FONTANA-EOD Projektsteuerung

Der richtige Einstieg für Ihr Projekt

Wählen Sie Ihren Einstieg: Verdacht prüfen, Verfahren einordnen, Projektart oder Region öffnen, Nachweise klären oder direkt Kontakt aufnehmen.

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Zwei Personen mit Schutzhelmen, Tablet und Plan auf einem markierten Baufeld vor einem Bohrgerät.

Kampfmittelprüfung auf Altlastenflächen

Vor Erkundung, Sanierung oder neuen Bodenarbeiten auf Altlastenflächen werden die geplanten Eingriffe mit den vorhandenen Kampfmittelunterlagen abgeglichen. Schadstoffgutachten unterstützen die stoffliche Sanierungsplanung; Kampfmittelberichte beantworten die Frage nach explosiven Kampfmitteln. FONTANA-EOD stimmt mit Ihren Umwelt- und Planungsfachstellen ab, welche Untersuchung für Baugruben, Bohrpunkte und weitere Eingriffe benötigt wird und welche Ergebnisse bereits vorliegen.

Untersuchungsziel

Schadstoffe und Kampfmittel getrennt bewerten.

Raumbezug

Berichte den Flächen und Tiefen zuordnen.

Nächster Schritt

Fehlende Angaben vor dem Eingriff klären.

Umwelt, Altlasten und Geotechnik

Stoffliche Bewertung und Kampfmittelprüfung koordinieren

Auf einer Altlastenfläche beantworten Umweltuntersuchung und Kampfmittelprüfung unterschiedliche Fragen. Vor Erkundung und Sanierung werden die geplanten Eingriffe mit den vorhandenen Kampfmittelunterlagen abgeglichen. FONTANA-EOD stimmt seinen Untersuchungsumfang mit der Umwelt- und Bauplanung ab und beschreibt die Grenzen der eigenen Aussage.

Untersuchungsaufgabe

Altlastenerkundung und Kampfmittelprüfung räumlich abstimmen

Zwei Personen mit Tablet neben einer markierten Baufläche; im Vordergrund liegen Pläne.

Probenahme und Arbeitsraum gemeinsam darstellen

Das Umweltbüro beschreibt die benötigten Probenahmestellen und die geplanten Bodenarbeiten. Ergänzen Sie Aufschlüsse und Arbeitsräume, die über den eigentlichen Punkt hinausgehen. Die Kampfmittelfachplanung benötigt diese Geometrie für ihre Aufgabe. Ein Laborauftrag oder die Anzahl der Proben beschreibt den tatsächlich beanspruchten Untergrund allein nicht ausreichend.

Leistungen für Probenahmestellen und Arbeitsräume wählen
Zwei Personen mit Tablet neben einer markierten Baufläche; im Vordergrund liegen Pläne.

Messbedingungen im Bestand erläutern

Auffüllungen, Leitungen und bauliche Reste werden mit den verfügbaren Unterlagen benannt. Für die Methode zählen Untersuchungsziel und örtliche Auswertbarkeit. Eine vermutete stoffliche Belastung und ein geophysikalisches Signal werden fachlich getrennt eingeordnet. Die beteiligten Fachstellen stimmen die hierfür benötigten Informationen vor dem Geländetermin ab.

Verfahren nach Bestand und Messbedingungen abstimmen
Zwei Personen besprechen Pläne an einem Tisch neben einem Fahrzeug auf einem Baufeld.

Sanierungsvolumen erneut vergleichen

Eine spätere Sanierung kann größere Flächen oder andere Tiefen betreffen als die Erkundung. Stellen Sie den Sanierungsplan deshalb den vorhandenen Kampfmittelunterlagen gegenüber. Geeignete Erkenntnisse bleiben nutzbar. Offene Bereiche werden als zusätzlicher Fachbedarf beschrieben, statt die frühere punktuelle Untersuchung pauschal auf das gesamte Vorhaben zu erweitern.

Sanierungsvolumen mit den vorhandenen Berichten abgleichen

Erkundung, Sanierung und spätere Bebauung auseinanderhalten

Nicht jede Phase greift in denselben Raum ein. Probenahme, Bodenaustausch und spätere Fundamente können verschiedene Flächen und Tiefen betreffen. Die Unterlagen müssen zeigen, für welche Aufgabe die jeweilige Untersuchung vorgesehen war.

Zwei Personen mit Schutzhelmen, Tablet und Plan auf einem markierten Baufeld vor einem Bohrgerät.

Umweltuntersuchung

Die Umweltplanung legt ihre stofflichen Fragen und Probenahmestellen fest. Für die Kampfmittelbearbeitung sind die damit verbundenen Bodeneingriffe relevant. Ein chemischer Analysewert ersetzt keinen Nachweis zur Kampfmittelfrage. Beide Ergebnisse bleiben fachlich zugeordnet.

Kampfmittelprüfung für Umweltbüros und Geotechnik
Zwei Personen besprechen Pläne an einem Tisch neben einem Fahrzeug auf einem Baufeld.

Sanierungsmaßnahme

Eine Sanierung kann einen anderen Raum betreffen als die vorherige Erkundung. Aushubgrenzen, Tiefen und gegebenenfalls zusätzliche Gräben werden aktuell beschrieben. Die Kampfmittelunterlagen werden darauf bezogen gelesen, statt automatisch aus der Untersuchungsphase übernommen zu werden.

Erkundungs- und Sanierungsräume dokumentarisch zuordnen
Zwei Personen mit Schutzhelmen, Tablet und Plan auf einem markierten Baufeld vor einem Bohrgerät.

Neue bauliche Nutzung

Nach einer Sanierung können Fundamente, Verbaupunkte oder Versorgungsanschlüsse hinzukommen. Die stoffliche Maßnahme beantwortet deren Kampfmittelfrage nicht von selbst. Vorhandene Untersuchungen werden mit der nun geplanten Geometrie verglichen.

Kampfmittelsondierung für Brownfield-Entwicklung

Vorhandene Gutachten gezielt weiterverwenden

Ein neuer Eingriff bedeutet nicht, dass alle Unterlagen neu erstellt werden müssen. Zuerst wird geprüft, welche Erkenntnisse vorhanden sind, welche Frage sie beantworten und ob ihr Umfang zur geplanten Ausführung passt.

Umweltbericht liegt vor

Übergeben Sie den Bericht mit den relevanten Anlagen und Eingriffsplänen. Standort- und Schichtinformationen können die Kampfmittelplanung unterstützen. Die chemische Bewertung wird dabei nicht in eine Aussage über explosive Kampfmittel umgedeutet. Ordnen Sie Probenahmestellen, Untersuchungstermine und räumliche Anlagen dem jeweiligen Gutachten zu. Eine chemische Probe beantwortet eine andere Frage als eine geophysikalische Untersuchung. Auch bei derselben Punktnummer bleiben Probenahmetiefe, beprobter Horizont und kampfmitteltechnisch untersuchter Raum getrennt nachvollziehbar. Für das neue Vorhaben werden die benötigten Aussagen nebeneinander beschrieben. So können die Fachbüros ihre Erkenntnisse verwenden, ohne aus einem Schadstoffmesswert eine Kampfmittelbewertung oder aus einer Kampfmitteluntersuchung eine Aussage zur Bodenqualität abzuleiten.

Kampfmittelbericht ist älter

Untersuchte Fläche, Tiefe, Verfahren und Bedingungen werden dem neuen Vorhaben gegenübergestellt. Passende Erkenntnisse können weiterverwendet werden. Offene oder nicht erfasste Bereiche bleiben als eigene Bearbeitungsfrage sichtbar. Für die Wiederverwendung einer früheren Untersuchung werden auch deren Planstand und Ergebnisanlagen benötigt. Prüfen Sie, ob die ausgewiesenen Grenzen im heutigen Lageplan eindeutig wiederzufinden sind. Ein inzwischen überbauter Bezugspunkt oder eine geänderte Flächenbezeichnung kann eine Rückfrage an den damaligen Bearbeiter erforderlich machen. Die fachliche Bewertung berücksichtigt das tatsächlich dokumentierte Verfahren und seine Auswertebedingungen. Was sich räumlich oder inhaltlich nicht belastbar zuordnen lässt, bleibt bis zur Klärung als offene Grundlage gekennzeichnet.

Probenahmestelle muss verschoben werden

Die neue Lage und Ausführung werden vor dem Eingriff mitgeteilt. Ein kurzfristiger Ersatzpunkt ist nicht allein aufgrund der Nähe abgedeckt. Maßgeblich ist der dokumentierte Untersuchungsraum. Bei einer Sanierungsgrube können neben der eigentlichen Zielstelle auch Arbeitsräume, Böschungen oder weitere vorgesehene Eingriffe betroffen sein. Benennen Sie diese Bereiche im aktuellen Ausführungsplan, soweit sie bereits feststehen. Wird die Sanierung während der Arbeiten erweitert, werden die zusätzlichen Flächen und Tiefen erneut dem vorhandenen Erkenntnisstand gegenübergestellt. Umweltfachplanung, Bauleitung und Kampfmittelfachplanung stimmen die betroffene Änderung ab. Die Information gelangt vor dem jeweiligen Eingriff zu den Beteiligten; ein später aktualisierter Plan allein stellt diese Abstimmung nicht sicher.

Einordnung

Was die vorhandenen Gutachten zum Eingriff aussagen

Beginnen Sie mit der Frage, was die vorhandenen Unterlagen tatsächlich untersuchen. Ein Laborbericht beschreibt andere Sachverhalte als eine geophysikalische Messung oder eine historische Kampfmittelauswertung. Gleichen Sie die Berichte mit dem nächsten geplanten Eingriff ab: Welche Fläche und Tiefe werden behandelt, welche Fachfrage wird beantwortet und wo bleiben Grenzen?

Das in Deutschland geltende Bundes-Bodenschutzgesetz sieht eigene Verfahren zur Gefährdungsabschätzung und, unter den Voraussetzungen des § 13, zur Sanierungsplanung vor. Solche bodenschutzrechtlichen Aufgaben sind von der Kampfmittelbewertung zu unterscheiden. Berücksichtigen Sie beide Ergebnisse in der Projektplanung. Die Ergebnisse werden ihrer fachlichen Fragestellung und ihrem dokumentierten Untersuchungsumfang zugeordnet.

Projektbezogene Aufgaben

Berichte den geplanten Baugruben und Bohrpunkten zuordnen

01

Lage und Tiefe des Eingriffs im Plan zeigen

Beschreiben Sie beispielsweise die vorgesehene Sanierungsbaugrube, zusätzliche Erkundungspunkte oder eine neue Leitungsführung mit Lage und Tiefe. Ordnen Sie diesen Eingriffen die vorhandenen Fachunterlagen zu. Ein Bericht über einen Nachbarbereich oder eine andere Untersuchungsebene beantwortet die Frage zum neuen Bodeneingriff nicht automatisch.

02

Berichte nach Fachaufgabe unterscheiden

Halten Sie fest, ob eine Unterlage Schadstoffe, Baugrund oder Kampfmittel behandelt. Auch unterschiedliche Verdachtslagen dürfen nicht gleichgesetzt werden. Die Bezeichnung Altlastenfläche beschreibt nicht von sich aus die Kampfmittelbelastung. Aus einer Kampfmitteluntersuchung lassen sich weder die Schadstoffgehalte noch die abfallrechtliche Einstufung des Bodens ableiten.

03

Nicht untersuchte oder nicht auswertbare Bereiche markieren

Markieren Sie in der Aufgabenübersicht, welche Bereiche noch nicht ausreichend untersucht wurden und welche Einschränkungen die Berichte nennen. Beispiele sind eine nicht ausreichend auswertbare Messzone oder ein außerhalb des Untersuchungsbereichs liegender Eingriff. Die Bauleitung kann dann gezielt nachsehen, welche Rückfragen vor dem nächsten Arbeitsschritt noch zu klären sind.

Untersuchung und Bauaufgabe in der Projektakte verbinden

Für Erkundung und Sanierung von Altlastenflächen muss nachvollziehbar bleiben, auf welche Eingriffe sich ein Ergebnis bezieht. Die Dokumentation führt die Ausgangsdaten, die tatsächlich ausgeführte Untersuchung und ihre Schlussfolgerungen zusammen. Eine Grundstücksbezeichnung oder ein kurzer Abschlussvermerk genügt nicht, um spätere Änderungen am Bauvorhaben beurteilen zu können.

Unterlagen mit ihrem Geltungsbereich übernehmen

Vorliegende Lagepläne, historische Bewertungen und frühere Untersuchungsberichte werden mit Datum und Anlagen bereitgestellt. Bei Probenahmestellen, Bohrpunkten, Schürfen und Sanierungsbereichen sind Lage- und Höhenbezug wichtig. Nicht dokumentierte Annahmen werden als offene Angaben geführt. So bleibt bei der Methodenauswahl erkennbar, welche Aussagen auf Unterlagen beruhen und welche Bedingungen noch zu klären sind.

Tatsächliche Ausführung festhalten

Die untersuchten Bereiche, eingesetzten Verfahren und festgestellten Abweichungen werden dem ausgeführten Planstand zugeordnet. Eine nicht zugängliche Fläche oder ein nicht auswertbarer Bereich wird nicht als erledigt zusammengefasst. Auch Änderungen während der Feldarbeit gehören in die Ergebnisunterlagen. Dadurch lässt sich die Aussage des Berichts von einer ursprünglich vorgesehenen, aber nicht ausgeführten Untersuchung unterscheiden. Bei einer abschnittsweisen Sanierung werden Zwischenstände mit einem eindeutigen Bearbeitungsdatum und den betroffenen Flächen übergeben. Die Bauleitung muss erkennen können, welche Ergebnisse bereits bewertet sind und welche Teilbereiche erst später bearbeitet werden. Ein Teilbericht bleibt mit seinen zugehörigen Plänen und Einschränkungen verbunden. Für den nächsten Arbeitsabschnitt werden diese Angaben mit der aktuellen Ausführungsplanung verglichen. Nachfolgende Berichte ordnen Ergänzungen und Änderungen nachvollziehbar zu, damit unterschiedliche Bearbeitungsstände nicht versehentlich als einheitliches Ergebnis verwendet werden.

Ergebnis für die nächste Bauphase übergeben

Die Übergabe benennt den untersuchten Raum, die geltenden Bedingungen und verbleibende Fragen. Eine veränderte Probenahmestelle oder ein tieferer Sanierungseingriff ist anschließend mit diesem Umfang abzugleichen. Die Beteiligten müssen erkennen können, ob vorhandene Erkenntnisse weiterhin passen oder ergänzende Bearbeitung nötig wird. Eine Aussage zur untersuchten Fläche darf nicht ohne Prüfung auf weitere Flächen oder größere Eingriffstiefen erweitert werden.

Getrennte Bewertungen in einer gemeinsamen Akte führen

Eine gemeinsame Ablage erleichtert die Zusammenarbeit. Sie muss aber erkennen lassen, wer welche fachliche Aussage getroffen hat und auf welchen Eingriff sich diese bezieht.

Stoffliche Untersuchung

Probenahmen, Laborbefunde und Umweltbewertung werden mit ihrer Fragestellung geführt. Sie liefern Kontext, ersetzen aber keine technische Aussage zum Kampfmittelverdacht.

Kampfmitteluntersuchung

Historische Grundlagen, Feldbearbeitung und Bewertung werden dem tatsächlichen Raum zugeordnet. Einschränkungen und nicht bearbeitete Bereiche bleiben ausdrücklich erkennbar. Erforderliche Anschlussuntersuchungen und Freilegungen werden den betroffenen Bereichen zugeordnet. Die Bergung bestätigter Kampfmittel wird mit dem zulässigen Tätigkeitsumfang und den örtlichen Zuständigkeiten abgestimmt. Nach tatsächlichen Freilegungs- oder Räumarbeiten werden die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle aufgenommen.

Planungsänderung

Neue Eingriffe erhalten einen aktuellen Planstand. Der Abgleich kann dadurch gezielt auf die betroffenen Bereiche erfolgen, ohne unveränderte Projektteile pauschal neu zu behandeln.

Nächste Schritte

Unterlagen prüfen und den noch nötigen Auftrag festlegen

01

Eine gemeinsame Unterlagenliste erstellen

Erfassen Sie Verfasser, Datum, Planstand, Untersuchungsgegenstand und Anlagen der vorhandenen Berichte. Fügen Sie die relevanten behördlichen Schreiben hinzu. Benennen Sie fehlende Anhänge oder unklare Bezugssysteme. Geben Sie vollständige Berichte samt Anlagen weiter. Einzelne Ergebnissätze lassen oft nicht erkennen, welche Flächen untersucht wurden und welche Einschränkungen gelten. Zur Erstabstimmung gehören auch historische Unterlagen und vorhandene Luftbildauswertungen. Ihr Untersuchungsraum und gegebenenfalls noch erforderliche Auswertungen fließen in die weitere Untersuchungsplanung ein. Bleiben historische Fragen offen, werden ergänzende Nutzungsunterlagen recherchiert und geeignete Kriegsluftbilder ausgewertet, soweit verfügbar. Die Erkenntnisse und Auswertungsgrenzen werden dem heute geplanten Eingriff zugeordnet.

02

Rückfragen den zuständigen Fachstellen zuweisen

Ordnen Sie jede Rückfrage der zuständigen Fachaufgabe zu: beispielsweise dem Lagebezug einer Kampfmitteluntersuchung oder der Bewertung eines Schadstoffbefunds. Stimmen Sie ab, welche Klärung vor dem vorgesehenen nächsten Eingriff benötigt wird. FONTANA-EOD bearbeitet die vereinbarte Kampfmittelaufgabe. Andere Gutachterleistungen und behördliche Entscheidungen bleiben bei den dafür zuständigen Stellen.

03

Neue Baugrenzen und Tiefen mit den Berichten abgleichen

Ändert sich die Sanierungsgrenze, eine Aushubtiefe oder ein Erkundungspunkt, vergleichen Sie diese Änderung mit dem dokumentierten Untersuchungsraum. Bewahren Sie den alten und den neuen Planstand unterscheidbar auf. Die Unterlagen bleiben dadurch auch dann nachvollziehbar, wenn später ein anderer Planer oder eine neue Bauleitung die Maßnahme weiterführt.

Die Fachaufgaben vor dem Geländeeinsatz verbinden

Gemeinsame Termine können sinnvoll sein, wenn Untersuchungsaufgaben, fachlich notwendige Reihenfolge und Übergaben feststehen.

1

Untersuchungsziele benennen

Umweltplanung und Kampfmittelfachfirma klären ihre jeweiligen Fragen. Dazu werden Punktlage, Tiefe und Ausführung der vorgesehenen Eingriffe zusammengetragen.

2

Bedingungen abgleichen

Stoffliche Schutzmaßnahmen, Arbeitsräume und technische Untersuchbarkeit werden abgestimmt. Bekannte Einbauten und Auffüllungen fließen in die Verfahrenswahl ein.

3

Untersuchungsverfahren abstimmen

Die Methode wird anhand von Verdachtsgrundlage, Bodenaufbau, Eingriffstiefe, Störeinflüssen und erreichbaren Bereichen ausgewählt. Umweltplanung, Bauleitung und Kampfmittelfachfirma stimmen die Untersuchungsaufgabe mit den stofflichen Schutzvorgaben ab.

4

Untersuchung ausführen

Die beauftragte Untersuchung wird in den abgestimmten Probenahme- und Sanierungsbereichen ausgeführt. Messdaten, Befunde und Einschränkungen werden mit Lage-, Tiefen- und Planbezug aufgenommen.

5

Ergebnisse getrennt bewerten

Jede Fachstelle bewertet ihren Aufgabenbereich. Die Projektleitung erhält die für die nächste Phase relevanten Aussagen mit ihren jeweiligen Bedingungen und räumlichen Grenzen. Die Kampfmittelfachfirma wertet Messdaten und Befunde aus und dokumentiert den erreichten Untersuchungsumfang. Offene Bereiche und erforderliche Anschlussmaßnahmen werden für die nächste Projektentscheidung benannt.

Person in orangefarbener Warnweste auf einer offenen Bodenfläche mit kleinen Erdhaufen und rosa Bodenmarkierungen; im Hintergrund stehen Wohngebäude.
Fachliche Einordnung

Bohrungen und Schürfe mit den Fachstellen vorbereiten

Neue Erkundungspunkte vor der Ausführung abstimmen

Wenn Umwelt- oder Baugrundfachstellen weitere Bohrungen oder Schürfe planen, sind deren Punkte und Tiefen früh mitzuteilen. Anhand der vorhandenen Erkenntnisse wird geklärt, ob und welche Kampfmittelsondierung für diese Eingriffe erforderlich und geeignet ist. Probenahmeplanung und kampfmitteltechnische Bewertung werden für denselben Eingriffsraum zusammengeführt. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden mit Umweltplanung und Bauleitung auch vor vorbereitenden Arbeiten mit Bodeneingriffen abgestimmt, etwa Rodung, Rückbau, Aufbruch sowie dem Herstellen von Zuwegungen und Arbeitsflächen. Später zugängliche Teilflächen werden vor den jeweiligen Folgeeingriffen untersucht.

Angaben zu Gefahrstoffen weitergeben

Die in Deutschland angewandte TRGS 524 in der Fassung Juli 2026 beschreibt für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen die Informationsgrundlagen, Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen. Sie unterscheidet dabei Aufgaben des Veranlassers und des ausführenden Arbeitgebers. Relevante Gefahrstoffinformationen müssen in die Vorbereitung der jeweiligen Arbeiten einfließen. Die hierfür Verantwortlichen führen diese Angaben mit den kampfmittelbezogenen Schutzanforderungen zusammen.

Unterschiedliche Plan- und Tiefenangaben klären lassen

Wenn Lage, Tiefenbezug oder Untersuchungsstand nicht zusammenpassen, sollte die jeweilige Aussage von ihrer fachlich verantwortlichen Stelle erläutert werden. Kennzeichnen Sie die Unterschiede in der Projektübersicht und halten Sie die Rückmeldung der zuständigen Fachstelle fest. Für Auffüllungen mit vielen metallischen Einlagerungen können zusätzlich Grenzen der geophysikalischen Auswertbarkeit maßgeblich sein.

Verfahren nach Eingriff und Untergrund auswählen

Auffüllungen, Einbauten und unterschiedliche Eingriffstiefen beeinflussen die Kampfmittelbearbeitung. Die Verfahrenswahl folgt der konkreten Frage. Eine chemische Probenahme und eine geophysikalische Untersuchung können sich ergänzen, sind aber fachlich nicht austauschbar.

Historische Luftbilder und Unterlagen

Die Auswertung historischer Luftbilder und weiterer Unterlagen dient der Einordnung des Kampfmittelverdachts. Sie betrachtet die frühere Nutzung und erkennbare Hinweise im Untersuchungsbereich. Damit wird eine Grundlage für die Entscheidung über weitere Maßnahmen geschaffen. Sie ersetzt keine technische Untersuchung des Bodens und kann nicht jede spätere Auffüllung oder nachträgliche Veränderung beschreiben.

Historische Luftbildauswertung für das Baufeld

Geomagnetik und TDEM

Geomagnetische Messungen und elektromagnetische Verfahren erfassen unterschiedliche physikalische Eigenschaften. Leitungen, Stahlteile, Bewehrung und metallhaltige Auffüllungen können die Auswertung beeinflussen. Ein Signal ist zunächst ein Messbefund, noch keine gesicherte Objektbestimmung. Die Verfahrenswahl muss deshalb die erwarteten Zielobjekte, das Umfeld und die tatsächliche Auswertbarkeit zusammen betrachten. Geomagnetik erfasst magnetische Auffälligkeiten; TDEM erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten elektrisch leitfähiger Körper.

Geomagnetik und Standortbedingungen Elektromagnetische Sondierung einordnen

Georadar

Georadar ergänzt die Betrachtung, wenn die Fragestellung und die Bodenverhältnisse dafür geeignet sind. Die erkennbare Tiefe und die Unterscheidbarkeit von Strukturen hängen unter anderem vom Untergrund und von vorhandenen Einbauten ab. Es ist kein universeller Ersatz für andere Sondierverfahren. Ob eine Kombination Erkenntnisgewinn bringt, wird anhand des konkreten Untersuchungsziels entschieden.

Georadar und seine Einsatzgrenzen

Bohrloch- und Tiefensondierung

Bei tieferen Eingriffen kann eine Untersuchung ausgehend von geeigneten Bohr- oder Sondierpunkten in Betracht kommen. Lage, Tiefe und technische Ausführung dieser Punkte müssen geplant werden. Eine Aussage für einen Punkt oder einen begrenzten Bereich lässt sich nicht allein aufgrund räumlicher Nähe auf die nächste Baugrube übertragen. Der Bericht muss den tatsächlich untersuchten Raum erkennen lassen. Für einzelne Bohr- oder Fundamentpunkte werden das zu prüfende Bodenvolumen und die erreichbare Messabdeckung vor der Festlegung eines Bohrpunktrasters abgeglichen. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor dem Herstellen der Bohrungen bestimmt. Verrohrung, Bohrtiefe und Dokumentation werden auf Aufgabe und örtliche Bedingungen abgestimmt.

Tiefen- und Bohrlochsondierung abstimmen

Bauaushubüberwachung und Befundbearbeitung

Ihr Einsatz wird im Verhältnis zu den vorherigen Untersuchungen, zum Verdacht und zum Bauablauf festgelegt. Unklare Bereiche, störende Einbauten und vorgesehene Eingriffstiefen müssen vor Beginn besprochen werden. Eine notwendige Befundbearbeitung ist gesondert zu planen. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Aushublagen, Stoppsignal, Weisungsbefugnisse, Meldewege und Dokumentation werden vor Beginn mit Bauleitung und Fachpersonal abgestimmt.

Bauaushubüberwachung für den geplanten Abschnitt Kampfmittelbergung nach fachlicher Klärung

Eine nachvollziehbare Grundlage für den nächsten Bauabschnitt

Für Erkundung und Sanierung von Altlastenflächen zählt eine nachvollziehbare Bearbeitung der konkreten Eingriffe. FONTANA-EOD beschreibt den vereinbarten Untersuchungsumfang und die Grenzen der eingesetzten Verfahren. Die Schlussfolgerung wird aus den tatsächlich vorliegenden Unterlagen und Ergebnissen abgeleitet. Ungeklärte Angaben und eingeschränkte Messbedingungen werden dem betroffenen Untersuchungsbereich zugeordnet.

Gleicher Planstand für Planung und Feldarbeit

Die vorgesehenen Eingriffe werden in einem abgestimmten Lageplan geführt. Bei Änderungen wird festgehalten, welcher Stand ersetzt wurde. Damit arbeitet die Fachfirma nicht versehentlich auf einer älteren Geometrie, während die Bauausführung bereits einen anderen Eingriff vorbereitet.

Messbefund und Bewertung unterscheiden

Ein auffälliges Signal ist zunächst ein Befund, der fachlich einzuordnen ist. Umgekehrt kann eine erschwerte oder nicht belastbare Auswertung nicht als negatives Ergebnis gewertet werden. Welche weitere Bearbeitung sinnvoll ist, wird unter Berücksichtigung der Untersuchungsfrage und der örtlichen Bedingungen entschieden.

Übergaben ausdrücklich abstimmen

Die Projektleitung und die beauftragten Umweltfachleute erhalten die für die nächste Entscheidung erforderlichen Ergebnisse und Einschränkungen. Bei offenen Teilbereichen wird geklärt, welche Information oder Maßnahme noch fehlt. Die Projektbeteiligten behalten dadurch einen erkennbaren Übergabepunkt zwischen Untersuchung, Bewertung und weiterer Ausführung.

Ablauf und Abstimmung im Projekt

Umweltfachliche und kampfmitteltechnische Verantwortung zuordnen

Die Beteiligten benennen ihre fachlichen Aufgaben und stimmen Untersuchungen, Übergaben und Zuständigkeiten beim Übergang von der Erkundung zur Sanierung ab.

Projektleitung

Sie stellt die verfügbaren Unterlagen bereit, benennt die nächste Bauentscheidung und beauftragt die jeweiligen Leistungen. Änderungen werden an alle betroffenen Fachstellen weitergegeben.

Umweltfachleute

Sie bewerten stoffliche Fragen und legen die dafür erforderlichen Untersuchungen fest. Probenahme- und Sanierungspläne werden für die Kampfmittelabstimmung mit ihren tatsächlichen Eingriffen übergeben.

Kampfmittelfachfirma und zuständige Stellen

FONTANA-EOD bearbeitet den vereinbarten Kampfmittelumfang und dokumentiert die Ergebnisse. Die beauftragten Umweltfachstellen bewerten die stofflichen Befunde. Behördliche Umwelt- und Fundaufgaben liegen bei den jeweils zuständigen Stellen.

In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung sowie die Aufgaben von Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden für den Projektort geklärt. Außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten. Ansprechpartner, Auflagen und Meldewege werden der konkreten Baumaßnahme zugeordnet.

Nachweise

Für jeden Eingriffsbereich Berichte und offene Fragen festhalten

Erfassen Sie für jeden Eingriffsbereich die geplanten Arbeiten, die zugehörigen Fachberichte und die noch offenen Fragen. Geben Sie an, welche Flächen und Tiefen die Berichte behandeln. Die Übersicht verweist auf die Originalberichte und übernimmt deren Grenzen. Fachbewertungen und behördliche Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen und ihrem Geltungsbereich erfasst.

Der Kampfmittelbericht beschreibt den tatsächlich untersuchten Bereich, das Verfahren und dessen Ergebnis. Laboranalytik, bodenschutzrechtliche Sanierungsplanung und abfallrechtliche Einstufungen bleiben eigenständige Leistungen. Benennen Sie im Auftrag, welche dieser Leistungen benötigt werden und wer sie übernimmt. Vorhandene verwertbare Ergebnisse werden dabei berücksichtigt.

Fachliche Grundlagen: BFR KMR: Räumplanung mit Räumkonzept – Einleitung · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · § 9 BBodSchG: Gefährdungsabschätzung und Untersuchungsanordnungen · § 13 BBodSchG: Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplanung · BAuA: TRGS 524 – Ausgabe Juli 2026

Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu historischer und technischer Erkundung, Räumkonzept, Vergabe und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung auf die konkrete Baumaßnahme bei Altlastenerkundung und Sanierung sowie örtlich geltende Anforderungen und Zuständigkeiten werden gesondert geklärt.

Die angrenzenden Arbeitsaufgaben mitbetrachten

Altlastenerkundung und Baugrundaufschlüsse benötigen einen gemeinsamen Lagebezug. Eingriffspläne verbinden Punktkennungen und Tiefen mit den zugehörigen Fachberichten.

Vier Personen in orangefarbenen Westen vor zwei Baggern auf einer Baustelle.
Bauphasen

Die Fachaufgaben zwischen Erkundung und Sanierung verbinden

Erste Untersuchung vorbereiten

Die Anfrage enthält Standort, Erkundungsprogramm und vorhandene Fachberichte. Vorläufige Punktlagen bleiben als solche erkennbar. Die Abstimmung klärt, welche Unterlagen für die nächste Entscheidung benötigt werden. Der Kampfmittelumfang wird aus den vorgesehenen Eingriffen abgeleitet und von den übrigen Untersuchungsaufgaben unterscheidbar beschrieben.

Ausgewählte Maßnahme planen

Nach Festlegung des Vorgehens wird der aktuelle Planstand gemeinsam verwendet. Die beteiligten Fachbüros benennen ihre Voraussetzungen und Ergebnisunterlagen. Zugang und Termin werden darauf abgestimmt. Änderungen am Arbeitsraum werden an die jeweils betroffenen Fachstellen weitergegeben, bevor sie in eine abweichende Ausführung münden.

Folgenutzung vorbereiten

Eine spätere Bebauung kann neue Fundamente, Leitungen oder Baugruben auslösen. Der geplante Eingriff wird mit dem dokumentierten Umfang der bisherigen Facharbeit verglichen. Ein Abschluss der Altlastenmaßnahme wird nicht als automatische Aussage zu jeder zukünftigen Kampfmittelfrage verwendet. Ergänzungsbedarf bleibt konkret zugeordnet.

Projektstandort

Flächenbezeichnungen und Ansprechpartner vereinheitlichen

Grafisch dargestellte Deutschlandkarte mit Ortsmarkierungen auf einer Baustellenfläche.

Untersuchungsbereiche im Plan verorten

Nennen Sie Grundstück und betroffene Teilflächen. Unterschiedliche Bezeichnungen aus älteren Gutachten werden dem heutigen Lageplan zugeordnet. Ergänzen Sie Kontakte für Umweltplanung und Bauherrschaft. Damit können Unterlagen und Rückfragen auf denselben Bereich bezogen werden, ohne aus einem ähnlichen Projektnamen eine räumliche Übereinstimmung abzuleiten.

Zwei Personen besprechen Pläne an einem Tisch neben einem Fahrzeug auf einem Baufeld.

Anforderungen mit ihrer Herkunft bereitstellen

Vorliegende Auskünfte und Berichte werden mit vollständigen Anlagen übermittelt. Ihr jeweiliger Gegenstand bleibt erkennbar. Ein Schreiben zu stofflichen Belastungen und ein Kampfmittelbericht können unterschiedliche Flächen behandeln. Die zuständigen Beteiligten klären offene Bezüge für die aktuelle Maßnahme.

Ergebnisse verstehen

Ergebnisse der Fachgebiete nachvollziehbar zusammenführen

Jeden Bericht seiner Frage zuordnen

Die Projektakte zeigt, welche Fachdisziplin welche Untersuchung durchgeführt hat. Punktkennungen und Planstände erleichtern den Vergleich. Die Aussagen behalten ihren eigenen Umfang. Dadurch kann die Bauleitung erkennen, welche Grundlage für die anstehende Arbeit vorliegt und welche andere Fachfrage noch offen ist.

Ergebnisse und Begriffe vertiefen

Planänderungen mit den bisherigen Nachweisen abgleichen

Zusätzliche Schürfe, geänderte Tiefen oder neue Arbeitsräume werden kenntlich gemacht. Der aktuelle Plan wird den vorhandenen Berichten gegenübergestellt. Die früheren Ergebnisse bleiben erhalten. Eine Weiterverwendung erfolgt anhand der dokumentierten Reichweite, nicht allein aufgrund desselben Standorts oder eines bereits abgeschlossenen Teilauftrags.

Planänderungen mit den bisherigen Nachweisen vergleichen
Fragen aus der Planung

Fragen zur Verbindung von Altlasten- und Kampfmittelprüfung

Reicht ein unauffälliger Laborbefund als Kampfmittelnachweis?

Nein. Ein Laborbefund zu Schadstoffen beantwortet nicht die Frage, ob im Boden Kampfmittel liegen. Entscheidend ist, welche konkrete Frage mit welcher Methode und für welchen Bodenbereich beantwortet wurde.

Kann ein Sanierungsplan die Kampfmittelaufgabe mit beschreiben?

Ja, die erforderliche Kampfmittelaufgabe kann in der Gesamtplanung mit beschrieben werden. Ihr Umfang und die zugehörigen Nachweise müssen dabei eindeutig bleiben. Ein Sanierungsplan ersetzt nicht allein aufgrund seiner Bezeichnung eine erforderliche Kampfmitteluntersuchung.

Wer bewertet die Schadstoffbefunde?

Die dafür beauftragten Umweltfachstellen und gegebenenfalls zuständigen Behörden behandeln die stoffliche Bewertung. Laboranalytik und Schadstoffgutachten werden als eigenständige Leistungen mit den jeweils zuständigen Fachstellen vereinbart.

Welche Gutachten sind weiter nutzbar und wovon hängt der Aufwand ab?

Zunächst werden Aufgabenstellung, räumlicher Bezug und Grenzen der vorhandenen Unterlagen mit dem aktuellen Vorhaben verglichen. Nur daraus ergibt sich, welche fachlichen Ergänzungen tatsächlich benötigt werden. Aufwand und Kosten hängen unter anderem vom verbleibenden Untersuchungsraum, den geeigneten Verfahren, Zugänglichkeit, Auswertbarkeit, Schutzvorgaben sowie erforderlicher Befundbearbeitung und Dokumentation ab.

Was ist bei neuen Bohrpunkten zu beachten?

Lage und vorgesehene Tiefe sind den beteiligten Fachstellen mitzuteilen. Die Voraussetzungen für den jeweiligen Bodeneingriff werden mit den vorhandenen Kampfmittel- und Gefahrstoffinformationen abgeglichen; die frühere Bewertung eines anderen Punktes wird nicht ungeprüft übertragen.

Müssen die Fachbewertungen in getrennten Dateien vorliegen?

Entscheidend ist die eindeutige fachliche Zuordnung, nicht allein die Anzahl der Dateien. Auch in einer gemeinsamen Projektakte muss erkennbar bleiben, welche Aussage Stoffbelastung, Baugrund oder Kampfmittel betrifft und welche Stelle sie bewertet hat.

Gilt die Untersuchung der Probenahmepunkte für den gesamten Sanierungsbereich?

Das lässt sich nur aus dem tatsächlichen Untersuchungsumfang beurteilen. Einzelne Punkte und ein flächenhafter Aushub sind unterschiedliche Räume. Lage, Tiefe, Verfahren und Bedingungen des Berichts werden deshalb mit der Sanierungsplanung abgeglichen.

Was gilt bei einem verdächtigen Gegenstand während der Sanierung?

Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen, Abstand halten und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen. Betreiber, Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern.

Die Anfrage auf den tatsächlich geplanten Eingriff beziehen

Ein erster Kontakt ist auch mit vorläufigen Unterlagen möglich. Kennzeichnen Sie, welche Angaben feststehen und welche noch geplant oder unklar sind. Beschreiben Sie die nächste benötigte Projektentscheidung; das geeignete Verfahren wird anhand des Eingriffs und der Untersuchungsbedingungen gemeinsam abgestimmt.

Lage, Tiefe und Ausführung

Übermitteln Sie Adresse beziehungsweise Region sowie einen Lageplan mit Probenahmestellen, Bohrpunkten, Schürfen und Sanierungsbereichen. Ergänzen Sie die geplanten Eingriffstiefen, gegebenenfalls Bezugshöhen und das vorgesehene Bauverfahren. Auch Arbeitsräume und zusätzliche Bodeneingriffe außerhalb der eigentlichen Bauwerkskontur sollten erkennbar sein. Bei Varianten muss feststehen, welche bereits ausgewählt ist und welche nur als mögliche Alternative betrachtet wird.

Vorhandene Erkenntnisse und Randbedingungen

Senden Sie vollständige Kampfmittelunterlagen mit Anlagen sowie relevante Bestands- und Leitungspläne. Hinweise zu Auffüllungen, metallischen Einbauten oder eingeschränktem Zugang helfen bei der Einordnung. Ein Auszug ohne Lageplan kann die räumliche Aussage eines Berichts verdecken. Bekannte Lücken oder widersprüchliche Angaben sollten deshalb bereits in der Anfrage genannt werden.

Zeitpunkt und fachliche Ansprechpartner

Benennen Sie den geplanten Ausführungszeitraum sowie die Ansprechpartner bei der Projektleitung und den beauftragten Umweltfachstellen. Beschreiben Sie, ob eine Ausschreibung vorbereitet, ein konkreter Eingriff abgestimmt oder ein vorhandener Bericht auf eine Änderung bezogen werden soll. Aus diesen Angaben wird der nächste fachliche Schritt entwickelt. Eine feste Aussage zu Aufwand oder Termin setzt eine ausreichende Abgrenzung der Aufgabe voraus.

Unterlagen zum geplanten Eingriff

Übermitteln Sie den Plan des nächsten Bodeneingriffs, vorhandene Kampfmittelberichte und die dafür relevanten Umweltunterlagen. Benennen Sie Ihre beauftragten Fachbüros und noch offene Entscheidungen. Wir gleichen den vorgesehenen Eingriff mit den vorhandenen Kampfmittelunterlagen ab und klären, welche Leistungen und Angaben für ein Angebot noch benötigt werden.

Für die Zuordnung Ihrer Anfrage: Branchen und Anwendungsfälle. Region des Vorhabens.

Projektanfrage

Projekt prüfen lassen

Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.

FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.

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FONTANA-EOD
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Hauptgeschäftsstelle:
Am Kaninchenberg 5
D-66453 Gersheim

Zweigniederlassung:
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Kontakt - E-Mail: info@fontana-eod.de
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