Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Kann die vorgesehene Untersuchungsfläche betreten werden, und liegen die nötigen Erlaubnisse vor? FONTANA-EOD unterstützt Bauherrschaft, Fachplanung und Bauleitung in Troisdorf bei der beauftragten Vorbereitung von Kampfmitteluntersuchungen. Wir gleichen Lagepläne, vorhandene Erkenntnisse und die verfügbaren Flächen mit der geplanten Aufgabe ab. Eine Betretungserlaubnis regelt den Zugang; ob und wie untersucht werden kann, wird zusätzlich fachlich geklärt.
Lageplan und geplante Bodenarbeiten zusammenstellen.
Benötigte Erlaubnisse mit den Eigentümern klären.
Auswirkungen auf die Untersuchung prüfen.
Für eine Untersuchung können neben dem eigentlichen Baufeld weitere Zugänge oder Nachbarflächen erforderlich sein. Bei Ihrem Troisdorfer Vorhaben gleichen wir die geplante Aufgabe mit den verfügbaren Flächen und Unterlagen ab. Erlaubnisse, technische Voraussetzungen und noch offene Bereiche werden dabei jeweils mit ihrem eigenen Zweck betrachtet.

Troisdorf liegt in Nordrhein-Westfalen im Rhein-Sieg-Kreis und im Regierungsbezirk Köln. Die kommunale Anfrage wird beim Ordnungsamt der Stadt bearbeitet; der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst für das Rheinland ist bei der Bezirksregierung Düsseldorf angesiedelt. Für erforderliche örtliche Untersuchungen werden die Betretungserlaubnisse der betroffenen Eigentümer geklärt, einschließlich benötigter Nachbargrundstücke. Der Projektort, die tatsächliche Untersuchungsfläche und die benötigten Zugänge werden deshalb gemeinsam angegeben. Weitere Fachaufgaben und behördliche Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Beteiligten abgestimmt.
Das Serviceportal der Stadt Troisdorf verlangt für die Kampfmittelanfrage Angaben zur genauen Grundstückslage und Nutzung sowie einen markierten Auszug aus der Amtlichen Basiskarte. Werden Untersuchungen vor Ort erforderlich, sind Betretungserlaubnisse der Eigentümer vorgesehen. Das gilt auch für Nachbargrundstücke, wenn sie für die Untersuchung betreten werden müssen. Der schriftliche Antrag wird beim Ordnungsamt gestellt; die Stadt bietet auch eine Onlinedienstleistung an. Sie empfiehlt, die Anfrage mindestens ein halbes Jahr vor Baubeginn einzureichen. Zunächst werden bereits vorhandene Auswertungen für die Fläche geprüft. Soweit eine Auswertung fehlt, ist die historische Luftbildauswertung durch den staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst vorgesehen. Für den Antrag nennt die Stadt ausdrücklich die Amtliche Basiskarte im Maßstab 1:5000 mit eindeutig markiertem Grundstück. Auch eine gegebenenfalls frühere bundeseigene Nutzung wird angegeben. Die Unterlagen werden auf die tatsächlich beantragte Fläche bezogen.
Für erforderliche Sondierungen nennt die Stadt außerdem eine Übersicht der Versorgungsleitungen. Antrag, Leitungspläne und Betretungserlaubnisse erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Zusätzlich muss fachlich geklärt werden, welche Fläche unter den vorhandenen Bedingungen untersucht werden kann. Die Stadt erklärt, dass die Leitungspläne bei den jeweiligen Versorgungsträgern erhältlich sind und bei Bedarf nachgereicht werden können. Für die Vorbereitung wird festgehalten, welche Auskünfte bereits vorliegen und welche noch ausstehen. Die erforderlichen Erlaubnisse werden den tatsächlich zu betretenden Grundstücken und den jeweiligen Ansprechpartnern zugeordnet. Bei einer Änderung der benötigten Fläche wird auch diese Zuordnung angepasst. Das Stadtarchiv erinnert in seiner Mitteilung vom 23. Oktober 2024 an den Luftangriff vom 29. Dezember 1944. Historische Unterlagen werden für heutige Vorhaben mit dem konkreten Grundstück und den vorgesehenen Bodeneingriffen abgeglichen.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Eine allgemeine Unternehmensbezeichnung ersetzt nicht die Prüfung, ob die jeweiligen Aufgaben und Schnittstellen für das konkrete Vorhaben passend beschrieben sind.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen, ohne die unterschiedlichen Aufgaben gleichzusetzen.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Verfahren am Standort: Stadt Troisdorf: Anfragen zu Kampfmittelbelastungen von Grundstücken · KampfmittelVO NRW: insbesondere § 3.
Planung und Dokumentation: BFR KMR: Räumplanung – Grundsätze · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · Innenministerium NRW: Explosives Erbe
Die BFR KMR dienen als fachliche Orientierung. Für das Vorhaben sind außerdem die örtlichen Anforderungen und Zuständigkeiten zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Für private Tätigkeiten in NRW werden die Voraussetzungen der KampfmittelVO-Ausnahmen und des amtlichen Leitfadens auf die Bauaufgabe bezogen. Die eng begrenzten Ausnahmen betreffen Bohrlochdetektionen im Spezialtiefbau und baubegleitende Kampfmittelräumung unter den jeweils geltenden Bedingungen. Vor einer Vereinbarung werden die erforderlichen staatlichen Flächenbedingungen, Berechtigungen und Abstimmungen geklärt. Konkrete Belastungshinweise werden auf dem zuständigen staatlichen Weg bearbeitet. Erforderliche sprengstoffrechtliche Anzeigen bleiben zusätzlich zu beachten.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson erleichtert die Zusammenarbeit, übernimmt dadurch aber nicht automatisch sämtliche Aufgaben anderer Beteiligter. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung; seine Aussagen werden nicht ohne Prüfung als allgemeine Zulassung weiterer Bodenarbeiten oder als Entscheidung einer Behörde ausgegeben.
Eine erreichbare Fläche kann technische Einschränkungen aufweisen. Leitungen, Gebäude oder andere Einbauten werden deshalb zusätzlich berücksichtigt. Aus einer Betretungserlaubnis ergibt sich kein geeignetes Messverfahren. Die Auswahl folgt der tatsächlichen Fachfrage, vorhandenen Erkenntnissen und den Bedingungen im Arbeitsbereich.
Historische Unterlagen auswertenGleichen Sie vorgesehene Bodenarbeiten und verfügbare Unterlagen mit den benötigten Untersuchungsflächen ab. Fehlende Zugänge können die erreichbare Aussage beeinflussen und werden ausdrücklich benannt. Die Leistung wird mit diesen Voraussetzungen abgegrenzt. Zusätzlich werden behördliche Festlegungen und die rechtlichen Voraussetzungen der konkreten privaten Tätigkeit in NRW geprüft.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Der Weg zur Arbeitsfläche kann andere Grundstücke oder betrieblich genutzte Bereiche betreffen. Stellen Sie dar, welche Flächen für die vorgesehene Tätigkeit tatsächlich benötigt werden. Benennen Sie dafür die jeweiligen Ansprechpartner. Eine Zustimmung für das Baufeld wird nicht ohne Klärung auf einen zusätzlichen Zugang oder eine angrenzende Fläche übertragen. Zeichnen Sie die Zufahrt, die vorgesehenen Aufstellbereiche und die zu untersuchenden Teilflächen in denselben Lageplan ein. Grenzen zwischen Grundstücken bleiben darin erkennbar. Benennen Sie notwendige Durchfahrten und nutzbare Zugangszeiten. Die Fachfirma kann darauf aufbauend prüfen, welcher Untersuchungsraum tatsächlich zur Verfügung steht und welche Voraussetzungen vor dem Termin noch zu klären sind.
Ablauf und Aufgaben abstimmen
Eine Erklärung sollte mit der Fläche verbunden sein, für die sie abgegeben wurde. Halten Sie den zugehörigen Lageplan und mögliche Bedingungen gemeinsam bereit. Unklare Grenzen werden vor der Arbeit geklärt. Der räumliche Bezug einer Erlaubnis darf nicht erst anhand einer beiläufigen mündlichen Beschreibung während des Termins entstehen. Ordnen Sie jedem betroffenen Grundstück die benötigte Erklärung und die Person zu, mit der der Zugang abgestimmt wird. Räumliche oder zeitliche Bedingungen werden zusammen mit dem aktuellen Plan weitergegeben. Für die spätere Durchführung wird geklärt, wer die vereinbarten Zugänge bereitstellt und Änderungen an die beteiligten Stellen meldet.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Wenn eine zugesagte Fläche zwischenzeitlich gesperrt, überbaut oder anders genutzt wird, betrifft dies die Vorbereitung. Teilen Sie die Änderung mit dem genauen Bereich und dem voraussichtlichen Zeitraum mit. Der Untersuchungsablauf wird daraufhin abgestimmt. Eine frühere Zusage belegt nicht, dass die Fläche am vorgesehenen Tag tatsächlich verfügbar ist.
Ablauf und Aufgaben abstimmenDie folgenden Fachthemen erläutern mögliche Untersuchungsaufgaben. Welche Tätigkeit im konkreten NRW-Verfahren privat beauftragt werden kann, wird vor einer Vereinbarung gesondert geklärt.
Für den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Aus einer Anfrage folgt deshalb keine pauschale Termin- oder Kostenzusage. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin.
Umfang und Termin besprechenZeichnen Sie ein, wo untersucht werden soll und welche Flächen dafür erreichbar sein müssen. Geben Sie an, ob Nachbargrundstücke benötigt werden. Grundlage ist die konkrete Untersuchungsaufgabe; die Grundstücksadresse allein beschreibt den erforderlichen Zugang nicht.
Klären Sie, wer die benötigten Flächen bereitstellen und die erforderlichen Erklärungen abgeben kann. Eine Absprache mit der Bauleitung ersetzt nicht automatisch die Erklärung des Eigentümers. Auch mit einer Betretungserlaubnis müssen Messbedingungen und zulässige Bodenarbeiten gesondert geprüft werden.
Stimmen Sie ab, wann die Fläche bereitsteht und welche anderen Arbeiten dort stattfinden. Werden Teilflächen nacheinander verfügbar, muss die Untersuchungsplanung darauf abgestimmt werden. Klären Sie vor dem Termin auch die übrigen Voraussetzungen der Untersuchung. Berücksichtigen Sie die Nutzung durch andere Unternehmen, Anlieferungen und zeitweise belegte Zufahrten. Die jeweiligen Arbeitgeber beziehen die vorgesehenen Tätigkeiten und ihre Schnittstellen in die Gefährdungsbeurteilung ein. Geänderte Zeitfenster werden mit ihrem Bezug zum benötigten Arbeitsbereich weitergegeben. Erforderliche Vorarbeiten werden mit Auftrag, Zuständigkeit und dem dafür vorgesehenen Zeitpunkt abgestimmt.
Teilen Sie mit, wenn eine benötigte Fläche gesperrt ist oder nicht wie vorgesehen genutzt werden kann. Lassen Sie prüfen, was das für die Untersuchung bedeutet. Ein nicht bearbeiteter Bereich muss später auch im Bericht als solcher erkennbar bleiben.
Die Berechtigung zum Betreten beschreibt eine Voraussetzung der Arbeit. Der fachliche Auftrag legt dagegen fest, welche Frage in welchem Umfang bearbeitet wird. Beide Unterlagen müssen zur tatsächlichen Tätigkeit passen. Eine Erlaubnis für ein behördliches Verfahren wird nicht als allgemeiner privater Auftrag oder als Untersuchungsergebnis verstanden.
Wenn nur ein Teil des vorgesehenen Bereichs bearbeitet werden konnte, wird dies dokumentiert. Die Bauleitung erhält die Lage der offenen Flächen und die daraus verbleibenden Fragen. Ein gemeinsamer Termin oder Grundstücksname verdeckt diese Einschränkung nicht. Für die weitere Bearbeitung wird der konkrete Bedarf mit den Beteiligten abgestimmt. Die Dokumentation benennt, ob ein Bereich wegen fehlenden Zugangs, örtlicher Hindernisse oder fachlicher Verfahrensgrenzen offenblieb. Die Ursachen werden der betroffenen Teilfläche und der vorgesehenen Bauaufgabe zugeordnet. Wird ein zunächst gesperrter Bereich später verfügbar, werden der neue Zustand und die noch erforderliche Untersuchung vor den betroffenen Bodenarbeiten abgestimmt. Auftraggeber und ausführende Unternehmen erhalten dafür den maßgeblichen Ergebnis- und Planstand. Der Untersuchungsbericht ordnet die verwendeten Ausgangsdaten und historischen Unterlagen sowie Messdaten, Sondierergebnisse und Befundbewertung dem Lageplan der betroffenen Flurstücke, Trassen oder Baufelder zu. Nach ausgeführten Räumarbeiten wird das Räumprotokoll mit dem tatsächlichen Räumumfang und den Ergebnissen beigefügt. Die Schlussfolgerung hält fest, welche Aussage für die anstehende Bauaufgabe nutzbar ist und welche Schritte für die offenen Teilflächen noch fehlen.
Stellen Sie Lageplan, geplante Eingriffe und die benötigten Erlaubnisse zusammen. Benennen Sie noch nicht verfügbare Bereiche und ausstehende Auskünfte. Die Beteiligten können daraus die offenen Vorbereitungen erkennen. Ein vereinbarter Termin wird nicht als Ersatz für fehlende Zustimmung oder eine ungeklärte technische Voraussetzung behandelt. Die Stadt nennt unter anderem Rodungen, das Beseitigen von Bodenbefestigungen oder Bauwerken sowie das Einmessen von Bohrpunkten als mögliche Vorbereitungen mit Kostenfolgen. Ob eine solche Arbeit für die konkrete Untersuchung erforderlich und zulässig ist, wird vor ihrer Beauftragung geklärt. Die dafür maßgeblichen Kampfmittelerkenntnisse, Schutzanforderungen und Zuständigkeiten werden einbezogen. Geben Sie an, welche Vorarbeiten bereits dokumentiert sind und welche lediglich vorgesehen sind.
Ordnen Sie jedem Abschnitt die tatsächlich verfügbaren Flächen und Unterlagen zu. Halten Sie bereits bearbeitete und noch ausstehende Bereiche auseinander. Ein Teilergebnis wird mit seinem dokumentierten Umfang weitergegeben. Für spätere Abschnitte werden Planänderungen und abweichende Bedingungen vor der jeweiligen Ausführung erneut berücksichtigt.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden. Bei Bohrpunkten werden die tatsächlichen Ansatzlagen und Höhen zusammen mit der Eingriffstiefe dargestellt. Die erforderliche kampfmittelbezogene Aussage wird vor dem Eingriff bestimmt. Verfügbare Zugänge und Arbeitsräume werden auf die konkret geplanten Punkte bezogen.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenDie historische Luftbildauswertung und weitere Unterlagen helfen zu bestimmen, welche Untersuchung nötig ist. Für die Planung werden auch Lage und Tiefe der vorgesehenen Bodenarbeit benötigt. Eine gut erreichbare Fläche genügt nicht, wenn die eigentliche Bauarbeit an anderer Stelle liegt oder zusätzliche Bereiche untersucht werden müssen.
Für eine Sondierung müssen neben dem Zugang auch die Messbedingungen geprüft werden. Leitungen, Gebäude und andere Einbauten können das Verfahren beeinflussen. Welche Vorbereitung erforderlich und zulässig ist, wird für das konkrete Vorhaben mit den zuständigen Beteiligten geklärt.
Ist der vorgesehene Umfang nicht umsetzbar, muss das Räumkonzept beziehungsweise die Untersuchungsplanung angepasst werden. Noch offene Flächen können eine gesonderte Bearbeitung erfordern. Termindruck oder eine leichter erreichbare Nachbarfläche beseitigen die fachliche Einschränkung nicht.
Stellen Sie Lagepläne, Schriftverkehr und vorhandene Untersuchungsergebnisse zusammen. Kennzeichnen Sie, was bereits eingereicht wurde und was neu hinzugekommen ist. So lässt sich der aktuelle Untersuchungsauftrag mit der ursprünglichen Anfrage vergleichen. Für die erste Projektanfrage werden Bauaufgabe, Flächen, Tiefen und die nächste benötigte Entscheidung besprochen. Neben den neuen Gebäuden werden Rückbau, Anschlüsse und vorübergehende Bauzustände einbezogen. Bekannte Leitungen und der jeweils aktuelle Planstand werden zugeordnet.
Klären Sie die benötigten Zugänge und Erklärungen anhand derselben Flächenabgrenzung, die für die Untersuchung verwendet wird. Halten Sie fest, für welche Bereiche eine Zusage gilt. Unklare Flächenangaben sollten vor der Arbeit vor Ort bereinigt werden. Auskünfte, Luftbildauswertungen und Untersuchungsberichte werden auf Planstand, räumliche Abdeckung, Tiefenbezug und offene Fragen zur heutigen Aufgabe geprüft. Maßgeblich ist der tatsächlich dokumentierte Umfang. Fehlende oder widersprüchliche Angaben werden mit ihrem Bezug zum geplanten Eingriff benannt.
Die erforderliche staatliche Luftbildauswertung wird über den örtlich vorgesehenen kommunalen Verfahrensweg veranlasst. Bei ergänzungsbedürftiger Erkenntnislage wird weitere historische Recherche für die konkrete Fragestellung durchgeführt. Verfügbare Luftbilder, Karten und Nutzungsunterlagen werden fachlich ausgewertet und dem heutigen Baufeld zugeordnet. Die Erkenntnisse fließen in die weitere Untersuchungsplanung ein.
Prüfen Sie vor dem Untersuchungstermin, ob die vereinbarten Bedingungen noch bestehen. Melden Sie gesperrte, bebaute oder anderweitig nicht verfügbare Bereiche. Dokumentieren Sie die Änderungen und stimmen Sie die erforderliche Anpassung der Untersuchung ab. Die Fachfirma wählt das technisch geeignete Vorgehen anhand von Untersuchungsziel, Verdachtsgrundlage, Bodenaufbau, Störeinflüssen und Zugänglichkeit aus. Vorleistungen und zulässiger Tätigkeitsumfang werden geklärt. Untersuchungsbereiche und Schnittstellen werden mit der Baufolge abgestimmt.
Im vereinbarten und zulässigen Umfang werden die festgelegten Flächen oder Punkte mit dem geeigneten Verfahren untersucht. Die erhobenen Daten werden mit Lage, Tiefenbezug und örtlichen Bedingungen erfasst. Das Fachpersonal bewertet die Ergebnisse und Auffälligkeiten anhand von Untersuchungsziel, Verfahren und Störeinflüssen. Eine Messanomalie ist noch kein identifiziertes Kampfmittel. Weiterer Klärungsbedarf und nicht ausreichend bearbeitete Bereiche werden benannt; bei einem Fund gelten die örtlichen Meldewege.
Halten Sie nach der Untersuchung fest, welche Flächen bearbeitet wurden und welche Einschränkungen bestanden. Übergeben Sie diese Angaben mit den Ergebnissen an die Bauleitung. So bleiben auch ausgelassene Bereiche bei der weiteren Planung erkennbar. Die ausgeführten Arbeiten und ihre fachliche Bewertung werden in einem Bericht mit zugehörigen Lage- und Plananlagen dokumentiert. Verfahren, bearbeitete Bereiche, Tiefenbezüge und Aussagegrenzen bleiben nachvollziehbar. Auftraggeber und Planung gleichen diesen Stand mit der nächsten Bauphase ab. Zusätzliche Facharbeiten oder behördliche Schritte werden vor den davon betroffenen Eingriffen benannt.
Legen Sie Erklärungen zur Flächennutzung, Messdaten, Berichte und behördliche Rückmeldungen getrennt ab und ordnen Sie sie der jeweiligen Fläche zu. Es muss erkennbar bleiben, wer welche Aussage getroffen hat. Eine Betretungserlaubnis ist kein Untersuchungsergebnis und bestätigt nicht die Unbedenklichkeit aller geplanten Bodenarbeiten. Übergeben Sie Berichte mit den zugehörigen Karten und Anlagen. Eine Dokumentenübersicht benennt Aussteller, Datum, räumlichen Bezug und enthaltene Bestandteile. Abweichende Bezeichnungen derselben Teilfläche werden im aktuellen Lageplan nachvollziehbar zugeordnet. Für spätere Bauabschnitte bleibt erkennbar, welche Untersuchung zu welchem Auftrag gehört und auf welchen Ergebnisstand sich die weitere Planung stützt. Fehlende Anlagen werden als offene Grundlage an die zuständigen Projektbeteiligten weitergegeben.
Die BFR Kampfmittelräumung geben fachliche Orientierung für Vorbereitung und Dokumentation. Die örtlichen Verfahren und die Grenzen privater Aufgaben nach der KampfmittelVO NRW sind zu beachten. FONTANA-EOD erbringt die rechtlich zulässigen, beauftragten Fachleistungen. Eigentümererklärungen und behördliche Entscheidungen bleiben gesondert erforderlich, soweit sie für das Vorhaben vorgesehen sind.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Die Untersuchung des Baufelds kann von der Verfügbarkeit einer angrenzenden Fläche abhängen. Dieser Zusammenhang wird anhand der konkreten Aufgabe beschrieben. Benötigte Zustimmung und tatsächlicher Zugang werden vor dem Termin geklärt. Eine Untersuchung auf einer leichter erreichbaren Ersatzfläche beantwortet die ursprüngliche Frage nicht automatisch.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenZutritt, Ansprechpartner und Termine machen eine Durchführung planbar. Welche Aussage tatsächlich erzielt wurde, ergibt sich erst aus der entsprechenden Bearbeitung und Dokumentation. Bewahren Sie diese unterschiedlichen Angaben getrennt und eindeutig zugeordnet auf. So bleibt auch bei späteren Projektübergaben erkennbar, welche Voraussetzung erfüllt und welche Fachfrage beantwortet ist.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Für die Anfrage werden Untersuchungsziel, vorhandene Ergebnisse und offene Entscheidungen der passenden Fachaufgabe zugeordnet.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseWenn Nachbargrundstücke für die erforderliche Untersuchung betreten werden müssen, nennt Troisdorf auch die Betretungserlaubnisse ihrer Eigentümer. Klären Sie deshalb anhand der Untersuchungsplanung, welche Flächen und Zugänge tatsächlich benötigt werden.
Die Betretungserlaubnis betrifft zunächst den Zugang zur Fläche. Welche Bodenarbeiten zulässig sind und welche fachlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, ist gesondert zu klären. Leitungspläne und Kampfmittelunterlagen bleiben ebenfalls nötig, soweit sie für die Aufgabe erforderlich sind.
Benennen Sie die nicht verfügbaren Flächen und lassen Sie prüfen, welche Folgen das für die Untersuchung hat. Ob eine Bearbeitung in Abschnitten sinnvoll ist, hängt vom Vorhaben ab. Halten Sie die noch offenen Bereiche in Planung und Bericht fest.
Stellen Sie den Lageplan, Art und Tiefe der Bodenarbeiten sowie vorhandene Kampfmittelunterlagen zusammen. Ergänzen Sie Angaben zu Zugängen und verfügbaren Flächen. Für den behördlichen Antrag beachten Sie außerdem die aktuellen Unterlagenhinweise des Troisdorfer Serviceportals.
Unterbrechen Sie die Arbeiten im betroffenen Bereich. Berühren oder bewegen Sie den Gegenstand nicht, halten Sie Abstand und warnen Sie andere Personen. Die Stadt Troisdorf nennt das Ordnungsamt oder die Polizei über 110 als Meldestellen. Befolgen Sie deren Anweisungen.
Jede Änderung, die den benötigten Zugang oder Arbeitsbereich betrifft, mit genauer Lage und Zeitraum. Dazu gehören neue Sperren, Belegung oder bauliche Veränderungen.
Der tatsächlich benötigte Weg und die dafür erforderlichen Erlaubnisse werden gesondert geklärt. Eine Erklärung für eine Fläche wird nicht pauschal auf weitere Grundstücke übertragen.
Die Stadt bezeichnet die Anfrage, Luftbildauswertungen, Messwertaufnahmen und Bergung von Kampfmitteln für Antragstellende als gebührenfrei. Sie nennt zugleich mögliche Kosten weitergehender Untersuchungen und vorbereitender Arbeiten. Für bundeseigene oder ehemalige bundeseigene Liegenschaften beschreibt sie die Überprüfung grundsätzlich als kostenpflichtig. Private Fachleistungen werden mit ihrem Umfang vereinbart. Für deren Kalkulation zählen Fläche, Tiefe, Verfahren, Zugänglichkeit, Vorleistungen, Auswertung und Dokumentation.
Zeigen Sie benötigte Arbeits- und Zugangsflächen sowie vorhandene oder noch ausstehende Erklärungen. Führen Sie die betroffenen Grundstücke mit ihrem jeweiligen Bezug zur Untersuchungsplanung auf. Für jede notwendige Fremdfläche werden der Ansprechpartner, der Stand der erforderlichen Erklärung und erkennbare Bedingungen benannt. Offene Zustimmungen und bereits verfügbare Zugänge bleiben unterscheidbar. Geben Sie außerdem an, welche Arbeiten behördlich veranlasst sind und welche Fachaufgaben Sie gesondert beauftragen möchten. Auf dieser Grundlage werden in der ersten Besprechung der benötigte Untersuchungsumfang und noch offene Voraussetzungen abgestimmt.
Nennen Sie zeitliche Einschränkungen, bekannte Hindernisse und Änderungen seit der bisherigen Abstimmung. Stellen Sie die verfügbaren Pläne und behördlichen Rückmeldungen mit ihrem jeweiligen Bearbeitungsstand bereit. Benennen Sie vorhandene Leitungsinformationen und noch ausstehende Auskünfte. Bei einer abschnittsweisen Untersuchung werden die Zeitfenster und die betroffenen Flächen zusammen angegeben. Nach einer Unterbrechung oder einem Firmenwechsel erhält die neue Bauleitung den aktuellen Ergebnisstand, die Lage offener Bereiche und die noch erforderlichen Aufgaben. Eine inzwischen verfügbare Fläche wird vor ihrer weiteren Bearbeitung mit der ursprünglichen Untersuchungsplanung abgeglichen.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.