Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Welche Fläche soll untersucht werden: das gesamte Grundstück, die Baugrube oder einzelne Leitungsgräben? Für Vorhaben in Siegen unterstützt FONTANA-EOD die beauftragte Vorbereitung der Kampfmitteluntersuchung. Wir stimmen die Aufgabe anhand der Lagepläne, vorgesehenen Tiefen und Bodenarbeiten ab. So lässt sich später feststellen, welchen Bereich das Untersuchungsergebnis abdeckt.
Die geplanten Bodenarbeiten im Lageplan markieren.
Antrag, Bauplan und Bericht eindeutig zuordnen.
Erweiterte oder verschobene Bereiche vorab klären.
Eine Adresse oder Flurstücksnummer beschreibt nicht immer die gesamte geplante Arbeitsfläche. Für Ihr Siegener Vorhaben stellen wir Antragsbereich, tatsächliche Untersuchung und aktuelle Bodeneingriffe gegenüber. Abweichende Grenzen und zusätzliche Flächen bleiben sichtbar, damit die erforderliche weitere Bearbeitung nachvollziehbar bestimmt werden kann.

Die Stadt Siegen verlangt für die Antragstellung eine als geschlossenes Polygon abgegrenzte Fläche. Das örtliche Verfahren bezieht die Ordnungsbehörde und den staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst ein. Für Ihr Projekt werden die daraus entstehenden Aussagen mit den tatsächlich geplanten Eingriffen abgeglichen. Die Antragsgrenze ersetzt keinen späteren Nachweis der ausgeführten Untersuchung.
Für die Standortzuordnung werden Adresse, Flurstück und ein verständlicher Kartenausschnitt zusammengeführt. Die geplanten Bodenarbeiten können vom Grundstücksumring abweichen. Benennen Sie deshalb Baugrube, Gründungen, Leitungsgräben und zusätzliche Arbeitsflächen mit ihrem jeweiligen Lagebezug. Für mehrere Bauabschnitte werden eindeutige Bezeichnungen verwendet. Liegt eine Teilfläche außerhalb der bisherigen Umgrenzung, wird sie bei der weiteren Abstimmung ausdrücklich dargestellt. Ein Projekt in einer anderen Gemeinde wird nach deren eigenem Verfahrensweg bearbeitet. Weitere Projektlagen sind im Regionenbereich eingeordnet.
Im Online-Antrag der Stadt Siegen muss die gewünschte Untersuchungsfläche im Kartenausschnitt genau umrandet sein. Die Anleitung beschreibt dafür ein geschlossenes Polygon. Auf Grundlage der Unterlagen veranlasst das Ordnungsamt zunächst eine Luftbildauswertung. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst teilt anschließend die Ergebnisse und das empfohlene weitere Vorgehen mit.
Die Stadt Siegen erinnert an die schweren Zerstörungen durch den Luftangriff vom 16. Dezember 1944. Für heutige Bauflächen werden damalige Bebauung und spätere Veränderungen mit ihrem tatsächlichen Lagebezug betrachtet. Geeignete historische Luftbilder, Bauakten und frühere Geländepläne werden recherchiert und fachlich ausgewertet. Die Erkenntnisse werden der konkreten Untersuchungsaufgabe zugeordnet. Die Stadtgeschichte liefert den historischen Zusammenhang; die Grundstücksunterlagen und die aktuelle Bauplanung bestimmen, welche Frage für den Eingriff noch zu beantworten ist.
Kennzeichnen Sie im Bauplan, ob die ganze Liegenschaft oder nur Bereiche für Baugrube, Leitungen und Erweiterungen betroffen sind. Die beantragte Untersuchungsfläche und die geplanten Bodenarbeiten müssen sich vergleichen lassen. Nur so kann die Bauleitung später erkennen, ob ein Ergebnis für ihren Arbeitsbereich gilt.
Frühere Gebäude und heutige Baukörper können unterschiedliche Flächen beanspruchen. Bei dokumentiertem Wiederaufbau, Rückbau, Auffüllungen oder anderen Geländeänderungen wird deshalb der damalige Stand mit dem heutigen Entwurf verglichen. Ein größerer Aushub, zusätzliche Verbauelemente oder ein verlegter Anschluss können über den bislang betrachteten Bereich hinausreichen. Solche Änderungen erhalten im aktuellen Lageplan einen eigenen Bezug. Frühere Unterlagen bleiben mit ihrer ursprünglichen Aufgabe erhalten. Die weitere Fachplanung und die zuständigen Stellen erhalten dieselbe eindeutig bezeichnete aktuelle Fassung.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Aufgaben und Schnittstellen werden für das konkrete Vorhaben beschrieben und mit den erforderlichen Berechtigungen abgeglichen.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung ordnet die jeweiligen Facharbeiten und Verantwortlichen den betroffenen Bauabschnitten zu.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Die Stadt Siegen erläutert die räumliche Antragsabgrenzung und den staatlichen Untersuchungsweg. Die KampfmittelVO NRW regelt staatliche Aufgaben und die Voraussetzungen bestimmter privater Tätigkeiten.
Die Grundsätze der Räumplanung verbinden die Untersuchung mit ihrer weiteren Bearbeitung. Die Geophysik der BFR KMR unterstützt die fachliche Verfahrenswahl. Die Dokumentationsanforderungen beziehen Ergebnisse auf die bearbeiteten Bereiche. Das Innenministerium NRW erläutert die staatliche Kampfmittelbeseitigung.
Die BFR KMR beschreiben die fachliche Bearbeitung auf Liegenschaften des Bundes. Für das Siegener Vorhaben werden die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten gesondert bestimmt.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Für private Tätigkeiten in NRW sind die konkreten Voraussetzungen der KampfmittelVO-Ausnahmen und des amtlichen Leitfadens zu beachten. Der private Auftrag verbindet die fachliche Eignung mit dem gesetzlich vorgesehenen Anwendungsbereich. Der behördliche Kenntnisstand und die für die Tätigkeit erforderlichen Berechtigungen werden vor einer Vereinbarung geprüft.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson bündelt die Zusammenarbeit; die einzelnen Aufgaben bleiben den jeweils benannten Beteiligten zugeordnet. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung mit ihrem dokumentierten Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang. Behördliche Entscheidungen treffen die jeweils zuständigen Stellen.
Das Ordnungsamt Siegen veranlasst anhand der Antragsunterlagen die staatliche Luftbildauswertung. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Arnsberg bewertet die Erkenntnisse und empfiehlt weitere Schritte. Amtliche Maßnahmen werden über diese Schnittstelle abgestimmt. Zulässige private Facharbeiten werden mit ihrem konkreten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang vereinbart. Die Antragsfläche, die tatsächlich bearbeitete Fläche und die für die nächste Ausführung benötigte Aussage bleiben dabei unterscheidbar. Bei Projektlagen außerhalb des Stadtgebiets richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach der tatsächlichen Projektadresse. Ein Bedarf an Kampfmittelbergung wird mit der zulässigen Aufgabe und den zuständigen Stellen abgestimmt.
Zunächst muss erkennbar sein, welchen Bereich und welchen Eingriff die Untersuchung beantworten soll. Eine unklare Umgrenzung kann auch mit einem technisch geeigneten Verfahren nicht nachträglich eindeutig werden. Lageplan und Aufgabenstellung werden deshalb gemeinsam betrachtet. Daraus ergibt sich die konkrete Frage für eine weitere fachliche Bearbeitung.
Historische Unterlagen auswertenDie tatsächlich untersuchte Fläche wird mit dem Verfahren und seinen erreichbaren Aussagen gelesen. Eine große Antragsfläche belegt keine gleichmäßige Untersuchung aller Teile. Störungen oder ausgeschlossene Bereiche bleiben Teil der Bewertung. Vor einer privaten Ergänzung werden zusätzlich die behördlichen Festlegungen und die NRW-Voraussetzungen der konkreten Tätigkeit geprüft.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Eine geschlossene Umgrenzung beschreibt, welche Fläche für die Bearbeitung vorgesehen ist. Sie wird mit dem zugrunde liegenden Lageplan und seinem Stand übergeben. Die Flurstücksgrenze kann davon abweichen. Die Zuordnung sollte auch für Personen verständlich sein, die das Vorhaben noch nicht aus einer örtlichen Besprechung kennen.
Ablauf und Aufgaben abstimmen
Der spätere Untersuchungsumfang kann vom ursprünglichen Antrag abweichen. Nicht erreichbare Stellen, ausgeschlossene Bereiche oder geänderte Aufgaben werden nachvollziehbar dokumentiert. Der Antrag bleibt die Ausgangsunterlage, während der Bericht die tatsächliche Bearbeitung beschreibt. Beide Grenzen werden für die weitere Bauplanung bewusst auseinandergehalten und gemeinsam betrachtet.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Wenn neue Arbeitsflächen, Bohrpunkte oder Sicherungselemente hinzukommen, werden sie ausdrücklich dargestellt. Ein gemeinsamer Projektname ersetzt keine räumliche Zuordnung. Vergleichen Sie die neue Lage mit den vorhandenen Ergebnissen und ihren Tiefenangaben. Nicht abgedeckte Teile erhalten eine eigene fachliche Klärung, bevor dort betroffene Arbeiten beginnen.
Fachleistungen und UntersuchungsaufgabenVor der Beauftragung werden die benötigte Untersuchung, der konkrete Siegener Verfahrensstand und die für das Vorhaben zulässige Aufgabe bestimmt. Beschreiben Sie den geplanten Eingriff mit Lage, Tiefe und benötigter Aussage.
Für den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Termin und Aufwand werden nach Klärung des Umfangs, der Zugänge und der erforderlichen Voraussetzungen vereinbart. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin.
Umfang und Termin besprechenOrdnen Sie das Vorhaben dem Grundstück zu und markieren Sie die vorgesehenen Bodenarbeiten. Dazu können auch Eingriffe außerhalb des Gebäudegrundrisses gehören. Geben Sie ausdrücklich an, welche Bereiche untersucht werden sollen; der Projektname allein beschreibt die Aufgabe nicht.
Geben Sie für die einzelnen Arbeiten die geplante Tiefe und deren Bezug an. Im Lageplan ist zunächst die horizontale Ausdehnung erkennbar. Für die Untersuchungsplanung werden zusätzlich die Art der Bodenarbeit und die zu berücksichtigende Tiefe benötigt.
Kennzeichnen Sie den gültigen Planstand und ordnen Sie die Untersuchungsunterlagen dieser Fassung zu. Werden mehrere Zeichnungen übergeben, muss erkennbar sein, welche aktuell gilt. Frühere Entwürfe und noch ungeklärte Varianten sind entsprechend zu bezeichnen.
Kennzeichnen Sie Flächen, deren Lage oder Nutzung noch offen ist. Klären Sie deren Untersuchungsbedarf, sobald die Planung feststeht. In einer späteren Zusammenfassung dürfen diese Bereiche nicht ungeprüft als bereits untersucht erscheinen.
Halten Sie Bericht, Anlage und Planstand eindeutig zusammen. Eine Karte ohne zugehörige Aussage kann den fachlichen Umfang unklar lassen. Umgekehrt kann ein kurzer Text ohne Kartenausschnitt die Lage nicht ausreichend erklären. Die Unterlagen werden daher vollständig übergeben und mit der jeweils maßgeblichen Projektfassung verknüpft.
Die Siegener Anleitung zum Antrag beschreibt die genaue Umrandung als geschlossenes Polygon. Bei mehreren Teilbereichen muss verständlich bleiben, welche geplanten Arbeiten sich auf welchen Bereich beziehen. Für einen Flächenvergleich werden Maßstab, Ausschnitt und Planfassung angegeben. Die Stadt erläutert außerdem, wie der Kartenausschnitt für die Anlage zum Online-Antrag gespeichert wird. Die Datei bleibt mit der zugehörigen Aufgabenbeschreibung verbunden. Wird eine Grenze später geändert, wird der neue Umring mit dem ursprünglichen Antrag und dem vorhandenen Ergebnis abgeglichen.
Bei räumlich getrennten Eingriffen werden die Teilbereiche im gleichen Projektstand nachvollziehbar bezeichnet. Die Legende erklärt, welche Umgrenzung zum Antrag gehört, welche Fläche bereits untersucht ist und wo zusätzliche Arbeiten vorgesehen sind. Die jeweils zugehörigen Berichte werden über diese Bezeichnungen auffindbar gehalten. Unklare Überschneidungen werden vor der weiteren fachlichen Bewertung geklärt. Wird ein Umring geändert, bleibt auch die frühere Fassung mit ihrem Bearbeitungsstand verfügbar. Die Beteiligten können dadurch eine neue Planung von einer tatsächlich ausgeführten Untersuchung unterscheiden.
Wenn der untersuchte Bereich vom Antrag abweicht, gehören Lage und Grund der Änderung in die Dokumentation. Die Bauleitung kann daraus die Grenzen der vorhandenen Aussage erkennen. Nicht bearbeitete Flächen werden nicht durch eine zeichnerische Zusammenfassung verdeckt. Ihre weitere Behandlung wird auf Grundlage des tatsächlichen Kenntnisstands abgestimmt.
Die Ergebnisübergabe beschreibt den tatsächlich bearbeiteten Umfang. Untersuchungsgrenzen, ausgesparte Stellen und fachliche Einschränkungen werden zusammen mit den Karten weitergegeben. Eine kurze Übersicht verweist auf die vollständigen Berichte und lässt wichtige offene Bereiche bereits erkennen. Vor der nächsten Bauphase wird der aktuelle Eingriff mit diesem Stand verglichen. Die Bauleitung kann dadurch feststellen, welche Nachweise zu ihrem Arbeitsabschnitt gehören. Nach ausgeführten Räumarbeiten ergänzt das Räumprotokoll mit Räumumfang, Ergebnissen und verbleibenden Grenzen diese Unterlagen für die tatsächlich bearbeitete, im Lageplan abgegrenzte Fläche. Zusätzliche Fragen werden der benötigten Fachaufgabe und den zuständigen Beteiligten zugeordnet, bevor die davon betroffenen Bodenarbeiten beginnen.
Stellen Sie die vorgesehene Fläche nachvollziehbar im aktuellen Lageplan dar. Benennen Sie die geplanten Bodeneingriffe und vorhandene Unterlagen. Unklare Grenzverläufe oder zusätzliche Arbeitsflächen werden vor der weiteren Bearbeitung abgestimmt. Der Antrag soll die tatsächliche Aufgabe abbilden und nicht lediglich den Standort allgemein bezeichnen.
Vergleichen Sie die im Bericht dargestellte Fläche mit der aktuellen Ausführungsplanung. Markieren Sie relevante Abweichungen und noch offene Bereiche. Die Bauleitung erhält die vollständigen Unterlagen sowie die zugehörigen Einschränkungen. Eine neue Planfassung wird nicht allein durch Ablage neben dem Bericht zu dessen untersuchtem Geltungsbereich.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenDie historische Luftbildauswertung gehört zum beantragten Umring und den zugehörigen Erläuterungen. Ein Ergebnis für die Nachbarfläche gilt nicht automatisch auch für Ihren Arbeitsbereich. Bei abweichenden Grenzen muss geklärt werden, welche Fläche tatsächlich erfasst wurde.
Eine Ergebnisunterlage wird mit dem zugehörigen Kartenausschnitt gelesen. Dabei werden Antrag, historische Auswertung und ausgeführte technische Untersuchung nach ihrer jeweiligen Aufgabe unterschieden. Ein schriftlicher Betreff oder dieselbe Grundstücksadresse genügt für die räumliche Zuordnung nicht immer. Verwenden die Unterlagen unterschiedliche Ausschnitte oder Planstände, werden gemeinsame Bezugspunkte geklärt. Der Vergleich hält fest, welcher Teil der geplanten Bodenarbeiten bereits erfasst ist und welche Flächen noch eine eigene fachliche Bearbeitung benötigen.
Eine Sondierung muss zum Untersuchungsziel und den Bedingungen vor Ort passen. Bebauung und metallische Einbauten können Zugang und Messbarkeit beeinflussen. Die eingezeichnete Fläche allein bestimmt deshalb weder das geeignete Verfahren noch die erreichbare Untersuchungstiefe.
Die Untersuchungsfläche wird mit Zugängen, Einbauten und tatsächlich erreichbaren Arbeitsbereichen beschrieben. Metallische Infrastruktur, Bebauung oder eingeschränkte Befahrbarkeit können die Auswahl und Aussage eines Verfahrens beeinflussen. Für eine konkrete Fachfrage werden deshalb Boden, Zielobjekte, Tiefe und Störeinflüsse zusammen betrachtet. Die Untersuchung und die fachliche Auswertung werden als zusammengehörige Aufgabe vorbereitet. Nicht oder eingeschränkt auswertbare Bereiche bleiben im Ergebnisplan erkennbar. Für sie werden benötigte Ergänzungen anhand des tatsächlichen Erkenntnisstands bestimmt.
Wird der Eingriff erweitert oder verlagert, ist das Räumkonzept beziehungsweise die Untersuchungsplanung mit dem neuen Bauplan zu vergleichen. Dabei ist zu prüfen, welche Ergebnisse noch passen und welche Fragen offen bleiben. Eine geänderte Linie im Plan erweitert nicht den Umfang einer früheren Untersuchung.
Bei einer verlagerten Baugrube werden auch Arbeitsräume und Sicherungselemente berücksichtigt. Die horizontale Umgrenzung wird zusammen mit den vorgesehenen Tiefen und dem Höhenbezug geprüft. Neue oder tiefer reichende Bauteile können eine zusätzliche Untersuchung erfordern. Der Vergleich benennt deshalb, welche vorhandenen Aussagen weiter nutzbar sind und wo die aktuelle Planung darüber hinausgeht. Änderungen werden vor der betreffenden Ausführung mit den fachlich Beteiligten abgestimmt. Ein ergänzter Plan wird eindeutig gekennzeichnet und zusammen mit den vollständigen bisherigen Berichten übergeben.
Beschreiben Sie beim Erstkontakt die geplanten Bodenarbeiten und die benötigte Entscheidung. Antragsunterlagen, Kampfmittelberichte und behördliche Mitteilungen werden vollständig mit Karten zusammengestellt. Die örtliche Ordnungsbehörde veranlasst die erforderliche Luftbildauswertung anhand der räumlich abgegrenzten Unterlagen. Bei offenen Nutzungs- oder Geländeangaben werden ergänzende historische Akten und Aufnahmen recherchiert und fachlich ausgewertet. Die verfügbaren Erkenntnisse werden der konkreten Fläche und den noch offenen Fragen zugeordnet.
Beantragte Fläche, Arbeitsbereiche und vorgesehene Eingriffstiefen werden gemeinsam dargestellt. Das geeignete Verfahren wird nach Boden, Zielobjekten, Störeinflüssen und Zugänglichkeit ausgewählt. Die Empfehlung des staatlichen KBD und erforderliche weitere Abstimmungen werden berücksichtigt. Staatliche Maßnahmen und zulässige private Aufgaben bleiben den jeweiligen Zuständigkeiten zugeordnet. Benötigte Vorarbeiten und fehlende Unterlagen werden vor der Ausführung geklärt. Für Rückfragen verwenden die Beteiligten dieselbe bezeichnete Planfassung.
Die vereinbarte Sondierung oder fachlich geeignete ergänzende Begleitung wird mit ihren tatsächlichen Bedingungen ausgeführt. Neue Gräben, Fundamente oder weitere Bodenarbeiten werden vor ihrer Ausführung abgestimmt. Daten und Beobachtungen werden fachlich ausgewertet und den bearbeiteten Bereichen zugeordnet. Die Bewertung unterscheidet verwertbare Ergebnisse, Auffälligkeiten und eingeschränkt auswertbare Stellen. Abweichungen vom Antrag und vom ursprünglichen Auftrag bleiben mit Lage und Grund dokumentiert. Erforderliche Ergänzungen werden aus den noch offenen Fragen abgeleitet.
Ergebnisplan und Bericht werden mit den technischen Angaben, Einschränkungen und relevanten Änderungen vollständig übergeben. Vor der nächsten Ausführung vergleicht die Bauleitung den neuen Eingriff mit dem dokumentierten Untersuchungsumfang. Noch offene Bereiche und benötigte behördliche Schritte werden dem betroffenen Arbeitsabschnitt zugeordnet. Geänderte Umgrenzungen, zusätzliche Flächen oder andere Tiefen werden vor ihrer Bearbeitung gesondert abgeglichen. Passende vorhandene Ergebnisse bleiben für ihren tatsächlich erfassten Bereich nutzbar.
Im Antrag steht, welche Fläche geprüft werden soll. Der Ergebnisbericht zeigt, was tatsächlich untersucht oder bewertet wurde. War ein Teil nicht zugänglich oder wurde eine andere Grenze bearbeitet, muss das dokumentiert sein. Die gemeinsame Grundstücksbezeichnung darf solche Unterschiede nicht verdecken.
Die BFR Kampfmittelräumung bieten fachliche Orientierung für Planung und Dokumentation. In Nordrhein-Westfalen sind die Zuständigkeiten der Ordnungsbehörden und die Grenzen privater Arbeiten zu beachten. Die beauftragte Untersuchung und Dokumentation durch FONTANA-EOD ersetzen keine behördliche Entscheidung über das Vorhaben.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Auf einem Grundstück können verschiedene Eingriffe mit unterschiedlichen Tiefen und Bauphasen vorgesehen sein. Für die fachliche Bewertung werden diese Bereiche konkret zugeordnet. Der gemeinsame Eigentums- oder Katasterbezug erweitert keinen vorhandenen Bericht. Entscheidend bleibt, welche Fläche und Tätigkeit in dessen Aufgabenstellung und Ergebnis tatsächlich enthalten sind.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenUnterschiedliche Maßstäbe, Ausschnitte oder unklare Bezugspunkte erschweren die Zuordnung. Verwenden Sie eindeutig bezeichnete Fassungen und klären Sie Abweichungen vor einer fachlichen Schlussfolgerung. Eine optisch ähnliche Lage genügt nicht immer. Der Vergleich soll nachvollziehbar zeigen, wo geplante Eingriffe und dokumentierte Ergebnisse zusammenpassen oder auseinanderfallen.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Benennen Sie bei Ihrer Anfrage die geplanten Bodenarbeiten und die Erkenntnisse, die Sie für deren Vorbereitung benötigen.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseDie Stadt verlangt einen geschlossenen Umring der Untersuchungsfläche im Kartenausschnitt, also ein Polygon. Folgen Sie der aktuellen Anleitung zum Online-Antrag. Aus der Zeichnung muss hervorgehen, welchen Bereich Sie überprüfen lassen möchten. Bereiten Sie die Unterlagen frühzeitig vor den geplanten Bodenarbeiten vor, damit Auswertung, nötige weitere Untersuchungen und Vorarbeiten im Bauablauf berücksichtigt werden können.
Nicht unbedingt. Die geplanten Bodenarbeiten können nur eine Teilfläche oder mehrere getrennte Bereiche betreffen. Kennzeichnen Sie das Grundstück und die gewünschte Untersuchungsfläche so, dass beide eindeutig zu erkennen sind und zum beschriebenen Auftrag passen.
Vergleichen Sie die neue Baufläche mit den bisherigen Ergebnissen und Untersuchungsgrenzen. Welche weiteren Schritte nötig sind, hängt von der Änderung und den geltenden Anforderungen ab. Ein älteres Ergebnis deckt den verschobenen Grundriss nicht automatisch ab. Die Eignung des Verfahrens hängt von Boden, Zielobjekten, Tiefe und Störeinflüssen ab. Nicht oder eingeschränkt auswertbare Teilbereiche bleiben mit ihren Grenzen dokumentiert.
Es muss erkennbar sein, auf welche Fläche sich die Rückmeldung bezieht. Fordern Sie den fehlenden Plan an oder klären Sie die Zuordnung mit den Beteiligten. Die Adresse allein zeigt nicht zuverlässig, welchen Bereich die Untersuchung erfasst hat. Der Ablauf verbindet Unterlagenprüfung und erforderliche historische Auswertung mit Verfahrenswahl, Untersuchung oder geeigneter Begleitung, Bewertung und Dokumentation. Anschließend werden die Ergebnisse mit der nächsten Ausführung und noch benötigten Entscheidungen abgeglichen.
Unterbrechen Sie die Arbeiten im betroffenen Bereich, berühren oder bewegen Sie den Gegenstand nicht und entfernen Sie sich. Halten Sie andere Personen fern. Siegen nennt die örtliche Ordnungsbehörde als Meldestelle und außerhalb ihrer Dienstzeiten die Notrufnummern 110 oder 112. Folgen Sie den behördlichen Anweisungen.
Die Antragsfläche beschreibt die vorgesehene Bearbeitung. Der Bericht dokumentiert, welche Bereiche tatsächlich untersucht wurden und welche Einschränkungen oder Abweichungen dabei bestanden. Vollständige Berichte und Karten bleiben mit Planfassung, Lage, Tiefe und Aufgabe der dokumentierten Untersuchung verbunden. Ein Flurstück kann mehrere unterschiedlich zu bearbeitende Bereiche enthalten.
Verfahren, Umfang, Tiefe, Störeinflüsse und Zugänglichkeit bestimmen den Aufwand. Benötigte Vorarbeiten, getrennte Teilflächen und ergänzende Untersuchungen werden im konkreten Vorgang berücksichtigt. Die Leistungsvereinbarung bezeichnet die zulässige Fachaufgabe und die benötigten Nachweise. Die jeweiligen Beteiligten klären, wer die vorbereitenden und begleitenden Arbeiten übernimmt und wie sie abgerechnet werden. Staatliche und private Aufgaben werden mit ihrer jeweiligen Kostenzuordnung betrachtet.
Sie werden im aktuellen Plan kenntlich gemacht und mit den bestehenden Ergebnissen abgeglichen. Fehlende Aussagen und erforderliche weitere Schritte werden vor betroffenen Arbeiten fachlich geklärt.
Senden Sie Antragsgrenze, Untersuchungsgrenze und aktuelle Eingriffsflächen mit verständlichem Lagebezug. Ergänzen Sie Projektadresse, Flurstück, Bauphase, Terminrahmen und die gewünschte Entscheidung. Neben dem Umring werden die vorgesehenen Tiefen und der Höhenbezug angegeben. Die Branchenübersicht ordnet typische Eingriffe und ihre benötigten Unterlagen ein.
Legen Sie Berichte und zugehörige Karten vollständig bei und beschreiben Sie spätere Änderungen am Vorhaben. Benennen Sie die zuerst anstehenden Arbeiten und die für Änderungen verantwortlichen Ansprechpartner.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.