Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Vor Bodenarbeiten auf einer Ablagerungsfläche zählt, was im betroffenen Bereich liegt: bekannte Schichten, umgelagertes Material, Einbauten und mögliche Schadstoffe. Mit Ihren Plänen und vorhandenen Berichten klärt FONTANA-EOD, welchen Bereich die Kampfmittelsondierung erfassen soll und welches Verfahren unter diesen Bedingungen geeignet ist.
Schichten und Umlagerungen im Plan zeigen.
Metallische Einlagerungen berücksichtigen.
Gefahrstoffe und Arbeitsbedingungen abstimmen.
Vor einem Bodeneingriff auf einer Ablagerungsfläche werden Schichtaufbau, vorhandene Unterlagen und die geplante Ausführung zusammengetragen. Metallhaltige Einlagerungen oder bauliche Sicherungen können die Aussage einer Kampfmittelsondierung beeinflussen. FONTANA-EOD klärt den Untersuchungsumfang mit der zuständigen Planung; stoffliche Bewertung und Vorgaben zum Schutzaufbau bleiben eigene Fachaufgaben.

Geben Sie an, an welcher Stelle und in welcher Tiefe Bodenarbeiten vorgesehen sind. Verfügbare Angaben zum Ablagerungsaufbau und zu baulichen Sicherungen werden beigefügt. Die zuständige Planung erläutert ihre Anforderungen. Der Kampfmittelauftrag wird auf diesen konkreten Eingriff bezogen; eine allgemeine Bezeichnung als Deponieprüfung beschreibt weder den Arbeitsraum noch die vorhandenen Erkenntnisse.
Leistungen für den beschriebenen Eingriff wählen
Metallhaltige Einlagerungen, Einbauten oder wechselnde Auffüllungen können die geophysikalische Auswertung erschweren. Bekannte Bedingungen werden vor der Verfahrenswahl benannt. Die Fachfirma erläutert, welche Aussage unter diesen Voraussetzungen angestrebt werden kann. Eine schwer auswertbare Fläche wird mit ihren Einschränkungen und der noch erforderlichen Bearbeitung dokumentiert.
Verfahren nach Störeinflüssen und Untersuchungsziel wählen
Ein zusätzlicher Leitungsgraben oder ein späterer Fundamentpunkt kann andere Bodenbereiche betreffen als die erste Untersuchung. Der neue Plan wird deshalb mit der vorhandenen Dokumentation verglichen. Grenzen und Einschränkungen bleiben erhalten. Die zuständigen Fachstellen klären, welche Erkenntnisse weiterhin verwendbar sind und welche Ergänzung für die neue Aufgabe benötigt wird.
Weitere Eingriffe mit bisherigen Berichten vergleichenEine Fläche kann Abdeckung, unterschiedliche Einlagerungen und nachträgliche bauliche Einrichtungen verbinden. Für die Bearbeitung muss erkennbar sein, welche Schichten bekannt sind und wo nur Annahmen vorliegen. Der Begriff „Deponiefläche“ ersetzt keine Beschreibung des tatsächlichen Eingriffs.

Punktlage, Tiefe und Entnahmeverfahren werden mit den vorhandenen Schichtinformationen abgeglichen. Die geplante Erkundung selbst kann einen Bodeneingriff darstellen, der zuvor fachlich vorbereitet werden muss. Aus einer vorgesehenen Probe folgt noch kein Nachweis über den Kampfmittelzustand.
Kampfmittelprüfung für Bohrpunkte und Baugrundaufschlüsse
Für die Planung ist wichtig, welche Sicherungs- oder Abdeckschichten vorhanden sind und ob der Eingriff sie betrifft. Die zuständigen Fachverantwortlichen legen fest, unter welchen Bedingungen gearbeitet werden kann. Eine Abdeckung wird nicht allein zur Erleichterung einer Anfrage eigenständig geöffnet.
Kampfmittelprüfung für Umweltbüros und Geotechnik
Ein späterer Aushub kann größere Flächen oder andere Tiefen als die Erkundung betreffen. Materialumschlag und neue Leitungsgräben werden mit ihren tatsächlichen Eingriffen erfasst. Die vorherige Untersuchung einzelner Punkte ist nicht ohne Abgleich auf den gesamten Bauabschnitt übertragbar.
Kampfmittelprüfung auf AltlastenflächenAuf Ablagerungsflächen ist eine klare Trennung von gesicherten Angaben und Vermutungen besonders wichtig. Sie beeinflusst, welche Aussage technisch erreichbar ist und welche weiteren Informationen zuerst benötigt werden.
Stellen Sie vorhandene Profile, Ablagerungsunterlagen und frühere Untersuchungen zusammen. Fehlende Tiefen- oder Herkunftsangaben bleiben ausdrücklich offen. Die Methodenauswahl berücksichtigt den belegten Aufbau und die verbleibenden Unsicherheiten. Ordnen Sie jede Unterlage dem Teil der Ablagerungsfläche zu, den sie tatsächlich beschreibt. Ein Profil aus einem Randbereich beantwortet nicht ohne Weiteres die Fragen zu einem anderen Ablagerungskörper. Hilfreich sind Angaben zu bekannten Erweiterungen, Überdeckungen und späteren Umlagerungen sowie deren Quellen. Für die geplante Bauaufgabe wird festgehalten, welche Schichten voraussichtlich betroffen sind und an welchen Stellen dieser Aufbau noch unklar ist. Die Fachplanung kann daraus einen gezielten Klärungsbedarf ableiten, statt einen nicht belegten einheitlichen Untergrund vorauszusetzen.
Beschreiben Sie bekannte Einlagerungen und technische Einbauten. Eine hohe Anzahl metallischer Signale kann die Auswertung erschweren. Daraus folgt weder eine sichere Identifikation der Gegenstände noch ein pauschal negatives Untersuchungsergebnis. Unterscheiden Sie kartierte Leitungen oder Bauteile von lediglich vermuteten Einlagerungen. Die Fachfirma benötigt diese Zuordnung, um sichtbare Störquellen und die gemessenen Auffälligkeiten zusammen bewerten zu können. Sind ergänzende Voruntersuchungen oder Testmessungen vorgesehen, werden deren Fragestellung und Bedingungen beschrieben. Ihr Ergebnis unterstützt die Auswahl einer geeigneten Vorgehensweise für den betroffenen Bereich. Ein stark gestörter Abschnitt kann eine andere Bearbeitung erfordern als eine benachbarte zugängliche Fläche; beide erhalten eine nachvollziehbare Abgrenzung im Plan.
Die Planung stimmt den Eingriff mit den für die Sicherung zuständigen Verantwortlichen ab. Kampfmittelbearbeitung, Arbeitsschutz und Schutzaufbau müssen zusammenpassen. Erforderliche vorbereitende Arbeiten werden mit Zuständigkeit, zulässigem Eingriff und Schutzmaßnahmen festgelegt. Vorhandene Abdeckungen, Abdichtungen und Einrichtungen zur Entwässerung werden mit ihrer bekannten Lage benannt. Betreiber und Fachplanung klären, welche Arbeitsbereiche zugänglich sind und welche Schutzfunktionen bei einer Untersuchung erhalten bleiben müssen. Beschreiben Sie deshalb nicht nur den späteren Aushub, sondern auch die vorgesehenen Arbeiten zur Herstellung von Zugängen. Wird dafür eine Änderung am Schutzaufbau erwogen, ist sie mit den hierfür Verantwortlichen abzustimmen. Der Untersuchungsauftrag benennt die vereinbarten Vorleistungen und die Voraussetzungen für den Beginn der Facharbeiten.
Für eine Anfrage genügt die Bezeichnung „Deponiefläche“ nicht. Entscheidend ist, welcher Bereich von einer Baumaßnahme berührt wird: beispielsweise eine frühere Ablagerung, eine spätere Abdeckung oder ein vorhandener Leitungsbereich. Geben Sie an, was zum Aufbau belegt ist und welche Informationen fehlen. Aus der heutigen Geländeoberfläche allein lässt sich die Zusammensetzung darunter nicht zuverlässig ableiten.
Auch bei den Berichten ist zu unterscheiden, ob sie eine Altlast oder einen noch ungeklärten Verdacht beschreiben. § 2 BBodSchG unterscheidet in Deutschland Altlasten von altlastverdächtigen Flächen und benennt dafür Voraussetzungen. Aus der Bezeichnung als Ablagerungsfläche allein ergibt sich kein Kampfmittelverdacht. Die kampfmittelbezogenen Erkenntnisse und die bodenschutzrechtliche Einordnung werden deshalb getrennt erfasst.
Stellen Sie Lagepläne, verfügbare Bestandsprofile und Angaben zu früheren Auffüllungen oder Umlagerungen bereit. Kennzeichnen Sie die Herkunft und den Stand dieser Informationen. Vermutete Schichtgrenzen sollten erkennbar von dokumentierten Angaben getrennt sein. Geben Sie auch an, von welcher Geländehöhe aus die geplanten Eingriffstiefen gemessen werden.
Wenn etwa Leitungen, Schächte oder andere Einrichtungen erneuert werden sollen, beschreiben Sie den vorgesehenen Eingriff und den Zugang dorthin. Die Untersuchung eines begrenzten Leitungsbereichs ist eine andere Aufgabe als eine flächige Baumaßnahme. Zeigen Sie im Plan, welche Abdeckungen und Einbauten erhalten bleiben müssen. Klären Sie erforderliche Änderungen, bevor sie als Voraussetzung der Untersuchung eingeplant werden.
Zu kontaminierten Bereichen können zusätzliche Gefahrstofffragen gehören. Stellen Sie vorhandene einschlägige Informationen und Schutzplanungen den zuständigen Projektbeteiligten zur Verfügung. Für die Kampfmittelmaßnahme müssen diese Bedingungen in die Vorbereitung einfließen. Aus einer geophysikalischen Untersuchung folgt weder eine stoffliche Unbedenklichkeit noch die Erlaubnis, eine Ablagerung beliebig zu öffnen.
Für Bodeneingriffe auf Deponie- und Ablagerungsflächen muss nachvollziehbar bleiben, auf welche Eingriffe sich ein Ergebnis bezieht. Die Dokumentation führt die Ausgangsdaten, die tatsächlich ausgeführte Untersuchung und ihre Schlussfolgerungen zusammen. Eine Grundstücksbezeichnung oder ein kurzer Abschlussvermerk genügt nicht, um spätere Änderungen am Bauvorhaben beurteilen zu können.
Vorliegende Lagepläne, historische Bewertungen und frühere Untersuchungsberichte werden mit Datum und Anlagen bereitgestellt. Bei Erkundungspunkten, Schürfen, Abdeckungen und geplanten Aushubbereichen sind Lage- und Höhenbezug wichtig. Nicht dokumentierte Annahmen werden als offene Angaben geführt. So bleibt bei der Methodenauswahl erkennbar, welche Aussagen auf Unterlagen beruhen und welche Bedingungen noch zu klären sind.
Die untersuchten Bereiche, eingesetzten Verfahren und festgestellten Abweichungen werden dem ausgeführten Planstand zugeordnet. Eine nicht zugängliche Fläche oder ein nicht auswertbarer Bereich wird nicht als erledigt zusammengefasst. Auch Änderungen während der Feldarbeit gehören in die Ergebnisunterlagen. Dadurch lässt sich die Aussage des Berichts von einer ursprünglich vorgesehenen, aber nicht ausgeführten Untersuchung unterscheiden.
Die Übergabe benennt den untersuchten Raum, die geltenden Bedingungen und verbleibende Fragen. Ein tieferer Aufschluss oder eine Verlagerung des Aushubbereichs ist anschließend mit diesem Umfang abzugleichen. Die Beteiligten müssen erkennen können, ob vorhandene Erkenntnisse weiterhin passen oder ergänzende Bearbeitung nötig wird. Eine Aussage zur untersuchten Fläche darf nicht ohne Prüfung auf weitere Flächen oder größere Eingriffstiefen erweitert werden.
Der Bericht muss unterscheiden, was vorab bekannt war, was tatsächlich untersucht wurde und was unter den Bedingungen nicht belastbar beurteilt werden konnte.
Profile und historische Angaben werden mit ihrer Herkunft bereitgestellt. Eine nicht bestätigte Schichtgrenze wird nicht als sichere Bezugsebene verwendet. Für die spätere Bewertung bleibt die Datenqualität erkennbar.
Befahrbarkeit, Zugang und Vorgaben für den Schutzaufbau werden dem vorgesehenen Arbeitsbereich zugeordnet. Einschränkungen können die Ausführung und das erreichbare Ergebnis beeinflussen und gehören deshalb in die Projektunterlagen.
Die Dokumentation benennt untersuchte Räume und verbleibende Grenzen. Die chemische Bewertung des Materials und die Entsorgungseinstufung werden von den dafür beauftragten Fachstellen erstellt. Für weitere Eingriffe wird der Abgleich mit dem tatsächlich erreichten Untersuchungsumfang benötigt. Erforderliche Anschlussuntersuchungen und Freilegungen werden dem betroffenen Bereich zugeordnet. Die Bergung bestätigter Kampfmittel wird mit zulässigem Tätigkeitsumfang, örtlichen Zuständigkeiten und Dokumentation abgestimmt. Nach tatsächlichen Freilegungs- oder Räumarbeiten werden die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle aufgenommen.
Übergeben Sie die vorhandenen Kampfmittelunterlagen zusammen mit den relevanten Angaben zum Ablagerungskörper. Markieren Sie fehlende Profile, unklare Umlagerungen oder nicht zugängliche Zonen. Auf dieser Grundlage lässt sich feststellen, welche Angaben für die Wahl des Untersuchungsverfahrens noch fehlen. Bleiben historische Fragen offen, werden ergänzende Nutzungsunterlagen recherchiert und geeignete Kriegsluftbilder ausgewertet, soweit verfügbar. Die Erkenntnisse und Auswertungsgrenzen werden dem heute geplanten Eingriff zugeordnet.
Binden Sie Betreiber, Bauleitung und die für Gefahrstoffe beziehungsweise andere Fachaufgaben zuständigen Personen ein. Klären Sie die bereitgestellten Zugänge und die Grenzen der vorgesehenen Arbeiten. Erforderliche Änderungen an einer Abdeckung oder Eingriffe in Bereiche mit unbekannten Stoffen müssen vorab mit den zuständigen Fachverantwortlichen geklärt werden.
Dokumentieren Sie, welche Teilbereiche mit welchem Verfahren untersucht wurden und wo Einschränkungen bestehen. Ein nicht auswertbarer Abschnitt bleibt als solcher erkennbar. Für den nächsten Planungsschritt ist dann fachlich zu entscheiden, welche ergänzenden Erkenntnisse oder Maßnahmen benötigt werden.
Vor der Feldarbeit werden die bekannten Standortinformationen und die Anforderungen der beteiligten Fachplanungen zusammengeführt. Abdeckung, Einlagerungen und zulässige Zugänge werden bei der Untersuchungsplanung berücksichtigt.
Die Planung liefert Eingriffe, Tiefen und verfügbare Informationen zum Schichtaufbau. Unbekannte Bereiche werden benannt. Auf dieser Grundlage wird der nächste fachliche Schritt abgegrenzt.
Verfahrenswahl, Zugang und Schutzbedingungen werden miteinander abgestimmt. Nicht auswertbare oder nicht erreichbare Räume bleiben als Einschränkung erkennbar.
Die Methode wird anhand von Verdachtsgrundlage, Schichtaufbau, Eingriffstiefe, Störeinflüssen und erreichbaren Bereichen ausgewählt. Betreiber, Planung und Fachfirma stimmen die erforderlichen Untersuchungen und Schutzmaßnahmen mit den Vorgaben für Abdeckung und Schutzaufbau ab.
Die beauftragte Untersuchung wird in den abgestimmten Aufschluss- und Aushubbereichen ausgeführt. Messdaten, Befunde und Einschränkungen werden mit Lage-, Tiefen- und Planbezug aufgenommen.
Messdaten und Befunde werden fachlich ausgewertet. Noch offene Bereiche, erforderliche Anschlussuntersuchungen und die nächste Entscheidung werden für Betreiber, Umweltplanung und Bauleitung benannt.
Die Fachbewertung beschreibt ihren räumlichen und technischen Geltungsbereich. Für spätere Aushub- oder Bauarbeiten wird geprüft, ob sie den dann geplanten Eingriff erfasst.
Die BFR KMR beschreiben, dass Schrott, bewehrter Bauschutt und andere metallische Bestandteile magnetische oder elektromagnetische Messungen stark beeinflussen können. Einzelne Objekte lassen sich dann unter Umständen nur eingeschränkt unterscheiden. Ein auffälliges Signal zeigt noch nicht sicher, um welchen Gegenstand es sich handelt. Aus einem nicht ausreichend auswertbaren Bereich lässt sich auch nicht auf das Fehlen von Kampfmitteln schließen.
Die bekannte Dicke und Zusammensetzung einer Auffüllung, der vermutete Suchgegenstand und die Zugänglichkeit beeinflussen die Methodenwahl. Die BFR KMR sehen zur Klärung örtlicher Bedingungen auch Vorerkundung und geophysikalische Testmessungen vor. Ob diese im konkreten Auftrag erforderlich und geeignet sind, wird fachlich begründet. Eine pauschale Tiefen- oder Flächenleistung lässt sich daraus nicht ableiten. Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden mit Betreiber und Fachplanung auch vor vorbereitenden Arbeiten mit Bodeneingriffen abgestimmt, etwa Rodung, Rückbau, Aufbruch sowie dem Herstellen von Zuwegungen und Arbeitsflächen. Vorgaben für Abdeckung und Schutzaufbau werden dabei eingehalten; später zugängliche Teilflächen werden vor den jeweiligen Folgeeingriffen untersucht.
Die in Deutschland angewandte TRGS 524 in der Fassung Juli 2026 behandelt Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen und nennt unter anderem bestimmte Bauarbeiten auf, an und in Deponien. Ihr Anwendungsbereich enthält zugleich Ausnahmen. Die zuständigen Verantwortlichen müssen die konkrete Tätigkeit einordnen und die erforderliche Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen berücksichtigen.
Metallhaltige Auffüllungen und bauliche Sicherungen können magnetische und elektromagnetische Messungen überlagern. Eine geeignete Verfahrenskombination muss diese Bedingungen berücksichtigen. Ein Gerät wird nicht allein deshalb ausgewählt, weil es auf anderen Flächen eingesetzt wurde.
Die Auswertung historischer Luftbilder und weiterer Unterlagen dient der Einordnung des Kampfmittelverdachts. Sie betrachtet die frühere Nutzung und erkennbare Hinweise im Untersuchungsbereich. Damit wird eine Grundlage für die Entscheidung über weitere Maßnahmen geschaffen. Sie ersetzt keine technische Untersuchung des Bodens und kann nicht jede spätere Auffüllung oder nachträgliche Veränderung beschreiben.
Historische Luftbildauswertung für das BaufeldGeomagnetische Messungen und elektromagnetische Verfahren erfassen unterschiedliche physikalische Eigenschaften. Leitungen, Stahlteile, Bewehrung und metallhaltige Auffüllungen können die Auswertung beeinflussen. Ein Signal ist zunächst ein Messbefund, noch keine gesicherte Objektbestimmung. Die Verfahrenswahl muss deshalb die erwarteten Zielobjekte, das Umfeld und die tatsächliche Auswertbarkeit zusammen betrachten. Geomagnetik erfasst magnetische Auffälligkeiten; TDEM erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten elektrisch leitfähiger Körper.
Geomagnetik und Standortbedingungen Elektromagnetische Sondierung einordnenGeoradar ergänzt die Betrachtung, wenn die Fragestellung und die Bodenverhältnisse dafür geeignet sind. Die erkennbare Tiefe und die Unterscheidbarkeit von Strukturen hängen unter anderem vom Untergrund und von vorhandenen Einbauten ab. Es ist kein universeller Ersatz für andere Sondierverfahren. Ob eine Kombination Erkenntnisgewinn bringt, wird anhand des konkreten Untersuchungsziels entschieden.
Georadar und seine EinsatzgrenzenBei tieferen Eingriffen kann eine Untersuchung ausgehend von geeigneten Bohr- oder Sondierpunkten in Betracht kommen. Lage, Tiefe und technische Ausführung dieser Punkte müssen geplant werden. Eine Aussage für einen Punkt oder einen begrenzten Bereich lässt sich nicht allein aufgrund räumlicher Nähe auf die nächste Baugrube übertragen. Der Bericht muss den tatsächlich untersuchten Raum erkennen lassen. Für einzelne Bohr- oder Fundamentpunkte werden das zu prüfende Bodenvolumen und die erreichbare Messabdeckung vor der Festlegung eines Bohrpunktrasters abgeglichen. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor dem Herstellen der Bohrungen bestimmt. Verrohrung, Bohrtiefe und Dokumentation werden auf Aufgabe und örtliche Bedingungen abgestimmt.
Tiefen- und Bohrlochsondierung abstimmenIhr Einsatz wird im Verhältnis zu den vorherigen Untersuchungen, zum Verdacht und zum Bauablauf festgelegt. Unklare Bereiche, störende Einbauten und vorgesehene Eingriffstiefen müssen vor Beginn besprochen werden. Eine notwendige Befundbearbeitung ist gesondert zu planen. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Aushublagen, Stoppsignal, Weisungsbefugnisse, Meldewege und Dokumentation werden vor Beginn mit Bauleitung und Fachpersonal abgestimmt.
Bauaushubüberwachung für den geplanten Abschnitt Kampfmittelbergung nach fachlicher KlärungFür Bodeneingriffe auf Deponie- und Ablagerungsflächen zählt eine nachvollziehbare Bearbeitung der konkreten Eingriffe. FONTANA-EOD beschreibt den vereinbarten Untersuchungsumfang und die Grenzen der eingesetzten Verfahren. Die Schlussfolgerung wird aus den tatsächlich vorliegenden Unterlagen und Ergebnissen abgeleitet. Ungeklärte Angaben oder eingeschränkte Messbedingungen bleiben dem betroffenen Untersuchungsbereich zugeordnet.
Die vorgesehenen Eingriffe werden in einem abgestimmten Lageplan geführt. Bei Änderungen wird festgehalten, welcher Stand ersetzt wurde. Damit arbeitet die Fachfirma nicht versehentlich auf einer älteren Geometrie, während die Bauausführung bereits einen anderen Eingriff vorbereitet.
Ein auffälliges Signal ist zunächst ein Befund, der fachlich einzuordnen ist. Umgekehrt kann eine erschwerte oder nicht belastbare Auswertung nicht als negatives Ergebnis gewertet werden. Welche weitere Bearbeitung sinnvoll ist, wird unter Berücksichtigung der Untersuchungsfrage und der örtlichen Bedingungen entschieden.
Die verantwortliche Planung und die Betreibervertretung erhalten die für die nächste Entscheidung erforderlichen Ergebnisse und Einschränkungen. Bei offenen Teilbereichen wird geklärt, welche Information oder Maßnahme noch fehlt. Die Projektbeteiligten behalten dadurch einen erkennbaren Übergabepunkt zwischen Untersuchung, Bewertung und weiterer Ausführung.
Die gemeinsame Planung benötigt klare Ansprechpartner für Eingriffe, Schutzaufbau und Ergebnisse. Unterschiedliche fachliche Bewertungen bleiben nachvollziehbar zugeordnet.
Sie stellen verfügbare Informationen und betriebliche Bedingungen bereit. Die zulässige Vorbereitung von Arbeitsbereichen wird mit den zuständigen Verantwortlichen geklärt.
Die Fachplanung beschreibt stoffliche Aufgaben, Schutzbedingungen und bauliche Eingriffe. Labor- und Entsorgungsfragen bearbeiten die dafür beauftragten Fachstellen.
FONTANA-EOD bearbeitet die vereinbarte Kampfmittelfrage und benennt die Aussagegrenzen. Behörden- und Fundzuständigkeiten werden projektbezogen berücksichtigt.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung sowie die Aufgaben von Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden für den Projektort geklärt. Außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten. Ansprechpartner, Auflagen und Meldewege werden der konkreten Baumaßnahme zugeordnet.
Stoffliche Gefährdungen und Kampfmittelverdacht sind eigenständige Aufgaben. Schutzmaßnahmen für den jeweiligen Bodeneingriff werden zwischen den Verantwortlichen abgestimmt. Welche Belastungen vorliegen und welche Regeln für die konkrete Tätigkeit gelten, klären die jeweils zuständigen Fachstellen anhand der Standortinformationen.
Bei Bodenarbeiten auf Deponie- und Ablagerungsflächen in Deutschland richtet sich der erforderliche Erlaubnis- und Befähigungskontext nach dem Sprengstoffgesetz, insbesondere §§ 7 und 20, soweit diese für die konkrete Tätigkeit einschlägig sind. Auftraggeber und Fachfirma klären vor der Ausführung, welche Aufgaben, Verantwortlichkeiten und entsprechenden Nachweise zum vereinbarten Leistungsumfang gehören. § 7 SprengG betrifft die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten, § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Nach § 1b SprengG zählt auch das Aufsuchen von Fundmunition zum Umgang.
Welche Erlaubnisse und Befähigungen für eine Tätigkeit in Deutschland erforderlich sind, richtet sich nach dem konkreten Auftrag. Der sprengstoffrechtliche Rahmen und die Anforderungen der 1. SprengV werden für die geplanten Tätigkeiten eingeordnet. Leistungsumfang, verantwortliche Fachkräfte und die vorgesehenen Arbeitsschritte gehören in die Auftragsklärung. Behördliche Entscheidungen werden durch die jeweils zuständigen Stellen getroffen.
Erlaubnisse und Befähigungen einordnenDie Gefährdungsbeurteilung muss die jeweilige Tätigkeit und ihre Umgebung berücksichtigen. Kampfmittelbezogene Gefährdungen treten neben die Risiken des Bohrens, Aushubs, Verkehrs oder Betriebs. Die DGUV Information 201-027 unterstützt die tätigkeitsbezogene Vorbereitung. Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und die Beseitigung von Fundmunition und wird bei einschlägigen Tätigkeiten berücksichtigt. Die für das Vorhaben maßgeblichen Vorgaben und Arbeitsschutzmaßnahmen sind mit den beteiligten Verantwortlichen abzustimmen.
Unterlagen und Randbedingungen für die VorbereitungDie BFR KMR beschreiben ein strukturiertes Vorgehen auf Bundesliegenschaften. Ihre Methoden- und Dokumentationsgrundsätze können bei der fachlichen Planung helfen. Für die Arbeiten auf der Ablagerungsfläche werden ihre Anwendung, örtliche Verfahren und Zuständigkeiten projektbezogen geklärt. Bei einem tatsächlichen Fund oder konkreten Verdacht bleiben die vorgesehenen Melde- und Sicherungswege maßgeblich.
Ergebnisse und Grenzen nachvollziehbar dokumentierenIm Ergebnisbericht sollten Lage und Höhenbezug der untersuchten Bereiche, die gewählte Methode und die festgestellten Einschränkungen zusammengeführt sein. Die beschriebenen Schichten und Einlagerungen müssen auf die jeweils verwendeten Unterlagen zurückführbar bleiben. Spätere Änderungen des Geländes oder ein anderer Eingriff können einen erneuten fachlichen Vergleich erforderlich machen.
Analytische Befunde zu Schadstoffen, eine Kampfmitteluntersuchung und Angaben zur Entsorgung beantworten unterschiedliche Fragen. Behalten Sie die zugehörigen Berichte und Ansprechpartner getrennt erkennbar. FONTANA-EOD bearbeitet die vereinbarte Kampfmittelaufgabe. Laboranalysen, Deponieplanung und die abfallrechtliche Einstufung sind gesonderte Leistungen der dafür beauftragten Fachstellen.
Fachliche Grundlagen: BFR KMR: Räumplanung mit Räumkonzept – Einleitung · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · § 2 BBodSchG: Begriffsbestimmungen · BAuA: TRGS 524 – Ausgabe Juli 2026
Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu historischer und technischer Erkundung, Räumkonzept, Vergabe und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung auf die konkrete Baumaßnahme auf der Ablagerungsfläche sowie örtlich geltende Anforderungen und Zuständigkeiten werden gesondert geklärt.
Die Vorbereitung verbindet Angaben zum Material und zu den geplanten Aufschlüssen. Beide werden benötigt, um die fachlichen Aufgaben eindeutig voneinander abzugrenzen.

Stoffliche Bewertung und Kampfmitteluntersuchung in ihrer jeweiligen Aufgabe unterscheiden.
Altlastenflächen
Geplante Aufschlüsse mit Lage, Tiefe und Verfahren beschreiben.
Bohrpunkte und Baugrundaufschlüsse

Eine historische Einordnung, die technische Sondierung und die Bearbeitung eines Befunds haben unterschiedliche Aufgaben. Die Auswahl folgt dem konkreten Eingriff und dem bisherigen Erkenntnisstand.

Die historische Grundlage für das geplante Baufeld prüfen und erkennbare Hinweise auf Kampfmittelverdacht mit ihren Auswertungsgrenzen einordnen.
Historische Luftbildauswertung
Tiefere Eingriffe mit ihrer Lage, Ausführung und erforderlichen räumlichen Untersuchung betrachten.
Tiefen- und Bohrlochsondierung
Eine gegebenenfalls erforderliche baubegleitende Bearbeitung mit den Voruntersuchungen und dem vorgesehenen Aushubablauf abstimmen.
BauaushubüberwachungStellen Sie das vorgesehene Erkundungsprogramm und die verfügbaren Standortunterlagen zusammen. Noch offene Punktlagen werden als Varianten gekennzeichnet. Die erste Abstimmung ordnet die vorhandenen Erkenntnisse der anstehenden Entscheidung zu. Das erleichtert die Abgrenzung der Fachleistungen, bevor konkrete Bodenarbeiten beauftragt oder terminiert werden.
Für den ausgewählten Abschnitt werden Eingriffsplan, Tiefe und örtliche Bedingungen zusammen betrachtet. Betreiber und Planung erläutern den betroffenen Aufbau und ihre Vorgaben. Die Kampfmittelfachfirma stimmt darauf ihre eigene Aufgabe ab. Anforderungen anderer Fachgebiete bleiben zugeordnet und werden nicht in einer allgemeinen Untersuchungsaussage zusammengezogen.
Der Bericht beschreibt den tatsächlich bearbeiteten Bereich. Für eine weitere Etappe wird dieser Stand mit der neuen Planung verglichen. Nicht untersuchte Randbereiche bleiben erkennbar. Eine abgeschlossene Teilaufgabe wird dadurch nicht automatisch zu einer Aussage über den gesamten Ablagerungskörper oder alle späteren Eingriffe.

Nennen Sie Standort, Teilfläche und den vorgesehenen Zugang. Verwendete betriebliche Bezeichnungen werden mit dem Lageplan verbunden. Ergänzen Sie die Kontakte für Betreiber und Planung. Die regionale Zuordnung erleichtert die Vorbereitung, ersetzt aber nicht die genaue Beschreibung des betroffenen Ablagerungsbereichs.

Berichte und Auskünfte werden vollständig einschließlich räumlicher Anlagen bereitgestellt. Eine Unterlage zu einer anderen Ausbauphase kann abweichende Bedingungen behandeln. Kennzeichnen Sie solche Unterschiede. Die Fachplanung kann dadurch den vorhandenen Kenntnisstand auf den konkreten heutigen Eingriff beziehen.
Die Kampfmittelbearbeitung behandelt ihren vereinbarten Gegenstand. Aussagen zu Schadstoffen und zum baulichen Schutzaufbau stammen aus den jeweiligen Fachunterlagen. Die Projektorganisation führt diese Grundlagen zusammen. Ein Ergebnis wird nicht stellvertretend für eine andere Fachfrage verwendet, nur weil beide dieselbe Standortadresse betreffen.
Ergebnisse und Begriffe vertiefenFür die nächste Bodenarbeit werden Bericht und Ergebnisplan gemeinsam gelesen. Lage, Tiefe und Einschränkungen bestimmen die Reichweite der Aussage. Veränderte Punktlagen oder zusätzliche Arbeitsräume werden gesondert verglichen. Die ursprünglichen Unterlagen bleiben dabei als nachvollziehbare Grundlage erhalten.
Dokumentierte Grenzen für Folgearbeiten nachvollziehenNein. Ein Kampfmittelverdacht benötigt entsprechende Erkenntnisse. Die bloße Nutzung als Ablagerungsfläche ersetzt deren Ermittlung nicht; die bodenschutzrechtliche Einordnung ist ebenfalls gesondert zu betrachten.
Metallische Einlagerungen können Messsignale überlagern und die Auswertbarkeit begrenzen. Ob sich mögliche Kampfmittel von Schrott unterscheiden lassen, hängt vom Untersuchungsverfahren und den örtlichen Bedingungen ab. Einschränkungen werden dem betroffenen Bereich zugeordnet. Eine nicht belastbare Aussage ist nicht mit einem negativen Befund gleichzusetzen. Weitere Schritte werden anhand der Untersuchungsfrage und der Standortbedingungen festgelegt.
Ja, wenn Herkunft, Lage, Höhenbezug und Aussagegrenzen bekannt sind. Es unterstützt die Einordnung des Untersuchungsraums, ist aber selbst kein Kampfmittelnachweis für den geplanten Bodeneingriff.
Nein, für die Anfrage beschreiben Sie zunächst die vorhandene Abdeckung. Verändern Sie sie nicht eigenständig, um eine vermeintliche Voraussetzung für die Sondierung zu schaffen. Erforderliche vorbereitende Arbeiten und ihre Voraussetzungen sind mit den zuständigen Fachverantwortlichen abzustimmen.
Nein. Der Kampfmittelbericht beschreibt die durchgeführte Kampfmitteluntersuchung und deren Ergebnis. Ob Schadstoffe vorliegen, wird mit eigenen Untersuchungen durch die zuständigen Fachleute bewertet.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen, Abstand halten und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen. Betreiber, Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern.
Hilfreich sind Eingriffsplan, Tiefen, bekannte Schichten und Einlagerungen, Schutzbedingungen, Zugangsmöglichkeiten und vorhandene Berichte. Kennzeichnen Sie fehlende Informationen. Diese Angaben sind aussagekräftiger als allein die Gesamtgröße der Fläche. Schutzvorgaben, geeignete Verfahren sowie Auswertung und Dokumentation fließen in die Leistungs- und Kostenabgrenzung ein.
Nur soweit der dokumentierte Untersuchungsumfang die späteren Eingriffe tatsächlich erfasst. Einzelne Aufschlüsse, flächenhafter Aushub und Fundamente können unterschiedliche Räume betreffen. Der neue Bauplan wird deshalb mit Lage, Tiefe und Bedingungen der Untersuchung abgeglichen.
Ein erster Kontakt ist auch mit vorläufigen Unterlagen möglich. Kennzeichnen Sie, welche Angaben feststehen und welche noch geplant oder unklar sind. Beschreiben Sie die nächste benötigte Projektentscheidung; das geeignete Verfahren wird anhand des Eingriffs und der Untersuchungsbedingungen gemeinsam abgestimmt.
Übermitteln Sie Adresse beziehungsweise Region sowie einen Lageplan mit Erkundungspunkten, Schürfen, Abdeckungen und geplanten Aushubbereichen. Ergänzen Sie die geplanten Eingriffstiefen, gegebenenfalls Bezugshöhen und das vorgesehene Bauverfahren. Auch Arbeitsräume und zusätzliche Bodeneingriffe außerhalb der eigentlichen Bauwerkskontur sollten erkennbar sein. Bei Varianten muss feststehen, welche bereits ausgewählt ist und welche nur als mögliche Alternative betrachtet wird.
Senden Sie vollständige Kampfmittelunterlagen mit Anlagen sowie relevante Bestands- und Leitungspläne. Hinweise zu Auffüllungen, metallischen Einbauten oder eingeschränktem Zugang helfen bei der Einordnung. Ein Auszug ohne Lageplan kann die räumliche Aussage eines Berichts verdecken. Bekannte Lücken oder widersprüchliche Angaben sollten deshalb bereits in der Anfrage genannt werden.
Benennen Sie den geplanten Ausführungszeitraum sowie die Kontakte der verantwortlichen Planung und der Betreibervertretung. Beschreiben Sie, ob eine Ausschreibung vorbereitet, ein konkreter Eingriff abgestimmt oder ein vorhandener Bericht auf eine Änderung bezogen werden soll. Aus diesen Angaben wird der nächste fachliche Schritt entwickelt. Eine feste Aussage zu Aufwand oder Termin setzt eine ausreichende Abgrenzung der Aufgabe voraus.
Senden Sie den Plan des vorgesehenen Eingriffs, vorhandene Angaben zum Ablagerungsaufbau und die Kampfmittelunterlagen. Benennen Sie den Betreiber, die zuständigen Umweltfachstellen und bekannte Einschränkungen für Zugang oder Arbeiten. Wir klären mit Ihnen, welche Angaben für die Kampfmittelsondierung noch fehlen und wie die Untersuchung vorbereitet werden kann.
Für die Zuordnung Ihrer Anfrage: Branchen und Anwendungsfälle. Region des Vorhabens.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.