Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Soll eine früher genutzte Fläche neu bebaut werden, stehen Gebäude, Gründungen und Bauabschnitte oft noch nicht vollständig fest. FONTANA-EOD prüft mit Ihnen, was die vorhandenen Kampfmittelunterlagen bereits abdecken und welche Angaben für die nächsten geplanten Bodenarbeiten fehlen. Werden Lage oder Tiefe später verändert, werden diese Änderungen mit den bisherigen Ergebnissen abgeglichen.
Nachnutzung und erste Bodenarbeiten beschreiben.
Berichte mit ihrem Untersuchungsumfang erfassen.
Geänderte Flächen und Tiefen abgleichen.
Bei einer Brownfield-Entwicklung wird zuerst geklärt, welche Kampfmittelunterlagen für die vorgesehenen ersten Eingriffe vorliegen. Erkundung, Rückbau und spätere Bebauung können unterschiedliche Untersuchungsräume betreffen. FONTANA-EOD grenzt den Kampfmittelauftrag nach der konkreten Bauaufgabe ab und hält offene Bereiche für weitere Planungsphasen erkennbar.

Eine Brachflächenentwicklung beginnt häufig mit einzelnen Aufschlüssen, während die spätere Bauwerksplanung noch offen ist. Beschreiben Sie die jetzt vorgesehene Bodenarbeit konkret. Mögliche spätere Varianten bleiben getrennt erkennbar. Der Untersuchungsumfang kann so auf die nächste Entscheidung bezogen werden, ohne eine noch nicht festgelegte Gesamtentwicklung als vollständig bewertet darzustellen.
Leistungen für die nächsten Bodenarbeiten wählen
Bekannte Fundamente, Leitungen und Auffüllungen werden mit den verfügbaren Unterlagen zugeordnet. Unklare Bereiche bleiben benannt. Die Fachplanung berücksichtigt diese Bedingungen bei der Auswahl der Untersuchung. Ein beräumter oberirdischer Eindruck belegt für sich genommen weder einen ungestörten Untergrund noch eine bestimmte Aussagefähigkeit der Messung.
Verfahren nach dem tatsächlichen Bestand abstimmen
Beim Übergang vom Rückbau zur Erschließung kann sich der tatsächlich beanspruchte Raum ändern. Stellen Sie zusätzliche Gräben, Arbeitsflächen und Gründungen im neuen Plan dar. Vorhandene Ergebnisse werden darauf bezogen geprüft. Eine gemeinsame Projektbezeichnung ersetzt den Vergleich von Lage, Tiefe und dokumentiertem Untersuchungsumfang nicht.
Neue Bodenarbeiten mit vorhandenen Berichten abgleichenZu Beginn einer Flächenentwicklung stehen häufig noch nicht alle Bauwerke oder Nutzungen fest. Trotzdem können bereits Bohrungen, Rückbauarbeiten oder einzelne Erschließungsmaßnahmen anstehen. Die Bearbeitung folgt diesen konkreten Entscheidungen, statt einen noch offenen Gesamtentwurf als fertigen Untersuchungsauftrag zu behandeln.

Historische Angaben, frühere Nutzungen und vorhandene Untersuchungen werden zusammengeführt. Fehlende Unterlagen bleiben als Lücke erkennbar. Die Bezeichnung Brownfield allein belegt weder einen Kampfmittelverdacht noch eine bestimmte Belastung des Standorts.
Historische Luftbildauswertung für Kampfmittelverdachtsflächen
Geplante Aufschlüsse und bodeneingreifende Rückbauarbeiten werden mit Lage und Tiefe beschrieben. Der Bauzustand kann sich währenddessen verändern. Welche Untersuchung vor oder nach einem Rückbauschritt sinnvoll ist, wird nach der tatsächlichen Aufgabe abgestimmt.
Leistungen für Erkundung und Rückbau wählen
Spätere Straßen, Leitungen und Fundamente können bisher nicht erfasste Räume betreffen. Frühe Untersuchungen werden mit dem fortgeschriebenen Entwurf verglichen. Dadurch bleibt erkennbar, welche Erkenntnisse weitergenutzt werden können und was zusätzlich zu klären ist.
Frühere Untersuchungen mit der neuen Planung vergleichenFür eine erste Abstimmung muss nicht das gesamte Entwicklungsprojekt abgeschlossen geplant sein. Der aktuelle Anlass sollte jedoch konkret benannt werden: Unterlagen bewerten, erste Aufschlüsse vorbereiten oder eine festgelegte Bauphase untersuchen.
Die vorhandenen Kampfmittelberichte werden mit ihren Anlagen und räumlichen Grenzen zusammengetragen. Daraus lässt sich erkennen, welche Aussagen bereits vorliegen. Offene Fragen werden benannt und der jeweils benötigten Entwicklungsentscheidung zugeordnet. Eine erste Erkundung, ein Rückbauabschnitt und die spätere Neubebauung können unterschiedliche Untersuchungsräume betreffen. Für jede Phase wird beschrieben, welche Aussage vor ihrem Beginn benötigt wird und welche Flächen erst später zugänglich werden. Bereits vorliegende Ergebnisse bleiben mit ihrem Bearbeitungsstand und ihren Anlagen verbunden. Damit können Planung und Auftraggeber notwendige Ergänzungen gezielt beauftragen. Noch nicht festgelegte Nutzungsvarianten werden als solche gekennzeichnet; sie werden nicht mit einer bereits ausführungsreifen Planung vermischt. Geben Sie an, ob Zwischennutzungen vorgesehen sind, die den Zugang zu späteren Untersuchungsflächen einschränken können.
Der Zustand vor und nach dem Rückbau wird in der Planung unterschieden. Entfernte Einbauten können die Zugänglichkeit verändern; neue Eingriffe können zusätzliche Fragen auslösen. Eine vorherige Untersuchung bleibt an ihren tatsächlichen Umfang gebunden. Dokumentieren Sie die für die Untersuchung maßgeblichen Veränderungen: etwa entfernte Fundamente, verbleibende unterirdische Bauteile, aufgebrochene Befestigungen oder neu aufgebrachte Materialien. Nach dem Rückbau können manche Störeinflüsse entfallen, während andere Bestandteile weiterhin die Messung beeinflussen. Die Fachfirma erhält vor ihrem Einsatz Angaben zum tatsächlichen Zustand. Werden zuvor nicht zugängliche Bereiche frei, wird geklärt, welche Untersuchung dort nun sinnvoll und beauftragt ist. Eine Rückbaumeldung und ein kampfmitteltechnischer Ergebnisbericht beantworten unterschiedliche Fragen; beide werden dem jeweiligen Arbeitsabschnitt zugeordnet.
Der neue Entwurf wird mit früheren Ergebnissen abgeglichen. Dabei werden die betroffenen Flächen und Tiefen betrachtet, nicht automatisch alle unveränderten Projektteile neu bearbeitet. Zusätzliche Leistungen werden auf die tatsächlichen Lücken bezogen. Zu einem geänderten Bauentwurf gehören gegebenenfalls weitere Arbeitsräume, Leitungsanschlüsse und vorübergehende Eingriffe. Benennen Sie diese zusammen mit den endgültigen Baukörpern. Die Prüfung stellt die neue räumliche Aufgabe den vorhandenen Ergebnissen gegenüber und beschreibt verbleibende Lücken. Auch für unverändert geplante Bereiche muss erkennbar bleiben, auf welchen Bericht sich die weitere Planung stützt. Halten Sie fest, welche zusätzlichen Facharbeiten vereinbart wurden und wann die Ergebnisse für den nächsten Bauabschnitt benötigt werden. So werden Planungsänderung, Untersuchungsauftrag und anschließende Ausführung zusammengeführt. Benennen Sie bei Änderungen auch den Ansprechpartner für die Planung, damit Rückfragen zur Geometrie vor der betroffenen Arbeit eindeutig geklärt werden können.
In einer frühen Entwicklungsphase kann zunächst die Frage im Vordergrund stehen, welche Kampfmittelunterlagen vorhanden sind und welche räumlichen Lücken sie lassen. Später werden beispielsweise Erkundungspunkte, Rückbauflächen oder Gründungen konkret. Diese Aufgaben benötigen unterschiedliche Angaben. Eine frühe Einschätzung muss ihrem damaligen Planungsstand zugeordnet bleiben. Prüfen Sie bei späteren Bodenarbeiten, ob deren Flächen und Tiefen vom dokumentierten Umfang erfasst sind.
Der Bericht des Umweltbundesamts zum Brachflächenrecycling von 2026 betrachtet informatorische, technische, rechtliche und wirtschaftliche Fragen gemeinsam. Die Kampfmittelplanung wird mit diesen weiteren Aufgaben abgestimmt. Die Bezeichnung Brownfield allein sagt weder etwas über eine konkrete Kampfmittelbelastung noch über die Eignung einer bestimmten Untersuchung aus.

Benennen Sie, welche Entscheidung als Nächstes ansteht und wie genau die künftigen Eingriffe bereits festgelegt sind. Stellen Sie vorhandene Luftbildauswertungen, Kampfmittelberichte und Lagepläne zusammen. Kennzeichnen Sie noch offene Nutzungsvarianten. Der Untersuchungsumfang wird anhand der vereinbarten Aufgabe festgelegt und bei konkreteren Plänen erneut abgeglichen.
Sobald Erkundungen, Rückbauarbeiten oder vorbereitende Erdarbeiten vorgesehen sind, sind ihre Lage und Eingriffstiefe anzugeben. Auch eine Maßnahme zur weiteren Planung kann bereits in den Boden eingreifen. Ordnen Sie ihr die verfügbaren Erkenntnisse zu und klären Sie mit den Fachverantwortlichen, welche Voraussetzungen vor diesem Schritt fehlen.
Ein früherer Plan kann durch neue Gebäudeformen, geänderte Gründungen oder andere Geländeanschlüsse überholt sein. Prüfen Sie, welche Änderungen tatsächlich neue oder tiefere Eingriffe erzeugen. Ein Bericht bleibt nutzbar, soweit sein Untersuchungsumfang den geplanten Eingriff erfasst. Das Ablegen in einer neuen Projektakte erweitert seinen Geltungsbereich nicht.
Für die Entwicklung früher genutzter Flächen muss nachvollziehbar bleiben, auf welche Eingriffe sich ein Ergebnis bezieht. Die Dokumentation führt die Ausgangsdaten, die tatsächlich ausgeführte Untersuchung und ihre Schlussfolgerungen zusammen. Eine Grundstücksbezeichnung oder ein kurzer Abschlussvermerk genügt nicht, um spätere Änderungen am Bauvorhaben beurteilen zu können.
Vorliegende Lagepläne, historische Bewertungen und frühere Untersuchungsberichte werden mit Datum und Anlagen bereitgestellt. Bei ersten Erkundungspunkten, Rückbaubereichen und späteren Bauflächen sind Lage- und Höhenbezug wichtig. Nicht dokumentierte Annahmen werden als offene Angaben geführt. So bleibt bei der Methodenauswahl erkennbar, welche Aussagen auf Unterlagen beruhen und welche Bedingungen noch zu klären sind.
Die untersuchten Bereiche, eingesetzten Verfahren und festgestellten Abweichungen werden dem ausgeführten Planstand zugeordnet. Eine nicht zugängliche Fläche oder ein nicht auswertbarer Bereich wird nicht als erledigt zusammengefasst. Auch Änderungen während der Feldarbeit gehören in die Ergebnisunterlagen. Dadurch lässt sich die Aussage des Berichts von einer ursprünglich vorgesehenen, aber nicht ausgeführten Untersuchung unterscheiden.
Die Übergabe benennt den untersuchten Raum, die geltenden Bedingungen und verbleibende Fragen. Eine veränderte Bebauungsplanung oder ein zusätzlicher Eingriff nach Rückbau ist anschließend mit diesem Umfang abzugleichen. Die Beteiligten müssen erkennen können, ob vorhandene Erkenntnisse weiterhin passen oder ergänzende Bearbeitung nötig wird. Eine Aussage zur untersuchten Fläche darf nicht ohne Prüfung auf weitere Flächen oder größere Eingriffstiefen erweitert werden.
Eine Entwicklungsfläche kann mehrere Beteiligte und Bearbeitungsphasen durchlaufen. Für spätere Entscheidungen sind vollständige Unterlagen hilfreicher als ein einzelner zusammenfassender Satz aus einer früheren Abstimmung.
Berichte werden mit Lageplänen, Anlagen und Einschränkungen übergeben. Ohne diese Teile kann eine räumliche Aussage missverstanden werden. Die ursprüngliche Untersuchungsfrage bleibt erkennbar.
Nicht entschiedene Varianten werden als solche geführt. Eine nur betrachtete Fläche darf nicht wie eine tatsächlich untersuchte Ausführung erscheinen. Der Planstand gehört zu jeder konkreten Schlussfolgerung.
Bei Wechsel der Planung oder Projektverantwortung werden bearbeitete und offene Bereiche gemeinsam übergeben. So muss die nächste Stelle die fachlichen Grenzen nicht aus verstreuten Einzelmitteilungen rekonstruieren. Erforderliche Anschlussuntersuchungen und Freilegungen werden den betroffenen Bereichen zugeordnet. Die Bergung bestätigter Kampfmittel wird mit dem zulässigen Tätigkeitsumfang und den örtlichen Zuständigkeiten abgestimmt. Nach tatsächlichen Freilegungs- oder Räumarbeiten werden die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle aufgenommen.
Senden Sie den aktuellen Übersichtsplan und eine kurze Beschreibung der vorgesehenen Nachnutzung. Kennzeichnen Sie bereits festgelegte Eingriffe und noch offene Varianten. Geben Sie die vorhandenen fachlichen Berichte vollständig mit ihren Anlagen weiter, damit Aussagen und Flächenbezüge tatsächlich nachvollzogen werden können. Zur Erstabstimmung gehören auch historische Unterlagen und vorhandene Luftbildauswertungen. Ihr Untersuchungsraum und gegebenenfalls noch erforderliche Auswertungen fließen in die weitere Untersuchungsplanung ein. Bleiben historische Fragen offen, werden ergänzende Nutzungsunterlagen recherchiert und geeignete Kriegsluftbilder ausgewertet, soweit verfügbar. Die Erkenntnisse und Auswertungsgrenzen werden dem heute geplanten Eingriff zugeordnet.
Nicht jede offene Frage hat für die unmittelbar nächste Bauhandlung dieselbe Bedeutung. Lassen Sie fachlich klären, welche Informationen zuerst benötigt werden und welche Aufgabe erst mit einer späteren Konkretisierung sinnvoll beschrieben werden kann. Ob eine Untersuchung erforderlich ist, wird für den jeweiligen Eingriff fachlich geklärt.
Halten Sie nach jedem vereinbarten Schritt die Ergebnisse und noch offenen Bereiche fest. Bei einem Wechsel von Planungsteam oder Eigentümer sollten die zugehörigen Originalberichte verfügbar bleiben. Eine knappe Übersicht erleichtert die Orientierung, ersetzt aber nicht die fachlichen Aussagen und deren Grenzen.
Frühe Grundlagenermittlung und spätere technische Bearbeitung ergänzen sich. Jeder Arbeitsschritt wird mit seiner Aufgabe, dem Planstand und dem Untersuchungsraum dokumentiert.
Projektentwicklung und Planung benennen den nächsten Eingriff oder die benötigte Entscheidung. Die vorhandenen Unterlagen werden auf diese Aufgabe bezogen gelesen.
Rückbau, Zugänglichkeit und technische Einbauten werden in die Verfahrenswahl aufgenommen. Für die Feldarbeit muss feststehen, welcher Zustand tatsächlich vorliegt.
Die Methode wird anhand von Verdachtsgrundlage, Bodenaufbau, Eingriffstiefe, Störeinflüssen und erreichbaren Bereichen ausgewählt. Planung und Kampfmittelfachfirma stimmen den Untersuchungsumfang auf den tatsächlichen Bauzustand und den nächsten Entwicklungsschritt ab.
Die beauftragte Untersuchung wird in den abgestimmten Erkundungs-, Rückbau- oder Bauabschnitten ausgeführt. Messdaten, Befunde und Einschränkungen werden mit Lage-, Tiefen- und Planbezug aufgenommen.
Nach Auswertung werden die Ergebnisse mit ihren Grenzen übergeben. Spätere Planänderungen werden mit diesem dokumentierten Untersuchungsumfang verglichen. Fachlich ausgewertete Messdaten und Befunde, offene Bereiche und erforderliche Anschlussmaßnahmen bilden die Grundlage für die nächste Projektentscheidung.
Historische Unterlagen, Aufschüttungsangaben und frühere Untersuchungen können aus unterschiedlichen Phasen stammen. Kennzeichnen Sie, ob eine Information aus einer Originalquelle, einem späteren Bericht oder einer noch ungeklärten Annahme kommt. Die BFR KMR sehen vor, vorhandene Grundlagen zusammenzuführen und für die weitere Planung relevante Defizite aufzuzeigen. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor bodeneingreifenden Vorbereitungsarbeiten wie Rodung, Rückbau, Aufbruch oder dem Herstellen von Zuwegungen und Arbeitsflächen festgelegt. Später zugängliche Teilflächen werden vor den jeweiligen Folgeeingriffen untersucht.
Eine Fläche kann in einer späteren Etappe besser zugänglich sein, etwa nach fachlich vorbereiteten und abgestimmten Rückbauarbeiten. Prüfen Sie dann, wie sich Zugang und Messbedingungen verändert haben und ob der bestehende Kampfmittelnachweis den geplanten Eingriff noch erfasst. Die Eignung des Verfahrens ist auf den tatsächlichen Zustand zu beziehen. Für die Messbarkeit einer Brachfläche sind beispielsweise verbliebene Einbauten und Auffüllungen relevant.
Baugrund, Schadstoffe und Kampfmittel können dieselbe Entwicklungsfläche betreffen. Sie beantworten dennoch verschiedene Fragen. Benennen Sie in der Anfrage die benötigte Kampfmitteluntersuchung und Ihre beteiligten Fachbüros. Altlastensanierung, Baugrundgutachten und die übrige Projektentwicklung sind eigenständige Aufgaben und gesondert zu beauftragen.
Auf früher genutzten Flächen können Einbauten, Auffüllungen und wechselnde Zugänglichkeit die Bearbeitung beeinflussen. Die Verfahrensauswahl folgt der aktuellen Bauaufgabe. Bei der Auswahl werden die verfügbaren Standortinformationen, das Untersuchungsziel und die tatsächlichen Messbedingungen zusammen betrachtet.
Die Auswertung historischer Luftbilder und weiterer Unterlagen dient der Einordnung des Kampfmittelverdachts. Sie betrachtet die frühere Nutzung und erkennbare Hinweise im Untersuchungsbereich. Damit wird eine Grundlage für die Entscheidung über weitere Maßnahmen geschaffen. Sie ersetzt keine technische Untersuchung des Bodens und kann nicht jede spätere Auffüllung oder nachträgliche Veränderung beschreiben.
Historische Luftbildauswertung für das BaufeldGeomagnetische Messungen und elektromagnetische Verfahren erfassen unterschiedliche physikalische Eigenschaften. Leitungen, Stahlteile, Bewehrung und metallhaltige Auffüllungen können die Auswertung beeinflussen. Ein Signal ist zunächst ein Messbefund, noch keine gesicherte Objektbestimmung. Die Verfahrenswahl muss deshalb die erwarteten Zielobjekte, das Umfeld und die tatsächliche Auswertbarkeit zusammen betrachten. Geomagnetik erfasst magnetische Auffälligkeiten; TDEM erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten elektrisch leitfähiger Körper.
Geomagnetik und Standortbedingungen Elektromagnetische Sondierung einordnenGeoradar ergänzt die Betrachtung, wenn die Fragestellung und die Bodenverhältnisse dafür geeignet sind. Die erkennbare Tiefe und die Unterscheidbarkeit von Strukturen hängen unter anderem vom Untergrund und von vorhandenen Einbauten ab. Es ist kein universeller Ersatz für andere Sondierverfahren. Ob eine Kombination Erkenntnisgewinn bringt, wird anhand des konkreten Untersuchungsziels entschieden.
Georadar und seine EinsatzgrenzenBei tieferen Eingriffen kann eine Untersuchung ausgehend von geeigneten Bohr- oder Sondierpunkten in Betracht kommen. Lage, Tiefe und technische Ausführung dieser Punkte müssen geplant werden. Eine Aussage für einen Punkt oder einen begrenzten Bereich lässt sich nicht allein aufgrund räumlicher Nähe auf die nächste Baugrube übertragen. Der Bericht muss den tatsächlich untersuchten Raum erkennen lassen. Für einzelne Bohr- oder Fundamentpunkte werden das zu prüfende Bodenvolumen und die erreichbare Messabdeckung vor der Festlegung eines Bohrpunktrasters abgeglichen. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor dem Herstellen der Bohrungen bestimmt. Verrohrung, Bohrtiefe und Dokumentation werden auf Aufgabe und örtliche Bedingungen abgestimmt.
Tiefen- und Bohrlochsondierung abstimmenIhr Einsatz wird im Verhältnis zu den vorherigen Untersuchungen, zum Verdacht und zum Bauablauf festgelegt. Unklare Bereiche, störende Einbauten und vorgesehene Eingriffstiefen müssen vor Beginn besprochen werden. Eine notwendige Befundbearbeitung ist gesondert zu planen. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Aushublagen, Stoppsignal, Weisungsbefugnisse, Meldewege und Dokumentation werden vor Beginn mit Bauleitung und Fachpersonal abgestimmt.
Bauaushubüberwachung für den geplanten Abschnitt Kampfmittelbergung nach fachlicher KlärungFür die Entwicklung früher genutzter Flächen zählt eine nachvollziehbare Bearbeitung der konkreten Eingriffe. FONTANA-EOD beschreibt den vereinbarten Untersuchungsumfang und die Grenzen der eingesetzten Verfahren. Die Schlussfolgerung wird aus den tatsächlich vorliegenden Unterlagen und Ergebnissen abgeleitet. Ungeklärte Angaben und eingeschränkte Messbedingungen werden dem betroffenen Untersuchungsbereich zugeordnet.
Die vorgesehenen Eingriffe werden in einem abgestimmten Lageplan geführt. Bei Änderungen wird festgehalten, welcher Stand ersetzt wurde. Damit arbeitet die Fachfirma nicht versehentlich auf einer älteren Geometrie, während die Bauausführung bereits einen anderen Eingriff vorbereitet.
Ein auffälliges Signal ist zunächst ein Befund, der fachlich einzuordnen ist. Umgekehrt kann eine erschwerte oder nicht belastbare Auswertung nicht als negatives Ergebnis gewertet werden. Welche weitere Bearbeitung sinnvoll ist, wird unter Berücksichtigung der Untersuchungsfrage und der örtlichen Bedingungen entschieden.
Die Projektentwicklung und die beauftragte Planung erhalten die für die nächste Entscheidung erforderlichen Ergebnisse und Einschränkungen. Bei offenen Teilbereichen wird geklärt, welche Information oder Maßnahme noch fehlt. Die Projektbeteiligten behalten dadurch einen erkennbaren Übergabepunkt zwischen Untersuchung, Bewertung und weiterer Ausführung.
Die Projektentwicklung verbindet wirtschaftliche und bauliche Entscheidungen. FONTANA-EOD untersucht und dokumentiert die vereinbarte Kampfmittelaufgabe. Die Gesamtentwicklung und ihre wirtschaftliche Bewertung liegen bei den dafür benannten Beteiligten.
Sie benennt Planungsziele, nächste Entscheidungen und verfügbare Unterlagen. Bei Übergaben oder Änderungen sorgt sie für einen nachvollziehbaren Informationsstand.
Sie beschreiben Erkundung, Rückbau und neue Eingriffe. Umwelt- und Baugrundfragen bleiben fachlich getrennt und werden mit ihren jeweiligen Bearbeitern abgestimmt.
FONTANA-EOD untersucht den vereinbarten Kampfmittelumfang und dokumentiert die Aussagegrenzen. Behörden- und Fundzuständigkeiten werden für den Projektort berücksichtigt.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung sowie die Aufgaben von Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden für den Projektort geklärt. Außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten. Ansprechpartner, Auflagen und Meldewege werden der konkreten Baumaßnahme zugeordnet.
Bei der Flächenentwicklung können verschiedene rechtliche und fachliche Verfahren zusammentreffen. Die Kampfmittelbearbeitung beschreibt ihren eigenen Untersuchungsraum und ihre Anforderungen. Eine Entwicklungsperspektive oder planerische Nutzungsabsicht ist kein Nachweis über den Zustand des Untergrunds.
Bei Bodenarbeiten in der Brownfield-Entwicklung in Deutschland richtet sich der erforderliche Erlaubnis- und Befähigungskontext nach dem Sprengstoffgesetz, insbesondere §§ 7 und 20, soweit diese für die konkrete Tätigkeit einschlägig sind. Auftraggeber und Fachfirma klären vor der Ausführung, welche Aufgaben, Verantwortlichkeiten und entsprechenden Nachweise zum vereinbarten Leistungsumfang gehören. § 7 SprengG betrifft die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten, § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Nach § 1b SprengG zählt auch das Aufsuchen von Fundmunition zum Umgang.
Welche Erlaubnisse und Befähigungen für eine Tätigkeit in Deutschland erforderlich sind, richtet sich nach dem konkreten Auftrag. Die einschlägigen Anforderungen der 1. SprengV werden bei den konkret beauftragten Arbeiten berücksichtigt. Leistungsumfang, verantwortliche Fachkräfte und die vorgesehenen Arbeitsschritte gehören in die Auftragsklärung. Behördliche Entscheidungen werden durch die jeweils zuständigen Stellen getroffen.
Erlaubnisse und Befähigungen einordnenDie Gefährdungsbeurteilung muss die jeweilige Tätigkeit und ihre Umgebung berücksichtigen. Kampfmittelbezogene Gefährdungen treten neben die Risiken des Bohrens, Aushubs, Verkehrs oder Betriebs. Die DGUV Information 201-027 unterstützt die tätigkeitsbezogene Vorbereitung. Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und die Beseitigung von Fundmunition und wird bei einschlägigen Tätigkeiten berücksichtigt. Die für das Vorhaben maßgeblichen Vorgaben und Arbeitsschutzmaßnahmen sind mit den beteiligten Verantwortlichen abzustimmen.
Unterlagen und Randbedingungen für die VorbereitungDie BFR KMR beschreiben ein strukturiertes Vorgehen auf Bundesliegenschaften. Ihre Methoden- und Dokumentationsgrundsätze können bei der fachlichen Planung helfen. Für die Arbeiten in der Brownfield-Entwicklung werden ihre Anwendung, örtliche Verfahren und Zuständigkeiten projektbezogen geklärt. Bei einem tatsächlichen Fund oder konkreten Verdacht bleiben die vorgesehenen Melde- und Sicherungswege maßgeblich.
Ergebnisse und Grenzen nachvollziehbar dokumentierenOrdnen Sie jede Kampfmittelunterlage dem damaligen Planungsziel und den tatsächlich bearbeiteten Bereichen zu. Eine solche zeitliche Zuordnung zeigt, ob später hinzugekommene Eingriffe bereits berücksichtigt wurden. Unterscheiden Sie dabei zwischen einer frühen Unterlageneinordnung, ausgeführten Untersuchungen und noch ausstehenden Aufgaben.
Beschreiben Sie für den nächsten Auftrag, welche Fragen noch zu untersuchen sind und welche Flächen und Tiefen betroffen sind. Die vorhandenen Ergebnisse bilden die Grundlage dafür, was bereits bekannt ist und worauf ein nachfolgender Auftrag aufbauen kann. Auf dieser Grundlage können Sie den Leistungsumfang, die Kosten und die Termine mit uns besprechen.
Fachliche Grundlagen: BFR KMR: Räumplanung mit Räumkonzept – Einleitung · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · Umweltbundesamt: Brachflächenrecycling, Bericht 2026
Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu historischer und technischer Erkundung, Räumkonzept, Vergabe und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung auf die konkrete Baumaßnahme in der Brownfield-Entwicklung sowie örtlich geltende Anforderungen und Zuständigkeiten werden gesondert geklärt.
Frühe Erkundung und spätere Baumaßnahmen benötigen unterschiedliche Angaben. Die geplanten Eingriffe werden mit Lage, Tiefe und Planstand den zugehörigen Erkenntnissen zugeordnet.

Getrennte Fachfragen in einer gemeinsamen Vorbereitung koordinieren.
Umwelt und Baugrund abstimmen
Konkrete Punkte und Eingriffstiefen für die nächste Erkundungsphase erfassen.
Erste Aufschlüsse vorbereiten
Eine historische Einordnung, die technische Sondierung und die Bearbeitung eines Befunds haben unterschiedliche Aufgaben. Die Auswahl folgt dem konkreten Eingriff und dem bisherigen Erkenntnisstand.

Die historische Grundlage für das geplante Baufeld prüfen und erkennbare Hinweise auf Kampfmittelverdacht mit ihren Auswertungsgrenzen einordnen.
Historische Luftbildauswertung
Tiefere Eingriffe mit ihrer Lage, Ausführung und erforderlichen räumlichen Untersuchung betrachten.
Tiefen- und Bohrlochsondierung
Eine gegebenenfalls erforderliche baubegleitende Bearbeitung mit den Voruntersuchungen und dem vorgesehenen Aushubablauf abstimmen.
BauaushubüberwachungFür die erste Abstimmung werden vorhandene Berichte und der aktuelle Kenntnisstand bereitgestellt. Unbestätigte Annahmen bleiben gekennzeichnet. Die Beteiligten benennen die konkret anstehende Entscheidung. Daraus lässt sich ableiten, welche Fachfrage jetzt bearbeitet werden muss und welche Angaben für spätere Bauhandlungen noch fehlen.
Sobald ein Abschnitt feststeht, werden seine Eingriffe und Tiefen mit den vorhandenen Unterlagen verglichen. Zugang und Arbeitsflächen werden abgestimmt. Die Untersuchung erhält einen nachvollziehbaren Umfang. Ergebnisse werden so dokumentiert, dass die nächste Projektphase den tatsächlich erreichten Stand erkennen kann.
Bei einem Wechsel der Planung oder Eigentümerschaft bleiben Berichte mit ihren ursprünglichen Anlagen verbunden. Die Übergabe unterscheidet bearbeitete Bereiche, offene Fragen und spätere Varianten. Eine kurze Projektzusammenfassung ersetzt die fachlichen Unterlagen nicht. Die nächste Bearbeitung kann ihren Bedarf dadurch gezielt an den vorhandenen Erkenntnissen ausrichten.

Nennen Sie Grundstück, Teilfläche und heutige Projektbezeichnung. Abweichende Namen in älteren Berichten werden dem aktuellen Plan zugeordnet. Ergänzen Sie die Ansprechpartner für Entwicklung und Fachplanung. Die regionale Übersicht dient der Orientierung; eine fachliche Untersuchung braucht den genauen räumlichen Bezug.

Berichte und Auskünfte werden mit Datum, Anlagen und ursprünglichem Geltungsbereich weitergegeben. Nicht jede Aussage zu einem früheren Betriebsgelände passt zu einem neuen Baulos. Abweichungen bleiben erkennbar. Die Fachstellen vergleichen vorhandene Erkenntnisse mit dem aktuellen Entwicklungsstand.
Die Projektakte zeigt, was bereits fachlich untersucht wurde und was erst vorgesehen ist. Ergebnispläne behalten ihre räumlichen Grenzen. Eine dargestellte künftige Baufläche wird nicht allein durch ihre Aufnahme in einen Übersichtsplan zur untersuchten Fläche. Die nächste Bauentscheidung verwendet den tatsächlich dokumentierten Stand.
Ergebnisse und Begriffe vertiefenAndere Bauwerke oder geänderte Erschließungswege können zusätzliche Eingriffe auslösen. Dafür werden aktuelle Lage und Tiefe mit den bestehenden Nachweisen abgeglichen. Verwendbare Erkenntnisse bleiben erhalten. Der darüber hinausgehende Bedarf wird als konkrete Ergänzung beschrieben und den zuständigen Beteiligten zugeordnet.
Geänderte Nutzung mit den Nachweisen vergleichenNein. Der vorhandene Planungsstand und die nächste Entscheidung sollten jedoch klar beschrieben sein. Die erste Prüfung bezieht sich auf diese Angaben. Werden die Bodeneingriffe später konkret geplant, können weitere Angaben oder Untersuchungen erforderlich sein.
Nein. Für einen Kampfmittelverdacht sind entsprechende Erkenntnisse zu ermitteln. Die frühere Nutzung oder die Bezeichnung als Brownfield ersetzt diese fachliche Grundlage nicht.
Das ist anhand ihres Inhalts und räumlichen Umfangs zu prüfen. Ändern sich Lage, Tiefe oder Art der Eingriffe, muss der neue Planungsstand mit der vorhandenen Aussage verglichen werden.
Dazu gehören die vollständigen Berichte und Ergebnispläne, die zugehörigen Planstände sowie eine Übersicht über offene Aufgaben. Eine verkürzte Zusammenfassung allein kann wichtige Aussagegrenzen auslassen.
FONTANA-EOD übernimmt die vereinbarte Kampfmittelaufgabe. Städtebauliche Planung, Baugrund- und Schadstoffgutachten sowie wirtschaftliche Entwicklungsentscheidungen sind gesonderte Aufgaben der dafür beauftragten Beteiligten.
Hilfreich sind vorhandene Berichte, die nächste konkrete Bauaufgabe, vorläufige Flächen und Tiefen sowie bekannte Einbauten und Zugangsmöglichkeiten. Noch offene Varianten werden benannt. Die Leistungs- und Kostenabgrenzung berücksichtigt die tatsächlich zu untersuchenden Flächen und Tiefen, geeignete Verfahren, Messbedingungen, Zugang sowie Auswertung und Dokumentation.
Das ist anhand des neuen Bauzustands zu prüfen. Zugänglichkeit und Störeinflüsse können sich verändern, ebenso die geplanten Eingriffe. Die Methodenauswahl wird deshalb mit den tatsächlichen Bedingungen und der benötigten Aussage abgeglichen.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen, Abstand halten und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen. Betreiber, Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern.
Ein erster Kontakt ist auch mit vorläufigen Unterlagen möglich. Kennzeichnen Sie, welche Angaben feststehen und welche noch geplant oder unklar sind. Beschreiben Sie die nächste benötigte Projektentscheidung; das geeignete Verfahren wird anhand des Eingriffs und der Untersuchungsbedingungen gemeinsam abgestimmt.
Übermitteln Sie Adresse beziehungsweise Region sowie einen Lageplan mit ersten Erkundungspunkten, Rückbaubereichen und späteren Bauflächen. Ergänzen Sie die geplanten Eingriffstiefen, gegebenenfalls Bezugshöhen und das vorgesehene Bauverfahren. Auch Arbeitsräume und zusätzliche Bodeneingriffe außerhalb der eigentlichen Bauwerkskontur sollten erkennbar sein. Bei Varianten muss feststehen, welche bereits ausgewählt ist und welche nur als mögliche Alternative betrachtet wird.
Senden Sie vollständige Kampfmittelunterlagen mit Anlagen sowie relevante Bestands- und Leitungspläne. Hinweise zu Auffüllungen, metallischen Einbauten oder eingeschränktem Zugang helfen bei der Einordnung. Ein Auszug ohne Lageplan kann die räumliche Aussage eines Berichts verdecken. Bekannte Lücken oder widersprüchliche Angaben sollten deshalb bereits in der Anfrage genannt werden.
Benennen Sie den geplanten Ausführungszeitraum sowie die Ansprechpartner bei der Projektentwicklung und der beauftragten Planung. Beschreiben Sie, ob eine Ausschreibung vorbereitet, ein konkreter Eingriff abgestimmt oder ein vorhandener Bericht auf eine Änderung bezogen werden soll. Aus diesen Angaben wird der nächste fachliche Schritt entwickelt. Eine feste Aussage zu Aufwand oder Termin setzt eine ausreichende Abgrenzung der Aufgabe voraus.
Beschreiben Sie die nächste Entscheidung in Ihrer Flächenentwicklung und fügen Sie den aktuellen Planungsstand sowie vorhandene Kampfmittelunterlagen hinzu. Kennzeichnen Sie offene Nutzungsvarianten und bereits vorgesehene Bodeneingriffe. Wir prüfen mit Ihnen, welche Kampfmittelunterlagen den vorgesehenen Eingriff abdecken und welche Angaben für den Untersuchungsauftrag noch benötigt werden.
Für die Zuordnung Ihrer Anfrage: Branchen und Anwendungsfälle. Region des Vorhabens.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.