Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Auf einem Teil Ihres Lörracher Baufelds wurde bereits untersucht, auf einem anderen sind neue Bodenarbeiten vorgesehen? FONTANA-EOD unterstützt Bauherrschaft, Planung und Bauleitung dabei, die nachgewiesenen Vorarbeiten den nächsten Eingriffen zuzuordnen. Senden Sie die vollständigen Berichte, Karten und den Plan des neuen Abschnitts, damit der ergänzende Fachauftrag auf die noch offenen Bereiche ausgerichtet werden kann.
Frühere Arbeitsbereiche wiederfinden.
Ergebnisse mit den Karten vergleichen.
Offene Flächen vorab klären.
Für die Kampfmittelprüfung vor Bauvorhaben in Lörrach werden bereits untersuchte Flächen und Tiefen mit den nächsten Bodenarbeiten verglichen. Maßgeblich sind die ausgeführten Leistungen, Ergebnisse und Aussagegrenzen in den vollständigen Berichten. Ein benachbarter bearbeiteter Bereich beantwortet die Frage für einen neuen Anschluss erst nach diesem räumlichen Abgleich. Der verbleibende Untersuchungsbedarf bestimmt den ergänzenden Auftrag.

Der Schöpflin-Entwurf vom 27. April 2026 unterscheidet bereits untersuchte und gegebenenfalls geräumte Teilflächen. Die Hugenmatt-Begründung vom 11. Dezember 2018 verweist auf den Plan LÖ 1222. Für heutige Bodenarbeiten werden diese Hinweise mit den tatsächlich vorhandenen späteren Berichten und der aktuellen Eingriffsplanung zusammengeführt. Lörrach liegt im Landkreis Lörrach, Regierungsbezirk Freiburg, in Baden-Württemberg. Für die Zuordnung werden Projektadresse und Flurstücke angegeben. Bei einer Projektlage außerhalb des Stadtgebiets wird die zuständige Gemeinde nach dem tatsächlichen Standort benannt. Der beim Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelte KMBD ist landesweit tätig. Weitere regionale Ansprechpartner werden über den Regionenbereich eingeordnet.
Der Begleitband von Stadtarchiv und Dreiländermuseum zur NS-Zeit beschreibt die Umstellung örtlicher Betriebe auf Rüstungsproduktion, darunter die Fertigung von Dynamos bei der KBC. Ab November 1944 wurde Lörrach häufiger aus dem Elsass mit Artillerie beschossen. Für den 5. Dezember 1944 dokumentiert der Band einen Bombenangriff in der Baumgartnerstraße. Beim Vormarsch französischer Truppen am 24. April 1945 kam es zu Gefechten; kurz vor dem Einmarsch wurde die Wiesenbrücke der Bahnlinie Lörrach–Weil gesprengt. Solche Angaben zu Betriebsstandorten, Beschuss und Verkehrswegen werden bei einer historischen Recherche mit den konkreten Arbeitsflächen abgeglichen. Der örtliche Kriegsverlauf und der heutige Erkenntnisstand für ein einzelnes Grundstück werden dabei getrennt bewertet.
Der Textentwurf zum „Schöpflin-Areal, 1. Änderung“ vom 27. April 2026 verweist auf eine Luftbildauswertung von 2013 und die Lage in einem Bombenabwurfgebiet. Er unterscheidet dabei ausdrücklich Teilflächen, die bereits auf Kampfmittel untersucht und gegebenenfalls geräumt wurden. Für die Vorbereitung bodeneingreifender Baumaßnahmen nennt der Entwurf eine entsprechende Sondierung. Das ist eine Aussage für dieses Plangebiet, keine pauschale Vorgabe für ganz Lörrach.
Auch die Begründung „Hugenmatt IV – Gewerbe“, Stand Satzungsbeschluss vom 11. Dezember 2018, verweist auf einen konkreten Kampfmittelplan: LÖ 1222. Sie beschreibt Anhaltspunkte für weitere Maßnahmen und die Grenzen einer historischen Luftbildauswertung. Solche Unterlagen helfen, den damaligen Kenntnisstand zu verstehen. Ob später tatsächlich untersucht oder geräumt wurde, ist anhand der dazugehörigen Ausführungsberichte zu klären.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Aufgaben und Schnittstellen werden für das konkrete Vorhaben beschrieben und mit den erforderlichen Berechtigungen abgeglichen.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung ordnet die jeweiligen Facharbeiten und Verantwortlichen den betroffenen Bauabschnitten zu.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Der Schöpflin-Entwurf vom 27. April 2026 unterscheidet bereits untersuchte Teilflächen und noch erforderliche Arbeiten. Die Hugenmatt-Begründung vom 11. Dezember 2018 benennt die damaligen Erkenntnisse und den Plan LÖ 1222. Beide Unterlagen werden mit späteren Ausführungsberichten und der heutigen Planung zusammengeführt.
Die BFR KMR zur Räumplanung beschreiben die Vorbereitung der Räumaufgabe. Die Ausführungen zur Geophysik unterstützen die Verfahrenswahl, die zur Dokumentation die nachvollziehbare Ergebnisübergabe. Die DGUV-FAQ zur Kampfmittelräumung erläutern fachliche Anforderungen. Die Landesinformationen Baden-Württemberg beschreiben die staatlichen Aufgaben.
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson bündelt die Zusammenarbeit; die einzelnen Aufgaben bleiben den jeweils benannten Beteiligten zugeordnet. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung mit ihrem dokumentierten Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang. Behördliche Entscheidungen treffen die jeweils zuständigen Stellen.
Für Lörrach ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Regierungspräsidium Stuttgart die landesweite staatliche Fachstelle. Ein Auftrag zur Luftbildauswertung wird mit Antrag und eindeutig abgegrenztem Lageplan vorbereitet. Die örtliche Projektzuordnung richtet sich nach Stadtgebiet und tatsächlichem Standort. Bauherrschaft und Planung stellen vorhandene Auskünfte, Berichte und Ausführungspläne zusammen. Die private Fachfirma beschreibt die vereinbarte Untersuchung mit ihren Ergebnissen und Grenzen. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den zuständigen Stellen abgestimmt. Bei mehreren Bauabschnitten bleiben die Verantwortlichen und der jeweils übergebene Erkenntnisstand nachvollziehbar.
Bereits verwertbare Untersuchungen fließen in den Abgleich ein. Der weitere Bedarf ergibt sich aus den noch offenen Flächen, Tiefen und Aufgaben. Eine Grundstücksübernahme oder ein neuer Bauabschnitt begründet für sich allein kein bestimmtes Verfahren. Entscheidend sind die vorhandenen Nachweise und die tatsächlich vorgesehenen Bodenarbeiten.
Weitere Fachleistungen für offene Teilflächen einordnenWenn weitere Arbeiten nötig sind, werden ihre Voraussetzungen vor den betroffenen Eingriffen geklärt. Dazu gehören Zugang, Einbauten und die Reihenfolge der Bauabschnitte. Das Verfahren wird auf die konkrete Aufgabe ausgerichtet. Dokumentierte Einschränkungen bleiben im Ablauf sichtbar und werden nicht durch eine bereits bearbeitete Nachbarfläche ersetzt.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Eine Luftbildauswertung beschreibt einen anderen Erkenntnisstand als eine später ausgeführte Sondierung oder Räumung. Legen Sie die vorhandenen Berichte gemeinsam vor. Für jede Unterlage muss erkennbar sein, welche Fläche und Aufgabe sie betrifft. Die fachliche Bewertung berücksichtigt diese Ergebnisse zusammen, ohne einen früheren Verdacht mit einem späteren Ausführungsnachweis gleichzusetzen.
Historische und technische Nachweise gemeinsam zuordnen
Kennzeichnen Sie Baugrube, Leitungsgraben oder neue Gründung im aktuellen Plan. Zeigen Sie insbesondere Übergänge zwischen älteren und neuen Abschnitten. Ergänzen Sie die geplanten Tiefen und vorhandene Höhenbezüge. Daraus lässt sich gezielt prüfen, welche Eingriffe bereits von Ergebnissen erfasst sind und welche zusätzlichen Fragen bestehen.
Bei einem Verbindungskorridor zwischen zwei Bauabschnitten werden beide Anschlusspunkte und der Verlauf dazwischen dargestellt. Auch eine kurze Leitung kann durch einen bislang nicht bearbeiteten Streifen führen. Die Planunterlagen zeigen, welche Flächen und Tiefen der frühere Fachauftrag tatsächlich umfasste. Zusätzliche Gruben, Schächte und Arbeitsräume erhalten eine eigene Zuordnung. Ein neuer Straßenname oder eine geänderte Flurstücksnummer wird mit der früheren Bezeichnung abgeglichen. Die Bewertung kann vorhandene Ergebnisse dadurch gezielt nutzen und den Ergänzungsbedarf räumlich abgrenzen.
Fachleistungen vergleichen
Berichte und Karten werden mit der zugehörigen Planung an die Bauleitung übergeben. Offene Flächen und noch erforderliche Schritte müssen erkennbar bleiben. Bei einer abschnittsweisen Ausführung wird der Stand für den nächsten Bereich fortgeschrieben. Ein Ergebnis für einen Abschnitt wird nicht allein durch die gemeinsame Projektbezeichnung auf andere Bereiche erweitert.
Die Ergebnisübergabe kennzeichnet den tatsächlich erreichten Stand für jeden Abschnitt. Ein Sondierbericht dokumentiert Verfahren, Messdaten, räumlichen Umfang und Befundbewertung. Für ausgeführte Räumarbeiten gehört ein Räumprotokoll mit den bearbeiteten Bereichen zur Akte. Zeichnungen und Berichte bleiben mit dem Auftrag verbunden. Noch offene Flächen werden mit der erforderlichen Anschlussaufgabe übergeben. Beim Wechsel von Bauunternehmen oder Fachplanung sind auch diese Informationen weiterzugeben. Die nächste Arbeit wird anhand ihres eigenen Flächen-, Tiefen- und Leistungsbedarfs mit dem dokumentierten Ergebnis abgeglichen. Die Freigabedokumentation hält den dokumentierten Leistungsumfang fest.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentierenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Termin und Aufwand werden nach Klärung des Umfangs, der Zugänge und der erforderlichen Voraussetzungen vereinbart. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin.
Umfang und Termin besprechenSuchen Sie nach dem Bericht zur tatsächlich durchgeführten Untersuchung, nicht nur nach einem Angebot oder einem Terminplan. Eine beauftragte Leistung ist noch kein dokumentiertes Ergebnis. Zum Nachweis gehören die untersuchte Fläche, das Untersuchungsziel und die beschriebenen Einschränkungen. Fehlen Anlagen, sollten diese vor der Bewertung des nächsten Bauabschnitts beschafft werden.
Für jedes frühere Untersuchungsergebnis wird zunächst die zugehörige Plananlage gesucht. Ein zusammenfassender Ergebnissatz ist zusammen mit Messumfang, Verfahren und Einschränkungen zu lesen. Bei mehreren Berichten werden ihre Grenzen in einer gemeinsamen Darstellung übereinandergelegt. Überschneidungen und Lücken bleiben erkennbar. Lassen sich ältere Grenzen noch nicht sicher verorten, wird diese Frage vor einer Übertragung auf die neue Planung geklärt. Erforderlich sein kann zunächst die Beschaffung eines fehlenden Plans statt einer erneuten technischen Untersuchung der gesamten Fläche.
Übertragen Sie die nachgewiesenen Untersuchungsgrenzen in den aktuellen Lageplan. Achten Sie besonders auf Ränder und Übergänge zwischen älteren und neuen Bauabschnitten. Ein bereits bebauter Nachbarbereich beantwortet die Frage für eine neue Anschlussleitung nicht automatisch. Auch dort muss klar sein, ob der vorgesehene Eingriff von vorhandenen Ergebnissen abgedeckt wird.
Eine frühere Untersuchung ist nur im beschriebenen Umfang verwertbar. Wenn neue Gründungen oder andere Arbeiten tiefer reichen, muss ihre Abdeckung fachlich geprüft werden. Nennen Sie deshalb die geplanten Eingriffstiefen und den zugehörigen Höhenbezug, soweit vorhanden. Aus der bloßen Darstellung einer Fläche lässt sich keine unbegrenzte Aussage für den gesamten Untergrund ableiten.
Höhenangaben werden mit dem verwendeten Bezugssystem und dem damaligen Gelände verbunden. Eine spätere Aufschüttung oder Abgrabung verändert den Abstand zwischen heutiger Oberfläche und früher untersuchtem Bodenraum. Ergänzen Sie vorhandene Bestandspläne und dokumentierte Geländeänderungen. Eine tiefere Gründung kann unter einen bisher erfassten Bereich reichen; ein seitlich verlegter Graben kann trotz gleicher Tiefe einen neuen Bereich beanspruchen. Der Fachauftrag beschreibt diese Abweichungen gemeinsam mit den weiterhin nutzbaren Ergebnissen. Die Bauleitung erhält den so abgegrenzten Umfang für die nächste Arbeit.
Der Schöpflin-Text vom 27. April 2026 ist als Entwurf bezeichnet. Eine darin genannte noch erforderliche Leistung bestätigt nicht, dass sie bereits ausgeführt wurde. Für Ihr Vorhaben sind der maßgebliche Planungsstand, vorliegende behördliche Anforderungen und die vorhandenen Fachberichte zusammenzustellen. Ein älterer Entwurf sollte nicht stillschweigend zum aktuellen Abschlussnachweis erklärt werden.
Angebot, Auftrag und Terminplan beschreiben geplante Arbeiten. Für den erreichten Untersuchungsstand werden die Ausführungsberichte mit Anlagen benötigt. Fehlen diese, wird die Lücke ausdrücklich benannt. Die fachliche Bewertung kann dann unterscheiden, ob Unterlagen zu beschaffen sind oder ob eine konkrete Untersuchung noch durchgeführt werden muss. Zur Ausgangsakte gehören Lageplan, Flurstücke, Baufeld oder Trasse und historische Unterlagen. Messdaten, Sondierergebnisse und Befundbewertung werden miteinander verbunden. Bei tatsächlich ausgeführten Räumarbeiten ergänzt das Räumprotokoll die Angaben zum bearbeiteten Umfang. Die Schlussfolgerung benennt den erreichten Stand und weitere Schritte für offene Bereiche.
Eine Fläche im Plan sagt allein wenig über die untersuchten Tiefen oder das damalige Ziel aus. Lesen Sie diese Angaben im zugehörigen Bericht mit. Für neue Eingriffe werden Lage und Tiefe gegenübergestellt. Unklare Höhenbezüge und abweichende Planung bleiben offene Fragen, bis sie fachlich nachvollziehbar geklärt sind.
Ordnen Sie die vorhandenen Unterlagen den betroffenen Abschnitten zu und markieren Sie fehlende Anlagen. Fügen Sie die Planung des nächsten Eingriffs bei. Diese Übersicht erleichtert die erste fachliche Abstimmung. Die weitere Beauftragung kann auf konkrete offene Fragen eingehen, ohne alle Vorarbeiten pauschal zu wiederholen.
Ein neuer Verbindungsgraben oder eine verlagerte Gründung kann einen bislang nicht erfassten Bereich berühren. Geben Sie die Änderung mit Lage und Tiefe weiter. Der vorhandene Stand wird darauf abgeglichen. Die Bauleitung erhält die ergänzten Ergebnisse zusammen mit den weiterhin gültigen Unterlagen und ihren jeweiligen Grenzen.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenEine historische Luftbildauswertung kann Hinweise auf frühere Kriegseinwirkungen liefern. Durchgeführte Sondierungen und Räumungen beantworten andere Fragen und werden gesondert dokumentiert. Für einen neuen Bauabschnitt werden diese Informationen gemeinsam bewertet. Ein bloßer Wechsel des Eigentümers ersetzt dabei weder einen Bericht noch rechtfertigt er für sich eine bestimmte neue Untersuchung.
Ist eine Sondierung erforderlich, wird ihr Umfang aus dem geplanten Eingriff und den verwertbaren Vorarbeiten abgeleitet. Bekannte Fundamente, Leitungen oder andere Einbauten müssen bei der Verfahrenswahl berücksichtigt werden. Wo die Untersuchung nicht ausreicht, braucht es eine klare Kennzeichnung der Einschränkung und eine fachlich abgestimmte weitere Vorgehensweise.
Wenn Sie eine Kampfmittelverdachtsfläche in Lörrach prüfen lassen möchten, werden Verdachtsgrundlage und benötigte Aussage auf den vorgesehenen Bodenraum bezogen. Vermutete Zielobjekte, Bodenaufbau und Störkörper beeinflussen die Methodenwahl. Leitungen, Bewehrung, alte Fundamente und metallhaltige Auffüllungen können Messbedingungen begrenzen. Eine Bohrlochfreigabe erhält Punktlage und dokumentierten Tiefenbereich. Für Tiefensondierung oder Flächenräumung werden die zu bearbeitenden Bereiche und die Voraussetzungen festgelegt. Die Auswertung unterscheidet verwertbare Messungen, Befunde und verbleibende Messgrenzen. Für offene Bereiche wird das weitere Vorgehen beschrieben. Die Sondierung wird auf das benötigte Erkenntnisziel ausgerichtet.
Ein erforderliches Räumkonzept ordnet die Maßnahmen den jeweiligen Arbeitsbereichen zu. Es sollte berücksichtigen, wenn ein späterer Anschluss durch einen noch ungeklärten Streifen führt. Vorbereitende Bodenarbeiten dürfen die notwendige Klärung nicht vorwegnehmen. Eine bloße Sichtbeobachtung beim Aushub ersetzt keine fachgerechte Untersuchung oder geeignete baubegleitende Kampfmittelräumung.
Für die Ausschreibung werden die noch offenen Facharbeiten von bereits belegten Vorleistungen getrennt. Alle Bietenden erhalten denselben Planstand mit Flächen, Tiefen und bekannten Einschränkungen. Hinzu kommen Angaben zu Zugang, laufender Nutzung und Schnittstellen zu anderen Gewerken. Bei einer abschnittsweisen Ausführung werden benötigte Zwischenergebnisse und Übergabepunkte vereinbart. Eine geeignete Bauaushubüberwachung wird mit ihrem Aufgabenbereich und ihren Voraussetzungen geplant. Änderungen an Trassen oder Gründungen erhält die Fachplanung vor den betroffenen Eingriffen. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen werden mit den tatsächlich ausführenden Beteiligten abgestimmt. Eine erforderliche Kampfmittelbergung wird mit Fachaufgabe und Zuständigkeit abgestimmt.
Stellen Sie die vorhandenen Berichte für die betroffenen Teilbereiche zusammen. Eine kurze Übersicht kann zeigen, zu welchem Abschnitt welcher Bericht gehört. Halten Sie fehlende Angaben ausdrücklich fest. So wird bei der ersten Abstimmung erkennbar, ob zunächst Dokumente beschafft werden müssen oder bereits ein konkreter Untersuchungsbedarf beschrieben werden kann. Beim Erstkontakt werden Projektort, nächste Arbeit und gewünschte Entscheidung aufgenommen. Die Unterlagenprüfung ordnet Ausführungsberichte und Anlagen den betroffenen Teilflächen zu.
Beschreiben Sie die anstehende Arbeit und ihre Lage, etwa eine Baugrube oder einen Leitungsgraben zwischen zwei Bauabschnitten. Ein Gesamtplan allein lässt nicht immer erkennen, welche Fläche als Nächstes beansprucht wird. Die Reihenfolge der Arbeiten hilft, notwendige Klärungen und Vorleistungen sinnvoll einzuplanen. Bei offenen Grundlagen werden historische Recherche und Luftbildauswertung durchgeführt. Die Methodenwahl berücksichtigt Verdachtslage, Zielobjekte, Bodenraum, Störeinflüsse und Zugänglichkeit.
Legen Sie den fachlich benötigten Untersuchungsumfang und die Voraussetzungen des Einsatzes fest. Dazu gehört auch, wie Ergebnisse an die Bauleitung übergeben werden. Behördliche Aufgaben und Vorgaben bleiben davon unberührt. Eine auf einen Abschnitt begrenzte Leistung darf später nicht als Nachweis für unbeteiligte Flächen verwendet werden. Die vereinbarte Sondierung oder geeignete Begleitung bearbeitet die festgelegten Bereiche. Die Bewertung verbindet Befunde und Messgrenzen mit der konkreten Bauaufgabe.
Wird ein geplanter Anschluss verlegt oder eine zusätzliche Gründung benötigt, vergleichen Sie den neuen Eingriff mit den vorhandenen Ergebnissen. Bei einer Abweichung ist vor den betroffenen Arbeiten zu klären, ob weitere Schritte nötig sind. Bewahren Sie den dafür maßgeblichen Planstand zusammen mit der fachlichen Bewertung auf. Bericht und Lageanlagen, bei ausgeführten Räumarbeiten auch das Räumprotokoll, dokumentieren die Fachleistung. Die Anschlussentscheidung bestimmt weitere Untersuchungen oder Abstimmungen für offene Bereiche.
Der zuständige staatliche Dienst für Lörrach ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Regierungspräsidium Stuttgart. Er übernimmt Beratung, Suche und Bergung gegen Kostenerstattung, soweit seine Kapazität dies zulässt. Andernfalls sind private Fachunternehmen für diese Arbeiten zu beauftragen. Die Entschärfung geborgener Kampfmittel gehört weiterhin zu seinen staatlichen Aufgaben.
FONTANA-EOD stimmt mit Ihnen ab, welche Fachleistungen die noch ungeklärten Bereiche Ihres Bauvorhabens benötigen. Grundlage sind die nachgewiesenen Vorarbeiten und die vorgesehenen Bodeneingriffe. Die BFR KMR bieten außerhalb ihres Bundesbezugs eine fachliche Orientierung; ihre Verwendung ersetzt weder die örtlichen Vorgaben noch die Prüfung des konkreten Baufelds.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Ein Planentwurf kann erforderliche Maßnahmen benennen oder auf frühere Arbeiten hinweisen. Ob inzwischen weitere Untersuchungen abgeschlossen wurden, zeigen die zugehörigen Berichte. Halten Sie den jeweiligen Planungsstand fest. Die fachliche Bewertung verwendet den tatsächlichen Erkenntnisstand für die betroffene Fläche und erklärt eine Aufgabenbeschreibung nicht zum Abschlussnachweis.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenBericht, Karten und relevante Ergänzungen sollten gemeinsam weitergegeben werden. Die nächste Projektphase benötigt die ursprünglichen Grenzen der Aussagen. Eine kurze Übergabenotiz kann beim Auffinden helfen, ersetzt aber keine Anlagen. Für spätere Änderungen bleibt dadurch nachvollziehbar, welche Flächen und Eingriffe bereits fachlich betrachtet wurden. Auch Verbindungsgräben werden als eigene Eingriffsbereiche dargestellt, wenn die Nachweise der angrenzenden Abschnitte sie nicht erfassen. Beim Wechsel der Beteiligten werden vollständige Berichte, Karten, Ergänzungen, zugehörige Planstände und offene Aufgaben übergeben.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Beschreiben Sie für die Anfrage die geplanten Bodenarbeiten und den benötigten Erkenntnisstand. Rahmenbedingungen von Industrie- und Infrastrukturvorhaben gehören ebenfalls in die Vorbereitung.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNein. Es beschreibt eine geplante oder angebotene Leistung. Ob und mit welchem Ergebnis untersucht wurde, ergibt sich aus den Ausführungsberichten einschließlich der zugehörigen Flächen und Einschränkungen.
Der Entwurf unterscheidet bereits untersuchte und gegebenenfalls geräumte Bereiche von anderen Flächen. Für die Verwendung dieser Unterscheidung werden die konkreten Berichte benötigt. Der Plantext allein dokumentiert keine später ausgeführte Untersuchung.
Nur soweit ihre dokumentierte Fläche, Tiefe und Aussage den neuen Eingriff tatsächlich abdecken. Grenzt der Abschnitt lediglich an, reicht das nicht aus. Ein zusätzlicher Bedarf ist vor den dort vorgesehenen Bodenarbeiten zu klären. Stimmen Sie den Untersuchungsbedarf mit der Fachfirma und behördliche Anforderungen mit der zuständigen Stelle vor den betroffenen Arbeiten ab. Der KMBD-Auftrag zur Vorerkundung benötigt Antrag und abgegrenzten Lageplan. Der fachliche Ablauf verbindet Unterlagenprüfung, erforderliche historische Auswertung und Methodenwahl mit Untersuchung, Bewertung und Dokumentation.
Nicht allein durch seine Bezeichnung. Geotechnische Erkenntnisse und Kampfmitteluntersuchungen beantworten verschiedene Fragen. Maßgeblich sind die tatsächlich ausgeführten Leistungen und ihre dokumentierten Ergebnisse.
Stoppen Sie die Arbeiten, lassen Sie den Gegenstand unberührt und halten Sie andere Personen fern. Rufen Sie aus sicherer Entfernung die Polizei unter 110 an und folgen Sie den Anweisungen der zuständigen Stellen.
Der Bezug hilft, geplante Eingriffe und frühere Untersuchungsergebnisse räumlich zu vergleichen. Geben Sie deshalb vorhandene Höhenangaben zusammen mit Lage und Tiefe der neuen Arbeiten weiter. Fehlende oder mehrdeutige Angaben werden fachlich geklärt, bevor ein vorhandenes Ergebnis dem neuen Eingriff zugeordnet wird. Auch Verfahren, Bodenaufbau und Störeinflüsse begrenzen die Aussage einer technischen Untersuchung. Nicht ausreichend auswertbare Bereiche werden mit Lage und weiterem Bedarf im Bericht gekennzeichnet.
Bericht und Lageanlagen zeigen bearbeitete Flächen, Tiefen, Ergebnisse und Untersuchungsgrenzen. Bei tatsächlich ausgeführten Räumarbeiten gehört das Räumprotokoll dazu. Die Unterlagen werden mit den für den nächsten Abschnitt noch offenen Aufgaben weitergegeben.
Verwertbare Vorarbeiten, fehlende Unterlagen, Recherchebedarf und der neu benötigte Flächen- und Tiefenbereich beeinflussen den Aufwand. Zugänglichkeit, Störeinflüsse, Auswertung, Dokumentation und gegebenenfalls Befundbearbeitung kommen hinzu. Kosten staatlicher KMBD-Leistungen werden getrennt von privaten Fachaufträgen betrachtet.
Ausführungsberichte und Karten der betroffenen Teilbereiche senden. Ergänzen Sie Adresse, Flurstücke, vorhandene Luftbildauswertungen, Leitungspläne und Auflagen mit ihrem Stand.
Geplante Eingriffe, Tiefen und Übergänge zu offenen Bereichen darstellen. Benennen Sie Baufeld, Trassen, Bohrpunkte, Eingriffstiefen, Bauzeiten, Projektstatus und benötigte Entscheidung.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.