Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Ein Kampfmittelhinweis im Umfeld Ihres Bauvorhabens benötigt einen genauen Lagebezug. FONTANA-EOD unterstützt Bauherrschaft, Planung und Bauleitung in Villingen-Schwenningen dabei, die vereinbarten Untersuchungen auf das eigene Baufeld und die bevorstehenden Bodenarbeiten auszurichten. Senden Sie den vollständigen Hinweis, vorhandene Berichte und den aktuellen Eingriffsplan mit Tiefen und Bauabschnitten.
Hinweise und Baugrenzen zuordnen.
Die vorhandenen Aussagen prüfen.
Nötige Maßnahmen vorab festlegen.
Für die Kampfmittelprüfung vor Bauvorhaben in Villingen-Schwenningen werden historische Hinweise und vorhandene Untersuchungsergebnisse mit dem eigenen Baufeld verglichen. Maßgeblich sind der jeweilige Quellenbezug, die geplanten Eingriffe und der tatsächlich dokumentierte Untersuchungsumfang. Offene Fragen werden durch ergänzende Recherche und geeignete technische Untersuchungen bearbeitet; deren Ergebnisse bestimmen die weiteren fachlichen Schritte.

Der Textteil vom 19. November 2007 nennt bombardierte Bereiche in der Nachbarschaft der ehemaligen Lyautey-Kaserne. Er beschreibt damit einen konkreten Zusammenhang des damaligen Planungsfalls. Für Ihr Grundstück werden die passende historische Zuordnung und die heutigen Eingriffe geprüft. Die aktuelle städtische Dienstleistungsseite verweist für die landesweite Kampfmittelaufgabe auf das Regierungspräsidium Stuttgart. Villingen-Schwenningen ist eine Große Kreisstadt im Schwarzwald-Baar-Kreis, Regierungsbezirk Freiburg, in Baden-Württemberg. Das amtliche Gemeindeverzeichnis ordnet die Stadt diesen Ebenen zu. Geben Sie die genaue Projektadresse und die betroffenen Flurstücke an; bei einem alten Gebietsnamen ergänzen Sie den heutigen Lageplan. Für einen Standort in einer anderen Gemeinde werden deren örtliche Ansprechpartner zugeordnet. Die staatliche Kampfmittelaufgabe nimmt der KMBD beim Regierungspräsidium Stuttgart landesweit wahr. Weitere Standorte sind im Regionenbereich verzeichnet.
Der Textteil zum Bebauungsplan „Kasernenareal – Welvert“ vom 19. November 2007 nennt bombardierte Bereiche mit Kampfmittelverdachtsflächen in der Nachbarschaft, bei der ehemaligen Lyautey-Kaserne. Für das damalige Plangebiet verweist er auf Sicherheitsmaßnahmen bei Tiefbauarbeiten. Der Hinweis wird mit seinem damaligen Flächenbezug und den Grenzen der zugrunde liegenden Erkenntnisse eingeordnet. Für ein heutiges Vorhaben werden der eigene Untersuchungsstand und die geplanten Bodenarbeiten bewertet.
Im Zweiten Weltkrieg beschloss die Wehrmacht Anfang 1940, in Villingen ein Kriegsgefangenen-Mannschaftslager anzusiedeln. Die städtische Chronologie zum Stalag V B beschreibt dessen ursprüngliche Lage zwischen der alten Richthofenkaserne, später Lyautey genannt, den SABA-Werken und der Richthofenstraße. Ab etwa April 1943 verzeichnet die Chronologie eine Erweiterung im Gebiet „Oberer Brühl“. Für die Recherche zu einer Baufläche werden die historischen Lageangaben mit den jeweiligen Akten, Karten und heutigen Grundstücksgrenzen zusammengeführt.
Für Ihr Vorhaben sind deshalb die genaue Lage und die vollständigen Untersuchungsergebnisse maßgeblich. Ein ähnlicher Straßenname oder die Nähe zu einem früheren Kasernenareal genügt weder als Bestätigung einer Belastung noch als Entwarnung. Legen Sie vorhandene Hinweise zusammen mit einem aktuellen Bauplan vor. Dann lässt sich fachlich klären, was für den geplanten Eingriff bereits beantwortet ist und wo weitere Erkundung nötig wird.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Aufgaben und Schnittstellen werden für das konkrete Vorhaben beschrieben und mit den erforderlichen Berechtigungen abgeglichen.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung ordnet die jeweiligen Facharbeiten und Verantwortlichen den betroffenen Bauabschnitten zu.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Der Textteil zum Kasernenareal – Welvert vom 19. November 2007 beschreibt den damaligen örtlichen Hinweis und seinen Planungsbezug. Die städtischen Verfahrenshinweise zum KMBD erläutern Antrag, Lageplan und die landesweiten Aufgaben. Für das eigene Vorhaben werden die dort benötigten Unterlagen auf die konkrete Projektfläche bezogen.
Die BFR KMR zur Räumplanung verbinden die Untersuchungsaufgabe mit dem weiteren Projektablauf. Die Hinweise zur Geophysik unterstützen die Methodenwahl, die zur Dokumentation die nachvollziehbare Ergebnisübergabe. Die DGUV-FAQ zur Kampfmittelräumung erläutern den Arbeitsschutz und die Eignung der vorgesehenen Arbeitsweise. Die Landesinformationen Baden-Württemberg beschreiben die staatlichen Aufgaben.
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson bündelt die Zusammenarbeit; die einzelnen Aufgaben bleiben den jeweils benannten Beteiligten zugeordnet. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung mit ihrem dokumentierten Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang.
Für eine Vorerkundung durch den KMBD werden das Bauvorhaben und das genau abgegrenzte Untersuchungsgebiet angegeben. Der private Fachauftrag benennt die erforderlichen Untersuchungen und die vereinbarten Ergebnisunterlagen. Die örtlichen Ansprechpartner und gegebenenfalls Betreiber steuern die für ihren Bereich erforderlichen Unterlagen und Zugänge bei. Für den Bauablauf werden Ansprechpartner, offene Aufgaben und die benötigten Entscheidungen benannt. Behördliche Vorgaben und technische Ergebnisberichte werden jeweils mit ihrem Zweck in der Projektakte geführt. Bei einer Planänderung wird den zuständigen Beteiligten dieselbe neue Fassung übermittelt.
Die Untersuchung des eigenen Vorhabens beginnt mit den vorhandenen Quellen und Berichten. Ein Nachbarhinweis kann Anlass für eine genauere Einordnung geben. Er bestimmt jedoch nicht allein das geeignete technische Verfahren. Dieses richtet sich nach den offenen Fragen, dem geplanten Eingriff und den tatsächlichen Bedingungen auf der betroffenen Fläche.
Verfahren für das eigene Baufeld einordnenBauliche Einbauten oder eingeschränkte Zugänge können einzelne Bereiche begrenzen. Der erreichte Umfang wird deshalb nachvollziehbar dokumentiert. Für offene Teilflächen werden die weiteren Schritte fachlich bestimmt. Die Baufolge berücksichtigt diese Voraussetzungen, statt einen bearbeiteten Nachbarbereich als Ersatz für die noch fehlende Aussage zu behandeln.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Senden Sie den vollständigen Text mit Planbezeichnung, Datum und zugehörigen Anlagen. Historische Namen können sich auf größere oder anders abgegrenzte Flächen beziehen als heutige Adressen. Die fachliche Einordnung klärt diesen Zusammenhang. Ein Hinweis zur Nachbarschaft wird dadurch berücksichtigt, ohne ihn ungeprüft mit einer Untersuchung des eigenen Grundstücks gleichzusetzen.
Historische Hinweise fachlich einordnen
Zeigen Sie neben der Gebäudegrundfläche auch Leitungsanschlüsse, Zufahrten mit Bodeneingriffen und zusätzliche Arbeitsgruben. Ergänzen Sie die geplanten Tiefen und die Baufolge. Diese Angaben bestimmen den benötigten Untersuchungsumfang mit. Eine Beschränkung auf den Baukörper könnte vorbereitende oder seitlich anschließende Arbeiten unberücksichtigt lassen.
Fachleistungen vergleichen
Für jede bearbeitete Teilfläche wird der zugehörige Bericht mit seinem Planbezug weitergegeben. Noch offene Bereiche bleiben erkennbar. Die nächsten Arbeiten werden mit dem tatsächlich erreichten Stand abgeglichen. Ein Ergebnis für einen Bauabschnitt erweitert sich nicht allein dadurch auf einen weiteren Abschnitt, dass beide zum selben Vorhaben gehören.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentierenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenHalten Sie fest, welche Arbeiten fachlich geklärt sind und welche Voraussetzungen noch offenstehen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Termin und Aufwand werden nach Klärung des Umfangs, der Zugänge und der erforderlichen Voraussetzungen vereinbart. Teilen Sie den benötigten Entscheidungstermin mit.
Umfang und Termin besprechenSenden Sie den vollständigen Text und die zugehörige Karte, wenn eine Planunterlage einen Kampfmittelhinweis enthält. Datum, Flächenbezeichnung und Verweis auf ein Gutachten helfen bei der Einordnung. Eine kopierte Warnzeile ohne ihren Zusammenhang lässt offen, ob sie Ihr Grundstück, ein Nachbarareal oder nur einen bestimmten Bauabschnitt betrifft.
Beschreiben Sie auch, welche Entscheidung mit der Untersuchung vorbereitet werden soll. Für eine neue Baugrube kann ein anderer Bodenraum erforderlich sein als für einzelne Bohrpunkte oder eine Anschlussstrecke. Eine Bohrlochfreigabe wird mit ihrer Lage, ihrem Tiefenbereich und dem dokumentierten Leistungsumfang bezeichnet. Eine erforderliche Tiefensondierung oder Flächenräumung wird aus der fachlichen Aufgabe abgeleitet. Für die Anfrage werden vorhandene Unterlagen und noch zu beschaffende Grundlagen getrennt benannt. So kann der Fachauftrag die benötigten Untersuchungen und die geforderte Ergebnisübergabe konkret beschreiben.
Für die Luftbildauswertung beim KMBD verlangt die städtische Dienstleistungsseite einen Lageplan mit genau abgegrenztem Untersuchungsgebiet. Markieren Sie die benötigte Fläche so, dass sie im Plan ohne Rückfrage zu erkennen ist. Die Fachplanung kann anschließend beurteilen, ob für die Fragestellung auch angrenzende Bereiche betrachtet werden müssen.
Ein Gebäudeumriss bildet nicht alle Arbeiten ab. Auch neue Anschlüsse, Entwässerungsanlagen oder ein Kranfundament können andere Bereiche beanspruchen. Geben Sie an, wo dabei in den Boden eingegriffen wird und wie tief. Diese Angaben ermöglichen einen Abgleich mit vorhandenen Ergebnissen, ohne die gesamte Grundstücksfläche pauschal als untersucht vorauszusetzen.
Grundstücksgrenzen können sich seit einer älteren Untersuchung verändert haben. Stellen Sie deshalb einen nachvollziehbaren Bezug zwischen dem damaligen Untersuchungsplan und dem heutigen Baufeld her. Unklare Zuordnungen sollten vor der Ausführung geklärt werden. Eine gleiche Adresse allein beweist nicht, dass ein früherer Bericht alle jetzt vorgesehenen Arbeiten umfasst.
Wenn ältere Unterlagen einen Kasernen- oder Gebietsnamen verwenden, ergänzen Sie die heutige Grundstücksbezeichnung und einen Lageplan. Unklare räumliche Zuordnungen werden als offene Frage angegeben. Die Recherche kann so gezielt ansetzen. Ein ähnlicher Name oder eine vermutete Nähe reicht für die Übernahme einer alten Aussage nicht aus.
Leitungsarbeiten können vom Hauptbaufeld in weitere Flächen reichen. Beschreiben Sie den vorgesehenen Verlauf und die dortigen Eingriffe. Vorhandene Ergebnisse werden auf diesen Umfang geprüft. Mit den Beteiligten wird abgestimmt, welche Unterlagen und Zugangsmöglichkeiten benötigt werden und wie die vorbereitende Untersuchung in den Bauablauf passt. Bei früher ausgeführten Räumarbeiten ist dafür auch das zugehörige Räumprotokoll auszuwerten: Es dokumentiert bearbeitete Bereiche, Verfahren, Befunde und noch offene Aufgaben entlang des tatsächlichen Arbeitsraums.
Übermitteln Sie einen lesbaren Lageplan mit Gebäude, Anschlüssen und weiteren Bodenarbeiten. Legen Sie die vollständigen historischen Hinweise und bereits vorhandenen Untersuchungen bei. Die fachliche Prüfung kann damit sowohl die Herkunft der Angaben als auch den heutigen Bedarf berücksichtigen. Zusätzliche Unterlagen werden gezielt für die noch offenen Fragen benannt.
Prüfen Sie, ob der nächste Bauabschnitt von den vorhandenen Ergebnissen erfasst wird. Verlegte Anschlüsse oder ergänzte Arbeitsgruben werden ausdrücklich berücksichtigt. Berichte und Planfassungen bleiben zusammen. Die Bauleitung erhält die Aussagen mit ihrem jeweiligen Umfang, damit ein abgeschlossener Teilbereich nicht mit dem gesamten Vorhaben verwechselt wird.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenDie historische Luftbildauswertung kann Hinweise auf mögliche Kampfmittelbelastungen liefern. Sie berücksichtigt die verfügbaren Aufnahmen und ergänzenden Erkenntnisse. Ein Planhinweis aus der Nachbarschaft gehört zu den Informationen, die eingeordnet werden müssen. Ob daraus weitere Maßnahmen für Ihr Baufeld folgen, hängt von der Bewertung und dem vorgesehenen Eingriff ab.
Bei einer historischen Auswertung werden die verwendeten Bildstände und ergänzenden Quellen mit dem Untersuchungsgebiet verbunden. Kennzeichnungen aus einer späteren Planung werden auf ihre ursprüngliche Grundlage zurückgeführt. Wichtig ist, ob ein Bericht einen konkreten Befund, eine Verdachtsfläche oder einen noch offenen Recherchebedarf beschreibt. Für die eigene Baufläche werden vorhandene Auswertungsgrenzen, historische Gebäudestellungen und dokumentierte Bodenveränderungen berücksichtigt. Soll eine Kampfmittelverdachtsfläche in Villingen-Schwenningen geprüft werden, bezeichnet der Auftrag die tatsächlich offene Frage. Die weitere Untersuchung folgt diesem fachlich bestimmten Bedarf und dem geplanten Eingriff.
Wenn eine technische Untersuchung erforderlich ist, muss die Sondierung zum Untersuchungsziel passen. Bekannte Fundamente, Leitungen oder andere Einbauten können die Messbedingungen beeinflussen. Teilen Sie solche Hindernisse früh mit. Nicht auswertbare Bereiche müssen später im Ergebnis erkennbar bleiben; sie dürfen nicht allein wegen ihrer Lage innerhalb des Baufelds als geklärt gelten.
Bekannte Leitungen, Fundamente, metallische Einbauten und frühere Baugruben werden vor der Verfahrenswahl im Plan ergänzt. Für die Messplanung werden Zielobjekte, Bodenaufbau, notwendiger Tiefenbereich und Zugänglichkeit gemeinsam betrachtet. Ein einzelnes Verfahren kann für unterschiedliche Teilflächen verschiedene Aussagegrenzen haben. Bei eingeschränkter Auswertbarkeit wird bestimmt, welche Ergänzung das benötigte Erkenntnisziel erreichen kann. Der Untersuchungsbericht benennt den tatsächlich bearbeiteten Bereich und die verbleibenden offenen Flächen. Messdaten und fachliche Befundbewertung werden mit dem Verfahren dokumentiert, aus dem sie hervorgegangen sind. Die Sondierung wird auf dieses Untersuchungsziel abgestimmt.
Auch das Herstellen eines Zugangs oder das Entfernen einer alten Bodenplatte kann den Untergrund betreffen. Ein Räumkonzept soll die nötige Reihenfolge und geeignete Maßnahmen berücksichtigen. Reine Sichtbeobachtung während des Aushubs ersetzt keine fachgerechte Untersuchung. Eine baubegleitende Kampfmittelräumung ist nur sinnvoll, wenn ihre Eignung für die konkrete Aufgabe fachlich geklärt ist.
Für eine vorgesehene Begleitung werden die erforderlichen Arbeitsschritte und die Zusammenarbeit mit den ausführenden Gewerken festgelegt. Dazu gehören die Lage der Arbeitsbereiche, mögliche Unterbrechungen und die Übergabe von Befunden. Eine Bauaushubüberwachung oder baubegleitende Kampfmittelräumung erhält einen bestimmten fachlichen Auftrag und eine begründete Untersuchungsfolge. Bei einem tatsächlichen Fund wird die Polizei verständigt; sie veranlasst das weitere Vorgehen. Die Bauleitung erhält die für ihren Abschnitt maßgeblichen Ergebnisunterlagen und Voraussetzungen. Eine erforderliche Kampfmittelbergung wird mit ihrem Bearbeitungsumfang, den erforderlichen Arbeitsschritten und der jeweiligen Zuständigkeit abgestimmt.
Beginnen Sie mit dem aktuellen Lageplan und den vorliegenden Kampfmittelunterlagen. Ergänzen Sie Hinweise auf frühere Arbeiten, soweit sie dokumentiert sind. Eine bereits bebaute Fläche ist dadurch nicht automatisch für neue, tiefere Eingriffe bewertet. Entscheidend bleiben die tatsächlich untersuchten Bereiche und die Aussagen der jeweiligen Berichte. Beim Erstkontakt werden Projektort, Bodenarbeiten und die benötigte Entscheidung aufgenommen. Die Unterlagenprüfung verbindet vorhandene Hinweise und Berichte mit den jeweiligen Teilflächen und benennt fehlende Grundlagen.
Für die Lagezuordnung werden heutige Flurstücke, erkennbare Bezugspunkte und die Grenzen der früheren Untersuchung verwendet. Prüfen Sie auch den Höhenbezug: Ein Tiefenwert ab alter Geländeoberkante muss zu späteren Aufhöhungen oder Abgrabungen ins Verhältnis gesetzt werden können. Verlegte Anschlussleitungen können seitlich einen zusätzlichen Bodenraum betreffen, selbst wenn sich die geplante Tiefe kaum ändert. Markieren Sie die neuen Bereiche im selben Planstand. Die Fachplanung kann so vorhandene Ergebnisse dem neuen Bedarf zuordnen und einen erforderlichen Ergänzungsumfang begründen.
Die Fachplanung sollte erkennen können, ob zunächst eine Vorerkundung fehlt oder ob bereits ein konkreter technischer Untersuchungsbedarf beschrieben ist. Daraus ergibt sich der passende Auftrag. Eine vorschnelle Festlegung auf ein Messverfahren kann wichtige Voraussetzungen übergehen oder Leistungen vorsehen, deren Bedarf noch gar nicht feststeht. Bei offenen Grundlagen werden historische Recherche und Luftbildauswertung durchgeführt. Die Methodenauswahl berücksichtigt deren Ergebnisse, Zielobjekte, Bodenraum, Störquellen und die Zugänglichkeit der vorgesehenen Bereiche.
Für das Leistungsverzeichnis werden Recherche, Untersuchung, Auswertung und Dokumentation als bestimmte Aufgaben beschrieben. Alle Bieter erhalten dieselben Pläne, Tiefenangaben und bekannten Randbedingungen. Benennen Sie die nutzbaren Zugänge und zeitliche Abhängigkeiten, etwa zu Leitungsarbeiten oder dem Rückbau vorhandener Bauteile. Bei einem abschnittsweisen Vorgehen werden die benötigten Ergebnisse je Abschnitt festgehalten. Ebenso wird vereinbart, welche Grundlagen die Auftraggebenden bereitstellen und welche Leistungen noch zu erbringen sind. Ein angepasstes Baufeld wird vor der Ausführung in den Auftrag und die Untersuchungsvorbereitung aufgenommen.
Übergeben Sie der Bauleitung den Bericht einschließlich der zugehörigen Pläne. Fläche, untersuchte Tiefe und Einschränkungen müssen der vorgesehenen Arbeit zugeordnet werden können. Ein kurzer Vermerk ohne Anlagen kann diese Zuordnung nicht ersetzen. Halten Sie außerdem fest, welche offenen Bereiche vor weiteren Eingriffen noch zu klären sind. Die vereinbarte Sondierung oder geeignete Begleitung bearbeitet die festgelegten Bereiche. Die Auswertung bewertet die Befunde mit ihren Messgrenzen und ordnet sie dem geplanten Bodeneingriff zu.
Der Bericht nennt den untersuchten Bereich, das eingesetzte Verfahren und die erreichte Aussage für die vorgesehenen Arbeiten. Nicht bearbeitbare oder nicht auswertbare Teilflächen werden mit Lage und weiterem Bedarf benannt. In der Projektakte bleiben Bericht und zugehörige Planfassung zusammen. Ein Räumprotokoll hält eine tatsächlich ausgeführte Räumleistung und ihren Umfang fest. Beim Wechsel von Planung oder Bauunternehmen werden diese Angaben weitergegeben. Für den nächsten Abschnitt wird die neue Planung mit dem dokumentierten Stand verglichen. Die Freigabedokumentation hält den dokumentierten Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang fest.
Wird ein Anschluss verlegt oder die Baugrube erweitert, geben Sie den geänderten Plan rechtzeitig weiter. Die bisherige Untersuchung kann weiterhin verwendbar sein; ihr Umfang muss aber zum neuen Eingriff passen. Erst dieser Vergleich zeigt, ob eine ergänzende Bewertung oder weitere Untersuchung erforderlich ist. Bericht und Lageanlagen dokumentieren den ausgeführten Umfang. Die Anschlussentscheidung bestimmt die weiteren Untersuchungen oder Abstimmungen für offene Bereiche; die verantwortlichen Beteiligten erhalten die maßgeblichen Ergebnisse.
Villingen-Schwenningen verweist für die Kampfmittelvorerkundung auf den Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Regierungspräsidium Stuttgart. Dieser ist für das gesamte Land zuständig. Beratung, Suche und Bergung übernimmt er im Rahmen seiner Kapazität gegen Kostenerstattung. Soweit er diese Arbeiten nicht übernehmen kann, sind private Fachunternehmen zu beauftragen; die Entschärfung bleibt Aufgabe des Dienstes.
FONTANA-EOD kann mit Ihnen die vereinbarten Fachleistungen für das konkrete Bauvorhaben abstimmen. Dafür sind die örtlichen Hinweise und die Planung der Bodenarbeiten nötig. Die zuständigen staatlichen Stellen treffen die behördlichen Entscheidungen. Die BFR KMR dienen außerhalb ihres bundesbezogenen Geltungsbereichs als fachliche Orientierung.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Eine benachbarte Verdachtsfläche liefert einen Hinweis, der fachlich eingeordnet werden muss. Lage, Quellenlage und Untersuchungsumfang bleiben dabei entscheidend. Die eigene Bewertung berücksichtigt auch bereits vorhandene Ergebnisse für das Grundstück. Aus räumlicher Nähe allein folgt weder ein bestimmtes Verfahren noch eine Aussage zur gesamten Stadt.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenWenn eine Fläche künftig anders genutzt wird, können neue Bodenarbeiten hinzukommen. Dazu zählen auch Anschlüsse oder kleinere Gründungen außerhalb eines Gebäudes. Beschreiben Sie diese Eingriffe mit ihren Lage- und Tiefenangaben. Die fachliche Prüfung vergleicht den tatsächlichen Bedarf mit den vorhandenen Unterlagen und bestimmt mögliche Ergänzungen. Bei einer abschnittsweisen Bauausführung werden die Ergebnisse für den jeweiligen Abschnitt samt Planfassung, Untersuchungsgrenzen und noch offenen Aufgaben übergeben.
Für eine spätere Planänderung muss erkennbar bleiben, welche frühere Aussage zu welchem Auftrag gehörte. Ein alter Hinweis und eine spätere technische Untersuchung können dieselbe Fläche mit unterschiedlichen Fragestellungen betrachten. Führen Sie deshalb die maßgeblichen Unterlagen mit Datum, Anlass und räumlichem Bezug zusammen. Eine Zusammenfassung für die Bauleitung benennt die nutzbaren Ergebnisse und die noch offenen Aufgaben. Neue Eingriffe werden mit den jeweiligen Untersuchungsgrenzen verglichen, damit ergänzende Arbeiten an den tatsächlich benötigten Stellen vorbereitet werden können.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Beschreiben Sie für die Anfrage die geplanten Bodenarbeiten und die benötigten Untersuchungsergebnisse. Betriebliche Bedingungen bei Industrie- und Infrastrukturvorhaben gehören ebenfalls in die Anfrage.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNein. Der Textteil beschreibt die damalige Situation im Plangebiet und seiner Nachbarschaft. Für ein anderes Grundstück müssen die eigenen Hinweise, Untersuchungen und vorgesehenen Bodenarbeiten bewertet werden.
Er ist eine Information für die fachliche Bewertung. Entscheidend sind sein räumlicher Bezug und die vorhandenen Erkenntnisse zum eigenen Baufeld. Daraus folgt weder automatisch eine Belastung noch eine Entwarnung.
Die städtische Dienstleistungsseite nennt einen Lageplan mit eindeutig und genau abgegrenztem Untersuchungsgebiet. Ergänzen Sie zur Vorbereitung die geplanten Bodenarbeiten und gegebenenfalls vorhandene Berichte mit Anlagen. Für die Vorerkundung des KMBD werden Antrag und Plan nach seinen Unterlagen eingereicht. Klären Sie den Bedarf vor den betroffenen Bodenarbeiten. Auf die Unterlagenprüfung folgen je nach Auftrag weitere Recherche oder technische Untersuchung; die Ergebnisse werden bewertet und dokumentiert.
Ja, wenn dafür in den Boden eingegriffen wird. Seine Lage und Tiefe sind mit den vorhandenen Ergebnissen abzugleichen. Ein Bericht für den Gebäudeumriss deckt die Anschlussstrecke nicht automatisch ab.
Arbeiten unterbrechen, den Gegenstand nicht berühren oder bewegen und andere fernhalten. Verständigen Sie aus sicherer Entfernung die Polizei über 110 und folgen Sie deren Anweisungen.
Sie erleichtern die Zuordnung älterer Unterlagen. Ergänzen Sie stets die heutige Grundstücksbezeichnung und einen eindeutigen Lageplan.
Bauliche Einbauten und verfügbare Zugänge werden zusammen mit der konkreten Untersuchungsaufgabe betrachtet. Sie können die Bearbeitung und die erreichbare Aussage begrenzen. Solche Grenzen müssen im Ergebnis mit ihrem räumlichen Bezug erkennbar bleiben; für offene Bereiche wird der weitere Bedarf fachlich bestimmt.
Recherchebedarf, Untersuchungsflächen und Tiefen, Zugänglichkeit und Störeinflüsse beeinflussen den Aufwand. Hinzu kommen die vereinbarte Auswertung, Dokumentation und gegebenenfalls weitere Befundbearbeitung. Bei abschnittsweiser Ausführung werden die benötigten Arbeitsphasen im Auftrag beschrieben. Vorhandene vollständige Berichte helfen, den Ergänzungsbedarf abzugrenzen. Leistungen und Kosten des KMBD werden getrennt von privaten Fachaufträgen betrachtet.
Historische Namen, vollständige Texte und heutige Grundstücksdaten beilegen.
Leitungswege und weitere Bodenarbeiten außerhalb des Baukörpers darstellen.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.