Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Eine Baufläche im Wald kann auf dem Plan klar begrenzt sein und vor Ort noch einen geeigneten Zugang benötigen. Bauherrschaft, Forstplanung und Bauleitung müssen auch die dafür vorgesehenen Bodeneingriffe abstimmen. FONTANA-EOD klärt mit Ihnen die Kampfmittelaufgabe für die einzelnen Arbeitsschritte; senden Sie dazu Lageplan, vorgesehene Eingriffstiefen und vorhandene Fachunterlagen.
Vorhandene Wege und benötigte Arbeitsflächen unterscheiden.
Eingriffe in den Boden vor dem eigentlichen Bau erfassen.
Forstliche Vorgaben und Kampfmittelprüfung getrennt behandeln.
Eine Kampfmittelprüfung vor Bauvorhaben im Regierungsbezirk Freiburg bezieht auch Zufahrten und vorbereitende Bodenarbeiten ein. Verfügbare Kampfmittelunterlagen, frühere Nutzungen und die konkreten Eingriffe bestimmen den weiteren Untersuchungsbedarf. Die Eignung eines Verfahrens richtet sich nach Ziel, Tiefe und Messbedingungen. Forstliche Voraussetzungen und Kampfmittelfacharbeiten werden vor den jeweils betroffenen Tätigkeiten mit ihren Verantwortlichen abgestimmt.

Der Regierungsbezirk Freiburg liegt in Baden-Württemberg und umfasst neun Landkreise sowie den Stadtkreis Freiburg. Die Gebietsbeschreibung des Regierungspräsidiums nennt Frankreich als westlichen und die Schweiz als südlichen Nachbarn; innerhalb Baden-Württembergs grenzen die Regierungsbezirke Karlsruhe und Tübingen an. Für ein Vorhaben werden Gemeinde, Kreis und konkrete Eingriffsflächen angegeben. An einer längeren Trasse können mehrere örtliche Ansprechpartner beteiligt sein. Das Referat 83 beim RP Freiburg bearbeitet landesweite forstliche Aufgaben. Der KMBD Baden-Württemberg ist beim RP Stuttgart angesiedelt. Vorliegende Anforderungen an den Zugang und die Flächennutzung werden mit der jeweils zuständigen Stelle abgestimmt. Die örtliche Kampfmittelfrage wird anhand der Projektunterlagen bearbeitet. Für andere Projektlagen bietet der Regionenbereich die passende Einordnung.
Im Regierungsbezirk müssen frühere Nutzungen und Kriegsereignisse für den konkreten Projektort recherchiert werden. Das Freiburger Amtsblatt vom 27. November 2004 dokumentiert den Luftangriff auf die Stadt am 27. November 1944. Es beschreibt Schäden in der Mooswaldsiedlung, im Bereich der Bahnanlagen und in der Altstadt. Für heutige Eingriffe werden verfügbare Luftbilder und Akten räumlich ausgewertet und mit späteren Veränderungen abgeglichen. Bei Waldflächen außerhalb dieser belegten Orte sind deren frühere Nutzungen und verfügbare historische Unterlagen maßgeblich. Die administrative Zugehörigkeit zum selben Regierungsbezirk beschreibt den heutigen Verwaltungsraum; der Verdacht wird aus den Erkenntnissen zur jeweiligen Fläche hergeleitet.
Das Referat 83 beim Regierungspräsidium Freiburg nimmt landesweite forstliche Aufgaben wahr. Dazu gehören Genehmigungen zur Waldumwandlung und die Beteiligung an raumbezogenen Planungen. Seine Zuständigkeit beschränkt sich also nicht auf den Regierungsbezirk Freiburg.
Eine forstrechtliche Entscheidung und eine Kampfmitteluntersuchung beantworten unterschiedliche Fragen. Für den landesweiten Kampfmittelbeseitigungsdienst ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig. Welche forstlichen Voraussetzungen ein bestimmtes Vorhaben erfüllen muss, ist mit den dafür zuständigen Stellen zu klären; daraus ergibt sich nicht automatisch eine Aussage über den untersuchten Untergrund.
Für die technische Vorbereitung benötigen wir eine Beschreibung der tatsächlich geplanten Arbeiten. Bleibt ein vorhandener Weg unverändert oder wird er verbreitert? Sind nur Arbeiten oberhalb des Bodens vorgesehen oder werden Wurzelstöcke, Gelände und Gräben bearbeitet? Solche Unterschiede helfen, den Untersuchungsbedarf für die einzelnen Schritte fachlich zu prüfen.
Für den Lageplan werden Hauptbaufeld und vorbereitende Arbeitsbereiche einzeln abgegrenzt. Dazu gehören beispielsweise Zufahrten, Kranstellflächen, Leitungsgräben oder Entwässerungsarbeiten, soweit sie tatsächlich vorgesehen sind. Bei einem vorhandenen Weg wird zwischen seiner weiteren Nutzung und einem Ausbau unterschieden. Die Beschreibung nennt Breite, Lage und maximale Tiefe der Veränderungen. Sind diese Angaben noch offen, bleiben die Varianten als solche erkennbar. Eine verlässliche Aufgabenbeschreibung hilft, erforderliche Untersuchungen und die Voraussetzungen ihrer Ausführung vor dem jeweiligen Bodeneingriff zu klären.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Aufgaben und Schnittstellen werden für das konkrete Vorhaben beschrieben und mit den erforderlichen Berechtigungen abgeglichen.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung ordnet die jeweiligen Facharbeiten und Verantwortlichen den betroffenen Bauabschnitten zu.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Bei einem möglichen Kampfmittelfund sind die betroffenen Arbeiten sofort einzustellen. Lassen Sie den Gegenstand unberührt, halten Sie Abstand und warnen Sie andere, ohne sich selbst zu gefährden. Verständigen Sie unverzüglich die Polizei unter 110 und folgen Sie deren Anweisungen. Versuchen Sie keine eigene Untersuchung oder Bergung.
Das Referat für Waldpolitik und Körperschaftsforstdirektion erläutert die landesweiten forstlichen Aufgaben. Für den einzelnen Eingriff werden die einschlägigen Vorgaben mit der zuständigen Stelle abgestimmt.
Die BFR KMR zur Räumplanung beschreiben die Vorbereitung der Räumaufgabe. Die Abschnitte zur Geophysik unterstützen die Verfahrenswahl und zur Dokumentation die Ergebnisübergabe. Die Landesinformationen zur Kampfmittelbeseitigung erläutern die Aufgaben des staatlichen Dienstes. Die DGUV-FAQ zur Kampfmittelräumung behandeln fachliche Fragen zur Ausführung.
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson bündelt die Zusammenarbeit; die einzelnen Aufgaben bleiben den jeweils benannten Beteiligten zugeordnet. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung mit ihrem dokumentierten Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang. Behördliche Entscheidungen treffen die jeweils zuständigen Stellen.
Der landesweite Kampfmittelbeseitigungsdienst beim RP Stuttgart ist die staatliche Fachstelle für Baden-Württemberg. Für die Vorerkundung wird ein Antrag mit eindeutig abgegrenztem Lageplan benötigt. Die private Fachfirma übernimmt den beauftragten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Forstliche Genehmigungen sowie gegebenenfalls benötigte forstliche oder naturschutzfachliche Gutachten werden mit den dafür zuständigen beziehungsweise beauftragten Stellen bearbeitet. Bauherrschaft, Planung und Bauleitung benennen ihre jeweiligen Ansprechpartner. Die abgestimmte Baufolge hält fest, welche fachlichen Voraussetzungen vor dem betroffenen Eingriff erfüllt sein müssen.
Untersuchungsziel, Eingriffstiefe und örtliche Bedingungen bestimmen die fachliche Auswahl. Bewuchs allein legt kein Verfahren fest. Auch eine gewünschte Bauzeit ersetzt die Prüfung der Eignung nicht. Die Planung beschreibt, welche Aussage benötigt wird und unter welchen Voraussetzungen sie auf der vorgesehenen Fläche erreicht werden kann.
Geeignete Verfahren nach Aufgabe und örtlichen Bedingungen wählenKann ein Bereich zunächst nicht ausreichend untersucht werden, wird diese Einschränkung festgehalten. Die später dort vorgesehenen Arbeiten werden gesondert beschrieben. Daraus ergibt sich die weitere fachliche Abstimmung. Eine pauschale baubegleitende Lösung wird nicht allein deshalb angenommen, weil die Voruntersuchung erschwert ist.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Übergeben Sie frühere Auswertungen und Untersuchungsberichte mit den zugehörigen Karten. Der heutige Bewuchs erklärt die frühere Nutzung nicht vollständig. Für die geplante Aufgabe zählt der tatsächlich dokumentierte Bereich. Aussagen zu einem Weg oder einer Nachbarfläche werden deshalb mit den vorgesehenen Eingriffen und den Grenzen des Berichts verglichen.
Zu den Altunterlagen gehören verfügbare Lagepläne, historische Luftbildauswertungen und Berichte früherer Facharbeiten. Der Geltungsbereich wird mit dem heutigen Plan verglichen. Bei einer zwischenzeitlichen Veränderung von Weg, Geländehöhe oder Grundstücksgrenze wird nachvollzogen, worauf sich die ältere Aussage bezog. Ein alter Bericht kann für einen Teil der Zufahrt hilfreich sein, während für das weiterführende Baufeld noch Unterlagen fehlen. Diese Unterschiede werden mit Lage und benötigter Aussage festgehalten. Fehlen tragfähige historische Grundlagen, wird eine entsprechende Recherche beziehungsweise Luftbildauswertung als eigene Fachaufgabe vorbereitet.
Frühere Auswertungen und Untersuchungsergebnisse zuordnen
Unterscheiden Sie einen unverändert genutzten Weg von einer Zufahrt, die erst verbreitert oder entwässert werden soll. Benennen Sie weitere Arbeiten, die in den Boden eingreifen. Auch vorbereitende Flächen erhalten einen erkennbaren Umfang. Die Fachplanung kann so die Voraussetzungen vor diesen Schritten prüfen und den Ablauf abstimmen.
Die Zugangsplanung berücksichtigt auch die Anforderungen der gewählten Untersuchung. Ein Gerät benötigt gegebenenfalls andere Bewegungsflächen als ein zu Fuß arbeitendes Team. Bestandsleitungen, Einbauten, Hanglagen und Störkörper werden so weit bekannt im Plan vermerkt. Welche Fläche für die Untersuchung tatsächlich erreichbar sein muss, wird fachlich abgestimmt. Bodenarbeiten zur Vorbereitung erhalten ebenfalls eine beschriebene Aufgabe. Damit kann die Bauleitung entscheiden, welche Voraussetzungen für den nächsten Abschnitt vorliegen und welche Arbeiten zunächst mit der Fachplanung zu klären sind.
Fachleistungen vergleichen
Die Ergebnisunterlagen zeigen, welche Bereiche tatsächlich erfasst werden konnten. Nicht zugängliche oder nicht ausreichend auswertbare Flächen bleiben sichtbar. Für die nächsten Arbeiten wird der dokumentierte Umfang mit dem aktuellen Plan verglichen. Eine Untersuchung entlang einer Zufahrt wird dabei nicht pauschal auf die gesamte Waldfläche übertragen.
Eine abschnittsweise Bearbeitung benötigt eindeutige Übergaben. Die Fachfirma dokumentiert, welche Teilflächen in welchem Tiefenbereich untersucht wurden, welche Befunde vorliegen und wo die Auswertung eingeschränkt war. Die Bauleitung vergleicht diese Informationen mit dem nächsten Arbeitsschritt. Ändern sich Lage oder Tiefe einer vorgesehenen Zufahrt, wird die Änderung vor ihrer Herstellung weitergegeben. Auch der Wechsel von einer schmalen Arbeitsgasse zu einer größeren Baufläche verändert den benötigten Bodenraum. Die vorhandenen Ergebnisse werden für diesen Umfang geprüft und bei Bedarf durch weitere Facharbeiten ergänzt.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentierenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Für die Ausschreibung wird der Umfang so beschrieben, dass Angebote dieselbe Untersuchungsaufgabe betreffen. Neben der Fläche gehören die Eingriffstiefen, verfügbaren Unterlagen, bekannte Störeinflüsse und die notwendigen Zugänge dazu. Zeitfenster und andere Fachvorgaben werden weitergegeben. Noch offene Vorleistungen werden mit dem Verantwortlichen benannt. Für die Bewertung von Angeboten zählen auch Auswertung, Befundkommunikation und Ergebnisunterlagen. Ein erforderliches Räumkonzept beschreibt Befundlage, Aufgaben, Verfahren und abgestimmte Baufolge. Wird eine Flächenräumung oder die Bearbeitung eines Befunds erforderlich, erhält diese Leistung ihren eigenen beschriebenen Umfang. Die Abstimmung verbindet die Fachaufgabe mit der tatsächlichen Baufolge. Eine erforderliche Kampfmittelbergung wird mit Fachaufgabe und zuständigen Stellen abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Termin und Aufwand werden nach Klärung des Umfangs, der Zugänge und der erforderlichen Voraussetzungen vereinbart. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin.
Umfang und Termin besprechenZeichnen Sie die vorgesehenen Zufahrten ein und erläutern Sie, ob dort Erdarbeiten geplant sind. Eine reine Wegebezeichnung sagt noch nichts über Bodenaustausch, Verbreiterung oder Entwässerungsarbeiten aus. Auch eine provisorische Zufahrt wird nach ihren tatsächlichen Eingriffen betrachtet.
Geben Sie an, welche Schritte vor der Hauptbaumaßnahme vorgesehen sind. Dazu können beispielsweise bodeneingreifende Rodungsarbeiten oder das Herstellen einer Arbeitsfläche gehören. Der Untersuchungsbedarf dieser Vorarbeiten wird vor Beginn fachlich geklärt.
Legen Sie vorhandene Pläne und einschlägige Bedingungen für die Nutzung der Fläche bei. Zeitliche oder räumliche Beschränkungen können bei der Vorbereitung relevant sein. Die Kampfmittelfachfirma ersetzt dabei weder die Forstbehörde noch eine gegebenenfalls benötigte forstliche oder naturschutzfachliche Planung.
Beschreiben Sie Bewuchs, Gelände, vorhandene Einbauten und erreichbare Arbeitsbereiche so weit bekannt. Ob eine vorgesehene Sondierung unter diesen Bedingungen geeignet ist, muss fachlich geprüft werden. Die bloße Erreichbarkeit zu Fuß ist noch kein Nachweis der vollständigen Messbarkeit.
Ein zu Fuß erreichbarer Bereich kann für das vorgesehene Untersuchungsverfahren trotzdem nur eingeschränkt nutzbar sein. Beschreiben Sie Gelände, Bewuchs und bekannte Einbauten möglichst konkret. Die Fachplanung beurteilt die tatsächlichen Bedingungen. Erforderliche vorbereitende Arbeiten werden mit ihrem eigenen Eingriff und den einschlägigen Vorgaben abgestimmt. Ausgangsdaten, Lageplan mit Flurstücken, Baufeld oder Trasse und historische Unterlagen werden mit den Messdaten verbunden. Sondierergebnisse und Befundbewertung dokumentieren den erreichten Untersuchungsstand. Bei tatsächlich ausgeführten Räumarbeiten gehört das Räumprotokoll dazu. Die Schlussfolgerung benennt weitere Schritte für noch offene Bereiche.
Für die Methodenwahl wird geprüft, welche Zielobjekte mit welcher Aussage erfasst werden sollen. Bodenaufbau und Feuchtigkeit können die Auswertbarkeit beeinflussen; metallische Leitungen, Zäune oder Einbauten können Störungen verursachen. Ob eine Oberflächenuntersuchung genügt oder eine Tiefensondierung benötigt wird, ergibt sich aus Eingriff und Verdachtslage. Eine Bohrlochfreigabe wird mit Punktlage und dokumentiertem Tiefenbereich geführt. Bei eingeschränkten Messbedingungen wird das weitere Vorgehen fachlich begründet. Die Projektakte hält die Entscheidung und verbleibende offene Bereiche zusammen mit dem zugehörigen Plan fest.
Zeitliche oder räumliche Bedingungen können die Vorbereitung und Ausführung beeinflussen. Geben Sie einschlägige Unterlagen zur Flächennutzung deshalb frühzeitig weiter. Kampfmittelfachliche und forstliche Aufgaben bleiben dabei getrennt zugeordnet. Die Beteiligten stimmen ab, welche Voraussetzung vor welchem Schritt erfüllt sein muss.
Die forstliche Abstimmung kann Flächeninanspruchnahme, Zugang und weitere Anforderungen an die Nutzung betreffen. Dafür erhalten die zuständigen Stellen eine konkrete Beschreibung des Vorhabens. Die Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungsumfang. Forstliche und naturschutzfachliche Gutachten werden den dafür beauftragten Fachleuten zugeordnet. Die Koordination führt die Ergebnisse für den Bauablauf zusammen: Wer stellt welche Unterlage bereit, welche Voraussetzung betrifft welchen Arbeitsschritt und wann wird darüber entschieden? Diese Zuordnung bleibt bei einer Planänderung verfügbar und wird mit den betroffenen Beteiligten aktualisiert.
Zeigen Sie im Lageplan, welche Bereiche für Zugang und Geräte benötigt werden. Beschreiben Sie die dafür geplanten Bodenarbeiten. Die vorhandenen Erkenntnisse und Vorgaben werden mit diesen Eingriffen verglichen. So wird bereits die Vorbereitung als konkrete Aufgabe berücksichtigt und nicht erst die spätere Hauptbaumaßnahme.
Eine vorbereitete Zufahrt und die eigentliche Baufläche können unterschiedliche Untersuchungsumfänge haben. Legen Sie die Ergebnisunterlagen den nächsten vorgesehenen Arbeiten gegenüber. Bereits passende Aussagen werden genutzt. Weitere Bereiche oder größere Tiefen werden vor der dortigen Ausführung fachlich eingeordnet.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenAmtliche Auskünfte und Wenn Sie eine Kampfmittelverdachtsfläche im Regierungsbezirk Freiburg prüfen lassen möchten, zeichnen Sie die geplanten Eingriffe im Lageplan ein. Historische Bewertung und technische Untersuchung werden auf den beschriebenen Bodenraum bezogen.frühere Untersuchungsberichte werden mit der geplanten Fläche verglichen. Die heutige Waldnutzung allein belegt weder Kampfmittelbelastung noch Kampfmittelfreiheit. Unbekannte frühere Nutzungen dürfen nicht durch Vermutungen ersetzt werden.
Für die Sondierung zählen Untersuchungsziel, Eingriffstiefe und örtliche Messbedingungen. Muss zunächst ein Zugang vorbereitet werden, ist auch dieser Arbeitsschritt in die fachliche Abstimmung einzubeziehen. Das Untersuchungsverfahren wird nicht allein aus dem Bewuchs oder einer gewünschten Bauzeit abgeleitet.
Nicht zugängliche oder nicht ausreichend auswertbare Bereiche bleiben in der Dokumentation erkennbar. Ob später weitere Untersuchungen nötig sind, wird anhand der dort geplanten Eingriffe geklärt. Eine baubegleitende Kampfmittelsondierung ist kein automatischer Ersatz für jede fehlende Voruntersuchung.
Benennen Sie das Bauvorhaben und markieren Sie Baufläche, Zufahrten und zusätzliche Arbeitsbereiche im Lageplan. Beim Erstkontakt werden Standort, nächste Bodenarbeit und Erkenntnisziel erfasst. Die Unterlagenprüfung ordnet vorhandene Kampfmittelberichte und Auflagen den aktuellen Flächen und Tiefen zu.
Beschreiben Sie vorbereitende Schritte mit Bodeneingriffen. Kennzeichnen Sie noch ungeklärte Tiefen und Flächen. Bei offenen Grundlagen werden historische Recherche und Luftbildauswertung durchgeführt. Die Methodenauswahl richtet sich nach Verdacht, Zielobjekten, Tiefen, Störeinflüssen und Zugang.
Übergeben Sie vorhandene Kampfmittelberichte und die für Zugang und Flächennutzung einschlägigen Vorgaben. Die vereinbarte Sondierung oder geeignete Begleitung bearbeitet die festgelegten Bereiche. Die fachliche Bewertung ordnet Befunde und Untersuchungsgrenzen den geplanten Arbeiten zu.
Wir prüfen mit Ihnen die Kampfmittelaufgabe und die Voraussetzungen für eine geeignete Untersuchung. Bericht und Lageanlagen, bei ausgeführten Räumarbeiten auch das Räumprotokoll, dokumentieren den Umfang. Die Anschlussentscheidung legt weitere Facharbeiten oder Abstimmungen für offene Bereiche fest.
Ein Ergebnis entlang einer Zufahrt beschreibt nicht automatisch die angrenzende Baufläche. Umgekehrt können vorhandene Untersuchungen berücksichtigt werden, wenn ihr dokumentierter Umfang die vorgesehenen Arbeiten erfasst. Für diese Prüfung sind Lage und Tiefe ebenso wichtig wie die Aussagegrenzen im Bericht.
Die Stadtseiten zu Freiburg, Villingen-Schwenningen und Konstanz ergänzen andere Fragen der Bauvorbereitung. Für Vorhaben auf Waldflächen bleibt entscheidend, dass notwendige Vorarbeiten und Fachzuständigkeiten früh besprochen werden. Eine regionale Bezeichnung ersetzt weder eine Grundstücksprüfung noch eine forstrechtliche Entscheidung.
Für die erste Anfrage werden der konkrete Projektort, die Flurstücke und die vorgesehenen Arbeiten benannt. Bei mehreren Bauabschnitten zeigt der Plan auch die zeitliche Reihenfolge und die Verbindungen zwischen den Flächen. So lassen sich verfügbare Ergebnisse und noch zu klärende Bereiche zuordnen. Die Ausführung berücksichtigt die Anforderungen der jeweils zuständigen Stellen. Der Ansprechpartner für die Kampfmittelaufgabe bleibt vom Ansprechpartner für eine forstliche Genehmigung unterscheidbar. Gemeinsam abgestimmte Übergaben geben der Bauleitung die Informationen für ihre nächsten Entscheidungen.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Halten Sie fest, welche Arbeiten an der Zufahrt vorgesehen sind und welche davon bereits untersucht wurden. Bei späteren Änderungen bleiben der frühere Plan und die Ergebnisunterlagen erhalten. So lässt sich prüfen, ob die vorhandenen Aussagen weiter passen. Eine unveränderte Wegebezeichnung allein beschreibt den Eingriff nicht ausreichend.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenNach einer Veränderung von Bewuchs oder Gelände können frühere Orientierungspunkte fehlen. Ergebnispläne und eindeutig zuordenbare Flächenangaben helfen bei der weiteren Nutzung. Die Bauleitung erhält die zugehörigen Grenzen und Einschränkungen. Vor zusätzlichen Arbeiten wird der geplante Umfang erneut mit diesen Unterlagen verglichen.
Die Ergebnisdokumentation bleibt mit dem Arbeitsplan verbunden. Sie enthält die bearbeiteten Flächen und Tiefen, eingesetzte Verfahren, Messbedingungen, Befundbewertung und Einschränkungen. Bei tatsächlich ausgeführten Räumarbeiten ergänzt das Räumprotokoll den Umfang der Bearbeitung. Unterlagenstand und Datum ermöglichen die Zuordnung auch nach einer späteren Flächenveränderung oder einem Wechsel der Bauleitung. Eine spätere Nutzung des Berichts wird mit dessen Aufgabe und Grenzen abgeglichen. Für offene Teilbereiche wird festgehalten, welche Untersuchung oder Abstimmung vor den dort geplanten Arbeiten noch benötigt wird.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Beschreiben Sie für die Anfrage die geplanten Bodenarbeiten und die benötigten Untersuchungsergebnisse. Betriebsbedingungen bei Infrastrukturvorhaben gehören ebenfalls in die Vorbereitung.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseDer Untersuchungsbedarf wird vor den geplanten Bodenarbeiten einschließlich notwendiger Zugänge geklärt. Die heutige Vegetation ermöglicht für sich keine Aussage zur Kampfmittelsituation. Maßgeblich sind die vorhandenen Erkenntnisse zur Fläche und gegebenenfalls die fachlich geplante, dokumentierte Untersuchung.
Das Vorgehen sollte vor bodeneingreifenden Vorarbeiten fachlich geklärt werden. Beschreiben Sie, welche Arbeiten für den Zugang nötig sind. Ihr Untersuchungsbedarf wird zusammen mit den vorhandenen Erkenntnissen bewertet; eine pauschale Reihenfolge wäre ungeeignet. Lageplan, Tiefen und vorhandene Fachberichte werden zusammen geprüft. Der Ablauf verbindet erforderliche historische Auswertung und Methodenwahl mit Untersuchung, Bewertung und Dokumentation.
Eine forstrechtliche Entscheidung und die technische Kampfmitteluntersuchung haben unterschiedliche Aufgaben. Vorhandene Vorgaben werden bei der Vorbereitung berücksichtigt. Ein Nachweis über eine Untersuchung muss sich auf deren tatsächlichen Umfang beziehen.
Das Referat für Waldpolitik und Körperschaftsforstdirektion beschreibt landesweite Aufgaben. Für die konkrete forstliche Frage ist die zuständige Stelle zu klären. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst Baden-Württemberg ist davon getrennt beim RP Stuttgart angesiedelt.
Bei einem möglichen Kampfmittelfund sind die betroffenen Arbeiten sofort einzustellen. Lassen Sie den Gegenstand unberührt, halten Sie Abstand und warnen Sie andere, ohne sich selbst zu gefährden. Verständigen Sie unverzüglich die Polizei unter 110 und folgen Sie deren Anweisungen. Versuchen Sie keine eigene Untersuchung oder Bergung.
Beschreiben Sie, ob der Weg unverändert genutzt wird oder ob beispielsweise Verbreiterung, Bodenaustausch oder Entwässerungsarbeiten vorgesehen sind. Verfahren, Gelände, Bewuchs, Einbauten und Erkenntnisziel bestimmen außerdem die Untersuchungsbedingungen. Die Erreichbarkeit zu Fuß beschreibt noch nicht die vollständige Messbarkeit.
Bericht und Lageanlagen zeigen bearbeitete Flächen, Tiefen, Ergebnisse und Untersuchungsgrenzen. Bei tatsächlich ausgeführten Räumarbeiten gehört das Räumprotokoll dazu. Die Bauleitung erhält die Unterlagen mit den offenen Aufgaben für weitere Eingriffe.
Verwertbare Unterlagen, notwendige Recherche, Flächen und Tiefen sowie Zugang und Störeinflüsse bestimmen den Aufwand. Auswertung, Dokumentation und gegebenenfalls Befundbearbeitung gehören zum vereinbarten Umfang. Staatliche KMBD-Leistungen und private Fachaufträge werden getrennt betrachtet.
Zufahrten, Arbeitsflächen und geplante Bodeneingriffe im Lageplan darstellen. Adresse, Flurstücke, Trassen und Bohrpunkte sowie Eingriffstiefen und Bauzeiten ergänzen.
Kampfmittelberichte und einschlägige Unterlagen zur Flächennutzung beifügen. Auflagen, Luftbildauswertungen und Leitungspläne mit ihrem Stand übermitteln. Projektstatus, Ansprechpartner und gewünschte Entscheidung benennen.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.