Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Wo wird ein Graben geöffnet, wo ein Fundament gesetzt und welcher Bauabschnitt folgt als Nächstes? Für die Kampfmittelprüfung im Bremer Straßenraum sind diese Angaben zusätzlich zum Verkehrszeichenplan nötig. FONTANA-EOD unterstützt die beauftragte Untersuchung und hält im Bericht fest, welche Flächen und Arbeiten die Ergebnisse abdecken.
Lage, Breite und Tiefe im Plan angeben.
Verkehrsregelung und Kampfmittelprüfung abstimmen.
Vor jedem Eingriff den zugehörigen Bericht prüfen.
Für Ihr Vorhaben im Bremer Straßenraum ordnen wir Gräben, Fundamente und Zufahrten den vorhandenen Ergebnissen zu. Der Eingriffsplan zeigt Lage und Tiefe der Bodenarbeiten innerhalb der Verkehrsabsperrung. Verkehrsregelung und kampfmittelfachliche Voraussetzungen werden für den jeweiligen Bauabschnitt abgestimmt.

Für die Zuordnung in der Stadtgemeinde Bremen werden neben Straße und Lage der genaue Eingriff und die betroffene Verkehrsfläche benötigt. Die Zuständigkeit für Verkehrsregelungen folgt den örtlichen Vorgaben zu Straßennetz und beanspruchter Verkehrsfläche. Die Kampfmittelfrage wird im zuständigen Verfahren gesondert abgestimmt. Für eine Arbeitsstelle zwischen Innenstadt und Neustadt oder an anderer Stelle im Stadtgebiet wird der eigene Eingriffsbereich mit den dort vorhandenen Erkenntnissen verbunden. Ein Infrastrukturvorhaben an einem anderen Standort wird anhand seiner eigenen Unterlagen eingeordnet.
In Bremen hängt die Zuständigkeit für verkehrsrechtliche Anordnungen unter anderem vom Straßennetz und der betroffenen Verkehrsfläche ab. Nach der Polizeiinformation bearbeitet das ASV Arbeitsstellen im Vorbehaltsnetz; die Polizei ist für das untergeordnete Netz sowie für Arbeitsstellen im Vorbehaltsnetz ohne Inanspruchnahme der Fahrbahn zuständig. Diese Zuordnung betrifft die Verkehrsregelung. Sie ersetzt nicht die gesonderte Klärung der Kampfmittelfrage.
Der Untersuchungsplan muss die Bodenarbeiten zeigen. Ein abgesperrter Gehwegbereich kann größer sein als der darin vorgesehene Graben. Eine nachträglich verbreiterte Baugrube kann dagegen über den zuerst beschriebenen Bereich hinausreichen. Tragen Sie deshalb in den Lageplan ein, wo Boden geöffnet oder verändert werden soll. Die äußere Baustellenbegrenzung allein reicht dafür nicht.
Für den geplanten Ersatzneubau der Bürgermeister-Smidt-Brücke beschloss der Bremer Senat am 21. April 2026 die Finanzierung vorbereitender Untersuchungen. Dazu zählten eine Kampfmittelsondierung im Strombereich sowie Drucksondierungen, Bohrungen und ein Gründungsgutachten. Die Weserquerung zwischen Innenstadt und Neustadt zeigt damit, dass auch innerhalb eines Verkehrsbauvorhabens verschiedene Untersuchungsaufgaben zusammenkommen. Für die weitere Bauplanung müssen ihre jeweiligen Bereiche und Ergebnisse zugeordnet werden können; ein Baugrundgutachten beantwortet die Kampfmittelfrage nicht mit. Der Finanzierungsbeschluss beschreibt die vorgesehenen Arbeiten, nicht deren Ergebnisse oder den später erreichten Untersuchungsstand.
Für die beauftragten Tätigkeiten in Deutschland werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Der Auftrag beschreibt die jeweiligen Aufgaben, Ergebnisse und Schnittstellen für das konkrete Vorhaben. Hinzu kommen die geltenden bremischen Anforderungen und die erforderlichen behördlichen Festlegungen.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Für Arbeitgeber in Deutschland gelten die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt Angaben und benötigte Entscheidungen für den Bauabschnitt zusammen.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Verfahren am Standort: Bremer Senat: Untersuchungen an der Bürgermeister-Smidt-Brücke, 21. April 2026 · Polizei Bremen: Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum · Bremen: Antrag für Baustellenüberfahrt · Polizei Bremen: Kampfmittelräumdienst · Transparenzportal Bremen: Gesetz zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel.
Planung und Dokumentation: BFR KMR: Räumplanung – Grundsätze · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Die Beteiligten vereinbaren ihre jeweiligen Aufgaben und Entscheidungszuständigkeiten. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht dokumentiert die ausgeführte Fachleistung mit Flächen, Tiefen und Aussagegrenzen. Seine Anwendbarkeit auf weitere Bodenarbeiten wird mit dem konkreten Eingriff abgeglichen.
Die Polizei Bremen nimmt die Aufgaben nach dem Bremer Kampfmittelgesetz wahr, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Sie legt den erforderlichen Sondierungsumfang fest, führt das Register geeigneter Unternehmen und entscheidet über die Freigabe des Baugrundes. Das Behandeln von Kampfmitteln erfolgt durch die zuständigen Behörden oder die von ihnen beauftragten Unternehmen. Die vorgesehenen Facharbeiten und die zuständigen Beteiligten werden für den konkreten Straßenbauabschnitt abgestimmt.
Lesen Sie behördliche Angaben und Fachberichte mit den zugehörigen Karten. Vergleichen Sie den untersuchten Bereich mit dem tatsächlichen Verlauf und den Tiefen der Bodenarbeiten. Eine Straßenbezeichnung allein reicht nicht aus. Noch offene Querungen und Einbaustellen werden vor der Beauftragung weiterer Arbeiten sichtbar gemacht.
Historische Unterlagen auswertenStraßenflächen können durch Leitungen, Einbauten und metallische Strukturen geprägt sein. Die Verfahrenswahl wird mit Untersuchungsziel und Bedingungen abgestimmt. Eine verkehrsrechtlich verfügbare Fläche ist deshalb nicht automatisch uneingeschränkt messbar. Die fachliche Planung beschreibt erforderliche Vorarbeiten und verbleibende Grenzen.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Der verkehrlich abgegrenzte Bereich kann größer sein als der geplante Graben. Zeichnen Sie dessen Verlauf, Breite und Tiefe sowie Anschlussgruben ein. Die Untersuchung wird anhand dieser Bauaufgabe betrachtet. Eine Verkehrszeichnung kann die Zugangsplanung unterstützen, ersetzt aber nicht den Eingriffsplan. Veränderungen innerhalb derselben Absperrung werden ebenfalls vor den Erdarbeiten abgeglichen.
Bei einer seitlichen Verlegung des Grabens werden die neuen Außenkanten und Anschlussgruben mit dem bisherigen Untersuchungsplan verglichen. Ergänzen Sie Arbeitsräume und geplante Aufweitungen an Kreuzungen. Für die Auswertung bleibt nachvollziehbar, welcher Abschnitt an welcher Stelle bereits untersucht wurde. Eine frühere Verkehrszeichnung kann weiterhin benötigt werden, während die fachliche Eingriffsgeometrie schon verändert ist. Die Bauleitung führt beide Planstände zusammen und lässt den zusätzlichen Untersuchungsbedarf vor den neuen Bodenarbeiten klären.
Fachleistungen und Untersuchungsaufgaben
Ein einzelnes Fundament kann neben einer bereits untersuchten Leitungstrasse liegen. Benennen Sie Position und Tiefe sowie den benötigten Arbeitsraum. Die kleine Größe begründet keine automatische Abdeckung durch einen benachbarten Bericht. Verschiebt die Ausführungsplanung den Standort, wird der neue Punkt erneut zugeordnet. So bleibt die Grundlage für die konkrete Einbaustelle nachvollziehbar.
Kennzeichnen Sie jeden Leuchten- oder Schilderstandort mit einer eindeutigen Punktnummer. Geplante Lage und Tiefe des Fundamentes sowie die zugehörigen Anschlussleitungen werden demselben Planstand zugeordnet. Ein an die andere Straßenseite versetzter Mast benötigt einen Abgleich für seinen neuen Bodenraum. Auch bei gleichbleibender Verkehrsführung können sich dadurch die fachlichen Aufgaben verändern. Die Ergebnisunterlagen lassen erkennen, auf welche Punkte sich die Untersuchung bezog und welche Standorte noch offen sind.
Fachleistungen für zusätzliche Fundamente vergleichen
Für die Herstellung einer Zufahrt können eigene Bodenarbeiten erforderlich sein. Beschreiben Sie deren Lage und Ausführung zusätzlich zur späteren Hauptmaßnahme. Das Bremer Antragsverfahren für die Überfahrt und die Kampfmittelfrage haben unterschiedliche Aufgaben. Die benötigten Ergebnisse werden vor den jeweiligen Eingriffen eingeplant. Eine bloße Nutzung vorhandener Verkehrsflächen ist davon zu unterscheiden.
Beschreiben Sie für eine Baustellenüberfahrt, welche Flächen während der Herstellung geöffnet und welche im Betrieb lediglich befahren werden. Geben Sie vorhandene Befestigungen, geplante Aufnahmen und die Lage zusätzlicher Einbauten an. Für jede eigene Bodenarbeit wird der benötigte Untersuchungsumfang geklärt. Die erforderliche straßenrechtliche Abstimmung und die fachlichen Voraussetzungen werden in der Bauvorbereitung zusammengeführt. Bei Änderungen des Zufahrtsverlaufs werden Eingriffsplan und Untersuchungsergebnisse vor einer Ausführung erneut aufeinander bezogen.
Ablauf und Aufgaben abstimmenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, wird das bei der Beauftragung berücksichtigt. Auch Übergabe und Bewertung der Ergebnisse erhalten einen Platz im Bauablauf. Kosten und Termine werden anhand des beschriebenen Umfangs, der Zugänge, Unterlagen und Ausführungsbedingungen vereinbart. Die Abstimmung berücksichtigt, wann die nächste Entscheidung für den jeweiligen Bauabschnitt benötigt wird.
Umfang und Termin besprechenTragen Sie den Grabenverlauf mit Breite und Tiefe ein. Ergänzen Sie Anschlussgruben, die im Plan noch fehlen. Aus diesen Angaben lässt sich bestimmen, ob eine zusammenhängende Fläche oder mehrere getrennte Bereiche zum Untersuchungsauftrag gehören.
Bei einem Kanalabschnitt beziehen Sie geplante Sohle und Oberkante der Baugrube auf dasselbe Höhensystem. Gefälle und wechselnde Grabentiefen werden im Längsschnitt erkennbar gemacht. Für einen seitlichen Anschluss werden seine tatsächliche Einbindung und der dafür beanspruchte Arbeitsraum angegeben.
Neue Fundamente für Schilder, Leuchten oder andere Einbauten brauchen einen eigenen Eintrag im Plan. Prüfen Sie, ob die vorhandenen Untersuchungsergebnisse ihren Standort und die geplante Tiefe abdecken. Eine untersuchte Trasse neben dem Fundament beantwortet diese Frage noch nicht.
Bremen bietet ein eigenes Antragsverfahren für die Herstellung einer Baustellenüberfahrt. Beschreiben Sie auch für die Kampfmittelplanung, ob dafür Boden verändert wird und welche Fläche betroffen ist. Aus der geplanten Verkehrsführung gehen diese Arbeiten nicht unbedingt hervor.
Der Bremer Onlinedienst nennt für die Herstellung einer Baustellenüberfahrt eine anerkannte Straßenbaufirma. Diese straßenbauliche Voraussetzung wird mit dem eigenen Untersuchungsbedarf für den beanspruchten Bodenraum abgestimmt. Geänderte Zufahrtslagen werden im Antrag und in der fachlichen Planung nachvollziehbar nachgeführt.
Soll eine Fläche nur zum Abstellen dienen oder muss dafür zunächst Boden abgetragen werden? Auch vorübergehend genutzte Flächen gehören mit ihren Erdarbeiten in die Planung. Ob und wie sie untersucht werden müssen, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab.
Wird auf einer vorübergehend genutzten Fläche ein provisorischer Aufbau geplant, kennzeichnen Sie dessen eigene Bodeneingriffe. Dazu können Verankerungen, eine Entwässerung oder die Aufnahme vorhandener Befestigungen gehören. Für die Abstimmung wird ersichtlich, wo lediglich Geräte stehen und wo Boden bewegt werden soll. Dieser Unterschied wird auch bei Änderungen der Baustelleneinrichtung nachgeführt.
Verwenden Sie dieselbe Bezeichnung im Eingriffsplan, im Untersuchungsauftrag und bei der Ergebnisübergabe. Verkehrsregelung und Zugänge werden damit abgestimmt. Die Flächengrenzen der Untersuchung bleiben eigenständig erkennbar. Ein Wechsel der Bauleitung darf nicht dazu führen, dass ein bearbeiteter Abschnitt mit einem noch offenen Anschluss verwechselt wird.
Für längere Leitungsabschnitte helfen eine durchgehende Stationierung oder eindeutig bezeichnete Planblätter bei der Zuordnung. Ein Übergabepunkt zwischen zwei ausführenden Firmen wird mit seiner tatsächlichen Lage festgehalten. Bericht, Ergebnisplan und Bauplan müssen erkennen lassen, welche Anschlussbereiche jeweils betrachtet wurden. Unterbrochene Arbeiten werden mit dem erreichten Untersuchungsstand weitergegeben. Für eine spätere Fortsetzung werden die aktuellen Bedingungen am Übergang geprüft und die noch benötigten Facharbeiten vereinbart.
Baugrund-, Leitungs- und Kampfmittelunterlagen beantworten verschiedene Fragen. Die jeweiligen Ergebnisse werden der konkreten Maßnahme zugeordnet und gemeinsam an die Planung übergeben. Keine dieser Aussagen wird stillschweigend als Ersatz für die andere verwendet. Das gilt auch bei einem gemeinsamen vorbereitenden Untersuchungsprogramm für ein Verkehrsbauwerk. Für die Kampfmittelfachaufgabe werden die zum Auftrag gehörenden Messdaten, Sondierergebnisse und Befundbewertung mit dem vollständigen Bericht und seinen Plananlagen zusammengeführt. Nach ausgeführten Räumarbeiten wird das Räumprotokoll mit Räumumfang, Ergebnissen und verbleibenden Grenzen dem tatsächlich bearbeiteten Abschnitt zugeordnet.
Stellen Sie Eingriffsplan, Verkehrsplanung und vorhandene Berichte zusammen. Klären Sie die benötigten Zugänge und den jeweiligen Verfahrensstand. Für die zuerst vorgesehenen Bodenarbeiten müssen die passenden Voraussetzungen vorliegen. Eine allgemeine Arbeitsstellengenehmigung ersetzt den erforderlichen Kampfmittelnachweis nicht.
Übergeben Sie den Bericht mit dem Plan der tatsächlich untersuchten Fläche. Zusätzliche Querungen oder verschobene Gruben werden vor der weiteren Ausführung verglichen. Noch offene Bereiche bleiben ausdrücklich benannt. Die gleiche Verkehrsführung macht aus getrennten Bauabschnitten keinen gemeinsamen Untersuchungsbefund.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant. Geomagnetik misst das Magnetfeld passiv. Für die Erkennbarkeit ist die magnetische Wirkung des gesuchten Objekts maßgeblich.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung. Transientenelektromagnetische Verfahren, kurz TDEM, werten die zeitliche elektromagnetische Antwort leitfähiger Objekte aus. Ihre Eignung wird für die gesuchte Aussage und die Messbedingungen beurteilt.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenVergleichen Sie Bestandspläne und frühere Berichte mit den jetzt vorgesehenen Bodenarbeiten. Eine historische Luftbildauswertung und eine technische Untersuchung liefern unterschiedliche Erkenntnisse. Halten Sie fest, welche Untersuchung bereits vorliegt und welche Frage der neue Auftrag beantworten soll.
Ein älterer Bericht wird zusammen mit seinen vollständigen Kartenanlagen geprüft. Für die Zuordnung werden Straßenseite, Abschnittsgrenzen, Tiefenbezug und die damals maßgebliche Geländeoberfläche benötigt. Wurde eine Straße zwischenzeitlich umgebaut oder eine Leitung erneuert, werden die bekannten Veränderungen nachvollzogen. Die Fachbewertung bestimmt, welche Aussagen für den neuen Graben weiterhin passen und welche Angaben fehlen. Bei mehreren Teilberichten wird ein gemeinsamer Übersichtsplan geführt, der ihre Bereiche und die verbleibenden Lücken erkennen lässt.
Für eine Sondierung müssen die Messbedingungen vor Ort geprüft werden. Leitungen, Einbauten und metallische Strukturen können das gewählte Verfahren beeinflussen. Die Verfügbarkeit eines Geräts allein sagt nichts darüber aus, ob es auf der betreffenden Straßenfläche geeignet ist.
Benennen Sie fest eingebaute und veränderliche Einflüsse getrennt: etwa vorhandene Leitungen, metallische Straßenmöblierung oder zeitweise abgestellte Fahrzeuge. Für die Durchführung wird festgehalten, unter welchen Bedingungen Messdaten erhoben wurden. Ein später untersuchter Anschluss kann andere Bedingungen aufweisen als der erste Abschnitt. Die Bewertung berücksichtigt diese Unterschiede. Wenn ein Teilbereich zunächst unzugänglich bleibt, wird seine Lage dokumentiert und der dafür noch offene Arbeitsumfang vor der nächsten Bauphase abgestimmt.
Wird die Trasse seitlich verschoben oder eine Grube vertieft, ist der bisherige Untersuchungsumfang erneut abzugleichen. Das Räumkonzept beziehungsweise die Untersuchungsplanung muss diese Änderungen berücksichtigen. Auch eine im Bauablauf sinnvolle Verschiebung kann außerhalb des bereits untersuchten Bereichs liegen.
Für eine geänderte Entwässerung können zusätzliche Schächte oder Anschlussgruben einen anderen Bodenraum beanspruchen als der ursprüngliche Leitungsgraben. Übermitteln Sie die aktuelle Geometrie mit Tiefen und Höhenbezug. Die fachliche Aufgabe wird für diesen erweiterten Raum bestimmt. Eine Änderung der Verkehrsführung allein beantwortet diese Frage noch nicht. Die Beteiligten halten fest, welche Untersuchung ergänzt wird und welche Unterlagen vor den zusätzlichen Erdarbeiten benötigt werden.
Straßenname und Hausnummer helfen bei der Orientierung. Für die Ausführung braucht die Bauleitung zusätzlich einen Plan der betroffenen Flächen. Verwenden Sie dieselbe Abschnittsbezeichnung im Plan, im Untersuchungsauftrag und in den Ergebnisunterlagen. Für den Erstkontakt benennen Sie Vorhaben, Ansprechperson und benötigte Entscheidung. Vorhandene Auskünfte und vollständige frühere Berichte werden auf Aktualität, räumlichen Bezug, Umfang und Lücken geprüft. Sind ergänzende historische Erkenntnisse erforderlich, führen wir die beauftragte Quellenrecherche und Luftbildauswertung durch und ordnen sie dem heutigen Graben-, Fundament- oder Zufahrtsbereich zu.
Klären Sie vor dem Untersuchungstermin, wie die Fläche erreicht werden kann und welche Unterlagen noch fehlen. Stimmen Sie die Verkehrsmaßnahmen mit dem Untersuchungstermin ab. Eine verkehrsrechtliche Anordnung ersetzt dabei keinen erforderlichen Kampfmittelnachweis. Untersuchungsziel, erwartete Objekte, Störeinflüsse und Erreichbarkeit bestimmen die Verfahrenswahl. Der nach bremischen Vorgaben zulässige und erforderliche Umfang wird vor der Durchführung mit den zuständigen Beteiligten geklärt.
Die nach bremischen Vorgaben beauftragte Sondierung oder baubegleitende Untersuchung wird auf den abgestimmten Flächen und Punkten ausgeführt. Messdaten und Beobachtungen erhalten einen nachvollziehbaren Lage- und Höhenbezug. Nicht untersuchte Bereiche, eingeschränkte Zugänge und relevante Störungen werden festgehalten.
Die erhobenen Daten und Befunde werden bezogen auf das Untersuchungsziel ausgewertet. Die Fachbewertung berücksichtigt Störeinflüsse, die erreichten Bereiche und verbleibende Aussagegrenzen. Daraus wird abgeleitet, welche weiterführende Klärung oder Bearbeitung für die geplanten Bodenarbeiten benötigt wird.
Übergeben Sie den Bericht mit dem Plan des untersuchten Bereichs, dem angewandten Verfahren und den festgestellten Einschränkungen. Die Bauleitung muss erkennen können, welche Arbeiten das Ergebnis abdeckt. Noch nicht untersuchte Anschlussbereiche bleiben ausdrücklich offen. Die fachliche Bewertung, die ausgeführten Arbeiten und ihre Aussagegrenzen werden im Bericht und den zugehörigen Plananlagen dokumentiert. Die vereinbarten Empfänger erhalten die zusammengehörigen Unterlagen mit einem nachvollziehbaren Stand.
Vergleichen Sie vor dem nächsten Bauabschnitt die geplanten Arbeiten mit dem zugehörigen Nachweis. Benennen Sie verlegte Einbaustellen und zusätzliche Querungen. So lässt sich der noch offene Untersuchungsbedarf vor Beginn der Bodenarbeiten klären.
Für bauliche Maßnahmen auf Verdachtsflächen beschreibt § 5 des bremischen Kampfmittelgesetzes die Beauftragung eines geeigneten Unternehmens nach näherer Bestimmung der zuständigen Behörde. Der dort geregelte Beginn solcher Maßnahmen setzt die behördliche Freigabe des Baugrundes voraus; über Ausnahmen entscheidet ebenfalls die Behörde. Der Unternehmensbericht dokumentiert die ausgeführte Fachleistung, die Behörde entscheidet über die Freigabe des Baugrundes.
In die Dokumentation gehören die bearbeiteten Abschnitte, ihre Ergebnisse und verbleibende Einschränkungen. Die BFR Kampfmittelräumung dienen außerhalb ihres bundesbezogenen Geltungsbereichs als fachliche Orientierung. Für Ihr Vorhaben sind die geltenden bremischen Anforderungen und die behördlichen Festlegungen maßgeblich.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Verkehrsmaßnahmen organisieren den Arbeitsbereich und die Nutzung angrenzender Flächen. Der Kampfmittelbericht dokumentiert dagegen die konkrete fachliche Bearbeitung. Beide Grenzen können voneinander abweichen. Die Bauleitung benötigt deshalb den Eingriffsplan und den zugehörigen Ergebnisplan zusätzlich zur Verkehrszeichnung.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenEin seitlich versetzter Graben kann neue Bodenbereiche betreffen. Kennzeichnen Sie die Änderung mit Datum und Ausführungsstand. Die Fachplanung vergleicht sie mit den bisherigen Ergebnissen. Der zusätzliche Bedarf wird dadurch auf die tatsächlich betroffenen Bereiche bezogen, bevor dort gearbeitet wird.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Für die konkrete Beauftragung werden benötigte Ergebnisse, Flächen, Tiefen und Ausführungsbedingungen bestimmt und mit dem zulässigen Tätigkeitsumfang verbunden.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNein. Die verkehrsrechtliche Anordnung regelt die Arbeitsstelle im Verkehrsraum. Die Kampfmittelfrage ist gesondert zu klären. Ist nach dem bremischen Kampfmittelgesetz eine behördliche Freigabe des Baugrundes erforderlich, wird sie durch die verkehrsrechtliche Anordnung nicht ersetzt.
Die Absperrung allein bestimmt den Untersuchungsumfang nicht. Entscheidend sind die betroffenen Flächen, die vorgesehenen Arbeiten, vorhandene Erkenntnisse und behördliche Festlegungen. Zeigen Sie im Plan deshalb, wo Bodenarbeiten stattfinden und welche Flächen nur für Verkehr oder Baustelleneinrichtung gebraucht werden.
Vor einer Ausführung an veränderter Stelle ist zu prüfen, ob die vorhandene Untersuchung den neuen Bereich und die geplante Tiefe erfasst. Eine verkehrliche Absperrung sagt darüber nichts aus. Gegebenenfalls muss die fachliche Planung angepasst und eine noch offene Untersuchung ergänzt werden.
Schicken Sie einen Lageplan mit den Eingriffstiefen, die vorgesehene Reihenfolge der Bauabschnitte und vorhandene Kampfmittelunterlagen. Verkehrs- und Bestandspläne helfen bei der Abstimmung. Kennzeichnen Sie zusätzliche Einbaustellen und Änderungen, damit diese im Untersuchungsauftrag berücksichtigt werden.
Unterbrechen Sie die betroffenen Arbeiten, berühren oder bewegen Sie den Gegenstand nicht und entfernen Sie sich von der Fundstelle. Halten Sie andere Personen fern und verständigen Sie unverzüglich die Polizei über 110. Folgen Sie den behördlichen Anweisungen; untersuchen oder transportieren Sie den Gegenstand nicht selbst.
Ja, Position und geplante Tiefe werden beschrieben und mit dem dokumentierten Untersuchungsumfang verglichen. Die Untersuchung einer benachbarten Trasse erfasst diesen Punkt nicht automatisch.
Nein. Der genannte Senatsbeschluss beschreibt die finanzierten vorbereitenden Aufgaben. Ergebnisse oder einen später erreichten Untersuchungsstand belegt er nicht. Für andere Vorhaben werden eigene Unterlagen benötigt.
Wesentlich sind Verlauf, Breite und Tiefe der Eingriffe, vorhandene Erkenntnisse, Einbauten und Zugänglichkeit. Verkehrsmaßnahmen und Bauphasen können den Ablauf beeinflussen. Die fachliche Aufgabe wird mit diesen Bedingungen abgestimmt. Hinzu kommen Verfahren, notwendige Vorarbeiten und Dokumentationsumfang. Nach § 8 des Bremer Kampfmittelgesetzes trägt der Verpflichtete vorbereitende Arbeiten, Sondierung, Freilegen und Wiederherstellung; die Kosten der Kampfmittelbeseitigung im gesetzlichen Sinn trägt das Land.
Senden Sie Grabenverlauf, Querungen, Fundamente und vorbereitende Zufahrten mit ihren Tiefen. Ergänzen Sie Verkehrs- und Bestandspläne sowie vollständige frühere Berichte. Wir besprechen mit Ihnen die konkret zu beauftragende Fachaufgabe und noch fehlende Angaben.
Nennen Sie den zuerst benötigten Bereich, vorgesehene Zugänge und verantwortliche Ansprechpartner. Kennzeichnen Sie Verschiebungen gegenüber früheren Plänen. Verkehrs- und Kampfmittelverfahren bleiben getrennt nachvollziehbar. Teilen Sie auch mit, welche Erdarbeiten zuerst beginnen sollen und welche Flächen noch nicht zugänglich sind. So können notwendige Vorarbeiten und die Übergabe der Ergebnisse rechtzeitig abgestimmt werden.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.