Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Beim Rückbau verändert sich die Fläche: Fundamente bleiben zunächst im Boden, neue Bereiche werden zugänglich und die Arbeitshöhe kann sich ändern. FONTANA-EOD gleicht die geplanten Bodeneingriffe mit vorhandenen Kampfmittelunterlagen ab und untersucht den vereinbarten Bereich. Senden Sie als Auftraggeber oder Rückbauplaner die Bestands- und Rückbaupläne, bekannte Tiefen sowie den vorgesehenen Zwischenzustand für die fachliche Auftragsklärung.
Arbeiten an Fundamenten und Leitungen angeben.
Verbliebene Bauteile und Geländehöhen festhalten.
Berichte mit den späteren Eingriffen abgleichen.
Der Abbruch eines oberirdischen Bauteils und das Entfernen einer Gründung betreffen nicht automatisch denselben Bodenraum. Für die Kampfmittelplanung ist deshalb wichtig, welche Arbeiten tatsächlich unter die vorhandene Oberfläche reichen. Geben Sie auch Nebenarbeiten mit Bodeneingriffen an. Im Rückbauplan müssen die betroffenen Bereiche und Tiefen erkennbar sein.

Die Rückbauplanung benennt Fundamente, erdberührte Bauteile und weitere vorgesehene Bodeneingriffe. Lage und Tiefe werden soweit bekannt bereitgestellt. Ungeklärte Bestandsangaben bleiben erkennbar. Die Kampfmittelplanung kann damit den konkreten Eingriffsraum und die noch benötigten Informationen bestimmen.
Leistungen für die geplanten Rückbaueingriffe wählen
Berichte und Plananlagen werden mit dem vorgesehenen Rückbau verglichen. Entscheidend ist, welche Bereiche und Bedingungen sie tatsächlich behandeln. Eine frühere Untersuchung auf demselben Grundstück wird mit ihrem Umfang erhalten. Noch nicht erfasste Arbeiten bleiben als eigener Bedarf erkennbar.
Vorhandene Berichte dem Rückbau zuordnen
Ein Gebäude oder eine Befestigung kann Teile der Fläche zunächst überdecken. Die Fachfirma stimmt die Untersuchung auf den jeweils erreichbaren Zustand ab. Vorbereitende Arbeiten mit eigenem Bodeneingriff werden dabei als eigene Aufgabe berücksichtigt. Der neue Zugang allein beschreibt noch keinen abgeschlossenen Untersuchungsstand.
Verfahren nach dem erreichbaren Bauzustand wählen
Nach dem Rückbau können andere Gründungen, Trassen oder Geländehöhen geplant sein. Diese Arbeiten werden mit den vorhandenen Ergebnissen abgeglichen. Die Dokumentation des Rückbaustands bleibt erhalten. Zusätzliche Anforderungen aus der Folgenutzung werden dem neuen Eingriff zugeordnet.
Folgenutzung mit dokumentierten Ergebnissen vergleichenFür die Kampfmittelaufgabe zählt, welcher Bodenraum im nächsten Arbeitsschritt berührt wird. Gebäudeabbruch, Fundamentausbau und Vorbereitung der Nachnutzung werden deshalb mit ihrem jeweiligen Zustand betrachtet.

Bei einem zunächst oberirdischen Rückbau ist zu klären, welche begleitenden Arbeiten dennoch in den Boden eingreifen. Dazu können beispielsweise geplante Leitungsarbeiten gehören. Benennen Sie diese Tätigkeiten mit Lage und Tiefe. Die spätere Darstellung einer freien Fläche beschreibt nicht automatisch die Voraussetzungen des ersten Rückbauschritts. Der Auftrag sollte erkennen lassen, welche Arbeiten jetzt beurteilt werden und welche erst in einer folgenden Phase anstehen.
Rückbau im industriellen Bestand einordnen
Beim Ausbau von Fundamenten, Kellern oder Leitungen wird der tatsächliche Verlauf der Bauteile benötigt. Bestandspläne können dafür eine Grundlage sein, müssen aber mit bekannten Abweichungen ergänzt werden. Nicht zugängliche Bereiche bleiben als solche erkennbar. Der Untersuchungsbedarf richtet sich nach dem vorgesehenen Eingriff, nicht allein nach dem sichtbaren Gebäudegrundriss. Werden Bauteile anders angetroffen als beschrieben, wird die weitere Arbeit fachlich neu abgeglichen.
Untersuchungen für unterirdische Bauteile abstimmen
Nach dem Rückbau können neue Gründungen, Leitungen oder Geländemodellierungen vorgesehen sein. Deren Eingriffsraum wird mit den vorhandenen Ergebnissen verglichen. Eine Untersuchung für den Ausbau eines alten Bauteils ist nicht ohne Weiteres eine Untersuchung sämtlicher späterer Arbeiten. Nutzbare Ergebnisse werden übernommen, offene Bereiche konkret benannt. So lässt sich die Nachnutzung an den erreichten Stand anschließen, ohne den früheren Untersuchungsumfang zu überdehnen.
Weitere Untersuchungen für die Nachnutzung abstimmenKann der betreffende Bereich fachlich geeignet untersucht werden, wird diese Möglichkeit in die Ablaufplanung einbezogen. Dafür müssen Zugang, Arbeitsfläche und die benötigten Unterlagen abgestimmt sein. Eine geplante Freimachung wird nicht als bereits ausgeführter Zustand vorausgesetzt. Entscheidend ist, welche Bedingungen zum Untersuchungstermin tatsächlich verfügbar sind und ob das Verfahren unter diesen Bedingungen die konkrete Aufgabe beantworten kann.
Wird ein Bereich erst während des Rückbaus erreichbar, werden die Voraussetzungen und die geeignete Reihenfolge vorab fachlich festgelegt. Das spätere Zugänglichwerden rechtfertigt nicht von selbst einen beliebigen vorgelagerten Bodeneingriff. Die Planung muss beschreiben, welche Arbeit in welchem Zustand erfolgen kann und wo eine erneute Abstimmung notwendig wird. Ein baubegleitendes Verfahren wird nur bei fachlicher Eignung vorgesehen und umfasst die dafür erforderliche Untersuchung. Die Rückbauplanung beschreibt dazu, welche oberirdischen Bauteile entfernt werden und welche unterirdischen Teile zunächst bestehen bleiben. Fotos und Bestandspläne können helfen, den vorgesehenen Zwischenzustand eindeutig zu bezeichnen. Eine erst später frei werdende Messfläche wird im Ablauf mit dem passenden Bearbeitungszeitpunkt verbunden. Planung und Fachfirma stimmen ab, welche Angaben nach dem Freilegen erneut benötigt werden. Neue Erkenntnisse über den Bestand werden vor dem davon betroffenen nächsten Arbeitsschritt übermittelt. Die Rückmeldung unterscheidet den geplanten Zustand vom tatsächlich angetroffenen Zustand.
Bei abweichenden Fundamenttiefen, zusätzlichen Bauteilen oder anderen Leitungsverläufen wird zunächst der betroffene Eingriff neu beschrieben. Die vorhandenen Kampfmittelunterlagen werden genau damit verglichen. Die Abweichung kann einen begrenzten Bereich betreffen; sie wird nicht pauschal auf die gesamte Fläche übertragen. Für die weitere Ausführung muss jedoch geklärt sein, ob der veränderte Bodenraum bereits erfasst ist oder zusätzliche Bearbeitung benötigt. Zeigen Sie im aktualisierten Plan, welche Bauteile anders vorgefunden wurden und welche zusätzlichen Bodenräume die Änderung betrifft. Zu berücksichtigen sind auch vorgesehene Arbeitsräume, Hilfsgruben oder geänderte Zugänge, soweit sie neue Eingriffe verursachen. Die Rückbauleitung und die beteiligten Fachplaner erhalten denselben nachvollziehbaren Stand. Angaben aus einer Bauteilaufnahme werden ihrem Zweck zugeordnet; sie ersetzen keine kampfmitteltechnische Untersuchung. Die weitere Bearbeitung wird für den konkret betroffenen Bereich abgestimmt und anschließend so dokumentiert, dass ihr Bezug zur Rückbauplanung erhalten bleibt.
Benennen Sie, welche Bauteile nach dem ersten Schritt noch vorhanden sein sollen und welche Geländehöhe dann erwartet wird. Für die Vorbereitung der Untersuchung benötigen wir diesen Zwischenzustand mit den tatsächlichen Arbeitsflächen und ihren Grenzen. Die Darstellung des späteren Neubaus allein beschreibt ihn nicht.
Übergeben Sie Pläne zu bestehenden Gründungen, unterirdischen Bauteilen und relevanten Leitungen, soweit diese vorliegen. Kennzeichnen Sie fehlende oder widersprüchliche Bestandsangaben. Prüfen Sie, ob ein vorhandener Bericht nur das Umfeld oder auch den vorgesehenen Eingriff unter einem Bauteil erfasst. Entscheidend sind sein räumlicher Umfang und seine fachliche Aussage.
Wenn der Bestand vom Plan abweicht, kann sich auch die Kampfmittelaufgabe ändern. Ein tiefer reichendes Bauteil oder eine andere Rückbaugrenze ist nicht automatisch vom bisherigen Untersuchungsumfang erfasst. Lassen Sie den veränderten Eingriff fachlich abgleichen, bevor die betroffenen Bodenarbeiten fortgeführt werden.
Stellen Sie dar, welche Bauteile nach den vorhandenen Unterlagen im Boden liegen und welche davon entfernt werden sollen. Bekannte Unsicherheiten gehören in dieselbe Übersicht. Ein Plan der späteren Freifläche lässt die zwischenzeitlichen Hindernisse oft nicht erkennen. Für die Untersuchung wird deshalb der tatsächlich vorgesehene Zustand benötigt. Die Bezeichnungen der Bauteile sollten in Rückbauplanung, Untersuchung und späterer Übergabe wieder auffindbar bleiben.
Wenn Gelände abgesenkt oder aufgefüllt wird, verändert sich der Bezug für eine Tiefe unter Oberfläche. Geben Sie die vorgesehene Arbeitshöhe zusammen mit dem Bauteilverlauf an. Ein Schnitt kann Zusammenhänge zeigen, die im Lageplan nicht erkennbar sind. Die Angaben werden von der zuständigen Planung bereitgestellt. Fehlende Höhen werden nicht durch eine Schätzung in der Kampfmittelunterlage ersetzt.
Vereinbaren Sie, wer nach einem Rückbauschritt den tatsächlichen Zustand mitteilt und die Unterlagen weitergibt. Dazu gehören verbliebene Bauteile, Abweichungen und noch nicht zugängliche Bereiche. Der nächste Auftragnehmer benötigt nicht nur eine Terminbestätigung, sondern eine fachlich verständliche Beschreibung der übernommenen Fläche. Eine vereinbarte Übergabe ersetzt dabei keine noch ausstehende Untersuchung, sondern macht deren Voraussetzungen nachvollziehbar.
Ist ein Bauteil größer oder tiefer als in den Unterlagen beschrieben, wird die Abweichung im Plan festgehalten und an die Fachverantwortlichen gegeben. Für die Kampfmittelprüfung ist maßgeblich, welcher zusätzliche Bodenraum betroffen ist. Ein früherer Bericht kann Teile davon bereits erfassen; das ist anhand seines dokumentierten Umfangs zu prüfen. Die weitere Vorgehensweise wird aus diesem Vergleich abgeleitet. Weder die bloße Nähe zu einer untersuchten Stelle noch die Fortsetzung desselben Rückbauauftrags erweitert den Nachweis automatisch.
Eine neu zugängliche Oberfläche kann zusätzliche Untersuchungsmöglichkeiten eröffnen. Zunächst ist zu prüfen, welche Aussage die vorhandenen Ergebnisse bereits tragen und welche Frage noch offen ist. Die zugängliche Fläche wird mit ihrem Höhenbezug und verbliebenen Einbauten beschrieben. Ein Untersuchungsergebnis aus einem früheren Zustand wird nicht pauschal verworfen; es wird auf seine weitere Verwendbarkeit geprüft. Der dokumentierte Stand kann anschließend gezielt um die noch benötigte Erkenntnis ergänzt werden. Noch erforderliche Untersuchungen werden den offenen Teilflächen zugeordnet. Soweit Kampfmittel geborgen werden, werden Lage, Tiefe und Ergebnis im Räumprotokoll dokumentiert.
Vereinbaren Sie vorab, welcher Bereich nach einem Rückbauschritt zur weiteren Bearbeitung übergeben werden soll. Halten Sie notwendige Zugänge, verbleibende Bauteile und den vorgesehenen Höhenbezug fest. Vereinbaren Sie neben dem Übergabetermin auch, in welchem Zustand die Arbeitsfläche verfügbar sein soll. Übermitteln Sie hierzu Bestands- und Rückbaupläne sowie vorhandene Kampfmittelberichte; auf dieser Grundlage wird der Untersuchungsauftrag abgegrenzt.
Geben Sie Abweichungen an die beteiligten Fachstellen weiter. Dokumentierte Rückbaustände, verfügbare Bestandsangaben und ein aktueller Lageplan helfen bei diesem Vergleich. Kennzeichnen Sie fehlende Informationen ausdrücklich. Ist ein Bauteil nicht mehr sichtbar, ist damit noch nicht belegt, dass sein gesamter unterirdischer Bereich entfernt oder untersucht wurde.
Vorhandene Nutzungsangaben, historische Unterlagen und Luftbildauswertungen werden mit dem geplanten Arbeitsbereich abgeglichen. Sie helfen, den Kampfmittelverdacht und verbleibende Untersuchungsfragen einzuordnen. Die Unterscheidung zwischen früherem Bestand, geplantem Rückbau und dem tatsächlich erreichten Bauzustand bleibt für die weitere Untersuchung erhalten. Bleiben historische Fragen offen, werden ergänzende Nutzungsunterlagen recherchiert und geeignete Kriegsluftbilder ausgewertet, soweit verfügbar. Die Erkenntnisse und Auswertungsgrenzen werden dem heute geplanten Eingriff zugeordnet.
Bodenaufbau, Eingriffstiefe, metallische Störeinflüsse und erreichbare Flächen bestimmen die Eignung der Verfahren. Messraster, gegebenenfalls Bohrpunkte und Aushubabschnitte werden auf den benötigten Untersuchungsraum abgestimmt. Zugang, Leitungsumfeld und Schutzvorgaben werden vor der Ausführung geklärt.
Die beauftragte Untersuchung wird im abgestimmten Bereich und Bauzustand ausgeführt. Messdaten, Befunde und Einschränkungen werden mit Lage-, Höhen- und Tiefenbezug aufgenommen. Bei einer baubegleitenden Bearbeitung werden die vereinbarten Untersuchungs- und Abtragsschritte abschnittsweise dokumentiert.
Messdaten und Befunde werden fachlich bewertet. Der Bericht dokumentiert untersuchten Bereich, Bauzustand, verwendete Verfahren und verbliebene Einschränkungen. Bericht und räumliche Anlagen werden an die vereinbarten Empfänger übergeben. Noch erforderliche Untersuchungen oder andere Fachprüfungen bleiben dem betroffenen Bereich zugeordnet, damit die anschließende Planung mit dem erreichten Stand arbeiten kann.
Gleichen Sie die vorhandenen Ergebnisse mit dem aktuellen Flächenzustand und dem nächsten geplanten Eingriff ab. Eine neue Gründung kann beispielsweise über den alten Rückbaubereich hinausreichen. Die Ergebnisse der ersten Phase werden genutzt, ihre räumlichen und methodischen Grenzen bleiben dabei erhalten.
Bewehrte Bauteilreste, metallische Einbauten und aufgefüllte Bereiche können geophysikalische Messungen beeinflussen. Ein optisch freies Baufeld ist deshalb noch kein Nachweis ausreichender Auswertbarkeit. Das Verfahren richtet sich nach dem Untersuchungsziel und den tatsächlich verbliebenen Einbauten. Der Rückbaufortschritt allein bestimmt nicht, welches Verfahren geeignet ist.
Wird ein Bereich erst während der Arbeiten zugänglich, ist zu prüfen, ob dort eine baubegleitende Kampfmittelsondierung fachlich geeignet ist. Die BFR KMR beschreiben dafür ein Fachverfahren mit Sondierung. Das bloße Beobachten des Baggeraushubs ist kein gleichwertiger Ersatz für eine Kampfmitteluntersuchung; technisch mögliche Vorerkundung wird dadurch nicht pauschal entbehrlich.
Beim Rückbau können neben Kampfmitteln andere Gefährdungen relevant sein. In Deutschland verpflichtet § 5a GefStoffV den Veranlasser, dem ausführenden Unternehmen vor Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen die vorliegenden Informationen aus der Bau- oder Nutzungsgeschichte zu vorhandenen oder vermuteten Gefahrstoffen schriftlich oder elektronisch bereitzustellen. Geben Sie diese Angaben für die Gefahrstoffbearbeitung getrennt vom Kampfmittelbericht weiter. Die Schadstoffbewertung von Bauteilen wird von der zuständigen Fachstelle gesondert dokumentiert.
Berichte zur früheren Nutzung, zu ausgeführten Untersuchungen und zum Bestand können die Vorbereitung unterstützen. Sie werden nach ihrem tatsächlichen Aussageumfang gelesen. Eine historische Bewertung, ein Messbericht und ein Rückbauplan sind unterschiedliche Grundlagen. Erst ihr Bezug zum vorgesehenen Eingriff zeigt, welche Frage bereits beantwortet ist. Die Unterlagenprüfung kann fehlende Angaben benennen, erzeugt aber keine neuen Geländemessungen. Historische Nutzungsangaben und Luftbildauswertungen helfen, den Kampfmittelverdacht und den Bedarf weiterer Untersuchungen einzuordnen.
Bewehrung, Metall und andere Einbauten können die Erfassung und Interpretation geophysikalischer Daten beeinflussen. Geben Sie bekannte Bauteile und Reste daher bereits in der Vorbereitung an. Eine optisch ebene Fläche ist kein Beleg für geeignete Messbedingungen. Das Verfahren wird nach dem Untersuchungsziel und dem tatsächlichen Zustand gewählt. Geomagnetik erfasst magnetische Auffälligkeiten; TDEM erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten elektrisch leitfähiger Körper. Georadar kann bei geeigneten Bodenbedingungen zusätzliche Informationen über Strukturen und Schichtgrenzen liefern. Stark leitfähige Böden können seine nutzbare Reichweite begrenzen. Die Verfahren werden nach ihrem jeweiligen Untersuchungsziel und den erkennbaren Störeinflüssen kombiniert.
Für tiefere Eingriffe oder einzelne Bohr- und Fundamentpunkte wird der zu untersuchende Bodenraum mit der erreichbaren Messabdeckung abgeglichen. Ansatzhöhe, geplante Tiefe und räumlicher Verlauf werden dem Untersuchungsraster zugeordnet. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor dem Herstellen der Bohrungen festgelegt. Bohrtiefe, gegebenenfalls Verrohrung und Dokumentation richten sich nach der Aufgabe und den örtlichen Bedingungen.
Ein baubegleitender Ablauf muss die erforderliche Untersuchung mit der Abfolge der Arbeiten verbinden. Er wird nicht durch bloße Sichtbeobachtung des Abbruchs ersetzt. Die fachliche Planung beschreibt, welche Bereiche in welchem Zustand untersucht werden können und wie Ergebnisse in den weiteren Ablauf eingehen. Soweit eine geeignete Vorerkundung möglich und erforderlich ist, wird sie nicht allein wegen des vorgesehenen Rückbaubeginns ausgelassen. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Aushublagen, Stoppsignal, Weisungsbefugnisse und Meldewege werden vor Beginn mit Bauleitung und Fachpersonal abgestimmt. Aushubsohle und Grubenwände beziehungsweise Böschungen werden im vorgesehenen Verfahren systematisch untersucht und die Ergebnisse dokumentiert.
FONTANA-EOD stimmt die vereinbarte Untersuchung auf den beschriebenen Rückbauschritt ab und dokumentiert den bearbeiteten Bereich. Für die spätere Verwendung ist wichtig, welcher Zustand zum Zeitpunkt der Untersuchung vorlag. Eine knappe Übergabe sollte deshalb auf den vollständigen Bericht und die zugehörigen Pläne verweisen.
Eine neue Planung kann vorhandene Erkenntnisse weiterhin nutzen. Voraussetzung ist, dass deren räumlicher Umfang und die fachlichen Grenzen verstanden werden. Die Ergänzung wird auf den geänderten Eingriff und den tatsächlich noch benötigten Untersuchungsumfang ausgerichtet.
Für die Projektakte werden ursprüngliche und fortgeschriebene Unterlagen unterscheidbar gehalten. Ein neuer Plan ersetzt nicht stillschweigend denjenigen, auf den ein älteres Ergebnis bezogen war. Bei Rückfragen muss nachvollziehbar sein, welcher Eingriff damals betrachtet wurde. Diese Zuordnung unterstützt die spätere Abstimmung mit Planung, Bauleitung und ausführenden Unternehmen.
Wenn eine Fläche nur teilweise übergeben werden kann, werden nutzbare und noch offene Bereiche getrennt bezeichnet. Die gemeinsame Adresse genügt dafür nicht. Auch ein vollständig abgeschlossener oberirdischer Rückbau sagt allein nichts über die Untersuchung des Untergrunds aus. Die technische Rückmeldung beschreibt daher die tatsächlich bearbeitete Aufgabe und den Stand der noch anstehenden Schritte.
Die Frage und der betroffene Bereich sind vor der Bearbeitung bestimmt.
Die verwendeten Berichte und Planstände bleiben nachvollziehbar.
Die Antwort benennt ihren Umfang und die noch offenen fachlichen Fragen.
Sie beschreiben Bestand, Abfolge und Zielzustand. Bekannte Informationen zu Bauteilen, Leitungen und anderen Gefährdungen werden den zuständigen Beteiligten bereitgestellt. Änderungen gegenüber dem Plan werden mitgeteilt, bevor daraus eine andere Bauhandlung im Boden entsteht.
Die beauftragte Kampfmittelfachfirma beurteilt die vorhandenen Erkenntnisse bezogen auf den Eingriff und bereitet die vereinbarte Untersuchung vor. Verfahren und Umfang werden fachlich begründet. Der Bericht benennt die tatsächlich erfassten Bereiche und Einschränkungen für die weitere Verwendung.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung sowie die Aufgaben von Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden für den Projektort geklärt. Außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten. Ansprechpartner, Auflagen und Meldewege werden der konkreten Baumaßnahme zugeordnet.
Sie benötigen den aktuellen Planstand mit den zugehörigen Untersuchungsergebnissen. Vorbereitende Arbeiten und spätere Neubauabschnitte bleiben als eigene Aufgaben erkennbar. Abweichungen werden an die verantwortlichen Fachstellen zurückgegeben und nicht durch eine eigenständige Erweiterung der Berichtsaussage gelöst.
Bei der Kampfmittelbearbeitung für Rückbau und Flächenrevitalisierung in Deutschland werden Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit nach dem Sprengstoffgesetz auf die konkrete Tätigkeit bezogen. Ergänzend regelt die 1. SprengV unter anderem Fragen der Fachkunde. Welche entsprechenden Nachweise zum Auftrag gehören, wird vor der Ausführung mit den verantwortlichen Beteiligten geklärt. § 7 SprengG betrifft die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten, § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Nach § 1b SprengG zählt auch das Aufsuchen von Fundmunition zum Umgang.
Die DGUV Information 201-027 unterstützt die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung. Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und die Beseitigung von Fundmunition und wird bei einschlägigen Tätigkeiten berücksichtigt.
Die BFR KMR bieten fachliche Grundlagen für Erkundung, Planung und Dokumentation. Ihr verbindlicher Geltungsbereich betrifft die dort bezeichneten Bundesliegenschaften; für andere Projekte wird die Anwendung mit den zuständigen Beteiligten geklärt. Standortbezogene Behördenanforderungen bleiben maßgeblich.
Bei einem möglichen Kampfmittelfund die Arbeiten am Fundort sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen, Abstand halten und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die weitere Gefahrenabwehr und die Einbindung des zuständigen Kampfmittelbeseitigungsdienstes richten sich nach dem örtlichen Verfahren und den behördlichen Anweisungen.
Vorhandene Angaben zu Gefahrstoffen werden für die zuständige Fachbearbeitung bereitgestellt. Die dafür geltenden Informationspflichten und die Kampfmittelaufgabe betreffen unterschiedliche Fragen. Ein gemeinsamer Rückbauablauf muss beide berücksichtigen. Die fachlichen Ergebnisse werden getrennt dokumentiert; eine Schadstoffbewertung wird nicht als Kampfmittelnachweis verwendet.
Auch das Entfernen von unterirdischen Resten oder das Herstellen einer Arbeitsfläche kann selbst einen Untersuchungsbedarf auslösen. Die benötigten Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor Beginn dem jeweiligen Vorbereitungsschritt zugeordnet. Die Reihenfolge wird mit den verantwortlichen Stellen abgestimmt.
Unterliegt die vorgesehene Tätigkeit in Deutschland § 7 SprengG, ist die entsprechende Erlaubnis auf den beauftragten Umgang zu beziehen. Rückbau- und Kampfmittelaufgaben werden dafür nachvollziehbar getrennt beschrieben. Die Arbeitgeber beurteilen die mit ihren Tätigkeiten verbundenen Gefährdungen und bestimmen die notwendigen Schutzmaßnahmen. Im Rückbau sind wechselnde Arbeitsbereiche und die Abfolge verschiedener Unternehmen bei der Abstimmung besonders relevant. Teilen Sie mit, wann ein Bereich tatsächlich zugänglich wird und welche anderen Arbeiten dort noch stattfinden sollen. Für jeden Arbeitsschritt werden Zugang, Untersuchungsstand und erforderliche Schutzmaßnahmen rechtzeitig mit den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Verbliebene Bauteile, zugängliche Flächen und der Höhenbezug bilden die Grundlage für die nächste Untersuchung. Die spätere Nachnutzung wird zusätzlich mit den vorhandenen Ergebnissen abgeglichen.

Zwei Personen mit Schutzhelmen, Tablet und Plan auf einem markierten Baufeld vor einem Bohrgerät. Beim Rückbau werden unterirdische Bauteile gesondert im Plan erfasst.
Untersuchungsbedarf für die Nachnutzung klären




Der Kampfmittelbericht sollte erkennen lassen, auf welchen Flächenzustand sich seine Aussage bezieht. Dazu gehören der bearbeitete Bereich, relevante Höhen und dokumentierte Einschränkungen. Der zugehörige Rückbaustand hilft später zu verstehen, welche Bauteile oder Flächen zum Untersuchungszeitpunkt noch nicht zugänglich waren.
Geben Sie dem nachfolgenden Planungsteam die vorhandenen Ergebnisse und die noch offenen Untersuchungsaufgaben weiter. Für die Nachnutzung werden die vorgesehenen Gründungen, Leitungen und Geländeveränderungen mit dem dokumentierten Untersuchungsraum abgeglichen. FONTANA-EOD übernimmt die vereinbarte Kampfmittelprüfung und ihre Dokumentation. Abbruchplanung, Tragwerksbewertung und Schadstoffsanierung bleiben gesonderte Fachleistungen.
Fachliche Grundlagen: BFR KMR: Räumplanung mit Räumkonzept – Einleitung · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · § 5a GefStoffV: Informationen bei Tätigkeiten an Anlagen · BFR KMR: Baubegleitende Kampfmittelräumung
Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu historischer und technischer Erkundung, Räumkonzept, Vergabe und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung auf die konkrete Baumaßnahme im Rückbau sowie örtlich geltende Anforderungen und Zuständigkeiten werden gesondert geklärt.
Übermitteln Sie den aktuellen Bestands- und Rückbauplan sowie bekannte Untersuchungsunterlagen. Benennen Sie die Arbeiten unterhalb der Oberfläche und ungeklärte Bauteile. FONTANA-EOD kann den Bedarf an Kampfmitteluntersuchungen darauf beziehen und die nächsten fachlichen Abstimmungen vorbereiten.
Die Projektbeteiligten stimmen ab, wann sich Zugang und vorgesehene Bodenarbeit ändern. Der jeweilige Stand wird in den Plänen erkennbar gehalten. Untersuchungen und Rückbauarbeiten werden diesem Stand zugeordnet. Neue Erkenntnisse werden vor dem folgenden Eingriff weitergegeben.
Nach der bearbeiteten Phase werden Ergebnisse, Grenzen und verbleibende Aufgaben zusammen mit den räumlichen Anlagen übermittelt. Die weitere Planung vergleicht diese Angaben mit der Folgenutzung. Ein neuer Entwurf wird nicht allein aufgrund derselben Grundstücksfläche durch frühere Aussagen abgedeckt.

Nennen Sie Ort, Projektfläche und die vom Rückbau betroffenen Bauwerke. Ergänzen Sie den Ansprechpartner für Bestandspläne und den aktuellen Zugang. Die regionale Übersicht erleichtert die Orientierung. Für die Fachplanung bleiben die konkreten Eingriffe und verfügbaren Erkenntnisse maßgeblich.

Berichte und Auskünfte werden mit ihrem jeweiligen Planstand und Flächenbezug übermittelt. Die zuständigen Beteiligten klären Anforderungen an Rückbau und Folgenutzung. Noch offene Entscheidungen bleiben kenntlich. Die Kampfmittelaufgabe erhält dadurch eine nachvollziehbare Grundlage innerhalb der Gesamtplanung.
Die Freimachung einer Fläche kann die Zugänglichkeit für eine spätere Untersuchung verbessern. Greifen die vorbereitenden Arbeiten selbst in den Boden ein, ist deren Untersuchungsbedarf vor Beginn zu klären. Stimmen Sie die Reihenfolge mit den fachlich Verantwortlichen ab.
Die Projektplanung unterscheidet zwischen Arbeiten an oberirdischen Bauteilen und Eingriffen in den Boden. Der jeweilige Untersuchungsbedarf wird mit den fachlich Verantwortlichen abgestimmt. Diese Zuordnung bleibt auch dann erhalten, wenn beide Arbeiten im selben Bauabschnitt oder Zeitfenster stattfinden.
Ergebnisse und Begriffe vertiefenWird eine zuvor überdeckte Fläche erreichbar, wird der neue Zustand im Plan kenntlich gemacht. Vorhandene Erkenntnisse werden damit verglichen. Die Fachfirma kann die nun mögliche Aufgabe gezielt beschreiben. Ein verbesserter Zugang und eine abgeschlossene Untersuchung bleiben unterschiedliche Arbeitsstände.
Neue Zugänglichkeit und Untersuchungsstand dokumentierenEine neue Gründung oder Leitung wird dem vorhandenen Untersuchungsstand gegenübergestellt. Dabei werden Flächen, Tiefen und maßgebliche Bedingungen verglichen. Die bisherigen Ergebnisse bleiben erhalten. Weitere Fragen werden ausdrücklich dem neuen Entwurf und dem damit verbundenen Eingriff zugeordnet.
Ergebnisse und Begriffe vertiefenDas ist nicht pauschal festzulegen. Vorbereitende Rückbauarbeiten können selbst in den Boden eingreifen. Ihre Voraussetzungen und die geeignete Reihenfolge sind vorab fachlich zu klären.
Nein. Verbliebene Einbauten, bewehrte Reste oder Auffüllungen können die Untersuchung weiterhin beeinflussen. Der tatsächliche Zustand und das Untersuchungsziel bestimmen die fachliche Methodenwahl.
Eine reine Sichtbeobachtung ersetzt keine fachlich geeignete Kampfmitteluntersuchung. Ein baubegleitendes Verfahren muss gesondert begründet und mit den erforderlichen technischen Untersuchungen geplant werden.
Der abweichende Eingriff muss vor seiner Fortsetzung mit den vorhandenen Kampfmittelunterlagen und den übrigen fachlichen Voraussetzungen abgeglichen werden. Der frühere Untersuchungsumfang erweitert sich dadurch nicht automatisch.
Nur soweit die spätere Bauhandlung tatsächlich von der dokumentierten Aussage erfasst wird. Neue Gründungen, Leitungen oder Geländeveränderungen können einen zusätzlichen Untersuchungsbedarf ergeben.
Beschreiben Sie, welche Bereiche tatsächlich zugänglich sind, welche Einbauten verbleiben und auf welche Höhe sich die nächste Arbeit bezieht. Der spätere Neubauplan allein beantwortet diese Fragen nicht. Für die Leistungs- und Kostenabgrenzung zählen außerdem der Untersuchungsraum, geeignete Verfahren, Störeinflüsse, Schutzvorgaben, Baustellenablauf und Dokumentationsbedarf.
Ursprüngliche und fortgeschriebene Unterlagen werden in der Projektakte unterscheidbar gehalten. Ein neuer Plan ersetzt nicht stillschweigend die Fassung, auf die sich ein früheres Untersuchungsergebnis bezieht. Bei Rückfragen muss erkennbar bleiben, welcher Eingriff damals betrachtet wurde und welcher Planstand für den nächsten Arbeitsschritt verwendet wird.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen, Abstand halten und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen. Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern.
Übermitteln Sie verfügbare Pläne zu Fundamenten, Kellern und Leitungen. Benennen Sie, welche Bauteile entfernt werden sollen und welche Angaben unklar sind. Die geplante Freifläche allein beschreibt den Untersuchungsauftrag nicht. Geben Sie geplante Eingriffstiefen, verfügbare Bezugshöhen sowie Adresse beziehungsweise Region und betroffene Flurstücke an, soweit bekannt.
Geben Sie an, welche Flächen nach dem jeweiligen Schritt zugänglich sein sollen. Fügen Sie Angaben zur Arbeitshöhe und zu verbleibenden Einbauten bei. Teilen Sie mit, wer den tatsächlichen Zustand vor der nächsten Untersuchung bestätigt.
Stellen Sie Kampfmittelberichte mit allen Anlagen bereit. Ordnen Sie diese den damaligen Bauzuständen zu. Bekannt gewordene Abweichungen und nachträgliche Änderungen gehören in die Anfrage, damit der weitere Bedarf gezielt geklärt werden kann. Fügen Sie bekannte Auflagen, historische Erkenntnisse und vorhandene Luftbildauswertungen bei.
Beschreiben Sie geplante neue Eingriffe, soweit sie bereits feststehen. Bei offenen Varianten bleibt erkennbar, welche Fassung betrachtet wird. Nennen Sie den vorgesehenen Ablauf, damit Untersuchung, Ergebnisübergabe und weitere Arbeiten fachlich aufeinander abgestimmt werden können.
Benennen Sie einen erreichbaren Ansprechpartner für Abweichungen vom Rückbauplan. Die Meldung sollte den betroffenen Bereich und die tatsächliche Änderung beschreiben. Eine allgemeine Mitteilung, dass die Fläche inzwischen frei sei, beantwortet weder die Frage nach verbliebenen Bauteilen noch nach der neuen Höhe. Verfügbare Pläne und Aufnahmen können die Beschreibung unterstützen, ersetzen aber keine fachlich erforderliche Untersuchung. Die anschließende Rückmeldung wird dem konkret betroffenen Arbeitsschritt zugeordnet.
Vereinbaren Sie, wer Bericht und Anlagen erhält und welche Planfassung dabei verwendet wird. Bei mehreren Rückbauabschnitten helfen eindeutige Bezeichnungen, die Ergebnisse auch später richtig zuzuordnen. Eine Übersicht für die Bauleitung sollte offene Bereiche benennen und auf die vollständigen Unterlagen verweisen. So bleibt der erreichte Untersuchungsstand bei einem Wechsel der Beteiligten nachvollziehbar.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.