Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Für Bodenarbeiten auf Deponie- und Verfüllflächen werden vorhandene Kampfmittelberichte mit dem geplanten Eingriff abgeglichen. Materialanalysen betreffen die stoffliche Bewertung; der Kampfmittelbericht dokumentiert den untersuchten Bodenraum und seine Ergebnisse. Übermitteln Sie als Betreiber oder Auftraggeber den Lageplan, Eingriffstiefen und vorhandene Berichte, damit FONTANA-EOD den noch benötigten Untersuchungsumfang klären kann.
Arbeitsfläche und Eingriffstiefe angeben.
Kampfmittelberichte und Materialanalysen unterscheiden.
Untersuchte und offene Bereiche kennzeichnen.
Die Anfrage kann eine vorhandene Verfüllung, einen geplanten Bodeneingriff auf einer Betriebsfläche oder die Vorbereitung einer späteren Wiederverfüllung betreffen. Geben Sie an, welche Flächen und Tiefen bearbeitet werden sollen und wofür Sie das Untersuchungsergebnis benötigen. Mit der Bezeichnung „Freigabe der Deponie“ allein sind weder der Arbeitsbereich noch die benötigte Aussage bestimmt.

Die Unterlagen können frühere Nutzungen, Verfüllungen und unterschiedliche Arbeitsstände enthalten. Für die Kampfmittelplanung wird dieser Erkenntnisstand mit dem aktuellen Eingriff verglichen. Bekannte Angaben und ungeklärte Sachverhalte bleiben unterscheidbar. Eine Flächenbezeichnung allein ersetzt die Beschreibung des betroffenen Bodenraums nicht.
Nutzungs- und Materialangaben dem Eingriff zuordnen
Befestigungen, Aufbauten und laufende Nutzungen können die erreichbaren Bereiche beeinflussen. Die Fachfirma bezieht die Methodenwahl auf die tatsächlichen Bedingungen. Verfügbare Flächen und nicht erreichbare Teilbereiche werden im Plan kenntlich gemacht. Später mögliche Untersuchungen bleiben als eigene Aufgabe erkennbar.
Verfahren nach Zugang und Bestand abstimmen
Ein geplanter Graben kann einen anderen Bereich betreffen als eine Bohrung oder der Ausbau vorhandener Bauteile. Die Anfrage benennt die einzelnen Arbeiten mit ihren Flächen und Tiefen. Dadurch lässt sich die Kampfmittelaufgabe genauer abstimmen. Ein gemeinsamer Standort hebt diese Unterschiede nicht auf.
Leistungen für die einzelnen Bodeneingriffe wählen
Ändert sich die Oberfläche oder der vorgesehene Eingriff, wird der neue Stand mit den vorhandenen Unterlagen verglichen. Die Bezugshöhen und betroffenen Bereiche bleiben nachvollziehbar. Eine frühere Aussage wird mit ihrem ursprünglichen Umfang erhalten. Zusätzlicher Bedarf wird gezielt auf die Änderung bezogen.
Neue Verfüllstände mit vorhandenen Berichten vergleichenEine Untersuchung wird nach dem tatsächlichen Bodeneingriff vorbereitet. Eine vorhandene Ablagerung, eine neue Betriebsleitung und eine spätere Verfüllung stellen unterschiedliche Fragen an die verfügbaren Unterlagen.

Bei einer vorhandenen Ablagerung werden der geplante Arbeitsbereich und die bekannten Informationen zur Herkunft des Materials zusammen betrachtet. Die Bezeichnung der gesamten Fläche reicht für die Untersuchung nicht aus. Benennen Sie, welche Schichten oder Bereiche durch die Arbeit berührt werden sollen und welche Angaben dazu tatsächlich vorliegen. Unbekannte Herkunft oder fehlende Tiefenangaben werden als offene Grundlagen behandelt, nicht durch eine vermutete gleichmäßige Beschaffenheit ersetzt.
Untersuchungen auf Bestandsflächen abstimmen
Für eine neue Leitung, einen Schacht oder ein anderes Bauteil werden Lage und Eingriffstiefe benötigt. Auch ein schmaler Graben kann Bereiche außerhalb früherer Untersuchungen berühren. Stellen Sie die Planung zusammen mit den vorhandenen Bestandsangaben bereit. Zu erhaltende Entwässerungen, Abdeckungen oder sonstige Einrichtungen gehören in die Abstimmung. Die Kampfmitteluntersuchung wird mit diesen Bedingungen vorbereitet; die betriebstechnischen Voraussetzungen werden von den dafür zuständigen Fachstellen beurteilt.
Leitungs- und Anlagenanschlüsse untersuchen
Soll ein Bereich zunächst ausgehoben und später verfüllt werden, sind die einzelnen Zustände auseinanderzuhalten. Der Bericht über den ursprünglichen Bodenraum wird dem betreffenden Eingriff zugeordnet. Angaben über später eingebrachtes Material werden gesondert geführt. Für die weitere Planung muss erkennbar bleiben, welche Oberfläche und welche Tiefe zur jeweiligen Untersuchung gehörten. Eine spätere Geländeoberfläche verändert nicht rückwirkend den dokumentierten Umfang der früheren Arbeit.
Untersuchung und spätere Verfüllung dokumentarisch trennenLiegt ein vollständiger Bericht vor, wird sein Untersuchungsraum mit der vorgesehenen Arbeit verglichen. Entscheidend sind die darin beschriebenen Flächen, Tiefen und Einschränkungen. Ein Bericht kann für den geplanten Abschnitt verwendbar sein, auch wenn er nicht die gesamte Betriebsfläche behandelt. Klären Sie deshalb die konkrete Passung, bevor eine zusätzliche Untersuchung beauftragt wird. Das Datum allein ersetzt diesen fachlichen Vergleich nicht. Verknüpfen Sie den vorgesehenen Eingriff mit den im Bericht dargestellten Teilbereichen des Ablagerungs- oder Verfüllkörpers. Unterschiedliche Abschnitte können verschiedene Bearbeitungsstände aufweisen. Für die Bauleitung sind deshalb die jeweils zugehörigen Ergebnispläne und noch offenen Aufgaben wichtig. Die Übergabe benennt den Abschnitt, für den die Aussage verwendet werden soll, und stellt die Verbindung zum aktuellen Arbeitsplan her. Eine andere Flächenbezeichnung wird dabei nachvollziehbar zugeordnet.
Abweichende Flächennamen, fehlende Anlagen oder nicht nachvollziehbare Höhen können die Verwendung eines Berichts erschweren. Fordern Sie zunächst die benötigte Erläuterung oder Originalunterlage an. Eine neue Messung ist nicht automatisch die erste Antwort auf ein Ablageproblem. Lässt sich der relevante Bodenraum damit weiterhin nicht zuordnen, wird beschrieben, welche Frage offenbleibt und welche zusätzliche Bearbeitung dafür geeignet sein kann. Bei Tiefenangaben ist zu prüfen, auf welche Geländeoberfläche oder Bezugshöhe sie sich beziehen. Eine spätere Überdeckung kann die räumliche Zuordnung verändern. Der damalige Bearbeiter oder die verantwortliche Planung kann Angaben zum ursprünglichen Zustand ergänzen. Festgehalten werden die belegte Ausgangslage und verbleibende Unklarheiten. Daraus ergibt sich eine nachvollziehbare Grundlage für die Entscheidung, welche Aussage der alte Bericht für den neuen Eingriff tatsächlich trägt.
Geben Sie bekannte Abträge, Auffüllungen und neu angelegte Einrichtungen an. Für den Abgleich ist wichtig, welcher Zustand untersucht wurde und welcher heute vorliegt. Nicht jede Veränderung entwertet sämtliche bisherigen Ergebnisse. Sie kann jedoch den nun geplanten Eingriff oder seine Messbedingungen betreffen. Die fachliche Prüfung grenzt den tatsächlichen Änderungsbedarf ein, statt den alten Bericht pauschal zu verwerfen oder uneingeschränkt weiterzuverwenden. Beschreiben Sie bei Umlagerungen auch, welche Herkunfts- und Lageangaben zum betroffenen Material vorliegen. Eine Mengenangabe allein ordnet es keinem bestimmten untersuchten Bodenraum zu. Wird der Arbeitsbereich nachträglich anders zugeschnitten, erhält die Fachplanung den neuen Lage- und Tiefenbezug mit dem zugehörigen Planstand. Der Vergleich unterscheidet die zuvor bearbeiteten Teilbereiche von den zusätzlichen Eingriffen. Untersuchungsergebnisse, dokumentierter Zustand und aktueller Arbeitsauftrag bleiben damit für die Beteiligten nachvollziehbar miteinander verbunden.
Übergeben Sie den Kampfmittelbericht mit Lageplan, Höhenbezug und den beschriebenen Einschränkungen. Ordnen Sie ihn dem konkreten Arbeitsbereich zu. Wenn die Fläche seit der Untersuchung aufgefüllt, umgestaltet oder anders genutzt wurde, sollten diese Veränderungen erkennbar sein. Prüfen Sie, ob der dokumentierte Untersuchungsumfang zur heutigen Fläche und zum geplanten Eingriff passt.
Kennzeichnen Sie, auf welches Material sich Analysen, Charakterisierungen oder sonstige stoffliche Angaben beziehen. Eine solche Unterlage ist nicht automatisch auf alle Materialien am Standort übertragbar. Geben Sie bei jedem Dokument an, ob es angeliefertes Material, eine vorhandene Ablagerung oder den Untergrund der Baumaßnahme beschreibt.
Teilen Sie mit, wer den Zugang koordiniert und welche Bereiche oder Einrichtungen von der Maßnahme berührt werden. Vorhandene Abdeckungen, Entwässerungen oder andere zu erhaltende Anlagen sind als Planungsbedingungen anzugeben. Klären Sie vor der Ausführung, welche Zugänge und Arbeitsbedingungen für die vereinbarte Untersuchung tatsächlich verfügbar sind.
Verwenden Sie nachvollziehbare Abschnittsnamen und einen Lageplan, in dem die vorgesehenen Arbeiten erkennbar sind. Ordnen Sie vorhandene Berichte genau diesen Bereichen zu. Falls ältere Pläne andere Bezeichnungen verwenden, sollte ihre Zuordnung erklärt werden. Die Übersicht erleichtert die Abstimmung zwischen Betreiber, Planung und ausführendem Unternehmen. Sie ersetzt nicht den vollständigen Bericht, sondern hilft, ihn für den richtigen Arbeitsabschnitt aufzufinden.
Unterlagen zu einem Material sollten erkennen lassen, welche Herkunft und welcher Zustand betrachtet wurden. Soweit bekannt, werden spätere Materialbewegungen getrennt beschrieben. Eine Analyse einer bestimmten Lieferung wird nicht auf sämtliche Ablagerungen am Standort übertragen. Ebenso wird eine kampfmitteltechnische Untersuchung nicht allein wegen eines gemeinsamen Materialnamens anderen Bereichen zugeordnet. Für die Abstimmung werden tatsächliche Angaben und fehlende Informationen klar unterschieden.
Teilen Sie mit, welche Zufahrten nutzbar sind, welche Arbeiten zeitgleich stattfinden und welche Einrichtungen erhalten bleiben müssen. Falls hierfür besondere betriebliche Abstimmungen erforderlich sind, benennen Sie den Ansprechpartner. Die Untersuchung wird nicht auf einen lediglich angenommenen Zugang gestützt. Auch vorbereitende Arbeiten werden mit betrachtet, wenn sie selbst in den Boden eingreifen. Ihre Voraussetzungen sind vor Beginn mit den fachlich Verantwortlichen zu klären.
Beide Unterlagen können für ein Vorhaben relevant sein, beantworten aber verschiedene Fragen. Die Analyse beschreibt untersuchte stoffliche Eigenschaften innerhalb ihres Auftrags. Der Kampfmittelbericht beschreibt die kampfmitteltechnische Bearbeitung und deren Umfang. In einer gemeinsamen Übersicht werden die Dokumente nebeneinander dem Abschnitt zugeordnet. Jede Aussage bleibt an ihren Untersuchungsgegenstand und die dafür verantwortliche Fachstelle gebunden. So bleibt für spätere Entscheidungen erkennbar, welche Grundlage tatsächlich vorliegt und welche Fachfrage noch offen ist. Historische Grundlagen, Messdaten und Befundbewertung bleiben mit den zugehörigen Berichten und der Projektkommunikation verknüpft. Soweit eine Bergung erfolgt, wird sie mit Lage, Tiefe und Ergebnis im Räumprotokoll dokumentiert; offene Anschlussmaßnahmen bleiben dem betroffenen Abschnitt zugeordnet.
Nach einer Auffüllung oder einem Abtrag kann eine Tiefenangabe unter Gelände einen anderen Bodenraum bezeichnen. Für die weitere Verwendung wird daher der ursprüngliche Höhenbezug mit dem heutigen Zustand verglichen. Geben Sie verfügbare Vermessungs- und Bestandsunterlagen mit. Fehlt dieser Bezug, sollte er fachlich geklärt werden. Eine gleiche Zahl im alten Bericht und im neuen Plan ist allein kein ausreichender Nachweis, dass die vorgesehene Arbeit erfasst wird.
Beschreiben Sie, ob eine Untersuchung vor einem Bodeneingriff, die Bewertung vorhandener Kampfmittelunterlagen oder die Dokumentation eines ausgeführten Abschnitts benötigt wird. Benennen Sie zugleich den Empfänger des Ergebnisses. So lässt sich im Auftrag festhalten, welche Untersuchung oder Bewertung benötigt wird und wem das Ergebnis übergeben werden soll.
Wenn Lagepläne, Mengenbezeichnungen oder Flächennamen nicht zusammenpassen, klären Sie die Zuordnung vor der weiteren Verwendung. Eine fehlende Anlage oder ein unklarer Höhenbezug sollte nicht durch eine eigene Annahme ersetzt werden. Fragen Sie die fachlich verantwortlichen Stellen, welche Unterlagen für den geplanten Eingriff verwendbar sind und welche Angaben ergänzt werden müssen.
Vorhandene Nutzungsangaben, historische Unterlagen und Luftbildauswertungen werden mit dem geplanten Arbeitsbereich abgeglichen. Sie helfen, den Kampfmittelverdacht und verbleibende Untersuchungsfragen einzuordnen. Offene Herkunfts- oder Flächenangaben bleiben für die weitere Planung erkennbar. Bleiben historische Fragen offen, werden ergänzende Nutzungsunterlagen recherchiert und geeignete Kriegsluftbilder ausgewertet, soweit verfügbar. Die Erkenntnisse und Auswertungsgrenzen werden dem heute geplanten Eingriff zugeordnet.
Bodenaufbau, Eingriffstiefe, metallische Störeinflüsse und erreichbare Flächen bestimmen die Eignung der Verfahren. Messraster, gegebenenfalls Bohrpunkte und Aushubabschnitte werden auf den benötigten Untersuchungsraum abgestimmt. Zugang, Leitungsumfeld und Schutzvorgaben werden vor der Ausführung geklärt.
Die beauftragte Untersuchung wird im abgestimmten Bereich ausgeführt. Messdaten, Befunde und Einschränkungen werden mit Lage-, Höhen- und Tiefenbezug aufgenommen. Bei einer baubegleitenden Bearbeitung werden die vereinbarten Untersuchungs- und Abtragsschritte abschnittsweise dokumentiert.
Messdaten und Befunde werden fachlich ausgewertet und dem untersuchten Raum zugeordnet. Stellen Sie für die Übergabe die maßgeblichen Berichte und eine kurze Übersicht zusammen. Unterscheiden Sie abgeschlossene Untersuchungen von noch offenen Bereichen oder ausstehenden anderen Fachprüfungen. Die Originalberichte bleiben mit der Übersicht verknüpft; die jeweils zuständigen Stellen treffen die erforderlichen Entscheidungen. Weitere Untersuchungen oder Anschlussmaßnahmen werden dem betroffenen Bereich zugeordnet.
Die Bezeichnung „Verfüllung“ allein legt den anzuwendenden Rechtsrahmen nicht fest. Für das Auf- oder Einbringen von Materialien auf oder in den Boden enthalten in Deutschland beispielsweise §§ 6 bis 8 BBodSchV eigene Anforderungen und Anwendungsgrenzen. Die zuständigen Fachstellen klären, welche Anforderungen für den vorgesehenen Materialeinsatz gelten.
Eine neue Leitung, ein Schacht oder ein anderer Eingriff kann einen Bereich betreffen, der im bisherigen Bericht nicht enthalten ist. Lage und Tiefe müssen deshalb mit dem Nachweis übereinstimmen. Ist eine ergänzende Untersuchung erforderlich, richtet sich das Verfahren nach dem Eingriff und den tatsächlichen Bedingungen. Ob dafür eine Tiefen- oder Bohrlochsondierung geeignet ist, wird fachlich geprüft. Die Messbarkeit auf Ablagerungsflächen ist dabei eine eigene fachliche Frage.
Halten Sie für den nächsten Arbeitsschritt fest, welche Flächen und Tiefen untersucht wurden und welche Voraussetzungen noch fehlen. Ein Vermerk wie „geprüft“ sagt ohne Gegenstand und Umfang zu wenig aus. Benennen Sie den Bericht und seine räumliche Zuordnung; Annahme-, Genehmigungs- oder Betriebsentscheidungen bleiben bei den dafür zuständigen Beteiligten.
Die Unterlagenprüfung klärt zunächst, was über den vorgesehenen Bereich bereits bekannt ist. Sie kann nutzbare Ergebnisse und offene Fragen herausarbeiten. Sie erzeugt jedoch keine neuen Messdaten für einen bislang nicht untersuchten Bodenraum. Der weitere Auftrag wird aus der verbleibenden Frage abgeleitet. Dabei werden die dokumentierten Grenzen älterer Untersuchungen mitgeführt, auch wenn deren Ergebnisse in eine neue Übersicht übernommen werden. Historische Nutzungsangaben und Luftbildauswertungen helfen, den Kampfmittelverdacht und den Bedarf weiterer Untersuchungen einzuordnen.
Metallische Bestandteile, Einbauten und die Beschaffenheit des Untergrunds können geophysikalische Untersuchungen beeinflussen. Die Eignung wird für die konkrete Aufgabe beurteilt. Eine frei zugängliche Fläche ist nicht automatisch ausreichend auswertbar. Ebenso legt die Bezeichnung als Verfüllfläche kein bestimmtes Verfahren fest. Vor der Feldarbeit werden Untersuchungsziel, bekannter Zustand und erforderliche Voraussetzungen miteinander abgeglichen. Geomagnetik erfasst magnetische Auffälligkeiten; TDEM erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten elektrisch leitfähiger Körper. Georadar kann bei geeigneten Bodenbedingungen zusätzliche Informationen über Strukturen und Schichtgrenzen liefern. Stark leitfähige Böden können seine nutzbare Reichweite begrenzen. Die Verfahren werden nach ihrem jeweiligen Untersuchungsziel und den erkennbaren Störeinflüssen kombiniert.
Für tiefere Eingriffe oder einzelne Bohr- und Fundamentpunkte wird der zu untersuchende Bodenraum mit der erreichbaren Messabdeckung abgeglichen. Ansatzhöhe, geplante Tiefe und räumlicher Verlauf werden dem Untersuchungsraster zugeordnet. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor dem Herstellen der Bohrungen festgelegt. Bohrtiefe, gegebenenfalls Verrohrung und Dokumentation richten sich nach der Aufgabe und den örtlichen Bedingungen.
Bei geeigneter Aufgabenstellung kann die Kampfmittelbearbeitung mit dem schrittweisen Aushub verbunden werden. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Aushublagen, Stoppsignal, Weisungsbefugnisse und Meldewege werden vor Beginn mit Bauleitung und Fachpersonal abgestimmt; die ausgeführten Abschnitte und Befunde werden dokumentiert.
Bleiben Bereiche eingeschränkt auswertbar oder Fragen offen, wird der erforderliche nächste Schritt fachlich bestimmt. Dabei können ergänzende Informationen oder weitere Untersuchungen relevant sein. Eine rein optische Kontrolle ersetzt keine erforderliche technische Untersuchung. Die Begründung des weiteren Vorgehens bleibt auf den tatsächlichen Abschnitt bezogen. Aus einer geeigneten Lösung für einen Bereich wird kein allgemeines Standardverfahren für jede Ablagerung abgeleitet.
FONTANA-EOD stimmt den vereinbarten Untersuchungsumfang mit den bereitgestellten Flächen- und Eingriffsangaben ab. Der Bericht soll anschließend erkennen lassen, welcher Bereich bearbeitet wurde und welche Einschränkungen für seine Verwendung gelten. Eine kurze betriebliche Übersicht kann diesen Stand weitergeben, sollte aber auf den vollständigen Bericht mit seinen Anlagen verweisen.
Für einen späteren Auftrag ist hilfreich, Veränderungen der Fläche nicht nur mündlich weiterzugeben. Ein aktueller Plan mit beschriebenen Abträgen, Auffüllungen oder neuen Anlagen erleichtert den fachlichen Vergleich. Auch wenn die Betriebsfläche gleich bezeichnet wird, kann der nächste Eingriff einen anderen Bodenraum betreffen. Die Dokumentation wird deshalb nicht allein anhand des Flächennamens ausgewählt.
Sind mehrere Fachstellen beteiligt, bleibt die jeweilige Aussage getrennt erkennbar. Die Kampfmittelunterlagen können gemeinsam mit Materialanalysen, Betriebsangaben und weiteren Plänen übergeben werden. Jeder Bericht behält dabei seinen Untersuchungsgegenstand und die dafür geltenden Bedingungen. Der Betreiber erhält nachvollziehbare Grundlagen für die konkrete weitere Abstimmung.
Rückfragen zu fehlenden Angaben werden möglichst auf eine bestimmte Anlage oder einen bestimmten Bereich bezogen. Das vermeidet pauschale Nachforderungen an die gesamte Projektakte. Ist eine Information nicht mehr verfügbar, wird beschrieben, welche fachliche Folgerung dadurch begrenzt ist. Ein fehlender Berichtsteil wird nicht durch eine angenommene Untersuchung ergänzt.
Die Frage und der betroffene Bereich sind vor der Bearbeitung bestimmt.
Die verwendeten Berichte und Planstände bleiben nachvollziehbar.
Die Antwort benennt ihren Umfang und die noch offenen fachlichen Fragen.
Sie benennen die vorgesehene Arbeit, den benötigten Bericht und die betrieblichen Rahmenbedingungen. Sie stellen verfügbare Unterlagen bereit und koordinieren den Zugang. Welche weiteren betrieblichen oder behördlichen Entscheidungen benötigt werden, wird für die konkrete Maßnahme mit den zuständigen Stellen abgestimmt.
Die beauftragte Kampfmittelfachfirma gleicht vorhandene Erkenntnisse mit dem Eingriff ab, bestimmt den vereinbarten Untersuchungsbedarf und dokumentiert die ausgeführte Bearbeitung. Nicht erfasste Bereiche und fachliche Einschränkungen bleiben sichtbar. Das Ergebnis wird demjenigen übergeben, der es für die weitere Projektabstimmung benötigt.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung sowie die Aufgaben von Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden für den Projektort geklärt. Außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten. Ansprechpartner, Auflagen und Meldewege werden der konkreten Baumaßnahme zugeordnet.
Sie bearbeiten die ihnen zugeordneten Fragen, etwa zur stofflichen Beschaffenheit, Materialverwendung oder Anlagenplanung. Dafür können dieselben Flächenpläne wichtig sein wie für die Kampfmittelprüfung. Die Untersuchungszwecke und die jeweiligen Ergebnisse werden dennoch getrennt geführt und nicht gegenseitig ersetzt.
Bei der Kampfmittelbearbeitung auf Deponie- und Verfüllflächen in Deutschland werden Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit nach dem Sprengstoffgesetz auf die konkrete Tätigkeit bezogen. Ergänzend regelt die 1. SprengV unter anderem Fragen der Fachkunde. Welche entsprechenden Nachweise zum Auftrag gehören, wird vor der Ausführung mit den verantwortlichen Beteiligten geklärt. § 7 SprengG betrifft die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten, § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Nach § 1b SprengG zählt auch das Aufsuchen von Fundmunition zum Umgang.
Die DGUV Information 201-027 unterstützt die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung. Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und die Beseitigung von Fundmunition und wird bei einschlägigen Tätigkeiten berücksichtigt.
Die BFR KMR bieten fachliche Grundlagen für Erkundung, Planung und Dokumentation. Ihr verbindlicher Geltungsbereich betrifft die dort bezeichneten Bundesliegenschaften; für andere Projekte wird die Anwendung mit den zuständigen Beteiligten geklärt. Standortbezogene Behördenanforderungen bleiben maßgeblich.
Bei einem möglichen Kampfmittelfund die Arbeiten am Fundort sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen, Abstand halten und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die weitere Gefahrenabwehr und die Einbindung des zuständigen Kampfmittelbeseitigungsdienstes richten sich nach dem örtlichen Verfahren und den behördlichen Anweisungen.
Vor Beginn werden Untersuchungsaufgabe, Arbeitsbereich und Zuständigkeiten abgestimmt. Auch das Herstellen eines Zugangs oder einer Arbeitsfläche kann in den Boden eingreifen. Für solche vorbereitenden Arbeiten werden Untersuchungsbedarf und Reihenfolge vor Beginn gesondert geklärt. Betriebliche Abläufe und die Anforderungen an den Arbeitsschutz werden mit der geplanten Kampfmittelbearbeitung verbunden.
Die Zulässigkeit einer Ablagerung oder Materialverwendung wird nach dem jeweiligen Vorhaben beurteilt. Eine kampfmitteltechnische Aussage wird mit ihrem Gegenstand als eine Unterlage in die übrigen fachlichen Prüfungen einbezogen. Welche Regelungen und Behörden konkret maßgeblich sind, wird für den Standort und die Tätigkeit geklärt.
Soweit die vorgesehene Tätigkeit in Deutschland dem Erlaubnisvorbehalt nach § 7 SprengG unterliegt, muss die entsprechende Erlaubnis den beauftragten Umgang abdecken. Die Arbeitgeber ermitteln daneben die erforderlichen Schutzmaßnahmen anhand der konkreten Arbeitsbedingungen. Für die Abstimmung sind deshalb die vorgesehenen Tätigkeiten, die eingesetzten Arbeitsmittel und mögliche Wechselwirkungen mit dem Betrieb wichtig. Änderungen am Zugang oder Ablauf werden an die verantwortlichen Beteiligten gegeben. Die Kampfmittelunterlagen werden dabei gemeinsam mit den übrigen erforderlichen Arbeitsgrundlagen verwendet.
Für die Vorbereitung zählen die tatsächliche Fläche, ihr aktueller Zustand und der vorgesehene Bodeneingriff. Vorhandene Berichte werden genau diesem Bereich zugeordnet.

Zwei Personen mit Schutzhelmen, Tablet und Plan auf einem markierten Baufeld vor einem Bohrgerät. Lage und Grenzen des geplanten Eingriffs werden den vorhandenen Unterlagen zugeordnet.
Untersuchungen im Bestand koordinieren




Halten Sie in der Projektakte fest, welche Frage der jeweilige Bericht beantwortet. Ein Kampfmittelbericht beschreibt seinen Untersuchungsumfang. Stoffliche Unterlagen beziehen sich auf das untersuchte Material und den jeweiligen Bewertungszweck. Betriebliche Festlegungen benennen die Voraussetzungen für die vorgesehene Arbeit. Ein gemeinsamer Lageplan kann die räumliche Zuordnung unterstützen.
FONTANA-EOD übernimmt die vereinbarte Kampfmittelprüfung und ihre Dokumentation. Abfallanalytik, Deponieplanung und Materialannahme werden mit den jeweils zuständigen Fachstellen und Betreibern abgestimmt. Nennen Sie für das Angebot die benötigte Untersuchung und die bereits eingebundenen Fachstellen.
Fachliche Grundlagen: BFR KMR: Räumplanung mit Räumkonzept – Einleitung · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · § 8 DepV: Annahmeverfahren · § 6 BBodSchV: Auf- und Einbringen von Materialien
Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu historischer und technischer Erkundung, Räumkonzept, Vergabe und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung auf die konkrete Baumaßnahme auf Deponie- und Verfüllflächen sowie örtlich geltende Anforderungen und Zuständigkeiten werden gesondert geklärt.
Beschreiben Sie, welche Bodenarbeit vorgesehen ist und welche Aussage dafür benötigt wird. Ergänzen Sie Pläne, vorhandene Berichte und bekannte Einschränkungen. FONTANA-EOD kann die Kampfmittelaufgabe daran ausrichten. Anforderungen zur Materialannahme oder Materialverwendung werden von den dafür zuständigen Beteiligten beigesteuert.
Zugang, laufende Nutzung und verfügbare Arbeitsbereiche werden mit der Projektorganisation abgestimmt. Die Facharbeit erhält einen konkreten räumlichen und zeitlichen Bezug. Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt. Die Dokumentation lässt erkennen, welcher Zustand bei der Bearbeitung zugrunde lag.
Der Untersuchungsbericht wird mit der anstehenden Bodenarbeit verglichen. Die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und Bedingungen bleiben Teil der Übergabe. Noch offene Flächen werden gesondert behandelt. Weitere fachliche Nachweise behalten ihren eigenen Gegenstand und ihre zuständigen Ansprechpartner.

Nennen Sie Ort und betriebliche Bezeichnung des Standorts. Markieren Sie zusätzlich den konkret betroffenen Teilbereich und die geplante Arbeit. Ein Ansprechpartner für Zugang und aktuelle Bestandsinformationen erleichtert die Vorbereitung. Die regionale Übersicht dient der ersten Orientierung.

Vorhandene Auskünfte, Berichte und maßgebliche Planstände werden mit ihrem Flächenbezug übermittelt. Frühere Maßnahmen bleiben von der aktuellen Aufgabe unterscheidbar. Zuständige Projektbeteiligte klären offene Anforderungen. Die Fachfirma erhält dadurch eine nachvollziehbare Grundlage für die Planung ihres Beitrags.
Für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien regelt in Deutschland § 8 DepV ein eigenes Annahmeverfahren. Dazu gehören unter den dort genannten Voraussetzungen Angaben zur Herkunft und Beschaffenheit sowie weitere Nachweise und Kontrollen. Ein Kampfmittelbericht ersetzt dieses Annahmeverfahren nicht. Ebenso wenig bestätigt die abfallrechtliche Annahme allein, dass der Bodenraum einer geplanten Baumaßnahme kampfmitteltechnisch untersucht wurde.
Die benötigten Dokumente werden ihrem jeweiligen Gegenstand zugeordnet. Die Projektorganisation hält fest, wer welche Aussage benötigt und welche Stelle sie bereitstellt. So bleiben der Untersuchungsumfang für den Bodeneingriff und weitere Anforderungen an Material oder Betrieb nachvollziehbar getrennt.
Ergebnisse und Begriffe vertiefenEin Bericht wird zusammen mit seinen Lage- und Tiefenangaben verwendet. Bedingungen und nicht bearbeitete Teilbereiche bleiben sichtbar. Die nächste Bodenarbeit wird damit verglichen. Eine kurze Abschlussbezeichnung allein beschreibt den tatsächlich untersuchten Raum nicht ausreichend.
Räumliche Berichtsgrenzen nachvollziehenEine spätere Planung kann weitere Flächen oder andere Tiefen beanspruchen. Die Änderung wird mit den vorhandenen Unterlagen abgeglichen. Bereits bearbeitete Bereiche müssen dafür eindeutig erkennbar bleiben. Der zusätzliche fachliche Bedarf wird auf die neue Arbeit bezogen abgestimmt.
Ergebnisse und Begriffe vertiefenNein. Das in Deutschland geregelte Annahmeverfahren nach der Deponieverordnung prüft die Voraussetzungen für die Ablagerung des angelieferten Abfalls. Der Kampfmittelbericht beschreibt seine Untersuchung und deren Grenzen; stoffliche und abfallrechtliche Nachweise bleiben gesondert zu behandeln.
Das lässt sich nicht pauschal übertragen. Maßgeblich ist, welchen Bereich und Zustand der Bericht tatsächlich beschreibt. Später eingebrachte Materialien und veränderte Eingriffe müssen in der fachlichen Einordnung ausdrücklich berücksichtigt werden.
Nein. Die konkrete Tätigkeit und der anwendbare Rechtsrahmen sind zu unterscheiden. Die Bezeichnung der Fläche allein ersetzt weder die zuständige fachliche Einordnung noch erforderliche andere Nachweise.
Hilfreich sind der vollständige Bericht mit Anlagen, die Zuordnung zur geplanten Arbeit und eine Übersicht offener Bereiche. Welche weiteren Unterlagen der Betreiber verlangt, ist für die konkrete Maßnahme gesondert abzustimmen. Für die kampfmittelbezogene Leistungs- und Kostenabgrenzung zählen der vorgesehene Untersuchungsraum, geeignete Verfahren, Zugänglichkeit, Schutzvorgaben, Auswertung und Dokumentationsbedarf.
Für abfallrechtliche Annahmeentscheidungen und betriebliche Voraussetzungen sind die dafür zuständigen Betreiber, Fachstellen und gegebenenfalls Behörden einzubinden. FONTANA-EOD liefert den Bericht über die vereinbarte Kampfmittelprüfung mit seinem dokumentierten Umfang.
Nicht automatisch. Entscheidend ist, welchen Bereich und Zustand er beschreibt und ob seine Aussage zur geplanten Arbeit passt. Veränderungen der Fläche und des Eingriffs werden fachlich mit dem dokumentierten Umfang abgeglichen.
Die verfügbaren Angaben zur Herkunft und zu späteren Materialbewegungen werden zusammengestellt. Nicht belegte Zuordnungen bleiben offen. Ein Bericht wird nicht allein aufgrund einer ähnlichen Materialbezeichnung auf einen anderen Bereich übertragen.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen, Abstand halten und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen. Bauleitung, Betreiber und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern.
Benennen Sie die geplante Arbeit mit Lageplan, Fläche und Tiefenbezug. Geben Sie an, welche Oberfläche aktuell vorliegt und ob vorbereitende Abträge oder Auffüllungen vorgesehen sind. Fügen Sie Adresse beziehungsweise Region, verfügbare Flurstücksangaben, Leitungspläne, Auflagen, historische Erkenntnisse und den aktuellen Projektstatus bei, soweit diese Angaben vorliegen.
Fügen Sie Kampfmittelberichte vollständig bei. Materialanalysen und betriebliche Unterlagen können ergänzend mitgegeben werden, bleiben aber nach ihrem Untersuchungszweck getrennt. Nennen Sie den Empfänger des Berichts und die bereits eingebundenen Ansprechpartner, insbesondere bei Umweltfachstellen und im Betrieb. So lassen sich Untersuchungsumfang und Angebotsgrundlage auf die nächste benötigte Entscheidung abstimmen.
Beschreiben Sie, wann und in welchem Zustand die Fläche zur Verfügung stehen soll. Benennen Sie andere Arbeiten, die den Zugang oder die Messbedingungen verändern können. Der Termin wird mit dem benötigten Untersuchungsumfang abgestimmt.
Kennzeichnen Sie unklare Flächengrenzen und fehlende Anlagen bereits bei der Anfrage. Benennen Sie, welche Angaben noch beschafft werden können. Die fachliche Vorbereitung kann dann gezielt klären, welche Aussage mit dem vorhandenen Stand möglich ist und welche Ergänzung benötigt wird.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.