Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Ein neuer Weg, ein Durchlass oder Arbeiten an einer Böschung beanspruchen unterschiedliche Bodenbereiche. Die Kampfmittelprüfung muss zu den jeweils geplanten Eingriffen passen. FONTANA-EOD unterstützt Bauherren und Planer im Amtsbezirk Lüneburg bei der Untersuchung dieser Flächen und der Abstimmung mit dem Bauablauf.
Die geplanten Bauarbeiten einzeln erfassen.
Den Umfang der Bodenarbeiten festlegen.
Berichte den jeweiligen Bauabschnitten zuordnen.
Wege, Durchlässe und Arbeitsflächen können unterschiedliche Eingriffe und Untersuchungsaufgaben ergeben. Für Ihr Vorhaben im Amtsbezirk Lüneburg ordnen wir vorhandene Unterlagen den tatsächlich geplanten Flächen zu. Noch offene Schritte werden vor den jeweiligen Erdarbeiten mit der Planung abgestimmt. Für eine Kampfmittelprüfung vor einem Bauvorhaben werden auch vorübergehende Zufahrten, Böschungsarbeiten und veränderte Anschlussbereiche im Plan kenntlich gemacht. Ob eine Kampfmittelverdachtsfläche betroffen ist, wird für den jeweiligen Standort anhand der vorhandenen Erkenntnisse und vorgesehenen Eingriffstiefen geklärt.

Für ein Vorhaben werden Gemeinde, Lage und einzelne Maßnahmen benötigt. Bei Wege-, Gewässer- und weiteren Infrastrukturarbeiten werden Anforderungen aus dem Planverfahren, vorhandene Erkenntnisse und tatsächlich untersuchte Bereiche den betroffenen Flächen zugeordnet. Klären Sie die örtlichen Anforderungen mit den zuständigen Stellen in Niedersachsen. Benennen Sie für jeden Arbeitsabschnitt den vorgesehenen Eingriff und die dafür benötigte Aussage.
Der Amtsbezirk Lüneburg umfasst neben dem Landkreis Lüneburg unter anderem Celle, Cuxhaven, Rotenburg (Wümme), Stade und Verden. Für ein Vorhaben in dieser Region muss die Kampfmittelfrage am jeweiligen Standort geklärt werden. Die Zugehörigkeit zu einem gemeinsamen Amtsbezirk begründet weder eine einheitliche Belastung noch einen identischen Untersuchungsbedarf. Die Hansestadt Lüneburg dokumentiert die Bombardierung ihres Bahnhofs am 7. April 1945. Bei einem Vorhaben an einer früheren Bahn-, Betriebs- oder anderen veränderten Nutzungsfläche werden einschlägige Karten, Luftbilder und Akten mit der tatsächlichen Lage abgeglichen. In anderen Orten des Amtsbezirks können andere Ereignisse und Nutzungen maßgeblich sein. Die Recherche wird auf die konkrete Projektfläche und die benötigte Aussage ausgerichtet.
Das ArL Lüneburg beschreibt für die Flurbereinigung Bothel die parallele Vorbereitung von Vermessung und Wege- und Gewässerplan einschließlich landschaftspflegerischer Begleitplanung. Neben Anpassungen am Wegenetz nennt es die Unterstützung von Maßnahmen an Rodau und Wiedau. Für die zugehörigen Bodenarbeiten werden vorhandene Kampfmittelunterlagen und offene Untersuchungsfragen gesondert mit den Eingriffsflächen abgeglichen.
Für den Ersatzneubau der Hochwasserschutz- und Wehranlage Wehningen mit der Brücke der B 195 enthält der Planfeststellungsbeschluss vom 2. Dezember 2024 eine konkrete Vorgabe: Die Vorhabenträger müssen im weiteren Planungsprozess neue Luftbildauswertungen beantragen. Die darin wiedergegebene KBD-Stellungnahme vom 16. November 2023 nennt noch nicht vollständig ausgewertete Luftbilder. Wer vergleichbare Gewässer- und Straßenbauarbeiten vorbereitet, sollte die Kampfmittelklärung daher als eigenen Planungsschritt behandeln. Prüfen Sie vor den Bodenarbeiten, welche Untersuchungen inzwischen vorliegen und welche Bauflächen sie abdecken.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Eine allgemeine Unternehmensbezeichnung ersetzt nicht die Prüfung, ob die jeweiligen Aufgaben und Schnittstellen für das konkrete Vorhaben passend beschrieben sind.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen, ohne die unterschiedlichen Aufgaben gleichzusetzen.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Ordnen Sie Anforderungen aus dem Wehningen-Planfeststellungsbeschluss der betroffenen Maßnahme und dem benötigten Ergebnis zu. Für ein Vorhaben im Amtsbezirk Lüneburg werden Gemeinde, Lage und konkrete Bodenarbeiten benannt. Bei den in der Flurbereinigung Bothel geplanten Wege- und Gewässermaßnahmen wird die Kampfmittelklärung als eigene fachliche Aufgabe mit den vorhandenen Erkenntnissen abgestimmt. Die Aufgaben von Gemeinden, Fachfirmen und KBD bleiben dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zugeordnet.
Für die Räumplanung werden Untersuchungsziel und erforderliche Facharbeiten auf die betroffenen Flächen bezogen. Die Eignung geophysikalischer Verfahren wird für die tatsächlichen Bedingungen geprüft. Ergebnisse und Aussagegrenzen gehören in die Dokumentation. Bei begleitenden Aufgaben werden die DGUV-Hinweise zur Kampfmittelräumung und die fachliche Planung vor der Ausführung berücksichtigt.
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson stimmt die ihr zugewiesenen Aufgaben mit den beteiligten Verantwortlichen ab. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung; seine Aussagen werden nicht ohne Prüfung als allgemeine Zulassung weiterer Bodenarbeiten oder als Entscheidung einer Behörde ausgegeben.
Ordnen Sie Luftbildauswertungen und technische Ergebnisse den geplanten Wegen, Querungen und Arbeitsflächen zu. Unterschiedliche Auswertungsstände bleiben erkennbar. Ein früherer Hinweis kann eine weitere Prüfung verlangen, ohne bereits das geeignete Verfahren für alle Maßnahmen festzulegen. Die nächste fachliche Aufgabe wird aus den vorhandenen Erkenntnissen und dem konkreten Eingriff beschrieben. Ist nach der Bewertung eine weitergehende Bearbeitung erforderlich, werden Räumziel und räumlicher Umfang für den vereinbarten Bereich bestimmt. Eine Flächenräumung wird mit dem tatsächlichen Bauzustand, den Zugängen und den dafür geltenden Anforderungen abgestimmt.
Historische Unterlagen auswertenDie Untersuchung wird für den tatsächlichen Zustand vor dem vorgesehenen Eingriff geplant. Bewuchs, Einbauten, Wasserstand und Zugänge können dabei eine Rolle spielen. Erforderliche Vorarbeiten werden mit ihren eigenen Voraussetzungen abgestimmt. Eine Zeichnung der später fertiggestellten Anlage kann die Bedingungen während der Untersuchung nicht vollständig beschreiben.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Bei einer Verbreiterung können zusätzliche Randflächen und Anschlussbereiche betroffen sein. Beschreiben Sie diese Arbeiten zusammen mit der vorgesehenen Tiefe. Ein älterer Bericht zum bestehenden Weg wird mit der neuen Geometrie verglichen. Die gleiche Maßnahmenbezeichnung belegt noch keine Übereinstimmung. Auch die Vorbereitung der Baustellenzufahrt wird berücksichtigt, wenn dafür eigene Bodenarbeiten nötig sind.
Fachleistungen und Untersuchungsaufgaben
Neben dem Bauwerk können offene Arbeitsbereiche, Zufahrten und Anschlüsse erforderlich sein. Für die Untersuchung werden die tatsächlich beanspruchten Flächen benötigt. Ein Wechsel von offener zu geschlossener Bauweise kann den Eingriff verändern. Diese Änderung wird vor der Ausführung in die fachliche Abstimmung aufgenommen. Ein Planverfahrensrand beschreibt den Umfang der einzelnen Bodenarbeit noch nicht ausreichend.
Bauaushub fachlich begleiten
Ein gemeinsamer Maßnahmenplan kann Arbeiten enthalten, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten beginnen. Ordnen Sie jeder Maßnahme die vorhandenen Berichte und offenen Fragen zu. Die zuerst benötigten Ergebnisse werden anhand der tatsächlichen Baufolge festgelegt. Eine fertige Untersuchung für einen Abschnitt wird nicht auf den nächsten übertragen. Die jeweiligen Grenzen bleiben bei der gemeinsamen Projektkoordination sichtbar.
Ablauf und Aufgaben abstimmenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt. Beim Erwerb einer Projektfläche werden vorhandene Auskünfte und Fachberichte dem genauen Grundstück und der vorgesehenen Nutzung zugeordnet. Eine gemeinsame Trassenplanung kann mehrere Flächen mit unterschiedlichen Bearbeitungsständen betreffen. Kennzeichnen Sie im Plan deshalb Bauabschnitte, Wegeanschlüsse, Querungen und vorübergehende Arbeitsbereiche. Für einzelne Bohrpunkte werden Lage und Tiefe mitgeführt; bei einer Verschiebung wird die veränderte Aufgabe abgeglichen. Geotechnische Ergebnisse und Kampfmittelaussagen behalten dabei ihren jeweiligen Untersuchungszweck. Der Auftrag benennt die offenen Fragen und die für die nächste Entscheidung benötigten Ergebnisse. Planung und Fachfirma stimmen ab, welche vorhandenen Erkenntnisse dafür verwendet werden können und welche weitere Bearbeitung notwendig ist.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt. Bei einem Weg oder Durchlass werden die Untersuchungszugänge mit der tatsächlich vorgesehenen Bauweise beschrieben. Ein offener Arbeitsraum kann andere Flächen beanspruchen als eine geschlossene Querung. Geben Sie an, wann Zufahrten, Randbereiche und Aufstellflächen erreichbar sind und wer ihre Bereitstellung koordiniert. Für gewässernahe Arbeiten werden Wasserstand, Untergrund und bekannte Einbauten als Untersuchungsbedingungen berücksichtigt. Landseitige und gegebenenfalls erforderliche Unterwasseraufgaben werden gesondert beschrieben. Auch bei einer baubegleitenden Untersuchung werden Arbeitsfolge, Untersuchungsabschnitte und Befundkommunikation vorab mit den Ausführenden abgestimmt. Die Eignung des Vorgehens bleibt auf die vereinbarte Aufgabe bezogen.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Kosten und Termine werden für den konkret vereinbarten Leistungsumfang abgestimmt. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin. Für Kosten und Termin sind die Größe und Geometrie der zu bearbeitenden Flächen, die vorgesehenen Tiefen, das geeignete Verfahren und mögliche Störeinflüsse maßgeblich. Hinzu kommen bei Bedarf historische Recherchen, vorbereitende Zugänge und die Klärung von Befunden. Eine räumlich zusammenhängende Planung kann mehrere zeitlich getrennte Untersuchungsaufträge benötigen. Halten Sie daher fest, welche Ergebnisse für den ersten Eingriff vorliegen müssen und welche Bereiche später bearbeitet werden. Änderungen an Bauweise oder Flächenumfang werden mit dem Auftraggeber abgestimmt. Für die weitere Beauftragung werden die tatsächlich noch offenen Aufgaben und die benötigten Ergebnisunterlagen nachvollziehbar beschrieben.
Umfang und Termin besprechenBeschreiben Sie beim Neubau oder Umbau eines Weges auch die Bodenarbeiten an seinen Rändern. Eine Linie im Übersichtsplan reicht dafür nicht aus. Verbreiterungen und seitliche Anschlüsse müssen aus den Ausführungsunterlagen hervorgehen.
Für einen Durchlass müssen die Einbaustelle und die benötigten offenen Bodenbereiche feststehen. Ändert sich die Bauweise einer Querung, ist zu prüfen, ob sich dadurch auch der Untersuchungsbedarf ändert. Die Bezeichnung des Bauwerks allein beschreibt die Erdarbeiten noch nicht.
Kennzeichnen Sie geplante Eingriffe an Ufern, Böschungen und angrenzenden Flächen mit den betroffenen Höhen. Bei der Wahl des Untersuchungsverfahrens sind auch Wasserstand, Zugänglichkeit und Untergrund zu berücksichtigen. Ob die Aufgabe ein bestimmtes Messverfahren oder Arbeiten unter Wasser erfordert und ob diese möglich sind, muss gesondert geklärt werden.
Auch für eine vorübergehende Zufahrt oder Aufstellfläche können Erdarbeiten nötig sein. Beschreiben Sie deshalb, wie diese Flächen hergestellt werden sollen. Ihr Untersuchungsbedarf hängt von den vorgesehenen Eingriffen ab.
Verwenden Sie dieselben Bezeichnungen in Planung, Untersuchungsauftrag und Ergebnisübersicht. So kann die Bauleitung die richtige Unterlage zuordnen. Werden Maßnahmen aufgeteilt oder umbenannt, ist der Zusammenhang zu dokumentieren. Die Bezeichnung unterstützt die Orientierung; die zugehörigen Karten und Beschreibungen bestimmen weiterhin den tatsächlichen Geltungsbereich. Verbinden Sie jedes Maßnahmenkennzeichen mit dem aktuellen Lage- und Detailplan. Bei längeren Strecken werden die zugehörigen Abschnitte und benötigten Eingriffstiefen eindeutig benannt. Ein Untersuchungsbericht wird mit den tatsächlich abgedeckten Bereichen und seinen Plananlagen zugeordnet. Nach ausgeführten Räumarbeiten hält das Räumprotokoll die bearbeiteten Abschnitte, den tatsächlichen Räumumfang und die Ergebnisse unter dem zugehörigen Maßnahmenkennzeichen fest. Werden Grenzen verschoben oder neue Flächen hinzugenommen, bleibt erkennbar, welcher bisherige Stand weiter verwendet werden kann. Auch bei einer abschnittsweisen Übergabe sollen Planung und Bauleitung die vollständigen Unterlagen für ihren Arbeitsbereich auffinden können. Ein Wechsel der Bezeichnung wird zusammen mit dem bisherigen Kennzeichen und dem Datum des Planstands festgehalten.
Eine Anforderung aus einem Planbeschluss wird mit ihrem Wortlaut und Projektbezug in die weitere Planung aufgenommen. Halten Sie fest, welches Ergebnis dafür benötigt wird und wer es beschafft. Eine spätere Untersuchung wird anhand ihrer vollständigen Unterlagen beurteilt. Aus dem Vorliegen des Planbeschlusses allein folgt noch kein erledigter Untersuchungsschritt. Für jede noch offene Anforderung werden die betroffene Maßnahme, der zuständige Ansprechpartner und die benötigte Aussage vermerkt. Geben Sie vorhandene behördliche Schreiben mit ihrem Datum und ihren Anlagen vollständig weiter. Nach einer beauftragten Auswertung oder Untersuchung wird das Ergebnis mit dieser Aufgabe abgeglichen. Der Nachweisstand wird mit dem aktuellen Plan und dem vorgesehenen Eingriff verbunden. Sind weitere Teilflächen, andere Tiefen oder ergänzende Vorarbeiten hinzugekommen, wird die noch erforderliche Bearbeitung vor der betroffenen Ausführung geklärt. Die anschließende Bauleitung erhält diesen Stand gemeinsam mit den zugehörigen Berichten und Lageplänen.
Die erste Bodenarbeit kann bereits für die Baustelleneinrichtung erforderlich sein. Nehmen Sie diese Flächen mit Lage und Tiefe in die Vorbereitung auf. Klären Sie die benötigten Ergebnisse vor diesem Schritt. Der spätere Termin der Hauptmaßnahme reicht als zeitliche Vorgabe nicht aus, wenn der Untergrund schon vorher beansprucht werden soll.
Veränderte Bauweisen oder verschobene Durchlässe werden mit den vorhandenen Untersuchungsgrenzen verglichen. Neue Arbeitsflächen gehören in denselben Abgleich. Die Fachplanung benennt, welche Aussagen weiterhin passen und welche Ergänzung notwendig ist. Die Bauleitung erhält die aktuelle Zuordnung vor Beginn der geänderten Arbeiten.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenVorhandene Unterlagen einschließlich einer historischen Luftbildauswertung werden den einzelnen Bauflächen zugeordnet. Fehlende Angaben und bislang nicht untersuchte Bereiche müssen erkennbar bleiben. Die Grenze des Planverfahrens beschreibt nicht automatisch die Grenze einer Untersuchung.
Für eine Oberflächensondierung sind das Untersuchungsziel und der Zustand der Fläche zum Messzeitpunkt entscheidend. Ein Plan der späteren Geländegestaltung beschreibt diesen Zustand noch nicht. Erforderliche Vorarbeiten und Einschränkungen sind vor der Messung abzustimmen.
Das Räumkonzept beschreibt die Untersuchungsaufgabe und die Reihenfolge der Arbeiten. Ist ein Bereich zunächst nicht untersuchbar, muss das weitere Vorgehen fachlich festgelegt werden. Bloße Sichtbeobachtung während der Erdarbeiten ist nach der DGUV kein Ersatz für eine geeignete Kampfmittelräumung.
Listen Sie die geplanten Maßnahmen mit ihren Kennzeichnungen und den zugehörigen Bodenarbeiten auf. Benennen Sie fehlende Angaben. Sammelbegriffe wie Wegebau oder Gewässerentwicklung reichen für einen Untersuchungsauftrag nicht aus. Mit diesen Angaben wird die erste Projektanfrage abgestimmt. Vorhandene Kampfmittelberichte und behördliche Auskünfte werden auf Planstand, abgedeckte Flächen und Tiefen sowie noch offene Fragen zu den heutigen Maßnahmen geprüft.
Stellen Sie Übersichtsplan, relevante Detailzeichnungen und vorgesehene Eingriffstiefen zusammen. Wenn Lage oder Bauweise noch offen sind, muss dies erkennbar bleiben. Die Untersuchung wird anhand dieses Planstands abgestimmt. Reichen die Grundlagen für eine offene historische Fragestellung nicht aus, wird die erforderliche Recherche oder Luftbildauswertung durchgeführt. Die Erkenntnisse werden der heutigen Lage der betroffenen Maßnahmen und der weiteren Untersuchungsplanung zugeordnet.
Klären Sie, welche Voraussetzungen vor dem jeweiligen Bodeneingriff erfüllt sein müssen und wer die Ergebnisse erhält. Der Untersuchungsauftrag wird mit der Bauplanung und den zuständigen Stellen abgestimmt. Prüfungen anderer Fachgebiete werden durch den Kampfmittelbericht nicht ersetzt. Die Fachfirma legt auf dieser Grundlage das geeignete Verfahren für Untersuchungsziel, Tiefe, Bodenbedingungen und Störeinflüsse fest. Voraussetzungen, Zugänge und benötigte Ergebnisse werden für die jeweiligen Teilbereiche beschrieben.
Die beauftragte Untersuchung wird mit dem festgelegten Verfahren auf den zugänglichen vereinbarten Flächen durchgeführt. Die Fachkräfte erfassen die für die Aufgabe erforderlichen Mess- oder Untersuchungsdaten und halten Lagebezug, Ausführungsbedingungen sowie nicht bearbeitete Bereiche fest. Abweichungen von der Planung werden vor der Fortsetzung der betroffenen Arbeiten abgestimmt.
Die erfassten Daten und Befunde werden anhand des Untersuchungsziels, der eingesetzten Methode und möglicher Störeinflüsse fachlich ausgewertet. Auffälligkeiten und Aussagegrenzen werden dem tatsächlichen Untersuchungsbereich zugeordnet. Erfordert ein Befund weitere Klärung, werden der betreffende Bereich und das geeignete weitere Vorgehen mit den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Soll etwa ein Durchlass an anderer Stelle eingebaut oder eine Arbeitsfläche erweitert werden, melden Sie die geänderte Planung vor den betreffenden Erdarbeiten. Dann lässt sich prüfen, ob die vorhandenen Untersuchungsergebnisse den neuen Umfang abdecken oder Ergänzungen nötig sind. Die ausgeführten Untersuchungen und ihre fachliche Bewertung werden in einem Bericht mit Lagebezug und erforderlichen Plananlagen dokumentiert. Auftraggeber und zuständige Projektstellen gleichen diesen Stand mit der nächsten Maßnahme ab und stimmen die noch notwendige Bearbeitung sowie die Verwendung der Ergebnisse ab.
Kennzeichnen Sie in den Ergebnisunterlagen, welche Bauflächen in welchem Umfang untersucht wurden und wo noch Fragen offen sind. Maßnahmenkennzeichen und Lagepläne helfen Planung und Bauleitung bei der Zuordnung. Die Einschränkungen des Berichts müssen auch im Bauablauf berücksichtigt werden. Halten Sie fest, wann die Untersuchung stattfand, welcher Bauzustand vorlag und mit welchem Verfahren die vereinbarte Aufgabe bearbeitet wurde. Erfasste Messdaten und Befunde werden der tatsächlichen Position und dem benötigten Höhenbezug zugeordnet. Für technisch eingeschränkte Bereiche wird beschrieben, welche Aussage erreicht wurde und welche Frage offen bleibt. Bei unterschiedlichen Verfahren oder Ausführungszeiten werden die jeweiligen Teilbereiche nachvollziehbar getrennt. Die fachliche Bewertung nennt die verwendeten Grundlagen und die maßgeblichen Störeinflüsse. Für die nächste Bodenarbeit werden diese Angaben mit der vorgesehenen Lage, Tiefe und Bauweise verglichen. Ergänzende Untersuchungen beziehen sich auf den daraus bestimmten Erkenntnisbedarf.
Für die fachliche Planung und Dokumentation liefern die BFR Kampfmittelräumung einen bundesbezogenen Rahmen. Außerhalb dieses Geltungsbereichs sind sie eine fachliche Orientierung, keine pauschale Vorgabe für jedes Vorhaben. In Niedersachsen bleiben die Aufgaben von Gemeinde, KBD und beauftragtem Fachunternehmen getrennt; eine Wege- und Gewässerplanung ersetzt keine standortbezogene Klärung.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Eine planungsrechtliche Entscheidung kann weitere fachliche Schritte verlangen. Der jeweilige Untersuchungsbericht zeigt anschließend, was tatsächlich bearbeitet wurde. Beide Unterlagen werden gemeinsam gelesen, ohne ihren Zweck gleichzusetzen. Noch offene Anforderungen bleiben im Ablauf sichtbar, bis die erforderlichen Ergebnisse für das konkrete Vorhaben vorliegen.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenEin Eingriff am Gewässer kann landseitige und wasserbezogene Teile enthalten. Zeichnen Sie die jeweiligen Arbeitsbereiche und Bedingungen ein. Für tatsächlich erforderliche Arbeiten unter Wasser werden die passenden Fachleistungen gesondert geklärt. Eine landseitige Untersuchung wird nicht allein durch räumliche Nähe auf einen anderen Eingriff übertragen.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Benennen Sie in Ihrer Anfrage die vorhandenen Grundlagen und die für die nächste Bodenarbeit benötigte Aussage.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNein. Die Ergebnisse gelten für die dokumentierten Untersuchungsflächen und Aufgaben am jeweiligen Standort. Die gemeinsame Zugehörigkeit zum Amtsbezirk erlaubt keine Übertragung auf andere Grundstücke oder Bauvorhaben.
Benötigt werden die vorgesehenen Bodenarbeiten mit Lage, Flächenumfang und Eingriffstiefe sowie vorhandene Erkenntnisse zur Kampfmittelfrage. Relevante Randbereiche, Querungen und vorbereitende Arbeiten werden mit beschrieben. Ein Wegekennzeichen oder eine einfache Linie allein reicht für diese Abgrenzung nicht aus.
Der Bedarf folgt nicht allein aus der Verfahrensgrenze. Entscheidend sind die konkreten Eingriffe, vorhandenen Befunde und fachlichen Anforderungen. Unterschiedliche Maßnahmen können daher unterschiedliche Untersuchungsaufgaben ergeben; die Entscheidung ist im Einzelfall nachvollziehbar zu begründen.
Nein. Arbeiten an Ufern, Böschungen und angrenzenden Flächen sind nicht grundsätzlich Unterwasserarbeiten. Die Bedingungen am Eingriffsort entscheiden darüber, welches Untersuchungsverfahren möglich und geeignet ist. Erforderliche Leistungen unter Wasser sind gesondert zu klären und zu vereinbaren.
Beenden Sie die betroffenen Arbeiten und lassen Sie den Gegenstand unverändert liegen. Nehmen Sie Abstand, warnen Sie andere Personen und verständigen Sie unverzüglich die Polizei über 110. Folgen Sie den behördlichen Anweisungen und versuchen Sie keine eigene Untersuchung, Behandlung oder Beförderung.
Es erleichtert die Zuordnung, beschreibt aber die Bodenarbeiten häufig noch nicht vollständig. Ergänzen Sie Lage, benötigte Fläche und Tiefe sowie relevante Bauweisen. Offene Angaben werden vor der Festlegung des Untersuchungsauftrags benannt.
Sie werden dem konkreten Vorhaben und dem benötigten Ergebnis zugeordnet. Spätere Berichte sind darauf zu prüfen, welche Anforderung und Fläche sie tatsächlich behandeln. Die bloße Existenz eines Planbeschlusses belegt keinen ausgeführten Untersuchungsschritt.
Die Reihenfolge der Bodenarbeiten, benötigte Ergebnisse und Zugänglichkeit der jeweiligen Flächen bestimmen die Abstimmung. Vorbereitende Erdarbeiten werden ebenfalls berücksichtigt. Ein gemeinsamer Ablaufplan hält unterschiedliche Untersuchungsstände nachvollziehbar auseinander. Für den Aufwand zählen außerdem die Flächen und Tiefen, das erforderliche Verfahren, Störeinflüsse, ergänzende Recherchen und notwendige Vorarbeiten. Kosten und Termine werden anhand des vereinbarten Leistungsumfangs und der dafür benötigten Ergebnisse abgestimmt.
Senden Sie Übersichtsplan, Maßnahmenkennzeichen und relevante Detailzeichnungen mit Flächen und Tiefen. Ergänzen Sie vorhandene Kampfmittelunterlagen und einschlägige Anforderungen aus dem Planverfahren.
Geben Sie an, welche vorbereitenden und eigentlichen Maßnahmen zuerst stattfinden. Benennen Sie Zugänge, Ansprechpartner und noch offene Bauweisen. So wird der nächste fachliche Schritt rechtzeitig zugeordnet.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.