Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Für Bauherrschaft, Planung und Bauleitung in Offenburg prüft FONTANA-EOD, welche vorhandenen Untersuchungsergebnisse die heutige Kampfmittelfrage beantworten. Frühere Georadarmessungen und archäologische Befunde werden nach ihrem Auftrag, den bearbeiteten Bereichen und den Aussagegrenzen eingeordnet. Senden Sie die vollständigen Berichte und den aktuellen Plan der vorgesehenen Bodenarbeiten mit ihren Tiefen.
Das damalige Untersuchungsziel lesen.
Berichte und neue Planung verbinden.
Offene Bodenbereiche rechtzeitig klären.
Vorhandene Leitungen, Fundamente und eingeschränkte Zugänge gehören in die Vorbereitung. Daneben werden frühere Untersuchungen ihrem jeweiligen Zweck zugeordnet: Eine archäologische Untersuchung beantwortet andere Fragen als eine Kampfmittelbewertung. Die eigene Planung zeigt, welche Flächen und Tiefen betroffen sind und welche Ergebnisse vor der Ausführung benötigt werden.

Die Unterlage zum Rathaus am Neuen Marktplatz vom 24. November 2003 behandelt Kampfmittel und archäologische Georadarmessungen getrennt. Der Text zum Mühlbach-Karree vom 21. November 2016 enthält einen eigenen örtlichen Hinweis. Für Ihr Vorhaben werden daraus die passenden Quellen erschlossen und mit der heutigen Fläche und Bauaufgabe verglichen. Offenburg ist eine Große Kreisstadt im Ortenaukreis und gehört zum Regierungsbezirk Freiburg in Baden-Württemberg. Der landesweit zuständige Kampfmittelbeseitigungsdienst ist beim Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelt. Die Projektanfrage enthält die tatsächliche Adresse, das Grundstück und den Bauabschnitt. Für einen anderen Projektort richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dessen Lage. Geben Sie an, ob ein vorhandener Bericht archäologische, bautechnische oder kampfmittelbezogene Fragen behandelt. Die Fachplanung kann die Ergebnisse so ihrem Zweck zuordnen und mit den heutigen Flächen und Eingriffstiefen verbinden.
Die Begründung zum Mühlbach-Karree vom 21. November 2016 nennt in Abschnitt 8.13 eine beim Kampfmittelbeseitigungsdienst vorliegende Luftbildauswertung. Der Plantext verbindet den Hinweis auf Bombenblindgänger mit der starken Bombardierung der Kinzigvorstadt im Zweiten Weltkrieg. Dieser örtliche Bezug wird mit dem damaligen Planungszusammenhang gelesen. Für eine heutige Bauaufgabe werden die tatsächliche Projektfläche und die dazugehörigen eigenen Unterlagen abgeglichen. Frühere Bebauung, Abbrüche und spätere Bodenänderungen werden berücksichtigt, soweit sie für den betroffenen Bereich dokumentiert sind. Die Fachplanung ordnet die Erkenntnisse dem Untersuchungsziel und den vorgesehenen Eingriffen zu. So lässt sich bestimmen, welche vorhandene Aussage nutzbar ist und welche räumlich begrenzte Frage noch fachlich zu bearbeiten bleibt.
Die Begründung zum Bebauungsplan „Rathaus / Neuer Marktplatz“ vom 24. November 2003 behandelt Kampfmittel und Archäologie in eigenen Abschnitten. Sie beschreibt eine Luftbildauswertung ohne Hinweise auf Bombenblindgänger im Geltungsbereich, ausdrücklich ohne Garantie der Kampfmittelfreiheit. Daneben nennt sie Georadarmessungen vom November 2000, deren Befunde zu archäologischen Untersuchungen führten. Die Messungen hatten damit einen konkret beschriebenen Zusammenhang.
Für Ihre Bauplanung ist wichtig, den jeweiligen Auftrag zu kennen. Ein Hinweis auf Georadar oder eine frühere Grabung belegt für sich allein keine abgeschlossene Kampfmitteluntersuchung. Lassen Sie die vorhandenen Berichte nach Fragestellung, Fläche und untersuchtem Bodenbereich zuordnen. So werden nützliche Bestandsinformationen berücksichtigt, ohne ihnen eine Aussage zuzuschreiben, die sie nicht enthalten.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Eine allgemeine Unternehmensbezeichnung ersetzt nicht die Prüfung, ob die jeweiligen Aufgaben und Schnittstellen für das konkrete Vorhaben passend beschrieben sind.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen, ohne die unterschiedlichen Aufgaben gleichzusetzen.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Die Begründung zum Rathaus und Neuen Marktplatz vom 24. November 2003 behandelt Kampfmittel und archäologische Untersuchungen in getrennten Abschnitten. Die Begründung zum Mühlbach-Karree vom 21. November 2016 enthält einen örtlichen Hinweis zur Kinzigvorstadt. Für die heutige Planung werden diese Texte mit ihrem jeweiligen Zweck, Datum und Geltungsbereich herangezogen.
Die BFR KMR erläutern Grundsätze der Räumplanung, geophysikalische Untersuchungen und die Dokumentation der Ergebnisse. Die DGUV beantwortet fachliche Fragen zur Kampfmittelräumung. Die Landesinformationen des Regierungspräsidiums Stuttgart beschreiben die Aufgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes in Baden-Württemberg.
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson erleichtert die Zusammenarbeit, übernimmt dadurch aber nicht automatisch sämtliche Aufgaben anderer Beteiligter. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung; seine Aussagen werden nicht ohne Prüfung als allgemeine Zulassung weiterer Bodenarbeiten oder als Entscheidung einer Behörde ausgegeben.
Entscheidend ist zunächst, welche Aussage für die geplanten Arbeiten noch fehlt. Vorhandene Berichte werden darauf geprüft, ob sie diese Frage bereits beantworten. Erst danach wird eine mögliche ergänzende Untersuchung festgelegt. Die frühere Verwendung eines bestimmten Messgeräts gibt für sich allein kein heutiges Verfahren vor.
Untersuchungsverfahren für die konkrete Aufgabe vergleichenBauliche Reste, Leitungen und eingeschränkte Zugänge können die Untersuchung begrenzen. Der Bericht muss erkennen lassen, welche Bereiche tatsächlich bearbeitet wurden und welche Aussagen möglich sind. Notwendige weitere Schritte werden gesondert abgestimmt. Ein Ergebnis aus einem zugänglichen Teilbereich wird nicht pauschal auf verdeckte oder unzugängliche Flächen ausgedehnt.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Senden Sie die vollständigen Berichte mit Auftrag, Datum und Anlagen. Ein Messverfahren allein beschreibt noch nicht, welche Frage damit beantwortet werden sollte. Die fachliche Prüfung berücksichtigt deshalb Ziel, Auswertung und Aussagegrenzen. Ein archäologischer Befund wird nicht ohne weitere Grundlage zu einem Nachweis für eine Kampfmitteluntersuchung.
Untersuchungsauftrag und Aussageumfang dokumentieren
Kennzeichnen Sie Leitungen, alte Fundamente und sonstige bekannte Einbauten im aktuellen Plan. Ergänzen Sie Zugänge, verfügbare Arbeitsräume und die geplanten Eingriffe. Diese Angaben helfen, die Untersuchung fachlich vorzubereiten. Das geeignete Verfahren wird anhand der konkreten Fragestellung und der tatsächlichen Bedingungen ausgewählt.
Fachleistungen vergleichen
Jeder Bericht wird mit den zugehörigen Anlagen und seinem Untersuchungsumfang übergeben. Für die Bauleitung muss erkennbar sein, welche Frage dadurch beantwortet wird. Ergebnisse verschiedener Fachgebiete können den Ablauf gemeinsam beeinflussen, behalten aber ihre Grenzen. Noch offene Kampfmittelfragen werden deshalb ausdrücklich als eigene Aufgabe geführt.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentierenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt. Geben Sie an, ob dem Bericht ein archäologischer Suchauftrag, eine Leitungsortung oder eine Kampfmitteluntersuchung zugrunde lag. Aus den Unterlagen müssen Auftrag, Lage und Ergebnis nachvollziehbar sein. Bei mehreren Fachgebieten werden die jeweiligen Berichte getrennt bezeichnet. Eine Projektübersicht zeigt, welche Aussage noch fehlt. Der passende Fachauftrag wird auf diese offene Frage bezogen. Für eine ergänzende Untersuchung werden die betroffenen Bereiche und die benötigten Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Aus einer Anfrage folgt deshalb keine pauschale Termin- oder Kostenzusage. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin. Für die Ablaufplanung werden auch vorbereitende Arbeiten benannt, etwa Anschlüsse, Verbaupunkte oder zusätzliche Arbeitsgruben. Die Fachplanung prüft, welchen Bereich die vorhandenen Ergebnisse abdecken. Bei einem schrittweisen Zugang zu bisher verdeckten Flächen wird die erforderliche Bearbeitung mit den zuständigen Beteiligten abgestimmt. Das Angebot beschreibt die vereinbarte Aufgabe und die zu übergebenden Unterlagen. Ausführung, fachliche Auswertung und Ergebnisübergabe werden im Terminplan berücksichtigt. Die nächste Bauleistung wird dem tatsächlich vorliegenden Bearbeitungsstand gegenübergestellt.
Umfang und Termin besprechenLesen Sie im Bericht, weshalb untersucht wurde und welche Ergebnisse erwartet wurden. Eine Ortung von Bauwerksresten, eine Leitungsrecherche und eine Kampfmitteluntersuchung sind unterschiedliche Aufgaben. Dass dabei ähnliche Gerätebezeichnungen auftauchen, macht die Ergebnisse nicht austauschbar. Übergeben Sie deshalb den vollständigen Bericht und nicht nur eine Abbildung mit Messlinien.
Die Begründung zum Mühlbach-Karree vom November 2016 enthält einen eigenen Bombenblindgängerhinweis für die Kinzigvorstadt und nennt die Beteiligung des Kampfmitteldienstes im Bauantragsverfahren. Das ist ein räumlich und zeitlich bestimmter Planhinweis. Er ersetzt keine Bewertung des heutigen Einzelvorhabens und darf nicht als allgemeine Aussage für jedes Offenburger Grundstück verwendet werden.
Bei Arbeiten im Bestand können frühere Fundamente, verfüllte Keller oder Leitungen für die Planung relevant sein. Geben Sie bekannte Einbauten im Lageplan an und zeichnen Sie die neuen Bodenarbeiten mit ihren Tiefen ein. Wo Angaben unsicher sind, sollte diese Unsicherheit sichtbar bleiben. Eine vermutete Lage ist kein verlässlicher Ersatz für einen Bestandsnachweis.
Archäologie, Baugrund und Kampfmittel können dasselbe Baufeld betreffen. Die zuständigen Fachleute müssen ihre Aufgaben dennoch getrennt beurteilen und den Ablauf gemeinsam abstimmen. Ein für die eine Frage verwertbarer Befund kann für die andere nur ein zusätzlicher Hinweis sein. Das gilt auch dann, wenn alle Unterlagen unter einem gemeinsamen Projektnamen abgelegt sind.
Wenn beide Themen zu bearbeiten sind, werden Zuständigkeiten und Voraussetzungen für die einzelnen Arbeiten festgehalten. Die Beteiligten müssen wissen, welche Ergebnisse vor einem Bodeneingriff benötigt werden. Ein archäologischer Arbeitsschritt wird dadurch nicht zu einer Kampfmittelprüfung. Die fachliche Abstimmung ordnet beide Aufgaben in den vorgesehenen Bauablauf ein. Eine gemeinsame Übersicht kann die Reihenfolge und die benötigten Unterlagen der beteiligten Fachrichtungen zusammenführen. Der jeweilige Untersuchungsauftrag bleibt dabei am zugehörigen Bericht erkennbar. Kampfmittelbezogene Verfahren, bearbeitete Flächen oder Punkte, Tiefen, Bewertungen und Aussagegrenzen werden in Bericht und Plananlagen dokumentiert. Bei beauftragten Räumarbeiten gehört das Räumprotokoll mit Lage- und Ergebnisangaben zu den Nachweisen. Fachliche Rückfragen werden an die zuständige Ansprechperson weitergegeben. Die Bauleitung erhält die vollständigen Anlagen, die sie für den konkreten nächsten Arbeitsabschnitt benötigt.
Ein älterer Plantext kann wichtige Hinweise für die Recherche enthalten. Lesen Sie ihn mit seiner Datierung und dem damaligen Geltungsbereich. Für das heutige Vorhaben werden die eigenen Flächen und Eingriffe abgeglichen. Eine konkrete Aussage zur Kinzigvorstadt wird nicht ungeprüft auf andere Offenburger Grundstücke übertragen. Halten Sie das Datum des Plantexts und den Stand eines darin genannten Gutachtens getrennt fest. Ein Planhinweis führt zur zugrunde liegenden fachlichen Unterlage; für den Abgleich werden deren vollständige Anlagen benötigt. Die Untersuchungskarte wird der heutigen Planung gegenübergestellt. Änderungen an Grundstücksgrenzen, Baugruben oder Leitungen bleiben im Vergleich sichtbar. Benennen Sie, welche Angaben aus späteren Ergänzungen stammen. So lässt sich die maßgebliche Ergebnisfassung an die weiteren Projektbeteiligten weitergeben.
Legen Sie historische Auswertungen und technische Berichte gemeinsam mit der aktuellen Planung vor. Bezeichnen Sie die jeweilige Untersuchungsaufgabe und ergänzen Sie bekannte Einbauten. Die fachliche Prüfung kann dadurch vorhandene Erkenntnisse nutzen. Verbleibende Fragen werden dem passenden Arbeitsgebiet zugeordnet und vor der Ausführung weiter bearbeitet. Geben Sie für jeden Bericht an, welche Frage er bearbeiten sollte. Fügen Sie Ergebnispläne und Angaben zu den tatsächlich erfassten Bereichen bei. Die aktuelle Planung zeigt Baugrube, Gründung, Leitungsanschlüsse und weitere vorgesehene Bodeneingriffe. Markieren Sie bekannte Einbauten und Unsicherheiten der Bestandsunterlagen. Auch die verfügbaren Arbeitsräume und Zugänge werden beschrieben. Die Fachplanung kann die vorhandenen Erkenntnisse damit nutzen und den noch benötigten Untersuchungsumfang für die heutige Bauaufgabe eingrenzen.
Neue Einbauten oder geänderte Eingriffe können den vorgesehenen Ablauf beeinflussen. Geben Sie solche Änderungen mit Lage und Tiefe an die verantwortliche Fachplanung weiter. Die vorhandenen Ergebnisse werden auf ihre weitere Verwendbarkeit geprüft. Die Bauleitung erhält anschließend einen nachvollziehbaren Stand der erledigten und noch offenen Aufgaben. Beim Wechsel eines ausführenden Unternehmens werden die maßgeblichen Berichte, Pläne und fachlichen Ergänzungen dem übernommenen Arbeitsbereich zugeordnet. Eine Übergabeliste nennt noch offene Aufgaben und die fachlichen Kontaktpersonen. Die Bauleitung prüft, ob die zugehörigen Anlagen vollständig vorliegen. Nach einer Unterbrechung wird die nächste geplante Bodenarbeit ebenfalls mit dem dokumentierten Stand verglichen. Benötigte Ergänzungen werden vor der betroffenen Ausführung abgestimmt. Neue Ergebnisse werden mit Datum in der Projektakte geführt und den betroffenen Beteiligten übermittelt.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenZur Vorbereitung gehört die historische Luftbildauswertung ebenso wie die Sichtung weiterer einschlägiger Erkenntnisse. Vorhandene Ergebnisse sollten mit ihrem genauen Geltungsbereich berücksichtigt werden. Ob für die geplante Nutzung ein weiterer Untersuchungsbedarf besteht, ergibt sich aus der Fachbewertung und nicht allein aus dem Alter eines Berichts oder der bisherigen Bebauung.
Eine erforderliche Sondierung wird nach Untersuchungsziel und örtlichen Bedingungen geplant. Leitungen, Bauwerksreste oder andere Störungen können die Auswertbarkeit beeinflussen. Ein Verfahren eignet sich nicht automatisch für jede Aufgabe im Untergrund. Nicht untersuchte oder nicht auswertbare Bereiche müssen benannt werden, damit daraus keine unbegründete Aussage über das gesamte Baufeld entsteht.
Ein erforderliches Räumkonzept muss berücksichtigen, wann welche Bereiche erreichbar sind und welche vorbereitenden Arbeiten selbst in den Boden eingreifen. Geplante archäologische oder bautechnische Arbeiten sind dabei abzustimmen. Eine begleitende Sichtbeobachtung ersetzt keine fachgerechte Kampfmitteluntersuchung; auch eine baubegleitende Kampfmittelräumung benötigt eine zur Aufgabe passende Grundlage.
Benennen Sie, ob eine Leitung, eine Baugrube oder ein anderes Bauteil vorgesehen ist. Ergänzen Sie die Lage und Tiefe der Eingriffe sowie vorhandene Erkenntnisse. So kann der Fachauftrag auf die tatsächlich offene Frage ausgerichtet werden, statt vorhandene Untersuchungen unterschiedlicher Art pauschal als ausreichend oder unbrauchbar einzuordnen. Für das erste Projektgespräch werden Adresse, Bauphase und die bevorstehenden Bodenarbeiten angegeben. Die Fachplanung prüft vorhandene Kampfmittelauskünfte und Berichte auf Planstand, Flächen- und Tiefenabdeckung sowie offene Fragen zur heutigen Aufgabe. Die vollständigen Anlagen werden in den Vergleich einbezogen. So wird bestimmbar, welche Aussage weiterhin genutzt werden kann und welche Grundlage für den nächsten Eingriff noch fehlt.
Ordnen Sie frühere Untersuchungen dem heutigen Grundstück und dem geplanten Bauabschnitt zu. Ein älterer Bericht kann weiterhin relevant sein; eine veränderte Grenze oder größere Tiefe kann zugleich zusätzliche Fragen aufwerfen. Lassen Sie diesen Vergleich vor der Ausführung vornehmen, damit notwendige Ergänzungen in den Bauablauf eingeplant werden können.
Soweit die vorhandenen Grundlagen die heutige Frage noch nicht beantworten, wird die erforderliche historische Recherche oder Luftbildauswertung für das konkrete Baufeld durchgeführt. Die Erkenntnisse werden räumlich zugeordnet und mit den geplanten Eingriffen verbunden. Die Fachplanung legt daraus den benötigten Untersuchungsumfang und ein geeignetes Verfahren fest. Bodenaufbau, Einbauten, Messgrenzen und die vorgesehenen Tiefen werden berücksichtigt. Zugang und notwendige Vorarbeiten werden mit den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt. Ein ausreichender vorhandener Erkenntnisstand wird für die weitere Planung weiterverwendet.
Das Fachpersonal führt die festgelegte Sondierung oder Begleitung für die vereinbarte Aufgabe aus. Messdaten, Befunde und die tatsächlich erreichten Untersuchungsbedingungen werden mit Lage und Tiefenbezug erfasst. Nicht bearbeitete oder eingeschränkt auswertbare Bereiche bleiben erkennbar. Die gewonnenen Daten werden unter dem Untersuchungsziel und den örtlichen Störeinflüssen fachlich bewertet. Daraus wird der weitere Bearbeitungsbedarf oder die Ergebnisübergabe abgeleitet. Bei einem verdächtigen Gegenstand werden die Arbeiten unterbrochen und die zuständigen Einsatzstellen verständigt.
Stellen Sie sicher, dass Bauleitung und betroffene Fachplaner dieselben Ergebnisse und Einschränkungen erhalten. Dazu gehören die Karten und die Angaben zum untersuchten Bereich. Eine Besprechungsnotiz ohne Anlagen kann die Dokumentation nicht ersetzen. Offene Stellen müssen erkennbar bleiben, bis die dafür benötigte Klärung vorliegt. Die fachliche Bewertung wird in einem Bericht mit den zugehörigen Plananlagen festgehalten. Darin werden Verfahren, tatsächlich bearbeitete Bereiche und Tiefen sowie Aussagegrenzen dokumentiert. Die Bauleitung gleicht den nächsten Eingriff damit ab und stimmt erforderliche Ergänzungen vor dessen Ausführung ab.
Wird eine Gründung vertieft oder eine Trasse verlegt, muss die geänderte Planung mit den bisherigen Ergebnissen abgeglichen werden. Eine Ergänzung ist dort nötig, wo die vorhandene Aussage nicht mehr trägt. Ein Baustellenfortschritt oder eine frühere Nutzung der Fläche beweist allein keine Eignung für den neuen Bodeneingriff.
Für Baden-Württemberg ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Regierungspräsidium Stuttgart zuständig. Er übernimmt Beratung, Suche und Bergung nach verfügbarer Kapazität gegen Kostenerstattung; soweit er nicht tätig werden kann, sind hierfür private Fachunternehmen zu beauftragen. Die staatlichen Aufgaben bei Entschärfung und Umgang mit geborgenen Kampfmitteln werden dadurch nicht auf private Auftragnehmer übertragen.
FONTANA-EOD stimmt die vereinbarten Fachleistungen für Ihr Vorhaben mit Ihnen ab. Erforderliche Abstimmungen mit Behörden oder anderen Fachrichtungen bleiben davon getrennt. Die BFR KMR können außerhalb ihres bundesbezogenen Geltungsbereichs als fachliche Orientierung dienen. Eine archäologische oder baurechtliche Entscheidung ersetzt die Kampfmittelbewertung ebenso wenig wie umgekehrt.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Ein Verfahren kann für unterschiedliche Aufgaben eingesetzt werden. Ob ein Bericht eine Kampfmittelfrage beantwortet, ergibt sich aus Auftrag, Untersuchung und Bewertung. Lesen Sie deshalb nicht nur die Bezeichnung des Verfahrens. Der dokumentierte Umfang und die Grenzen der Aussage bleiben für die weitere Verwendung maßgeblich.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenEin älteres Datum macht eine Unterlage nicht automatisch unbrauchbar. Die fachliche Prüfung vergleicht ihren Inhalt mit dem heutigen Vorhaben und möglichen späteren Veränderungen. Vollständige Anlagen erleichtern diesen Abgleich. Zusätzliche Untersuchungen werden für konkrete offene Fragen bestimmt und nicht allein aufgrund des Alters eines Berichts angesetzt.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Die Leistungsübersicht hilft, diese Aufgaben bei der Anfrage zu unterscheiden.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNein. Entscheidend sind Untersuchungsziel, Auswertung und dokumentierter Umfang. Die Rathaus-Begründung von 2003 beschreibt Georadar im Zusammenhang mit archäologischen Befunden; daraus wird kein Kampfmittelräumnachweis.
Nein. Die Begründung von November 2016 behandelt ein bestimmtes Plangebiet und verweist auf Erkenntnisse zur Kinzigvorstadt. Für ein konkretes Grundstück sind seine eigenen Unterlagen und die geplanten Eingriffe maßgeblich.
Nein. Zunächst werden ihr Inhalt, die untersuchte Fläche und ihre Einschränkungen mit der heutigen Planung verglichen. Nur daraus lässt sich ableiten, ob weitere Informationen oder ergänzende Untersuchungen benötigt werden.
Die Arbeiten sollten im Ablauf aufeinander abgestimmt werden. Die jeweiligen Fachaufgaben und Zuständigkeiten bleiben aber getrennt. Der Bericht einer Untersuchung ersetzt nicht automatisch den Nachweis für die andere Frage.
Unterbrechen Sie die Arbeiten und halten Sie Abstand. Berühren oder bewegen Sie den Gegenstand nicht; halten Sie andere fern. Verständigen Sie aus sicherer Entfernung die Polizei über 110 und folgen Sie deren Anweisungen.
Er zeigt, welche Frage bearbeitet wurde. Die bloße Nennung eines Messverfahrens reicht für die Zuordnung des Ergebnisses nicht aus.
Bekannte Leitungen, Fundamente, Zugänge und Arbeitsräume sollten zusammen mit den geplanten Eingriffsflächen und Tiefen dargestellt werden.
Mit ihrem jeweiligen Zweck, den Anlagen, dem untersuchten Bereich und den Grenzen; offene Aufgaben bleiben gesondert erkennbar. Der Aufwand hängt von Untersuchungsumfang, Flächengröße oder Punktzahl, Tiefe, Unterlagenlage, Zugängen, Störeinflüssen und dem geeigneten Verfahren ab. Erforderliche Vorarbeiten und die benötigten Ergebnisunterlagen werden mit vereinbart. Die Terminabstimmung berücksichtigt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wann die Bewertung für den nächsten Arbeitsabschnitt benötigt wird.
Vollständige Berichte samt Auftrag und Anlagen beilegen. Sie planen Bodenarbeiten im Offenburger Bestand und möchten vorhandene Untersuchungsergebnisse einordnen? Senden Sie uns die vollständigen Berichte und den Plan des nächsten Bauabschnitts. Wir besprechen mit Ihnen die benötigten Angaben für den Fachauftrag.
Leitungen, Fundamente, Zugänge sowie geplante Flächen und Tiefen kennzeichnen. Teilen Sie auch mit, welche Erdarbeiten zuerst beginnen sollen und welche Flächen noch nicht zugänglich sind. So können notwendige Vorarbeiten und die Übergabe der Ergebnisse rechtzeitig abgestimmt werden.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.