Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Für Bauherrschaft, Planung und Bauleitung in Schweinfurt ordnet FONTANA-EOD vorhandene Kampfmittelberichte der heutigen Bauaufgabe zu. Gutachten zu Boden, Schadstoffen und Leitungen werden mit ihrem jeweiligen Untersuchungszweck berücksichtigt. Senden Sie die vollständigen Fachberichte und den aktuellen Plan mit Bauflächen und Eingriffstiefen, damit die noch erforderlichen Kampfmittelfachleistungen abgestimmt werden können.
Das jeweilige Untersuchungsziel lesen.
Ergebnisse zur Kampfmittelfrage zuordnen.
Offene Aufgaben vor dem Eingriff abstimmen.
Ordnen Sie jedem Bericht seine Fragestellung, Fläche und Aussage zu. Ergänzen Sie die aktuellen Bodenarbeiten mit Lage und Tiefe. Die Fachplanung berücksichtigt verwertbare Erkenntnisse und benennt offene Aufgaben. Eine positive Bewertung innerhalb einer Fachfrage beantwortet nicht automatisch die anderen Fragen, auch wenn alle Berichte dasselbe Grundstück betreffen.

Der Vorentwurf zur Stresemannstraße behandelt Schadstoffe, Baugrund und Kampfmittel mit unterschiedlichen Aussagen. Für Ihr Vorhaben werden die eigenen Berichte und aktuellen Eingriffe benötigt. Die städtische Übersicht zeigt Planbereiche nur ungefähr; die genaue Zuordnung erfolgt anhand des jeweiligen Plans und gegebenenfalls der Originaleinsicht. Schweinfurt ist eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Unterfranken des Freistaats Bayern. Für das konkrete Vorhaben werden Adresse, Gemarkung und Grundstück sowie die betroffenen Bauabschnitte benannt. Die örtliche Gefahrenabwehr liegt regelmäßig bei der Gemeinde als Sicherheitsbehörde; tatsächliche Funde sind unverzüglich der Polizei zu melden. Der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst unterstützt die Behörden bei konkreten Gefahren durch aufgefundene alte Kampfmittel. Für Unterfranken ist das Sprengkommando Nürnberg zuständig. Projektbezogene Vorerkundung und erforderliche private Fachleistungen werden mit der Bauherrschaft und den zuständigen Beteiligten abgestimmt. Bei einem Vorhaben in einer anderen Gemeinde richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach deren Lage.
Das Bürgermagazin der Stadt Schweinfurt beschreibt den ersten Luftangriff am 17. August 1943. Ziel waren die Kugellagerwerke; getroffen wurden unter anderem die Innenstadt und das Bahnhofsviertel. Der Beitrag greift einen Text der städtischen Ausstellung zum ersten Luftangriff auf und zeigt Material des Stadtarchivs. Für ein heutiges Baufeld werden solche belegten Kriegsereignisse mit passenden Luftbildern, Akten und der genauen Lage verbunden. Belegte spätere Abbrüche, Wiederaufbau oder Bodenveränderungen werden berücksichtigt, soweit sie für den betroffenen Bereich relevant sind. Die Fachplanung ordnet die Erkenntnisse den vorgesehenen Eingriffen zu und bestimmt die noch zu bearbeitende Frage.
Der Vorentwurf zur dritten Änderung des Bebauungsplans W21b für Stresemannstraße 14–16 vom 24. Februar 2023 fasst eine frühere Altlastenerkundung zusammen. Danach wurde keine weitere Altlastenerkundung für erforderlich gehalten; eine Baugrunduntersuchung war vorgesehen. Zugleich nennt die Begründung städtische Aufzeichnungen über Bombentreffer und schließt Kampfmittel im Plangebiet nicht aus.
Der Entwurf zeigt damit unterschiedliche Aussagen zu demselben Grundstück. Er ist kein aktueller Gesamtfreigabenachweis. Für ein neues Vorhaben müssen die jeweiligen Berichte und ihr Geltungsbereich geprüft werden: Ein Ergebnis zur Schadstofffrage ersetzt weder die geotechnische Beurteilung noch eine erforderliche Kampfmitteluntersuchung. Der damalige Planstand sagt außerdem nichts über beliebige andere Schweinfurter Grundstücke aus.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Eine allgemeine Unternehmensbezeichnung ersetzt nicht die Prüfung, ob die jeweiligen Aufgaben und Schnittstellen für das konkrete Vorhaben passend beschrieben sind.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen, ohne die unterschiedlichen Aufgaben gleichzusetzen.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Der Schweinfurter Vorentwurf zur Stresemannstraße vom 24. Februar 2023 behandelt Altlasten, geplante Baugrunduntersuchungen und Kampfmittelhinweise mit unterschiedlichen Aussagen. Für die fachliche Weiterverwendung werden die jeweiligen vollständigen Berichte und ihre Anlagen benötigt. Die städtische Übersicht der Bebauungspläne dient der Orientierung; den genauen Geltungsbereich zeigt der einzelne Plan. Bei der Stadt können die Originale eingesehen werden.
Die BFR KMR erläutern Grundsätze der Räumplanung, geophysikalische Untersuchungen und die Dokumentation von Ergebnissen. Die DGUV beantwortet Fragen zur Kampfmittelräumung. Die bayerische Bekanntmachung vom 13. August 2026 ordnet die Gefahrenabwehr, die Grundstücksverantwortung und die Aufgaben des staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienstes ein.
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson erleichtert die Zusammenarbeit, übernimmt dadurch aber nicht automatisch sämtliche Aufgaben anderer Beteiligter. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung; seine Aussagen werden nicht ohne Prüfung als allgemeine Zulassung weiterer Bodenarbeiten oder als Entscheidung einer Behörde ausgegeben.
Die Auswahl weiterer Leistungen beruht auf den verfügbaren Erkenntnissen, den geplanten Eingriffen und den örtlichen Bedingungen. Erkenntnisse anderer Fachrichtungen werden berücksichtigt, ohne deren Aussage zu erweitern. Das geeignete Untersuchungsverfahren wird für die verbleibende Aufgabe bestimmt. Der Auftrag beschreibt die benötigte Aussage und die vorgesehenen Ergebnisunterlagen.
Geeignete Fachleistungen vergleichenBekannte Auffüllungen, Einbauten oder Leitungen können für die Vorbereitung relevant sein. Stellen Sie diese Informationen zusammen mit den Berichten bereit. Ihre Auswirkungen auf ein Verfahren werden fachlich beurteilt. Aus einem einzelnen Bodenmerkmal wird weder automatisch eine Kampfmittelbelastung noch die Eignung einer bestimmten Untersuchung abgeleitet.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Angaben über frühere Nutzungen und Auffüllungen können zur Vorbereitung beitragen. Ihre Bedeutung für die Kampfmittelfrage wird fachlich bewertet. Ein chemischer Bodenbefund beantwortet diese Frage nicht unmittelbar. Übergeben Sie deshalb die vollständigen Unterlagen, damit Erkenntnisse im richtigen Zusammenhang betrachtet und konkrete offene Untersuchungsaufgaben bestimmt werden können.
Historische Hinweise fachlich einordnen
Die geotechnische Erkundung kann bereits eigene Bodeneingriffe erfordern. Beschreiben Sie das geplante Aufschlussprogramm mit Positionen und Tiefen. Seine Voraussetzungen werden vor der Durchführung geklärt. Die spätere Baugrube kann einen anderen Umfang haben und benötigt deshalb einen gesonderten Abgleich mit den vorhandenen Fachberichten und Ergebnissen.
Fachleistungen vergleichen
Eine gemeinsame Projektakte hilft bei der Abstimmung, soll aber den jeweiligen Zweck jedes Berichts erkennen lassen. Halten Sie Lagepläne und Einschränkungen verfügbar. Für die nächste Arbeit werden die dazu erforderlichen Ergebnisse zugeordnet. Eine zusammenfassende Statusmeldung erweitert den dokumentierten Aussageumfang der einzelnen Untersuchungen nicht.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentierenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt. Kennzeichnen Sie im aktuellen Lageplan auch vorbereitende Bodenarbeiten: Rückbaugruben, neue Anschlüsse, Verbaupunkte und Arbeitsräume, soweit sie zum Vorhaben gehören. Die Fachplanung vergleicht diese Eingriffe mit den Flächen und Tiefen der vorhandenen Kampfmitteluntersuchung. Ein Bericht aus einem anderen Fachgebiet bleibt mit seinem eigenen Auftrag verfügbar. Für die noch offene Kampfmittelfrage werden die benötigten Facharbeiten und Ergebnisunterlagen vereinbart.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Aus einer Anfrage folgt deshalb keine pauschale Termin- oder Kostenzusage. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin. Benennen Sie, welche Bereiche bereits zugänglich sind und welche erst im weiteren Bauablauf bearbeitet werden können. Bekannte Einbauten, Leitungen und örtliche Messstörungen werden den betroffenen Abschnitten zugeordnet. Diese Angaben fließen in Verfahren, Arbeitsumfang und erforderliche Vorarbeiten ein. Das Angebot beschreibt die vereinbarte Aufgabe und die zu übergebenden Unterlagen. Für die Terminabstimmung wird festgehalten, wann die fachlich bewerteten Ergebnisse für den nächsten Eingriff benötigt werden.
Umfang und Termin besprechenEine Altlastenerkundung untersucht andere Sachverhalte als eine Kampfmittelprüfung. Hinweise zu Bodenaufbau, Auffüllungen oder früheren Nutzungen können dennoch für die weitere Planung wichtig sein. Übergeben Sie deshalb vorhandene Berichte vollständig. Die Aussage, dass aus Sicht einer Fachdisziplin keine weitere Untersuchung nötig ist, darf nicht auf andere Untersuchungsziele ausgeweitet werden.
Bohrungen und Sondierungen zur geotechnischen Erkundung betreffen bereits den Untergrund. Geben Sie ihre Positionen und vorgesehenen Tiefen an, bevor sie ausgeführt werden. Ein späterer Untersuchungsauftrag für das Gebäude erfasst diese Vorarbeiten nicht automatisch. Für das Erkundungsprogramm muss geklärt sein, welche Aussage vor dem jeweiligen Aufschluss erforderlich ist.
Bei vorhandenen Kampfmittelberichten sind nicht nur das Ergebnis, sondern auch Lageplan, Tiefe und dokumentierte Einschränkungen wichtig. Prüfen Sie, ob diese Unterlagen zu den heutigen Arbeitsstellen passen. Eine kurze Zusammenfassung in einer Planbegründung kann auf einen Bericht hinweisen, ersetzt jedoch nicht dessen vollständigen Inhalt. Fehlende Anlagen sollten gezielt beschafft werden.
Wenn mehrere Fachrichtungen beteiligt sind, müssen die erforderlichen Aussagen vor den jeweiligen Bodeneingriffen vorliegen. Dabei bleiben die Verantwortlichkeiten und Untersuchungsziele unterscheidbar. Legen Sie fest, welche Frage mit welchem Auftrag beantwortet werden soll. Eine abgestimmte Reihenfolge verhindert, dass vorbereitende Arbeiten beginnen, obwohl eine andere notwendige Klärung noch aussteht.
Zunächst muss klar sein, welche Arbeit mit welcher Lage und Tiefe vorbereitet wird. Danach können die vorhandenen Aussagen darauf bezogen werden. Ein Bericht zu einer früheren Sanierung ist nicht allein durch die gemeinsame Grundstücksadresse passend. Sein Untersuchungsziel und räumlicher Umfang werden mit der aktuellen Aufgabe verglichen. Der zugehörige Plan zeigt, welcher Bereich tatsächlich untersucht wurde. Beauftragte Kampfmittelverfahren, bearbeitete Flächen oder Punkte, Tiefen, Bewertungen und Aussagegrenzen werden in Bericht und Plananlagen dokumentiert. Bei beauftragten Räumarbeiten gehört das Räumprotokoll mit Lage- und Ergebnisangaben zu den Nachweisen. Fachliche Rückfragen werden der zuständigen Ansprechperson zugeordnet.
Wenn unterschiedliche Fachbüros beteiligt sind, vereinbaren Sie, welche Unterlagen vor welchem Arbeitsschritt benötigt werden. Offene Fragen werden konkret benannt. Die Verantwortlichkeiten bleiben nachvollziehbar, auch wenn dieselben Flächen untersucht werden. Eine abgestimmte Reihenfolge erleichtert es, vorhandene Erkenntnisse zu verwenden und zusätzliche Eingriffe vorbereitet durchzuführen. Das Veröffentlichungsdatum einer Bekanntmachung und das Bearbeitungsdatum eines Fachgutachtens werden getrennt festgehalten. Der Vorentwurf zur Stresemannstraße von 2023 enthält unterschiedliche Aussagen zu Schadstoffen, Baugrund und Kampfmitteln. Für die heutige Bauaufgabe werden die jeweiligen vollständigen Berichte mit ihren Karten und Ergebnisständen benötigt. Spätere Ergänzungen bleiben dem jeweiligen Ausgangsbericht zugeordnet. Die aktuelle Bauplanung wird diesen Unterlagen mit Lage und Tiefe gegenübergestellt. Die Ergebnisakte hält fest, welche Fassung für welchen Arbeitsabschnitt herangezogen wird.
Notieren Sie zu jeder Unterlage Datum, Zweck und behandelten Bereich. Ergänzen Sie, ob Karten und Anlagen vollständig vorliegen. Die erste Abstimmung kann damit gezielt an den noch offenen Fragen ansetzen. Der eigentliche Bericht bleibt für die fachliche Bewertung maßgeblich; die Übersicht ersetzt seine Aussagen und Einschränkungen nicht. Geben Sie an, welche Entscheidung vor der nächsten Bauphase benötigt wird. Ein vorhandenes Dokumentenverzeichnis hilft beim Auffinden, die Fachprüfung benötigt jedoch die zugehörigen Inhalte. Ergänzen Sie bekannte Leitungen, den Bodenaufbau und die verfügbaren Zugänge. Aus den Unterlagen werden die noch fehlenden Aussagen für den konkreten Eingriff bestimmt. Der weitere Auftrag benennt die betroffenen Bereiche, das geeignete Vorgehen und die benötigten Ergebnisunterlagen.
Geben Sie an, welche Aufschlüsse vor dem Hauptauftrag stattfinden sollen. Ihre Positionen und Tiefen werden mit den vorhandenen Ergebnissen verglichen. Erforderliche Fachleistungen werden vor diesen Eingriffen abgestimmt. Spätere Änderungen des Erkundungsprogramms erhalten denselben Abgleich, damit eine frühere Prüfung nicht auf neu hinzugekommene Stellen ausgedehnt wird. Bei einem Wechsel des ausführenden Unternehmens erhält die nachfolgende Bauleitung die vollständigen maßgeblichen Berichte und Plananlagen für den übernommenen Arbeitsbereich. Eine Übergabeliste nennt offene Aufgaben und fachliche Kontaktpersonen. Nach einer Unterbrechung wird die nächste geplante Bodenarbeit ebenfalls mit dem dokumentierten Stand verglichen. Neue Ergebnisse und Planänderungen werden mit Datum in der Projektakte geführt und den betroffenen Beteiligten übermittelt.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenEine historische Luftbildauswertung und weitere verfügbare Unterlagen können die Vorgeschichte des Baufelds erschließen. Hinweise aus Bodenberichten werden dabei im passenden Zusammenhang berücksichtigt. Nicht jede Beschreibung einer früheren Nutzung belegt Kampfmittel. Umgekehrt schließt ein unauffälliges Ergebnis zu Schadstoffen mögliche Kampfmittelfragen nicht aus.
Die Sondierung wird nach Untersuchungsziel, geplantem Eingriff und Bedingungen am Standort gewählt. Bekannte Auffüllungen, Einbauten oder Leitungen können die Messbarkeit beeinflussen. Die Fachplanung muss erläutern, welche Aussage erreicht werden soll und wo Grenzen zu erwarten sind. Ein Verfahren wird nicht allein deshalb geeignet, weil es bei einem anderen Projekt verwendet wurde.
Ein Räumkonzept kann erforderliche Leistungen und offene Bereiche mit dem Bauablauf verbinden. Bereits verwertbare Ergebnisse werden berücksichtigt, ohne ihre Aussage zu erweitern. Reine Sichtbeobachtung beim Aushub ersetzt keine notwendige Untersuchung. Ein besonderes baubegleitendes Verfahren verlangt eine eigene fachliche Entscheidung und geeignete Rahmenbedingungen.
Markieren Sie Baugrube, Fundamente, Leitungen und geplante Baugrundaufschlüsse. Ergänzen Sie Tiefen und den aktuellen Planstand. Wenn das Vorhaben in mehreren Abschnitten umgesetzt werden soll, machen Sie diese Reihenfolge kenntlich. So lässt sich der zunächst benötigte Untersuchungsumfang von späteren, noch nicht abschließend geplanten Eingriffen unterscheiden. Für das erste Projektgespräch werden Adresse, Bauphase und die bevorstehenden Bodenarbeiten benannt. Die Fachplanung prüft vorhandene Kampfmittelauskünfte und Berichte mit ihren vollständigen Anlagen auf Planstand, Flächen- und Tiefenabdeckung und offene Fragen zur heutigen Aufgabe. Die weitere Bearbeitung knüpft an die tatsächlich verwertbaren Erkenntnisse an.
Die Schweinfurter Übersicht der Bebauungspläne zeigt die Geltungsbereiche nur ungefähr. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem einzelnen Bebauungsplan; Originale können bei der Stadt eingesehen werden. Verwenden Sie deshalb nicht allein die Übersichtskarte für die Zuordnung eines Grundstücks. Beschaffen Sie auch die zugehörige Begründung und einschlägige Anlagen.
Soweit die vorhandenen Grundlagen die heutige Frage noch nicht beantworten, wird die erforderliche historische Recherche oder Luftbildauswertung für das konkrete Baufeld durchgeführt. Die Erkenntnisse werden räumlich zugeordnet und mit den geplanten Eingriffen verbunden. Die Fachplanung legt daraus den benötigten Untersuchungsumfang und ein geeignetes Verfahren fest. Bodenaufbau, Einbauten, Messgrenzen und die vorgesehenen Tiefen werden berücksichtigt. Zugang und notwendige Vorarbeiten werden mit den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt. Ein ausreichender vorhandener Erkenntnisstand wird für die weitere Planung weiterverwendet.
Stellen Sie die vorhandenen Altlasten-, Baugrund- und Kampfmittelunterlagen zusammen. Die jeweilige Fragestellung und der Bearbeitungsstand sollten erkennbar sein. Fügen Sie Karten, Punktlisten und Ergänzungen bei, soweit sie vorliegen. So kann geprüft werden, welche Informationen bereits nutzbar sind und wo tatsächlich eine weitere fachliche Aussage fehlt.
Das Fachpersonal führt die festgelegte Sondierung oder Begleitung für die vereinbarte Aufgabe aus. Messdaten, Befunde und die tatsächlich erreichten Untersuchungsbedingungen werden mit Lage und Tiefenbezug erfasst. Nicht bearbeitete oder eingeschränkt auswertbare Bereiche bleiben erkennbar. Die gewonnenen Daten werden unter dem Untersuchungsziel und den örtlichen Störeinflüssen fachlich bewertet. Daraus wird der weitere Bearbeitungsbedarf oder die Ergebnisübergabe abgeleitet. Bei einem verdächtigen Gegenstand werden die Arbeiten unterbrochen und die zuständigen Einsatzstellen verständigt.
Die Bauleitung braucht eine nachvollziehbare Zuordnung der Ergebnisse zum nächsten Eingriff. Prüfen Sie insbesondere Änderungen an Lage oder Tiefe. Noch nicht bearbeitete Bereiche müssen von bereits geklärten Arbeitsstellen unterscheidbar bleiben. Eine zusammengeführte Ablage erleichtert die Übergabe, macht aber aus unterschiedlichen Fachberichten keine unbegrenzte Freigabe für alle Bodenarbeiten. Die fachliche Bewertung wird in einem Bericht mit den zugehörigen Plananlagen festgehalten. Darin werden Verfahren, tatsächlich bearbeitete Bereiche und Tiefen sowie Aussagegrenzen dokumentiert. Die Bauleitung gleicht den nächsten Eingriff damit ab und stimmt erforderliche Ergänzungen vor der betroffenen Ausführung ab.
Nach der aktuellen bayerischen Bekanntmachung ist die Vorerkundung für ein Bauvorhaben von der staatlichen Beseitigung tatsächlich aufgefundener Kampfmittel zu unterscheiden. Eine allgemeine Suche auf Baugrundstücken gehört nicht zu den Aufgaben des staatlichen Dienstes. Die örtliche Gefahrenabwehr ist regelmäßig Sache der Gemeinden. Tatsächliche Funde sind unverzüglich der Polizei zu melden.
FONTANA-EOD stimmt mit Ihnen die erforderlichen Untersuchungs- und Räumleistungen für Ihr Schweinfurter Vorhaben ab. Die BFR KMR beschreiben hierfür fachliche Grundsätze und Anforderungen an die Dokumentation. Ihr unmittelbarer Geltungsbereich betrifft Bundesliegenschaften. Für ein privates Grundstück ergeben sich die konkreten Anforderungen aus der eigenen Ausgangslage; die BFR sind keine pauschale zusätzliche Pflicht zur Untersuchung jeder Fläche.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Wenn ein Bericht keine weitere Untersuchung innerhalb seiner Aufgabe empfiehlt, bleibt diese Aussage an die untersuchte Fragestellung gebunden. Übernehmen Sie bei der Weitergabe den dazugehörigen räumlichen Bezug. Andere noch offene Fachfragen werden getrennt kenntlich gemacht. So kann ein nützliches Ergebnis verwendet werden, ohne daraus einen umfassenderen Nachweis zu machen.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenWerden Baugrundaufschlüsse verlegt oder ergänzt, braucht die Fachplanung den aktuellen Stand. Kennzeichnen Sie die Änderungen gegenüber dem früheren Programm. Vorhandene Ergebnisse werden den neuen Stellen zugeordnet, soweit das möglich ist. Nicht erfasste Bereiche bleiben erkennbar und werden vor der Ausführung mit den erforderlichen weiteren Schritten behandelt.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Die Leistungsübersicht hilft, diese Aufgaben bei der Anfrage zu unterscheiden.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNein. Beide Untersuchungen verfolgen unterschiedliche Ziele. Bodenberichte können nützliche Hinweise enthalten, ersetzen aber keine erforderliche fachliche Aussage zu Kampfmitteln. Entscheidend ist, welche Frage der jeweilige Bericht tatsächlich beantwortet.
Der Stand von 2023 behandelt Altlasten, geplante Baugrunduntersuchungen und Kampfmittelhinweise getrennt. Die damalige Bewertung einer Fachfrage wurde nicht als umfassende Aussage für sämtliche Bodenrisiken verwendet. Für heutige Arbeiten sind die aktuellen Unterlagen zu beschaffen. Stimmen Sie die noch erforderliche Prüfung vor den heutigen Bodenarbeiten mit der Fachfirma ab. Die Gemeinde bearbeitet die örtliche Gefahrenabwehr; der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst unterstützt bei konkreten Gefahren durch aufgefundene alte Kampfmittel.
Soweit Positionen und Tiefen geplant sind, sollten sie in die Anfrage aufgenommen werden. Bei noch offenen Varianten ist dies zu kennzeichnen. Vor der Ausführung ist zu klären, welche Untersuchungen für die tatsächlichen Aufschlusspositionen erforderlich sind.
Für eine erste Orientierung ist sie hilfreich. Die Stadt weist jedoch auf die nur ungefähre Darstellung hin. Den genauen Geltungsbereich entnehmen Sie dem einzelnen Bebauungsplan; bei Unklarheiten ist eine grundstücksbezogene Auskunft sinnvoll.
Stellen Sie die Arbeiten ein und halten Sie Abstand. Berühren oder bewegen Sie den Gegenstand nicht, halten Sie weitere Personen fern und verständigen Sie aus sicherer Entfernung unverzüglich die Polizei unter 110.
Eine Liste mit Untersuchungsziel, Datum, behandeltem Bereich und vorhandenen Anlagen. Die vollständigen Berichte werden zusätzlich benötigt.
Sie können die Messbedingungen beeinflussen. Geben Sie bekannte Auffüllungen, Leitungen und Einbauten mit den vorhandenen Berichten an. Die Fachplanung bewertet ihre Bedeutung für die benötigte Aussage; aus einem einzelnen Bodenmerkmal lässt sich weder eine Kampfmittelbelastung noch ein geeignetes Verfahren ableiten.
Nein. Sie erleichtert die Zuordnung; die jeweiligen Ergebnisse, Grenzen und Anlagen bleiben Bestandteil der fachlichen Grundlage. Der Aufwand für ergänzende Kampfmittelleistungen hängt von Untersuchungsumfang, Flächengröße oder Punktzahl, Tiefe, Unterlagenlage, Zugängen, Störeinflüssen und dem geeigneten Verfahren ab. Vorarbeiten und die benötigten Ergebnisunterlagen werden mit vereinbart. Für die Terminplanung wird abgestimmt, wann die fachlich bewerteten Erkenntnisse für die nächste Bodenarbeit vorliegen müssen.
Altlasten, Baugrund und Kampfmittel mit Anlagen beifügen. Liegen für Ihr Schweinfurter Bauvorhaben mehrere Bodenberichte vor? Senden Sie uns diese zusammen mit der aktuellen Eingriffsplanung. Wir besprechen mit Ihnen, welche Kampfmittelfragen noch offen sind und wie die erforderlichen Leistungen eingeordnet werden können.
Aufschlüsse, Baufläche und Tiefen im aktuellen Plan darstellen. Teilen Sie auch mit, welche Erdarbeiten zuerst beginnen sollen und welche Flächen noch nicht zugänglich sind. So können notwendige Vorarbeiten und die Übergabe der Ergebnisse rechtzeitig abgestimmt werden.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.