Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Beim Abtragen, Umlagern und Auffüllen von Boden muss erkennbar bleiben, welche Bereiche bereits auf Kampfmittel untersucht wurden. FONTANA-EOD gleicht Ihre Aushubabschnitte mit den vorhandenen Berichten ab, untersucht den vereinbarten Bereich und dokumentiert das Ergebnis. Übermitteln Sie als Bauherr, Bauleitung oder Erdbauunternehmen den aktuellen Erdbauplan mit Höhen, vorgesehenen Eingriffen und verfügbaren Berichten, damit der Untersuchungsbedarf abschnittsweise abgestimmt werden kann. Die Bewertung von Schadstoffen und der vorgesehenen Materialverwendung bleibt bei den dafür beauftragten Fachstellen.
Herkunftsfläche im Plan kennzeichnen.
Aushubgrenze und geplante Tiefe angeben.
Kampfmittelbericht und Materialanalyse unterscheiden.
Ein Erdbauplan kann Abtragsbereiche, Auffüllungen und Zwischenzustände enthalten. Geben Sie für jeden vorgesehenen Eingriff die Fläche, Tiefe und Bezugshöhe an. Eine Flächenmarkierung allein beschreibt nicht, welcher Bodenbereich bearbeitet werden soll. Benennen Sie auch Veränderungen gegenüber dem Plan, auf dem vorhandene Untersuchungen beruhen.

Der Erdbauplan zeigt die vorgesehenen Abtragsbereiche mit Tiefen und Bezugshöhen. Die Kampfmittelplanung wird auf diese Angaben und die vorhandenen Erkenntnisse bezogen. Ungeklärte Varianten bleiben erkennbar. Ein gemeinsamer Baubereich ersetzt die Beschreibung der einzelnen Eingriffe nicht.
Leistungen für die beschriebenen Abtragsbereiche wählen
Befestigungen, Einbauten und verfügbare Arbeitsräume werden mit dem vorgesehenen Bodenabtrag zusammengeführt. Die Fachfirma beurteilt den passenden Untersuchungsumfang anhand dieser Bedingungen. Nicht erreichbare Bereiche bleiben im Plan sichtbar. Später veränderte Bedingungen werden als neuer Arbeitsstand abgestimmt.
Verfahren nach Bestand und Arbeitsraum abstimmen
Ein Erdbauvorhaben kann mehrere zeitlich getrennte Abschnitte umfassen. Der untersuchte Stand wird deshalb jeweils mit der anstehenden Arbeit verglichen. Änderungen erreichen die verantwortlichen Beteiligten vor dem nächsten Eingriff. Bereits bearbeitete und noch offene Bereiche bleiben unterscheidbar.
Untersuchungsstände den Bauabschnitten zuordnen
Weitere Gräben, tiefere Abträge oder geänderte Baugrenzen werden mit den bisherigen Ergebnissen abgeglichen. Die frühere Dokumentation bleibt mit ihrem ursprünglichen Bezug bestehen. Zusätzlicher fachlicher Bedarf wird der neuen Arbeit zugeordnet. Eine pauschale Flächenbezeichnung erweitert die vorhandene Aussage nicht.
Zusätzliche Bodenarbeiten mit vorhandenen Berichten vergleichenEin Erdbauvorhaben kann mehrere Flächenzustände durchlaufen. Für die Kampfmittelaufgabe müssen Herkunftsbereich, vorgesehener Eingriff und vorhandene Ergebnisse auch zwischen diesen Zuständen eindeutig zugeordnet bleiben.

Für einen geplanten Abtrag werden Fläche und Unterkante mit einem nachvollziehbaren Höhenbezug benötigt. Die Untersuchung wird auf diesen Raum und die vorhandenen Erkenntnisse bezogen. Ein Bericht über einen benachbarten Abschnitt oder eine frühere Leitung genügt nicht allein aufgrund räumlicher Nähe. Vor der Ausführung wird geprüft, welche Teile des vorgesehenen Eingriffs erfasst sind und welche Frage noch geklärt werden muss.
Untersuchungsleistungen für den geplanten Abtrag wählen
Beim Umlagern sollte die Herkunft eines Materials weiter nachvollziehbar bleiben. Eine neue Lagerbezeichnung verändert nicht den Umfang einer vorhandenen Kampfmittelaussage. Benennen Sie, aus welchem Abschnitt das Material stammt und welche Unterlagen dazu gehören. Bei zusammengeführten Materialien oder unklarer Herkunft wird die Zuordnung fachlich geklärt. Ein Bericht für einen Teilbereich wird nicht ohne belegten Zusammenhang auf die gesamte neue Bereitstellung übertragen.
Materialherkunft und Untersuchung nachvollziehbar zuordnen
Wird nach einer Untersuchung Material aufgebracht, sind ursprünglicher Untergrund und späterer Auftrag auseinanderzuhalten. Für einen folgenden Eingriff wird geprüft, welche Bereiche die vorhandenen Ergebnisse tatsächlich erfassen. Dazu werden Höhen und verfügbare Angaben zum eingebrachten Material benötigt. Ein neuer Oberflächenplan kann diesen Vergleich unterstützen, ersetzt aber nicht die Zuordnung der früheren Untersuchung. Gleichlautende Tiefenangaben unter unterschiedlichen Oberflächen werden nicht ungeprüft gleichgesetzt.
Veränderte Gelände- und Untersuchungsstände dokumentierenVergleichen Sie den vorgesehenen Raum mit dem vollständigen Bericht und seinen Anlagen. Wenn die Aussage passt, kann sie für den erfassten Umfang verwendet werden. Ein zusätzlicher Auftrag wird aus einer tatsächlich offenen Frage abgeleitet. Weder die Größe der gesamten Baustelle noch ein späteres Dateidatum entscheidet allein über den Bedarf. Maßgeblich bleiben Eingriff, Untersuchungsbedingungen und dokumentiertes Ergebnis.
Wird ein Abschnitt verbreitert oder tiefer geführt, ist die Änderung im Plan kenntlich zu machen. Die fachliche Prüfung betrachtet genau den zusätzlichen Raum. Bestehende Ergebnisse werden weiterhin genutzt, soweit sie zutreffen. Der bisherige Bericht erweitert sich jedoch nicht automatisch auf die neue Bauhandlung. Eine genaue Änderungsbeschreibung hilft, eine notwendige Ergänzung gezielt vorzubereiten und nicht mit bereits abgeschlossenen Aufgaben zu vermischen. Der Änderungsplan zeigt neben der neuen Aushubgrenze auch zusätzliche Arbeitsräume oder temporäre Baugruben, soweit dafür weitere Bodeneingriffe vorgesehen sind. Diese Bereiche werden nicht stillschweigend dem bisher untersuchten Abschnitt zugerechnet. Für die Abstimmung werden Lage, Tiefe und der verwendete Höhenbezug gemeinsam übermittelt. Die Bauleitung kann die fachliche Rückmeldung dadurch dem betroffenen Arbeitsabschnitt zuordnen und die darauf aufbauende Ausführung mit dem aktuellen Bearbeitungsstand abstimmen.
Stimmen Pläne, Abschnittsnamen und Materialbezeichnungen nicht überein, wird zunächst die verfügbare Herkunftsinformation zusammengeführt. Eine pauschale Annahme über die gesamte Fläche wäre keine belastbare Zuordnung. Benennen Sie, welche Daten fehlen und wer sie möglicherweise ergänzen kann. Erst nach diesem Abgleich lässt sich beurteilen, welche Aussage weiterverwendbar ist und welche zusätzliche fachliche Bearbeitung benötigt wird. Materialbezogene Herkunftsangaben und flächenbezogene Untersuchungsergebnisse werden getrennt nachvollziehbar gehalten. Eine Massenbilanz beschreibt zunächst die erfassten Bodenmengen; daraus ergibt sich keine eigenständige kampfmitteltechnische Aussage zu jeder Teilfläche. Bei einer Umlagerung sind Herkunftsbereich, betroffener Horizont, Zeitpunkt der Umlagerung und heutiger Lagebezug soweit bekannt anzugeben. Die zuständigen Fachplaner ordnen diese Informationen dem jeweiligen Zweck zu. Verbleibende Lücken werden benannt, bevor daraus eine Aussage für den neuen Eingriff abgeleitet wird.
Geben Sie an, wo und bis zu welcher vorgesehenen Tiefe Boden bewegt werden soll. Vergleichen Sie diesen Raum mit den dokumentierten Untersuchungsgrenzen. Ein Bericht für einen benachbarten Bauabschnitt lässt sich nicht allein aufgrund gemeinsamer Grundstücksgrenzen übertragen. Unklare Randbereiche werden vor der Festlegung des weiteren Vorgehens fachlich geklärt.
Wenn Gelände bereits abgetragen oder aufgefüllt wurde, muss deutlich sein, worauf sich die Tiefenangaben beziehen. Ein gleicher Zahlenwert unter verschiedenen Oberflächen beschreibt nicht denselben Bodenraum. Übergeben Sie die vorhandenen Höhenangaben und den aktuellen Arbeitsstand. So lässt sich prüfen, ob der Bericht den nächsten Eingriff erfasst.
Verwenden Sie dieselben Herkunfts- und Abschnittsbezeichnungen in Plänen und Dokumentation. Die räumliche Herkunft eines Materials und ein gegebenenfalls zugehöriger Kampfmittelbericht müssen erkennbar bleiben. Durch das Umlagern wird der untersuchte Umfang nicht größer. Kennzeichnen Sie unklare Herkunftsangaben, statt einen Bericht ohne belegten Bezug zuzuordnen.
Legen Sie nachvollziehbare Bezeichnungen für Abtrag, Bereitstellung und weiteren Einbau fest. Sie sollten in Plänen und Unterlagen wiederzufinden sein. Wenn bereits unterschiedliche Namen verwendet werden, hilft eine eindeutige Zuordnung zwischen diesen Bezeichnungen. Dadurch können die Beteiligten über denselben Bereich sprechen. Ein neuer Ablagename darf nicht den Eindruck erwecken, dass auch eine neue Untersuchung oder eine weitergehende Aussage vorliegt.
Geben Sie die für den Bericht maßgebliche Oberfläche und den aktuellen Geländestand an. Wo verfügbar, unterstützen Vermessungsunterlagen den Vergleich. Ein Lageplan zeigt die räumliche Ausdehnung, beantwortet aber nicht jede Frage nach der Tiefe. Bei mehreren Arbeitsebenen bleibt erkennbar, auf welche Ebene sich die Angabe bezieht. Fehlende Höhen werden durch die zuständige Planung geklärt und nicht für die Untersuchung frei angenommen.
Kampfmittelberichte, Materialanalysen und Angaben zum vorgesehenen Verwendungsweg werden nach ihrem tatsächlichen Inhalt geführt. Eine gemeinsame Projektakte ist sinnvoll, solange die Aussagen unterscheidbar bleiben. Benennen Sie bei jedem Bericht die Herkunftsfläche oder das untersuchte Material sowie den jeweiligen Auftrag. So kann eine Rückfrage gezielt an die zuständige Fachstelle gehen. Eine stoffliche Einstufung wird nicht als Ersatz für einen fehlenden Kampfmittelbericht verwendet.
Bevor Ergebnisse übernommen werden, wird geprüft, ob die Angaben denselben Bodenraum beschreiben. Ein früher untersuchter Bereich kann weiterhin relevant sein, auch wenn die Oberfläche inzwischen verändert wurde. Dafür muss der Bezug nachvollziehbar sein. Stellen Sie die verfügbaren Höhenunterlagen und die vollständigen Anlagen des Berichts bereit. Eine gleiche Tiefenzahl allein reicht für den Vergleich nicht. Die fachliche Rückmeldung benennt, welcher Teil des neuen Eingriffs erfasst ist und wo eine weitere Klärung erforderlich bleibt.
Die vorhandenen Unterlagen werden zunächst nach den ursprünglichen Bereichen getrennt betrachtet. Ein gut dokumentierter Abschnitt beantwortet nicht automatisch die Fragen zum anderen. Für die weitere Verwendung muss erkennbar bleiben, welche Aussagen welchem Material beziehungsweise Eingriff zugeordnet werden können. Ist diese Zuordnung nicht mehr vollständig möglich, wird die daraus entstehende Grenze beschrieben. Die gemeinsame Bereitstellung erzeugt keine weitergehende Kampfmittelaussage und ersetzt auch keine gesonderte stoffliche Bewertung. Historische Grundlagen, Messdaten und Befundbewertungen bleiben mit ihren Herkunftsflächen und Berichten verknüpft. Soweit Kampfmittel geborgen werden, dokumentiert das Räumprotokoll Lage, Tiefe und Ergebnis der Bergung; offene Anschlussmaßnahmen werden dem betroffenen Abschnitt zugeordnet.
Verwenden Sie nachvollziehbare Namen für die vorgesehenen Erdbauabschnitte und verknüpfen Sie diese mit Lage- und Höhenangaben. Stimmen Sie ab, wer Änderungen an die Fachverantwortlichen meldet. Damit lässt sich der vorhandene Bericht dem richtigen Arbeitsabschnitt zuordnen. Halten Sie auch fest, welcher Planstand dem Bericht zugrunde liegt. Übermitteln Sie diese Angaben mit den vorhandenen Kampfmittelberichten für die fachliche Auftragsklärung.
Eine Änderung des vorgesehenen Verwendungswegs kann zusätzliche stoffliche oder abfallrechtliche Fragen auslösen. Eine neue Aushubgrenze kann dagegen den untersuchten Bodenraum überschreiten. Erfassen Sie, was sich tatsächlich geändert hat, und binden Sie die jeweils zuständige Fachstelle ein. Klären Sie getrennt, ob die Materialbewertung, die Kampfmittelprüfung oder beide Aufgaben betroffen sind.
Vorhandene Nutzungsangaben, historische Unterlagen und Luftbildauswertungen werden mit den geplanten Erdbauabschnitten abgeglichen. Sie helfen, den Kampfmittelverdacht und verbleibende Untersuchungsfragen einzuordnen. Herkunftsflächen und frühere Arbeitsstände bleiben dabei voneinander unterscheidbar. Bleiben historische Fragen offen, werden ergänzende Nutzungsunterlagen recherchiert und geeignete Kriegsluftbilder ausgewertet, soweit verfügbar. Die Erkenntnisse und Auswertungsgrenzen werden dem heute geplanten Eingriff zugeordnet.
Bodenaufbau, Eingriffstiefe, metallische Störeinflüsse und erreichbare Flächen bestimmen die Eignung der Verfahren. Messraster, gegebenenfalls Bohrpunkte und Aushubabschnitte werden auf den benötigten Untersuchungsraum abgestimmt. Zugang, Leitungsumfeld und Schutzvorgaben werden vor der Ausführung geklärt.
Die beauftragte Untersuchung wird im abgestimmten Erdbauabschnitt ausgeführt. Messdaten, Befunde und Einschränkungen werden mit Lage-, Höhen- und Tiefenbezug aufgenommen. Bei einer baubegleitenden Bearbeitung werden die vereinbarten Untersuchungs- und Abtragsschritte abschnittsweise dokumentiert.
Messdaten und Befunde werden fachlich ausgewertet. Der Bericht dokumentiert den untersuchten Bodenraum, den Gelände- und Arbeitsstand, die eingesetzten Verfahren und verbliebene Einschränkungen. Noch erforderliche Untersuchungen oder andere Fachprüfungen bleiben dem betroffenen Abschnitt zugeordnet und werden mit der nächsten vorgesehenen Arbeit abgestimmt.
Stellen Sie die maßgeblichen Kampfmittelunterlagen mit den aktuellen Plänen bereit. Benennen Sie noch offene oder eingeschränkt untersuchte Bereiche ausdrücklich. Gleichen Sie ältere Übersichten mit den inzwischen geänderten Arbeiten ab, bevor Sie diese als Grundlage an die ausführenden Firmen weitergeben.
Eine Analyse kann Angaben zu untersuchten Stoffen und Materialeigenschaften liefern. Ihre Einstufung beantwortet nicht automatisch, ob ein Bodenraum kampfmitteltechnisch untersucht wurde. Die stoffliche Eignung des Materials für den vorgesehenen Einbau- oder Entsorgungsweg wird gesondert beurteilt. Prüfen Sie deshalb bei beiden Berichten, was untersucht wurde und welche Verwendung oder Arbeit damit beurteilt wird.
Ein Nachweis bleibt auf den darin bezeichneten Umfang bezogen. Soll Material aus einem anderen Bereich hinzukommen oder ein neuer Abschnitt geöffnet werden, muss dessen Zuordnung gesondert geklärt sein. Kennzeichnen Sie in einer aktuellen Übersicht die untersuchten und die noch offenen Bereiche. Weitere Untersuchungen oder Materialbewertungen werden ihrem eigenen Abschnitt und Auftrag zugeordnet.
Soll eine Untersuchung baubegleitend erfolgen, muss ihre Eignung für den geplanten Eingriff fachlich begründet sein. Die BFR KMR beschreiben ein baubegleitendes Räumverfahren mit Sondierung. Das bloße Sichtbeobachten von Aushub oder Materialbewegungen ist kein gleichwertiges Untersuchungsverfahren. Die Anforderungen des Arbeitsschutzes und anderer Fachgebiete sind zusätzlich zu berücksichtigen.
Die Unterlagenprüfung zeigt, welche Erkenntnisse bereits vorliegen und wie sie zum aktuellen Erdbauplan passen. Sie kann fehlende Anlagen oder unklare Grenzen aufdecken. Die Prüfung ersetzt keine benötigten neuen Messdaten, kann aber einen unnötig pauschalen Untersuchungsauftrag vermeiden. Entscheidend ist, welche konkrete Frage nach Auswertung der vorhandenen Grundlagen noch unbeantwortet bleibt. Historische Nutzungsangaben und Luftbildauswertungen helfen, den Kampfmittelverdacht und den Bedarf weiterer Untersuchungen einzuordnen.
Einbauten, Metall und die Beschaffenheit des Untergrunds können die Untersuchung beeinflussen. Diese Bedingungen werden zusammen mit dem Untersuchungsziel betrachtet. Ein Verfahren wird nicht allein deshalb festgelegt, weil es in einem anderen Abschnitt eingesetzt wurde. Auch innerhalb einer Baustelle können die Voraussetzungen verschieden sein. Bekannte Störungen und Einschränkungen gehören deshalb in die Vorbereitung und später in die Dokumentation. Geomagnetik erfasst magnetische Auffälligkeiten; TDEM erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten elektrisch leitfähiger Körper. Georadar kann bei geeigneten Bodenbedingungen zusätzliche Informationen über Strukturen und Schichtgrenzen liefern. Stark leitfähige Böden können seine nutzbare Reichweite begrenzen. Die Verfahren werden nach ihrem jeweiligen Untersuchungsziel und den erkennbaren Störeinflüssen kombiniert.
Für tiefere Eingriffe oder einzelne Bohr- und Fundamentpunkte wird der zu untersuchende Bodenraum mit der erreichbaren Messabdeckung abgeglichen. Ansatzhöhe, geplante Tiefe und räumlicher Verlauf werden dem Untersuchungsraster zugeordnet. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor dem Herstellen der Bohrungen festgelegt. Bohrtiefe, gegebenenfalls Verrohrung und Dokumentation richten sich nach der Aufgabe und den örtlichen Bedingungen.
Soll die Untersuchung mit dem Erdbau verbunden werden, muss der Ablauf die erforderlichen technischen Untersuchungen ermöglichen. Die fachliche Planung beschreibt, welche Aufgabe in welchem Zustand bearbeitet wird. Bloßes Zuschauen bei Materialbewegungen ist kein gleichwertiger Ersatz. Geeignete und erforderliche Vorerkundung wird nicht pauschal durch einen baubegleitenden Auftrag abgelöst. Ergebnisse und noch offene Bereiche müssen in die weitere Ausführung übergeben werden. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Aushublagen, Stoppsignal, Weisungsbefugnisse und Meldewege werden vor Beginn mit Bauleitung und Fachpersonal abgestimmt. Aushubsohle und Grubenwände beziehungsweise Böschungen werden im vorgesehenen Verfahren systematisch untersucht und die Ergebnisse dokumentiert.
FONTANA-EOD bearbeitet die vereinbarte Kampfmittelaufgabe und dokumentiert den erfassten Bereich. Für die Weitergabe an Erdbauunternehmen und Planung ist wichtig, dass der Bericht mit dem aktuellen Abschnitt und seinem Höhenbezug verbunden bleibt. Eine kurze Übersicht kann dabei helfen, ersetzt aber die vollständigen Anlagen und die fachlichen Grenzen des Ergebnisses nicht.
Bei fortschreitenden Erdarbeiten sollten Veränderungen der Geometrie und des Flächenzustands an die verantwortlichen Beteiligten gegeben werden. Eine neue Aushubgrenze kann einen anderen Untersuchungsraum betreffen, während eine Änderung des Materialwegs zunächst eine andere Fachfrage auslöst. Die weitere Bearbeitung richtet sich nach der tatsächlichen Änderung, nicht nach einer pauschalen Neubewertung aller vorhandenen Ergebnisse.
Für spätere Rückfragen bleiben verwendete Planfassungen und Berichte nachvollziehbar. Wird eine Übersicht fortgeschrieben, sollte erkennbar sein, welche neue Information hinzukam. Ein bestehendes Ergebnis wird weder stillschweigend erweitert noch allein durch eine neue Darstellung entwertet. Die fachliche Aussage bleibt an die ausgeführte Untersuchung und deren dokumentierte Bedingungen gebunden.
Bei einem Wechsel der ausführenden Firma hilft eine geordnete Übergabe der aktuellen Unterlagen. Benennen Sie untersuchte und offene Bereiche sowie die vorgesehenen nächsten Arbeiten. Die neue Firma soll nicht aus einer allgemeinen Kennzeichnung des Baufelds erschließen müssen, welcher Eingriff tatsächlich erfasst ist. Rückfragen können anhand der zugehörigen Berichte gezielt beantwortet werden.
Die Frage und der betroffene Bereich sind vor der Bearbeitung bestimmt.
Die verwendeten Berichte und Planstände bleiben nachvollziehbar.
Die Antwort benennt ihren Umfang und die noch offenen fachlichen Fragen.
Sie beschreiben die vorgesehenen Abtrags- und Auftragsbereiche, die Arbeitsebenen und die zeitliche Abfolge. Änderungen werden mit aktuellen Plänen weitergegeben. Die Planung benennt auch, welche Nebenarbeiten den Boden berühren und welche Unterlagen für ihre Vorbereitung bereits vorliegen.
Die beauftragte Kampfmittelfachfirma ordnet vorhandene Ergebnisse dem Eingriff zu und bereitet die vereinbarte Untersuchung vor. Der Bericht beschreibt den bearbeiteten Umfang und Einschränkungen. Erkenntnisse zu einem Abschnitt werden nicht ohne fachlichen Bezug auf andere Herkunftsflächen oder neue Tiefen übertragen.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung sowie die Aufgaben von Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden für den Projektort geklärt. Außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten. Ansprechpartner, Auflagen und Meldewege werden der konkreten Baumaßnahme zugeordnet.
Sie bearbeiten die ihnen zugeordneten Fragen zur Beschaffenheit und vorgesehenen Verwendung. Dafür sind Herkunftsangaben und Materialwege ebenso nachvollziehbar zu führen. Die jeweiligen Prüfzwecke bleiben getrennt, auch wenn Berichte gemeinsam übergeben werden. Die weiteren Arbeitsvoraussetzungen werden für den konkreten Erdbauabschnitt mit den dafür verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Bei der Kampfmittelbearbeitung im Erdbau und Bodenmanagement in Deutschland werden Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit nach dem Sprengstoffgesetz auf die konkrete Tätigkeit bezogen. Ergänzend regelt die 1. SprengV unter anderem Fragen der Fachkunde. Welche entsprechenden Nachweise zum Auftrag gehören, wird vor der Ausführung mit den verantwortlichen Beteiligten geklärt. § 7 SprengG betrifft die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten, § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Nach § 1b SprengG zählt auch das Aufsuchen von Fundmunition zum Umgang.
Die DGUV Information 201-027 unterstützt die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung. Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und die Beseitigung von Fundmunition und wird bei einschlägigen Tätigkeiten berücksichtigt.
Die BFR KMR bieten fachliche Grundlagen für Erkundung, Planung und Dokumentation. Ihr verbindlicher Geltungsbereich betrifft die dort bezeichneten Bundesliegenschaften; für andere Projekte wird die Anwendung mit den zuständigen Beteiligten geklärt. Standortbezogene Behördenanforderungen bleiben maßgeblich.
Bei einem möglichen Kampfmittelfund die Arbeiten am Fundort sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen, Abstand halten und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die weitere Gefahrenabwehr und die Einbindung des zuständigen Kampfmittelbeseitigungsdienstes richten sich nach dem örtlichen Verfahren und den behördlichen Anweisungen.
Soweit ein vorgesehener Umgang in Deutschland der Erlaubnis nach § 7 SprengG bedarf, ist die beauftragte Tätigkeit mit dem entsprechenden Erlaubnisumfang abzugleichen. Die Arbeitgeber bestimmen anhand der konkreten Arbeitsbedingungen die notwendigen Schutzmaßnahmen. Für die Abstimmung werden deshalb Erdbauablauf, Arbeitsbereiche und mögliche Wechselwirkungen benannt.
Welche Anforderungen für einen Materialweg gelten, hängt vom konkreten Vorhaben ab. Die technische Kampfmittelprüfung, die stoffliche Einordnung und die Zulässigkeit des Einbaus werden mit ihrem jeweiligen Prüfgegenstand getrennt beurteilt. Änderungen des vorgesehenen Verwendungswegs werden an die dafür verantwortlichen Fachstellen gegeben. Die zugehörigen Unterlagen bleiben mit Herkunft und Prüfzweck verbunden.
Auch eine vorbereitende Arbeitsfläche oder ein Zugang kann einen Eingriff erforderlich machen. Die erforderlichen Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor Beginn für diesen Vorbereitungsschritt bestimmt. Benennen Sie daher erforderliche Vorarbeiten bereits bei der Anfrage und stimmen Sie ihre Reihenfolge mit den fachlich Verantwortlichen ab.
Markierungen und Pläne unterstützen die Zuordnung eines Arbeitsbereichs. Maßgeblich für die Kampfmittelaussage bleiben die dokumentierten Untersuchungsgrenzen und der Bezug zum geplanten Eingriff.

Messwagen auf einer offenen Bodenfläche. Für die Anfrage werden Abtragsgrenzen und Bezugshöhen benötigt.
Erdbauplan zur Abstimmung übermitteln



Verknüpfen Sie in der Projektübersicht die Herkunftsfläche und den Arbeitsabschnitt mit dem zugehörigen Kampfmittelbericht. Stoffliche Befunde und Unterlagen zur vorgesehenen Verwendung werden daneben eindeutig zugeordnet. Diese Übersicht erleichtert das Wiederfinden; sie ersetzt nicht die vollständigen Fachberichte oder die jeweils erforderlichen anderen Nachweise.
FONTANA-EOD dokumentiert die vereinbarte Kampfmittelprüfung einschließlich der untersuchten Bereiche und der fachlichen Einschränkungen. Die dafür beauftragten Umwelt- und Bodenfachstellen beurteilen die stofflichen Eigenschaften und den vorgesehenen Einbau- oder Entsorgungsweg. Nennen Sie bei Ihrer Anfrage die geplanten Erdarbeiten und die bereits beauftragten Umwelt- oder Bodenfachstellen.
Fachliche Grundlagen: BFR KMR: Räumplanung mit Räumkonzept – Einleitung · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · § 1 ErsatzbaustoffV: Anwendungsbereich · § 6 BBodSchV: Auf- und Einbringen von Materialien · BFR KMR: Baubegleitende Kampfmittelräumung
Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu historischer und technischer Erkundung, Räumkonzept, Vergabe und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung auf die konkrete Baumaßnahme im Erdbau sowie örtlich geltende Anforderungen und Zuständigkeiten werden gesondert geklärt.
Die Anfrage enthält den aktuellen Erdbauplan, Bezugshöhen und verfügbare Kampfmittelunterlagen. Ergänzen Sie den geplanten Bauablauf und bekannte Einschränkungen. FONTANA-EOD kann die fachliche Aufgabe daran ausrichten. Angaben zum Material und seiner vorgesehenen Verwendung werden gesondert bereitgestellt.
Die Projektbeteiligten legen zugrunde, welcher Abschnitt als Nächstes bearbeitet werden soll. Untersuchungsergebnisse werden diesem Abschnitt zugeordnet. Änderungen des Plans oder des Bauzustands bleiben nachvollziehbar. Die Dokumentation zeigt den tatsächlich erreichten Stand der vereinbarten Facharbeit.
Die Übergabe umfasst die räumliche Zuordnung und die maßgeblichen Bedingungen der Untersuchung. Weitere fachliche Unterlagen bleiben ihrem Gegenstand entsprechend daneben verfügbar. Für den folgenden Bodeneingriff werden die benötigten Aussagen zusammengeführt. Noch offene Bereiche bleiben ausdrücklich erkennbar.

Nennen Sie den Standort und markieren Sie die geplanten Bodenarbeiten im aktuellen Plan. Ergänzen Sie den Ansprechpartner der Bauleitung und den verfügbaren Zugang. Die regionale Übersicht dient der Orientierung. Fläche, Tiefe und Bezugshöhe beschreiben die konkrete Aufgabe.

Bereits vorliegende Berichte und Auskünfte werden mit ihren räumlichen Anlagen bereitgestellt. Die zuständigen Beteiligten klären offene Anforderungen für die anstehenden Arbeiten. Aussagen zu anderen Abschnitten bleiben unterscheidbar. Das erleichtert den Abgleich mit der aktuellen Erdbauplanung.
Zum Bodenmanagement gehören darüber hinaus Fragen der Beschaffenheit und vorgesehenen Verwendung des Materials. Die in Deutschland geltende Ersatzbaustoffverordnung behandelt mineralische Ersatzbaustoffe und ihren Einbau in technische Bauwerke innerhalb ihres Anwendungsbereichs. Für das Auf- und Einbringen auf oder in Böden bestehen daneben bodenschutzrechtliche Regelungen. § 1 Absatz 2 ErsatzbaustoffV nennt Ausnahmen, unter anderem für bestimmte Zwischen- und Umlagerungen. Der konkrete Materialweg wird daher mit den dafür zuständigen Fachstellen eingeordnet.
Die Projektorganisation führt die benötigten Fachinformationen zusammen und hält ihre jeweiligen Gegenstände erkennbar. Angaben zur Materialbeschaffenheit und Verwendung werden durch die zuständigen Fachbeteiligten bereitgestellt. Die Kampfmitteldokumentation bleibt auf die vereinbarte Untersuchung und ihren räumlichen Umfang bezogen.
Ergebnisse und Begriffe vertiefenEine Tiefenangabe wird mit ihrer Ausgangshöhe und dem zugehörigen Planstand verwendet. Änderungen der Oberfläche oder der vorgesehenen Arbeit können den Vergleich beeinflussen. Deshalb bleiben die verwendeten Bezüge in den Unterlagen nachvollziehbar. Die nächste Bodenarbeit wird anhand dieser Angaben eingeordnet.
Höhenbezüge und Untersuchungstiefen dokumentierenNicht bearbeitete Teilflächen und ungeklärte Fragen bleiben im Plan kenntlich. Die Bauleitung berücksichtigt sie bei der Vorbereitung weiterer Arbeiten. Werden diese Bereiche zugänglich oder konkret beansprucht, wird der fachliche Bedarf abgestimmt. Vorhandene Ergebnisse werden mit ihrem tatsächlichen Umfang weiterverwendet.
Ergebnisse und Begriffe vertiefenNein. Eine Materialklasse bestätigt keine Kampfmittelprüfung. Die jeweils zugehörigen Untersuchungen und ihre räumlichen beziehungsweise materialbezogenen Grenzen müssen gesondert erkennbar sein.
Er kann für den darin tatsächlich erfassten Umfang weiterverwendet werden. Neue Flächen, andere Tiefen oder geänderte Höhenbezüge sind mit der dokumentierten Aussage abzugleichen.
Nein. Die Aussage wird nicht allein durch eine Materialbewegung erweitert. Herkunft, bearbeiteter Bereich und gegebenenfalls neue Eingriffe müssen weiterhin nachvollziehbar zugeordnet werden.
Das ist mit den dafür zuständigen Fachstellen und gegebenenfalls Behörden nach dem konkreten Verwendungsweg zu klären. Die Kampfmittelprüfung ersetzt diese Bewertung nicht.
Benötigt werden die vorgesehenen Arbeitsabschnitte mit Lage und Höhen- beziehungsweise Tiefenbezug, der aktuelle Geländestand und vorhandene Kampfmittelunterlagen. Bekannte Planänderungen und noch offene Randbereiche sollten gekennzeichnet sein. Der Aufwand richtet sich außerdem nach Messbedingungen, geeigneten Verfahren, notwendiger Vorbereitung, zeitlichen Bauabschnitten und Dokumentationsumfang.
Nach Abtrag oder Auftrag kann dieselbe Tiefe unter Gelände einen anderen Bodenraum bezeichnen. Für den Vergleich mit einem vorhandenen Bericht werden daher der ursprüngliche und der aktuelle Höhenbezug benötigt.
Die jeweiligen Unterlagen werden zunächst getrennt betrachtet. Eine gemeinsame Bereitstellung erweitert ihre Aussage nicht. Unklare Zuordnungen werden fachlich geklärt und nicht durch eine pauschale Übertragung eines Berichts ersetzt.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen, Abstand halten und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen. Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern.
Übermitteln Sie den aktuellen Erdbauplan mit Abtrags- und Auftragsflächen. Nennen Sie die vorgesehene Tiefe mit ihrem Höhenbezug und bekannte Abweichungen von früheren Planständen. Ergänzen Sie Adresse beziehungsweise Region und betroffene Flurstücke, soweit bekannt.
Beschreiben Sie, welche Herkunftsbereiche betroffen sind und welche Umlagerungen bereits stattgefunden haben oder vorgesehen sind. Unklare Zuordnungen werden benannt, statt Berichte allein anhand ähnlicher Materialbezeichnungen zusammenzuführen.
Geben Sie vorhandene Kampfmittelberichte vollständig weiter. Materialanalysen können daneben mit ihrem jeweiligen Bezug bereitgestellt werden. Benennen Sie die Beteiligten, die offene Fragen zu Planung, Vermessung oder stofflicher Bewertung beantworten können. Fügen Sie verfügbare historische Erkenntnisse und Luftbildauswertungen bei.
Teilen Sie mit, welcher Abschnitt zuerst bearbeitet werden soll und wer die Ergebnisse für den weiteren Ablauf benötigt. Die Untersuchung wird mit den tatsächlichen Zugangsmöglichkeiten abgestimmt. Ein Termin allein ersetzt keinen ausreichend beschriebenen Arbeitsbereich. Nennen Sie geplante Bauzeitenfenster und bekannte Auflagen für den Abschnitt.
Vereinbaren Sie, an wen veränderte Aushubgrenzen oder neue Arbeitshöhen gemeldet werden. Die Mitteilung sollte den betroffenen Bereich im aktuellen Plan bezeichnen. Ein fachlicher Vergleich kann dann auf die konkrete Änderung begrenzt werden. Alte und neue Unterlagen bleiben unterscheidbar, damit später nachvollziehbar ist, welche Grundlage für den jeweiligen Arbeitsschritt verwendet wurde.
Für eine Kostenanfrage wird beschrieben, welche Untersuchung für welchen Abschnitt benötigt wird. Geben Sie bekannte Flächen, Tiefen und Zugangsbedingungen an und kennzeichnen Sie noch offene Mengen. Fragen Sie nach, welche vorbereitenden Arbeiten und Dokumentationsleistungen im Angebot enthalten sind. Ein früher Ansatz auf vorläufiger Planung wird nicht ungeprüft als abschließender Gesamtbetrag übernommen. Wenn sich der Erdbauabschnitt später ändert, wird der Leistungsumfang mitgeprüft. Die Anpassung sollte den zusätzlichen oder entfallenden Teil nachvollziehbar benennen. Vereinbaren Sie, welcher Planstand, welcher Untersuchungsraum und welche Leistungen dem Angebot zugrunde liegen.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.