Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Bauherrschaften, Planungsbüros und Bauleitungen benötigen für Wegearbeiten und punktuelle Bauteile in Konstanz eine abgegrenzte Untersuchungsaufgabe. Wegemitte, Bankette, Entwässerung und neue Fundamente können unterschiedliche Bodenräume betreffen. FONTANA-EOD unterstützt die Prüfung vorhandener Erkenntnisse und die vereinbarte Untersuchung. Senden Sie den Eingriffsplan mit Tiefen und Arbeitsräumen, frühere Berichte sowie geltende Zugangs- und Nutzungsregeln. Daraus werden passende Ergebnisse und noch offene Fachaufgaben bestimmt.
Nutzung und Bauarbeiten unterscheiden.
Bankette und Bauteile mit aufnehmen.
Zugang und Untersuchung gemeinsam planen.
Der Auftrag muss die tatsächlich geplanten Bodenarbeiten einschließlich Randbereiche und einzelner Gründungspunkte erfassen. Bestehende Zugangs- oder Nutzungsregeln werden berücksichtigt. Für jeden Eingriff wird der vorhandene Untersuchungsstand geprüft; eine beschriebene spätere Maßnahme gilt erst mit ihrem tatsächlichen Ergebnis als bearbeitet.

Die Konstanzer Unterlage vom 26. Januar 2026 behandelt Voraussetzungen für das Besucherlenkungskonzept am Bettenberg. Sie nennt dabei erneut zu untersuchende Wege, Bankette und Bereiche für Informationstafeln. Für ein eigenes Vorhaben wird entsprechend geprüft, welche Maßnahmen tatsächlich ausgeführt und dokumentiert sind. Das Geoportal kann die räumliche Orientierung unterstützen; die erforderlichen Berichte werden zusätzlich herangezogen.
Konstanz ist eine Große Kreisstadt im Landkreis Konstanz und Regierungsbezirk Freiburg in Baden-Württemberg, Deutschland. Benennen Sie die konkrete Projektadresse und Gemeinde. Ein begrenzter Hinweis zu einem ehemaligen Übungsgelände wird nicht auf das übrige Stadtgebiet übertragen. Für Vorhaben außerhalb des Stadtgebiets richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem tatsächlichen Ort. Karten und kommunale Übersichten unterstützen die räumliche Zuordnung, während Fachberichte die ausgeführte Untersuchung beschreiben.
Im Abwägungsbericht zum Bebauungsplan Hafner Nordwest vom 26. Januar 2026 behandelt Konstanz die Besucherlenkung auf dem ehemaligen Standortübungsplatz Bettenberg. Der Bericht hält Rahmenbedingungen aus der Abstimmung mit der BImA fest. Dazu gehören eine erneute Sondierung und gegebenenfalls Räumung vorgesehener Wege mit Banketten sowie der Bereiche für Informationstafeln und Erlebnisstationen. Die Planungsunterlage dokumentiert diese Anforderungen, nicht deren abgeschlossene Ausführung.
Für einen Auftrag lässt sich daran eine wichtige Unterscheidung erklären: Ein Weg kann für eine bestimmte Nutzung vorgesehen sein, ohne dass damit jede neue Bodenarbeit bewertet ist. Wenn Sie an Wegen oder Freiflächen bauen, beschreiben Sie deshalb auch die Arbeiten neben der eigentlichen Verkehrsfläche. Fundamente, Entwässerung und geänderte Wegeränder können andere Bodenbereiche beanspruchen als die bisherige Nutzung.
Das Regierungspräsidium Freiburg beschreibt das Naturschutzgebiet Bettenberg-Giratsmoos als ehemaligen Standortübungsplatz, dessen Landschaft noch durch die militärische Nutzung geprägt ist und in dem Kampfmittel vorhanden sind. Dieser konkrete örtliche Zusammenhang wird von der Frage auf anderen Grundstücken unterschieden. Bestehende Betretungs- und Nutzungsregeln bleiben zu beachten. Für einen Fachauftrag werden erforderlicher Zugang und tatsächliche Bodenarbeiten mit den dafür verantwortlichen Beteiligten geklärt.
Für die beauftragten Tätigkeiten in Deutschland werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Für die konkreten Aufgaben und Schnittstellen werden Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit passend zu den vorgesehenen Tätigkeiten zugeordnet.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen, ohne die unterschiedlichen Aufgaben gleichzusetzen.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Verfahren am Standort: Konstanz: Hafner Nordwest, Abwägungsbericht vom 26. Januar 2026 · Stadt Konstanz: Geoportal und Planungsgrundlagen · Stadt Konstanz: Bombenfund oder andere Kampfmittel melden.
Planung und Dokumentation: BFR KMR: Räumplanung – Grundsätze · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · DGUV: FAQ Kampfmittelräumung · Regierungspräsidium Stuttgart: Kampfmittelbeseitigung in Baden-Württemberg
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson erleichtert die Zusammenarbeit, übernimmt dadurch aber nicht automatisch sämtliche Aufgaben anderer Beteiligter. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Prüf-, Untersuchungs- und Dokumentationsumfang im jeweils erforderlichen Erlaubnis- und Befähigungsrahmen. Der Bericht benennt die tatsächlich bearbeiteten Räume und seine Grenzen. Behördliche Entscheidungen treffen die zuständigen öffentlichen Stellen. In Baden-Württemberg ist der KMBD beim Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelt. Einen möglichen Fund melden Sie der zuständigen Ortspolizeibehörde oder der nächsten Polizeidienststelle; diese verständigt den KMBD. Die Identifizierung und weitere Behandlung des Fundes bleibt nach dessen Verhaltensregeln den Expertinnen und Experten des KMBD vorbehalten. Erforderliche Gefahrenabwehrmaßnahmen werden mit den zuständigen Stellen geklärt.
Historische Nutzung, vorhandene Befunde und geplante Bodenarbeiten bilden gemeinsam die Grundlage. Die Fachplanung bestimmt daraus den benötigten Umfang und ein geeignetes Vorgehen. Zugänglichkeit, Einbauten und Auswertbarkeit sind dabei zu berücksichtigen. Ein bestimmter Wegbelag oder ein kleiner Fundamentquerschnitt legt das passende Untersuchungsverfahren nicht bereits fest.
Geeignete Fachleistungen für die konkreten Bodenarbeiten wählenDer tatsächlich untersuchte Bereich muss im Ergebnis erkennbar sein. Wenn ein Randstreifen oder ein Gründungspunkt nicht ausreichend bearbeitet werden konnte, bleibt dies dokumentiert. Weitere Schritte werden fachlich abgestimmt und in der Baufolge berücksichtigt. Ein Ergebnis innerhalb eines Weges wird nicht ungeprüft auf sämtliche seitlichen Arbeiten übertragen.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Übermitteln Sie die bekannten Angaben zur früheren Flächennutzung mit den vorhandenen Berichten. Die genaue räumliche Zuordnung ist ebenso wichtig wie der Bearbeitungsstand. Die Fachplanung prüft, welche Aussagen bereits vorliegen und welche Frage für die geplanten Arbeiten offen ist. Ein allgemeiner Nutzungshinweis ersetzt keinen Untersuchungsnachweis.
Prüfen Sie, ob ein Bericht die tatsächlich vorgesehene Wegestrecke mit ihren seitlichen Räumen oder nur eine benachbarte Fläche behandelt. Fügen Sie die zugehörigen Lageanlagen und spätere Ergänzungen bei. Eine beschriebene Absicht zur Sondierung wird als Planung geführt. Für eine schon ausgeführte Arbeit wird der dokumentierte Umfang mit dem neuen Eingriff verglichen. Fehlende Anlagen oder unsichere Zuordnungen werden als offene Fragen benannt.
Historische Hinweise fachlich einordnen
Zeichnen Sie Wegearbeiten, Bankette und Fundamente einzeln in die Planung ein. Ergänzen Sie vorgesehene Tiefen und die benötigten Arbeitsräume. Kleine Bauteile können eigene Bodenarbeiten erfordern. Ihr Untersuchungsbedarf wird deshalb aus dem konkreten Eingriff und dem vorhandenen Erkenntnisstand bestimmt, nicht allein aus der Größe des später sichtbaren Bauwerks.
Dazu können auch Einfassungen, Verankerungen und Arbeitsräume außerhalb des fertigen Bauteils gehören. Ein Plan mit Bezugshöhen zeigt, wo diese Arbeiten den bisherigen Wegekörper verlassen. Bei einem versetzten Punkt wird die Änderung eindeutig kenntlich gemacht. Die betroffenen Beteiligten erhalten dieselbe Fassung. Der Untersuchungsumfang wird auf diese tatsächlichen Räume bezogen, damit die Ausführung mit den benötigten Ergebnissen vorbereitet werden kann.
Fachleistungen vergleichen
Eine Planung beschreibt, was noch erfolgen soll; ein Ergebnisbericht dokumentiert die tatsächlich ausgeführten Arbeiten und ihre Aussagegrenzen. Halten Sie beide Stände getrennt nachvollziehbar. Vor dem nächsten Eingriff wird geprüft, ob die benötigten Ergebnisse vorliegen. Eine vorgesehene Sondierung wird nicht bereits durch ihre Nennung in einer Vorlage zum abgeschlossenen Nachweis.
Halten Sie zu jedem Nachweis die Planfassung und den tatsächlich bearbeiteten Bauabschnitt zusammen. Benennen Sie Empfänger und die koordinierende Ansprechperson. Nicht bearbeitete Seitenräume bleiben auch dann offen, wenn ein anderer Abschnitt bereits fertiggestellt ist. Bei einer Änderung werden die neuen Räume mit den vorhandenen Berichten abgeglichen. Ergänzende Ergebnisse erhalten einen eigenen Bereichsbezug und bleiben mit den früheren Unterlagen nachvollziehbar verfügbar.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentierenFür das Angebot werden die tatsächlich vorgesehenen Bodenarbeiten benannt. Neben dem Weg können Bankette, Entwässerungsgräben oder einzelne Gründungsstellen betroffen sein. Vorhandene Berichte werden auf ihre räumliche Abdeckung und die benötigte Aussage geprüft. Benötigte Fachleistungen und Ergebnisunterlagen werden vereinbart. Eine Nutzungserlaubnis für den Weg bleibt als eigene Voraussetzung verfügbar; sie wird mit der Frage nach den für neue Bodenarbeiten vorhandenen Erkenntnissen getrennt betrachtet.
Fachaufgabe einordnenZugang und Vorbereitung werden mit Eigentümern und den zuständigen Beteiligten abgestimmt. Für die Untersuchung wird festgehalten, welche Bereiche tatsächlich erreicht werden dürfen und welche Einschränkungen gelten. Benötigte Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor vorbereitenden Bodeneingriffen geklärt. Das betrifft gegebenenfalls auch eine neue Zufahrt oder einen Arbeitsraum neben dem Weg. Ein zugänglicher Abschnitt wird nicht ohne Prüfung als geeignete Voraussetzung für alle seitlichen Arbeiten angesetzt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenDie Ausführung wird abschnittsweise mit den vorliegenden Ergebnissen vorbereitet. Ein Bericht für eine Wegestrecke kann die daneben geplanten Fundamente oder eine tiefere Entwässerung nur innerhalb seines tatsächlichen Umfangs betreffen. Die Bauleitung erhält die benötigten Pläne und offene Aufgaben zusammen. Bei einer Standortverschiebung wird der neue Bodenraum vor dem Eingriff abgeglichen. Passende frühere Ergebnisse bleiben mit ihren dokumentierten Grenzen für die weitere Planung verfügbar.
Umfang und Termin besprechenTragen Sie neben der Wegelinie auch die tatsächlich bearbeiteten Seitenbereiche ein. Bei einer Entwässerung oder neuen Einfassung können diese über die bestehende Befestigung hinausreichen. Ergänzen Sie die geplanten Tiefen. So lässt sich beurteilen, ob vorhandene Ergebnisse ausreichen oder bislang nicht untersuchte Bereiche hinzukommen.
Eine Informationstafel oder ein anderes Ausstattungselement benötigt möglicherweise nur wenige Gründungsstellen. Diese Punkte gehören trotzdem in die Planung der Bodenarbeiten. Ihre geringe Größe beantwortet die Kampfmittelfrage nicht. Bei einer späteren Standortänderung muss auch der neue Punkt mit den vorhandenen Erkenntnissen abgeglichen werden.
Für mehrere Ausstattungselemente hilft eine eindeutige Punktliste mit Bezug zum Lageplan. Ordnen Sie jedem Standort die vorgesehene Tiefe und den benötigten Arbeitsraum zu. Noch offene Alternativstandorte werden als Varianten gekennzeichnet; die endgültige Ausführung wird vor der betroffenen Bodenarbeit mit der Fachplanung abgestimmt.
Klären Sie mit Eigentümern und zuständigen Stellen, wie die Fachkräfte die benötigten Bereiche erreichen dürfen. Bestehende Betretungsbeschränkungen bleiben zu beachten. Die Vorbereitung einer Untersuchung kann selbst Eingriffe auslösen, etwa beim Herstellen einer Zufahrt. Solche Arbeiten dürfen nicht stillschweigend als bereits geklärte Voraussetzung behandelt werden.
Teilen Sie bekannte Vorgaben zur Flächennutzung und zu benachbarten Anlagen mit. Die für eine Untersuchung erreichbare Fläche kann von der späteren gesamten Bauaufgabe abweichen. Ein zunächst ausgeschlossener Bereich wird im Arbeitsstand entsprechend kenntlich gehalten. Für einen späteren Zugang werden die Voraussetzungen gesondert abgestimmt. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen sind vor den davon betroffenen vorbereitenden Bodeneingriffen zu klären.
Das Geoportal Konstanz erschließt unter anderem Orthobilder, Liegenschaftskataster und Bauleitplanung. Diese Angaben helfen, ein Vorhaben räumlich darzustellen. Sie ersetzen keinen Kampfmittelbericht. Senden Sie einen aktuellen Plan mit den zugehörigen Fachunterlagen, damit Grundstück, Wegeabschnitt und geplante Bauteile eindeutig zusammenpassen.
Ein zugänglicher Weg bietet nicht automatisch sämtliche Voraussetzungen für Arbeiten neben seiner Oberfläche. Stimmen Sie den benötigten Arbeitsbereich und geltende Nutzungsregeln mit den zuständigen Beteiligten ab. Untersuchung und Ausführung müssen diese Bedingungen berücksichtigen. Fehlende Zugänge oder ungeklärte Randflächen bleiben als konkrete Aufgaben in der Vorbereitung sichtbar.
Wenn ein Fundament oder eine Informationstafel im Plan verschoben wird, verändert sich der vorgesehene Eingriff. Kennzeichnen Sie die neue Lage und geben Sie die angepasste Fassung weiter. Die Fachplanung vergleicht sie mit dem bisherigen Untersuchungsumfang. Ein Ergebnis für den alten Standort deckt eine räumliche Änderung nicht automatisch ab.
Soweit Räumarbeiten ausgeführt werden, wird das zugehörige Räumprotokoll mit den bearbeiteten Bereichen in der Projektakte geführt.
Stellen Sie Verlauf, Breite, Randbereiche und einzelne Gründungen dar. Legen Sie vorhandene Berichte sowie relevante Vorgaben zu Zugang und Nutzung bei. Die Untersuchung kann damit auf den tatsächlichen Arbeitsumfang abgestimmt werden. Voraussetzungen für die Bearbeitung und noch fehlende Unterlagen werden vor dem vorgesehenen Termin geklärt.
Vergleichen Sie den aktuellen Ausführungsplan mit den tatsächlich dokumentierten Untersuchungsflächen. Versetzte Punkte, geänderte Tiefen und zusätzliche Randarbeiten werden gesondert betrachtet. Die Bauleitung erhält die passenden Berichte und Anlagen. Für spätere Unterhaltungsarbeiten bleiben diese Unterlagen mit ihrem konkreten räumlichen Bezug verfügbar.
Historische Unterlagen und Luftbildauswertungen werden für die konkrete Untersuchungsfläche eingeordnet. Bei einer früheren militärischen Nutzung können weitere Angaben zu Nutzungsbereichen und bisherigen Bearbeitungen relevant sein. Vorhandene Erkenntnisse werden mit ihren Quellen und räumlichen Grenzen geprüft. Bei offenen Fragen wird eine erforderliche ergänzende Recherche oder Luftbildauswertung tatsächlich bearbeitet. Die Ergebnisse unterstützen die Planung für die vorgesehenen Wege- und Gründungsräume. Ein Befund zum Bettenberg wird nicht auf andere Konstanzer Grundstücke übertragen.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetik misst das Magnetfeld passiv. Die magnetische Wirkung eines Objekts ist für seine Erkennbarkeit maßgeblich; elektrische Leitfähigkeit allein genügt dafür nicht. An Wegen können Leitungen, Einfassungen und andere metallische Einbauten die Messung beeinflussen. Die Fachplanung prüft den geeigneten Einsatz für die Wegestrecke und ihre Seitenbereiche. Auffälligkeiten und Störungen werden im Untersuchungszusammenhang bewertet. Das Ergebnis zeigt, welche Räume unter den tatsächlichen Bedingungen bearbeitet wurden und wo eine Einschränkung bleibt.
Geomagnetik fachlich abgrenzenTransientenelektromagnetische Verfahren, kurz TDEM, werten die zeitliche elektromagnetische Antwort leitfähiger Objekte aus. Ihre Eignung richtet sich nach Untersuchungsziel und tatsächlichen Messbedingungen. Bekannte metallische Einbauten und Leitungen werden berücksichtigt. Für ein neues Tafelfundament oder einen Graben wird der benötigte Bodenraum gesondert abgegrenzt. Daten und Bewertung erhalten ihren räumlichen Bezug. Eine Aussage für einen untersuchten Streifen wird nicht allein wegen des zusammenhängenden Wegeverlaufs auf seitliche oder tiefere Arbeiten ausgedehnt.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Auffälligkeiten im Untergrund liefern. Bodenaufbau, Feuchtigkeit, Einbauten und Untersuchungsziel beeinflussen den fachlich sinnvollen Einsatz. Die benötigte Frage wird mit der tatsächlichen Lage und Tiefe der geplanten Arbeit verbunden. Erkannte Strukturen brauchen fachliche Interpretation. Ein Messbild ist für sich noch keine Identifizierung eines Kampfmittels. Der Bericht hält die erreichte Aussage und ihre Grenzen für den bearbeiteten Bereich nachvollziehbar fest.
Georadar und AussagegrenzenBei tiefen Fundamenten, Leitungsanschlüssen oder anderen vertieften Eingriffen wird geprüft, welche Aussage in der vorgesehenen Tiefe benötigt wird. Eine erforderliche Tiefen- beziehungsweise Bohrlochsondierung wird mit Punkten, Tiefen und Bezugshöhen abgestimmt. Zugangsregeln und bekannte Einbauten bleiben berücksichtigt. Die Bohrlochfreigabe beziehungsweise der technische Nachweis gilt für den tatsächlich untersuchten Raum. Wird ein Punkt wegen eines Hindernisses versetzt, wird die neue Lage vor der Ausführung mit dem vorhandenen Ergebnis abgeglichen.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird die weitere fachgerechte Bearbeitung für den betroffenen Raum geplant. Eine baubegleitende Kampfmitteluntersuchung kann Untersuchung, erforderlichen lagenweisen Abtrag, fachliche Freilegung und ergänzende Sondierungen verbinden. Zugänge, Arbeitsräume und die vorgesehenen Bodenarbeiten werden dabei abgestimmt. Reine Sichtbeobachtung genügt als Detektion nicht. Bearbeitete Wegestrecken und einzelne Gründungsräume bleiben mit ihren Ergebnissen und Einschränkungen dokumentiert; weiter benötigte Aufgaben werden konkret benannt.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenEine historische Luftbildauswertung und andere vorhandene Erkenntnisse bilden Grundlagen für die Fachbewertung. Bei einer früheren militärischen Nutzung können weitere Informationen relevant sein. Welcher Untersuchungsbedarf besteht, muss für die konkrete Fläche und Aufgabe beurteilt werden. Aus einer Aussage zu Bettenberg folgt keine allgemeine Belastungsaussage für andere Konstanzer Grundstücke.
Vor einer Sondierung sind das Untersuchungsziel und die örtlichen Bedingungen zu klären. Leitungen, metallische Einbauten oder die Beschaffenheit des Zugangs können die Durchführung beeinflussen. Wenn ein Teilbereich nicht auswertbar ist, gehört dies in das Ergebnis. Eine durchgängige Linie auf dem Bauplan darf solche Lücken nicht verdecken.
Bei mehreren getrennten Punkten wird kenntlich gemacht, welcher Punkt tatsächlich untersucht wurde. Eine nicht erreichbare Gründungsstelle erhält einen eigenen offenen Status. Die Fachplanung bestimmt, welche Information oder zusätzliche Bearbeitung dort noch benötigt wird. Ein gemeinsamer Lageplan verbindet die Ergebnisse, ohne deren Umfang zu erweitern. Die Bauleitung erhält diesen Stand vor der jeweils betroffenen Bodenarbeit.
Ein Räumkonzept kann die erforderlichen Maßnahmen für die geplanten Bodenarbeiten festlegen. Dabei müssen auch Zugänge und vorbereitende Eingriffe berücksichtigt werden. Reine Sichtbeobachtung während des Erdaushubs ersetzt keine fachgerechte Untersuchung. Ob eine baubegleitende Kampfmittelräumung geeignet ist, entscheidet sich an der konkreten Aufgabe und den örtlichen Voraussetzungen.
Eine erforderliche Flächenräumung wird für den vereinbarten Bodenraum vorbereitet. Befunde und ein möglicher Bergungsbedarf werden mit den zuständigen Beteiligten abgestimmt. Die tatsächlich ausgeführten Arbeiten und der bearbeitete Umfang bleiben für die Ergebnisübergabe nachvollziehbar.
Eine Regelung zum Betreten oder zur Besucherführung hat eine andere Aufgabe als der Untersuchungsauftrag für einen Bodeneingriff. Legen Sie der Fachplanung beides vor, soweit es die Fläche betrifft. So bleiben die Bedingungen für den Zugang erkennbar, während der Untersuchungsumfang anhand der vorgesehenen Arbeiten festgelegt wird. Im Erstkontakt werden Projektort und benötigte Aussage benannt. Vorhandene Pläne, Stellungnahmen und Berichte werden auf Aktualität, räumlichen Bezug, Vollständigkeit und Lücken geprüft.
Bei offenen historischen Erkenntnisfragen werden erforderliche Recherchen und Luftbildauswertungen im fachlich abgestimmten Auftrag tatsächlich durchgeführt. Die vorhandene Vorerkundung des KMBD wird mit ihrem Bezug zum beantragten Vorhaben berücksichtigt. Ergänzende Erkenntnisse werden dem heutigen Eingriffsbereich zugeordnet und für die Untersuchungsplanung verwendet.
Wird ein Fundament versetzt oder die Entwässerung anders geführt, sollte die Fachplanung die neue Lage kennen. Bereits vorhandene Ergebnisse können weiterhin passen. Das ist jedoch zu prüfen, bevor der geänderte Bereich geöffnet wird. Eine im Gelände spontan gewählte Ersatzstelle ist nicht automatisch durch den ursprünglichen Auftrag abgedeckt. Das geeignete Verfahren wird anhand von Untersuchungsziel, Eingriffstiefe, Bodenaufbau, Einbauten und tatsächlichen Messbedingungen ausgewählt. Zugänge und erforderliche Voraussetzungen werden mit den verantwortlichen Beteiligten geklärt.
Die vereinbarte Sondierung oder fachgerechte baubegleitende Untersuchung wird auf den abgestimmten Flächen und Punkten ausgeführt. Messdaten und Beobachtungen erhalten einen nachvollziehbaren Lage- und Höhenbezug. Nicht untersuchte Bereiche, eingeschränkte Zugänge und relevante Störungen werden festgehalten.
Die erhobenen Daten und Befunde werden anhand des Untersuchungsziels und der tatsächlichen Messbedingungen fachlich ausgewertet. Die Bewertung berücksichtigt Störeinflüsse und Aussagegrenzen. Bericht und Plananlagen dokumentieren die Fachbewertung, die bearbeiteten Bereiche und deren Lage-, Höhen- und Tiefenbezüge. Daraus werden erforderliche weiterführende Aufgaben abgeleitet.
Der Ergebnisbericht muss erkennen lassen, welche Wegestrecken, Seitenbereiche und Einzelpunkte er umfasst. Ebenso wichtig sind die untersuchten Tiefen und verbleibende Einschränkungen. Geben Sie diese Angaben mit den Plänen an die Bauleitung weiter. Eine allgemeine Notiz zur gesamten Freifläche kann den tatsächlichen Umfang zu weit erscheinen lassen.
Für spätere Reparaturen ist hilfreich, die Unterlagen zum ausgeführten Bauteil aufzubewahren. Ein neuer Entwässerungsgraben oder ein tieferes Fundament kann über den früheren Untersuchungsumfang hinausgehen. Vor solchen Arbeiten sind vorhandene Ergebnisse erneut mit dem Eingriff abzugleichen. Eine einmalige Untersuchung ist kein unbegrenzter Nachweis für jede spätere Nutzung.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Regierungspräsidium Stuttgart ist in Baden-Württemberg landesweit zuständig. Grundstückseigentümer haben Suche und Bergung zu veranlassen. Der Dienst übernimmt solche Leistungen im Rahmen seiner Kapazitäten gegen Kostenerstattung; andernfalls sind private Fachunternehmen einzuschalten. Entschärfung und die weiteren hoheitlichen Aufgaben bleiben beim zuständigen Dienst.
FONTANA-EOD stimmt mit Ihnen die beauftragten Fachleistungen für das geplante Vorhaben ab. Einschränkungen des Zugangs und Vorgaben der zuständigen Stellen sind dabei zu berücksichtigen. Die BFR KMR geben außerhalb ihres bundesbezogenen Geltungsbereichs eine fachliche Orientierung; die Entscheidung für das einzelne Vorhaben ist gesondert zu treffen.
FONTANA-EOD bearbeitet den vereinbarten Fachauftrag für die geplanten Bodenarbeiten. Die Untersuchung und ihr Ergebnis werden mit Wegestrecke, Seitenbereich oder Einzelpunkt dokumentiert. Vorhandene Zugangsregeln bleiben als eigene Voraussetzung berücksichtigt. Die Bauleitung erhält den tatsächlichen Bearbeitungsstand und offene Aufgaben für die nächste Arbeit. Ein Ergebnis auf einem Abschnitt bleibt mit seinem ursprünglichen Umfang verfügbar; zusätzliche Räume werden gesondert abgestimmt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine kleine Ausstattung kann eine eigene Gründung und einen bislang nicht betrachteten Arbeitsraum benötigen. Für den Fachauftrag wird diese Aufgabe mit Lage, Tiefe und benötigter Aussage beschrieben. Die Fachplanung vergleicht sie mit den vorhandenen Erkenntnissen und den Messbedingungen. Das geeignete Vorgehen folgt aus diesem Abgleich. Eine geringe sichtbare Bauteilgröße allein bestimmt weder den Untersuchungsumfang noch die Eignung eines bestimmten Verfahrens.
Randstreifen und Einzelpunkte, die nicht ausreichend untersucht werden konnten, bleiben mit ihrer Lage erkennbar. Der Bericht benennt den tatsächlich erreichten Stand und die fachliche Einschränkung. Vor der betreffenden Bodenarbeit wird der weitere Bedarf abgestimmt. Ein durchgehend gezeichneter Weg wird dadurch nicht mit einer durchgehend ausgeführten Untersuchung gleichgesetzt. Die nächsten Beteiligten können nutzbare Ergebnisse und noch offene Räume unterscheiden.
Bei einer verschobenen Tafel, einem geänderten Wegeverlauf oder einer tieferen Entwässerung wird die aktuelle Planung vor dem Eingriff weitergegeben. FONTANA-EOD vergleicht die neue Aufgabe mit dem vereinbarten und bereits bearbeiteten Umfang. Zusätzliche Facharbeit wird für die betroffenen Räume abgestimmt. Frühere Ergebnisse behalten ihren Lage- und Tiefenbezug. Die neue Planfassung und ergänzende Erkenntnisse bleiben für die nächste Ausführungsphase gemeinsam verfügbar.
Für spätere Unterhaltung werden Ergebnisbericht und Lageanlagen dem ausgeführten Weg oder Bauteil zugeordnet aufbewahrt. Benennen Sie die Empfänger bei Planung und Bauleitung. Eine Reparatur kann eine andere Tiefe oder einen zusätzlichen Seitenraum beanspruchen. Vor der betreffenden Bodenarbeit wird der neue Eingriff mit dem dokumentierten Stand verglichen. Beim Wechsel von Firmen werden vollständige Unterlagen und offene Aufgaben für die nächsten Arbeitsschritte weitergegeben.
Eine Regel zur Besucherlenkung beschreibt, wo und wie eine Nutzung stattfinden soll. Ein Untersuchungsbericht beschreibt eine ausgeführte fachliche Leistung. Beide können für die Projektvorbereitung relevant sein, haben aber einen unterschiedlichen Gegenstand. Die geplanten Bodenarbeiten werden anhand der dafür erforderlichen Unterlagen und geltenden Vorgaben abgestimmt.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenAuch nach der ersten Herstellung können neue Fundamente oder Änderungen an einem Weg vorgesehen werden. Die bisherigen Ergebnisse werden dann mit dem neuen Eingriff verglichen. Bewahren Sie deshalb Lagepläne und Berichte gemeinsam auf. Eine frühere Untersuchung behält ihren beschriebenen Umfang und wird durch spätere Nutzung nicht räumlich erweitert.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Die Leistungsübersicht hilft, diese Aufgaben bei der Anfrage zu unterscheiden.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseDie Zugänglichkeit allein beantwortet das nicht. Prüfen Sie, ob vorhandene Kampfmittelunterlagen gerade den vorgesehenen Eingriff mit seiner Lage und Tiefe abdecken. Nutzungsregeln und Untersuchungsumfang sind unterschiedliche Fragen.
Nein. Die hier genannte Passage beschreibt Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Besucherlenkungskonzepts. Sie ist kein Abschlussbericht über ausgeführte Sondierungen oder Räumarbeiten.
Ja, soweit dort Bodenarbeiten vorgesehen sind. Stellen Sie die betroffenen Bereiche und Einzelpunkte im Plan dar und ergänzen Sie die geplanten Tiefen. Ein Bericht nur für die Wegemitte erfasst sie nicht automatisch.
Nein. Für ein anderes Grundstück sind dessen eigene Nutzungsgeschichte, vorhandene Unterlagen und geplante Arbeiten maßgeblich. Ein räumlich begrenzter Hinweis ersetzt dort keine fachliche Bewertung.
Stellen Sie die betroffenen Arbeiten ein. Berühren, bewegen oder versetzen Sie den verdächtigen Gegenstand nicht und legen Sie ihn nicht weiter frei. Verlassen Sie den Gefahrenbereich, halten Sie andere fern und verständigen Sie die Polizei unter 110 aus sicherer Entfernung. Bringen Sie den Gegenstand nicht zu einer Dienststelle. Befolgen Sie die Anweisungen der zuständigen Stellen.
Kennzeichnen Sie seine Lage und den tatsächlich erreichten Bearbeitungsstand. Die noch offene Aufgabe bleibt vom Ergebnis für benachbarte Bereiche unterscheidbar. Erforderliche weitere Schritte werden fachlich abgestimmt und bei der Planung der nächsten Bodenarbeiten berücksichtigt.
Ja. Die neue Lage muss mit dem tatsächlichen Untersuchungsumfang verglichen werden, bevor der Eingriff erfolgt.
Für den Aufwand zählen vorhandene historische Auswertungen und Berichte, Länge und Breite der betroffenen Strecken, Seitenräume und Einzelpunkte, Eingriffstiefen, Zugänge und Vorarbeiten, geeignete Verfahren und Störeinflüsse sowie Auswertung und Dokumentation. Zunächst nicht erreichbare Bereiche und zusätzliche Untersuchungen werden mit ihrem Umfang berücksichtigt. Eine geänderte Punktlage oder Entwässerung wird vor dem betroffenen Eingriff abgestimmt. Fachleistung und bauliche Vorleistung bleiben unterscheidbar.
Wege, Bankette, Gründungspunkte und Arbeitsräume im Lageplan darstellen.
Ergänzen Sie die vorgesehenen Tiefen, Bezugshöhen und die zuerst benötigten Abschnitte. Bekannte Leitungen, Einbauten und weitere Zugangsbeschränkungen werden angegeben. Fügen Sie vollständige frühere Berichte mit ihren Lageanlagen und Quellen bei. Noch ungeklärte Randflächen werden in der Anfrage erkennbar belassen. Benennen Sie Bauherrschaft, Fachplanung, Bauleitung und die Ansprechperson, die gemeinsame Voraussetzungen und Planänderungen für die weitere Abstimmung zusammenführt.
Vorhandene Berichte und noch geplante Maßnahmen deutlich unterscheiden.
Für abgeschlossene Arbeiten wird die tatsächlich erreichte Aussage beigefügt. Für künftige Maßnahmen werden Aufgabe, Bereich und benötigter Termin als Planungsstand benannt. Geänderte Punktlagen, zusätzliche Entwässerung oder weitere Arbeitsräume werden mit derselben Planfassung übermittelt. Nennen Sie auch geltende Nutzungs- und Zugangsvorgaben. Die nächste Bauphase erhält vollständige Ergebnisse und die für ihre Bodenarbeiten noch zu klärenden Aufgaben. Benennen Sie den Projektort in Baden-Württemberg oder das abweichende Bundesland.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.