Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Sind für Ihr Bauvorhaben in Celle Baugrundbohrungen, archäologische Arbeiten und eine Kampfmittelprüfung vorgesehen, müssen diese Arbeiten aufeinander abgestimmt werden. FONTANA-EOD übernimmt die beauftragte Kampfmitteluntersuchung und Dokumentation. Wir klären mit Ihnen, welche Flächen untersucht werden sollen und welche Ergebnisse vor den nächsten Bodenarbeiten benötigt werden.
Kampfmittel-, Baugrund- und Grabungsberichte unterscheiden.
Arbeitsflächen und Reihenfolge der Untersuchungen abstimmen.
Die benötigten Berichte an die Bauleitung übergeben.
Geplante Bohrungen, Grabungen und vorbereitende Bodenarbeiten benötigen jeweils geklärte Voraussetzungen. Für Ihr Vorhaben in Celle stimmen wir die Kampfmitteluntersuchung mit den vorgesehenen Eingriffen und Ergebnisübergaben ab. Die Berichte der einzelnen Fachgebiete bleiben mit ihrer jeweiligen Aufgabe und Aussage getrennt erkennbar.

Geben Sie den tatsächlichen Projektstandort mit Lageplan und betroffenen Grundstücken an. Vorhandene Auskünfte, Auflagen und Berichte werden diesem Bereich zugeordnet. Celle liegt im Landkreis Celle in Niedersachsen; der Landkreis gehört zum Amtsbezirk Lüneburg. Die kommunale Anlaufstelle für Kampfmittelfragen wird nach der tatsächlichen Projektadresse bestimmt. Für Vorhaben außerhalb des Stadtgebiets ist die jeweils örtlich zuständige Gemeinde einzubeziehen. Benennen Sie zu jedem Lageplan den Unterlagenstand und die für den Projektort zuständige Stelle.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr behandelt auf ihrer Projektseite zur B3-Ortsumgehung Celle, Abschnitt Mitte, Kampfmittel und archäologische Arbeiten in getrennten Abschnitten. Die Angaben beziehen sich auf dieses Straßenbauvorhaben der Landesbehörde. Sie erlauben keine Aussage über die Belastung anderer Grundstücke in Celle.
Am 8. April 1945 traf ein Luftangriff die Celler Bahnanlagen. Die Garnisonsgeschichte des städtischen Garnison-Museums beschreibt diesen Angriff und die frühere militärische Nutzung der Stadt. Für eine heutige Baufläche werden historische Karten, Luftbilder und Akten auf die tatsächlich betroffenen Grundstücke bezogen. Frühere Nutzungsgrenzen, Wiederaufbau und spätere Geländeänderungen gehören zu diesem Abgleich, soweit die verfügbaren Unterlagen darüber Auskunft geben.
Für die eigene Planung zählt, welche Frage eine Untersuchung beantworten soll. Ein Baugrundbericht ersetzt keine Kampfmitteluntersuchung. Auch archäologische und umweltfachliche Fragen müssen von den dafür zuständigen Fachleuten bearbeitet werden. Sind mehrere Fachbereiche beteiligt, sollten ihre Arbeitsflächen, Voraussetzungen und Ergebnisübergaben bereits vor den ersten Eingriffen aufeinander abgestimmt werden.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Erforderliche Erlaubnisse und Befähigungen werden den beschriebenen Tätigkeiten und verantwortlichen Personen zugeordnet.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung ordnet die jeweiligen Facharbeiten und Verantwortlichen den betroffenen Bauabschnitten zu.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Die Vorarbeiten der B3-Ortsumgehung Celle im Abschnitt Mitte verbinden mehrere eigenständige Fachaufgaben innerhalb eines Straßenbauvorhabens. Für örtliche Auskünfte und die Meldung von Kampfmittelfunden nennt die Stadt Celle die kommunalen Stellen und die Polizei. Das LGLN beschreibt die Kriegsluftbildauswertung zur Gefahrenerforschung und erläutert, wer welche Aufgaben bei der Kampfmittelprüfung übernimmt. Für das eigene Vorhaben werden die betroffene Fläche und die benötigte fachliche Aussage bestimmt.
Die Grundsätze der Räumplanung verbinden das Untersuchungsziel mit der Bauaufgabe. Die geophysikalischen Fachgrundlagen helfen, Verfahren und örtliche Messbedingungen einzuordnen; die Dokumentationsanforderungen der BFR KMR beziehen Ergebnisse auf untersuchte Flächen und Tiefen. Die DGUV-FAQ zur Kampfmittelräumung behandelt unter anderem die fachlichen Anforderungen an eine präventive baubegleitende Kampfmittelräumung.
Die BFR KMR betreffen in ihrem festgelegten Aufgabenbereich den Bund. Ihre fachlichen Grundsätze werden für das Vorhaben mit den örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten abgeglichen.
Für Arbeiten in Deutschland werden Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
§ 7 SprengG betrifft die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten, § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Das Sprengstoffgesetz erfasst nach § 1b SprengG auch das Aufsuchen von Fundmunition. Der Auftrag beschreibt, welche Tätigkeiten ausgeführt werden sollen und welche verantwortlichen Personen dafür vorgesehen sind.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson bündelt die Zusammenarbeit; die einzelnen Aufgaben bleiben den jeweils benannten Beteiligten zugeordnet. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht dokumentiert die ausgeführte Fachleistung mit ihren Flächen-, Tiefen- und Aussagegrenzen. Die zuständigen Stellen treffen die behördlichen Entscheidungen für die weiteren Bodenarbeiten.
Bei Kampfmittelfunden ist die Allgemeine Ordnung der Stadt Celle kommunale Anlaufstelle. In Niedersachsen unterstützt der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst die Gemeinden in seinem Aufgabenbereich. Für das Projekt werden behördliche Anforderungen, Meldewege und erforderliche Abstimmungen mit den geplanten Untersuchungen verbunden. Baugrundfachplanung und Archäologie bearbeiten ihre jeweiligen Fachfragen; die Kampfmittelfachfirma dokumentiert die beauftragten Untersuchungen und deren Grenzen.
Vorhandene behördliche Schreiben, Luftbildauswertungen und technische Kampfmittelberichte werden auf die vorgesehenen Eingriffe bezogen. Angaben anderer Fachbereiche können wichtige Randbedingungen liefern. Ihre Untersuchungsergebnisse beantworten jedoch jeweils die beauftragte Frage. Zunächst wird deshalb geklärt, welche kampfmittelfachlichen Erkenntnisse vorliegen und welche Aussage vor den geplanten Bodenarbeiten noch benötigt wird.
Historische Unterlagen auswertenEine geeignete Untersuchung richtet sich nach dem Ziel, der Tiefe und den Bedingungen der Arbeitsfläche. Geplante Bohrungen oder Grabungen werden dabei mit ihrer tatsächlichen Lage berücksichtigt. Benötigte Zugänge und Vorarbeiten werden zwischen den Beteiligten geklärt. Der vereinbarte Umfang soll so beschrieben sein, dass die folgende Fachplanung nachvollziehen kann, für welche Eingriffe das Ergebnis verwendet werden darf.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Die vorgesehenen Aufschlusspunkte werden mit Lage, Tiefe und Verfahren beschrieben. Bereits ihre Herstellung ist eine Bodenarbeit und wird in die kampfmittelfachliche Planung aufgenommen. Die Baugrundfachplanung benötigt anschließend ihre eigenen Ergebnisse für die Gründung. Eine abgestimmte Reihenfolge verbindet beide Aufgaben, ohne den geotechnischen Bericht als Ersatz für einen Kampfmittelbericht zu behandeln.
Führen Sie die Aufschlusspunkte mit eindeutiger Kennung, Lage, maximaler Tiefe und Höhenbezug in einer gemeinsamen Liste. Ergänzen Sie die Standplätze der Geräte und vorbereitende Bodenarbeiten, soweit sie in den Untergrund eingreifen. Wird ein Punkt wegen eines Hindernisses verlegt, erhält die Kampfmittelfachplanung den geänderten Standort vor der Ausführung. Der geotechnische Untersuchungsbedarf und die kampfmittelfachlich bewertete Lage bleiben dabei gemeinsam nachvollziehbar.
Bohrlochsondierung einordnen
Sind Grabungen vorgesehen, werden deren Flächen und Arbeitsschritte mit den kampfmittelfachlichen Voraussetzungen abgeglichen. Auch Zu- und Arbeitswege können für die Vorbereitung relevant sein. Die archäologische Fachplanung beschreibt ihre Aufgabe, während die Kampfmitteluntersuchung ihren eigenen Umfang und ihre Grenzen dokumentiert. Ob Arbeiten zeitlich oder räumlich nebeneinander möglich sind, wird anhand der konkreten Bedingungen geklärt.
Übergeben Sie die vorgesehenen Suchschnitte, Grabungsgrenzen und Arbeitstiefen zusammen mit den geplanten Zugängen. Für die Arbeitsfolge ist wichtig, welche Bereiche zuerst benötigt werden und wo sich die Aufgaben räumlich überschneiden. Ergeben sich während der archäologischen Bearbeitung andere Eingriffsgrenzen, werden diese vor weiteren Bodenarbeiten mit der Kampfmittelfachplanung abgeglichen. Die archäologischen Funde und die Ergebnisse der Kampfmitteluntersuchung bleiben jeweils ihrer Fachaufgabe zugeordnet.
Fachleistungen und Untersuchungsaufgaben
Ein Unternehmen stellt die Zufahrt her, ein anderes führt Aufschlüsse aus, später beginnt der Tiefbau. Für diese Übergänge muss bekannt sein, welche Aussage jeweils vor dem Eingriff benötigt wird. Der gemeinsame Terminplan allein beantwortet diese Frage nicht. Die Bauleitung ordnet den Arbeitsschritten vollständige Berichte und abgestimmte Voraussetzungen zu und gibt Änderungen an die betroffenen Fachplaner weiter.
Vereinbaren Sie für jede Übergabe einen verantwortlichen Empfänger und die benötigten Unterlagen. Der Tiefbauer erhält beispielsweise die für seine Baugrube maßgeblichen Berichte, während das Bohrunternehmen die bewerteten Ansatzpunkte und Tiefen benötigt. Nach vorbereitenden Arbeiten werden die dabei veränderten Flächen und Tiefen mit dem bisherigen Untersuchungsstand abgeglichen. Eine veränderte Reihenfolge wird den betroffenen Beteiligten mitgeteilt, bevor sie ihre Arbeit darauf aufbauen.
Ablauf und Aufgaben abstimmenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Vor einem Grundstückskauf werden vorhandene Baugrund-, Umwelt- und archäologische Berichte nach ihren jeweiligen Aufgaben geordnet. Fordern Sie die Kampfmittelunterlagen mit vollständigen Karten gesondert an. Für die Planung ist entscheidend, welche heutigen Aufschlüsse oder Bauflächen vom damaligen Untersuchungsumfang erfasst sind. Fehlende Ergebnisse oder Anlagen werden benannt, bevor weitere Untersuchungen und dafür benötigte Zugänge beauftragt werden.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Werden Baugrundbohrungen oder archäologische Vorarbeiten früher als das Hauptbauwerk ausgeschrieben, gehören ihre kampfmittelfachlichen Voraussetzungen bereits in diese Vergabe. Beschreiben Sie die Ansatzpunkte oder Grabungsflächen mit Tiefen und Reihenfolge. Die Beteiligten müssen erkennen können, wer die Arbeitsflächen bereitstellt, welche Untersuchung zuvor erfolgt und welcher Bericht vor dem nächsten Bodeneingriff benötigt wird. Zusätzliche oder verlegte Punkte werden mit dem aktuellen Planstand zur Bewertung vorgelegt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin.
Für vergleichbare Angebote erhalten die Fachunternehmen dieselben Planstände, Untersuchungsziele und vorhandenen Berichte. Benennen Sie den Umfang der Dokumentation sowie Übergaben an Baugrundfachplanung, Archäologie und Bauleitung. Behördliche Auflagen werden mit ihrem vollständigen Wortlaut und den zugehörigen Anlagen übermittelt. So lässt sich der angebotene Untersuchungsumfang mit den tatsächlich vorgesehenen Bodenarbeiten vergleichen.
Umfang und Termin besprechenGeplante Baugrundaufschlüsse sind selbst Eingriffe in den Untergrund. Ihre Lage und Tiefe gehören deshalb in die Betrachtung des Kampfmittelverdachts. Klären Sie die kampfmittelfachlichen Voraussetzungen, bevor die Bohrungen oder Aufschlüsse ausgeführt werden.
Sind archäologische Eingriffe vorgesehen, müssen Arbeitsflächen und Reihenfolge mit den Beteiligten abgestimmt werden. Die archäologische Aufgabenstellung und der kampfmittelfachliche Untersuchungsstand bleiben dabei getrennt dokumentiert. Eine archäologische Grabung belegt für sich genommen keine Kampfmitteluntersuchung der Fläche.
Auch vorbereitende Maßnahmen können Boden beanspruchen. Sollen Zufahrten hergestellt, Flächen abgezogen oder Einrichtungen gegründet werden, sind diese Eingriffe in die Planung aufzunehmen. Berücksichtigen Sie diese Bodenarbeiten bereits bei der Vorbereitung der Kampfmittelprüfung.
Beim Übergang zwischen Erkundung, vorbereitenden Arbeiten und eigentlicher Bauausführung muss bekannt sein, welche Ergebnisse gelten und was offen bleibt. Vor den nachfolgenden Arbeiten müssen die Berichte mit den zugehörigen Plänen und Einschränkungen vorliegen.
Baugrund-, Umwelt-, archäologische und kampfmittelfachliche Berichte beantworten unterschiedliche Fragen. Eine gemeinsame Projektablage macht Titel, Verfasser, Planstand und Geltungsbereich erkennbar. Dazu gehören die vollständigen Anlagen. Nach ausgeführten Räumarbeiten gehört das Räumprotokoll mit dem tatsächlichen Räumumfang und den Ergebnissen zum kampfmittelfachlichen Unterlagensatz; die bearbeiteten Flächen bleiben mit den zugehörigen Lageplänen verknüpft. Wer eine Unterlage für einen folgenden Arbeitsschritt verwendet, muss erkennen können, welche Aussage sie tatsächlich enthält und welche weitere Fachbewertung noch benötigt wird.
Benennen Sie, welches Unternehmen welche Unterlagen vor dem eigenen Bodeneingriff benötigt. Noch offene Bewertungen werden mit einer zuständigen Ansprechperson zugeordnet. Eine mündliche Rückmeldung oder ein herausgelöster Kartenausschnitt ersetzt die vereinbarte Berichtsübergabe nicht. Bei geänderten Aufschlusspunkten oder zusätzlichen Tiefen wird der betroffene Untersuchungsumfang vor der Ausführung erneut verglichen.
Die Abstimmung beginnt mit den frühesten vorgesehenen Bodeneingriffen. Eine Baugrundbohrung oder archäologische Sondage kann vor dem eigentlichen Tiefbau liegen und benötigt deshalb bereits zuvor geklärte Voraussetzungen. Die Beteiligten stellen die geplanten Arbeiten mit Lage und Tiefe zusammen. Danach werden notwendige Unterlagen, fachliche Entscheidungen und Ergebnisübergaben so eingeordnet, dass die nächste Arbeit auf einem nachvollziehbaren Stand beginnen kann.
Nach vorbereitenden Untersuchungen wird der tatsächlich geplante Bauablauf nochmals mit den Ergebnissen verglichen. Geänderte Gründungen oder zusätzliche Leitungen können andere Bereiche beanspruchen als die ursprüngliche Erkundung. Die Bauleitung benötigt den aktuellen Stand sämtlicher relevanter Fachberichte. Dabei bleibt erkennbar, welche Aussage von welcher Fachplanung stammt und welche Punkte vor dem folgenden Eingriff noch zu klären sind.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Eine notwendige Sondierung bleibt Bestandteil des vereinbarten Vorgehens; die Sichtkontrolle ergänzt sie. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenVorhandene Kampfmittelunterlagen und eine gegebenenfalls erforderliche Luftbildauswertung liefern Grundlagen für die weitere Planung. Für den Antrag beim LGLN ist die betreffende Fläche eindeutig zu kennzeichnen. Ergebnisse aus einem anderen Projekt oder der allgemeinen Stadtgeschichte ersetzen den Abgleich für den eigenen Eingriff nicht.
Für einen Abgleich mehrerer Fachuntersuchungen werden die ursprünglichen Untersuchungsflächen, Planstände und Ergebnisarten nebeneinander erfasst. Eine Luftbildauswertung, ein Sondierbericht und ein Räumprotokoll beschreiben unterschiedliche Facharbeiten. Zu jedem Dokument gehören der räumliche Bezug, die jeweils bearbeitete Aufgabe und die vollständigen Anlagen. So kann die Bauleitung erkennen, welche Angaben vor einem konkreten Aufschluss verwendet werden können und welche Untersuchung noch vorzubereiten ist.
Eine geophysikalische Sondierung wird mit ihrem Untersuchungsziel, den Bedingungen vor Ort und ihren Grenzen beschrieben. Baugrunddaten können hierfür wichtige Randbedingungen enthalten, sind aber kein Ersatz für diese Untersuchung. Benötigte Vorarbeiten und Rückfragen werden vor Ausführung zwischen den zuständigen Fachplanern geklärt.
Bodenaufbau, Auffüllungen, Leitungen, Bewehrung und andere Störkörper werden bei der Verfahrenswahl berücksichtigt. Bei einem tieferen Aufschluss ist zu klären, ob die benötigte Aussage von der Oberfläche erreicht werden kann oder eine geeignete Tiefen- beziehungsweise Bohrlochsondierung vorzubereiten ist. Die Lage der Untersuchung wird mit der geotechnischen Bohrpunktliste abgeglichen. Die Herstellung notwendiger Untersuchungszugänge und die spätere Baugrundbohrung erhalten jeweils geklärte Voraussetzungen.
Eine ausschließlich visuelle Aushubbeobachtung entspricht bei der präventiven Kampfmittelräumung nach der DGUV nicht dem Stand der Technik. Eine fachgerecht geplante baubegleitende Kampfmittelräumung ist hiervon zu unterscheiden. Ob sie erforderlich ist und welchen Umfang sie haben muss, ist kampfmittelfachlich zu entscheiden. Die Anwesenheit eines anderen Gutachters ersetzt diese Prüfung nicht.
Bei geeignetem baubegleitendem Vorgehen werden die jeweiligen Arbeitslagen technisch untersucht und bewertet, bevor der abgestimmte lagenweise Abtrag fortgeführt wird. Die Sichtkontrolle ergänzt diese Untersuchung. Die Fachplanung beschreibt den vorgesehenen Umfang bis zur vereinbarten Sohle sowie gegebenenfalls an Wänden oder Böschungen. Stoppsignale, Weisungsbefugnisse und die Information der übrigen Unternehmen werden vor Beginn abgestimmt. Bei einem verdächtigen Gegenstand werden die zuständigen Stellen einbezogen.
Beschreiben Sie für jeden Fachbereich Anlass, Untersuchungsfrage und vorgesehenen Bodeneingriff. Die Übersicht sollte auch bereits vorhandene Ergebnisse aufführen. Prüfen Sie dabei, welche Fragen bereits durch ein Untersuchungsergebnis beantwortet sind und welche noch bearbeitet werden müssen. Für den Erstkontakt werden der aktuelle Lageplan, die vorgesehenen Arbeitsflächen, Bohrpunkte und Tiefen zusammengestellt. Vorhandene Kampfmittelberichte, Luftbildauswertungen und behördliche Schreiben werden mit den heutigen Eingriffen verglichen. Lagebezug, Planstand und vollständige Anlagen zeigen, welche Aussagen bereits verwendbar sind und welche Grundlagen noch fehlen.
Sind die Grundlagen für den betroffenen Bereich offen, werden die erforderliche historische Recherche und Kriegsluftbildauswertung durchgeführt. Verfügbare Aufnahmen, Nutzungsunterlagen und frühere Geländeänderungen werden auf die konkrete Fläche bezogen. Die Auswertung hält ihre Erkenntnisse und Grenzen fest und liefert eine Grundlage für die anschließende Untersuchungsplanung.
Ordnen Sie jedem geplanten Arbeitsschritt die benötigten Unterlagen, Abstimmungen und Zugänge zu. Halten Sie fest, welche Voraussetzungen noch fehlen. Ein gemeinsamer Bauzeitenplan kann die Abstimmung unterstützen, ersetzt aber keine fachliche Entscheidung. Die Kampfmittelfachplanung wählt das Verfahren nach dem Untersuchungsziel, den erforderlichen Tiefen, dem Untergrund und vorhandenen Störeinflüssen. Je nach Aufgabe kommen geeignete Oberflächenverfahren, eine Tiefensondierung oder eine fachlich geplante Begleitung in Betracht. Die Auswahl und die nötigen Vorarbeiten werden mit Baugrundfachplanung, Archäologie und Bauleitung abgestimmt.
Die beauftragte Sondierung oder fachlich geplante Begleitung wird im beschriebenen Bereich ausgeführt. Messdaten und Auffälligkeiten werden unter Berücksichtigung des Verfahrens und der örtlichen Bedingungen fachlich bewertet. Nicht erreichbare Bereiche und weitere Klärung bleiben räumlich erkennbar. Bei einem verdächtigen Gegenstand werden die Arbeiten eingestellt und die zuständigen Stellen verständigt.
Legen Sie fest, wer welches Ergebnis für den nächsten Schritt benötigt und in welcher Form es übergeben wird. Plananlagen, Einschränkungen und noch ausstehende Bewertungen gehören dazu. Übergeben Sie die vollständigen Berichte mit ihren Plänen und Einschränkungen. Bericht, Plananlagen und gegebenenfalls Räumprotokoll dokumentieren die tatsächlichen Facharbeiten mit Flächen, Tiefen und Einschränkungen. Baugrund-, archäologische und kampfmittelfachliche Aussagen bleiben ihren jeweiligen Verfassern und Aufgaben zugeordnet.
Verschieben sich Aufschlusspunkte oder kommen tiefere Eingriffe hinzu, ist zu prüfen, welche Fachaufgaben betroffen sind. Die Änderung wird in den jeweiligen Unterlagen nachvollzogen. Eine Zustimmung zu einer baulichen Änderung erweitert nicht automatisch den Umfang eines vorhandenen Kampfmittelberichts. Vor dem folgenden Eingriff wird geprüft, ob Fläche, Tiefe und Arbeitsweise vom dokumentierten Ergebnis erfasst sind. Ausstehende Facharbeiten und erforderliche behördliche Abstimmungen erhalten einen konkreten nächsten Schritt. Die Bauleitung gibt den maßgeblichen Planstand und die vollständigen Unterlagen an das nachfolgende Unternehmen weiter.
Zum kampfmittelfachlichen Ergebnis gehören der bearbeitete Bereich, das Verfahren, der Untersuchungsumfang und etwaige Einschränkungen. Die gemeinsame Projektablage sollte diese Unterlagen eindeutig von Baugrund-, Umwelt- und archäologischen Berichten unterscheiden. Eine gemeinsame Übersicht muss erkennen lassen, welche Fragen die einzelnen Berichte beantworten und welche Bereiche noch offen sind.
Nach der niedersächsischen Zuständigkeitsdarstellung treffen die Gemeinden hoheitliche Maßnahmen; der KBD übernimmt die dort benannten Aufgaben der Kampfmittelbeseitigung. Gewerbliche Fachunternehmen bearbeiten den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Für konkrete Entscheidungen müssen die Beteiligten deshalb erkennen können, ob ein Dokument eine fachliche Untersuchung, eine Planungsempfehlung oder eine behördliche Vorgabe enthält.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Im Bericht und Übersichtsplan werden sie gesondert ausgewiesen. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Auch bei unverändertem Projektnamen bleiben der aktuelle Eingriff und Planstand maßgeblich. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Eine Aussage ist nur zusammen mit ihrer Untersuchungsaufgabe verständlich. Beachten Sie, welche Fläche und Tiefe beschrieben werden, welche Verfahren eingesetzt wurden und wo Einschränkungen bestehen. Ein Berichtstitel oder eine Ergebniszeile allein ist dafür zu knapp. Für neue Arbeiten werden diese Angaben mit dem aktuellen Plan verglichen. So lässt sich fachlich begründet unterscheiden, welche Erkenntnisse weiterverwendet werden können und welche Frage noch offen ist.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenUnterlagenprüfung, Sondierung, baubegleitende Facharbeit und Bergung bezeichnen unterschiedliche Aufgaben. Für eine Anfrage muss nicht vorab das richtige Verfahren feststehen. Hilfreich ist stattdessen eine genaue Beschreibung des geplanten Eingriffs und der benötigten Entscheidung. Auf dieser Grundlage wird der passende fachliche Umfang geklärt. Dadurch wird vermieden, dass ein allgemeiner Begriff in Planung, Vergabe und Ausführung jeweils etwas anderes meint.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Benennen Sie für die Anfrage, ob vorhandene Unterlagen bewertet, eine Fläche technisch untersucht oder bewertete Befunde weiter bearbeitet werden sollen.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNein. Die Untersuchungen haben unterschiedliche Aufgaben. Ein Baugrundgutachten kann relevante Angaben über den Untergrund liefern. Ob und in welchem Umfang eine Kampfmitteluntersuchung erforderlich ist, wird anhand des Verdachts und der geplanten Eingriffe mit den zuständigen Stellen geklärt.
Arbeitsbereiche, Eingriffe und gegenseitige Gefährdungen müssen zuvor fachlich abgestimmt werden. Erforderliche Schutzmaßnahmen und Zuständigkeiten müssen festgelegt sein, bevor die Teams parallel arbeiten.
Die Angaben der Landesbehörde gelten für das dort beschriebene Straßenbauvorhaben. Für Ihr Grundstück werden die eigenen Unterlagen und die geplanten Bodenarbeiten geprüft. Die Befunde der B3 lassen sich nicht auf andere Flächen übertragen.
Die Projektorganisation sollte benennen, wer Planstände, Fachberichte und offene Punkte zusammenführt und an die Beteiligten weitergibt. Die fachliche Verantwortung für einzelne Aussagen bleibt beim jeweiligen Verfasser beziehungsweise bei der zuständigen Stelle. Auch in einem gemeinsamen Plan muss erkennbar sein, von wem die einzelnen fachlichen Aussagen stammen.
Bei einem möglichen Kampfmittelfund die Arbeiten am Fundort sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen, Abstand halten und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen und ihren Anweisungen folgen. Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern. Ein Formular für geplante Bauvorhaben ist kein Notrufkanal.
Nur wenn der dokumentierte Umfang den Ersatzpunkt und die geplante Tiefe tatsächlich einschließt. Ein verschobener Punkt wird vor der Ausführung mit der Fachplanung abgeglichen. Kennzeichnen Sie deshalb mögliche Ersatzpositionen bereits in der Anfrage, statt ihre Untersuchung erst auf der Baustelle vorauszusetzen.
Neben Fläche, Tiefe und Untersuchungsziel sind die benötigten Übergaben, Zugänge und zeitlichen Abhängigkeiten wichtig. Nennen Sie, welche Facharbeiten zuerst stattfinden und welche Berichte dafür erforderlich sind. Fehlende Unterlagen und geänderte Arbeitsschritte können zusätzliche Abstimmung oder eine Ergänzung des Untersuchungsumfangs erfordern.
Ein gemeinsamer Plan erleichtert die räumliche Abstimmung. Er muss jedoch erkennen lassen, auf welche Berichte und Planstände sich die eingetragenen Aussagen beziehen. Die fachlichen Ergebnisse, Methoden und Einschränkungen bleiben in den jeweiligen vollständigen Unterlagen dokumentiert und werden zusammen mit ihren Anlagen weitergegeben.
Senden Sie den Lageplan mit geplanten Bohrungen, Grabungen und vorbereitenden Bodenarbeiten. Nennen Sie jeweils Tiefe, Verfahren und vorgesehene Reihenfolge. Ergänzen Sie vorhandene Kampfmittelunterlagen sowie die Fachberichte, die für die Randbedingungen der Untersuchung relevant sein können.
Teilen Sie mit, welche Fachplaner und ausführenden Unternehmen beteiligt sind und wer den gemeinsamen Planstand koordiniert. Für die Abstimmung ist wichtig, welches Ergebnis vor welchem Arbeitsschritt benötigt wird. Noch offene Punkte und voraussichtliche Planänderungen sollen bereits bei der Anfrage erkennbar sein.
Ergänzen Sie den aktuellen Projektstatus, die geplanten Bauzeiten, behördliche Auflagen mit ihren Anlagen und vorhandene Leitungsinformationen. Kennzeichnen Sie mögliche Ersatzbohrpunkte, zusätzliche Arbeitsräume und den jeweiligen Höhenbezug. Für jede Untersuchung wird benannt, welches vollständige Ergebnis vor der nächsten Bodenarbeit benötigt wird.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.