Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Vor Baugrundaufschlüssen und der anschließenden Bebauung in Aschaffenburg werden einzelne Untersuchungspositionen und das spätere Baufeld getrennt betrachtet. FONTANA-EOD prüft mit Bauherrschaft, Fachplanung und Bauleitung, welche Aussagen bereits vorliegen, und führt die vereinbarten Facharbeiten aus. Entscheidend sind Lage, Tiefe und dokumentierte Grenzen. Senden Sie Punktliste, vollständige Ergebnisunterlagen und die heutige Planung für Baugrube, Fundamente und Leitungen.
Die untersuchten Positionen nachvollziehen.
Den späteren Eingriff gesondert betrachten.
Aussagen mit ihren Grenzen weitergeben.
Das hängt vom dokumentierten Umfang der Untersuchung und der geplanten Baugrube ab. Legen Sie den Punktplan mit zugehörigem Bericht und den heutigen Eingriffsgrenzen vor. Fläche, Tiefe und Aussagegrenzen werden fachlich verglichen. Ein Ergebnis für einzelne Ansatzpunkte oder deren Umfeld erfasst weitere Bodenräume nur innerhalb seiner ausdrücklich beschriebenen Abdeckung.

Der Umweltbericht zur Goldbacher Straße unterscheidet die untersuchten Bohransatzpunkte von der weiter betrachteten Gesamtfläche. Für Ihr Grundstück sind dessen eigene Unterlagen maßgeblich. Die kommunale Planauskunft kann mit Gemarkung, Flurnummer oder Anschrift angefragt werden; für die Fachplanung kommen die aktuellen Eingriffe und vollständigen Untersuchungsergebnisse hinzu.
Aschaffenburg ist eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Unterfranken in Bayern, Deutschland. Stadt und Landkreis Aschaffenburg bleiben bei der Zuordnung der Gemeinde unterschieden. Das Beispiel an der Goldbacher Straße beschreibt den abgegrenzten damaligen Planbereich. Für andere Grundstücke werden deren eigene Adresse, Flurstücke, Erkenntnisse und vorgesehenen Eingriffe benötigt.
Der Umweltbericht zum Bebauungsplan 20/15 „Baumarkt Goldbacher Straße“ vom 2. Juli 2008 beschreibt Untersuchungen an 32 Bohransatzpunkten beziehungsweise in deren Umfeld. Dort wurden nach dem Bericht keine Kampfmittel gefunden. Gleichzeitig wurde die Gesamtfläche weiterhin als Kampfmittelverdachtsfläche dargestellt. Der Bericht ist als Entwurf bezeichnet und beschreibt die damalige Planung.
Für heutige Bauvorhaben ist daran vor allem die begrenzte Reichweite einer punktbezogenen Untersuchung wichtig. Ein Ergebnis für Bohransatzpunkte lässt sich nicht ohne fachlichen Abgleich auf eine größere Baugrube oder neue Leitungsgräben übertragen. Die alte Planunterlage enthält außerdem keine aktuelle Aussage über den Zustand sämtlicher Grundstücke an der Goldbacher Straße.
Der Wiederaufbauatlas des Hauses der Bayerischen Geschichte nennt für Aschaffenburg den schweren Luftangriff vom 21. November 1944 auf Bahnhof und Oberstadt sowie starke Zerstörungen in Damm. Diese belegte Ortsgeschichte kann die Auswahl historischer Grundlagen unterstützen. Sie belegt keine heutige Belastung jedes Baugrundstücks. Für den konkreten Eingriff werden die vorhandenen historischen Erkenntnisse und die tatsächlich ausgeführten technischen Untersuchungen gemeinsam eingeordnet.
Für die beauftragten Tätigkeiten in Deutschland werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Für die konkreten Aufgaben und Schnittstellen werden Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit passend zu den vorgesehenen Tätigkeiten zugeordnet.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen, ohne die unterschiedlichen Aufgaben gleichzusetzen.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Verfahren am Standort: Stadt Aschaffenburg: Baumarkt Goldbacher Straße, Umweltbericht vom 2. Juli 2008 · Stadt Aschaffenburg: Auskunft zu Bauleitplänen.
Planung und Dokumentation: BFR KMR: Räumplanung – Grundsätze · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · DGUV: FAQ Kampfmittelräumung · Bayern: Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel, Bekanntmachung vom 13.08.2026
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson erleichtert die Zusammenarbeit, übernimmt dadurch aber nicht automatisch sämtliche Aufgaben anderer Beteiligter. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung; seine Aussagen werden nicht ohne Prüfung als allgemeine Zulassung weiterer Bodenarbeiten oder als Entscheidung einer Behörde ausgegeben.
Die Verfahrenswahl orientiert sich an den benötigten Aussagen und den tatsächlichen Bedingungen. Eine größere Baufläche kann andere Fragen aufwerfen als einzelne frühere Aufschlüsse. Vorhandene Erkenntnisse werden berücksichtigt und gezielt ergänzt. Der Auftrag benennt die zu untersuchenden Bereiche und die erwartete Dokumentation mit ihren fachlichen Grenzen.
Fachleistungen für den zusätzlichen Untersuchungsbedarf wählenWerden Aufschlüsse oder Gründungen verschoben, kennzeichnen Sie die neue Position. Legen Sie die bisherige Untersuchung mit vor. Die Fachplanung prüft, ob deren Abdeckung noch passt oder eine ergänzende Leistung erforderlich ist. Ein gleichbleibender Projektname oder eine ähnliche Anzahl von Punkten beantwortet diese räumliche Frage nicht.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Ein Bericht kann an bestimmten Stellen kein Anzeichen nennen und für den weiteren Bereich trotzdem eine offene Frage festhalten. Lesen Sie die Aussagen deshalb in ihrem räumlichen Zusammenhang. Karten und Beschreibung gehören zusammen. Für das aktuelle Vorhaben wird geklärt, welcher Bodenraum untersucht wurde und welcher davon abweichende Eingriff vorgesehen ist.
Kennzeichnen Sie, ob ein Bericht eine historische Bewertung oder ein technisches Ergebnis beschreibt. Beide können denselben Projektbereich betreffen, ohne dieselbe Aussage zu treffen. Fehlende Lageanlagen werden soweit verfügbar nachgefordert. Ein weiterhin offener Bereich bleibt ausdrücklich erkennbar. Die nächste Fachleistung wird auf die dafür benötigte Aussage bezogen.
Historische Hinweise und technische Punktbefunde zuordnen
Zeichnen Sie neue Baugruben, Fundamente und Leitungswege in den aktuellen Plan ein. Die Fachplanung stellt ihnen die vorhandenen Ergebnisse gegenüber. Benötigte Ergänzungen werden für die tatsächlich offenen Bereiche bestimmt. Ein früheres Punktraster kann dabei eine wichtige Grundlage sein, ohne allein schon jede spätere flächige oder tiefere Arbeit abzudecken.
Bei der Planung von Aufschlüssen wird angegeben, welche Positionen feststehen und welche noch verändert werden können. Die spätere Baugrube wird mit ihrem Arbeitsraum ergänzt. Die fachliche Abstimmung kann so bereits vorhandene Punktbefunde einordnen und den zusätzlichen Bedarf benennen. Eine neue Lage oder Tiefe wird vor dem betroffenen Eingriff mitgeteilt.
Fachleistungen vergleichen
Übergeben Sie Punktpläne und Berichte mit ihren jeweiligen Fassungen. Die Bauleitung soll erkennen können, welche Aussage für welchen Eingriff gilt. Flächen zwischen Untersuchungsstellen und abweichende Tiefen werden nicht durch eine verkürzte Statusmeldung mit erfasst. Verbleibende Grenzen bleiben in der vollständigen Dokumentation nachvollziehbar.
Ein Untersuchungstermin erhält eine eindeutige Verbindung zur verwendeten Punktliste. Nachträgliche Änderungen werden mit einer eigenen Fassung kenntlich gemacht. Die ausführenden Unternehmen bekommen die vollständigen Unterlagen für ihre jeweilige Aufgabe. Eine noch offene Fläche wird mit der benötigten Klärung weitergegeben. Der Nachweis für einzelne Punkte bleibt daneben weiterhin verfügbar.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentierenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Aus einer Anfrage folgt deshalb keine pauschale Termin- oder Kostenzusage. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin.
Umfang und Termin besprechenErgebnisse müssen den tatsächlich untersuchten Positionen zugeordnet werden können. Dazu gehören eindeutige Punktbezeichnungen und ein nachvollziehbarer Lagebezug. Eine Liste ohne Karte kann diese Zuordnung erschweren, insbesondere wenn sich die Planung inzwischen geändert hat. Beschaffen Sie fehlende Anlagen, bevor ein früheres Ergebnis für einen neuen Arbeitsschritt verwendet wird.
Führen Sie den Namen eines Punktes und seine tatsächliche Position gemeinsam nach. Ein früherer Standort wird nicht durch Überschreiben aus der Dokumentation entfernt. Bei mehreren Planfassungen wird der gültige Stand benannt. Unklare Zuordnungen werden vor der Nutzung eines Ergebnisses fachlich geklärt. Das erleichtert den Vergleich mit den heute vorgesehenen Arbeitsräumen.
Muss ein Aufschluss wegen einer Leitung, einer Zufahrt oder anderer Hindernisse versetzt werden, kann er außerhalb des bisherigen Untersuchungsbereichs liegen. Die Änderung gehört deshalb vor der Ausführung in die fachliche Abstimmung. Eine gleiche Punktnummer macht die neue Position nicht automatisch zum bereits untersuchten Punkt. Der geänderte Plan sollte allen Beteiligten vorliegen.
Benennen Sie den Anlass der Versetzung und die verfügbaren Leitungsinformationen. Die neue Position wird im aktuellen Lageplan gekennzeichnet. Die Fachfirma kann dann prüfen, ob ein geeigneter vorhandener Nachweis verwendbar ist oder eine Ergänzung gebraucht wird. Die dafür erforderlichen Voraussetzungen werden mit den Verantwortlichen vor der Ausführung abgestimmt.
Für die Baugrunderkundung kann zunächst ein begrenzter Auftrag erforderlich sein. Die spätere Bebauung betrifft jedoch häufig zusätzliche Flächen und Tiefen. Zeigen Sie deshalb frühzeitig auch Baugrube, Fundamente und Leitungen. So lässt sich unterscheiden, welche Leistungen zur Erkundung und welche zur eigentlichen Bauausführung gehören.
Unterscheiden Sie die für Aufschlüsse benötigte Aussage von den Anforderungen der anschließenden Ausführung. Für eine Baugrube können Arbeitsräume, Verbaupunkte oder tiefere Einzelbauteile hinzukommen. Diese werden im Plan mitgeführt. Passende frühere Ergebnisse bleiben erhalten, während die darüber hinausgehenden Untersuchungsaufgaben ausdrücklich beschrieben werden.
Eine Untersuchung ohne Kampfmittelfund ist an ihren Auftrag, den bearbeiteten Bereich und die fachlichen Grenzen gebunden. Sie ist weder bedeutungslos noch beliebig übertragbar. Für die weitere Planung muss erkennbar sein, welche Aussage tatsächlich getroffen wurde. Ein knapper Vermerk ersetzt dafür nicht den vollständigen Bericht mit Lageplan und Einschränkungen.
Prüfen Sie den Wortlaut des Ergebnisses zusammen mit der Legende und der tatsächlichen Ausführung. Eine Aussage zu bestimmten Bohrpunkten kann für genau diese Aufgabe verwendbar sein. Ob sie weitere Bodenarbeiten betrifft, wird anhand ihres räumlichen und fachlichen Umfangs entschieden. Noch fehlende Angaben werden in der Planung kenntlich gehalten.
Übernehmen Sie die Kennzeichnungen der untersuchten Stellen aus dem Bericht. Ergänzen Sie deren Lage im aktuellen Projektplan, soweit die Zuordnung gesichert ist. Fehlen Koordinaten oder Karten, wird dies kenntlich gemacht. Eine ähnliche Lagebeschreibung reicht nicht aus, um einen späteren Eingriff ohne weiteren Abgleich mit einem alten Ergebnis zu verbinden.
Ein zugehöriges Höhenverzeichnis kann erforderlich sein, um Tiefen richtig einzuordnen. Geben Sie an, welche Oberfläche beim damaligen Bericht zugrunde lag, soweit dies bekannt ist. Für die heutige Planung wird der entsprechende Bezug nachgeführt. Bei ungeklärten Höhen oder Punktlagen wird vor der betroffenen Arbeit eine fachliche Zuordnung vorgenommen.
Ein Plan kann die horizontale Lage zeigen, während der Bericht zusätzliche Angaben zum Tiefenbereich enthält. Beide Informationen werden für die Vorbereitung benötigt. Beschreiben Sie deshalb auch die vorgesehenen Aushub- oder Gründungstiefen. Ein räumlicher Zusammenhang an der Oberfläche allein beantwortet nicht, ob die geplante Arbeit vom früheren Umfang erfasst wird. Soweit Räumarbeiten ausgeführt werden, wird das zugehörige Räumprotokoll mit den bearbeiteten Bereichen und Tiefen in der Projektakte geführt.
Sammeln Sie die Pläne und Ergebnisse der früheren Untersuchung vollständig. Ergänzen Sie die aktuelle Bauplanung mit den vorgesehenen Bodenräumen. Die erste Abstimmung ordnet die Unterlagen ein und benennt fehlende Angaben. Dadurch lässt sich vorhandene Arbeit nutzen, ohne zwischenzeitliche Veränderungen oder bisher nicht erfasste Bereiche zu übersehen.
Benennen Sie die Person, die Rückfragen zu Erkundungsprogramm und aktueller Bauplanung zusammenführt. Eine Anfrage kann mehrere Bauphasen betreffen; ihre jeweiligen Untersuchungsaufgaben werden dennoch getrennt beschrieben. Frühere Berichtsanlagen und nachträgliche Änderungen bleiben zusammen verfügbar. Die nächste benötigte Aussage wird mit dem dafür vorgesehenen Eingriff abgestimmt.
Wenn aus vorbereitenden Aufschlüssen eine größere Baumaßnahme folgt, wird deren Umfang erneut beschrieben. Aushub, Randbereiche und zusätzliche Gründungen können andere Bodenräume beanspruchen. Die vorhandenen Nachweise werden darauf geprüft. Die nächsten Fachleistungen und die Ergebnisübergabe werden vor dem jeweils betroffenen Eingriff abgestimmt.
Für zusätzliche Flächen werden die benötigten Voraussetzungen und Übergaben vereinbart. Eine erforderliche Flächenräumung, Befundbearbeitung oder ein Bergungsbedarf wird mit den zuständigen Beteiligten vorbereitet. Soweit Räumarbeiten tatsächlich ausgeführt werden, gehört das zugehörige Räumprotokoll mit den bearbeiteten Bereichen zur Projektakte. Der Empfänger erhält den Ergebnisstand einschließlich der Grenzen.
Die historische Luftbildauswertung ordnet geeignete Aufnahmen und weitere Erkenntnisse dem untersuchten Gebiet zu. Für eine spätere Bebauung wird dieser Bereich mit den geplanten Bodenarbeiten verglichen. Bleiben historische Fragen offen, werden erforderliche Recherchen oder ergänzende Luftbildauswertungen durchgeführt. Das Ergebnis beschreibt verwertbare Hinweise und deren Grenzen. Ein unauffälliger technischer Punktbefund beantwortet nicht automatisch die historische Frage für eine größere Fläche. Umgekehrt wird eine ältere Bewertung anhand ihrer tatsächlichen Grundlagen eingeordnet. Die Erkenntnisse werden zusammengeführt und für die weiteren Untersuchungsaufgaben verwendet.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetik erfasst das Magnetfeld passiv. Entscheidend für die Erkennbarkeit eines Objekts ist seine magnetische Wirkung; elektrische Leitfähigkeit allein genügt nicht. Für einen Bohransatzpunkt werden die tatsächlichen Bedingungen an dessen Lage betrachtet. Ein versetzter Punkt kann andere Einbauten und Störungen aufweisen. Die fachliche Auswertung berücksichtigt diese Einflüsse. Eine Anomalie allein identifiziert kein Kampfmittel. Das Ergebnis wird mit dem bearbeiteten Bodenraum dokumentiert. Für eine spätere Baugrube werden die noch nicht erfassten Bereiche gesondert bestimmt, statt aus der Zahl der Punkte eine Flächenaussage abzuleiten.
Geomagnetik fachlich abgrenzenTransientenelektromagnetische Verfahren, kurz TDEM, nutzen die zeitliche elektromagnetische Antwort leitfähiger Objekte. Die Eignung wird anhand von Untersuchungsziel und tatsächlichen Messbedingungen geprüft. Ein begrenzter Untersuchungsauftrag für Aufschlüsse wird von einer Aufgabe für die spätere Baugrube unterschieden. Die Lage der Messungen und vorhandene Einbauten werden dabei berücksichtigt. Die erfassten Daten erhalten eine fachliche Bewertung. Aussagegrenzen bleiben mit dem tatsächlich untersuchten Bereich verbunden. Wird das Baufeld erweitert, wird der neue Bedarf mit den vorhandenen Ergebnissen abgeglichen.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Reflexionen und Strukturen im Boden erkennen lassen. Bodenaufbau, Feuchtigkeit und Einbauten beeinflussen die Auswertung. Die Fachplanung bestimmt, welche Aussage für den geplanten Eingriff benötigt wird. Ein Bild aus einer anderen Fachuntersuchung wird auf seine tatsächliche Verwendbarkeit für die Kampfmittelfrage geprüft. Eine Auffälligkeit ist keine automatische Identifikation eines Kampfmittels; ein unauffälliger Ausschnitt ist kein Nachweis für beliebige Tiefen. Beobachtungen, Grenzen und weiterer Klärungsbedarf werden mit dem jeweiligen Bodenraum dokumentiert.
Georadar und AussagegrenzenEine neue Gründung oder Baugrube kann tiefere Bodenräume beanspruchen als die früheren Baugrundaufschlüsse. Für eine geeignete Tiefen- beziehungsweise Bohrlochsondierung werden erforderliche Aussage, Punktlage, Tiefe und Bezugshöhe festgelegt. Voraussetzungen und Zugänge sind vor der Untersuchung zu klären. Die Dokumentation ordnet jedes Ergebnis seinem tatsächlichen Bereich zu. Verschobene Ansatzpunkte werden vor ihrer Ausführung damit verglichen. Gleiche Punktnamen oder eine unveränderte Anzahl genügen dafür nicht. Ein räumlich begrenzter Nachweis bleibt mit seinen Bedingungen erhalten und wird für zusätzliche Flächen fachlich ergänzt.
Tiefe Eingriffe vorbereitenEine notwendige baubegleitende Kampfmitteluntersuchung wird mit der Baugrube und ihrem Fortschritt abgestimmt. Das Vorgehen kann erforderlichen lagenweisen Abtrag, fachliche Freilegung und ergänzende Sondierungen einschließen. Bloße Beobachtung gewöhnlicher Aushubarbeiten ist keine fachgerechte Detektion. Der Auftrag berücksichtigt vorhandene Untersuchungen und die noch offenen Bodenräume. Voraussetzungen werden vor den betroffenen Eingriffen geklärt. Befunde werden bewertet und über den festgelegten Meldeweg weitergegeben. Die Bauleitung erhält den tatsächlichen Umfang der Facharbeiten und die Grenzen für die nächsten Arbeitsschritte.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenEine historische Luftbildauswertung kann helfen, mögliche Kriegseinwirkungen und weitere Anhaltspunkte räumlich einzuordnen. Frühere technische Untersuchungen ergänzen diese Vorerkundung. Für die neue Planung ist zu prüfen, welche Bereiche die Unterlagen erfassen. Eine alte Bewertung wird nicht allein wegen ihres Datums verworfen, aber auch nicht ungeprüft auf einen anderen Auftrag übertragen.
Eine Sondierung wird nach Untersuchungsziel und den Bedingungen am Baufeld geplant. Ein begrenzter Auftrag für Baugrundaufschlüsse verfolgt einen anderen räumlichen Umfang als die Untersuchung für eine Baugrube. In beiden Fällen müssen Lage und vorgesehene Eingriffe nachvollziehbar beschrieben sein. Das Ergebnis sollte seinen Anwendungsbereich ebenso deutlich benennen.
Ein Räumkonzept kann festlegen, wie noch offene Bereiche bearbeitet und die Ergebnisse den Bauabschnitten zugeordnet werden. Bereits geeignete Untersuchungen werden dabei berücksichtigt. Die Anzahl früherer Messpunkte ersetzt diese fachliche Bewertung nicht. Auch eine Sichtbeobachtung während des Aushubs ist kein Ersatz für eine notwendige Untersuchung vor dem Eingriff.
Senden Sie die geplanten Aufschlüsse mit Punktnummern, Lage und vorgesehenen Tiefen. Ergänzen Sie, soweit vorhanden, die spätere Gebäude- und Leitungsplanung. Unterscheiden Sie verbindliche Positionen von noch offenen Varianten. Dadurch wird erkennbar, ob die Anfrage zunächst nur die Baugrunderkundung oder bereits weitergehende Bodenarbeiten umfasst. Im Erstkontakt werden Projektort und benötigte Aussage benannt. Vorhandene Pläne, Stellungnahmen und Berichte werden auf Aktualität, räumlichen Bezug, Vollständigkeit und Lücken geprüft.
Bei offenen historischen Erkenntnisfragen werden erforderliche Recherchen und Luftbildauswertungen im fachlich abgestimmten Auftrag tatsächlich durchgeführt. Vorhandene Auswertungen werden mit ihren jeweiligen Teilflächen und Schlussfolgerungen berücksichtigt. Ergänzende Erkenntnisse werden dem heutigen Eingriffsbereich zugeordnet und für die Untersuchungsplanung verwendet.
Die Stadt Aschaffenburg bietet grundstücksbezogene Auskünfte zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen an. Für die Zuordnung helfen Gemarkung, Flurnummer oder Anschrift. Fordern Sie bei Bedarf auch Begründung und einschlägige Anlagen an. Planungsrechtliche Angaben und Hinweise auf Kampfmittel sind anschließend ihrem jeweiligen Zweck zuzuordnen. Das geeignete Verfahren wird anhand von Untersuchungsziel, Eingriffstiefe, Bodenaufbau, Einbauten und tatsächlichen Messbedingungen ausgewählt. Zugänge und erforderliche Voraussetzungen werden mit den verantwortlichen Beteiligten geklärt.
Reichen Sie neben Ergebnisvermerken auch die Karten und dokumentierten Einschränkungen ein. Bei mehreren Untersuchungsterminen sollte erkennbar bleiben, welcher Stand zu welcher Punktliste gehört. Klären Sie fehlende oder widersprüchliche Angaben möglichst vor der Beauftragung. Nur dann können bereits verwendbare Ergebnisse sinnvoll in die neue Planung einfließen.
Die vereinbarte Sondierung oder fachgerechte baubegleitende Untersuchung wird auf den abgestimmten Flächen und Punkten ausgeführt. Messdaten und Beobachtungen erhalten einen nachvollziehbaren Lage- und Höhenbezug. Nicht untersuchte Bereiche, eingeschränkte Zugänge und relevante Störungen werden festgehalten.
Die erhobenen Daten und Befunde werden anhand des Untersuchungsziels und der tatsächlichen Messbedingungen fachlich ausgewertet. Die Bewertung berücksichtigt Störeinflüsse und Aussagegrenzen. Bericht und Plananlagen dokumentieren die Fachbewertung, die bearbeiteten Bereiche und deren Lage-, Höhen- und Tiefenbezüge. Daraus werden erforderliche weiterführende Aufgaben abgeleitet.
Die Bauleitung und die ausführenden Unternehmen brauchen einen eindeutigen Bezug zwischen Bericht und geplantem Eingriff. Werden Arbeitsbereiche vergrößert oder Tiefen verändert, ist dies erneut abzugleichen. Halten Sie offene Bereiche getrennt von den bereits geklärten Aufgaben fest. Das verhindert, dass eine begrenzte Untersuchung später als Gesamtfreigabe verstanden wird.
In Bayern ist die Vorerkundung eines Baugrundstücks von der staatlichen Beseitigung aufgefundener Kampfmittel getrennt. Die aktuelle Bekanntmachung beschreibt hierfür unterschiedliche Aufgaben. Für die örtliche Gefahrenabwehr sind regelmäßig die Gemeinden zuständig; bei einem tatsächlichen Fund ist die Polizei unverzüglich zu informieren. Ein privater Untersuchungsauftrag ersetzt diese Meldung nicht.
FONTANA-EOD klärt mit Ihnen den fachlichen Bedarf für das Aschaffenburger Vorhaben und die dazu passenden Leistungen. Die BFR KMR geben fachliche Grundsätze für Untersuchung und Dokumentation vor. Sie gelten unmittelbar für Bundesliegenschaften und begründen keine pauschale Untersuchungspflicht für jedes private Grundstück. Entscheidend bleibt die konkrete Planung mit ihren Anforderungen.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Die Anzahl der untersuchten Punkte sagt allein nichts über die vollständige Abdeckung einer späteren Baugrube aus. Benötigt werden Lage, Tiefe, Verfahren und dokumentierte Aussage. Bewahren Sie deshalb die zugehörigen Pläne beim Bericht auf. Die fachliche Bewertung kann dann die tatsächlich untersuchten Bodenräume mit der neuen Planung vergleichen.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenEine kurze Ergebniszeile kann wichtige räumliche Einschränkungen auslassen. Für die Ausführung bleiben deshalb die vollständigen Unterlagen maßgeblich. Übergeben Sie auch Hinweise auf offene Bereiche und Empfehlungen für weitere Schritte. Bei späteren Änderungen wird die Zuordnung erneut geprüft und der aktuelle Bearbeitungsstand nachvollziehbar in der Projektakte festgehalten.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Die Leistungsübersicht hilft, diese Aufgaben bei der Anfrage zu unterscheiden.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNicht automatisch. Das Ergebnis gilt für den dokumentierten Untersuchungsumfang. Ob es die geplante Baugrube ganz oder teilweise abdeckt, muss anhand von Lage, Tiefe und Aussage des Berichts geprüft werden.
Der Entwurf von 2008 unterscheidet Ergebnisse an 32 Bohransatzpunkten und deren Umfeld von der damaligen Bewertung der Gesamtfläche. Die punktbezogenen Untersuchungen wurden nicht als umfassende Entwarnung für das gesamte Areal behandelt.
Prüfen Sie vor der Ausführung, ob die neue Position noch vom vorhandenen Untersuchungsergebnis erfasst ist. Geben Sie die Änderung mit eindeutigem Lagebezug weiter. Eine unveränderte Punktnummer reicht dafür nicht aus.
Nein. Zunächst wird geprüft, welche Ergebnisse für die neue Planung weiterhin verwendbar sind. Zusätzliche Leistungen betreffen die noch offenen Fragen und Bereiche. Ihr Umfang lässt sich nicht allein aus der Größe der Erweiterung ableiten.
Stellen Sie die betroffenen Arbeiten ein. Berühren, bewegen oder versetzen Sie den verdächtigen Gegenstand nicht und legen Sie ihn nicht weiter frei. Verlassen Sie den Gefahrenbereich, halten Sie andere fern und verständigen Sie die Polizei unter 110 aus sicherer Entfernung. Bringen Sie den Gegenstand nicht zu einer Dienststelle. Befolgen Sie die Anweisungen der zuständigen Stellen.
Der Aufwand hängt von den vorhandenen Grundlagen, offenen historischen Fragen, der Zahl und Lage tatsächlich benötigter Untersuchungen, Flächen und Tiefen der neuen Eingriffe, Zugängen und Störungen, Vorarbeiten sowie Auswertung und Dokumentation ab. Geeignete frühere Ergebnisse werden berücksichtigt. Für zusätzliche oder versetzte Punkte und weitere Bauflächen wird der noch erforderliche Umfang bestimmt. Ein Preis für einzelne Aufschlüsse lässt sich deshalb nicht unverändert auf das gesamte Baufeld übertragen.
Sie darf die räumlichen Einschränkungen der vollständigen Berichte nicht ausblenden. Hinweise auf offene Bereiche und empfohlene weitere Schritte bleiben nachvollziehbar. Für die Ausführung werden die vollständigen Unterlagen mit dem aktuellen Bearbeitungsstand bereitgestellt.
Nein. Eine bloße Beobachtung des Aushubs stellt die zuvor benötigte fachliche Aussage nicht her. Noch offene Bereiche und die dafür erforderlichen Leistungen werden mit dem geplanten Eingriff abgestimmt. Bereits geeignete Untersuchungsergebnisse bleiben dabei berücksichtigt.
Untersuchungsplan und heutige Eingriffsgrenzen beifügen.
Zeigen Sie auch die spätere Baugrube, Verbaupunkte und vorbereitende Bodeneingriffe, soweit sie bekannt sind. Unterscheiden Sie feststehende und noch mögliche Positionen. Benennen Sie die nächste Projektphase und die dort benötigte Aussage. Ein vorhandener Nachweis wird mit seiner Punkt- oder Flächenzuordnung beigefügt, statt nur seinen zusammenfassenden Status zu nennen.
Berichte, neue Gründungen und verschobene Punkte zuordnen.
Fügen Sie Ergebnispläne, Höhenbezüge und dokumentierte Einschränkungen zusammen bei. Erläutern Sie, welche Punkte nach einer früheren Untersuchung versetzt wurden. Noch nicht geklärte Aufgaben bleiben im aktuellen Plan erkennbar. Für den Fachauftrag werden die erforderlichen Aussagen und tatsächlichen Voraussetzungen mit dem vorgesehenen Eingriff abgestimmt. Benennen Sie den Projektort in Bayern oder das abweichende Bundesland.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.