Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Eine Luftbildauswertung liegt vor, eine Messung ist angefragt oder ein Verdacht soll weiter geklärt werden: Diese Stände bedeuten für den Bauablauf etwas Unterschiedliches. FONTANA-EOD unterstützt Bauherren, Planungsbüros und Bauleitungen im Regierungsbezirk Arnsberg dabei, vorhandene Ergebnisse einzuordnen und den nächsten fachlichen Auftrag konkret zu beschreiben.
Ergebnisse und offene Fragen auseinanderhalten.
Den nächsten Schritt fachlich begründen.
Voraussetzungen vor Bodenarbeiten klären.
Für Ihr Vorhaben im Regierungsbezirk Arnsberg wird zuerst der tatsächlich erreichte Untersuchungsstand geklärt. Wir ordnen vorhandene Ergebnisse den geplanten Bodenarbeiten zu und benennen offene Fragen. Der nächste Fachauftrag wird daraus mit einem bestimmten Bereich, einer nachvollziehbaren Aufgabe und passenden Voraussetzungen abgeleitet.

Die Bezirksregierung Arnsberg beschreibt für den Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe Kriegsluftbildauswertung, Detektion, Räumung und endgültige Beseitigung als unterschiedliche Aufgaben. Die örtlichen Ordnungsbehörden bleiben für die Gefahrenabwehr zuständig. Für Ihr Vorhaben wird der vorliegende Stand deshalb genau bezeichnet. Eine Empfehlung des staatlichen Dienstes wird zusammen mit ihrem Flächenbezug gelesen und mit dem nächsten geplanten Eingriff abgestimmt. Der Regierungsbezirk Arnsberg ist ein Verwaltungsraum in Nordrhein-Westfalen. Das Arbeitsgebiet des staatlichen Dienstes umfasst darüber hinaus auch die Regierungsbezirke Münster und Detmold. Für einen konkreten Bauabschnitt wird die örtliche Ansprechstelle anhand der betroffenen Stadt oder Gemeinde geklärt. Verwaltungsraum, staatliche Fachzuständigkeit und technische Untersuchungsfläche werden deshalb getrennt bezeichnet. Für die weitere Planung zählt, welche Aussage am tatsächlichen Projektort bereits vorliegt und welche zulässige Fachbearbeitung noch benötigt wird.
Der Regierungsbezirk Arnsberg umfasst mehrere Kreise und kreisfreie Städte. Bei der Kampfmittelbeseitigung unterstützt die Bezirksregierung Arnsberg die örtlichen Ordnungsbehörden durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe. Dessen Aufgaben reichen von der Kriegsluftbildauswertung über die Detektion bis zur Räumung und endgültigen Beseitigung. Diese Schritte sind fachlich zu unterscheiden.
Die Stadt Arnsberg erinnert an den Luftangriff auf Niedereimer im März 1945. Ein solcher örtlicher historischer Bezug wird der jeweils betroffenen Lage zugeordnet. Für eine heutige Bauaufgabe werden vorhandene Hinweise, spätere Bodenveränderungen und geplante Eingriffe zusammen betrachtet. Aus der Geschichte eines einzelnen Ortes entsteht kein einheitlicher Erkenntnisstand für den gesamten Regierungsbezirk. Die benötigte Untersuchung folgt der konkreten offenen Frage und den tatsächlichen Bedingungen des jeweiligen Arbeitsbereichs.
Für Ihr Vorhaben ist deshalb wichtig, welches Ergebnis bereits vorliegt und was es für die geplanten Bodenarbeiten aussagt. Eine beantragte Untersuchung ist noch keine durchgeführte Untersuchung. Ebenso lässt eine Empfehlung für eine weitere Maßnahme nicht darauf schließen, dass diese bereits ausgeführt wurde. Stellen Sie den dokumentierten Stand zusammen, bevor Sie darauf einen Bauauftrag oder eine Terminfreigabe stützen.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Eine allgemeine Unternehmensbezeichnung ersetzt nicht die Prüfung, ob die jeweiligen Aufgaben und Schnittstellen für das konkrete Vorhaben passend beschrieben sind.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen und ordnet Aufgaben und Entscheidungen den jeweils zuständigen Beteiligten zu.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Verfahren am Standort: Bezirksregierung Arnsberg: Der Regierungsbezirk · Bezirksregierung Arnsberg: Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe · Bezirksregierung Arnsberg: Kriegsluftbildauswertung zur Kampfmittelsuche.
Planung und Dokumentation: BFR KMR: Räumplanung – Grundsätze · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Für private Arbeiten gelten die KampfmittelVO-Ausnahmen und die Voraussetzungen des amtlichen Leitfadens. Die Ausnahmen betreffen insbesondere Bohrlochdetektionen im Rahmen von Spezialtiefbau und baubegleitende Kampfmittelräumung unter den gesetzlich bestimmten Bedingungen. Eine private baubegleitende Kampfmittelräumung setzt dabei voraus, dass die vorherige Untersuchung mit anerkannten Kampfmittelerkennungsverfahren nicht möglich ist. Maßgeblich ist dabei auch die Einschätzung des staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienstes, dass auf der betreffenden Fläche keine konkreten Belastungshinweise vorliegen. Sämtliche weiteren räumlichen, fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen werden für die konkrete Tätigkeit geklärt. Zuständige Stellen entscheiden über die behördliche Beauftragung.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Die Beteiligten vereinbaren ihre jeweiligen Aufgaben und Entscheidungszuständigkeiten. Eine koordinierende Ansprechperson führt die Informationen für das Projekt zusammen. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten zulässigen Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht dokumentiert die ausgeführte Fachleistung mit Flächen, Tiefen und Aussagegrenzen. Seine Anwendbarkeit auf weitere Bodenarbeiten wird mit dem konkreten Eingriff abgeglichen.
Die örtlichen Ordnungsbehörden nehmen die Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr. Der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe bei der Bezirksregierung Arnsberg unterstützt sie mit den behördlichen Fachaufgaben. Seine Zuständigkeit umfasst die Regierungsbezirke Arnsberg, Münster und Detmold. Amtliche Luftbildauswertungen werden über die jeweilige örtliche Ordnungsbehörde angefordert. Eine private Fachleistung wird im nach den nordrhein-westfälischen Vorgaben zulässigen Umfang vereinbart; die behördlichen Zuständigkeiten bleiben dabei erhalten.
Die geeignete Methode folgt der benötigten Aussage und den Bedingungen des betroffenen Bereichs. Vorhandene Erkenntnisse werden dabei berücksichtigt. Ein bereits verfügbarer Gerätetyp begründet für sich genommen keinen passenden Auftrag. Zunächst wird fachlich bestimmt, welche Frage offen ist, welchen räumlichen Umfang sie hat und welche Einschränkungen bei ihrer Bearbeitung zu erwarten sind.
Historische Unterlagen auswertenErgeben sich aus der fachlichen Bewertung zusätzliche Aufgaben, werden diese im passenden Verfahren eingeordnet. Staatliche und kommunale Zuständigkeiten bleiben neben privaten Leistungen erkennbar. Für eine private Vereinbarung werden erforderliche Berechtigungen und die Voraussetzungen des NRW-Verfahrens geprüft. Eine technische Möglichkeit oder Terminreservierung ersetzt diesen Abgleich nicht.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Eine Anfrage, eine Empfehlung und ein Untersuchungsbericht erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Ordnen Sie die Unterlagen entsprechend und verbinden Sie sie mit dem jeweiligen Planstand. Auch das Datum einer Nachricht allein sagt wenig über die fachliche Bearbeitung aus. Für die weitere Planung muss erkennbar sein, welcher konkrete Bereich bereits beurteilt wurde und welche Frage noch offen ist.
Bei einem technischen Bericht werden auch die Karten und Anlagen bereitgestellt. Benennen Sie den betrachteten Anlass, die betroffenen Flächen und den zugehörigen Höhenbezug. Die aktuelle Bauaufgabe lässt sich dadurch mit dem tatsächlich behandelten Bodenraum vergleichen. Fehlende Anlagen werden beim Herausgeber angefragt. Unklare Aussagen bleiben als Rückfrage erkennbar, statt bei der Weitergabe ungeprüft als abgeschlossenes Ergebnis zu erscheinen.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Beschreiben Sie die unmittelbar vorgesehenen Bodenarbeiten mit Lage, Tiefe und Bauweise. Vergleichen Sie diese Aufgabe mit dem dokumentierten Stand. Daraus ergibt sich, welche Aussage noch benötigt wird. Eine allgemeine Formulierung wie Untersuchung beauftragt lässt nicht erkennen, ob der Auftrag die tatsächlich bevorstehende Arbeit vollständig und mit passenden Voraussetzungen erfasst.
Zeigen Sie neben dem Bauteil auch Arbeitsraum, Anschlussgruben und die für seine Herstellung benötigten Hilfseingriffe. Eine zusätzliche Tiefe oder eine versetzte Lage wird im maßgeblichen Plan gekennzeichnet. Vergleichen Sie diese Geometrie mit den vorhandenen Ergebnisunterlagen. Die Fachplanung prüft, ob eine noch offene Aussage eine Ergänzung erfordert. Zulässige Beauftragung und benötigte Voraussetzungen werden vor den betroffenen Bodenarbeiten mit den zuständigen Beteiligten abgestimmt.
Fachleistungen und Untersuchungsaufgaben
Teilflächen eines Vorhabens können sich in verschiedenen Untersuchungsphasen befinden. Halten Sie diese Unterschiede in der Projektübersicht fest. Ein abgeschlossenes Ergebnis für einen Abschnitt wird nicht automatisch auf das gesamte Baufeld übertragen. Die Bauleitung benötigt vielmehr eine eindeutige Zuordnung der vorliegenden Aussagen und offenen Aufgaben zu den jeweils vorgesehenen Eingriffen.
Ordnen Sie jeder Teilfläche die vorliegenden Berichte und noch benötigten Ergebnisse zu. Angaben zur untersuchten Tiefe werden mit der damals maßgeblichen Geländeoberfläche verbunden. Ein abgegrabener oder aufgefüllter Bereich kann eine andere Ausgangslage haben als im älteren Plan. Die Fachbewertung berücksichtigt diese Veränderung beim Abgleich mit dem neuen Eingriff. Bearbeitete und noch offene Bereiche bleiben im Ergebnisplan unterscheidbar.
Ablauf und Aufgaben abstimmenHistorische Vorerkundung, technische Untersuchung und baubegleitende Facharbeit beantworten unterschiedliche Projektfragen. Die zulässige private Tätigkeit im konkreten NRW-Verfahren wird mit dem Erkenntnisziel und der erforderlichen behördlichen Einbindung vor einer Vereinbarung geklärt.
Für den Auftrag wird zunächst der tatsächlich dokumentierte Fachstand zusammengestellt. Luftbildauswertung, angefragte Messung, ausgeführte Untersuchung und noch offene Befundklärung werden mit ihren jeweiligen Unterlagen zugeordnet. Die geplanten Bodenarbeiten werden mit Lage, Tiefe und Bauweise beschrieben. Daraus lässt sich die nächste benötigte Fachaufgabe ableiten. Die zulässige beauftragte Leistung und benötigten Ergebnisse erhalten diesen Umfang. Ein empfohlener oder terminierter Schritt wird nicht bereits als abgeschlossen geführt. Die weitere Bearbeitung richtet sich nach den konkreten Erkenntnissen, nicht nach einem für jedes Grundstück unterstellten festen Gesamtablauf.
Fachaufgabe einordnenVor der Durchführung werden die tatsächlichen Messzugänge, Leitungsinformationen und Schnittstellen zu anderen Gewerken geklärt. Die benötigten Vorarbeiten richten sich nach Methode und Standort sowie dem bislang dokumentierten Erkenntnisstand. Zusätzlicher Aufbruch oder andere Eingriffe zur Herstellung von Untersuchungszugängen werden fachlich vorbereitet und nicht eigenmächtig vorgenommen. Noch offene Voraussetzungen erhalten einen Bezug zum betroffenen Bereich und zum nächsten Auftrag. Der vereinbarte Einsatz wird vor den Bodenarbeiten mit den tatsächlich vorliegenden Ergebnissen abgeglichen.
Vorarbeiten im Ablauf klärenDer Umfang der privaten Facharbeit wird anhand der Projektunterlagen, der tatsächlichen Ausführungsbedingungen und der zulässigen Tätigkeit vereinbart. Benötigte Vorarbeiten, Untersuchung, Auswertung und Dokumentation werden nachvollziehbar beschrieben. Kosten und Termine werden mit diesen Voraussetzungen und den erforderlichen Abstimmungen verbunden. Änderungen der Bauplanung werden vor einer Erweiterung der Arbeiten mit dem vereinbarten Auftrag abgeglichen.
Umfang und Termin besprechenSchreiben Sie auf, was noch geklärt werden soll: etwa die Bewertung vorhandener Hinweise oder die Abdeckung einer neu geplanten Arbeitsfläche. Geben Sie die vorhandenen Unterlagen mit. Die allgemeine Formulierung Kampfmittelprüfung kann verschiedene Aufgaben meinen. Für einen nachvollziehbaren Auftrag braucht es daher eine konkrete Frage sowie die Fläche und Tiefe, auf die sich das Ergebnis beziehen soll.
Führen Sie in der Projektübersicht getrennt, welche Unterlagen angefordert wurden und welche schon eingegangen sind. Versehen Sie die erhaltenen Berichte mit dem zugehörigen Planstand. Ein weitergeleitetes Formular oder eine Terminbestätigung belegt noch keine fachliche Bearbeitung vor Ort. Eine solche Unterscheidung hilft, wenn Bauleitung, Planung und Auftraggeber unterschiedliche Teile des Schriftverkehrs erhalten.
Beschreiben Sie neben Lage und Tiefe auch die vorgesehenen Bauteile und Arbeitsweisen, soweit diese bereits feststehen. Ein geänderter Schacht oder eine tiefere Gründung kann andere Fragen aufwerfen als der bisher betrachtete Eingriff. Fachliche Maßnahmen sollten an diese Aufgabe angepasst werden. Eine bloß gleichbleibende Grundstücksadresse ist dafür zu ungenau.
Ein privates Angebot beschreibt den zur Beauftragung vorgesehenen zulässigen Leistungsumfang. Hierfür erforderliche Berechtigungen und Voraussetzungen werden geprüft. Behördliche Entscheidungen treffen die jeweils zuständigen Stellen. Halten Sie fest, welche Abstimmungen bereits erfolgt sind und welche Bedingungen noch bestehen. Die Gefahrenabwehraufgaben der örtlichen Ordnungsbehörde und die Aufgaben des staatlichen Dienstes bleiben auch bei einer privaten Fachbeauftragung erhalten.
Dokumentieren Sie, auf welchen Bericht, Plan und Bearbeitungsstand sich eine fachliche Entscheidung bezieht. Zugehörige Anlagen bleiben vollständig verfügbar. So lässt sich später nachvollziehen, warum ein bestimmter weiterer Schritt vorgesehen wurde. Ändern sich Lage oder Umfang der Bodenarbeiten, kann der betroffene Teil gezielt erneut abgeglichen werden.
Benennen Sie die für eine Entscheidung verwendete Fassung mit Datum und dem zugehörigen räumlichen Bezug. Bei später ergänzten Unterlagen wird kenntlich, welche frühere Annahme dadurch konkretisiert wurde. Die ursprünglichen Ergebnisunterlagen bleiben nachvollziehbar. Ein neuer Fachauftrag beschreibt die noch ausstehende Aussage und die dafür vorgesehenen Flächen oder Punkte. So können Auftraggeber und Fachplanung prüfen, ob die angebotene Bearbeitung zur nun anstehenden Bauaufgabe und den bereits verfügbaren Erkenntnissen passt.
Eine Übergabe umfasst neben vorhandenen Ergebnissen auch noch unbeantwortete Fragen und dokumentierte Einschränkungen. Deren räumlicher Bezug bleibt erhalten. Ein Wechsel zwischen Planungsbüro, Auftraggeber und Bauleitung darf diese Punkte nicht aus der Übersicht entfernen. Der nächste Beteiligte erhält damit den tatsächlichen Erkenntnisstand und nicht nur einzelne Abschlussmitteilungen ohne Zusammenhang.
Geben Sie bei einer Übergabe an, welche Fragen bereits beantwortet wurden und welche zuständigen Beteiligten noch Rückmeldungen liefern müssen. Die neue Bauleitung erhält den vollständigen Bericht mit Plananlagen und Einschränkungen. Eine vorgesehene Ergänzungsuntersuchung wird von einer bereits ausgeführten Maßnahme getrennt benannt. Nach ausgeführten Räumarbeiten wird das Räumprotokoll mit Räumumfang, Ergebnissen und verbleibenden Grenzen dem tatsächlich bearbeiteten Bereich und seinem Lageplan zugeordnet. Änderungen der Ausführung werden auf dem gemeinsamen Planstand bezeichnet. Benötigte Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor weiteren Bodeneingriffen geklärt. Die nächsten Arbeiten können dadurch auf den tatsächlich verfügbaren Erkenntnisstand bezogen werden.
Stellen Sie Bewertungen, Berichte, Karten und relevante Rückmeldungen mit der aktuellen Planung zusammen. Kennzeichnen Sie angeforderte, aber noch nicht vorliegende Unterlagen. Die Fachaufgabe lässt sich dadurch konkret abgrenzen. Der weitere Auftrag kann an vorhandene Ergebnisse anknüpfen, ohne aus einer Anfrage oder Empfehlung eine bereits ausgeführte Untersuchung zu machen.
Prüfen Sie die bereitgestellten Unterlagen auf Vollständigkeit und auf ihren Bezug zum aktuellen Vorhaben. Ein früherer Untersuchungsauftrag kann andere Tiefen oder einen anderen Bauzustand behandelt haben. Die Fachplanung vergleicht deshalb den dokumentierten Umfang mit den jetzt vorgesehenen Bodenarbeiten. Noch erforderliche Angaben werden konkret benannt und bei den passenden Beteiligten angefragt. Das Angebot beschreibt die offene Fachaufgabe, ihre Grenzen und benötigte Voraussetzungen. Bereits vorhandene verwendbare Ergebnisse werden dabei mit ihrem jeweiligen Aussagebereich berücksichtigt.
Prüfen Sie, welche Aussage das neue Ergebnis tatsächlich liefert und auf welchen Bereich es sich bezieht. Die Planung übernimmt diese Information zusammen mit den Grenzen. Verbleibender Bedarf wird gezielt beschrieben. Ein wahrgenommener Untersuchungstermin ist erst dann fachlich eingeordnet, wenn sein dokumentiertes Ergebnis der vorgesehenen Bauaufgabe zugeordnet werden kann.
Ordnen Sie neue Ergebnisse den vereinbarten Untersuchungsfragen zu. Ein Bericht erläutert die ausgeführte Fachleistung und die erreichten Bereiche; Karten und Anlagen zeigen deren räumlichen Bezug. Nicht untersuchte Teilflächen, Störeinflüsse und begrenzte Aussagemöglichkeiten bleiben erkennbar. Für den folgenden Eingriff wird geprüft, ob weitere Bearbeitung oder eine Anpassung der geplanten Arbeiten benötigt wird. Die jeweils zuständigen Beteiligten stimmen diese Anschlussaufgabe ab. Noch offene Bedingungen werden der ausführenden Bauleitung mit dem passenden Unterlagenstand übergeben.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Aufnahmen, Aussagefähigkeit und Flächengrenzen werden mit den aktuellen Bodenarbeiten verbunden. Ein fehlender sichtbarer Befund ist keine technische Untersuchung des heutigen Bodens. Weitere vorhandene Erkenntnisse werden einbezogen. Ein daraus empfohlener Untersuchungsschritt wird mit seinem tatsächlichen Bearbeitungsstand geführt. Erst die dazugehörigen Leistungs- und Ergebnisunterlagen zeigen, ob und in welchem Raum er ausgeführt wurde. Die historische Grundlage und der später hinzugekommene technische Erkenntnisstand bleiben unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Die Eignung wird nach erwarteten Objekten, Untergrund und benötigtem Untersuchungsraum beurteilt. Leitungen, Zäune und baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messergebnis erhält seinen tatsächlichen Lage- und Bearbeitungsbezug; eine erfasste Auffälligkeit ist noch keine abschließende Objektklärung. Die Signalstärke allein identifiziert kein Kampfmittel. Messung, Bewertung und weitere Klärung werden als Fachaufgabe geplant. Geomagnetik misst das Magnetfeld passiv. Maßgeblich ist die magnetische Wirkung des gesuchten Objekts; elektrische Leitfähigkeit allein begründet seine Erkennbarkeit durch dieses Verfahren nicht.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Auswahl berücksichtigt verlangte Aussage, erreichbare Messflächen und störende Einbauten, nicht allein die Geräteverfügbarkeit. Ergebnisse werden mit Lage und tatsächlichen Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Eine benötigte Ergänzung ergibt sich aus der Bewertung und der noch offenen Frage des jeweiligen Arbeitsbereichs. Bei transientenelektromagnetischen Verfahren, kurz TDEM, wird die zeitliche elektromagnetische Antwort leitfähiger Objekte ausgewertet. Das Verfahren wird nach Untersuchungsziel und tatsächlichen Messbedingungen ausgewählt.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Boden, Feuchtigkeit und Einbauten beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Reflexion ist nicht automatisch ein Kampfmittel; ein unauffälliger Bereich bestätigt keine beliebige Tiefe. Fachinterpretation und Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Der daraus gewonnene Erkenntnisstand wird von einer gegebenenfalls noch nötigen weiteren Klärung unterschieden. Ein Messbericht allein wird nicht als Beleg für andere, darin nicht dokumentierte Facharbeiten verwendet.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Positionen, Tiefen, Bezugshöhen, Bohrpunktanordnung und bekannte Leitungen werden dafür vorbereitet. Auch die Herstellung geeigneter Untersuchungszugänge wird fachlich geplant. Ein Standardraster oder eine allgemeine Meterangabe ersetzt diese Aufgabe nicht. Eine frühere Empfehlung wird mit den tatsächlich ausgeführten Untersuchungen und deren Ergebnisraum verglichen. Der nächste Auftrag schließt an die noch offene Frage an, statt einen bereits dokumentierten Schritt ungeprüft zu wiederholen.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation werden mit den tatsächlich vorgesehenen Bodenarbeiten verbunden. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ersetzt eine notwendige Sondierung nicht. Die Bauleitung erhält die Zuordnung von Facharbeiten und offenen Bereichen zum Ablauf. Eine geplante Begleitung wird mit ihrer tatsächlichen Durchführung dokumentiert. Aus ihrem Namen allein folgt weder eine vollständige Bearbeitung des Grundstücks noch der Abschluss anderer Maßnahmen.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenBei der staatlichen Kriegsluftbildauswertung wird der örtlichen Ordnungsbehörde das Ergebnis mit einer Handlungsempfehlung mitgeteilt. Diese Empfehlung gehört zusammen mit der betrachteten Fläche zu den Ausgangsunterlagen. Klären Sie, was davon für das aktuelle Bauvorhaben einschlägig ist. Eine daraus folgende Untersuchungsaufgabe darf nicht allein nach einem verkürzten Satz aus einer E-Mail festgelegt werden.
Bei offenen historischen Fragen wird die benötigte Recherche durchgeführt. Eine erforderliche amtliche Kriegsluftbildauswertung wird über die örtliche Ordnungsbehörde veranlasst und durch den staatlichen Dienst bearbeitet. Im Bereich Westfalen-Lippe werden die verfügbaren Aufnahmen aus unterschiedlichen Kriegszeitpunkten zusammen ausgewertet. Ihre Erkenntnisse werden mit den heutigen Eingriffsflächen und späteren Bodenveränderungen abgeglichen. Die daraus folgende Empfehlung beschreibt eine mögliche weitere Aufgabe. Ob und wie diese bereits bearbeitet wurde, wird anhand der tatsächlichen Ergebnisunterlagen geklärt.
Eine Sondierung soll die jeweils offene Frage unter den tatsächlichen Bedingungen untersuchen. Welche Methode geeignet ist und welche Einschränkungen bestehen, ist fachlich festzulegen. Nicht jede auffällige Messung bezeichnet bereits ein Kampfmittel. Umgekehrt bedeutet eine eingeschränkt auswertbare Messung nicht, dass der betreffende Bereich dadurch hinreichend geklärt wäre. Die Verfahrenswahl berücksichtigt Untersuchungsziel, Eingriffstiefe, Bodenaufbau, Bestandsleitungen, Störkörper und tatsächliche Messbarkeit. Benötigte Ergänzungen werden auf die konkret noch offene Aussage und den zulässigen Leistungsumfang bezogen.
Verdichten sich Hinweise auf ein mögliches Kampfmittel, kann eine weitere Bearbeitung erforderlich werden. Das Vorgehen ist mit den zuständigen Stellen und dem vorgesehenen Fachauftrag abzustimmen. Soweit ein Räumkonzept benötigt wird, hält es Maßnahmen, Voraussetzungen und Abfolge fest. Baupersonal soll eine solche Klärung nicht durch eigenständiges Freilegen oder Bewegen verdächtiger Gegenstände ersetzen. Die Ergebnisdokumentation hält den tatsächlich erreichten Bearbeitungsstand fest.
Bei einer zulässigen baubegleitenden Fachaufgabe werden die betroffenen Arbeitsbereiche mit dem vorhandenen Erkenntnisstand und der vorgesehenen Ausführung abgeglichen. Messungen, bearbeitete Flächen und Beobachtungen werden nachvollziehbar zugeordnet. Der technische Bericht dokumentiert die ausgeführte Leistung, Bewertung und Aussagegrenzen. Eine bloße Sichtbeobachtung ist kein gleichwertiger Ersatz für fachgerechte baubegleitende Kampfmittelräumung. Soweit weitere Untersuchungen, Flächenräumung oder Bergungsaufgaben erforderlich werden, werden deren Umfang und zulässige Beauftragung mit den zuständigen Stellen geklärt.
Legen Sie fest, welche fachlichen Nachweise für die anstehenden Bodenarbeiten benötigt werden. Dabei sollten die betroffenen Flächen und die geplanten Tiefen erkennbar sein. Eine pauschale Notiz wie Prüfung läuft hilft wenig, wenn bereits ein konkreter Aushubtermin bevorsteht. Benennen Sie die noch ausstehende Antwort und die dafür zuständigen Beteiligten. Zum Erstkontakt werden Projektort, Bauaufgabe und die gewünschte Klärung übermittelt. Vorhandene Unterlagen werden auf Planstand, räumlichen Bezug und Lücken geprüft. Bei fehlenden historischen Erkenntnissen werden benötigte Recherchen durchgeführt; eine erforderliche amtliche Luftbildauswertung wird über die örtliche Ordnungsbehörde veranlasst und durch den staatlichen Dienst bearbeitet.
Wird ein Bauteil verlegt oder der Aushub erweitert, vergleichen Sie die Änderung mit dem bisherigen Fachauftrag. Es ist zu klären, ob die neue Fläche und Tiefe bereits erfasst sind. Stellen Sie die geänderte Planung vor, bevor auf der zusätzlichen Fläche gearbeitet wird. Eine laufende Untersuchung sollte nicht unbemerkt an einem überholten Plan ausgerichtet bleiben. Das geeignete Untersuchungsverfahren wird anhand von Erkenntnisziel, Eingriffstiefe, Bodenaufbau, Leitungen, Störkörpern und tatsächlichen Messbedingungen gewählt. Noch offene Voraussetzungen und die zulässige Beauftragung werden mit den jeweils zuständigen Beteiligten abgestimmt.
Die nach den nordrhein-westfälischen Vorgaben beauftragte Sondierung oder baubegleitende Untersuchung wird auf den abgestimmten Flächen und Punkten ausgeführt. Messdaten und Beobachtungen erhalten einen nachvollziehbaren Lage- und Höhenbezug. Nicht untersuchte Bereiche, eingeschränkte Zugänge und relevante Störungen werden festgehalten.
Die erhobenen Daten und Befunde werden bezogen auf das Untersuchungsziel ausgewertet. Die Fachbewertung berücksichtigt Störeinflüsse, die erreichten Bereiche und verbleibende Aussagegrenzen. Daraus wird abgeleitet, welche weiterführende Klärung oder Bearbeitung für die geplanten Bodenarbeiten benötigt wird.
Bericht und Plananlagen dokumentieren die ausgeführten Facharbeiten und ihre Bewertung. Bearbeitete Flächen, Untersuchungstiefen, maßgebliche Geländeoberfläche und Einschränkungen bleiben zugeordnet. Weiterverwendete ältere Ergebnisse und neu untersuchte Bereiche werden unterscheidbar festgehalten. Die vereinbarten Empfänger erhalten die zusammengehörigen Unterlagen.
Dokumentieren Sie, welche Teilbereiche nicht bearbeitet wurden oder nur eine begrenzte Aussage erlauben. Die Bauleitung braucht diese Angaben ebenso wie die Ergebnisse der untersuchten Flächen. Eine zusammenfassende grüne Markierung für das gesamte Grundstück kann solche Unterschiede verdecken. Verweisen Sie deshalb auf den vollständigen Bericht und seine Pläne.
Nach einer Untersuchung wird geprüft, ob die konkrete Fragestellung beantwortet ist und welche Bedingungen noch zu beachten sind. Ein zusätzlicher Schritt sollte sich aus diesem fachlichen Stand ergeben. Er wird nicht allein angesetzt, weil er bereits vorsorglich im Terminplan steht. Ebenso darf eine erforderliche Klärung nicht wegen eines bereits vergebenen Bautermins entfallen. Die jeweils zuständigen Beteiligten entscheiden anhand der zusammengehörigen Berichte und Plananlagen über benötigte Ergänzungen oder Anpassungen für den nächsten konkreten Bodeneingriff.
Bewahren Sie Anfragen, Bewertungen und Untersuchungsberichte mit klarer Zuordnung auf. Für die weitere Planung zählt nicht nur, dass ein Dokument vorhanden ist, sondern welche Arbeiten es beschreibt und für welchen Bereich es gilt. Der Übergang zur Bauausführung sollte auf dem tatsächlich erreichten Fachstand beruhen.
FONTANA-EOD erbringt den vereinbarten zulässigen Fachauftrag und dokumentiert dessen Ergebnisse. Die Berichtsaussage bleibt an die bearbeitete Aufgabe, Fläche, Tiefe und die festgehaltenen Grenzen gebunden; ihre Anwendbarkeit wird mit den weiteren konkreten Bodenarbeiten abgeglichen. Behördliche Entscheidungen treffen die zuständigen Stellen. Die BFR Kampfmittelräumung geben für Bundesliegenschaften einen fachlichen Rahmen vor. Bei anderen Projekten dienen ihre Grundsätze als Orientierung neben den jeweils maßgeblichen örtlichen und gesetzlichen Anforderungen.
FONTANA-EOD bearbeitet die zulässige vereinbarte Fachaufgabe für den bezeichneten Arbeitsbereich im Regierungsbezirk Arnsberg. Vor der Durchführung werden vorhandene Ergebnisse und noch benötigte Aussagen gegenübergestellt. Erreichbare Bereiche und Voraussetzungen werden abgestimmt. Änderungen von Planung oder örtlichen Bedingungen werden vor den betroffenen Arbeiten geprüft. Der Bericht dokumentiert die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen. Die Bauleitung kann erkennen, welcher Schritt belegt ausgeführt ist und welche weitere Aufgabe mit den dafür zuständigen Beteiligten noch geklärt werden muss.
Untersuchungsaufgabe besprechenDie Methodenwahl beginnt mit der Erkenntnis, die dem aktuellen Eingriff noch fehlt. Die Fachplanung berücksichtigt vorhandene Ergebnisse, Untergrund und tatsächliche Bedingungen. Ein verfügbares Gerät oder eine allgemeine Empfehlung für weitere Untersuchungen genügt als alleinige Grundlage nicht. Die Auswahl wird für den benötigten Bodenraum begründet. Ein abgeschlossener Teilauftrag wird dabei nach seiner tatsächlichen Aussage berücksichtigt. Die nächste Facharbeit erhält ein bestimmtes Ziel, statt nur eine frühere Maßnahmenbezeichnung fortzuführen.
Nicht erreichbare und eingeschränkt auswertbare Bereiche werden mit ihren tatsächlichen Grenzen benannt. Die Bauleitung kann ihnen offene Facharbeiten und nötige Ergänzungen zuordnen. Eine allgemeine Gesamtflächenangabe ersetzt diese Unterscheidung nicht. Planung und Ausführung stimmen ab, wann eine geeignete Untersuchung möglich wird. Der Abschluss eines Teilauftrags wird mit diesen Grenzen geführt. Eine noch nicht bearbeitete Fläche bleibt als offene Aufgabe erkennbar, auch wenn andere Schritte im Projekt bereits dokumentiert abgeschlossen sind.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden vor der betroffenen Arbeit mit den vorhandenen Ergebnissen verglichen. Die Fachplanung erhält die erkennbare Änderung zum bisherigen Stand. Ihre Rückmeldung und erforderliche Ergänzungen werden dem betroffenen Bodenraum zugeordnet. Ein früherer Bericht wird nach seiner tatsächlich passenden Aussage genutzt; ein damals empfohlener weiterer Schritt wird auf seinen heutigen Bearbeitungsstand geprüft. Ein unveränderter Projektname bestätigt für sich keinen unveränderten Erkenntnisbedarf.
Berichte und zugehörige Plananlagen werden bei der Übergabe mit Fachaufgabe, Bereich und Bearbeitungsstand bereitgestellt. Eine Übersicht kann vorhandene Ergebnisse, empfohlene Schritte und noch offene Fragen getrennt aufführen. Sie ersetzt nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Beim Wechsel von Planung, Bauleitung oder Unternehmen bleibt nachvollziehbar, welche Arbeiten tatsächlich ausgeführt wurden. Weitere zuständige Beteiligte erhalten die für ihre Aufgabe wichtigen Grundlagen. Ein angefragter oder empfohlener Schritt wird nicht als fertiges Ergebnis an die nächste Ausführungsphase weitergegeben.
Eine Terminbestätigung sagt, wann eine Tätigkeit vorgesehen ist. Sie enthält noch nicht deren fachliches Ergebnis. Für die Bauplanung werden beide Informationen getrennt geführt. Die tatsächlich bearbeitete Fläche und mögliche Einschränkungen ergeben sich aus der Dokumentation. Erst diese Aussage kann mit dem Umfang der bevorstehenden Bodenarbeiten verglichen werden.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenEin auffälliges Signal ist zunächst ein Messergebnis und keine eindeutige Identifizierung eines Gegenstands. Die Einordnung berücksichtigt Verfahren, örtliche Bedingungen und die konkrete Fragestellung. Daraus können weitere abgestimmte Schritte folgen. Die Projektübersicht sollte diesen Stand benennen, ohne eine noch ausstehende Bewertung als bereits abgeschlossene Klärung darzustellen.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Für die Anfrage werden die offene Aufgabe, betroffene Flächen und Tiefen sowie die benötigten Ergebnisse beschrieben. Der zulässige Leistungsumfang wird mit den tatsächlichen Voraussetzungen und Zuständigkeiten abgestimmt.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseDie Antragstellung dokumentiert zunächst nur den angestoßenen Verfahrensschritt. Erst die vorliegende Bewertung lässt sich zusammen mit ihrem Flächenbezug für die weitere Planung lesen. Welche Maßnahmen daraus folgen, muss für das konkrete Vorhaben geklärt werden.
Eine Räumung ist kein pauschaler Folgeschritt für jede Anfrage. Erkenntnislage, gegebenenfalls erforderliche Untersuchung und deren Ergebnisse sind zu unterscheiden. Welche weitere Bearbeitung benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und der Abstimmung mit den zuständigen Stellen.
Ein auffälliges Messsignal allein ist keine eindeutige Identifizierung eines Kampfmittels. Es muss fachlich bewertet werden. Welche weiteren Schritte erforderlich sind, hängt von den Ergebnissen und den Bedingungen des konkreten Untersuchungsbereichs ab.
Er kann eine wichtige Grundlage bleiben. Vergleichen Sie jedoch Lage, Tiefe und Bedingungen der neuen Arbeiten mit seinem Aussagebereich. Deckt er die Änderung nicht erkennbar ab, ist diese Lücke vor den betreffenden Bodeneingriffen fachlich zu klären.
Betroffene Arbeiten sofort einstellen und den Gegenstand weder berühren noch bewegen. Verlassen Sie den unmittelbaren Bereich, warnen Sie andere Personen und melden Sie den Fund aus sicherer Entfernung der Polizei unter 110. Weitere Schritte erfolgen nach behördlicher Anweisung.
Der jeweilige Ergebnisbericht mit Karten, Untersuchungsumfang und Einschränkungen. Eine Anfrage oder Terminbestätigung dokumentiert einen anderen Verfahrensstand.
Ihre Erkenntnisse, Eingriffe und Untersuchungsbedingungen können sich unterscheiden. Der weitere Bedarf wird für den jeweiligen Bereich aus dem vorhandenen Fachstand bestimmt.
Für den Aufwand zählen nutzbare Vorunterlagen, benötigte Vorarbeiten und Zugänge, Flächengröße beziehungsweise Anzahl und Tiefe der Untersuchungspunkte, geeignetes Verfahren, Messbedingungen sowie Auswertung und Dokumentation. Benennen Sie den bereits erreichten Fachstand und die noch offene Aussage. Noch erforderliche Leistungen werden für die konkrete Aufgabe mit ihrem zulässigen Umfang angeboten.
Fügen Sie vollständige Ergebnisse und noch offene Anfragen mit ihrem Planbezug bei. Senden Sie den aktuellen Lageplan, vorhandene Bewertungen und den letzten Untersuchungsbericht mit. Nennen Sie außerdem die nächsten geplanten Bodenarbeiten und die noch offene Fachfrage. Damit lässt sich der benötigte Auftrag im Regierungsbezirk Arnsberg gezielt besprechen. Ein neu eingegangenes Ergebnis wird dem passenden Planstand und Eingriff zugeordnet. Beantwortete Fragen und verbleibende Grenzen bleiben in der gemeinsamen Übersicht nachvollziehbar. Benennen Sie Projektadresse, Flurstücke und aktuellen Bearbeitungsstand. Noch fehlende Anlagen oder Rückmeldungen werden mit ihrem Zweck angegeben, damit die fachliche Abstimmung gezielt an den vorhandenen Erkenntnissen anknüpfen kann.
Beschreiben Sie die bevorstehenden Bodenarbeiten und die dafür benötigte Aussage. Bezeichnen Sie Baufeld, Trasse und Bohrpunkte im Lageplan sowie die jeweils geplanten Eingriffstiefen. Ergänzen Sie Bauzeiten, bekannte Auflagen, Leitungspläne und vorhandene Luftbildauswertungen. Nennen Sie die Entscheidung oder fachliche Klärung, die Sie jetzt benötigen. Bekannte Störkörper und Einschränkungen der Zugänglichkeit gehören zu den Ausgangsangaben. Vor vorbereitenden oder weiteren Bodeneingriffen werden die benötigten Untersuchungen und Schutzmaßnahmen geklärt; der nächste Auftrag wird mit seinem konkreten zulässigen Umfang abgestimmt.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.