FONTANA-EOD Projektsteuerung

Der richtige Einstieg für Ihr Projekt

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Zwei Personen mit Schutzhelmen, Tablet und Plan auf einem markierten Baufeld vor einem Bohrgerät.

Kampfmittelsondierung bei Rückbau und Flächenrevitalisierung

Beim Rückbau verändert sich die Fläche: Fundamente bleiben zunächst im Boden, neue Bereiche werden zugänglich und die Arbeitshöhe kann sich ändern. FONTANA-EOD gleicht die geplanten Bodeneingriffe mit vorhandenen Kampfmittelunterlagen ab und untersucht den vereinbarten Bereich. Senden Sie als Auftraggeber oder Rückbauplaner die Bestands- und Rückbaupläne, bekannte Tiefen sowie den vorgesehenen Zwischenzustand für die fachliche Auftragsklärung.

Rückbauschritt

Arbeiten an Fundamenten und Leitungen angeben.

Zwischenzustand

Verbliebene Bauteile und Geländehöhen festhalten.

Folgenutzung

Berichte mit den späteren Eingriffen abgleichen.

Umwelt, Altlasten und Geotechnik

Einordnung

Gebäuderückbau und Eingriff in den Untergrund unterscheiden

Der Abbruch eines oberirdischen Bauteils und das Entfernen einer Gründung betreffen nicht automatisch denselben Bodenraum. Für die Kampfmittelplanung ist deshalb wichtig, welche Arbeiten tatsächlich unter die vorhandene Oberfläche reichen. Geben Sie auch Nebenarbeiten mit Bodeneingriffen an. Im Rückbauplan müssen die betroffenen Bereiche und Tiefen erkennbar sein.

Untersuchungsaufgabe

Rückbauschritte nach ihrem Bodenbezug unterscheiden

Zwei Personen mit Tablet neben einer markierten Baufläche; im Vordergrund liegen Pläne.

Bauteile unter der Oberfläche erfassen

Die Rückbauplanung benennt Fundamente, erdberührte Bauteile und weitere vorgesehene Bodeneingriffe. Lage und Tiefe werden soweit bekannt bereitgestellt. Ungeklärte Bestandsangaben bleiben erkennbar. Die Kampfmittelplanung kann damit den konkreten Eingriffsraum und die noch benötigten Informationen bestimmen.

Leistungen für die geplanten Rückbaueingriffe wählen
Zwei Personen besprechen Pläne an einem Tisch neben einem Fahrzeug auf einem Baufeld.

Vorhandene Untersuchungen zuordnen

Berichte und Plananlagen werden mit dem vorgesehenen Rückbau verglichen. Entscheidend ist, welche Bereiche und Bedingungen sie tatsächlich behandeln. Eine frühere Untersuchung auf demselben Grundstück wird mit ihrem Umfang erhalten. Noch nicht erfasste Arbeiten bleiben als eigener Bedarf erkennbar.

Vorhandene Berichte dem Rückbau zuordnen
Zwei Personen mit Tablet neben einer markierten Baufläche; im Vordergrund liegen Pläne.

Zugänglichkeit nach Bauzustand bewerten

Ein Gebäude oder eine Befestigung kann Teile der Fläche zunächst überdecken. Die Fachfirma stimmt die Untersuchung auf den jeweils erreichbaren Zustand ab. Vorbereitende Arbeiten mit eigenem Bodeneingriff werden dabei als eigene Aufgabe berücksichtigt. Der neue Zugang allein beschreibt noch keinen abgeschlossenen Untersuchungsstand.

Verfahren nach dem erreichbaren Bauzustand wählen
Zwei Personen besprechen Pläne an einem Tisch neben einem Fahrzeug auf einem Baufeld.

Folgenutzung gesondert einbeziehen

Nach dem Rückbau können andere Gründungen, Trassen oder Geländehöhen geplant sein. Diese Arbeiten werden mit den vorhandenen Ergebnissen abgeglichen. Die Dokumentation des Rückbaustands bleibt erhalten. Zusätzliche Anforderungen aus der Folgenutzung werden dem neuen Eingriff zugeordnet.

Folgenutzung mit dokumentierten Ergebnissen vergleichen

Rückbauphasen getrennt auf ihre Bodeneingriffe prüfen

Für die Kampfmittelaufgabe zählt, welcher Bodenraum im nächsten Arbeitsschritt berührt wird. Gebäudeabbruch, Fundamentausbau und Vorbereitung der Nachnutzung werden deshalb mit ihrem jeweiligen Zustand betrachtet.

Person mit Schutzhelm und Tablet vor einem abgesteckten Baufeld und Industriegebäuden.

Oberirdische Bauteile zurückbauen

Bei einem zunächst oberirdischen Rückbau ist zu klären, welche begleitenden Arbeiten dennoch in den Boden eingreifen. Dazu können beispielsweise geplante Leitungsarbeiten gehören. Benennen Sie diese Tätigkeiten mit Lage und Tiefe. Die spätere Darstellung einer freien Fläche beschreibt nicht automatisch die Voraussetzungen des ersten Rückbauschritts. Der Auftrag sollte erkennen lassen, welche Arbeiten jetzt beurteilt werden und welche erst in einer folgenden Phase anstehen.

Rückbau im industriellen Bestand einordnen
Zwei Personen mit Tablet neben einer markierten Baufläche; im Vordergrund liegen Pläne.

Unterirdische Bauteile entfernen

Beim Ausbau von Fundamenten, Kellern oder Leitungen wird der tatsächliche Verlauf der Bauteile benötigt. Bestandspläne können dafür eine Grundlage sein, müssen aber mit bekannten Abweichungen ergänzt werden. Nicht zugängliche Bereiche bleiben als solche erkennbar. Der Untersuchungsbedarf richtet sich nach dem vorgesehenen Eingriff, nicht allein nach dem sichtbaren Gebäudegrundriss. Werden Bauteile anders angetroffen als beschrieben, wird die weitere Arbeit fachlich neu abgeglichen.

Untersuchungen für unterirdische Bauteile abstimmen
Zwei Personen mit Schutzhelmen, Tablet und Plan auf einem markierten Baufeld vor einem Bohrgerät.

Eine neue Nutzung vorbereiten

Nach dem Rückbau können neue Gründungen, Leitungen oder Geländemodellierungen vorgesehen sein. Deren Eingriffsraum wird mit den vorhandenen Ergebnissen verglichen. Eine Untersuchung für den Ausbau eines alten Bauteils ist nicht ohne Weiteres eine Untersuchung sämtlicher späterer Arbeiten. Nutzbare Ergebnisse werden übernommen, offene Bereiche konkret benannt. So lässt sich die Nachnutzung an den erreichten Stand anschließen, ohne den früheren Untersuchungsumfang zu überdehnen.

Weitere Untersuchungen für die Nachnutzung abstimmen

Die Reihenfolge aus Eingriff und Zugänglichkeit entwickeln

Eine Untersuchung ist vor dem Rückbauschritt möglich

Kann der betreffende Bereich fachlich geeignet untersucht werden, wird diese Möglichkeit in die Ablaufplanung einbezogen. Dafür müssen Zugang, Arbeitsfläche und die benötigten Unterlagen abgestimmt sein. Eine geplante Freimachung wird nicht als bereits ausgeführter Zustand vorausgesetzt. Entscheidend ist, welche Bedingungen zum Untersuchungstermin tatsächlich verfügbar sind und ob das Verfahren unter diesen Bedingungen die konkrete Aufgabe beantworten kann.

Der Bereich wird erst schrittweise zugänglich

Wird ein Bereich erst während des Rückbaus erreichbar, werden die Voraussetzungen und die geeignete Reihenfolge vorab fachlich festgelegt. Das spätere Zugänglichwerden rechtfertigt nicht von selbst einen beliebigen vorgelagerten Bodeneingriff. Die Planung muss beschreiben, welche Arbeit in welchem Zustand erfolgen kann und wo eine erneute Abstimmung notwendig wird. Ein baubegleitendes Verfahren wird nur bei fachlicher Eignung vorgesehen und umfasst die dafür erforderliche Untersuchung. Die Rückbauplanung beschreibt dazu, welche oberirdischen Bauteile entfernt werden und welche unterirdischen Teile zunächst bestehen bleiben. Fotos und Bestandspläne können helfen, den vorgesehenen Zwischenzustand eindeutig zu bezeichnen. Eine erst später frei werdende Messfläche wird im Ablauf mit dem passenden Bearbeitungszeitpunkt verbunden. Planung und Fachfirma stimmen ab, welche Angaben nach dem Freilegen erneut benötigt werden. Neue Erkenntnisse über den Bestand werden vor dem davon betroffenen nächsten Arbeitsschritt übermittelt. Die Rückmeldung unterscheidet den geplanten Zustand vom tatsächlich angetroffenen Zustand.

Der tatsächliche Bestand weicht ab

Bei abweichenden Fundamenttiefen, zusätzlichen Bauteilen oder anderen Leitungsverläufen wird zunächst der betroffene Eingriff neu beschrieben. Die vorhandenen Kampfmittelunterlagen werden genau damit verglichen. Die Abweichung kann einen begrenzten Bereich betreffen; sie wird nicht pauschal auf die gesamte Fläche übertragen. Für die weitere Ausführung muss jedoch geklärt sein, ob der veränderte Bodenraum bereits erfasst ist oder zusätzliche Bearbeitung benötigt. Zeigen Sie im aktualisierten Plan, welche Bauteile anders vorgefunden wurden und welche zusätzlichen Bodenräume die Änderung betrifft. Zu berücksichtigen sind auch vorgesehene Arbeitsräume, Hilfsgruben oder geänderte Zugänge, soweit sie neue Eingriffe verursachen. Die Rückbauleitung und die beteiligten Fachplaner erhalten denselben nachvollziehbaren Stand. Angaben aus einer Bauteilaufnahme werden ihrem Zweck zugeordnet; sie ersetzen keine kampfmitteltechnische Untersuchung. Die weitere Bearbeitung wird für den konkret betroffenen Bereich abgestimmt und anschließend so dokumentiert, dass ihr Bezug zur Rückbauplanung erhalten bleibt.

Projektbezogene Aufgaben

Rückbauschritte mit der Kampfmittelprüfung abstimmen

01

Bauteile und Geländehöhe nach dem ersten Schritt angeben

Benennen Sie, welche Bauteile nach dem ersten Schritt noch vorhanden sein sollen und welche Geländehöhe dann erwartet wird. Für die Vorbereitung der Untersuchung benötigen wir diesen Zwischenzustand mit den tatsächlichen Arbeitsflächen und ihren Grenzen. Die Darstellung des späteren Neubaus allein beschreibt ihn nicht.

02

Fundamente, Leitungen und fehlende Bestandsangaben kennzeichnen

Übergeben Sie Pläne zu bestehenden Gründungen, unterirdischen Bauteilen und relevanten Leitungen, soweit diese vorliegen. Kennzeichnen Sie fehlende oder widersprüchliche Bestandsangaben. Prüfen Sie, ob ein vorhandener Bericht nur das Umfeld oder auch den vorgesehenen Eingriff unter einem Bauteil erfasst. Entscheidend sind sein räumlicher Umfang und seine fachliche Aussage.

03

Tiefere Bauteile vor weiteren Bodenarbeiten abgleichen

Wenn der Bestand vom Plan abweicht, kann sich auch die Kampfmittelaufgabe ändern. Ein tiefer reichendes Bauteil oder eine andere Rückbaugrenze ist nicht automatisch vom bisherigen Untersuchungsumfang erfasst. Lassen Sie den veränderten Eingriff fachlich abgleichen, bevor die betroffenen Bodenarbeiten fortgeführt werden.

Den jeweiligen Rückbauzustand nachvollziehbar übergeben

Bestand und geplanten Ausbau unterscheiden

Stellen Sie dar, welche Bauteile nach den vorhandenen Unterlagen im Boden liegen und welche davon entfernt werden sollen. Bekannte Unsicherheiten gehören in dieselbe Übersicht. Ein Plan der späteren Freifläche lässt die zwischenzeitlichen Hindernisse oft nicht erkennen. Für die Untersuchung wird deshalb der tatsächlich vorgesehene Zustand benötigt. Die Bezeichnungen der Bauteile sollten in Rückbauplanung, Untersuchung und späterer Übergabe wieder auffindbar bleiben.

Höhen und Schnitte mitgeben

Wenn Gelände abgesenkt oder aufgefüllt wird, verändert sich der Bezug für eine Tiefe unter Oberfläche. Geben Sie die vorgesehene Arbeitshöhe zusammen mit dem Bauteilverlauf an. Ein Schnitt kann Zusammenhänge zeigen, die im Lageplan nicht erkennbar sind. Die Angaben werden von der zuständigen Planung bereitgestellt. Fehlende Höhen werden nicht durch eine Schätzung in der Kampfmittelunterlage ersetzt.

Die Übergabe zwischen Gewerken abstimmen

Vereinbaren Sie, wer nach einem Rückbauschritt den tatsächlichen Zustand mitteilt und die Unterlagen weitergibt. Dazu gehören verbliebene Bauteile, Abweichungen und noch nicht zugängliche Bereiche. Der nächste Auftragnehmer benötigt nicht nur eine Terminbestätigung, sondern eine fachlich verständliche Beschreibung der übernommenen Fläche. Eine vereinbarte Übergabe ersetzt dabei keine noch ausstehende Untersuchung, sondern macht deren Voraussetzungen nachvollziehbar.

Zwei Schnittstellen zwischen Rückbau und Untersuchung

Ein Fundament wird anders angetroffen als geplant

Ist ein Bauteil größer oder tiefer als in den Unterlagen beschrieben, wird die Abweichung im Plan festgehalten und an die Fachverantwortlichen gegeben. Für die Kampfmittelprüfung ist maßgeblich, welcher zusätzliche Bodenraum betroffen ist. Ein früherer Bericht kann Teile davon bereits erfassen; das ist anhand seines dokumentierten Umfangs zu prüfen. Die weitere Vorgehensweise wird aus diesem Vergleich abgeleitet. Weder die bloße Nähe zu einer untersuchten Stelle noch die Fortsetzung desselben Rückbauauftrags erweitert den Nachweis automatisch.

Nach dem Ausbau liegen neue Flächen offen

Eine neu zugängliche Oberfläche kann zusätzliche Untersuchungsmöglichkeiten eröffnen. Zunächst ist zu prüfen, welche Aussage die vorhandenen Ergebnisse bereits tragen und welche Frage noch offen ist. Die zugängliche Fläche wird mit ihrem Höhenbezug und verbliebenen Einbauten beschrieben. Ein Untersuchungsergebnis aus einem früheren Zustand wird nicht pauschal verworfen; es wird auf seine weitere Verwendbarkeit geprüft. Der dokumentierte Stand kann anschließend gezielt um die noch benötigte Erkenntnis ergänzt werden. Noch erforderliche Untersuchungen werden den offenen Teilflächen zugeordnet. Soweit Kampfmittel geborgen werden, werden Lage, Tiefe und Ergebnis im Räumprotokoll dokumentiert.

Nächste Schritte

Rückbauzustand, Untersuchung und Folgearbeiten aufeinander abstimmen

01

Arbeitsbereich, Zugang und Höhenbezug vereinbaren

Vereinbaren Sie vorab, welcher Bereich nach einem Rückbauschritt zur weiteren Bearbeitung übergeben werden soll. Halten Sie notwendige Zugänge, verbleibende Bauteile und den vorgesehenen Höhenbezug fest. Vereinbaren Sie neben dem Übergabetermin auch, in welchem Zustand die Arbeitsfläche verfügbar sein soll. Übermitteln Sie hierzu Bestands- und Rückbaupläne sowie vorhandene Kampfmittelberichte; auf dieser Grundlage wird der Untersuchungsauftrag abgegrenzt.

02

Abweichungen vom Rückbauplan dokumentieren

Geben Sie Abweichungen an die beteiligten Fachstellen weiter. Dokumentierte Rückbaustände, verfügbare Bestandsangaben und ein aktueller Lageplan helfen bei diesem Vergleich. Kennzeichnen Sie fehlende Informationen ausdrücklich. Ist ein Bauteil nicht mehr sichtbar, ist damit noch nicht belegt, dass sein gesamter unterirdischer Bereich entfernt oder untersucht wurde.

03

Historische Grundlagen prüfen

Vorhandene Nutzungsangaben, historische Unterlagen und Luftbildauswertungen werden mit dem geplanten Arbeitsbereich abgeglichen. Sie helfen, den Kampfmittelverdacht und verbleibende Untersuchungsfragen einzuordnen. Die Unterscheidung zwischen früherem Bestand, geplantem Rückbau und dem tatsächlich erreichten Bauzustand bleibt für die weitere Untersuchung erhalten. Bleiben historische Fragen offen, werden ergänzende Nutzungsunterlagen recherchiert und geeignete Kriegsluftbilder ausgewertet, soweit verfügbar. Die Erkenntnisse und Auswertungsgrenzen werden dem heute geplanten Eingriff zugeordnet.

04

Untersuchungsverfahren auswählen

Bodenaufbau, Eingriffstiefe, metallische Störeinflüsse und erreichbare Flächen bestimmen die Eignung der Verfahren. Messraster, gegebenenfalls Bohrpunkte und Aushubabschnitte werden auf den benötigten Untersuchungsraum abgestimmt. Zugang, Leitungsumfeld und Schutzvorgaben werden vor der Ausführung geklärt.

05

Sondierung oder Begleitung ausführen

Die beauftragte Untersuchung wird im abgestimmten Bereich und Bauzustand ausgeführt. Messdaten, Befunde und Einschränkungen werden mit Lage-, Höhen- und Tiefenbezug aufgenommen. Bei einer baubegleitenden Bearbeitung werden die vereinbarten Untersuchungs- und Abtragsschritte abschnittsweise dokumentiert.

06

Ergebnisse auswerten und übergeben

Messdaten und Befunde werden fachlich bewertet. Der Bericht dokumentiert untersuchten Bereich, Bauzustand, verwendete Verfahren und verbliebene Einschränkungen. Bericht und räumliche Anlagen werden an die vereinbarten Empfänger übergeben. Noch erforderliche Untersuchungen oder andere Fachprüfungen bleiben dem betroffenen Bereich zugeordnet, damit die anschließende Planung mit dem erreichten Stand arbeiten kann.

07

Untersuchungsbedarf für die Folgearbeiten prüfen

Gleichen Sie die vorhandenen Ergebnisse mit dem aktuellen Flächenzustand und dem nächsten geplanten Eingriff ab. Eine neue Gründung kann beispielsweise über den alten Rückbaubereich hinausreichen. Die Ergebnisse der ersten Phase werden genutzt, ihre räumlichen und methodischen Grenzen bleiben dabei erhalten.

Fachliche Einordnung

Was nach dem Rückbau die Messung beeinflusst

Bauteilreste, Metall und Auffüllungen angeben

Bewehrte Bauteilreste, metallische Einbauten und aufgefüllte Bereiche können geophysikalische Messungen beeinflussen. Ein optisch freies Baufeld ist deshalb noch kein Nachweis ausreichender Auswertbarkeit. Das Verfahren richtet sich nach dem Untersuchungsziel und den tatsächlich verbliebenen Einbauten. Der Rückbaufortschritt allein bestimmt nicht, welches Verfahren geeignet ist.

Baubegleitende Sondierung auf Eignung prüfen

Wird ein Bereich erst während der Arbeiten zugänglich, ist zu prüfen, ob dort eine baubegleitende Kampfmittelsondierung fachlich geeignet ist. Die BFR KMR beschreiben dafür ein Fachverfahren mit Sondierung. Das bloße Beobachten des Baggeraushubs ist kein gleichwertiger Ersatz für eine Kampfmitteluntersuchung; technisch mögliche Vorerkundung wird dadurch nicht pauschal entbehrlich.

Angaben zu Gefahrstoffen gesondert weitergeben

Beim Rückbau können neben Kampfmitteln andere Gefährdungen relevant sein. In Deutschland verpflichtet § 5a GefStoffV den Veranlasser, dem ausführenden Unternehmen vor Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen die vorliegenden Informationen aus der Bau- oder Nutzungsgeschichte zu vorhandenen oder vermuteten Gefahrstoffen schriftlich oder elektronisch bereitzustellen. Geben Sie diese Angaben für die Gefahrstoffbearbeitung getrennt vom Kampfmittelbericht weiter. Die Schadstoffbewertung von Bauteilen wird von der zuständigen Fachstelle gesondert dokumentiert.

Messbedingungen im Rückbau fachlich beurteilen

Vorhandene Unterlagen auswerten

Berichte zur früheren Nutzung, zu ausgeführten Untersuchungen und zum Bestand können die Vorbereitung unterstützen. Sie werden nach ihrem tatsächlichen Aussageumfang gelesen. Eine historische Bewertung, ein Messbericht und ein Rückbauplan sind unterschiedliche Grundlagen. Erst ihr Bezug zum vorgesehenen Eingriff zeigt, welche Frage bereits beantwortet ist. Die Unterlagenprüfung kann fehlende Angaben benennen, erzeugt aber keine neuen Geländemessungen. Historische Nutzungsangaben und Luftbildauswertungen helfen, den Kampfmittelverdacht und den Bedarf weiterer Untersuchungen einzuordnen.

Verbliebene Einbauten berücksichtigen

Bewehrung, Metall und andere Einbauten können die Erfassung und Interpretation geophysikalischer Daten beeinflussen. Geben Sie bekannte Bauteile und Reste daher bereits in der Vorbereitung an. Eine optisch ebene Fläche ist kein Beleg für geeignete Messbedingungen. Das Verfahren wird nach dem Untersuchungsziel und dem tatsächlichen Zustand gewählt. Geomagnetik erfasst magnetische Auffälligkeiten; TDEM erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten elektrisch leitfähiger Körper. Georadar kann bei geeigneten Bodenbedingungen zusätzliche Informationen über Strukturen und Schichtgrenzen liefern. Stark leitfähige Böden können seine nutzbare Reichweite begrenzen. Die Verfahren werden nach ihrem jeweiligen Untersuchungsziel und den erkennbaren Störeinflüssen kombiniert.

Tiefere Eingriffe und Bohrpunkte untersuchen

Für tiefere Eingriffe oder einzelne Bohr- und Fundamentpunkte wird der zu untersuchende Bodenraum mit der erreichbaren Messabdeckung abgeglichen. Ansatzhöhe, geplante Tiefe und räumlicher Verlauf werden dem Untersuchungsraster zugeordnet. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor dem Herstellen der Bohrungen festgelegt. Bohrtiefe, gegebenenfalls Verrohrung und Dokumentation richten sich nach der Aufgabe und den örtlichen Bedingungen.

Baubegleitende Untersuchung begründen

Ein baubegleitender Ablauf muss die erforderliche Untersuchung mit der Abfolge der Arbeiten verbinden. Er wird nicht durch bloße Sichtbeobachtung des Abbruchs ersetzt. Die fachliche Planung beschreibt, welche Bereiche in welchem Zustand untersucht werden können und wie Ergebnisse in den weiteren Ablauf eingehen. Soweit eine geeignete Vorerkundung möglich und erforderlich ist, wird sie nicht allein wegen des vorgesehenen Rückbaubeginns ausgelassen. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Aushublagen, Stoppsignal, Weisungsbefugnisse und Meldewege werden vor Beginn mit Bauleitung und Fachpersonal abgestimmt. Aushubsohle und Grubenwände beziehungsweise Böschungen werden im vorgesehenen Verfahren systematisch untersucht und die Ergebnisse dokumentiert.

Ergebnisse über mehrere Bauzustände hinweg nutzbar halten

Jeder Bericht braucht einen erkennbaren Bezug zum untersuchten Zustand

FONTANA-EOD stimmt die vereinbarte Untersuchung auf den beschriebenen Rückbauschritt ab und dokumentiert den bearbeiteten Bereich. Für die spätere Verwendung ist wichtig, welcher Zustand zum Zeitpunkt der Untersuchung vorlag. Eine knappe Übergabe sollte deshalb auf den vollständigen Bericht und die zugehörigen Pläne verweisen.

Eine neue Planung kann vorhandene Erkenntnisse weiterhin nutzen. Voraussetzung ist, dass deren räumlicher Umfang und die fachlichen Grenzen verstanden werden. Die Ergänzung wird auf den geänderten Eingriff und den tatsächlich noch benötigten Untersuchungsumfang ausgerichtet.

Für die Projektakte werden ursprüngliche und fortgeschriebene Unterlagen unterscheidbar gehalten. Ein neuer Plan ersetzt nicht stillschweigend denjenigen, auf den ein älteres Ergebnis bezogen war. Bei Rückfragen muss nachvollziehbar sein, welcher Eingriff damals betrachtet wurde. Diese Zuordnung unterstützt die spätere Abstimmung mit Planung, Bauleitung und ausführenden Unternehmen.

Wenn eine Fläche nur teilweise übergeben werden kann, werden nutzbare und noch offene Bereiche getrennt bezeichnet. Die gemeinsame Adresse genügt dafür nicht. Auch ein vollständig abgeschlossener oberirdischer Rückbau sagt allein nichts über die Untersuchung des Untergrunds aus. Die technische Rückmeldung beschreibt daher die tatsächlich bearbeitete Aufgabe und den Stand der noch anstehenden Schritte.

Aufgabe

Die Frage und der betroffene Bereich sind vor der Bearbeitung bestimmt.

Grundlage

Die verwendeten Berichte und Planstände bleiben nachvollziehbar.

Ergebnis

Die Antwort benennt ihren Umfang und die noch offenen fachlichen Fragen.

Rückbauplanung und Kampfmittelaufgabe miteinander abstimmen

Auftraggeber und Rückbauplanung

Sie beschreiben Bestand, Abfolge und Zielzustand. Bekannte Informationen zu Bauteilen, Leitungen und anderen Gefährdungen werden den zuständigen Beteiligten bereitgestellt. Änderungen gegenüber dem Plan werden mitgeteilt, bevor daraus eine andere Bauhandlung im Boden entsteht.

Kampfmittelfachfirma und zuständige Stellen

Die beauftragte Kampfmittelfachfirma beurteilt die vorhandenen Erkenntnisse bezogen auf den Eingriff und bereitet die vereinbarte Untersuchung vor. Verfahren und Umfang werden fachlich begründet. Der Bericht benennt die tatsächlich erfassten Bereiche und Einschränkungen für die weitere Verwendung.

In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung sowie die Aufgaben von Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden für den Projektort geklärt. Außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten. Ansprechpartner, Auflagen und Meldewege werden der konkreten Baumaßnahme zugeordnet.

Ausführende und nachfolgende Planung

Sie benötigen den aktuellen Planstand mit den zugehörigen Untersuchungsergebnissen. Vorbereitende Arbeiten und spätere Neubauabschnitte bleiben als eigene Aufgaben erkennbar. Abweichungen werden an die verantwortlichen Fachstellen zurückgegeben und nicht durch eine eigenständige Erweiterung der Berichtsaussage gelöst.

Den Zustand zwischen Rückbau und Neubau beschreiben

Verbliebene Bauteile, zugängliche Flächen und der Höhenbezug bilden die Grundlage für die nächste Untersuchung. Die spätere Nachnutzung wird zusätzlich mit den vorhandenen Ergebnissen abgeglichen.

Zwei Personen mit Schutzhelmen, Tablet und Plan auf einem markierten Baufeld vor einem Bohrgerät.

Baufeld für die Nachnutzung

Zwei Personen mit Schutzhelmen, Tablet und Plan auf einem markierten Baufeld vor einem Bohrgerät. Beim Rückbau werden unterirdische Bauteile gesondert im Plan erfasst.

Untersuchungsbedarf für die Nachnutzung klären
Vier Personen in orangefarbenen Westen vor zwei Baggern auf einer Baustelle.
Person mit gelbem Messwagen auf einem Gehweg vor einer Hecke.
Nachweise

Im Bericht den untersuchten Rückbauzustand festhalten

Der Kampfmittelbericht sollte erkennen lassen, auf welchen Flächenzustand sich seine Aussage bezieht. Dazu gehören der bearbeitete Bereich, relevante Höhen und dokumentierte Einschränkungen. Der zugehörige Rückbaustand hilft später zu verstehen, welche Bauteile oder Flächen zum Untersuchungszeitpunkt noch nicht zugänglich waren.

Geben Sie dem nachfolgenden Planungsteam die vorhandenen Ergebnisse und die noch offenen Untersuchungsaufgaben weiter. Für die Nachnutzung werden die vorgesehenen Gründungen, Leitungen und Geländeveränderungen mit dem dokumentierten Untersuchungsraum abgeglichen. FONTANA-EOD übernimmt die vereinbarte Kampfmittelprüfung und ihre Dokumentation. Abbruchplanung, Tragwerksbewertung und Schadstoffsanierung bleiben gesonderte Fachleistungen.

Fachliche Grundlagen: BFR KMR: Räumplanung mit Räumkonzept – Einleitung · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · § 5a GefStoffV: Informationen bei Tätigkeiten an Anlagen · BFR KMR: Baubegleitende Kampfmittelräumung

Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu historischer und technischer Erkundung, Räumkonzept, Vergabe und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung auf die konkrete Baumaßnahme im Rückbau sowie örtlich geltende Anforderungen und Zuständigkeiten werden gesondert geklärt.

Bauphasen

Rückbau und Flächenentwicklung miteinander abstimmen

Rückbauumfang in der Anfrage zeigen

Übermitteln Sie den aktuellen Bestands- und Rückbauplan sowie bekannte Untersuchungsunterlagen. Benennen Sie die Arbeiten unterhalb der Oberfläche und ungeklärte Bauteile. FONTANA-EOD kann den Bedarf an Kampfmitteluntersuchungen darauf beziehen und die nächsten fachlichen Abstimmungen vorbereiten.

Übergänge zwischen Bauzuständen festhalten

Die Projektbeteiligten stimmen ab, wann sich Zugang und vorgesehene Bodenarbeit ändern. Der jeweilige Stand wird in den Plänen erkennbar gehalten. Untersuchungen und Rückbauarbeiten werden diesem Stand zugeordnet. Neue Erkenntnisse werden vor dem folgenden Eingriff weitergegeben.

Unterlagen an die weitere Planung übergeben

Nach der bearbeiteten Phase werden Ergebnisse, Grenzen und verbleibende Aufgaben zusammen mit den räumlichen Anlagen übermittelt. Die weitere Planung vergleicht diese Angaben mit der Folgenutzung. Ein neuer Entwurf wird nicht allein aufgrund derselben Grundstücksfläche durch frühere Aussagen abgedeckt.

Projektstandort

Rückbaufläche und Projektkontakte bereitstellen

Grafisch dargestellte Deutschlandkarte mit Ortsmarkierungen auf einer Baustellenfläche.

Standort und betroffene Bauwerke benennen

Nennen Sie Ort, Projektfläche und die vom Rückbau betroffenen Bauwerke. Ergänzen Sie den Ansprechpartner für Bestandspläne und den aktuellen Zugang. Die regionale Übersicht erleichtert die Orientierung. Für die Fachplanung bleiben die konkreten Eingriffe und verfügbaren Erkenntnisse maßgeblich.

Zwei Personen besprechen Pläne an einem Tisch neben einem Fahrzeug auf einem Baufeld.

Vorliegende Anforderungen zusammenführen

Berichte und Auskünfte werden mit ihrem jeweiligen Planstand und Flächenbezug übermittelt. Die zuständigen Beteiligten klären Anforderungen an Rückbau und Folgenutzung. Noch offene Entscheidungen bleiben kenntlich. Die Kampfmittelaufgabe erhält dadurch eine nachvollziehbare Grundlage innerhalb der Gesamtplanung.

Ergebnisse verstehen

Bauzustand und Aussageumfang im Blick behalten

Vorbereitende Arbeiten fachlich einordnen

Die Freimachung einer Fläche kann die Zugänglichkeit für eine spätere Untersuchung verbessern. Greifen die vorbereitenden Arbeiten selbst in den Boden ein, ist deren Untersuchungsbedarf vor Beginn zu klären. Stimmen Sie die Reihenfolge mit den fachlich Verantwortlichen ab.

Die Projektplanung unterscheidet zwischen Arbeiten an oberirdischen Bauteilen und Eingriffen in den Boden. Der jeweilige Untersuchungsbedarf wird mit den fachlich Verantwortlichen abgestimmt. Diese Zuordnung bleibt auch dann erhalten, wenn beide Arbeiten im selben Bauabschnitt oder Zeitfenster stattfinden.

Ergebnisse und Begriffe vertiefen

Neue Zugänglichkeit dokumentieren

Wird eine zuvor überdeckte Fläche erreichbar, wird der neue Zustand im Plan kenntlich gemacht. Vorhandene Erkenntnisse werden damit verglichen. Die Fachfirma kann die nun mögliche Aufgabe gezielt beschreiben. Ein verbesserter Zugang und eine abgeschlossene Untersuchung bleiben unterschiedliche Arbeitsstände.

Neue Zugänglichkeit und Untersuchungsstand dokumentieren

Ergebnisse für die Folgenutzung prüfen

Eine neue Gründung oder Leitung wird dem vorhandenen Untersuchungsstand gegenübergestellt. Dabei werden Flächen, Tiefen und maßgebliche Bedingungen verglichen. Die bisherigen Ergebnisse bleiben erhalten. Weitere Fragen werden ausdrücklich dem neuen Entwurf und dem damit verbundenen Eingriff zugeordnet.

Ergebnisse und Begriffe vertiefen
Fragen aus der Planung

Fragen zwischen Rückbau und neuer Flächennutzung

Soll zuerst alles abgebrochen und anschließend sondiert werden?

Das ist nicht pauschal festzulegen. Vorbereitende Rückbauarbeiten können selbst in den Boden eingreifen. Ihre Voraussetzungen und die geeignete Reihenfolge sind vorab fachlich zu klären.

Ist ein freigeräumtes Baufeld automatisch gut messbar?

Nein. Verbliebene Einbauten, bewehrte Reste oder Auffüllungen können die Untersuchung weiterhin beeinflussen. Der tatsächliche Zustand und das Untersuchungsziel bestimmen die fachliche Methodenwahl.

Reicht die Beobachtung des Baggers während des Rückbaus aus?

Eine reine Sichtbeobachtung ersetzt keine fachlich geeignete Kampfmitteluntersuchung. Ein baubegleitendes Verfahren muss gesondert begründet und mit den erforderlichen technischen Untersuchungen geplant werden.

Was passiert, wenn ein Fundament tiefer reicht als erwartet?

Der abweichende Eingriff muss vor seiner Fortsetzung mit den vorhandenen Kampfmittelunterlagen und den übrigen fachlichen Voraussetzungen abgeglichen werden. Der frühere Untersuchungsumfang erweitert sich dadurch nicht automatisch.

Gilt die Untersuchung für den Rückbau auch für den Neubau?

Nur soweit die spätere Bauhandlung tatsächlich von der dokumentierten Aussage erfasst wird. Neue Gründungen, Leitungen oder Geländeveränderungen können einen zusätzlichen Untersuchungsbedarf ergeben.

Welche Angaben zum Zwischenzustand werden für Untersuchung und Kostenermittlung benötigt?

Beschreiben Sie, welche Bereiche tatsächlich zugänglich sind, welche Einbauten verbleiben und auf welche Höhe sich die nächste Arbeit bezieht. Der spätere Neubauplan allein beantwortet diese Fragen nicht. Für die Leistungs- und Kostenabgrenzung zählen außerdem der Untersuchungsraum, geeignete Verfahren, Störeinflüsse, Schutzvorgaben, Baustellenablauf und Dokumentationsbedarf.

Wie bleiben ältere und fortgeschriebene Planstände nachvollziehbar?

Ursprüngliche und fortgeschriebene Unterlagen werden in der Projektakte unterscheidbar gehalten. Ein neuer Plan ersetzt nicht stillschweigend die Fassung, auf die sich ein früheres Untersuchungsergebnis bezieht. Bei Rückfragen muss erkennbar bleiben, welcher Eingriff damals betrachtet wurde und welcher Planstand für den nächsten Arbeitsschritt verwendet wird.

Wie verhalten wir uns bei einem verdächtigen Fund im Rückbau?

Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen, Abstand halten und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen. Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern.

Projektanfrage

Rückbau und Untersuchung gemeinsam vorbereiten

Bestands- und Rückbaupläne

Übermitteln Sie verfügbare Pläne zu Fundamenten, Kellern und Leitungen. Benennen Sie, welche Bauteile entfernt werden sollen und welche Angaben unklar sind. Die geplante Freifläche allein beschreibt den Untersuchungsauftrag nicht. Geben Sie geplante Eingriffstiefen, verfügbare Bezugshöhen sowie Adresse beziehungsweise Region und betroffene Flurstücke an, soweit bekannt.

Abfolge und Zwischenzustände

Geben Sie an, welche Flächen nach dem jeweiligen Schritt zugänglich sein sollen. Fügen Sie Angaben zur Arbeitshöhe und zu verbleibenden Einbauten bei. Teilen Sie mit, wer den tatsächlichen Zustand vor der nächsten Untersuchung bestätigt.

Vorhandene Ergebnisse

Stellen Sie Kampfmittelberichte mit allen Anlagen bereit. Ordnen Sie diese den damaligen Bauzuständen zu. Bekannt gewordene Abweichungen und nachträgliche Änderungen gehören in die Anfrage, damit der weitere Bedarf gezielt geklärt werden kann. Fügen Sie bekannte Auflagen, historische Erkenntnisse und vorhandene Luftbildauswertungen bei.

Folgenutzung und Termine

Beschreiben Sie geplante neue Eingriffe, soweit sie bereits feststehen. Bei offenen Varianten bleibt erkennbar, welche Fassung betrachtet wird. Nennen Sie den vorgesehenen Ablauf, damit Untersuchung, Ergebnisübergabe und weitere Arbeiten fachlich aufeinander abgestimmt werden können.

Änderungen während der Ausführung

Benennen Sie einen erreichbaren Ansprechpartner für Abweichungen vom Rückbauplan. Die Meldung sollte den betroffenen Bereich und die tatsächliche Änderung beschreiben. Eine allgemeine Mitteilung, dass die Fläche inzwischen frei sei, beantwortet weder die Frage nach verbliebenen Bauteilen noch nach der neuen Höhe. Verfügbare Pläne und Aufnahmen können die Beschreibung unterstützen, ersetzen aber keine fachlich erforderliche Untersuchung. Die anschließende Rückmeldung wird dem konkret betroffenen Arbeitsschritt zugeordnet.

Form der Ergebnisübergabe

Vereinbaren Sie, wer Bericht und Anlagen erhält und welche Planfassung dabei verwendet wird. Bei mehreren Rückbauabschnitten helfen eindeutige Bezeichnungen, die Ergebnisse auch später richtig zuzuordnen. Eine Übersicht für die Bauleitung sollte offene Bereiche benennen und auf die vollständigen Unterlagen verweisen. So bleibt der erreichte Untersuchungsstand bei einem Wechsel der Beteiligten nachvollziehbar.

Projektanfrage

Projekt prüfen lassen

Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.

FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.

Fontana EOD white

FONTANA-EOD
Consulting & Engineering GmbH

Hauptgeschäftsstelle:
Am Kaninchenberg 5
D-66453 Gersheim

Zweigniederlassung:
Bonner Straße 72
D-50389 Wesseling

Kontakt:

Zentrale Rufnummer: +49 (0) 6843 - 999 499 7
Kontakt - E-Mail: info@fontana-eod.de
Backoffice - E-Mail: office@fontana-eod.de

Verbandsmitgliedschaften

 Zentrale Rufnummer +49 (0) 6843 - 999 499 7   Am Kaninchenberg 5, D-66453 Gersheim und Bonner Straße 72, D-50389 Wesseling

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