Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Gehören zu Ihrem Bauvorhaben in Stade ein Regenbecken, neue Leitungen oder Schächte, müssen auch diese Bodenarbeiten in die Kampfmittelprüfung einbezogen werden. FONTANA-EOD klärt mit Ihnen, welche Flächen und Tiefen zu untersuchen sind. Die Ergebnisse werden den jeweiligen Anlagenabschnitten zugeordnet, damit die Bauleitung erkennt, was bereits untersucht ist und was noch offen bleibt.
Becken, Verbindungen und Anschlüsse zusammenstellen.
Bodenarbeiten für jede Teilanlage angeben.
Ergebnisse an nachfolgende Gewerke weitergeben.
Eine Entwässerungsanlage kann aus räumlich getrennten Bereichen mit unterschiedlichen Tiefen bestehen. Für Ihr Vorhaben in Stade vergleichen wir Becken, Verbindungen und Einbauten mit den vorhandenen Untersuchungsergebnissen. Die benötigten Aussagen werden den einzelnen Bauabschnitten und ihren Übergängen zugeordnet.

Für die Vorbereitung in Stade wird der genaue Standort jeder Teilanlage benötigt. Das örtliche Planbeispiel aus Haddorf zeigt eine gesondert betrachtete Regenrückhaltung; die dort beschriebene Untersuchung bleibt ihrem damaligen Bereich zugeordnet. Ordnen Sie Anfragen und Berichte den eigenen Grundstücken und Verbindungen zu. Bei außerhalb liegenden Anlagen werden auch die dortigen Anforderungen und Ansprechpartner in die Abstimmung aufgenommen.
Stade liegt im Landkreis Stade in Niedersachsen. Bei einer Entwässerungsanlage über mehrere Gemeindegebiete wird jede Teilanlage mit ihrem tatsächlichen Standort und der zuständigen Stelle erfasst. Für Projekte im Raum Stade, Buxtehude oder Drochtersen wird die jeweilige Gemeinde anhand der Projektadresse zugeordnet. Benennen Sie zu jedem Lageplan den zugehörigen Unterlagenstand. Die historische Luftbildauswertung wird auf die betroffenen Bodenarbeiten und verfügbaren Erkenntnisse bezogen.
Die veröffentlichte Begründung zum Stader Bebauungsplan 246 „Westlich der Haddorfer Hauptstraße“, Abschrift von 2020, beschreibt neben Wohnbauflächen ein Regenrückhaltebecken und dessen Anbindung. Für den Beckenbereich wird eine gesonderte Untersuchung aus dem Jahr 2019 durch ein anderes Fachunternehmen genannt. Die Angaben beziehen sich auf das damalige Vorhaben und stellen keinen Befund für andere Stader Grundstücke dar.
Zeigen Sie in Ihrer Planung, wie die Anlagen verbunden sind und welche Bereiche untersucht werden sollen. Ein Bericht über eine Baufläche beantwortet nicht automatisch die Fragen zu einem entfernten Becken oder einer verbindenden Leitung. Prüfen Sie auch bei einem gemeinsamen Entwässerungsplan, welche Teilanlagen die vorhandenen Berichte tatsächlich abdecken.
Die Stader Museen dokumentieren den Fliegerhorst Stade-Süd und seine militärische Nutzung im Zweiten Weltkrieg sowie Luftangriffe auf Stade im April 1945. Für die historische Recherche werden solche örtlichen Zusammenhänge mit der konkreten Fläche und den verfügbaren Unterlagen abgeglichen. Die heutige Untersuchungsaufgabe richtet sich nach den geplanten Bodenarbeiten und den dafür vorliegenden Erkenntnissen.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Erforderliche Erlaubnisse und Befähigungen werden den beschriebenen Tätigkeiten und verantwortlichen Personen zugeordnet.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung ordnet die Facharbeiten und Verantwortlichen den betroffenen Bauabschnitten zu.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Die Begründung zum Bebauungsplan 246 in Stade-Haddorf beschreibt das damalige Planvorhaben und die gesonderte Untersuchung des Beckenbereichs im Jahr 2019. Das LGLN erläutert die Kriegsluftbildauswertung zur Gefahrenerforschung und die Aufgaben bei der Kampfmittelprüfung. Für das aktuelle Vorhaben werden diese Grundlagen mit dem eigenen Grundstück und Eingriff abgeglichen.
Die Grundsätze der Räumplanung verbinden die Fachaufgabe mit der Bauplanung. Die geophysikalischen Fachgrundlagen helfen, Verfahren und Messbedingungen einzuordnen. Die Dokumentationsanforderungen der BFR KMR beziehen die Ergebnisse auf die tatsächlich bearbeiteten Flächen, Tiefen und Bedingungen.
Die BFR KMR betreffen in ihrem festgelegten Aufgabenbereich den Bund. Ihre fachlichen Grundsätze werden für das Vorhaben mit den örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten abgeglichen.
Für Arbeiten in Deutschland werden Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
§ 7 SprengG betrifft die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten, § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Welche Vorschriften beim Aufsuchen von Fundmunition anzuwenden sind, regelt § 1b SprengG. Der Auftrag benennt die vorgesehenen Tätigkeiten und die dafür verantwortlichen Personen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson bündelt die Zusammenarbeit; die einzelnen Aufgaben bleiben den jeweils benannten Beteiligten zugeordnet. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht dokumentiert die ausgeführte Fachleistung mit ihren Flächen-, Tiefen- und Aussagegrenzen. Die zuständigen Stellen treffen die behördlichen Entscheidungen für die weiteren Bodenarbeiten.
Im Stadtgebiet werden kommunale Anforderungen mit der zuständigen Stelle der Hansestadt Stade abgestimmt. Liegt eine Teilanlage außerhalb des Stadtgebiets, ist die jeweilige Gemeinde am tatsächlichen Projektort maßgeblich. Der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst unterstützt die niedersächsischen Gemeinden in seinem Aufgabenbereich.
Ordnen Sie vorhandene Luftbildauswertungen und technische Berichte den geplanten Becken- und Trassenflächen zu. Die Karten und beschriebenen Untersuchungsgrenzen sind dafür wesentlich. Ein gesondert untersuchtes Becken ist nur im Umfang des zugehörigen Berichts belegt. Für weitere Anlagenteile wird geprüft, welche Erkenntnisse vorhanden sind und welche fachliche Frage noch beantwortet werden muss.
Historische Unterlagen auswertenZugänge, vorhandene Einbauten und benötigte Tiefen können sich zwischen Becken, Leitung und Schacht deutlich unterscheiden. Ein geeignetes Vorgehen wird deshalb auf den jeweiligen Bereich bezogen. Die Planung beschreibt erforderliche Vorarbeiten und den zugrunde gelegten Bauzustand. Das in einem älteren Projekt eingesetzte Verfahren wird nicht ohne Prüfung auf eine neue Anlage übertragen.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Ein Regenbecken kann räumlich von den zu entwässernden Gebäuden getrennt liegen. Beschreiben Sie seine Grundfläche, Böschungen und Arbeitsräume mit den vorgesehenen Tiefen. Die Untersuchung des Hauptbaufelds wird nicht allein durch den gemeinsamen Projektzweck auf diesen Bereich übertragen. Benötigt werden die zugehörigen Pläne und Fachberichte. Damit lassen sich vorhandene Erkenntnisse und noch offene Teile der Beckenfläche eindeutig zuordnen.
Ordnen Sie jeder Fläche die geplante Sohlhöhe und den Höhenbezug zu. Zwischen einer vorbereitenden Abtragung und der späteren Beckensohle können verschiedene Bodenräume betroffen sein. Für Böschungen und seitliche Arbeitsräume wird der benötigte Umfang gesondert beschrieben. Ändert sich die Lage des Beckens, werden die neuen Grenzen mit dem vorhandenen Bericht verglichen, bevor die betroffenen Erdarbeiten beginnen.
Bauaushub fachlich begleiten
Leitungen verbinden die einzelnen Teile, können aber außerhalb bereits untersuchter Flächen verlaufen. Auch Anschlussgruben und Kreuzungen werden mit ihren Abmessungen und Tiefen aufgenommen. Der Vergleich erfolgt für den tatsächlichen Verlauf. Werden unterschiedliche Aufträge entlang der Trasse ausgeführt, müssen deren Grenzen zusammenpassen. Ein nicht erfasster Übergang bleibt eine offene Aufgabe, bis die erforderliche fachliche Aussage vorliegt.
Zeichnen Sie Anschlusspunkte, Richtungswechsel und die Grenzen bereits bearbeiteter Abschnitte eindeutig ein. Die Fachplanung benötigt den tatsächlichen Verlauf mit den vorgesehenen Tiefen. Wird eine Kreuzung verschoben, werden auch dortige Baugruben und Arbeitsräume berücksichtigt. Die Bauleitung erhält den zugehörigen Planstand, damit der Übergang zwischen zwei Bauabschnitten anhand derselben Unterlagen abgestimmt werden kann.
Fachleistungen und Untersuchungsaufgaben
Ein Schacht oder Pumpenbauwerk kann den Untergrund anders beanspruchen als die angrenzende Leitung. Seine Baugrube, Arbeitsräume und benötigte Tiefe gehören deshalb ausdrücklich in die Beschreibung. Die Untersuchung wird anhand dieser Aufgabe geplant. Eine pauschale Tiefenangabe für das gesamte Entwässerungssystem kann wesentliche Unterschiede verdecken. Stellen Sie außerdem dar, ob vorbereitende Anschlüsse oder Zufahrten bereits früher hergestellt werden sollen.
Für einen tieferen Schacht werden die maximale Eingriffstiefe und der räumliche Bedarf der Herstellung angegeben. Dazu können zusätzliche Bodenarbeiten für den Zugang gehören. Der Untersuchungsauftrag unterscheidet diesen Bodenraum von der angrenzenden Leitungsstrecke. Soweit einzelne Bereiche zunächst nicht zugänglich sind, werden ihre Lage, die offene Frage und der spätere Zeitpunkt der fachlichen Bearbeitung festgehalten.
Bohrlochsondierung einordnenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Bei einer Entwässerungsanlage wird der erste Untersuchungsbedarf aus dem Gesamtsystem und den einzelnen Eingriffen abgeleitet. Der Erschließungsträger stellt die dafür benötigten Pläne zusammen. Die Fachfirma benennt die noch fehlenden Grundlagen und die Voraussetzungen ihrer Arbeiten. Bauleitung und beteiligte Gewerke ordnen die Ergebnisübergaben den vorgesehenen Bauabschnitten zu.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Beckenfläche, Anschlussgruben und Leitungskorridor können unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen haben. Benennen Sie Befestigungen, Bestandsleitungen, benachbarte Anlagen und bekannte Nutzungseinschränkungen. Erforderliche Vorarbeiten werden vor ihrer Ausführung auf den möglichen Kampfmittelbezug geprüft. Die Herstellung eines Messzugangs bleibt damit Teil der Vorbereitung und wird mit den dafür benötigten Unterlagen und Zuständigkeiten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin.
Umfang und Termin besprechenBei einem vorgesehenen Becken sind Grundfläche, Sohle, Böschungen und benötigte Arbeitsräume zu beschreiben. Die Eingriffstiefen können innerhalb dieser Fläche unterschiedlich sein. Beschränkt sich der Untersuchungsauftrag auf die spätere Wasserfläche, können beispielsweise Böschungen oder Arbeitsräume außerhalb liegen.
Zeichnen Sie die Leitungen zwischen Baufeld, Rückhaltung und Anschlussstelle vollständig ein. Gefälle, Tiefenwechsel und Kreuzungen sind für die Aufgabenstellung relevant. Die Untersuchung des Beckens belegt nicht, dass auch die weiterführende Leitungstrasse untersucht wurde.
Schächte, Pumpenbauwerke oder andere Einbauten können tiefer reichen als angrenzende Leitungsabschnitte. Wenn solche Bauteile vorgesehen sind, müssen sie im Auftrag erkennbar sein. Geben Sie die Tiefe jedes solchen Bauteils gesondert an. Ein gemeinsamer Wert für das Entwässerungssystem kann dafür zu ungenau sein.
Planen Sie auch Bodenarbeiten für Zufahrten und die Herstellung der Anlage ein. Temporäre Wege und Baustelleneinrichtungen sind dabei vom späteren Anlagenzustand zu unterscheiden. Ein vorhandenes Nutzungs- oder Zufahrtsrecht ist kein Kampfmittelnachweis für einen dort geplanten Eingriff.
Führen Sie Becken, Leitungsabschnitte und Einbauten mit eindeutigen Bezeichnungen im Übersichtsplan. Die zugehörigen Fachberichte werden mit Datum, untersuchter Fläche und Einschränkungen erfasst. So bleibt sichtbar, welcher Teil tatsächlich bearbeitet wurde. Der gemeinsame Plan erleichtert die Orientierung und verweist auf die vollständigen Unterlagen, die für die nächste Ausführung benötigt werden. Die Projektakte verbindet die zum Auftrag gehörenden Messdaten, Sondierergebnisse und Befundbewertung mit dem Bericht und den zugehörigen Plananlagen. Nach ausgeführten Räumarbeiten wird das Räumprotokoll mit Räumumfang, Ergebnissen und verbleibenden Grenzen der tatsächlich bearbeiteten Teilanlage zugeordnet.
Beim Wechsel von Beckenbau zu Leitungsverlegung oder Schachtherstellung müssen die passenden Ergebnisse vorliegen. Übergeben Sie auch Plananlagen und noch offene Bereiche. Werden Anschlüsse verschoben, wird der neue Verlauf vor den Bodenarbeiten abgeglichen. Die Übergabe soll den tatsächlich nächsten Eingriff abdecken und nicht nur den allgemeinen Bearbeitungsstand der Gesamtanlage beschreiben.
Eine Zufahrt, ein provisorischer Anschluss oder die Herstellung einer Arbeitsfläche kann dem eigentlichen Beckenbau vorausgehen. Erfassen Sie auch diese Eingriffe mit Lage und Tiefe. Die benötigten Unterlagen und fachlichen Entscheidungen werden in die zeitliche Vorbereitung aufgenommen. Der spätere Termin für die Hauptanlage sagt noch nicht, wann die Voraussetzungen für den ersten Bodeneingriff vorliegen müssen.
Werden Becken und Leitungen zu verschiedenen Zeiten gebaut, bleiben die Untersuchungsstände getrennt nachvollziehbar. Vor jedem Abschnitt wird die aktuelle Planung mit dem dafür vorliegenden Ergebnis verglichen. Zusätzliche Schächte und veränderte Anschlüsse werden rechtzeitig gemeldet. Ein gemeinsamer Ablaufplan ordnet die Übergaben, während die vollständigen Berichte den fachlichen Umfang der jeweiligen Aussage dokumentieren.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Eine notwendige Sondierung bleibt Bestandteil des vereinbarten Vorgehens; die Sichtkontrolle ergänzt sie. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben. Für die baubegleitende Kampfmittelräumung erläutern die DGUV-FAQ die erforderlichen technischen Untersuchungsarbeiten. Eine alleinige Sichtbeobachtung entspricht bei dieser Fachaufgabe nicht dem Stand der Technik.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenDie Luftbildauswertung und weitere vorhandene Kampfmittelunterlagen werden mit dem gesamten geplanten Anlagenumfang verglichen. Bei räumlich getrennten Teilen ist insbesondere zu prüfen, ob deren Flächen in den Unterlagen enthalten sind. Ein Ergebnis aus einer anderen Baumaßnahme gilt nur für den dort untersuchten Bereich.
Verfügbare Aufnahmezeitpunkte, räumliche Abdeckung und erkennbare Merkmale werden mit den heutigen Plänen zusammengeführt. Sind historische Grundlagen offen, werden die erforderliche Recherche und Luftbildauswertung durchgeführt. Spätere Abträge, Auffüllungen oder andere Bodenveränderungen werden bei der Einordnung berücksichtigt. Für ein außerhalb des Hauptbaufelds vorgesehenes Becken und seine Verbindungstrasse wird geprüft, welche Erkenntnisse deren Flächen tatsächlich erfassen.
Für eine erforderliche geophysikalische Sondierung sind Zugänglichkeit, Befestigungen, vorhandene Einbauten und das Untersuchungsziel zu berücksichtigen. Unterschiedliche Teilanlagen können unterschiedliche Bedingungen aufweisen. Das im älteren Stader Vorhaben eingesetzte Verfahren ist deshalb nicht automatisch für ein neues Becken oder eine andere Leitung geeignet.
Die Verfahrenswahl berücksichtigt Zielobjekte, Untergrund, Störeinflüsse und die benötigte Untersuchungstiefe. Bestandsleitungen und andere metallische Einbauten werden mit ihrem bekannten Verlauf angegeben. Untersuchungsbereiche und Messgrenzen erhalten einen eindeutigen Lagebezug. Falls eine Bohrlochsondierung erforderlich ist, werden Ansatzpunkte, Tiefen und Höhenbezug sowie die Voraussetzungen für ihre Herstellung beschrieben. Die Ergebnisse werden anhand der tatsächlichen Messbedingungen fachlich ausgewertet.
Ein Räumkonzept kann die erforderlichen Untersuchungsabschnitte mit dem vorgesehenen Bauablauf verbinden. Die niedersächsischen Zuständigkeiten bleiben davon unberührt. Gewerbliche Gefahrenerforschung ist von hoheitlichen Maßnahmen der Gemeinden und den Aufgaben des staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienstes zu unterscheiden.
Ergibt die Bewertung weiteren Bearbeitungsbedarf, werden Räumziel, betroffener Bodenraum und Vorgehen abgestimmt. Die Ausschreibung benennt Voraussetzungen, Schnittstellen zu den Erdarbeiten und die benötigten Nachweise. Bei festgestellten Kampfmitteln werden Bergung und weitere Maßnahmen im niedersächsischen Aufgabenrahmen mit den zuständigen Stellen koordiniert. Sondierbericht und Räumprotokoll halten die tatsächlich ausgeführten Facharbeiten mit ihren Bedingungen und Aussagegrenzen fest.
Führen Sie die vorgesehenen Anlagen in einem gemeinsamen Übersichtsplan zusammen. Zu jeder Teilanlage gehören die tatsächlichen Bodeneingriffe und Tiefen. Markieren Sie auch Verbindungen außerhalb des Hauptbaufelds und benennen Sie, wer die zugehörigen Pläne liefert. Für das erste Gespräch werden Projektadresse, betroffene Flurstücke und vorgesehener Beginn der Bodenarbeiten benannt. Beschreiben Sie die Entscheidung, die Bauleitung und Planung vor dem nächsten Abschnitt benötigen.
Ordnen Sie vorhandene Erkenntnisse den einzelnen Teilen zu. Beschreiben Sie für jeden Bereich, was noch geklärt werden muss. Daraus ergibt sich der jeweilige Untersuchungsauftrag. Technisch miteinander verbundene Anlagenteile können einen unterschiedlichen Untersuchungsbedarf haben. Die vollständigen Kampfmittelunterlagen werden mit dem Anlagenplan und seinen Grenzen abgeglichen. Sind historische Grundlagen offen, werden die erforderliche Recherche und Kriegsluftbildauswertung durchgeführt. Die gewonnenen Erkenntnisse werden den betroffenen Teilflächen und dem weiteren Untersuchungsbedarf zugeordnet.
Für eine erforderliche technische Untersuchung wird das Verfahren anhand von Zielobjekten, Bodenaufbau, Eingriffstiefen und Störeinflüssen ausgewählt. Fachplanung und Fachfirma legen die bearbeitbaren Bereiche und benötigten Zugänge fest. Behördliche Anforderungen werden mit der zuständigen Stelle abgestimmt.
Soweit weiterer Bedarf besteht, werden die geplanten Sondierungen oder fachlich abgestimmten Begleitarbeiten ausgeführt. Messdaten und Befunde werden anhand des Verfahrens und der örtlichen Bedingungen ausgewertet. Einschränkungen bleiben mit ihrer Lage erkennbar. Bei einem tatsächlichen Verdachtsfund werden die betroffenen Arbeiten eingestellt und die zuständigen Stellen unverzüglich verständigt.
Stimmen Sie ab, welche Ergebnisse vor Beckenbau, Leitungsverlegung oder Schachtherstellung vorliegen müssen. Bereits vorbereitende Bodenarbeiten sind einzubeziehen. Für jeden Eingriff müssen die nötigen Voraussetzungen erfüllt sein. Der geplante Termin der Inbetriebnahme ersetzt diese Klärung nicht. Die Dokumentation benennt tatsächlich bearbeitete Flächen und Tiefen, das Verfahren, Ergebnisse und verbleibende Fragen. Berichte und Plananlagen werden gemeinsam übergeben. Für getrennte Anlagenteile bleibt nachvollziehbar, welcher Nachweis dem jeweils folgenden Eingriff zugeordnet ist.
Beim Wechsel zwischen Gewerken werden die passenden Berichte und Plananlagen mit übergeben. Kennzeichnen Sie insbesondere die Grenzen zwischen untersuchten und noch offenen Abschnitten. Änderungen an einem Anschluss werden vor der Ausführung mit dem bisherigen Untersuchungsumfang verglichen. Die Beteiligten gleichen die folgenden Arbeiten mit den vorhandenen Ergebnissen ab. Bei veränderter Lage, Tiefe oder Ausführung werden die betroffenen Bereiche neu zugeordnet. Erforderliche weitere Klärungen, verantwortliche Ansprechpartner und die benötigte Ergebnisübergabe werden vor dem jeweiligen Eingriff festgehalten.
Die Dokumentation sollte für jede bearbeitete Teilanlage Fläche, Verfahren, Untersuchungsumfang und Einschränkungen erkennen lassen. Stellen Sie die Ergebnisse bei Bedarf in einem gemeinsamen Übersichtsplan dar. Eine nicht untersuchte Verbindung oder ein zusätzlicher Schacht muss dabei als offen erkennbar bleiben, auch wenn angrenzende Abschnitte abgeschlossen sind.
Für die Übergabe an Erschließungsträger, Bauleitung und weitere Planer bleiben die vollständigen Anlagen zu den Berichten erforderlich. Die BFR Kampfmittelräumung bieten fachliche Grundlagen für Planung und Dokumentation innerhalb ihres beschriebenen Geltungsbereichs. Konkrete behördliche Anforderungen und Entscheidungen sind für das jeweilige Vorhaben gesondert zu beachten.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Im Bericht und Übersichtsplan werden sie gesondert ausgewiesen. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Änderungen werden mit Datum und eindeutigem Planbezug weitergegeben. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Becken, Leitung und Schacht dienen möglicherweise demselben Entwässerungszweck. Ihre Bodenbereiche können dennoch getrennt untersucht worden sein oder unterschiedliche offene Fragen enthalten. Lesen Sie die Ergebnisberichte deshalb mit den jeweiligen Flächen und Tiefen. Erst der räumliche Vergleich mit der Gesamtplanung zeigt, ob die Aussagen sämtliche vorgesehenen Eingriffe und ihre Verbindungen erfassen.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenDie Anfrage benennt das Erkenntnisziel für den nächsten Bodeneingriff. Beschreiben Sie, welche Anlagenteile gebaut werden sollen und welche Erkenntnisse dazu vorliegen. Benennen Sie die noch benötigte Aussage und die Arbeitsbedingungen. Auf dieser Grundlage wird die geeignete Bearbeitung geplant und der Umfang so dokumentiert, dass nachfolgende Gewerke die Ergebnisse ihren Eingriffen zuordnen können.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Beschreiben Sie bei der Anfrage die vorgesehenen Bodenarbeiten und welche Erkenntnisse für den nächsten Eingriff benötigt werden.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNur wenn der tatsächliche Untersuchungsumfang die betreffende Fläche und Aufgabe einschließt. Ein Becken kann gesonderte Eingriffe und Bedingungen haben. Maßgeblich sind die vollständigen Berichte mit Plananlagen, nicht allein der gemeinsame Projektname. Stimmen Sie den Untersuchungsbedarf mit der Fachfirma und behördliche Anforderungen mit der Hansestadt Stade vor den geplanten Bodenarbeiten ab. Der KBD unterstützt die Kommune in seinem Aufgabenbereich.
Die Bodeneingriffe müssen ausreichend konkret erkennbar sein. Unterschiedliche Tiefen, größere Baugruben oder zusätzliche Anschlüsse können eine eigene Darstellung erfordern. Legen Sie anhand der Planung und des Untersuchungsbedarfs fest, welche Bereiche der Auftrag einzeln erfassen muss. Das geeignete Verfahren richtet sich nach Untersuchungsziel, Bodenaufbau, Störeinflüssen und erreichbarer Tiefe. Nicht zugängliche oder nicht auswertbare Bereiche werden mit ihren Grenzen dokumentiert.
Die amtliche Begründung dokumentiert ein bestimmtes Vorhaben und eine Untersuchung aus dem Jahr 2019 durch ein anderes Unternehmen. Sie liefert keinen Grundstücksbefund für eine andere Fläche. Für Ihr Vorhaben sind die dazugehörigen Berichte und die geplanten Bodenarbeiten zu prüfen.
Eine Verlegung kann andere Flächen, Tiefen oder Messbedingungen betreffen. Die Änderung wird mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ob weitere Untersuchungen nötig sind, hängt von den betroffenen Bereichen ab. Dass die Hauptanlage an derselben Stelle bleibt, beantwortet diese Frage nicht.
Stellen Sie die betroffenen Arbeiten ein, berühren oder bewegen Sie den Gegenstand nicht und entfernen Sie sich. Halten Sie andere fern und verständigen Sie in Deutschland die Polizei über 110. Folgen Sie den behördlichen Anweisungen und versuchen Sie nicht, den Gegenstand selbst zu bergen.
Soweit für ihre Herstellung Bodeneingriffe vorgesehen sind, wird sie mit Lage und Tiefe berücksichtigt. Die bloße Nutzung einer vorhandenen Fläche ist davon zu unterscheiden. Beschreiben Sie die tatsächlichen Arbeiten, damit der fachliche Bedarf für die Zufahrt und die Hauptanlage getrennt eingeordnet werden kann. Im Ablauf werden zunächst vorhandene Unterlagen geprüft, anschließend erforderliche Facharbeiten geplant und ausgeführt und deren Ergebnisse bewertet. Die Dokumentation wird dem folgenden Eingriff zugeordnet.
Benötigt werden die für seinen Eingriff maßgeblichen vollständigen Berichte, Karten und aktuellen Planstände. Noch offene Abschnitte und Einschränkungen bleiben sichtbar. Ein gemeinsamer Übersichtsplan hilft bei der Zuordnung, ersetzt aber die fachlichen Aussagen und ihre Anlagen nicht.
Von Fläche, Tiefe, Untersuchungsziel und Zugänglichkeit jedes Bereichs sowie vorhandenen Unterlagen. Zeitlich getrennte Bauphasen oder unterschiedliche Arbeitsbedingungen können die Durchführung beeinflussen. Eine vollständige Übersicht über Becken, Verbindungen und Einbauten erleichtert die Abstimmung eines passenden Leistungsumfangs.
Senden Sie Entwässerungsplan und verfügbare Schnitte mit Becken, Böschungen, Leitungen, Schächten und Arbeitsräumen. Ergänzen Sie die jeweiligen Tiefen und vorhandene Fachberichte. Bereiche außerhalb des Hauptbaufelds sollen ebenso erkennbar sein wie noch nicht festgelegte Anschlusspunkte. Ist eine Kampfmittelverdachtsfläche ausgewiesen, legen Sie deren Abgrenzung und die zugehörigen Unterlagen bei. Benennen Sie, welche fachliche Aussage für den geplanten Eingriff benötigt wird.
Teilen Sie mit, welche Teilanlage zuerst gebaut wird und welche vorbereitenden Bodenarbeiten vorausgehen. Benennen Sie verantwortliche Planer, beteiligte Gewerke und die benötigten Entscheidungstermine. Bekannte Zugangsbeschränkungen oder geplante Änderungen helfen, den weiteren Umfang nachvollziehbar abzustimmen.
Ergänzen Sie Projektadresse und Flurstücke, den aktuellen Projektstatus und vorhandene Auflagen. Reichen Sie Bestands- und Leitungspläne mit ihrem Datum und Höhenbezug ein. Zu jedem Bauabschnitt werden die benötigten Berichte, Ansprechpartner und Termine der Ergebnisübergabe benannt. Für räumlich getrennte Anlagen wird die örtliche Zuordnung im gemeinsamen Plan erkennbar gehalten.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.