Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Eine größere Fläche wird neu genutzt oder in einzelne Grundstücke aufgeteilt. Für die nächste Bauaufgabe ist dann wichtig, ob vorhandene Kampfmittelberichte den betreffenden Teil tatsächlich erfassen. Wir gleichen die Unterlagen mit Ihren geplanten Erdarbeiten ab und besprechen, welcher Untersuchungsbedarf noch besteht.
Neue Grundstücksgrenzen mit den Untersuchungsplänen vergleichen.
Die dazu nötigen Erdarbeiten und Tiefen angeben.
Anlagen und Einschränkungen bei der Übergabe erhalten.
Vergleichen Sie den vollständigen Untersuchungsplan mit den heutigen Grundstücksgrenzen und den vorgesehenen Erdarbeiten. Berücksichtigen Sie auch gemeinsame Anschlüsse außerhalb der Parzelle. Die Fachprüfung bewertet, welche Aussagen Fläche und Tiefe der neuen Aufgabe erfassen. Eigentümerwechsel oder neue Grundstückszuschnitte verändern den dokumentierten Untersuchungsumfang für sich allein nicht.

Die Flächensparoffensive beschreibt Nachnutzungen in den Landkreisen Schweinfurt und Bad Kissingen sowie in Kitzingen. Dabei werden auch Grundstückszuschnitte und Vermarktungsformen behandelt. Für Ihre eigene Bauaufgabe werden die vorhandenen Untersuchungsergebnisse mit der heutigen Fläche verbunden. Ein Beispiel aus einem anderen Areal liefert keine Aussage über die Abdeckung Ihres Grundstücks oder die erforderlichen Fachleistungen.
Unterfranken umfasst neun Landkreise und die kreisfreien Städte Aschaffenburg, Schweinfurt und Würzburg. Für Ihre Anfrage werden die konkrete Gemeinde und Projektadresse benannt; gleichnamige Stadt und Landkreis bleiben unterscheidbar. Die Zentrale in Gersheim koordiniert die Fachanfrage. Für örtliche Zuständigkeit und Untersuchungsumfang zählen der tatsächliche Standort und die vorgesehenen Bodeneingriffe.
Die Flächensparoffensive Bayern stellt Konversionsbeispiele aus den Landkreisen Schweinfurt und Bad Kissingen sowie aus Kitzingen vor. Sie beschreibt unterschiedliche Wege der Nachnutzung ehemaliger militärischer Flächen, darunter angepasste Grundstückszuschnitte und verschiedene Vermarktungsformen. Diese Beispiele betreffen die dort genannten Vorhaben; aus ihnen lässt sich keine Belastung oder Untersuchungsaussage für eine andere Fläche in Unterfranken ableiten.
Die amtliche Praxisübersicht nennt für die Reaktivierung auch Altlasten- und Kampfmitteluntersuchungen. Fordern Sie die zugehörigen Fachunterlagen an, wenn eine spätere Teilfläche oder eine neue Bauaufgabe mit den bereits erarbeiteten Ergebnissen verbunden werden soll. Die jeweiligen Untersuchungszwecke bleiben dabei unterscheidbar.
Für eine spätere Bauaufgabe ist die neue Grundstücksgrenze nur ein Teil der Information. Ein früherer Untersuchungsplan kann andere Abschnittsgrenzen, Bezeichnungen oder Höhen verwenden. Daher muss er mit der heutigen Planung zusammengeführt werden. Erst dieser Abgleich zeigt, ob die dokumentierte Untersuchung die vorgesehenen Arbeiten erfasst.
Dabei bleibt die Nutzungsgeschichte wichtig, ohne allein eine technische Untersuchung vorzugeben. Eine frühere militärische, gewerbliche oder andere Nutzung ist anhand der verfügbaren Erkenntnisse fachlich zu bewerten. Entscheidend sind die konkrete Fläche und der geplante Eingriff; eine allgemeine Einordnung des Areals ersetzt diese Prüfung nicht.
Ein konkreter örtlicher Kriegskontext ist für Würzburg dokumentiert: Die Stadt erinnert an die Bombardierung vom 16. März 1945 und die weitreichende Zerstörung. Dieser Zusammenhang wird anhand geeigneter Unterlagen für den jeweiligen Standort eingeordnet. Er beschreibt weder jede frühere Militärfläche noch sämtliche Grundstücke in Unterfranken. Für die spätere Nutzung werden historische Erkenntnisse, bereits ausgeführte Untersuchungen und nachfolgende Bodenveränderungen mit ihrem eigenen räumlichen Bezug zusammengeführt.
Für die beauftragten Tätigkeiten in Deutschland werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Der Leistungsumfang beschreibt die konkreten Tätigkeiten und Schnittstellen mit den jeweils verantwortlichen Beteiligten.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen, ohne die unterschiedlichen Aufgaben gleichzusetzen.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Für die Abwehr örtlicher Kampfmittelgefahren in Unterfranken sind grundsätzlich die jeweiligen Gemeinden als örtliche Sicherheitsbehörden zuständig. Zur Unterstützung bei konkreten Gefahren durch aufgefundene Kampfmittel aus der Zeit bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs steht der vom Freistaat Bayern beauftragte Kampfmittelbeseitigungsdienst zur Verfügung. Die vorsorgliche grundstücksbezogene Untersuchung und die Beauftragung geeigneter Fachfirmen bleiben davon getrennt.
Regionale Grundlagen: Flächensparoffensive Bayern: Konversion in Unterfranken.
Planung und Dokumentation: BFR KMR: Räumplanung mit Räumkonzept – Einleitung · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · Bayern: Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel, Bekanntmachung vom 13.08.2026 · DGUV: FAQ Kampfmittelräumung
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson führt die Informationen und die jeweils verantwortlichen Beteiligten zusammen. Deren fachliche, vertragliche und behördliche Aufgaben werden für das konkrete Vorhaben zugeordnet. Vor einer Beauftragung wird festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen ein konkretes Verfahren benötigt, hängt von Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht dokumentiert die ausgeführte Fachleistung mit ihrem Umfang und ihren Grenzen. Die örtliche Gefahrenabwehr ist in Bayern regelmäßig Aufgabe der Gemeinde; tatsächliche Funde werden unverzüglich der Polizei gemeldet. Der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst erfüllt seine Aufgaben bei Fundmunition. Private Vorerkundung und beauftragte technische Facharbeiten werden davon getrennt geplant.
Prüfen Sie Untersuchungsziel, Verfahren, bearbeitete Flächen und festgehaltene Grenzen der Vorarbeiten. Die aktuelle Eingriffsplanung wird daneben dargestellt. Erst daraus lässt sich der weitere Bedarf konkret beschreiben. Bereits verwertbare Erkenntnisse bleiben berücksichtigt; eine pauschale Wiederholung oder unbeschränkte Weiterverwendung lässt sich weder aus einer neuen Eigentümerschaft noch aus derselben Arealbezeichnung ableiten.
Vorhandenen Untersuchungsumfang abgleichenGeänderte Gründungen und neue Leitungsführungen werden mit Lage, Tiefe und Arbeitsebene angegeben. Die Fachplanung beurteilt geeignete Leistungen unter den tatsächlichen Bedingungen. Zugänge und vorhandene Einbauten gehören dazu. Wenn mehrere Teilflächen gemeinsam untersucht werden sollen, bleibt für jede einzelne erkennbar, welche Aussage benötigt und welcher Umfang tatsächlich bearbeitet wird.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Stellen Sie die verfügbaren Informationen zur früheren Nutzung und die vorhandenen Kampfmittelberichte zusammen. Klären Sie deren räumlichen Bezug zu den heutigen Grundstücken. Ein Bericht für das Gesamtareal kann nützliche Ergebnisse enthalten, deren genaue Abdeckung jedoch anhand seiner Anlagen geprüft wird. Fehlende Zuordnungen werden benannt und vor der weiteren Verwendung gezielt geklärt.
Benennen Sie frühere Abschnittsnamen und die aktuellen Flurstücke in einer gemeinsamen Übersicht. Verfügbare Berichte erhalten Datum und Anlagenumfang. Für getrennte Teilaufträge bleibt erkennbar, welcher Bereich jeweils bearbeitet wurde. Fehlende Karten werden gezielt nachgefragt, bevor eine nicht belegte Zuordnung bei der weiteren Planung vorausgesetzt wird.
Vorhandene Berichte dem Eingriff zuordnen
Ein neues Gebäude, tiefere Gründungen oder veränderte Anschlüsse können andere Flächen und Tiefen beanspruchen als die frühere Planung. Stellen Sie diese Unterschiede dar. Die Fachplanung prüft, welche vorhandenen Aussagen weiterverwendbar sind und welche Ergänzung nötig ist. Die neue Nutzung oder das Alter der Unterlagen allein legt kein bestimmtes technisches Verfahren fest.
Kennzeichnen Sie insbesondere Arbeitsräume außerhalb des späteren Gebäudeumrisses. Neue Anschlussgruben, Zufahrtsherstellungen und vorbereitende Schürfe werden mit ihren Sohlen angegeben. Eine noch offene Ausführungsvariante bleibt von der vorgesehenen Planung unterscheidbar. Die Fachleistung kann dadurch auf den tatsächlich beanspruchten Bodenraum bezogen werden.
Fachleistungen vergleichen
Bericht, Untersuchungsplan und Anlagen gehören auch bei der Weitergabe einzelner Teilflächen zusammen. Einschränkungen und offene Bereiche bleiben erkennbar. Die später beauftragte Planung und Bauleitung benötigen den Bezug zur aktuellen Bauaufgabe. Ein verkürzter Auszug soll die ursprüngliche Aussage nicht aus ihrem räumlichen Zusammenhang lösen oder ihren dokumentierten Umfang unbemerkt erweitern.
Bei einer Weitergabe wird die verwendete Berichtsfassung eindeutig bezeichnet. Eine neue Übersicht behält den Verweis auf die vollständigen Anlagen. Die nachfolgenden Beteiligten erhalten auch noch fehlende Unterlagen und offene Untersuchungsaufgaben. Änderungen am Grundstückszuschnitt werden mit der ursprünglichen Ergebnisfläche dargestellt, damit die fachliche Aussage nachvollziehbar bleibt.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentierenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Aus einer Anfrage folgt deshalb keine pauschale Termin- oder Kostenzusage. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin.
Umfang und Termin besprechenLegen Sie den bisherigen Untersuchungsplan und den aktuellen Grundstücks- oder Lageplan nebeneinander. Lassen sich ihre Grenzen nicht eindeutig zuordnen, sollte dies vor der Auftragsvergabe geklärt werden. Benötigt werden nachvollziehbare Lageangaben; eine bloße Übereinstimmung der früheren Grundstücksbezeichnung genügt nicht.
Nutzen Sie übereinstimmende Bezugspunkte, wenn die Pläne verschiedene Abschnittsnamen verwenden. Unklare Grenzen oder fehlende Maßangaben werden ausdrücklich benannt. Die neue Parzellennummer wird mit der tatsächlichen Lage der vorgesehenen Arbeiten verbunden. Eine erforderliche Ergänzung wird so gegenüber dem bereits dokumentierten Untersuchungsraum abgegrenzt.
Beschreiben Sie neben den späteren Gebäudeflächen auch vorgesehene Zufahrten, Leitungen und Anschlussgruben. Solche Arbeiten können über die neue Parzellengrenze hinausreichen. Erfassen Sie die tatsächlichen Eingriffe, damit keine Fläche allein deshalb aus der Prüfung fällt, weil sie von einem anderen Beteiligten bearbeitet wird.
Zeigen Sie die gemeinsame Anschlussfläche einschließlich zusätzlicher Arbeitsräume im Lageplan. Für diese Arbeiten werden die verfügbaren Ergebnisunterlagen und die jeweils verantwortlichen Beteiligten benannt. Die Fachprüfung beurteilt den benötigten Bodenraum zusammen mit dem Bauvorhaben. Eine geteilte Vergabe erhält dazu eine abgestimmte Unterlagenbasis.
Geben Sie an, ob Neubau, Rückbau oder Umbau mit Eingriffen unterhalb bisher untersuchter Ebenen verbunden ist. Ein älterer Bericht kann weiterhin nutzbar sein, wenn sein Umfang die neue Aufgabe erfasst. Welche Ergänzung nötig ist, wird anhand der Angaben geprüft und nicht pauschal aus dem Alter des Berichts abgeleitet.
Verwenden Sie einen eindeutigen Höhenbezug für die frühere Untersuchung und die neue Planung. Eine spätere Überdeckung oder ein zwischenzeitlicher Abtrag wird mitgeteilt. Die Fachplanung kann dadurch vergleichen, welcher Bodenraum bereits untersucht ist. Für tiefere Bauteile werden die noch benötigten Aussagen vor dem Eingriff abgestimmt.
Zu einem Bericht gehören seine Pläne, Anlagen und festgehaltenen Einschränkungen. Sorgen Sie dafür, dass diese Informationen auch bei einer späteren Übergabe an Planung oder Bauleitung erhalten bleiben. Ein einzelnes Deckblatt oder ein kurzer Hinweis auf eine Untersuchung lässt die tatsächliche Aussage häufig offen.
Frühere Abschnittsnamen und heutige Flurstücke können voneinander abweichen. Stellen Sie eine eindeutige räumliche Zuordnung her und geben Sie den jeweils verwendeten Planstand an. Wenn Grenzen oder Höhenbezüge unklar sind, wird dies vor der Nutzung des Ergebnisses geklärt. Eine übereinstimmende Lagebeschreibung ersetzt keinen belastbaren Vergleich der tatsächlich untersuchten und neu beanspruchten Bereiche.
Bei tatsächlich beauftragten Räumarbeiten hält ein Räumprotokoll die bearbeiteten Bereiche, Lage- und Tiefenbezüge, Vorgehen und Ergebnisse fest. Bericht und Plananlagen dokumentieren die Grenzen der Fachleistung und verbleibende Aufgaben. Die spätere Übergabe einer Parzelle behält den Bezug zu diesen Originalunterlagen.
Leitungen, Schächte oder Zufahrtsherstellungen können außerhalb des neuen Grundstücks liegen und dennoch zur Bauaufgabe gehören. Erfassen Sie die dort vorgesehenen Bodeneingriffe. Stimmen Sie mit den Beteiligten ab, wer die benötigten Unterlagen und Fachleistungen bereitstellt. Die Parzellengrenze trennt Zuständigkeiten möglicherweise anders als die räumliche Abgrenzung einer Untersuchung für die gemeinsamen Arbeiten.
Fügen Sie vorhandene Abschlussberichte, Karten und Anlagen bei. Zeigen Sie heutige Grundstücksgrenzen und neue Eingriffe in nachvollziehbarem Bezug zu den früheren Untersuchungsflächen. Auch bekannte Lücken werden benannt. Die erste Abstimmung kann damit vorhandene Ergebnisse zuordnen und den Bedarf für eine ergänzende Fachleistung auf die konkreten offenen Fragen beschränken.
Stellen Sie die bekannten seitdem ausgeführten Bodenarbeiten dar. Gemeinsame Leitungen und Zufahrtsherstellungen werden auch außerhalb des eigenen Grundstücks eingezeichnet. Für fehlende Planstände oder Berichtsanlagen wird die jeweilige Lücke benannt. Die nächste fachliche Abstimmung kann damit nutzbare Vorarbeiten und noch erforderliche Leistungen konkret zuordnen.
Sorgen Sie dafür, dass Planung und Bauleitung die vollständigen Ergebnisunterlagen erhalten. Verknüpfen Sie sie mit dem aktuellen Lageplan und den vorgesehenen Tiefen. Spätere Änderungen werden sichtbar nachgeführt und erneut abgeglichen. Eine organisatorische Übergabe der Teilfläche ersetzt diese fachliche Zuordnung nicht, kann sie aber durch eine vollständige und eindeutig bezeichnete Projektakte unterstützen.
Eine Planänderung nach der Übergabe wird mit dem betroffenen Teilbereich weitergegeben. Die Fachprüfung klärt deren Einfluss auf die verwendete Untersuchungsaussage. Für die nächste Bodenarbeit stehen die aktuelle Eingriffsplanung und die passenden Ergebnisse gemeinsam bereit. Noch erforderliche Aufgaben werden mit den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Die historische Luftbildauswertung verbindet geeignete Aufnahmen und weitere Erkenntnisse mit einer bestimmten Untersuchungsfrage. Für eine später geteilte Fläche werden die ursprüngliche Abgrenzung und die damaligen Erkenntnisse zugeordnet. Bei offenen historischen Fragen werden erforderliche Recherchen und Auswertungen durchgeführt. Die neue Parzellierung verändert den Inhalt eines früheren Berichts nicht. Eine technische Bewertung berücksichtigt neben der früheren Nutzung auch die tatsächlichen Bodenarbeiten und vorhandene Ergebnisse. Für fehlende Teilflächen wird festgehalten, welche Frage noch zu klären ist. Eine Ergänzung erhält einen eindeutigen räumlichen Bezug.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetik misst das Magnetfeld passiv und nutzt die magnetische Wirkung von Objekten. Elektrische Leitfähigkeit allein macht einen Gegenstand nicht geomagnetisch erfassbar. Die Eignung wird für die benötigte Aussage und den tatsächlichen Zustand der Teilfläche beurteilt. Bestehende Einbauten oder metallische Störquellen werden berücksichtigt. Ein früheres Ergebnis kann mehrere spätere Grundstücke betreffen, sofern deren Arbeitsräume von seiner dokumentierten Aussage erfasst sind. Eine neue Grenzlinie ändert die Messbedingungen nicht automatisch. Für zusätzliche Eingriffe werden noch offene Flächen und Tiefen abgegrenzt und ihre Untersuchung fachlich geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenTransientenelektromagnetische Verfahren, kurz TDEM, bewerten die zeitliche elektromagnetische Antwort leitfähiger Objekte. Für eine neue Bauaufgabe werden Untersuchungsziel, vorhandene Einbauten und tatsächliche Messbedingungen betrachtet. Ein früherer Auftrag für das Areal wird mit seinen Ergebnisflächen und Tiefen zugeordnet. Gemeinsame Leitungsanschlüsse können weitere Bereiche außerhalb der neuen Parzelle beanspruchen. Der benötigte Umfang wird deshalb anhand der gesamten Eingriffsplanung bestimmt. Die Auswertung hält Befunde, Störungen und Aussagegrenzen fest. Bei der Übergabe bleibt erkennbar, welche Teilbereiche untersucht wurden und wo eine weitere Aufgabe offen ist.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Strukturen und Reflexionen im Boden darstellen. Wassergehalt, Bodenaufbau und vorhandene Einbauten beeinflussen die Messung. Eine Reflexion identifiziert nicht automatisch ein Kampfmittel. Für ein neues Grundstück wird geprüft, welche Aussage aus früheren Untersuchungen bereits vorliegt und welche offene Frage ein geeignetes Verfahren beantworten soll. Die Interpretation erhält ihren Lage- und Tiefenbezug. Geänderte Baugrenzen, Arbeitsräume und Anschlüsse werden mit den Ergebnisplänen abgeglichen. Die Fachbewertung unterscheidet den tatsächlich erfassten Bodenraum von einer bloßen Grundstücksbezeichnung.
Georadar und AussagegrenzenEine neue Gründung oder ein tieferer Schacht kann eine zusätzliche Untersuchungstiefe beanspruchen. Die Fachplanung vergleicht diese mit der dokumentierten Reichweite vorhandener Ergebnisse. Bei entsprechendem Bedarf wird ein geeignetes Vorgehen einschließlich Tiefen- oder Bohrlochsondierung abgestimmt. Ansatzpunkt, Höhe und benötigter Bodenraum werden festgelegt. Gemeinsame Anschlüsse erhalten ihre eigene Lageangabe, auch wenn sie auf einer anderen Parzelle liegen. Ein versetzter Punkt wird vor dem Eingriff erneut zugeordnet. Punktbezogene Ergebnisse bleiben mit ihrem tatsächlichen Untersuchungsumfang und den zugehörigen Plananlagen verbunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenEine erforderliche baubegleitende Kampfmitteluntersuchung wird für die tatsächlich vorgesehenen Erdarbeiten und geeignete Bedingungen geplant. Sie kann lagenweisen Abtrag, fachliche Freilegung und ergänzende Sondierungen verbinden. Die reine Sichtbeobachtung gewöhnlicher Aushubarbeiten genügt als Detektion nicht. Beim Wechsel zwischen Teilflächen werden bearbeitete Bereiche, Befunde und noch offene Aufgaben eindeutig weitergegeben. Verbleibende Altbauteile und ein veränderter Geländeaufbau werden berücksichtigt. Für spätere Bauarbeiten wird geprüft, welche vorhandene Aussage passt und welche Untersuchung noch erforderlich ist. Die Ergebnisse bleiben mit den dokumentierten Grenzen nachvollziehbar.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenEine historische Luftbildauswertung kann helfen, Erkenntnisse zur betreffenden Fläche zu gewinnen oder vorhandene Unterlagen zu ergänzen. Dabei werden Verfügbarkeit und Aussagekraft der Quellen berücksichtigt. Die Ergebnisse sind auf das untersuchte Areal zu beziehen; sie werden nicht ungeprüft von einem benachbarten Grundstück übernommen.
Für geeignete freie Flächen kann eine Oberflächensondierung infrage kommen. Vor der Festlegung sind Untersuchungsziel, tatsächlicher Gelände- und Bebauungszustand sowie mögliche Störeinflüsse zu berücksichtigen. Ein neu zugeschnittenes Grundstück legt weder das Verfahren noch dessen Untersuchungstiefe fest.
Für tiefe Gründungen oder andere punktuelle Eingriffe wird die Eignung einer Tiefen- oder Bohrlochsondierung geprüft. Übergeben Sie hierfür die konkrete Planung mit Lage und Höhenbezug. Eine allgemeine Aussage zur früheren Arealentwicklung ersetzt nicht den Abgleich mit diesen neuen Arbeiten.
Stellen Sie die Unterlagen zusammen, die tatsächlich zu Ihrem Grundstück oder den gemeinsamen Anschlussflächen gehören. Im Erstkontakt werden Projektort und benötigte Aussage benannt. Vorhandene Pläne, Stellungnahmen und Berichte werden auf Aktualität, räumlichen Bezug, Vollständigkeit und Lücken geprüft.
Bei offenen historischen Erkenntnisfragen werden erforderliche Recherchen und Luftbildauswertungen im fachlich abgestimmten Auftrag tatsächlich durchgeführt. Vorhandene Auswertungen werden mit ihren jeweiligen Teilflächen und Schlussfolgerungen berücksichtigt. Ergänzende Erkenntnisse werden dem heutigen Eingriffsbereich zugeordnet und für die Untersuchungsplanung verwendet.
Kennzeichnen Sie Gebäude, Rückbau, Leitungen und sonstige Bodeneingriffe mit ihren vorgesehenen Tiefen.
Wir klären mit Ihnen, welche Kampfmittelfragen bereits beantwortet sind und wo der Untersuchungsumfang noch festzulegen ist. Die Fachplanung wählt das geeignete Verfahren anhand von Untersuchungsziel, Eingriffstiefe, Bodenaufbau, Einbauten und tatsächlichen Messbedingungen aus. Zugänge und erforderliche Voraussetzungen werden mit den verantwortlichen Beteiligten geklärt.
Die vereinbarte Sondierung oder fachgerechte baubegleitende Untersuchung wird auf den abgestimmten Flächen und Punkten ausgeführt. Messdaten und Beobachtungen erhalten einen nachvollziehbaren Lage- und Höhenbezug. Nicht untersuchte Bereiche, eingeschränkte Zugänge und relevante Störungen werden festgehalten.
Die erhobenen Daten und Befunde werden anhand des Untersuchungsziels und der tatsächlichen Messbedingungen fachlich ausgewertet. Die Bewertung berücksichtigt Störeinflüsse und Aussagegrenzen. Bericht und Plananlagen dokumentieren die Fachbewertung, die bearbeiteten Bereiche und deren Lage-, Höhen- und Tiefenbezüge. Daraus werden erforderliche weiterführende Aufgaben abgeleitet.
Halten Sie die Zuordnung zu Teilflächen und nächsten Bauarbeiten auch bei einem Wechsel der Beteiligten nachvollziehbar. Ergebnisse und offene Aufgaben werden mit der Bauleitung und den verantwortlichen Beteiligten für den nächsten Eingriff übergeben.
Die Aufteilung oder Veräußerung einer Fläche erweitert eine vorhandene Untersuchung nicht. Umgekehrt wird ein Bericht durch einen Eigentümerwechsel nicht allein fachlich unbrauchbar. Für seine Verwendung zählen Untersuchungszweck, Fläche, Tiefe, Höhenbezug und dokumentierte Einschränkungen. Wenn sich die Planung oder der Geländeaufbau geändert hat, ist die Reichweite der bisherigen Aussage erneut abzugleichen.
Für Bayern beschreibt die Bekanntmachung die Recherche zur Grundstücksbelastung und die Aufgaben bei konkreten Kampfmittelgefahren gesondert. Für Ihre Bauplanung bleibt eine nachvollziehbare fachliche Aussage erforderlich, soweit ein entsprechender Untersuchungsbedarf besteht. Eine Kampfmitteluntersuchung beantwortet dabei keine Frage nach Schadstoffen, Tragfähigkeit oder wirtschaftlicher Eignung der späteren Nutzung.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Ein Untersuchungsbericht beschreibt eine ausgeführte Fachleistung mit bestimmten Grenzen. Ein späterer Eigentümerwechsel ändert diese Aussage für sich allein nicht. Für die nächste Planung wird geprüft, ob die dokumentierten Flächen und Tiefen passen. Die Unterlagen bleiben deshalb vollständig verfügbar, auch wenn das Grundstück inzwischen eine andere Bezeichnung oder einen neuen Zuschnitt erhalten hat.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenGeben Sie an, welche Erdarbeiten vorgesehen sind und was sich gegenüber der früheren Planung verändert hat. Neben dem Gebäude können Anschlüsse und vorbereitende Eingriffe entscheidend sein. Die Fachplanung leitet den noch offenen Bedarf daraus ab. Eine allgemeine Bezeichnung wie Nachnutzung oder Konversion ersetzt die Beschreibung dieser konkreten Arbeiten nicht.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Die Leistungsübersicht hilft, diese Aufgaben bei der Anfrage zu unterscheiden.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseDie Nutzungsgeschichte ist ein Hinweis, der fachlich ausgewertet werden muss. Eine konkrete Belastung oder die geeignete Untersuchung lässt sich daraus allein nicht für jede Teilfläche ableiten. Maßgeblich sind die verfügbaren Erkenntnisse zum Grundstück und die vorgesehenen Eingriffe.
Das ist anhand der Anlagen und Aussagegrenzen zu prüfen. Die heutige Parzelle muss im früheren Untersuchungsplan eindeutig zugeordnet werden können. Außerdem muss der dokumentierte Umfang die geplanten Arbeiten mit ihren Tiefen und Höhen erfassen.
Ein Eigentümerwechsel allein bestimmt den technischen Untersuchungsbedarf nicht. Zunächst werden die vorhandenen Ergebnisse mit dem tatsächlichen Zustand und den geplanten Eingriffen verglichen. Ob eine Ergänzung notwendig ist, ergibt sich aus diesem fachlichen Abgleich.
Wenn dort Bodeneingriffe vorgesehen sind, sollten sie in der Vorbereitung ausdrücklich angegeben werden. Der jeweilige Untersuchungsbedarf und die Zuständigkeit für die Beauftragung sind mit den Beteiligten abzustimmen. Eine Prüfung nur der Gebäudefläche erfasst solche Anschlüsse nicht automatisch.
Der Aufwand richtet sich nach den tatsächlich offenen Fachfragen. Verwertbare Vorarbeiten werden berücksichtigt. Fehlende historische Grundlagen, Flächen, Tiefen, Zugänge, Einbauten und Störungen sowie erforderliche Vorarbeiten beeinflussen den Umfang. Geeignete Verfahren, Auswertung und Dokumentation werden dazu festgelegt. Gemeinsame Anschlüsse oder zusätzliche Baugruben können über die einzelne Parzelle hinausreichen. Für ein Angebot werden deshalb die gesamte Eingriffsplanung und die verfügbaren Ergebnisunterlagen zusammen betrachtet.
Untersuchungsziel, tatsächlicher Gelände- und Bebauungszustand sowie mögliche Störeinflüsse werden gemeinsam bewertet. Die neue Grundstücksgrenze bestimmt für sich allein weder ein geeignetes Verfahren noch dessen Tiefe. Die Fachplanung legt anhand der benötigten Aussage und der vorhandenen Bedingungen den Untersuchungsumfang fest.
Ja. Karten, Untersuchungsumfang und Einschränkungen sind für die fachliche Verwendung des Ergebnisses wesentlich.
Stellen Sie die betroffenen Arbeiten ein. Berühren, bewegen oder versetzen Sie den verdächtigen Gegenstand nicht und legen Sie ihn nicht weiter frei. Verlassen Sie den Gefahrenbereich, halten Sie andere fern und verständigen Sie die Polizei unter 110 aus sicherer Entfernung. Bringen Sie den Gegenstand nicht zu einer Dienststelle. Befolgen Sie die Anweisungen der zuständigen Stellen.
Frühere Untersuchungspläne mit heutigen Grundstücksgrenzen verbinden.
Ordnen Sie aktuelle Flurstücke und frühere Abschnittsnamen in einem gemeinsamen Plan zu. Geben Sie an, welche Abschlussberichte mit ihren Karten und Anlagen vorliegen. Fehlende Unterlagen bleiben benannt. Die vorgesehenen Erdarbeiten werden der tatsächlich dokumentierten Ergebnisfläche gegenübergestellt.
Eingriffe und gemeinsame Anschlüsse mit Tiefenbezug einzeichnen.
Zeigen Sie neue Gründungen, Rückbau und zusätzliche Arbeitsräume mit Sohlen und Höhenbezug. Gemeinsame Leitungen oder Zufahrten außerhalb der Parzelle werden ergänzt. Zwischenzeitliche Bodenarbeiten und noch offene Varianten bleiben erkennbar. Damit lässt sich der benötigte Untersuchungsumfang für die nächste Bauaufgabe bestimmen. Benennen Sie den Projektort in Bayern oder das abweichende Bundesland.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.