Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Für Pfähle, Verbau und andere Elemente des Spezialtiefbaus wird der vollständige Eingriffsraum aus Lage, Arbeitshöhe, Tiefe und gegebenenfalls Neigung bestimmt. FONTANA-EOD prüft vorhandene Kampfmittelberichte anhand Ihrer Ausführungsplanung und wählt die Untersuchung nach den örtlichen Messbedingungen aus. Senden Sie als Bauherr oder Spezialtiefbauplaner die aktuellen Pläne mit Schnitten und Höhenbezug für die Abstimmung der Untersuchung.
Lage, Verlauf und Endtiefe angeben.
Tiefen auf die vorgesehene Arbeitshöhe beziehen.
Geänderte Bauteile vor der Ausführung prüfen lassen.
Ein Grundriss zeigt die Lage eines Bauteils, beschreibt aber nicht immer dessen vollständigen Verlauf im Boden. Für die Vorbereitung einer Kampfmittelmaßnahme können deshalb ergänzende Schnitte, Höhenangaben oder Angaben zur Neigung erforderlich sein. Benennen Sie, welche Teile der Planung bereits feststehen und welche Varianten noch geprüft werden.

Für die Anfrage werden Lage, vorgesehene Tiefe und Verlauf der erdberührten Bauteile zusammengeführt. Ergänzende Schnitte und Höhenbezüge helfen, den Eingriffsraum zu beschreiben. Noch offene Varianten bleiben erkennbar. Die Fachfirma bezieht ihre Aufgabe auf die tatsächlich vorgesehenen Arbeiten.
Untersuchungsleistungen für die Bauteilgeometrie wählen
Frühere Untersuchungen werden mit dem aktuellen Gründungsplan abgeglichen. Fläche, Tiefe und maßgebliche Bedingungen werden gemeinsam betrachtet. Ein Bericht wird mit seinem ursprünglichen Umfang erhalten. Die Übereinstimmung der Grundstücksbezeichnung allein beschreibt noch keine passende Aussage zum neuen Bauteil.
Berichte mit der aktuellen Planung vergleichen
Bestand, Zugang und bekannte Einbauten werden bei der fachlichen Planung berücksichtigt. Die Methodenwahl richtet sich nach Aufgabe und Bedingungen. Nicht erreichbare Bereiche werden gesondert kenntlich gemacht. Ändert sich der Bauzustand, wird der nun mögliche Untersuchungsumfang neu abgestimmt.
Verfahren nach den örtlichen Bedingungen abstimmen
Verschobene Ansatzpunkte, andere Tiefen oder veränderte Neigungen werden mit dem vorhandenen Stand verglichen. Die zuständigen Beteiligten erhalten den aktualisierten Plan. Zusätzlicher Untersuchungsbedarf wird auf die konkrete Änderung bezogen. Frühere Ergebnisse bleiben mit ihrer räumlichen Zuordnung erhalten.
Geänderte Gründungspunkte den Nachweisen zuordnenPfahlgründung, Verbau und vorbereitende Bodenarbeiten können unterschiedliche Räume betreffen. Die Kampfmittelaufgabe wird deshalb mit der tatsächlichen Bauteilgeometrie und der vorgesehenen Arbeitsebene abgegrenzt.

Sind Lage, Verlauf und Endtiefe bestimmt, werden diese Angaben mit vorhandenen Untersuchungsergebnissen verglichen. Die Anzahl der Elemente allein beschreibt den Auftrag nicht. Erforderlich ist ein nachvollziehbarer Bezug zwischen jedem betroffenen Bereich und der Planung. Bei gleichartigen Bauteilen können die Unterlagen übersichtlich zusammengeführt werden, ohne unterschiedliche Tiefen oder offene Randbereiche zu verdecken. Die fachliche Methodenwahl folgt dem Eingriffsraum und den tatsächlichen Bedingungen.
Gründungselemente tiefenbezogen untersuchen
Ein geneigtes Bauteil kann im Untergrund einen Bereich erreichen, der im oberirdischen Ansatzpunkt nicht erkennbar ist. Stellen Sie deshalb die erforderlichen Schnitte und Angaben zum Verlauf bereit. Für die Kampfmittelaufgabe wird dieser Raum betrachtet, soweit er vom geplanten Eingriff berührt wird. Die Fachplanung beschreibt die Geometrie. Aus einem Punkt im Lageplan wird weder eine Neigung geschätzt noch eine pauschale Untersuchungsbreite abgeleitet.
Sondierung für den geplanten Bauteilverlauf klären
Vor dem eigentlichen Spezialtiefbau können weitere Bodenarbeiten vorgesehen sein. Sie werden mit ihrem eigenen Eingriff benannt und nicht automatisch als Teil einer Untersuchung einzelner Gründungselemente betrachtet. Das gilt auch, wenn alle Arbeiten demselben Bauvorhaben dienen. Benennen Sie, welche vorbereitenden Tätigkeiten bereits feststehen und welche noch geplant werden. Deren Voraussetzungen und Reihenfolge sind vor Beginn fachlich abzustimmen.
Leistungen für vorbereitende Bodeneingriffe wählenEin vorhandener Bericht kann für die vorgesehene Gründung nutzbar sein, wenn sein dokumentierter Umfang und seine fachliche Aussage passen. Dafür werden Plan, Höhenbezug und Einschränkungen gemeinsam gelesen. Ein Bericht wird nicht allein wegen seines Alters verworfen. Ebenso wird er nicht allein wegen derselben Grundstücksadresse als ausreichend behandelt. Entscheidend ist, welche Aussage er für den tatsächlichen Eingriffsraum trägt. Stellen Sie dar, ob einzelne Gründungspunkte, eine Pfahlgruppe oder zusätzliche Arbeitsräume betrachtet werden sollen. Die Fachbewertung benötigt die zugehörigen Ausführungspläne mit erkennbaren Punkt- und Achsbezeichnungen. Ergebnisse für einen einzelnen Punkt werden nicht ohne Prüfung auf eine gesamte Gründungsfläche übertragen. Bei unterschiedlichen Bearbeitungsständen wird kenntlich gemacht, welche Unterlage für welchen Teil der Bauaufgabe gilt. Diese Zuordnung bleibt bei der Übergabe an die Ausführenden erhalten.
Eine neue Lage, größere Tiefe oder andere Neigung kann den betrachteten Raum verändern. Kennzeichnen Sie die Abweichung gegenüber dem bisherigen Planstand. Der fachliche Vergleich richtet sich auf genau diese Änderung. Bereits nutzbare Erkenntnisse bleiben erhalten, soweit ihre Aussage weiterhin passt. Eine notwendige Ergänzung wird getrennt beschrieben, damit sie nicht mit bereits bearbeiteten Bereichen oder einer vollständigen Wiederholung des Auftrags verwechselt wird. Bei geneigten Elementen ist der geplante Verlauf anhand geeigneter Planangaben nachvollziehbar zu beschreiben. Ein unveränderter Ansatzpunkt kann mit einem veränderten tieferen Verlauf verbunden sein. Der verantwortliche Planer stellt die maßgeblichen Geometriedaten bereit und kennzeichnet den Unterschied zum zuvor geprüften Stand. Die kampfmitteltechnische Bewertung wird darauf bezogen; unbekannte Verläufe werden nicht aus benachbarten Gründungselementen abgeleitet. Der Auftraggeber stimmt die daraus folgende zusätzliche Bearbeitung mit der Fachfirma ab.
Ist die Geometrie noch nicht festgelegt, kann zunächst der vorhandene Erkenntnisstand eingeordnet werden. Eine endgültige Aussage zu einem unbekannten Verlauf lässt sich daraus nicht ableiten. Benennen Sie offene Varianten und zuständige Ansprechpartner. So kann geklärt werden, welche Information für die nächsten Schritte bereits ausreicht und welche erst mit der weiteren Ausführungsplanung verfügbar wird. Fehlende Planungsdaten werden nicht durch pauschale Annahmen ersetzt. Ordnen Sie jeder Planungsvariante eine eindeutige Bezeichnung und einen Bearbeitungsstand zu. Erkennbar bleibt, welche Geometriedaten bereits verbindlich sind und welche noch abgestimmt werden. Änderungen der Gründungsplanung werden den Beteiligten mit derselben Variantenbezeichnung weitergegeben. Die spätere fachliche Rückmeldung lässt sich dadurch dem tatsächlich gewählten Eingriff zuordnen. Entfällt eine Variante, werden dazu gehörende offene Aufgaben von den weiter benötigten Untersuchungen unterschieden.
Übermitteln Sie die für die Kampfmittelaufgabe relevanten Gründungs- oder Verbaupläne. Bei geneigten Elementen ist deren räumlicher Verlauf mitzuteilen; ein oberirdischer Punkt allein beschreibt ihn nicht. Fügen Sie die zugehörigen Schnitte und Tiefenangaben bei. Lassen Sie fehlende Angaben durch die verantwortliche Fachplanung ergänzen, statt den Untersuchungsbereich selbst zu schätzen.
Kennzeichnen Sie die vorgesehene Arbeitsebene und den Höhenbezug der geplanten Bauteile. Wird vor dem Spezialtiefbau Gelände abgetragen oder aufgefüllt, ist diese Änderung zu berücksichtigen. Eine Tiefe unter der bisherigen Oberfläche lässt sich nicht ungeprüft auf eine andere Arbeitsebene übertragen. Lassen Sie die Fachplanung angeben, auf welche Höhe sich die vorgesehene Tiefe bezieht.
Zum Vorhaben können weitere Bodenarbeiten gehören, etwa für vorgesehene Leitungen oder andere vorbereitende Bauteile. Kennzeichnen Sie die betroffenen Flächen und Tiefen im Auftrag, soweit dabei in den Boden eingegriffen wird. Ein Auftrag zur Prüfung einzelner Gründungselemente umfasst nicht automatisch sämtliche Nebenarbeiten auf der Baustelle.
Übermitteln Sie die aktuell verwendeten Pläne mit nachvollziehbarer Versionsbezeichnung. Der Lageplan ordnet die Bauteile zu; Schnitte können ihren Verlauf und die Tiefenverhältnisse ergänzen. Verweisen die Unterlagen aufeinander, sollten die betreffenden Anlagen vollständig vorliegen. Eine einzelne ausgeschnittene Ansicht kann Zusammenhänge verlieren. Für die Prüfung muss erkennbar sein, welche Angaben zusammengehören und welche Fassung für die vorgesehene Ausführung maßgeblich ist.
Geben Sie an, von welcher Ebene aus gearbeitet werden soll und wie die Tiefenangaben darauf bezogen sind. Falls vorher Gelände abgetragen oder aufgefüllt wird, gehört dieser Schritt in die Beschreibung. Verfügbare Vermessungsangaben können den Abgleich unterstützen. Eine Tiefe unter der früheren Oberfläche ist nicht automatisch dieselbe Aussage wie eine Tiefe unter der späteren Arbeitsebene. Die zuständige Planung klärt den maßgeblichen Bezug.
Vorhandene Fundamente, Leitungen und sonstige Einbauten können die Vorbereitung beeinflussen. Stellen Sie verfügbare Bestandspläne bereit und benennen Sie bekannte Unsicherheiten. Auch Zugang und nutzbare Arbeitsflächen sind für die Untersuchung relevant. Ein geplanter freier Bereich wird nicht als tatsächlich verfügbar vorausgesetzt. Die fachliche Abstimmung berücksichtigt den Zustand, der zum Untersuchungstermin vorliegen soll, und die Voraussetzungen, die dafür noch geschaffen werden müssen.
Wird die Neigung eines vorgesehenen Elements geändert, kann sich sein unterirdischer Verlauf gegenüber dem bisher betrachteten Raum verschieben. Die Fachplanung stellt die Änderung nachvollziehbar dar. Anschließend wird sie mit dem vorhandenen Untersuchungsergebnis abgeglichen. Ein unveränderter Ansatzpunkt allein belegt nicht, dass auch der neue Verlauf erfasst ist. Die Rückmeldung beschreibt, welcher Teil weiterhin auf vorhandene Erkenntnisse gestützt werden kann und wo eine ergänzende Klärung notwendig bleibt. Für die Ergänzungsuntersuchung werden aktualisierte Schnitte, Höhen und Endtiefen benötigt. Historische Grundlagen, Messdaten und Befundbewertungen bleiben mit dem ursprünglichen Planstand und der geänderten Bauteilbezeichnung verknüpft. Soweit Kampfmittel geborgen werden, dokumentiert das Räumprotokoll Lage, Tiefe und Ergebnis der Bergung; offene Anschlussmaßnahmen bleiben dem betroffenen Bereich zugeordnet.
Bei einer geänderten Arbeitsebene werden die alten und neuen Höhenbezüge zusammen betrachtet. Zunächst ist zu klären, welche Bodenarbeiten für die Absenkung selbst vorgesehen sind. Deren Voraussetzungen können nicht allein aus der späteren Gründungsuntersuchung abgeleitet werden. Danach wird geprüft, ob die vorhandene Aussage zum nun geplanten Bauteil passt. Eine rechnerisch gleichbleibende Tiefe unter Gelände ist dafür kein ausreichender Nachweis. Die Dokumentation muss den tatsächlich gemeinten Raum nachvollziehbar bezeichnen.
Senden Sie die aktuelle Planung mit Versionsstand und dem zuständigen Ansprechpartner. Geben Sie vorhandene Kampfmittelunterlagen vollständig weiter. Wenn Lage oder Geometrie noch nicht endgültig feststehen, sollte das ausdrücklich erkennbar sein. So lässt sich unterscheiden, welche Bereiche bereits feststehen und welche Untersuchungsfragen von einer noch offenen Variante abhängen.
Ein versetztes Element, eine größere Tiefe oder ein anderer Verlauf kann einen bisher nicht erfassten Bodenraum betreffen. Melden Sie solche Änderungen vor dem betroffenen Eingriff an die zuständigen Fachverantwortlichen. Die frühere Untersuchung bleibt innerhalb ihrer Aussage nutzbar, erweitert sich jedoch nicht automatisch auf die neue Ausführung.
Vorhandene Nutzungsangaben, historische Unterlagen und Luftbildauswertungen werden mit dem geplanten Gründungsbereich abgeglichen. Sie helfen, den Kampfmittelverdacht und verbleibende Untersuchungsfragen einzuordnen. Vorhandene Ergebnisse werden mit ihrem tatsächlichen Lage-, Höhen- und Tiefenbezug verwendet. Bleiben historische Fragen offen, werden ergänzende Nutzungsunterlagen recherchiert und geeignete Kriegsluftbilder ausgewertet, soweit verfügbar. Die Erkenntnisse und Auswertungsgrenzen werden dem geplanten Gründungsbereich zugeordnet.
Bauteilverlauf, Eingriffstiefe, Bodenaufbau, metallische Störeinflüsse und erreichbare Flächen bestimmen die Eignung der Verfahren. Messraster und gegebenenfalls Bohrpunkte werden auf den benötigten Untersuchungsraum abgestimmt. Vorbereitende Eingriffe, Zugang, Leitungsumfeld und Schutzvorgaben werden vor der Ausführung geklärt.
Die beauftragte Untersuchung wird im abgestimmten Gründungsbereich ausgeführt. Messdaten, Befunde und Einschränkungen werden mit Lage-, Höhen- und Tiefenbezug aufgenommen. Bauteilbezeichnungen und verwendeter Planstand bleiben mit den untersuchten Räumen verknüpft.
Messdaten und Befunde werden fachlich ausgewertet. Der Bericht dokumentiert untersuchten Bodenraum, Bauzustand, eingesetzte Verfahren und verbliebene Einschränkungen. Noch erforderliche Untersuchungen oder andere Fachprüfungen bleiben dem betroffenen Bauteil beziehungsweise Abschnitt zugeordnet und werden vor den jeweiligen Folgearbeiten abgestimmt.
Verknüpfen Sie den verwendeten Planstand mit den zugehörigen Untersuchungsergebnissen. Noch offene Teilbereiche und dokumentierte Einschränkungen müssen auch der ausführenden Spezialtiefbaufirma bekannt sein. Verweisen Sie in einer kurzen Übersicht auf die vollständigen Berichte und deren Einschränkungen.
Untersuchungsberichte können unterschiedliche Flächen, Tiefen und Methoden betreffen. Vergleichen Sie diese Angaben mit dem geplanten Bauteil und dem damaligen Geländezustand. Eine Untersuchung von der Oberfläche aus belegt nicht automatisch, dass jede vorgesehene Pfahl- oder Verbauendtiefe erfasst wurde. Entscheidend ist die fachlich dokumentierte Aussage des jeweiligen Verfahrens.
Bestehende Fundamente, metallische Einbauten und Bodenverhältnisse können geophysikalische Untersuchungen beeinflussen. Die BFR KMR beschreiben solche Randbedingungen und die Grenzen der Verfahren. Für den Auftrag wird geprüft, welches Verfahren unter diesen Bedingungen geeignet ist. Eine Untersuchungstiefe oder ein Messraster lässt sich ohne diese Prüfung nicht pauschal festlegen.
Die geotechnische oder statische Eignung einer Gründung ist eine andere Fachfrage als die kampfmitteltechnische Untersuchung ihres Eingriffsraums. Die dafür beauftragte Fachplanung bemisst die Gründung und beurteilt ihre Tragfähigkeit. FONTANA-EOD untersucht den vereinbarten Bereich auf Kampfmittel. Die dafür benötigten Angaben zur Bauteilgeometrie stimmen wir mit der verantwortlichen Fachplanung ab.
Die Unterlagenprüfung betrachtet Verfahren, Umfang und Ergebnis der bisherigen Bearbeitung. Dabei wird geklärt, welche Teile der Gründungsplanung tatsächlich erfasst sind. Sie kann verwertbare Erkenntnisse und konkrete Lücken herausarbeiten. Ein zusätzlicher Untersuchungsauftrag entsteht aus diesen offenen Fragen. Die Auswertung selbst ersetzt keine neuen Messdaten für einen bislang nicht erfassten Bodenraum. Historische Nutzungsangaben und Luftbildauswertungen helfen, den Kampfmittelverdacht und den Bedarf weiterer Untersuchungen einzuordnen.
Eine Untersuchung von der Oberfläche aus wird anhand ihrer dokumentierten Reichweite und örtlichen Bedingungen beurteilt. Die Verfahrensbezeichnung allein sagt nicht, dass jede geplante Gründungstiefe erfasst ist. Metallische Einbauten und andere Randbedingungen können die Auswertbarkeit beeinflussen. Für die weitere Verwendung werden deshalb die tatsächliche Aussage des Berichts und die Geometrie des neuen Eingriffs miteinander verglichen. Geomagnetik erfasst magnetische Auffälligkeiten; TDEM erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten elektrisch leitfähiger Körper. Georadar kann bei geeigneten Bodenbedingungen zusätzliche Informationen über Strukturen und Schichtgrenzen liefern. Stark leitfähige Böden können seine nutzbare Reichweite begrenzen. Die Verfahren werden nach ihrem jeweiligen Untersuchungsziel und den erkennbaren Störeinflüssen kombiniert.
Ob eine Tiefen- oder Bohrlochsondierung geeignet ist, wird für den konkreten Eingriffsraum geprüft. Weder ein allgemeines Raster noch eine feste Reichweite lässt sich aus der Bauteilanzahl ableiten. Die Planung benötigt die örtlichen Bedingungen und die relevanten Bestandsangaben. Auch erforderliche vorbereitende Eingriffe werden fachlich berücksichtigt. Ansatzhöhe, Verlauf und geplante Endtiefe werden mit dem zu untersuchenden Bodenvolumen und der erreichbaren Messabdeckung abgeglichen. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor dem Herstellen der Bohrungen bestimmt. Bohrtiefe, gegebenenfalls Verrohrung und Dokumentation richten sich nach der Aufgabe und den örtlichen Bedingungen.
Für vorbereitenden Aushub wird gesondert geprüft, ob eine baubegleitende Kampfmittelsondierung fachlich geeignet ist. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Aushublagen, Stoppsignal, Weisungsbefugnisse, Meldewege und Dokumentation werden vor Beginn mit Bauleitung und Fachpersonal abgestimmt.
FONTANA-EOD gleicht die vereinbarte Kampfmittelaufgabe mit der bereitgestellten Gründungs- oder Verbauplanung ab. Die Untersuchung und ihre Dokumentation bleiben auf diesen beschriebenen Umfang bezogen. Für die spätere Verwendung soll nachvollziehbar sein, welcher Planstand betrachtet wurde und welche Einschränkungen dabei bestanden.
Ändert sich ein Bauteil, werden die alten Ergebnisse nicht pauschal verworfen. Der fachliche Vergleich zeigt, welche Aussage weiterhin verwendbar ist und welche Frage sich neu stellt. Umgekehrt wird ein früherer Nachweis nicht allein deshalb erweitert, weil die Änderung zum selben Bauvorhaben gehört. Eine klare Beschreibung der Abweichung unterstützt eine gezielte Ergänzung.
Für die Übergabe an das ausführende Unternehmen werden Berichte und aktuelle Pläne miteinander verknüpft. Eine kurze Übersicht kann die Zuordnung zu einzelnen Elementen oder Verbauabschnitten erleichtern. Sie sollte jedoch auf die vollständigen Unterlagen verweisen und offene Bereiche nicht überdecken. Ein übergeordneter Projektstatus ersetzt keine Aussage zum konkreten Bodenraum.
Wenn mehrere Planfassungen parallel im Umlauf sind, sollte die für die Ausführung vorgesehene Fassung ausdrücklich benannt werden. Veraltete Zeichnungen bleiben als Grundlage früherer Ergebnisse nachvollziehbar, werden aber nicht ungeprüft als aktuelle Arbeitsunterlage verwendet. Rückfragen können so auf die tatsächliche Veränderung bezogen werden, statt unterschiedliche Planstände miteinander zu vermischen.
Die Frage und der betroffene Bereich sind vor der Bearbeitung bestimmt.
Die verwendeten Berichte und Planstände bleiben nachvollziehbar.
Die Antwort benennt ihren Umfang und die noch offenen fachlichen Fragen.
Sie beschreibt Lage, Verlauf, Tiefe und Arbeitsebene der vorgesehenen Bauteile. Offene Varianten und Änderungen werden mitgeteilt. Die statische und geotechnische Bemessung bleibt ihre gesonderte Aufgabe.
Die beauftragte Kampfmittelfachfirma bewertet die vorhandenen Erkenntnisse in Bezug auf den Eingriff und stimmt den benötigten Untersuchungsumfang ab. Die Methode wird nach den tatsächlichen Bedingungen ausgewählt. Der Bericht benennt die erfassten Bereiche, Ergebnisse und Grenzen für die weitere Verwendung.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung sowie die Aufgaben von Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden für den Projektort geklärt. Außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten. Ansprechpartner, Auflagen und Meldewege werden der konkreten Baumaßnahme zugeordnet.
Sie benötigen den aktuellen Planstand mit den zugeordneten Untersuchungsergebnissen. Abweichungen werden rechtzeitig an die zuständigen Fachverantwortlichen gegeben. Zugang, Untersuchungsstand und erforderliche Schutzmaßnahmen werden vor dem jeweiligen Ausführungsschritt mit den Verantwortlichen abgestimmt.
Bei der Kampfmittelbearbeitung für Gründungen und Spezialtiefbau in Deutschland werden Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit nach dem Sprengstoffgesetz auf die konkrete Tätigkeit bezogen. Ergänzend regelt die 1. SprengV unter anderem Fragen der Fachkunde. Welche entsprechenden Nachweise zum Auftrag gehören, wird vor der Ausführung mit den verantwortlichen Beteiligten geklärt. § 7 SprengG betrifft die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten, § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Nach § 1b SprengG zählt auch das Aufsuchen von Fundmunition zum Umgang.
Bei der Vorbereitung tatsächlicher Arbeiten unterstützt die DGUV Information 201-027 die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung. Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und die Beseitigung von Fundmunition und wird bei einschlägigen Tätigkeiten berücksichtigt.
Die BFR KMR bieten fachliche Grundlagen für Erkundung, Planung und Dokumentation. Ihr verbindlicher Geltungsbereich betrifft die dort bezeichneten Bundesliegenschaften; für andere Projekte wird die Anwendung mit den zuständigen Beteiligten geklärt. Standortbezogene Behördenanforderungen bleiben maßgeblich.
Bei einem möglichen Kampfmittelfund die Arbeiten am Fundort sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen, Abstand halten und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die weitere Gefahrenabwehr und die Einbindung des zuständigen Kampfmittelbeseitigungsdienstes richten sich nach dem örtlichen Verfahren und den behördlichen Anweisungen.
Soweit die konkrete Tätigkeit in Deutschland unter den Erlaubnisvorbehalt des § 7 SprengG fällt, muss die entsprechende Erlaubnis den beauftragten Umgang abdecken. Die Arbeitgeber bestimmen die erforderlichen Schutzmaßnahmen anhand der Arbeitsbedingungen. Für die Abstimmung sind deshalb Arbeitsbereiche, vorgesehene Tätigkeiten und mögliche Wechselwirkungen mit dem Spezialtiefbau zu benennen.
Der Kampfmittelbericht behandelt seinen vereinbarten Untersuchungsumfang. Tragfähigkeit, Standsicherheit und Eignung der Bauweise werden von der dafür zuständigen Fachplanung beurteilt. In der gemeinsamen Abstimmung werden die Schnittstellen und die benötigten Nachweise den jeweiligen Fachverantwortlichen zugeordnet. Die erforderlichen Unterlagen werden dem tatsächlichen Arbeitsschritt zugeordnet.
Die Beteiligten sollten wissen, an wen fachliche Abweichungen und verdächtige Gegenstände zu melden sind. Planabweichungen werden mit Bezeichnung des Bauteils, Lage, Tiefe und aktueller Planfassung an die verantwortlichen Fachpersonen weitergegeben. Das weitere Vorgehen richtet sich nach der fachlichen Bewertung und bei einem Fund nach den Anweisungen der zuständigen Stellen.
Für die Vorbereitung werden Grundriss, Verlauf und Höhenbezug gemeinsam betrachtet. Die Untersuchung wird auf den tatsächlichen Eingriff bezogen, nicht auf eine pauschale Grundstücksbezeichnung.

Person neben einem Messgerät auf einem Baufeld, dahinter ein Radbagger mit Bohrgerät. Ansatzhöhe, Verlauf und Endtiefe werden vor der Sondierung abgestimmt.
Tiefeneingriff und Sondierung abstimmen




Für spätere Rückfragen sollte nachvollziehbar bleiben, auf welche Gründung oder welchen Verbauabschnitt sich die Kampfmittelaussage bezieht. Die Dokumentation enthält den bearbeiteten Raum und relevante Verfahrensbedingungen. Bei mehreren Ausführungsständen werden die jeweiligen Planfassungen und zugehörigen Untersuchungsergebnisse eindeutig getrennt zugeordnet.
Der Kampfmittelbericht beschreibt die vereinbarte Untersuchung und ihr Ergebnis. Die zuständigen Planer und Unternehmen klären die bautechnischen und organisatorischen Voraussetzungen der vorgesehenen Ausführung. Für ein Angebot benötigen wir daher die Lage und Geometrie der Bauteile, die vorhandenen Berichte und die zuständigen Ansprechpartner. Die Anzahl der Bauteile allein beschreibt den Untersuchungsauftrag nicht.
Fachliche Grundlagen: BFR KMR: Räumplanung mit Räumkonzept – Einleitung · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · BFR KMR: Planungsinhalte des Räumkonzepts
Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu historischer und technischer Erkundung, Räumkonzept, Vergabe und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung auf die konkrete Baumaßnahme im Spezialtiefbau sowie örtlich geltende Anforderungen und Zuständigkeiten werden gesondert geklärt.
Übermitteln Sie den Gründungsplan mit Lage, Höhenbezug und vorgesehener Ausführung. Ergänzen Sie vorhandene Kampfmittelberichte sowie bekannte Bestandsbedingungen. FONTANA-EOD kann die fachliche Aufgabe darauf ausrichten. Noch nicht festgelegte Varianten werden als solche kenntlich gehalten.
Vor dem jeweiligen Bodeneingriff werden aktuelle Planung und vorhandener Untersuchungsstand verglichen. Abweichungen werden mit den fachlich Verantwortlichen abgestimmt. Verwendete Planstände bleiben nachvollziehbar. Eine frühere Punktbezeichnung wird nicht stillschweigend auf eine veränderte Geometrie übertragen.
Die Fachunterlagen zeigen den tatsächlich untersuchten Raum und die zugehörigen Bedingungen. Die Bauleitung ordnet diese Angaben den anstehenden Arbeiten zu. Weitere Eingriffe und offene Fragen bleiben unterscheidbar. Bautechnische Entscheidungen werden durch die dafür zuständigen Beteiligten bereitgestellt.

Nennen Sie Ort und betroffenen Bauabschnitt. Ergänzen Sie die Kontakte für Gründungsplanung, Bauleitung und Zugang. Die regionale Übersicht erleichtert die erste Orientierung. Für die fachliche Bearbeitung bleiben aktuelle Pläne und vorhandene Erkenntnisse entscheidend.

Berichte und projektbezogene Anforderungen werden zusammen mit ihren räumlichen Anlagen übermittelt. Die zuständigen Beteiligten klären offene Punkte. Angaben zu früheren Entwürfen bleiben vom aktuellen Ausführungsstand unterscheidbar. So lässt sich die Aufgabe auf die tatsächlich vorgesehene Gründung beziehen.
Die BFR KMR beziehen das Räumkonzept auf das geplante Vorhaben und die dafür maßgeblichen Grundlagen. Für die Gründung wird deshalb geprüft, ob der Bericht den tatsächlich vorgesehenen Eingriff abdeckt. Ein vorhandener Nachweis wird nicht allein dadurch ausreichend, dass sein Lageplan dieselbe Grundstücksfläche zeigt.
Die Projektunterlagen beschreiben den Zusammenhang zwischen geplanter Gründung und vereinbarter Kampfmittelaufgabe. Räumliche Anlagen und Bedingungen bleiben Teil der Aussage. Für die Ausführung wird dieser Stand mit dem aktuellen Entwurf verglichen. Weitere Arbeiten werden ihrem tatsächlichen Eingriffsraum entsprechend eingeordnet.
Ergebnisse und Begriffe vertiefenEine Änderung des Bauteilverlaufs kann andere Bodenbereiche betreffen. Daher werden Schnitte und Tiefenangaben zusammen mit dem Lageplan betrachtet. Die zugrunde gelegten Bezüge bleiben dokumentiert. Eine frühere Untersuchung wird mit ihrem tatsächlichen Umfang verwendet und bei Bedarf gezielt ergänzt.
Neigung und Tiefenbezug dokumentierenDie Kampfmittelfachfirma dokumentiert ihren vereinbarten Beitrag. Baugrundplanung, Tragwerksplanung und Bauleitung stellen die jeweils benötigten Angaben für ihre Aufgaben bereit. Die Projektorganisation führt sie für den nächsten Arbeitsschritt zusammen. Unterschiedliche fachliche Aussagen bleiben dabei erkennbar zugeordnet.
Ergebnisse und Begriffe vertiefenNicht immer. Der vorgesehene Verlauf im Untergrund muss für die Aufgabenabgrenzung nachvollziehbar sein. Ergänzende Schnitte, Neigungen sowie Höhen- und Tiefenangaben können dafür erforderlich sein.
Die dokumentierte Reichweite der Oberflächensondierung wird mit dem vorgesehenen Eingriffsraum verglichen. Methode und örtliche Randbedingungen bestimmen, ob die geplante Tiefe erfasst ist oder eine ergänzende Untersuchung benötigt wird.
Ja, soweit Lage, Tiefe oder Verlauf vom bisher betrachteten Eingriff abweichen. Vor der betroffenen Bauhandlung ist fachlich zu klären, ob die vorhandene Untersuchung weiterhin passt oder ergänzt werden muss.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen, Abstand halten und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen. Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern.
Hilfreich sind der aktuelle Gründungs- oder Verbauplan mit relevanten Schnitten, Höhen- und Tiefenangaben, die vorgesehene Arbeitsebene und vorhandene Kampfmittelberichte. Offene Varianten und bekannte örtliche Einschränkungen sollten benannt sein. Für die Kostenermittlung zählen außerdem Anzahl und räumlicher Untersuchungsumfang der Elemente, Messbedingungen, Zugänglichkeit, geeignete Verfahren sowie Auswertung und Dokumentation.
Die für die Ausführung vorgesehene Planfassung wird ausdrücklich benannt. Ältere Zeichnungen bleiben als Grundlage früherer Untersuchungsergebnisse nachvollziehbar, werden aber nicht ungeprüft als aktuelle Arbeitsunterlage verwendet. Rückfragen beziehen sich damit auf die tatsächliche Änderung zwischen den Planständen.
Die Höhenbezüge der bisherigen Untersuchung und der neuen Planung werden verglichen. Auch die vorbereitenden Bodenarbeiten zur Herstellung der Ebene sind mit ihrem eigenen Untersuchungsbedarf zu berücksichtigen.
Berichte und aktuelle Pläne werden miteinander verknüpft und den einzelnen Gründungselementen oder Verbauabschnitten zugeordnet. Eine kurze Übersicht verweist auf die vollständigen Unterlagen und weist offene Bereiche aus. Für jeden vorgesehenen Eingriff wird sein Bodenraum mit dem dokumentierten Umfang abgeglichen.
Senden Sie die aktuelle Gründungs- oder Verbauplanung. Fügen Sie die maßgeblichen Schnitte und Angaben zu Neigungen bei. Geben Sie zu offenen Varianten ihren aktuellen Planungsstand an. Geben Sie Adresse beziehungsweise Region und betroffene Flurstücke an, soweit bekannt.
Teilen Sie die vorgesehene Arbeitsebene und den Bezug der Tiefenangaben mit. Geplante Abträge, Auffüllungen oder andere vorbereitende Bodenarbeiten werden mit ihrem eigenen Umfang beschrieben.
Übermitteln Sie Kampfmittelberichte vollständig mit den zugehörigen Anlagen. Verfügbare Angaben zu Fundamenten, Leitungen und Einbauten helfen bei der Methodenprüfung. Bekannte Unsicherheiten und eingeschränkt zugängliche Bereiche bleiben in der Anfrage erkennbar. Fügen Sie verfügbare historische Erkenntnisse und Luftbildauswertungen bei.
Geben Sie an, was sich seit einer früheren Untersuchung geändert hat. Eine markierte Änderungsfassung erleichtert den Vergleich, sollte aber mit dem vollständigen aktuellen Plan bereitgestellt werden. Benennen Sie die verantwortliche Fachplanung für Rückfragen zu Geometrie und Höhen.
Stimmen Sie ab, welcher Abschnitt zuerst ausgeführt werden soll und wer den Bericht benötigt. Die Untersuchung und ihre Auswertung müssen mit diesem Ablauf fachlich zusammenpassen. Eine erste Unterlagenrückmeldung ist von einer abgeschlossenen Untersuchung zu unterscheiden. Noch ausstehende Grundlagen werden benannt, damit die Beteiligten den nächsten Schritt mit dem tatsächlichen Kenntnisstand planen können. Nennen Sie geplante Bauzeitenfenster und bekannte Auflagen für den Abschnitt.
Beschreiben Sie die benötigte Untersuchung so, dass ihre Zuordnung zu den geplanten Bauteilen möglich ist. Benennen Sie bekannte Mengen und noch offene Varianten. Bei der Angebotsprüfung wird geklärt, welche Vorbereitung, Untersuchung, Auswertung und Dokumentation enthalten ist. Ein Preis für einen früheren Planstand wird nicht ungeprüft auf eine veränderte Gründung übertragen. Zusätzliche Bauteile oder neue örtliche Bedingungen können den erforderlichen Umfang ändern. Der technische Abgleich geht deshalb der abschließenden Leistungsabgrenzung voraus. Das Angebot sollte erkennen lassen, auf welchen Angaben und Voraussetzungen es beruht, damit spätere Rückfragen genau daran anknüpfen können.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.