielen sorgen sie dafür, dass die betroffenen Fachbüros denselben Planstand erhalten. Terminliche und kaufmännische Entscheidungen werden von den fachlichen Aussagen der Untersuchungen unterschieden.
Die Umweltfachleute legen die stofflichen Untersuchungsfragen und Probenahmen fest; die Geotechnik bestimmt das für ihre Aufgabe geeignete Erkundungsprogramm. Beide teilen relevante Eingriffe, Verfahren und Änderungen mit. Ihre Analysen und gutachterlichen Schlussfolgerungen bleiben eigenständige Leistungen neben der Kampfmittelbearbeitung.
FONTANA-EOD prüft und bearbeitet den beauftragten Kampfmittelumfang. Zuständigkeiten für behördliche Auskünfte, Auflagen sowie Fund- und Gefahrenabwehrverfahren werden am Projektort geklärt. Erforderliche behördliche Entscheidungen treffen die jeweils zuständigen Stellen. Meldewege und Ansprechpartner sollten vor Beginn der Eingriffe bekannt sein.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung sowie die Aufgaben von Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden für den Projektort geklärt. Außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten. Ansprechpartner, Auflagen und Meldewege werden der konkreten Baumaßnahme zugeordnet.
Bei gemeinsamen Untersuchungen sind stoffliche Gefährdungen, Baugrundverhältnisse und Kampfmittelverdacht jeweils fachgerecht zu berücksichtigen. Die Projektorganisation stimmt die einzelnen Untersuchungs- und Schutzaufgaben aufeinander ab. Boden- und Grundwasserbefunde werden den zugehörigen Fachuntersuchungen zugeordnet.
Bei der Kampfmittelbearbeitung für Umwelt- und Geotechnikprojekte in Deutschland richtet sich der erforderliche Erlaubnis- und Befähigungskontext nach dem Sprengstoffgesetz, insbesondere §§ 7 und 20, soweit diese für die konkrete Tätigkeit einschlägig sind. Auftraggeber und Fachfirma klären vor der Ausführung, welche Aufgaben, Verantwortlichkeiten und entsprechenden Nachweise zum vereinbarten Leistungsumfang gehören. § 7 SprengG betrifft die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten, § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Nach § 1b SprengG zählt auch das Aufsuchen von Fundmunition zum Umgang.
Welche Erlaubnisse und Befähigungen für eine Tätigkeit in Deutschland erforderlich sind, richtet sich nach dem konkreten Auftrag. Der sprengstoffrechtliche Rahmen und die Anforderungen der 1. SprengV werden deshalb nicht durch eine allgemeine Bezeichnung wie „Bodenprüfung“ ersetzt. Leistungsumfang, verantwortliche Fachkräfte und die vorgesehenen Arbeitsschritte gehören in die Auftragsklärung. Behördliche Entscheidungen werden durch die jeweils zuständigen Stellen getroffen.
Erlaubnisse und Befähigungen einordnenDie Gefährdungsbeurteilung muss die jeweilige Tätigkeit und ihre Umgebung berücksichtigen. Kampfmittelbezogene Gefährdungen treten neben die Risiken des Bohrens, Aushubs, Verkehrs oder Betriebs. Die DGUV Information 201-027 unterstützt die tätigkeitsbezogene Vorbereitung. Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und die Beseitigung von Fundmunition und wird bei einschlägigen Tätigkeiten berücksichtigt. Die für das Vorhaben maßgeblichen Vorgaben und Arbeitsschutzmaßnahmen sind mit den beteiligten Verantwortlichen abzustimmen.
Projektablauf und UnterlagenDie BFR KMR beschreiben ein strukturiertes Vorgehen auf Bundesliegenschaften. Ihre Methoden- und Dokumentationsgrundsätze können bei der fachlichen Planung helfen. Ihre Anwendung auf das konkrete Erkundungsprogramm, örtliche Verfahren und Zuständigkeiten werden projektbezogen geklärt. Bei einem tatsächlichen Fund oder konkreten Verdacht bleiben die vorgesehenen Melde- und Sicherungswege maßgeblich.
Berichte und UntersuchungsgrenzenIn Deutschland beurteilen Arbeitgeber die arbeitsbezogenen Gefährdungen nach § 5 ArbSchG. Arbeiten Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber am selben Arbeitsplatz, stimmen die Arbeitgeber die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach § 8 ArbSchG ab. Die BFR KMR enthalten Anforderungen für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes; ihre Anwendung auf das konkrete Erkundungsprogramm und die örtlichen Verfahren werden projektbezogen geklärt.
Zum Erkundungsprogramm gehören die Punktliste und ein Lageplan mit den vorgesehenen Aufschlusstiefen.

Ein Erkundungsprogramm verbindet Punktlage, Tiefe und die geotechnische Fragestellung. Die Kampfmittelbearbeitung wird auf die tatsächlichen Eingriffe abgestimmt.
Bodenaufschlüsse gemeinsam planen
Eine gemeinsame Punktliste erleichtert den Abgleich zwischen Planung, Untersuchung und späterer Ausführung. Versetzte oder geänderte Punkte bleiben erkennbar.
Punktlisten und Planstände abstimmen

Wählen Sie den Zugang nach der offenen Frage. Eine Flächenbewertung, die Planung technischer Untersuchungen und die Dokumentation erledigter Maßnahmen haben unterschiedliche Funktionen. Vor einer Beauftragung wird festgelegt, welches Ergebnis die nächste Bauentscheidung tatsächlich benötigt.

Historische Hinweise für das geplante Baufeld einordnen und die Grenzen der vorhandenen Datengrundlage erkennen.
Historische Luftbildauswertung
Bodeneingriffe und eine gegebenenfalls erforderliche baubegleitende Bearbeitung zeitlich und fachlich abstimmen.
Bauaushubüberwachung
Eine erforderliche Befundbearbeitung gesondert mit ihren Voraussetzungen, Zuständigkeiten und Ergebnissen planen.
KampfmittelbergungEine Punktliste enthält die verwendete Kennung und verweist auf den zugehörigen Lageplan. Die vorgesehene Tiefe wird mit ihrem Höhenbezug angegeben. Widersprüche zwischen Liste und Zeichnung werden vor der Ausführung geklärt. Ein während der Planung verschobener Punkt bleibt als Änderung erkennbar, damit ältere Unterlagen nicht unbemerkt für die neue Position verwendet werden. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden auch vor Bodeneingriffen bei Rodung, Rückbau, Aufbruch oder Herstellen von Zuwegungen und Arbeitsflächen eingeplant. Später zugängliche Teilflächen werden vor den jeweiligen Folgeeingriffen untersucht.
Der tatsächlich untersuchte Bereich wird mit der ausgeführten Lage und Tiefe dokumentiert. Abweichungen vom ursprünglichen Programm werden nachvollziehbar zugeordnet. Die Projektakte kann damit zwischen Planung und erreichtem Fachstand unterscheiden. Ein nicht untersuchter Ersatzpunkt wird nicht durch die unverändert gebliebene Bezeichnung des Gesamtauftrags in die Schlussfolgerung einbezogen.
Laborbericht, Schichtenverzeichnis und Kampfmittelbericht werden jeweils ihrer Fachfrage zugeordnet. Gemeinsame Punktkennungen erleichtern den Vergleich, machen die Ergebnisse aber nicht austauschbar. Die spätere Bauplanung verwendet jede Aussage innerhalb ihres dokumentierten Umfangs. Offene Fragen werden an die dafür zuständigen Bearbeiter gegeben, bevor eine weitere Bodenarbeit darauf gestützt wird.

Nennen Sie Ort, Grundstück und die betroffenen Teilflächen. Bei größeren Erkundungsprogrammen helfen einheitliche Abschnittsbezeichnungen und eine eingezeichnete Zufahrt. Ergänzen Sie die Ansprechpartner der Umweltplanung, Geotechnik und Bauherrschaft. Die regionale Übersicht unterstützt die Orientierung; die fachliche Vorbereitung benötigt zusätzlich die konkreten Eingriffspunkte und ihren aktuellen Planstand.

Vorliegende Auskünfte und Fachberichte werden mit ihren Anlagen übermittelt. Die Unterlagen behalten ihren räumlichen und zeitlichen Bezug. Eine Aussage über einen früheren Aufschluss wird mit dem heutigen Programm verglichen. Abweichende Standortbezeichnungen oder Koordinaten werden vor der Verwendung geklärt, damit die Fachstellen dieselbe Fläche behandeln.
Aus der Dokumentation muss hervorgehen, welche Aufgabe tatsächlich bearbeitet wurde. Bericht und Lageplan werden gemeinsam betrachtet. Für die weitere Verwendung zählt der untersuchte Raum mit seinen Bedingungen. Eine vollständige Ablage hilft, offene Bereiche beim Übergang von der Erkundung zur Bauplanung weiterhin erkennbar zu halten.
Ergebnisse und Begriffe vertiefenEin versetzter Bohrpunkt, ein geänderter Schurf oder eine zusätzliche Baugrube wird mit den vorhandenen Ergebnissen verglichen. Die Projektkoordination übermittelt den neuen Planstand an die betroffenen Fachstellen. Diese ordnen die Änderung ihrer jeweiligen Aufgabe zu. Ein passender Schadstoffbefund allein beantwortet dabei keine zusätzliche Kampfmittelfrage, und umgekehrt.
Planänderungen mit den Fachunterlagen abgleichenNein. Ein Altlastengutachten bewertet stoffliche Belastungen; die Kampfmittelprüfung untersucht den Kampfmittelverdacht. Umweltunterlagen können wichtige Standortinformationen liefern; ob und welche Kampfmittelmaßnahme für den geplanten Eingriff erforderlich ist, wird damit nicht automatisch beantwortet.
Aus einer früheren industriellen Nutzung allein lässt sich weder eine Altlast noch ein Kampfmittelverdacht für den konkreten Eingriff ableiten. Stoffliche Verdachtsmomente, historische Kampfmittelhinweise und die konkrete Bauaufgabe sind jeweils anhand geeigneter Unterlagen zu bewerten. Die Untersuchung einer Frage darf nicht als Beleg für die andere verwendet werden.
Die neue Lage und gegebenenfalls geänderte Tiefe werden mit dem bisherigen Untersuchungsumfang abgeglichen. Das gilt auch für einen kurzfristigen Ersatzpunkt wegen einer Leitung oder eines Hindernisses. Maßgeblich sind die räumlichen Grenzen und Bedingungen der dokumentierten Untersuchung.
FONTANA-EOD übernimmt die vereinbarte Kampfmitteluntersuchung und stimmt sie mit den beauftragten Umwelt- und Baugrundfachleuten ab. Laboranalysen, Altlastengutachten und geotechnische Bemessungen sind getrennte Leistungen und gesondert mit den dafür beauftragten Fachstellen abzustimmen.
Hilfreich sind ein aktueller Lageplan mit Untersuchungspunkten, geplante Tiefen und Verfahren, vorhandene Kampfmittelunterlagen sowie relevante Bestands- und Umweltinformationen. Benennen Sie außerdem die fachlichen Ansprechpartner und den vorgesehenen Ausführungszeitraum. Flächenumfang, Eingriffstiefen, Störeinflüsse und das geeignete Untersuchungsverfahren bestimmen den Aufwand; Auswertung und Dokumentation gehören zur Leistungsabgrenzung.
Nicht zwangsläufig. Entscheidend ist eine fachlich sinnvolle Reihenfolge mit klaren Übergaben. Welche Arbeit vorausgehen muss, hängt von Verdacht, Erkundungsprogramm und Standortbedingungen ab. Ein gemeinsamer Termin kann organisatorisch sinnvoll sein, ersetzt aber keine geklärten Aufgaben und Untersuchungsgrenzen.
Nicht erreichbare Punkte und nicht auswertbare Teilflächen werden mit ihrer Lage beschrieben und als offene Bereiche erkennbar gehalten. Für die nächste Phase wird geklärt, welche Ergänzung noch benötigt wird und wer die erforderlichen Unterlagen oder Zugangsmöglichkeiten bereitstellt.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen, Abstand halten und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen. Projektleitung, Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern. Auch bei vorliegenden Labor- oder anderen Fachbefunden bleibt der konkrete Fundverdacht maßgeblich.
Für die erste Anfrage reichen vorhandene Unterlagen in ihrem tatsächlichen Bearbeitungsstand. Kennzeichnen Sie fehlende Angaben und vorläufige Punktlisten. Benennen Sie noch abzustimmende Verfahren als Planungsannahmen.
Senden Sie Adresse beziehungsweise Region, Lageplan, Punktnummern und geplante Eingriffstiefen. Ergänzen Sie das vorgesehene Bohr-, Schurf- oder Probenahmeverfahren und gegebenenfalls Arbeitsräume. Bei mehreren Varianten sollte erkennbar sein, welche bereits entschieden ist und welche nur als Alternative untersucht wird.
Hilfreich sind vollständige Kampfmittelberichte mit Anlagen, historische Bewertungen, Leitungspläne und relevante Angaben zu Auffüllungen oder Einbauten. Umwelt- und Baugrundunterlagen können Kontext liefern. Bitte kennzeichnen Sie bekannte Lücken, ungeklärte Höhenbezüge oder widersprüchliche Planstände, damit sie vor der Feldarbeit besprochen werden können.
Benennen Sie den vorgesehenen Ausführungszeitraum, die beteiligten Fachbüros und den Ansprechpartner für Änderungen. Entscheidend ist auch die gewünschte Anschlussentscheidung: Erkundung ausschreiben, Punkte zur Ausführung abstimmen oder vorhandene Ergebnisse für eine neue Bauphase beurteilen. Daraus wird der passende Leistungsumfang entwickelt.
Senden Sie den Lageplan mit den vorgesehenen Bohr- oder Schurfpunkten, Eingriffstiefen und vorhandenen Kampfmittelberichten. Gemeinsam mit Ihren Fachbüros klären wir, welche Punkte die bisherigen Unterlagen abdecken und wo vor der Ausführung noch Untersuchungsbedarf besteht.
Tiefen- und Bohrlochsondierung Kampfmittelprüfung für Industrieflächen Industrie- und Gewerbeflächen Bohrpunkte mit FONTANA-EOD abstimmen
Telefon: +49 6843 9994997 · E-Mail: info@fontana-eod.de
Für die Zuordnung Ihrer Anfrage: Branchen und Anwendungsfälle. Region des Vorhabens.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.