Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Für eine Neubebauung in Würzburg werden die geplanten Fundamente, Baugruben und Anschlüsse mit den vorhandenen Erkenntnissen zur bisher genutzten Fläche abgeglichen. Baugrundgutachten und Kampfmittelergebnisse behalten ihre jeweiligen Aufgaben. FONTANA-EOD prüft den verfügbaren Stand und führt die vereinbarten Facharbeiten aus. Bauherrschaft, Projektentwicklung und Bauleitung erhalten damit eine Grundlage für den konkret vorgesehenen Eingriff. Senden Sie die aktuelle Planung und vollständige frühere Berichte mit ihren Anlagen.
Die bisherige Nutzung erfassen.
Neue Eingriffe genau benennen.
Die jeweilige Aussage prüfen.
Stellen Sie die geplanten Fundamente und Anschlüsse mit ihrer Lage und Tiefe dar. Vorhandene Kampfmittelberichte werden auf diesen Bodenraum bezogen. Eine bisherige Nutzung als Parkplatz oder ein Hinweis auf eine frühere Untersuchung beschreibt deren Umfang noch nicht. Maßgeblich sind die vollständigen Ergebnisse und die Voraussetzungen der neuen Bodenarbeiten.

Der Entwurf Frauenland 04.14 und die städtischen Angaben zu den Hubland-Quartieren IV und V betreffen unterschiedliche Unterlagen und Aufgaben. Eine dort genannte Untersuchung wird mit ihrem eigenen räumlichen Bezug betrachtet. Für das konkrete Bauvorhaben werden die passenden Berichte und die aktuelle Eingriffsplanung zusammengeführt.
Würzburg ist eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Unterfranken in Bayern, Deutschland. Stadt und Landkreis Würzburg bleiben bei der Bestimmung der jeweiligen Gemeinde unterschieden. Für das eigene Vorhaben werden Projektadresse, Flurstück und tatsächlich benötigter Bodenraum benannt. Aus einem Beispiel im Hubland folgt kein Untersuchungsergebnis für andere Stadtteile oder Umlandgemeinden.
Für das Äußere Hubland stellt Würzburg im Verfahren Frauenland 04.14 die Planung eines Drogeriemarkts mit studentischem Wohnen bereit. Die Begründung vom 28. August 2026 beschreibt eine überwiegend versiegelte oder teilversiegelte Fläche und frühere Bodenaufschüttungen sowie Umlagerungen. Diese Angaben betreffen den dortigen Planbereich. Sie sind für sich genommen weder ein Kampfmittelverdacht noch ein Untersuchungsergebnis zu Kampfmitteln.
Der Entwurf behandelt außerdem Baugrundfragen und die Abstimmung bestehender Versorgungsleitungen mit der späteren Ausführung. Für ein eigenes Bauvorhaben müssen die unterschiedlichen Fachfragen ebenfalls erkennbar bleiben. Ein Bodengutachten kann etwa die Gründung beurteilen, ohne eine Aussage zur Kampfmittelbelastung zu enthalten. Benötigt wird jeweils der Nachweis, der tatsächlich zum vorgesehenen Eingriff und zur betreffenden Frage gehört.
An die Zerstörung Würzburgs durch den Bombenangriff vom 16. März 1945 erinnert die Stadt in ihrer eigenen historischen Darstellung. Dieser konkrete Ortsbezug gehört zu den möglichen historischen Grundlagen einer Grundstücksprüfung. Er erlaubt keine Aussage über eine heutige Belastung jedes Bauplatzes. Für eine Neubebauung werden die verfügbaren historischen Erkenntnisse mit den tatsächlich bekannten späteren Veränderungen und den vorhandenen Fachuntersuchungen zusammengeführt.
Einen konkreten Hinweis auf bereits erfolgte Untersuchungen gibt die Stadt für die Hubland-Quartiere IV „Kürnacher Berg“ und V „Am Gerbrunner Tor“. Auf den Flächen befand sich unter anderem der frühere Motorpool, der 2018 als Pkw- und Busparkplatz der Landesgartenschau genutzt wurde. Die Stadt berichtet dort neben Rückbau und Entsiegelung ausdrücklich von einer durchgeführten Kampfmitteluntersuchung. Für neue Fundamente oder Anschlüsse sollten deshalb die zugehörigen Ergebnisse angefordert und mit dem eigenen Eingriff verglichen werden. Der städtische Überblick nennt weder untersuchte Tiefen noch einzelne freigegebene Baufelder. Er ersetzt den Untersuchungsbericht nicht und belegt keine Kampfmittelfreiheit des gesamten Hublands.
Für die beauftragten Tätigkeiten in Deutschland werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Für die konkreten Aufgaben und Schnittstellen werden Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit passend zu den vorgesehenen Tätigkeiten zugeordnet.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen, ohne die unterschiedlichen Aufgaben gleichzusetzen.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Für die Abwehr örtlicher Kampfmittelgefahren ist in Würzburg grundsätzlich die Gemeinde als örtliche Sicherheitsbehörde zuständig. Zur Unterstützung bei konkreten Gefahren durch aufgefundene Kampfmittel aus der Zeit bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs steht der vom Freistaat Bayern beauftragte Kampfmittelbeseitigungsdienst zur Verfügung. Die vorsorgliche grundstücksbezogene Untersuchung und die Beauftragung geeigneter Fachfirmen bleiben davon getrennt.
Verfahren am Standort: Stadt Würzburg: Äußeres Hubland, Frauenland 04.14, Begründung 28.08.2026 · Stadt Würzburg: Hubland – Quartiere IV und V · Stadt Würzburg: Beteiligungsverfahren Äußeres Hubland, Frauenland 04.14.
Planung und Dokumentation: BFR KMR: Räumplanung – Grundsätze · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · Bayern: Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel, Bekanntmachung vom 13.08.2026
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson erleichtert die Zusammenarbeit, übernimmt dadurch aber nicht automatisch sämtliche Aufgaben anderer Beteiligter. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung; seine Aussagen werden nicht ohne Prüfung als allgemeine Zulassung weiterer Bodenarbeiten oder als Entscheidung einer Behörde ausgegeben.
Benennen Sie den Bodenraum, zu dem eine Aussage benötigt wird. Oberflächen, Einbauten und bekannte Leitungen werden bei der Auswahl berücksichtigt. Ein übliches Verfahren an einem anderen Standort legt die Methode hier nicht fest. Die erreichbare Aussage und mögliche Einschränkungen werden für das eigene Vorhaben geklärt.
Geeignete Methoden für den benötigten Bodenraum wählenVerschiedene Fundamente können unterschiedliche Flächen und Tiefen beanspruchen. Stellen Sie die Varianten getrennt dar, solange die Entscheidung offen ist. Die fachliche Bewertung kann so den jeweiligen weiteren Untersuchungsbedarf einordnen. Wird später eine Variante ausgewählt, bleibt erkennbar, welche Ergebnisse genau dafür verwendet werden.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Verfügbare historische Unterlagen und Angaben zu späteren Veränderungen ergänzen die Grundstücksakte. Sie werden nach Zeitraum, Gebiet und Fragestellung eingeordnet. Ein Hinweis auf Auffüllungen beantwortet die Kampfmittelfrage nicht allein. Die fachliche Bewertung beschreibt, welche Erkenntnisse für die heute geplanten Eingriffe verwertbar sind.
Trennen Sie bekannte Veränderungen von bloßen Vermutungen. Ein Plan kann frühere Umlagerungen nennen, ohne deren genaue Herkunft und Lage für jede heutige Bauaufgabe zu beschreiben. Reichen Sie verfügbare Bestandsunterlagen vollständig weiter. Fehlen Angaben, wird die noch offene Frage benannt. Die weitere Facharbeit bezieht sich auf diese Frage und den vorgesehenen Eingriff.
Historische Hinweise fachlich einordnen
Ein Fundament oder ein Anschluss kann unterhalb einer bisher genutzten Oberfläche liegen. Geben Sie die vorgesehenen Tiefen mit ihrem Bezug an und markieren Sie die Flächen im Plan. Die Untersuchung wird auf diese Aufgabe abgestimmt. Auch vorbereitende Bohrungen und zusätzliche Bauflächen gehören in den Abgleich.
Zur Baugrube können Arbeitsräume, Verbaupunkte und vorbereitende Aufschlüsse hinzukommen. Diese werden ebenfalls dargestellt. Bei einer offenen Gründungsentscheidung erhalten die Varianten eindeutige Bezeichnungen. Die Planung kann dann nachvollziehen, für welchen Bodenraum bereits verwendbare Ergebnisse bestehen. Eine später gewählte Variante wird vor der betroffenen Ausführung dem passenden Ergebnisstand zugeordnet.
Fachleistungen vergleichen
Der Bericht soll erkennen lassen, welche Bereiche tatsächlich erfasst wurden. Ordnen Sie die zugehörige Planung und ihre Anlagen zu. Für nachträglich verlegte Gründungspunkte wird die neue Lage erneut verglichen. Verwertbare ältere Ergebnisse bleiben erhalten; zusätzliche Fragen erhalten einen ausdrücklich bestimmten Bearbeitungsumfang.
Ein Berichtshinweis ohne Anlagen wird als solcher gekennzeichnet. Nachgeforderte Ergebnispläne werden mit Datum, Herausgeber und untersuchtem Gebiet in derselben Projektakte abgelegt. Bei einer veränderten Bauplanung wird die Verbindung zum früheren Stand erhalten. Die Bauleitung erhält den verwendbaren Umfang und die noch vor der jeweiligen Arbeit zu klärenden Fragen.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentierenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Aus einer Anfrage folgt deshalb keine pauschale Termin- oder Kostenzusage. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin.
Umfang und Termin besprechenEine befestigte Fläche kann lange genutzt worden sein, ohne dass für das heutige Bauvorhaben verwertbare Kampfmitteluntersuchungen vorliegen. Erfassen Sie deshalb die geplanten Erdarbeiten, statt aus der bisherigen Nutzung eine Freigabe abzuleiten. Entscheidend sind deren Lage und Tiefe. Auch die Vorbereitung neuer Anschlüsse gehört in diese Darstellung.
Wird die Befestigung entfernt und durch eine Baugrube ersetzt, sind die vorgesehenen Vorarbeiten Teil der Aufgabenbeschreibung. Die für sie erforderlichen Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor diesen Arbeiten geklärt. Der frühere Gebrauch wird mit seinem tatsächlichen Kenntnisstand beschrieben. Ein unauffälliger bisheriger Betrieb wird nicht in einen neuen technischen Untersuchungsnachweis umgedeutet.
Prüfen Sie, welche Frage ein Bericht beantwortet und welche Untersuchungen tatsächlich ausgeführt wurden. Angaben zur Tragfähigkeit, Versickerung oder Schadstoffbelastung dürfen nicht als Kampfmittelergebnis ausgelegt werden. Umgekehrt ersetzt eine Kampfmitteluntersuchung kein Baugrundgutachten. Die Fachplanungen müssen ihre Ergebnisse so austauschen, dass fehlende Aussagen rechtzeitig auffallen.
Stellen Sie vorhandene Fachberichte mit ihrem Zweck nebeneinander. Die gemeinsame Flurstücksnummer kann helfen, die Unterlagen aufzufinden; ihre Aussagen werden dennoch getrennt betrachtet. Eine räumliche Überschneidung zeigt noch nicht, dass dieselbe Frage untersucht wurde. Fachlich verwertbare Informationen können ausgetauscht werden, während eine fehlende Kampfmittelaussage als offene Aufgabe sichtbar bleibt.
Bestehende Versorgungsleitungen beeinflussen sowohl die Planung neuer Eingriffe als auch die Bedingungen einer Untersuchung. Legen Sie die verfügbaren Leitungsauskünfte bei und kennzeichnen Sie geplante Verlegungen. Der Fachauftrag sollte erkennen lassen, welche Abschnitte zugänglich sind. Unklare oder widersprüchliche Angaben müssen vor der betroffenen Ausführung geklärt werden.
Benennen Sie, ob Leitungen erhalten, umgelegt oder erst nach dem Neubau angeschlossen werden. Eine ungeklärte Leitungslage beeinflusst den Zugang und die weitere Planung. Die Fachfirma benötigt den verfügbaren Stand, um die Eignung der Untersuchung einzuordnen. Noch erforderliche Leitungsklärungen und ihre Verantwortlichen werden vor den betroffenen Arbeiten abgestimmt.
Wird ein Baukörper verschoben oder eine andere Gründungsart gewählt, können sich die zu beurteilenden Bereiche ändern. Halten Sie Lage und vorgesehene Eingriffstiefe im aktuellen Plan fest. Bereits verwertbare Ergebnisse werden berücksichtigt. Zusätzliche Untersuchungen sind dort zu planen, wo die neue Ausführung von den bisherigen Aussagen nicht ausreichend erfasst wird.
Für eine verschobene Baugrube wird nicht nur die neue Grundfläche, sondern auch der benötigte Arbeitsraum verglichen. Die früheren Nachweise bleiben mit ihrer ursprünglichen Planung erhalten. Zusätzliche Bereiche werden eindeutig benannt. Falls die neue Ausführung bereits erfasst ist, kann das passende Ergebnis verwendet werden; andernfalls wird die konkrete Ergänzung vor ihrer Bearbeitung vorbereitet.
Ein städtischer Überblick kann zeigen, dass bereits eine Untersuchung durchgeführt wurde. Für die konkrete Bauentscheidung werden deren vollständiger Bericht und Pläne benötigt. Beschaffen Sie diese Unterlagen soweit verfügbar. Erst ihr fachlicher Abgleich zeigt, welche Aussagen die geplanten Fundamente oder Anschlüsse tatsächlich betreffen.
Klären Sie, wer den genannten Bericht und die zugehörigen Lageanlagen bereitstellen kann. Unterscheiden Sie den Stand vor dem Rückbau von späteren Untersuchungen. Für die Neubebauung werden die tatsächliche Ausführung und die neue Planung zusammengeführt. Die Abstimmung benennt erreichbare Zugänge, offene Aufgaben und den Zeitpunkt, zu dem die nächste Fachentscheidung gebraucht wird.
Das Entfernen einer Befestigung oder ein zusätzlicher Aufschluss kann selbst einen Bodeneingriff darstellen. Beschreiben Sie die vorgesehenen Vorarbeiten deshalb bei der Anfrage. Die Reihenfolge wird fachlich mit dem Untersuchungsbedarf abgestimmt. Eine besser zugängliche Oberfläche darf nicht als bereits geklärter Zustand vorausgesetzt werden. Soweit Räumarbeiten ausgeführt werden, wird das zugehörige Räumprotokoll mit den bearbeiteten Bereichen und Tiefen in der Projektakte geführt.
Senden Sie einen Lageplan der heutigen Fläche und die vorgesehene Bauplanung. Ergänzen Sie vorhandene Berichte und bekannte spätere Veränderungen. Die erste Abstimmung klärt den verfügbaren Erkenntnisstand. Fehlende Angaben werden benannt, bevor Umfang und Voraussetzungen weiterer Fachleistungen verbindlich festgelegt werden.
Bei der Vergabe werden bereits vorliegende Ergebnisse mit ihrer tatsächlichen Nutzbarkeit beschrieben. Für zusätzliche Leistungen werden die offenen Fragen und betroffenen Bereiche festgelegt. Wenn die Gründungsvariante noch geändert werden kann, wird dieser Planungsstand benannt. Ein Angebot kann darauf seinen Umfang beziehen, statt Ergebnisse für einen erst später festgelegten Bodenraum vorauszusetzen.
Eine versetzte Leitung oder ein zusätzlicher Schacht kann außerhalb bisher betrachteter Bereiche liegen. Geben Sie die Änderung mit Lage und Tiefe weiter. Der Abgleich berücksichtigt die vorhandenen Ergebnisse. Erforderliche Ergänzungen werden für den neu betroffenen Bodenraum beschrieben und vor der entsprechenden Arbeit abgestimmt.
Eine historische Luftbildauswertung bezieht sich auf ein bestimmtes Gebiet und geeignete Bildstände. Weitere historische Unterlagen ergänzen die Bewertung. Für eine Neubebauung wird das frühere Auswertegebiet mit Baugrube, Fundamenten und Anschlusswegen verglichen. Sind historische Fragen offen, werden die erforderlichen Recherchen oder ergänzenden Luftbildauswertungen durchgeführt. Ihre Erkenntnisse können weitere Untersuchungen vorbereiten. Ein Hinweis auf frühere Bodenaufschüttungen begründet allein noch keinen Kampfmittelverdacht. Ebenso wird ein bereits technisch untersuchter Bereich von einer nur historisch bewerteten Fläche unterschieden. Die Verwendbarkeit der Ergebnisse wird für das aktuelle Vorhaben beschrieben.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetik erfasst das Magnetfeld passiv. Die magnetische Wirkung eines Objekts ist für seine Erkennbarkeit maßgeblich; leitfähige Eigenschaften allein reichen dafür nicht. Auf einer bislang befestigten Fläche können Bewehrungen, Leitungen und weitere metallische Einbauten die Messung stören. Für eine neue Gründung werden diese Bedingungen mit dem Untersuchungsziel betrachtet. Die Auswertung ordnet Auffälligkeiten und Störeinflüsse ein. Eine einzelne Anomalie ist kein sicher identifiziertes Kampfmittel. Nicht ausreichend untersuchbare Bereiche und die daraus folgenden offenen Aufgaben werden im Bericht erkennbar gehalten.
Geomagnetik fachlich abgrenzenTransientenelektromagnetische Verfahren, kurz TDEM, nutzen die zeitliche elektromagnetische Antwort leitfähiger Objekte. Ob sie für die benötigte Aussage geeignet sind, wird für die konkreten Messbedingungen beurteilt. Ein geplanter Tiefeneingriff auf einer befestigten Fläche erhält dafür einen räumlichen Bezug. Vorhandene Einbauten und verfügbare Zugänge werden berücksichtigt. Das Messverfahren wird mit den vorhandenen Erkenntnissen abgestimmt. Aus erhobenen Daten werden die erreichbaren Aussagen und ihre Grenzen fachlich abgeleitet. Eine Verfahrensbezeichnung allein erweitert einen früheren Untersuchungsumfang nicht auf neue Fundamente oder andere Tiefen.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann bei geeigneten Boden- und Messbedingungen Reflexionen und Strukturen im Untergrund abbilden. Bodenaufbau, Wassergehalt und Einbauten beeinflussen die Auswertung. Eine für die Gründungsplanung hilfreiche Strukturinformation wird auf ihre Aussage zur Kampfmittelfrage geprüft. Die Aufgaben der Fachuntersuchungen bleiben erkennbar. Das Radarbild liefert nicht automatisch eine Kampfmittelidentifikation oder einen allgemeinen Nachweis für beliebige Tiefen. Verwendbare Beobachtungen, Störungen und verbleibende Grenzen werden dokumentiert. Der Auftrag legt fest, welche weitere Aussage für den konkreten Bodenraum benötigt wird.
Georadar und AussagegrenzenNeue Gründungen können tiefere Bodenräume beanspruchen als der bisherige Gebrauch als Stellplatz. Für die erforderliche Untersuchung werden Lage, Tiefe und Bezugshöhe der geplanten Fundamente oder Bohrpunkte benannt. Ist die benötigte Aussage von der Oberfläche aus nicht erreichbar, wird eine geeignete Tiefen- beziehungsweise Bohrlochsondierung fachlich geplant. Zugänge und deren Voraussetzungen werden vorab geklärt. Untersuchungsergebnisse bleiben an die bearbeiteten Bereiche gebunden. Eine versetzte oder tiefer geplante Gründung wird damit erneut verglichen. Vorgaben eines anderen Grundstücks werden nicht ungeprüft als Standard übernommen.
Tiefe Eingriffe vorbereitenEine notwendige baubegleitende Kampfmitteluntersuchung wird mit dem konkreten Baufortschritt verbunden. Das Vorgehen kann lagenweisen Abtrag, fachliche Freilegung und ergänzende Sondierungen erfordern. Die Voraussetzungen werden vor den betroffenen Bodeneingriffen mit den Verantwortlichen abgestimmt. Beobachtung gewöhnlicher Aushubarbeiten allein ist keine fachgerechte Detektion. Für eine zunächst nur teilweise zugängliche Fläche bleibt erkennbar, welche Abschnitte untersucht wurden. Befunde werden bewertet und über den vereinbarten Meldeweg weitergegeben. Änderungen der Baugrube oder zusätzliche Arbeitsräume werden vor ihrer Bearbeitung in den Fachauftrag eingeordnet.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenEine historische Luftbildauswertung kann Hinweise für die Beurteilung einer Fläche liefern. Sie wird mit weiteren verfügbaren Erkenntnissen und vorhandenen Untersuchungen betrachtet. Ein Bauleitplan ist dabei ein möglicher Einstieg in die Grundstücksakte, aber keine technische Kampfmitteldokumentation. Umfang und Grenzen der vorhandenen Grundlagen müssen nachvollziehbar bleiben.
Ist eine Sondierung notwendig, richtet sich ihre Planung nach dem Untersuchungsziel und den örtlichen Bedingungen. Versiegelungen, Einbauten oder metallische Störungen können die Aussagefähigkeit beeinflussen. Welche Vorbereitung fachlich erforderlich und zulässig ist, wird vorab abgestimmt. Eine Bodenveränderung darf nicht allein deshalb begonnen werden, um die spätere Untersuchung zu erleichtern.
Ein Räumkonzept kann die erforderlichen Arbeitsschritte mit der Bauplanung zusammenführen. Dazu gehören das Untersuchungsziel, die betroffenen Bereiche und die vorgesehenen Übergaben. Eine rein beobachtende Begleitung gewöhnlicher Aushubarbeiten ersetzt keine fachgerechte Klärung. Ob ein baubegleitendes Verfahren geeignet ist, muss gesondert beurteilt werden.
Für erforderliche Räumarbeiten werden Arbeitsumfang und Übergaben passend zur fachlichen Aufgabe festgelegt. Dazu zählen gegebenenfalls Flächenräumung, Befundbearbeitung und Bergungsbedarf. Soweit Räumarbeiten tatsächlich ausgeführt werden, dokumentiert das zugehörige Räumprotokoll deren Bereiche und Ergebnisse. Die zuständigen Stellen werden an den erforderlichen Schnittstellen einbezogen. Der Empfänger erhält die ausgeführte Leistung und die verbleibenden Grenzen gemeinsam.
Beschreiben Sie kurz, wie die Fläche heute genutzt wird und was entstehen soll. Ergänzen Sie einen Lageplan, in dem alle vorgesehenen Bodenarbeiten erkennbar sind. Eine knappe Erläuterung von Baugrube, Fundamenten und Anschlüssen hilft beim Einstieg. Noch ungeklärte Planungsvarianten können getrennt dargestellt werden. Im Erstkontakt werden Projektort und benötigte Aussage benannt. Vorhandene Pläne, Stellungnahmen und Berichte werden auf Aktualität, räumlichen Bezug, Vollständigkeit und Lücken geprüft.
Bei offenen historischen Erkenntnisfragen werden erforderliche Recherchen und Luftbildauswertungen im fachlich abgestimmten Auftrag tatsächlich durchgeführt. Vorhandene Auskünfte und Berichte werden mit ihrem tatsächlichen räumlichen Umfang berücksichtigt. Ergänzende Erkenntnisse werden dem heutigen Eingriffsbereich zugeordnet und für die Untersuchungsplanung verwendet.
Übergeben Sie Berichte mit ihren Anlagen und Karten. Nennen Sie außerdem bekannte frühere Eingriffe oder bereits durchgeführte Untersuchungen. Falls lediglich ein kurzer Hinweis aus einer Planbegründung vorliegt, kennzeichnen Sie das. Der zugehörige Fachbericht kann deutlich genauere Angaben enthalten, die für eine sachgerechte Einordnung gebraucht werden. Das geeignete Verfahren wird anhand von Untersuchungsziel, Eingriffstiefe, Bodenaufbau, Einbauten und tatsächlichen Messbedingungen ausgewählt. Zugänge und erforderliche Voraussetzungen werden mit den verantwortlichen Beteiligten geklärt.
Im ersten Abgleich wird geklärt, welche Informationen fehlen und welche Fachleistungen für das Vorhaben benötigt werden. Stimmen Sie dafür auch die geplanten Termine und Zugangsmöglichkeiten ab. Der Umfang folgt der fachlichen Fragestellung. Eine bestimmte Methode oder eine feste Bearbeitungsdauer lässt sich aus dem Stadtnamen allein nicht ableiten.
Die vereinbarte Sondierung oder fachgerechte baubegleitende Untersuchung wird auf den abgestimmten Flächen und Punkten ausgeführt. Messdaten und Beobachtungen erhalten einen nachvollziehbaren Lage- und Höhenbezug. Nicht untersuchte Bereiche, eingeschränkte Zugänge und relevante Störungen werden festgehalten.
Die erhobenen Daten und Befunde werden anhand des Untersuchungsziels und der tatsächlichen Messbedingungen fachlich ausgewertet. Die Bewertung berücksichtigt Störeinflüsse und Aussagegrenzen. Bericht und Plananlagen dokumentieren die Fachbewertung, die bearbeiteten Bereiche und deren Lage-, Höhen- und Tiefenbezüge. Daraus werden erforderliche weiterführende Aufgaben abgeleitet.
Geben Sie die maßgeblichen Ergebnisse an alle Beteiligten weiter, die darauf ihre Bodenarbeiten aufbauen. Die zugehörige Planfassung muss erkennbar sein. Änderungen an einem Anschluss oder einer Gründung dürfen nicht unbemerkt außerhalb des untersuchten Bereichs führen. Bei offenen Grenzen ist vor dem betroffenen Eingriff eine erneute Abstimmung erforderlich.
Die aktuelle bayerische Bekanntmachung unterscheidet die Verantwortung bei Bauvorhaben von der staatlichen Bearbeitung aufgefundener Kampfmittel. Grundstücksbezogene Vorerkundung und erforderliche Untersuchungen müssen für das jeweilige Vorhaben organisiert werden. Ein zentrales bayerisches Kampfmittelkataster, das diese Prüfung allgemein ersetzt, besteht danach nicht.
FONTANA-EOD unterstützt Sie bei der Abstimmung der benötigten Kampfmittelleistungen in Würzburg. Zuständige Sicherheitsbehörden und private Fachunternehmen haben unterschiedliche Aufgaben. Die BFR KMR bieten fachliche Grundlagen für Planung und Dokumentation; außerhalb ihres unmittelbaren Bundesbezugs begründen sie keine pauschale zusätzliche Untersuchungspflicht. Ein fremder Planentwurf ersetzt auch keine Auskunft zum eigenen Grundstück.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Eine kurze Veröffentlichung kann den Weg zu weiterführenden Unterlagen weisen. Halten Sie fest, auf welches Gebiet und welchen Vorgang sie sich bezieht. Die für die Ausführung maßgeblichen Berichte werden gesondert beschafft. So bleibt eine hilfreiche Vorinformation von der eigentlichen technischen Ergebnisgrundlage unterscheidbar.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenUntersuchung und Gründungsplanung müssen auf denselben Bodenraum bezogen werden können. Geben Sie an, ob eine Tiefe von der bestehenden Oberfläche oder einem späteren Bauzustand ausgeht. Geländeänderungen werden dabei berücksichtigt. Unklare Höhenangaben sind vor der Verwendung eines Ergebnisses fachlich zu klären.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Die Leistungsübersicht hilft, diese Aufgaben bei der Anfrage zu unterscheiden.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNein. Die hier aufgegriffenen Angaben betreffen die geplante Nutzungsänderung und den Bodenaufbau im bezeichneten Gebiet. Daraus wird keine Kampfmittelbelastung abgeleitet. Diese Frage benötigt eigene geeignete Erkenntnisse.
Nein. Die Nutzung als Parkplatz sagt für sich allein nicht, ob eine Kampfmitteluntersuchung stattgefunden hat oder welche Fläche und Tiefe sie erfasst hat. Verwertbare Ergebnisse müssen mit dem neuen Vorhaben abgeglichen werden.
Nur wenn es hierzu tatsächlich geeignete, nachvollziehbare Ergebnisse enthält. Ein Gutachten zu Tragfähigkeit oder Bodenaufbau beantwortet diese Frage nicht automatisch. Prüfen Sie Untersuchungszweck, Umfang und Anlagen.
Ein Lageplan der Bodenarbeiten, vorgesehene Tiefen, verfügbare Untersuchungsberichte und Angaben zu Leitungen oder Einbauten. Offene Planungsvarianten und bekannte Hindernisse sollten bei der Anfrage benannt werden.
Stellen Sie die betroffenen Arbeiten ein. Berühren, bewegen oder versetzen Sie den verdächtigen Gegenstand nicht und legen Sie ihn nicht weiter frei. Verlassen Sie den Gefahrenbereich, halten Sie andere fern und verständigen Sie die Polizei unter 110 aus sicherer Entfernung. Bringen Sie den Gegenstand nicht zu einer Dienststelle. Befolgen Sie die Anweisungen der zuständigen Stellen.
Die Fachplanung beurteilt, welche Aussage unter den vorhandenen Bedingungen erreichbar ist und welche Vorbereitung gegebenenfalls benötigt wird. Betroffene Bereiche und verbleibende Grenzen müssen nachvollziehbar bleiben. Bodenveränderungen zur Vorbereitung werden vorab fachlich abgestimmt, statt die Fläche zuerst für eine spätere Prüfung zu verändern.
Für den Aufwand zählen der verfügbare Erkenntnisstand, noch erforderliche historische Recherchen, die zu untersuchenden Flächen und Tiefen, Befestigungen und Einbauten, Zugänge, Vorarbeiten sowie geeignete Verfahren, Auswertung und Dokumentation. Verwendbare frühere Ergebnisse werden berücksichtigt. Zusätzliche Gründungspunkte oder verlegte Anschlüsse können einen anderen Untersuchungsumfang erfordern. Der benötigte Umfang wird für die tatsächlich geplanten Bodenarbeiten vereinbart.
Ja, soweit dabei Bodenarbeiten vorgesehen sind. Art und Umfang dieser Vorarbeiten sollten zusammen mit dem späteren Eingriff beschrieben werden.
Fundamente, Anschlüsse und Vorarbeiten mit Tiefen darstellen.
Ergänzen Sie geplante Vorarbeiten, Zugänge und bekannte Leitungen. Eine vorhandene Befestigung wird mit dem vorgesehenen Umgang beschrieben. Falls noch mehrere Gründungsvarianten bestehen, werden sie getrennt dargestellt. Nennen Sie die benötigte nächste Aussage sowie den aktuellen Bauzeitraum. Die fachliche Abstimmung richtet sich nach dem verfügbaren Kenntnisstand und der bevorstehenden Arbeit.
Berichte, Anlagen und bekannte Geländeänderungen beifügen.
Fügen Sie auch frühere Planfassungen bei, soweit sie zum Verständnis eines Berichts nötig sind. Kennzeichnen Sie bloße Fundstellenhinweise und tatsächlich vorliegende Fachunterlagen. Die Anfrage nennt eine Person, die Rückfragen zur aktuellen Planung zusammenführt. Änderungen der Höhen oder der Grundfläche werden mit dem neuen Stand nachgereicht, bevor die davon betroffenen Arbeiten ausgeführt werden. Benennen Sie den Projektort in Bayern oder das abweichende Bundesland.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.