Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Sie planen Bauarbeiten und brauchen ein begründetes Vorgehen für die Kampfmittelräumung? FONTANA-EOD erstellt das Räumkonzept für die vereinbarte Bauaufgabe. Gemeinsam klären wir den Planungsumfang, die vorhandenen Unterlagen und die Abstimmung mit den Beteiligten.
Welche Flächen und Eingriffe sind geplant?
Welches Vorgehen ist fachlich geeignet?
Welche Unterlagen sollen wir erarbeiten?
Ein Lageplan zeigt, wo gebaut werden soll. Für die Räumplanung ist zusätzlich zu klären, welche Eingriffe vorgesehen sind, welche Erkenntnisse bereits vorliegen und was vor der Ausführung noch untersucht werden muss. Genau dort setzt unser Auftrag an: Wir führen die verfügbaren Grundlagen für die vereinbarte Aufgabe zusammen und begründen das weitere Vorgehen.
Das Angebot benennt die zu bearbeitenden Flächen, die vorgesehenen Arbeitsschritte und die zu übergebenden Unterlagen. So können Sie erkennen, was der Planungsauftrag umfasst und welche Leistungen gegebenenfalls zusätzlich erforderlich sind. Die ausführlichen Inhalte und fachlichen Anforderungen an ein Räumkonzept finden Sie im Bereich Prozess und Nachweise.
Nennen Sie uns die Entscheidung, die Sie mit der Planung vorbereiten möchten. Daraus ergibt sich der benötigte Umfang.
Sie benötigen eine Planung für die vorgesehenen Baugruben, Gründungen oder Trassen. Wir stimmen ab, welche Bereiche zum Auftrag gehören und welche vorhandenen Erkenntnisse dafür nutzbar sind. Auch vorübergehende Arbeitsflächen sollten in Ihrer Anfrage erkennbar sein.
Der Entwurf hat sich geändert, eine weitere Bauphase kommt hinzu oder neue Erkenntnisse liegen vor. Wir prüfen im vereinbarten Umfang, welche Teile des vorhandenen Konzepts weiterverwendet und welche Entscheidungen neu bearbeitet werden müssen.
Sie möchten die spätere Räumleistung nachvollziehbar beschreiben. Das Konzept begründet die geplante Lösung. Ob zusätzlich Ausführungsplanung oder ein Leistungsverzeichnis benötigt wird, klären wir im Auftrag; diese Unterlagen sind nicht automatisch mit jeder Konzepterstellung beauftragt.
Vor Beginn legen wir fest, welche Grundlagen Sie bereitstellen und welche Ergebnisse Sie von uns benötigen.
Sie schildern das Vorhaben, den Planungsstand und den gewünschten Termin. Wir besprechen, wer die Unterlagen später nutzt und welche Anforderungen oder behördlichen Schreiben bereits vorliegen. So beginnt die Bearbeitung mit einer gemeinsamen Aufgabenbeschreibung.
Wir prüfen die bereitgestellten Informationen auf ihre Verwendbarkeit für den Auftrag. Fehlende Angaben werden der betroffenen Planungsfrage zugeordnet. Ob ergänzende Erkundungen oder eine Ortsbesichtigung erforderlich sind, wird anhand der konkreten Aufgabe geklärt.
Die Planung verknüpft die Bauaufgabe mit den Erkenntnissen zum Standort. Geeignete Verfahren und ihre Grenzen werden gegeneinander abgewogen. Bauphasen, Zugang und notwendige Vorarbeiten fließen in die Begründung ein, soweit sie für die Maßnahme relevant sind.
Wir besprechen offene Entscheidungen mit den vereinbarten Ansprechpartnern. Rückmeldungen und Änderungen werden nachvollziehbar in den Planungsstand aufgenommen. Dabei bleibt erkennbar, welche Grundlagen gesichert sind und welche Voraussetzungen noch erfüllt werden müssen.
Schicken Sie uns den verfügbaren Stand. Fehlende Angaben können Sie ausdrücklich benennen. Für die erste Abstimmung sind besonders hilfreich:
Die Unterlagen für die Projektanfrage können Sie auch für die interne Zusammenstellung nutzen. Ein vorhandener Bericht sollte vollständig übermittelt werden; einzelne Planausschnitte können seinen Aussageumfang nicht zuverlässig wiedergeben.
Die vereinbarte Übergabe verbindet die Begründung im Bericht mit den zugehörigen Plänen. Umfang und Formate stehen im Auftrag.
Der Bericht erläutert Aufgabe, verwendete Grundlagen und die ausgewählte Lösung. Er benennt relevante Voraussetzungen und verbleibende Unsicherheiten. Damit können Auftraggeber und weitere Planer nachvollziehen, worauf die Planung beruht.
Die vorgesehenen Bereiche werden mit den erforderlichen räumlichen Angaben dargestellt. Bericht und Anlagen beziehen sich auf denselben Planungsstand. Welche Detailpläne und weiteren Anlagen benötigt werden, richtet sich nach der Bauaufgabe.
Das Konzept beschreibt die vorgesehenen Arbeitsschritte sowie die benötigten Kontrollen und Nachweise. Es liefert damit eine Grundlage für die weitere Planung. Sondierbericht und Räumprotokoll dokumentieren später die tatsächlich ausgeführten Leistungen.
Für ein Angebot macht es einen Unterschied, ob belastbare Grundlagen bereits vorliegen oder zunächst Lücken geklärt werden müssen. Auch Anzahl und Zuschnitt der Eingriffe, Bauphasen, Abstimmungen und der gewünschte Detaillierungsgrad bestimmen den Planungsaufwand. Ein pauschaler Preis pro Grundstück würde diese Unterschiede nicht abbilden.
Teilen Sie uns Ihren benötigten Termin und die Gründe dafür mit, etwa eine anstehende Vergabe. Wir klären den Bearbeitungsumfang und die dafür erforderlichen Voraussetzungen. Zusätzliche Untersuchungen, Beiträge anderer Fachplanungen und Leistungen vor Ort werden ausdrücklich zugeordnet. Hinweise zu den Kosten der Kampfmittelsondierung betreffen die weitere Untersuchung und sind kein Preisangebot für die Erstellung des Konzepts.
Ein fertiggestelltes Konzept belegt noch keine durchgeführte Untersuchung oder Räumung. Die Aussage einer späteren Kampfmittelfreigabe ist an die tatsächlich erbrachte Leistung und ihren dokumentierten Umfang gebunden.
Für die fachliche Struktur bieten die BFR KMR eine Grundlage. Ihr festgelegter Geltungsbereich betrifft bestimmte Bundesliegenschaften; sie sind grundsätzlich auch außerhalb dieses Bereichs geeignet. Welche Anforderungen bei Ihrem Vorhaben verbindlich sind, klären wir anhand des Standorts, der vorliegenden Vorgaben und des Auftrags. Die Abstimmung mit den zuständigen Stellen bleibt dabei gesondert zu berücksichtigen.
Ja. Nennen Sie den Projektort und die beabsichtigten Bodeneingriffe und senden Sie die bereits verfügbaren Unterlagen. Wir klären mit Ihnen, welcher Teil der Planung damit bearbeitet werden kann und welche Angaben noch benötigt werden. Noch offene Tiefen oder Flächen werden als offene Punkte behandelt, nicht durch feste Annahmen ersetzt.
Der Auftrag zur Erstellung eines Räumkonzepts umfasst die vereinbarte Planung. Untersuchungen, Räumarbeiten und deren Ergebnisdokumentation sind davon zu unterscheiden. Wenn Sie auch diese Leistungen benötigen, werden Umfang, Voraussetzungen und Zuständigkeiten gesondert besprochen und im Angebot benannt.
Bringen Sie die vollständigen Unterlagen einschließlich Plänen und Anlagen mit. Wir prüfen ihre Verwendbarkeit für den aktuellen Entwurf und den vereinbarten Planungsauftrag. Ein gleichbleibender Projektname allein genügt dafür nicht; entscheidend sind die erfassten Flächen, Tiefen, Grundlagen und gegebenenfalls veränderten Bedingungen.
Welche Abstimmungen wir vorbereiten oder begleiten, wird im Leistungsumfang festgelegt. Stellen Sie dafür vorhandene Schreiben und benannte Ansprechpartner zur Verfügung. Zuständigkeiten und erforderliche Entscheidungen richten sich nach dem Standort und dem Vorhaben; eine private Beauftragung ersetzt keine behördliche Entscheidung.
Hilfreich sind Projektort, Bauaufgabe, aktuelle Pläne mit Eingriffstiefen, vorhandene Kampfmittelunterlagen und der gewünschte Termin. Teilen Sie auch mit, wofür Sie das Konzept benötigen und wer es erhalten soll. Der Bearbeitungsumfang wird anhand dieser Angaben abgestimmt; zusätzliche Erkundungen oder weitere Fachplanungen werden dabei ausdrücklich getrennt benannt.
Nennen Sie uns Projektort, geplante Eingriffe und den aktuellen Stand. Teilen Sie mit, ob Sie ein neues Räumkonzept oder die Überarbeitung einer bestehenden Planung benötigen. Wir klären mit Ihnen, welche Unterlagen für ein Angebot und die anschließende Bearbeitung erforderlich sind.
Sie erreichen uns unter +49 6843 9994997 oder info@fontana-eod.de.
Fachliche Grundlagen: BFR KMR 6.2: Planungsinhalte · Leistungsbeschreibung der Räumplanung · Erläuterungsbericht · Geltungsbereich.
